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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 21.07.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 233/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.08.2014 TOP Ergebnisse Mehrheitlich dafür Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2014 Mehrheitlich dafür Stadtrat 25.09.2014 Mehrheitlich dafür Bebauungsplan Nr. 70.1 "Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß", 18. vereinfachte Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.12.2013 in der letztgültigen Fassung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: Zu a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des BauGB wird die 18. vereinfachte Änderung des B-Planes Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“ aufgestellt. Die Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Baugrenzen und eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6. Zu b) Der B-Plan Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß“, 18. vereinfachte Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Begründung: Der Eigentümer der im Änderungsbereich befindlichen Grundstücke beantragt eine Änderung des o.a. B-Planes, um ein Zweifamilienwohnhaus, evtl. mit einer Einliegerwohnung, zu errichten. Dieses Wohnhaus soll an einer vorhandenen Halle angebaut werden. Die Lage ist aus dem beigefügten Plan (Anl. 2) ersichtlich. Um dies zu ermöglichen, werden die Baugrenzenerweitert und die Grundflächenzahl erhöht. Die betroffene Öffentlichkeit wurde am Planverfahren in der Zeit vom 05.05.2014 bis einschl. 06.06.2014 beteiligt. Es gingen keine Anregungen ein, so dass der B-Plan Nr. 70.1 „Möhnenwinkel/Lich-Straß“, 18. vereinfachte Änderung als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlagen sind der geänderte B-Plan, ein Lageplan in verkleinerter Fassung und die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 233/2014 Seite 2