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Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt - Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
26.08.2015
Erstellt
19.08.15, 15:24
Aktualisiert
19.08.15, 15:24
Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
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Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung) Beschlussvorlage (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
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Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 363/2015 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 11.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 26.08.2015 Bemerkungen beschließend Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualitätskriterien für die Handlungsfelder Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragte am 10.07.2013 die Verwaltung des Jugendamtes mit der Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des § 79a SGB VIII (V 288/2013). Mit der Vorlage 538/2014 wurde der Jugendhilfeausschuss am 04.02.2015 über die erfolgten und weiteren Schritte zur Umsetzung des § 79 a SGB VIII informiert. Zwischenzeitlich haben die drei Arbeitsgruppen für ihre Handlungsfelder die zu prüfenden Qualitätskriterien entwickelt, die hier dem Jugendhilfeausschuss zur Erörterung und Beschlussfassung vorgestellt werden. Qualitätskriterien für die Jugendhilfe in Strafverfahren (JGH) 1. 2. 3. 4. 5. Das pädagogische Gespräch mit den Beschuldigten und ggf. Personensorgeberechtigten Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme Begleitung der Beschuldigten bei der Gerichtsverhandlung Vermittlung und Betreuung von Auflagen Vermeidung von Untersuchungshaft Qualitätskriterien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) 1. Verfahrensstandards     Standardisiertes Verfahren im Kinderschutz (Risikoeinschätzung mehrerer Fachkräfte) Nutzung eines Meldebogens und Schutzplanes Ggf. Einleitung anschließender ambulanter Hilfen Abwendung der jeweiligen akuten Kindeswohlgefährdung/Schutz des Kindes 2. Beteiligung   Ausreichende Einbeziehung und Aufklärung der Eltern Einbeziehung des Kindes (altersabhängig) in die Risikoeinschätzung 3. Evaluation   Erhebung von Gesamtzahlen für Erftstadt und Auswertung der Dokumentationsbögen (Prüfung, ob Schutz anschl. gewährleistet ist) Revision/ Fehlermanagement (exemplarische Einzelfälle) Qualitätskriterien Erziehungsberatung 1. Zufriedenheit mit der Beratung/ Kompetenzgewinn 2. Qualität der Vernetzung mit Kooperationspartnern (konkret: Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Familiendienst) 3. Weiterentwicklung der Angebote unter dem Aspekt der Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen (konkret: Hilfen für Kinder mit einem psychisch erkrankten Elternteil – Projekt Phönix) 4. Berater-/ Mitarbeiterzufriedenheit (konkret: Besprechungsqualität im Hinblick auf Umgang mit Belastung) Der Vorlage beigefügt ist ein Muster, in welcher Form den Kriterien fest umrissene Qualitätsmerkmale der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zugeordnet werden sollen. In Vertretung (Lüngen) -2-