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Beschlussvorlage (1. Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“ 2. Erfahrungsbericht: Eigenreinigung ./. Fremdreinigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
20.08.15, 15:03
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Beschlussvorlage (1. Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“
2. Erfahrungsbericht: Eigenreinigung ./. Fremdreinigung) Beschlussvorlage (1. Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“
2. Erfahrungsbericht: Eigenreinigung ./. Fremdreinigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 347/2015 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 03.08.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 03.09.2015 zur Kenntnis Betriebsausschuss Immobilien 09.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen 1. Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“ 2. Erfahrungsbericht: Eigenreinigung ./. Fremdreinigung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Das Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“ wird beschlossen. 2. Der Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: 1. Zwecks fachlicher und juristischer Begleitung wurde die Firma DeKoBe (Deutsche Kommunalberatung) Frankfurt mit der Betreuung der europaweiten Ausschreibung beauftragt. Die Firma DeKoBe hat langjährige Erfahrung in diesem Fachbereich und hat das Leistungsverzeichnis nach gängiger Praxis, die der bisherigen Praxis in der Gebäudereinigung für die Objekte der Stadt Erftstadt entspricht, formuliert. Alle Reinigungsanforderungen sind klar nach Raumgruppen unterteilt un die Reinigungsintervalle nach Vorgaben der Stadt Erftstadt erfasst. Nutzungsbedingte Änderungen in den Anforderungsprofilen wurden angepasst. So wurde die Reinigung von Glas- und Spiegelflächen in den U3-Gruppen der Kindertagesstätten aufgenommen und dem erhöhten Reinigungsbedarf in Toilettenanlagen der Schulen mit Ganztagsbetreuung Rechnung getragen, in dem dort eine tägliche Zwischenreinigung erfolgen wird. Des weiteren wurde das Leistungsverzeichnis mit den Bedürfnissen der Schulleitungen und den Leiterinnen der Kindertagesstätten abgeglichen. Weitere Wünsche können noch berücksichtigt und eingearbeitet werden. Das Leistungsverzeichnis entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Gebäudereinigung und enthält die seitens der Nutzer gewünschten Anpassungen. Die Ausschreibung der Gebäudereinigung soll nach diesen Vorgaben erfolgen. Ein Projektplan für die Dauer der Ausschreibung ist als Anlage beigefügt. 2. Im Zuge der Beratung zu V 542/2014 „Kündigung des Gebäudereinigungsauftrages“ wurde die Verwaltung beauftragt einen Erfahrungsbericht über die eigene Reinigung im Verhältnis zur Fremdreinigung abzugeben. Dazu sollten auch Angaben über die Kosten und die Qualität der Reinigungsleistung gemacht werden. Im April 2014 hat die Unternehmensberatung Rödl & Partner, Köln im Auftrag des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks eine Studie zur Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffentlichen Hand am Beispiel der Kommunen erstellt. Diese Studie bestätigt die langjährigen Erfahrungen der Stadt Erftstadt und wird in einer Zusammenfassung als Anlage beigefügt. Die städtischen Erfahrungen beim Vergleich von Eigen- und Fremdreinigung lassen sich wie folgt zusammenfassen. - Fremdreinigung ist wirtschaftlicher (Kosten, Personalorganisation u.a.) - Fremdreinigung ist flexibler (bedarfsgerechter Personaleinsatz) - die Reinigungsqualität ist personenabhängig und nicht von der Frage ob Fremd- oder Eigenreinigung, daher gibt es keinen Unterschied - die Sanktionierung bei Nichterfüllung von Reinigungsaufgaben ist in der Fremdreinigung deutlich einfacher. In Vertretung (Hallstein) -2-