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Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
293 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand) Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand) Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand) Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand) Beschlussvorlage (Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 548/2015 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 25.11.2015 Bemerkungen zur Kenntnis Unbegleitete minderjährige Ausländer - Aktuelle Neuregelungen und Sachstand Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über die aktuellen Neuregelungen und den Sachstand bezogen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zukünftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. Dies sieht das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleitet minderjährigen Ausländern (umA) vor, dass der Bundestag am 15. Oktober und der Bundesrat am 16. Oktober 2015 verabschiedet hat. Das Gesetz sollte erst zum 01.01.16 beschlossen werden, ist jetzt aber bereits zum 1. November dieses Jahres in Kraft getreten. Das Landeskabinett hat den von Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes am 03.11.15 gebilligt, mit dem die regionale Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen geregelt werden soll. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten stark angestiegenen Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf rund 7.400 in Nordrhein-Westfalen sind ab sofort alle 186 Jugendämter verpflichtet, junge Flüchtlinge aufzunehmen. Bislang betreuen sieben der Ämter, darunter Dortmund (rund 1.100 junge Flüchtlinge), Köln (rund 900) und Aachen (rund 600), einen überproportional hohen Anteil, da die jungen Flüchtlinge dort untergebracht waren, wo sie aufgefunden wurden oder sich gemeldet hatten. In einigen der Jugendämter konnten die Standards für eine jugendgerechte Betreuung zuletzt nur noch eingeschränkt gewährleistet werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen unter dem besonderen Schutz der UNKinderrechtskonvention und haben ein Recht auf eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Dementsprechend müssen nach geltendem Recht unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche von dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Aufnahme festgestellt wird, in Obhut genommen werden. Der § 42 des SGB VIII ist diesbezüglich spezifiziert worden, siehe beigefügte Synopse. Den Jugendämtern wird durch das neue „Verteilungsgesetz“ eine weitreichende Kooperation ermöglicht. Mehrere Jugendämter können nun eine gemeinsame Stelle für das Clearingverfahren einrichten, in dem die Situation und der Hilfebedarf des einzelnen Flüchtlings konkret ermittelt, der Bildungsstand und -bedarf aufgearbeitet, aufenthalts- und asylrechtliche Fragen geklärt oder die Bestellung eines Vormunds eingeleitet werden. Die zurzeit übermäßig betroffenen Jugendämter sollen durch die neue Verteilung schnell entlastet werden. Der beschlossene Gesetzestext regelt u.a. auch die Altersfeststellung neu. So soll das Alter von Jugendlichen, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen, durch eine "qualifizierte Inaugenscheinnahme" oder nur noch im Einzelfall durch eine medizinische Untersuchung erfolgen. Parallel zur Beschlussfassung über das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von umA wird durch eine Änderung in § 80 Aufenthaltsgesetz auch die Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Zukünftig sollen die umA über den sog. Königsteiner Schlüssel zunächst über alle Bundesländer, danach nach Einwohnerstärke auf jeden Jugendamtsbezirk in NRW verteilt werden. Die Landesverteilstelle wird nach Absprachen zwischen den Landesjugendämtern und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW im LVR-Landesjugendamt Rheinland angesiedelt. Aktuell wird ein Wert von 1 umA auf 3000 Einwohner als Richtzahl vom LVR kommuniziert. Für Erftstadt bedeutet dies eine Zuweisung von bis zu 20 umA. Möglich ist, dass dieser Schlüssel noch auf 1:1750 reduziert wird. Es ist zu unterscheiden zwischen dem erstaufnehmenden Jugendamt und dem Zuweisungsjugendamt. Die Stadt Erftstadt hat in vergangenen Jahren nur vereinzelt umA in Obhut nehmen müssen. Seit einigen Wochen hat sich die Zahl, u.a. auch durch die Einrichtung der Notaufnahmestelle des Landes in Friesheim/Erp aber auch durch Regelzuweisungen, deutlich erhöht. Aktuell sind bereits 19 umA vom Amt für Jugend und Familie in Obhut genommen worden. Der Großteil dieser Minderjährigen ist mit Angehörigen nach Erftstadt gelangt und in allen Fällen wurde nach Prüfung entschieden, den Verbund nicht zu trennen. Für fast alle Fälle wurden Vormundschaften beantragt und dem Amtsvormund übertragen. Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung wie für die medizinischen Behandlungen der jungen Flüchtlinge werden den Jugendämtern nach § 89d Abs. 3 SGB VIII erstattet. Neu ist, dass die Erstattung über den LVR erfolgt. Das Ausführungsgesetz sieht auch vor, die Kommunen durch eine Verwaltungskostenpauschale von 3.100 Euro pro Jahr pro Fall zu entlasten. Aktuell finden -2- diesbezüglich noch laufende Abstimmungsgespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung statt. Ob diese in Aussicht gestellten Erstattungen ausreichen, die Mehraufwendungen in den Bereichen Vormundschaft, Pflegekinderdienst, Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe zu decken, bleibt abzuwarten. Ein Stellenmehrbedarf wird vom Amt für Jugend und Familie für die Haushaltsplanberatungen angemeldet. Die Zuführung zum Zuweisungsjugendamt müssen vom erstaufnehmenden Jugendamt durchgeführt werden. Aktuell müssen täglich bis 10 Uhr die aktuellen Zahlen der umA an das Bundesverwaltungsamt gemeldet werden. Die jeweiligen Aufgaben und Rollen sind in den folgenden Folien beschrieben: -3- -4- Das Amt für Jugend und Familie hat frühzeitig begonnen, sich auf die angekündigten Zuweisungen von umA vorzubereiten. Es ist ein Handlungsleitfaden entwickelt worden, in der abschließenden Bearbeitung ist aktuell ein Konzept zur Unterbringung von umA in Pflege-, Bereitschafts- oder Patenfamilien, mit verschiedenen Trägern sind und werden weiter Gespräche geführt, um Aufnahme-, Wohn- und Clearingkapazitäten zu schaffen. In Vertretung (Lüngen) -5-