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Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
06.08.15, 15:03
Aktualisiert
06.08.15, 15:03
Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014) Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014) Beschlussvorlage (Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 337/2015 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 27.07.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 28.07.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 20.08.2015 Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zum Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht des Rhein-Erft-Kreises werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Schreiben vom 30.06.2015 erhielt die Verwaltung vom Rhein-Erft-Kreis den Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014 zur Kenntnis. Da im Oktober letzten Jahres das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert wurde hat sich das Aufgabenfeld der zuständigen Prüfbehörde verändert. Bisher wurden nur die klassischen Betreuungseinrichtungen (Alten- und Pflegeheime) überprüft. Die Prüfbehörde war bekannt unter dem Begriff „Heimaufsicht“. Die neue Bezeichnung dieser Behörde lautet jetzt: „Wohn- und Betreuungsaufsicht“ (WBA). Die Gesetzesänderung hat zu einer Reform der bisherigen Betreuungseinrichtungen und zusätzlicher ambulanter Wohn- und Betreuungsangebote geführt. Es werden jetzt nicht nur Alten- und Pflegeheime kontrolliert, sondern auch Angebote des betreuten Wohnens, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung bzw. für Menschen mit Demenz, Service Wohnen, Hospize etc. Mittlerweile beschränken sich die Aufgaben der Wohn- und Betreuungsaufsicht nicht mehr nur auf die bloße örtliche Überwachungsaufsicht und deren Dokumentation, sondern erfordern einen breitgefächerten und verknüpfenden Prüfblick auf das Geschehen in den Pflegeheimen oder bei den ambulanten Wohn- und Betreuungsangeboten. So ist nach der aktuellen Reform auch zu überprüfen, ob es genügend Angebote zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gibt. Ebenso wird geprüft, ob nach dem Gesetz vorgesehene, geeignete Maßnahmen zum Schutz der betreuten Menschen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, insbesondere von freiheitsentziehenden Maßnahmen, getroffen wurden. Die Anzahl der Regel- und Anlassprüfungen in den letzten drei Jahren stellt sich wie folgt dar:  2012 92 Prüfungen  2013 80 Prüfungen  2014 56 Prüfungen Die Gesamtzahl der Beschwerden (Einzelvorwürfe) in den nachgenannten Bereichen zeigt die folgende Übersicht: 2012 2013 2014 Wohnqualität 152 102 144 Alltagsleben / Essen und Trinken 135 100 125 Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Weiterentwicklung einer angemessenen Betreuungsqualität verpflichtet mit den Landesverbänden der Pflegekassen, den Medizinischen Diensten der Krankenkassen, dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung sowie den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu informieren. Außerdem nimmt die WBA an den Sitzungen der Pflegekonferenz auf Kreisebene teil und ist Mitglied im Arbeitskreis „Hygiene im Altenheim“. Fazit der WBA ist, dass die Aufgabe längst nicht mehr auf die bloße örtliche Überwachungsaktion und deren Dokumentation beschränkt ist. Das Wohnen und Leben sowie die Betreuung von hilfebedürftigen, pflegebedürftigen und älteren Menschen erfordert einen breitgefächerten und verknüpfenden Prüfblick auf das Geschehen in den Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Wohn- und Betreuungsformen. Immer wieder kam es bei den festgestellten Mängeln zu intensiven Gesprächen. Ob dabei einige Betreiber von Betreuungseinrichtungen tatsächlich wirtschaftlichen Zwängen unterlagen, ungünstige Arbeitsmarktverhältnisse den notwendigen Fachkräfteeinsatz wirklich verhinderten oder diese Einrichtungen in Teilbereichen ineffizient geführt wurden, kann dahingestellt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Kreise nach den Bestimmungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW örtliche Konferenzen einzurichten haben, die in der Regel zwei mal jährlich -2- tagen („Kommunale Konferenz Alter und Pflege“). Die Konferenzen haben die Aufgabe, bei der Sicherung und Weiterentwicklung von Wohn- und Pflegeangeboten mitzuwirken. Für die Stadt Erftstadt nehmen an den Konferenzen teil:  Frau Helga Berbuir, Pflege-, Behinderten- und Seniorenberatung der Stadt Erftstadt  Herr Helmut Bäumer als Vertreter des Erftstädter Seniorenbeirates (Stellvertreter ist Herr Gerhard Rölle, Mitglied des Seniorenbeirates) In der Anlage finden Sie eine Liste der Wohn- und Betreuungsangebote im Rhein-Erft-Kreis. Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass Erftstadt mit 473 Betreuungsplätzen an vierter Stelle im Rhein-Erft-Kreis steht. In Vertretung (Lüngen) -3-