Daten
Kommune
Jülich
Größe
187 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 70.1
" Möhnenwinkel/Lich-Steinstraß "
18. vereinfachte Änderung
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 233/2014
Stadt Jülich
Planungsamt
Inhalt
Seite
1.
2.
Städtebauliche Begründung
3
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
3
1.2
Lage des Plangebietes
3
1.3
Größe des Gebietes
3
1.4
Vorhandene Nutzungen
3
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
3
1.6
Planinhalt
4
1.7
Niederschlagswasser
4
1.8
Realisierung und Erschließung
4
1.9
Hinweis
4
Umweltbericht
5
1
Städtebauliche Begründung
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Es liegt ein Antrag vor, auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 15,
Parzellen 480 und 481 den Bebauungsplan Nr. 70.1 " Möhnenwinkel /
Lich-Steinstraß " im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist es, durch die Änderung der
Baugrenzen und der Erhöhung der Grundflächenzahl die Errichtung
eines Zweifamilienwohnhauses nach den Vorstellungen des
Grundstückseigentümers zu ermöglichen.
1.2
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtteils
Lich-Steinstraß und wird begrenzt durch:
im Südosten durch einen Feldweg mit angrenzender Ackerfläche,
im Südwesten durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche,
im Nordwesten und Nordosten durch Wohnbebauung.
1.3
Größe des Gebietes
Die Größe des Änderungsbereichesbereiches beträgt ca. 0,30 ha.
1.4
Vorhandene Nutzung
Es handelt sich um eine versiegelte Außenbetriebsfläche im
Mischgebiet.
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen
Bereich " Mischbaufläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des
Planes.
1.6
Planinhalt
Bei dem Bauleitplanverfahren handelt es sich um eine
Baugrenzenänderung und eine Erhöhung der Grundflächenzahl. Die
bestehenden Festsetzungen für diesen Bereich behalten ihre Gültigkeit.
1.7
Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser ist in die vorhandene
Mischwasserkanalisation einzuleiten.
1.8
Realisierung und Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straße
" Kleinfeldchen ".
1.9
Hinweis
-
Bodendenkmal
Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW)
wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde
oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Tel. 02425 / 9039 – 0, Fax 02425 / 9039 – 199,
unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
2.
Umweltbericht
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in
der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt,
beschrieben und bewertet werden.
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der
Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Schutzgut Mensch
Da es sich um ein erschlossenes und funktionierendes Mischgebiet handelt,
ist eine besondere Bedeutung für den Erholungswert nicht abzuleiten.
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Bedingt durch die bisherige Nutzung (versiegelte Außenbetriebsfläche) kann
das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig
eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
Schutzgut Boden
Durch das Bauvorhaben entsteht keine Neuversiegelung, da sich der
Baubereich eine mit Verbundsteinpflaster versehene befestigte Hoffläche
darstellt. Daher werden keine weiteren Bodenfunktionen beeinträchtigt.
Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das
Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des
Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Das
anfallende Niederschlagswasser wird in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Deshalb kann von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung
ausgegangen werden kann.
Schutzgut Luft / Klima
Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte
liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere
Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die
geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden
unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen
zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von
Bodendenkmälern durchgeführt. In der Begründung zur 18. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70.1 " Möhnenwinkel / Lich-Steinstraß "
wurde daher der Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit
auf die Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
NW verwiesen wird.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
Zusammenfassende Bewertung
Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass
gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden,
Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten.
Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht
vor:
-
Mensch
Tiere/Pflanzen, Landschaft
Boden
Grundwasser
Luft und Klima
Kultur- und Sachgüter.
Es ist festzustellen, dass der Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht
beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren
Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.