Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
11.03.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Frau Kupferschläger
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 26.02.2009
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Sozialausschuss
12.03.2009
Schließung der 3. Gruppe im Kath. Kindergarten Drove
Mit Vertrag vom 05.09.1991 hat sich die Gemeinde seinerzeit verpflichtet, die Betriebskosten für
eine 3. Kindergartengruppe im Kath. Kindergarten Drove zu übernehmen, weil Pfarrgemeinde bzw.
Bistum sich damals nicht in der Lage sahen, diese Aufwendungen zu tragen.
Mit Datum vom 01.03.2009 hat die Kath. Kirchengemeinde St. Martin Drove nun den Vertrag zum
31.07.2009 gekündigt (siehe Anlage).
Hintergrund der Kündigung ist die Schließung der 3. Gruppe zum 31.07.2009, die auf Grund
sinkender Kinderzahlen notwendig wurde. Es sind für das neue Kindergartenjahr lediglich 52
Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren angemeldet.
Mittelfristig wird auf Grund des bereits jetzt bestehenden Bedarfs sowie des künftigen
Rechtsanspruchs ab 2 Jahren die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in dieser Einrichtung
angestrebt. Die vorhandenen Richtlinien für die Betreuung von U3-Kindern erfordern allerdings ein
weitergehendes Raumprogramm als bisher. So ist beispielsweise neben Gruppen- und
Nebenraum für jede Gruppe, in der U3-Kinder betreut werden, auch ein Ruheraum vorzuweisen.
Der Kindergarten Drove erfüllt als 3-gruppige Einrichtung das Raumprogramm für U3 nicht, bei 2gruppigem Betrieb und entsprechenden Umbauarbeiten wäre eine U3-Betreuung aber möglich.
Offen bleibt allerdings, ob die Kath. Kirchengemeinde Drove dauerhaft mit 2 Kindergartengruppen
(dies entspricht bei U3-Betreuung 40 Plätzen) den Bedarf im Ortsteil abdecken kann. Es ist
durchaus damit zu rechnen, dass zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. nach Umbau- oder
Erweiterungsmaßnahmen) eine 3. Gruppe wieder notwendig wird.
Der zwischen der Kath. Kirchengemeinde Drove und der Gemeinde Keuzau geschlossene Vertrag
hat eine reguläre Kündigungsfrist von einem Jahr zum Kindergartenjahresende. Gegen eine
vorzeitige Kündigung bestehen jedoch keine Bedenken, da diese zu einer finanziellen Entlastung
der Gemeinde führt.
Es ergeben sich auf Grund der Gruppenschließung keine Personalüberhänge
(Altersteilzeit/befristetes Beschäftigungsverhältnis), so dass keine Belastungen für die Gemeinde
über das Vertragsende hinaus verbleiben.
Für den Haushalt der Gemeinde Kreuzau bedeutet dies eine jährl. Einsparung i.H.v. ca. 13.000 €.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlage