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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Zweifachhalle in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
09.07.15, 15:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 179/2015 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 25.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 31.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 12.05.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Zweifachhalle in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.500,00 Kostenträger: Sachkonto: 310002122 Eigenbetrieb ImmobilienwirtshKostenstelle: 4321 chaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Fällungen von drei Robinien (Robinia) auf dem Grundstück der Zweifachhalle in ErftstadtLechenich wird laut § 6 Abs. 1 a), b) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die drei Robinien, teilweise zwei- und dreistämmig, befinden sich in der Feuerwehrzufahrt direkt neben dem Zaun zum Sportplatz des Schulzentrums Lechenich. Die Stämme haben zwischenzeitlich den Zaun beschädigt und sind dort zum Teil eingewachsen. Durch weiteren Zuwachs wird der Zaun letztendlich zerstört, der Baum stark beschädigt und die Feuerwehrzufahrt kann nicht mehr in voller Breite befahren werden. Um eine weitere Zaunbeschädigung zu vermeiden und die Feuerwehrzufahrt in voller Breite zu erhalten, ist die Fällung der Bäume unumgänglich. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den Fotos erkennbar. In Vertretung (Hallstein) -2-