Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
06.08.15, 15:03
Aktualisiert
06.08.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 337/2015
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 27.07.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
28.07.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
20.08.2015
Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Informationen zum Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht des Rhein-Erft-Kreises
werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.06.2015 erhielt die Verwaltung vom Rhein-Erft-Kreis den Tätigkeitsbericht
der Wohn- und Betreuungsaufsicht für die Jahre 2012 bis 2014 zur Kenntnis. Da im Oktober letzten Jahres das Wohn- und Teilhabegesetz novelliert wurde hat sich das Aufgabenfeld der zuständigen Prüfbehörde verändert. Bisher wurden nur die klassischen Betreuungseinrichtungen (Alten-
und Pflegeheime) überprüft. Die Prüfbehörde war bekannt unter dem Begriff „Heimaufsicht“. Die
neue Bezeichnung dieser Behörde lautet jetzt: „Wohn- und Betreuungsaufsicht“ (WBA).
Die Gesetzesänderung hat zu einer Reform der bisherigen Betreuungseinrichtungen und zusätzlicher ambulanter Wohn- und Betreuungsangebote geführt. Es werden jetzt nicht nur Alten- und
Pflegeheime kontrolliert, sondern auch Angebote des betreuten Wohnens, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung bzw. für Menschen mit Demenz, Service Wohnen, Hospize etc.
Mittlerweile beschränken sich die Aufgaben der Wohn- und Betreuungsaufsicht nicht mehr nur auf
die bloße örtliche Überwachungsaufsicht und deren Dokumentation, sondern erfordern einen breitgefächerten und verknüpfenden Prüfblick auf das Geschehen in den Pflegeheimen oder bei den
ambulanten Wohn- und Betreuungsangeboten. So ist nach der aktuellen Reform auch zu überprüfen, ob es genügend Angebote zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gibt. Ebenso wird geprüft, ob nach dem Gesetz vorgesehene, geeignete Maßnahmen zum Schutz der betreuten Menschen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, insbesondere von freiheitsentziehenden Maßnahmen, getroffen wurden. Die Anzahl der Regel- und Anlassprüfungen in den letzten
drei Jahren stellt sich wie folgt dar:
2012 92 Prüfungen
2013 80 Prüfungen
2014 56 Prüfungen
Die Gesamtzahl der Beschwerden (Einzelvorwürfe) in den nachgenannten Bereichen zeigt die
folgende Übersicht:
2012
2013
2014
Wohnqualität
152
102
144
Alltagsleben /
Essen und Trinken
135
100
125
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Weiterentwicklung einer angemessenen Betreuungsqualität verpflichtet mit den Landesverbänden der Pflegekassen, den Medizinischen Diensten der Krankenkassen, dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung sowie den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu informieren. Außerdem nimmt die WBA an den Sitzungen der Pflegekonferenz auf
Kreisebene teil und ist Mitglied im Arbeitskreis „Hygiene im Altenheim“.
Fazit der WBA ist, dass die Aufgabe längst nicht mehr auf die bloße örtliche Überwachungsaktion
und deren Dokumentation beschränkt ist. Das Wohnen und Leben sowie die Betreuung von hilfebedürftigen, pflegebedürftigen und älteren Menschen erfordert einen breitgefächerten und verknüpfenden Prüfblick auf das Geschehen in den Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Wohn- und
Betreuungsformen. Immer wieder kam es bei den festgestellten Mängeln zu intensiven Gesprächen. Ob dabei einige Betreiber von Betreuungseinrichtungen tatsächlich wirtschaftlichen Zwängen unterlagen, ungünstige Arbeitsmarktverhältnisse den notwendigen Fachkräfteeinsatz wirklich
verhinderten oder diese Einrichtungen in Teilbereichen ineffizient geführt wurden, kann dahingestellt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Kreise nach den Bestimmungen des Alten- und
Pflegegesetzes NRW örtliche Konferenzen einzurichten haben, die in der Regel zwei mal jährlich
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tagen („Kommunale Konferenz Alter und Pflege“). Die Konferenzen haben die Aufgabe, bei der
Sicherung und Weiterentwicklung von Wohn- und Pflegeangeboten mitzuwirken. Für die Stadt Erftstadt nehmen an den Konferenzen teil:
Frau Helga Berbuir, Pflege-, Behinderten- und Seniorenberatung der Stadt Erftstadt
Herr Helmut Bäumer als Vertreter des Erftstädter Seniorenbeirates (Stellvertreter ist Herr
Gerhard Rölle, Mitglied des Seniorenbeirates)
In der Anlage finden Sie eine Liste der Wohn- und Betreuungsangebote im Rhein-Erft-Kreis. Aus
dieser Aufstellung geht hervor, dass Erftstadt mit 473 Betreuungsplätzen an vierter Stelle im
Rhein-Erft-Kreis steht.
In Vertretung
(Lüngen)
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