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Mitteilung (Schließung der 3. Gruppe im Kath. Kindergarten Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
11.03.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Schließung der 3. Gruppe im Kath. Kindergarten Drove)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Frau Kupferschläger BE: Herr Stolz Kreuzau, 26.02.2009 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Sozialausschuss 12.03.2009 Schließung der 3. Gruppe im Kath. Kindergarten Drove Mit Vertrag vom 05.09.1991 hat sich die Gemeinde seinerzeit verpflichtet, die Betriebskosten für eine 3. Kindergartengruppe im Kath. Kindergarten Drove zu übernehmen, weil Pfarrgemeinde bzw. Bistum sich damals nicht in der Lage sahen, diese Aufwendungen zu tragen. Mit Datum vom 01.03.2009 hat die Kath. Kirchengemeinde St. Martin Drove nun den Vertrag zum 31.07.2009 gekündigt (siehe Anlage). Hintergrund der Kündigung ist die Schließung der 3. Gruppe zum 31.07.2009, die auf Grund sinkender Kinderzahlen notwendig wurde. Es sind für das neue Kindergartenjahr lediglich 52 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren angemeldet. Mittelfristig wird auf Grund des bereits jetzt bestehenden Bedarfs sowie des künftigen Rechtsanspruchs ab 2 Jahren die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in dieser Einrichtung angestrebt. Die vorhandenen Richtlinien für die Betreuung von U3-Kindern erfordern allerdings ein weitergehendes Raumprogramm als bisher. So ist beispielsweise neben Gruppen- und Nebenraum für jede Gruppe, in der U3-Kinder betreut werden, auch ein Ruheraum vorzuweisen. Der Kindergarten Drove erfüllt als 3-gruppige Einrichtung das Raumprogramm für U3 nicht, bei 2gruppigem Betrieb und entsprechenden Umbauarbeiten wäre eine U3-Betreuung aber möglich. Offen bleibt allerdings, ob die Kath. Kirchengemeinde Drove dauerhaft mit 2 Kindergartengruppen (dies entspricht bei U3-Betreuung 40 Plätzen) den Bedarf im Ortsteil abdecken kann. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. nach Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen) eine 3. Gruppe wieder notwendig wird. Der zwischen der Kath. Kirchengemeinde Drove und der Gemeinde Keuzau geschlossene Vertrag hat eine reguläre Kündigungsfrist von einem Jahr zum Kindergartenjahresende. Gegen eine vorzeitige Kündigung bestehen jedoch keine Bedenken, da diese zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinde führt. Es ergeben sich auf Grund der Gruppenschließung keine Personalüberhänge (Altersteilzeit/befristetes Beschäftigungsverhältnis), so dass keine Belastungen für die Gemeinde über das Vertragsende hinaus verbleiben. Für den Haushalt der Gemeinde Kreuzau bedeutet dies eine jährl. Einsparung i.H.v. ca. 13.000 €. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - Anlage