Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
09.07.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 179/2015
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 25.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
31.03.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
12.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
Zweifachhalle in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
1.500,00
Kostenträger:
Sachkonto: 310002122
Eigenbetrieb ImmobilienwirtshKostenstelle: 4321
chaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Fällungen von drei Robinien (Robinia) auf dem Grundstück der Zweifachhalle in ErftstadtLechenich wird laut § 6 Abs. 1 a), b) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die drei Robinien, teilweise zwei- und dreistämmig, befinden sich in der Feuerwehrzufahrt direkt
neben dem Zaun zum Sportplatz des Schulzentrums Lechenich. Die Stämme haben zwischenzeitlich den Zaun beschädigt und sind dort zum Teil eingewachsen. Durch weiteren Zuwachs wird der
Zaun letztendlich zerstört, der Baum stark beschädigt und die Feuerwehrzufahrt kann nicht mehr in
voller Breite befahren werden.
Um eine weitere Zaunbeschädigung zu vermeiden und die Feuerwehrzufahrt in voller Breite zu
erhalten, ist die Fällung der Bäume unumgänglich.
Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den
Fotos erkennbar.
In Vertretung
(Hallstein)
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