Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-390/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2004
Original
Hauptausschuss
30.11.2004
1. Ergänzung
Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg;
Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Geschäftsordnung des
Rates der Stadt Bedburg dahingehend zu ändern, dass Einwohnerfragestunden wie für
den Rat auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates vorgesehen werden. Die
Einwohnerfragestunde ist beschränkt auf den jeweiligen Beratungsgegenstand des
öffentlichen Teils der Ausschusssitzungen.
Die geänderte Geschäftsordnung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 einstimmig beschlossen,
die Verwaltung zu beauftragen, hinsichtlich der Ausweitung von kommunalpolitischen
Beteiligungsmöglichkeiten aller Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen,
Vorschläge zu erarbeiten.
Hierbei sollte u. a. auch die Möglichkeit geprüft werden, Einwohnerfragestunden, welche laut
Geschäftsordnung bereits in den Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg manifestiert wurden,
auch auf die Sitzungen der Ausschüsse auszuweiten.
Über das Zweite Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 15.05.1979 (GV. NW. S. 408)
ist es den Räten erlaubt, durch entsprechende Festlegungen in der Geschäftsordnung,
Fragestunden für Einwohner in Ratssitzungen einzuführen. Dies bedeutet, dass ohne eine
solche Festlegung ein Einwohnerfragerecht nicht zulässig ist. Da der Rat somit alleine das
Initiativrecht innehat, steht es ihm auch frei, die Ausgestaltung des Fragerechts inhaltlich durch
Geschäftsordnungsbeschluss selbst festzulegen.
Mit Gesetz vom 17.05.1994 (GV. NW. S. 270) ist die frühere Regelung, wonach
Einwohnerfragestunden in Ausschusssitzungen anders als in Ratssitzungen unzulässig
waren, aufgehoben worden. Über die allgemeine Verweisung in § 58 Abs. 2 Satz 1 GO können
demnach auch für die Sitzungen dieser Gremien Einwohnerfragestunden über einen
entsprechenden Geschäftsordnungsverweis zugelassen werden (vgl. Kirchhoff a. a. O., Anm.
8.5 zu § 58 GO).
Frageberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde, also auch Kinder und Jugendliche.
Die Stadt Bedburg hat das grundsätzliche Fragerecht von Einwohnern in der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg derzeit wie folgt geregelt:
§ 18
Fragerecht von Einwohnern
(1) Zu Beginn jeder öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
Jeder Einwohner der Stadt Bedburg ist berechtigt, nach Aufruf dieses
Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die
Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
(2) Es können in einer Sitzung höchstens fünf Einwohner vom Fragerecht Gebrauch
machen. Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der
Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist
berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den
Bürgermeister. Ist eine sofortige mündliche Beantwortung nicht möglich, so kann
der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine
Aussprache findet nicht statt.
§ 27
Abweichung für das Verfahren der Ausschüsse
...
(9) § 18 dieser Geschäftsordnung findet auf die Ausschüsse keine Anwendung.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Regelungen in den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wurden im Rahmen eines
interkommunalen Vergleiches ermittelt. Danach werden in 2 Kommunen Einwohnerfragestunden
sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen durchgeführt. In 3 Kommunen ist unter bestimmten
Voraussetzungen ein Rederecht bzw. die Hinzuziehung von Einwohnern und Sachverständigen
zur Beratung möglich. In 5 Kommunen ist eine Einwohnerfragestunde nur in den Sitzungen des
Rates vorgesehen. Die einzelnen Ergebnisse dieser Umfrage sind als Anlage 1 beigefügt.
Um die kommunalpolitischen Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und
Einwohner von Bedburg auszuweiten, ist die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde - wie
bereits beim Rat praktiziert - zu Beginn einer jeden Ausschussitzung ein moderates
Instrument, da der eigentliche Meinungsbildungsprozess in den Ausschüssen stattfindet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch für die Sitzungen der Ausschüsse das Fragerecht von
Einwohner/-innen einzuführen. Um die Funktionsfähigkeit der Ausschüsse zu gewährleisten, sollte
dieses Fragerecht allerdings auf die jeweiligen Tagesordnungspunkte des öffentlichen
Sitzungsteils beschränkt werden. Die § 18 Abs. 1 sowie § 27 Abs. 9 der Geschäftsordnung,
wären dann entsprechend neu zu fassen. Ein Entwurf der geänderten Geschäftsordnung ist als
Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind grau unterlegt.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister