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Sitzungsvorlage (Anlage 3 - Begründung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
187 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
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Inhalt der Datei

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 70.1 " Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß " 18. vereinfachte Änderung Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 233/2014 Stadt Jülich Planungsamt Inhalt Seite 1. 2. Städtebauliche Begründung 3 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung 3 1.2 Lage des Plangebietes 3 1.3 Größe des Gebietes 3 1.4 Vorhandene Nutzungen 3 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes 3 1.6 Planinhalt 4 1.7 Niederschlagswasser 4 1.8 Realisierung und Erschließung 4 1.9 Hinweis 4 Umweltbericht 5 1 Städtebauliche Begründung 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Es liegt ein Antrag vor, auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 15, Parzellen 480 und 481 den Bebauungsplan Nr. 70.1 " Möhnenwinkel / Lich-Steinstraß " im vereinfachten Verfahren zu ändern. Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist es, durch die Änderung der Baugrenzen und der Erhöhung der Grundflächenzahl die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers zu ermöglichen. 1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtteils Lich-Steinstraß und wird begrenzt durch: im Südosten durch einen Feldweg mit angrenzender Ackerfläche, im Südwesten durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche, im Nordwesten und Nordosten durch Wohnbebauung. 1.3 Größe des Gebietes Die Größe des Änderungsbereichesbereiches beträgt ca. 0,30 ha. 1.4 Vorhandene Nutzung Es handelt sich um eine versiegelte Außenbetriebsfläche im Mischgebiet. 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen Bereich " Mischbaufläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des Planes. 1.6 Planinhalt Bei dem Bauleitplanverfahren handelt es sich um eine Baugrenzenänderung und eine Erhöhung der Grundflächenzahl. Die bestehenden Festsetzungen für diesen Bereich behalten ihre Gültigkeit. 1.7 Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist in die vorhandene Mischwasserkanalisation einzuleiten. 1.8 Realisierung und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straße " Kleinfeldchen ". 1.9 Hinweis - Bodendenkmal Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Tel. 02425 / 9039 – 0, Fax 02425 / 9039 – 199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Umweltbericht Auswirkung der Planung auf die Umwelt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Schutzgut Mensch Da es sich um ein erschlossenes und funktionierendes Mischgebiet handelt, ist eine besondere Bedeutung für den Erholungswert nicht abzuleiten. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Bedingt durch die bisherige Nutzung (versiegelte Außenbetriebsfläche) kann das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Boden Durch das Bauvorhaben entsteht keine Neuversiegelung, da sich der Baubereich eine mit Verbundsteinpflaster versehene befestigte Hoffläche darstellt. Daher werden keine weiteren Bodenfunktionen beeinträchtigt. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Das anfallende Niederschlagswasser wird in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Deshalb kann von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann. Schutzgut Luft / Klima Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. In der Begründung zur 18. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70.1 " Möhnenwinkel / Lich-Steinstraß " wurde daher der Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW verwiesen wird. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Mensch Tiere/Pflanzen, Landschaft Boden Grundwasser Luft und Klima Kultur- und Sachgüter. Es ist festzustellen, dass der Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.