Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg; Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg;
Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg  ) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg;
Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg  ) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg;
Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg  ) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg;
Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg  )

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-390/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 06.07.2004 Original Hauptausschuss 30.11.2004 1. Ergänzung Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg; Einführung von Einwohnerfragestunden auch in Ausschüssen des Rates der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg dahingehend zu ändern, dass Einwohnerfragestunden wie für den Rat auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates vorgesehen werden. Die Einwohnerfragestunde ist beschränkt auf den jeweiligen Beratungsgegenstand des öffentlichen Teils der Ausschusssitzungen. Die geänderte Geschäftsordnung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, hinsichtlich der Ausweitung von kommunalpolitischen Beteiligungsmöglichkeiten aller Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen, Vorschläge zu erarbeiten. Hierbei sollte u. a. auch die Möglichkeit geprüft werden, Einwohnerfragestunden, welche laut Geschäftsordnung bereits in den Sitzungen des Rates der Stadt Bedburg manifestiert wurden, auch auf die Sitzungen der Ausschüsse auszuweiten. Über das Zweite Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 15.05.1979 (GV. NW. S. 408) ist es den Räten erlaubt, durch entsprechende Festlegungen in der Geschäftsordnung, Fragestunden für Einwohner in Ratssitzungen einzuführen. Dies bedeutet, dass ohne eine solche Festlegung ein Einwohnerfragerecht nicht zulässig ist. Da der Rat somit alleine das Initiativrecht innehat, steht es ihm auch frei, die Ausgestaltung des Fragerechts inhaltlich durch Geschäftsordnungsbeschluss selbst festzulegen. Mit Gesetz vom 17.05.1994 (GV. NW. S. 270) ist die frühere Regelung, wonach Einwohnerfragestunden in Ausschusssitzungen anders als in Ratssitzungen unzulässig waren, aufgehoben worden. Über die allgemeine Verweisung in § 58 Abs. 2 Satz 1 GO können demnach auch für die Sitzungen dieser Gremien Einwohnerfragestunden über einen entsprechenden Geschäftsordnungsverweis zugelassen werden (vgl. Kirchhoff a. a. O., Anm. 8.5 zu § 58 GO). Frageberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde, also auch Kinder und Jugendliche. Die Stadt Bedburg hat das grundsätzliche Fragerecht von Einwohnern in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg derzeit wie folgt geregelt: § 18 Fragerecht von Einwohnern (1) Zu Beginn jeder öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner der Stadt Bedburg ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. (2) Es können in einer Sitzung höchstens fünf Einwohner vom Fragerecht Gebrauch machen. Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. (3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige mündliche Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. § 27 Abweichung für das Verfahren der Ausschüsse ... (9) § 18 dieser Geschäftsordnung findet auf die Ausschüsse keine Anwendung. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Regelungen in den anderen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wurden im Rahmen eines interkommunalen Vergleiches ermittelt. Danach werden in 2 Kommunen Einwohnerfragestunden sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen durchgeführt. In 3 Kommunen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Rederecht bzw. die Hinzuziehung von Einwohnern und Sachverständigen zur Beratung möglich. In 5 Kommunen ist eine Einwohnerfragestunde nur in den Sitzungen des Rates vorgesehen. Die einzelnen Ergebnisse dieser Umfrage sind als Anlage 1 beigefügt. Um die kommunalpolitischen Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner von Bedburg auszuweiten, ist die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde - wie bereits beim Rat praktiziert - zu Beginn einer jeden Ausschussitzung ein moderates Instrument, da der eigentliche Meinungsbildungsprozess in den Ausschüssen stattfindet. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch für die Sitzungen der Ausschüsse das Fragerecht von Einwohner/-innen einzuführen. Um die Funktionsfähigkeit der Ausschüsse zu gewährleisten, sollte dieses Fragerecht allerdings auf die jeweiligen Tagesordnungspunkte des öffentlichen Sitzungsteils beschränkt werden. Die § 18 Abs. 1 sowie § 27 Abs. 9 der Geschäftsordnung, wären dann entsprechend neu zu fassen. Ein Entwurf der geänderten Geschäftsordnung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind grau unterlegt. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister