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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beitragssenkung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 462/2015 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 50 / 20 Datum: 24.09.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 23.10.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 25.11.2015 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Beitragssenkung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Kindpauschalen zur Deckung der Kosten in den Kindertagesstätten reichen nicht mehr aus. Diese Pauschalen erhöhen sich nach dem Gesetz jährlich um lediglich 1,5 Prozent, obwohl die Kostensteigerungen insbesondere im Personalbereich aufgrund von Tariferhöhungen zwischenzeitlich im zweistelligen Prozentbereich liegen. Die Stadt Erftstadt rechnet durch den aktuellen Tarifkompromis mit weiteren Kostensteigerungen in Höhe von ca. 280.000 € ab dem Jahr 2016. Das aktuelle Tarifverhandlungsergebnis entspricht einer Steigerung von ca. 3,35%. Auf Ebene des Landes wird aktuell über ein so genanntes Kita-Rettungspaket nachgedacht und von verschiedenen Stellen auf den Kollaps des Kita Finanzierungssystem verwiesen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat aktuell angeregt, bei einer Reform der Kita-Finanzierung den schwerwiegenden Fehler zu beheben, dass die Kommunen selbst Elternbeiträge festzulegen haben. Dies führe dazu, dass Kommunen in einer schwierigen finanziellen Situation wider besseres Wissen Beiträge erhöhen müssten. Andere Städte könnten dagegen ganz auf Kita-Beiträge verzichten. Der Verband regt die Wiedereinführung landeseinheitlicher Elternbeiträge und die Abschaffung der Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr an. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die bereits erfolgten und weiter notwendigen, erheblichen investiven Anstrengungen der Stadt Erftstadt beim Aufbau neuer Plätze für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, den weiteren qualitativen Ausbau der bestehenden Angebote sowie der erforderlichen Spezifizierung zu integrativen und inklusiven bildungspädagogischen Angeboten. In Nordrhein-Westfalen gilt bezüglich der Elternbeiträge eine Obergrenze von 19% an den Gesamtkosten. Die Beitragsordnung der Stadt Erftstadt ist sozial gestaffelt und berücksichtigt die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten. Besucht mehr als ein Kind einer Familie, innerhalb der Stadt Erftstadt gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder offene Ganztagsschule im Primarbereich oder wird in Tagespflege betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Für alle Kinder wird für das letzte Kindergartenjahr vor Eintritt der Schulpflicht kein Elternbeitrag erhoben. Mit den Zuschüssen des Landes für dies beitragsfreie Kita Jahr werden aktuell die 19 % erreicht. Ohne diesen Zuschuss liegt der Finanzierungsanteil der eingenommenen Elternbeiträge derzeit bei 15,5 % an den Gesamtbetriebskosten. In mehreren Verfahren hatten Verwaltungsgerichte sowie das OVG NRW in 2007, Gemeinden mit vorläufiger Haushaltsführung nach § 82 GO NRW nach § 123 Abs. 1 GO NRW durch Anordnung angewiesen, durch Satzung die Kindergartenbeiträge in bestimmtem Umfang zu erhöhen und deutlich gemacht, dass Gemeinden mit defizitärer Haushaltslage in besonderer Weise gehalten seien, Einnahmemöglichkeiten zu realisieren. So wünschenswert aus familienpolitischen Gründen eine Beitragsreduzierung ist, die Finanzierungsrealität lässt dazu aktuell keinen Spielraum und anderweitige Deckungsvorschläge können von Seiten der Verwaltung nicht vorgelegt werden. In Vertretung (Lüngen) -2-