Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 462/2015
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 50 / 20 Datum: 24.09.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
23.10.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
25.11.2015
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.12.2015
vorberatend
Rat
15.12.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Beitragssenkung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kindpauschalen zur Deckung der Kosten in den Kindertagesstätten reichen nicht mehr aus.
Diese Pauschalen erhöhen sich nach dem Gesetz jährlich um lediglich 1,5 Prozent, obwohl die
Kostensteigerungen insbesondere im Personalbereich aufgrund von Tariferhöhungen zwischenzeitlich im zweistelligen Prozentbereich liegen. Die Stadt Erftstadt rechnet durch den aktuellen Tarifkompromis mit weiteren Kostensteigerungen in Höhe von ca. 280.000 € ab dem Jahr 2016. Das
aktuelle Tarifverhandlungsergebnis entspricht einer Steigerung von ca. 3,35%.
Auf Ebene des Landes wird aktuell über ein so genanntes Kita-Rettungspaket nachgedacht und
von verschiedenen Stellen auf den Kollaps des Kita Finanzierungssystem verwiesen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat aktuell angeregt, bei einer Reform der Kita-Finanzierung
den schwerwiegenden Fehler zu beheben, dass die Kommunen selbst Elternbeiträge festzulegen
haben. Dies führe dazu, dass Kommunen in einer schwierigen finanziellen Situation wider besseres Wissen Beiträge erhöhen müssten. Andere Städte könnten dagegen ganz auf Kita-Beiträge
verzichten. Der Verband regt die Wiedereinführung landeseinheitlicher Elternbeiträge und die Abschaffung der Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr an.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die bereits erfolgten und weiter notwendigen, erheblichen investiven Anstrengungen der Stadt Erftstadt beim Aufbau neuer Plätze für Kinder ab Vollendung
des ersten Lebensjahres, den weiteren qualitativen Ausbau der bestehenden Angebote sowie der
erforderlichen Spezifizierung zu integrativen und inklusiven bildungspädagogischen Angeboten.
In Nordrhein-Westfalen gilt bezüglich der Elternbeiträge eine Obergrenze von 19% an den Gesamtkosten. Die Beitragsordnung der Stadt Erftstadt ist sozial gestaffelt und berücksichtigt die
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten. Besucht mehr als ein
Kind einer Familie, innerhalb der Stadt Erftstadt gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder offene
Ganztagsschule im Primarbereich oder wird in Tagespflege betreut, wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Für alle Kinder wird für das letzte Kindergartenjahr vor Eintritt der Schulpflicht kein
Elternbeitrag erhoben. Mit den Zuschüssen des Landes für dies beitragsfreie Kita Jahr werden
aktuell die 19 % erreicht. Ohne diesen Zuschuss liegt der Finanzierungsanteil der eingenommenen
Elternbeiträge derzeit bei 15,5 % an den Gesamtbetriebskosten.
In mehreren Verfahren hatten Verwaltungsgerichte sowie das OVG NRW in 2007, Gemeinden mit
vorläufiger Haushaltsführung nach § 82 GO NRW nach § 123 Abs. 1 GO NRW durch Anordnung
angewiesen, durch Satzung die Kindergartenbeiträge in bestimmtem Umfang zu erhöhen und
deutlich gemacht, dass Gemeinden mit defizitärer Haushaltslage in besonderer Weise gehalten
seien, Einnahmemöglichkeiten zu realisieren.
So wünschenswert aus familienpolitischen Gründen eine Beitragsreduzierung ist, die Finanzierungsrealität lässt dazu aktuell keinen Spielraum und anderweitige Deckungsvorschläge können
von Seiten der Verwaltung nicht vorgelegt werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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