Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
26.08.2015
Erstellt
19.08.15, 15:24
Aktualisiert
19.08.15, 15:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 363/2015
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 11.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
19.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
26.08.2015
Bemerkungen
beschließend
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe der Stadt Erftstadt
Beschlussfassung zu den Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Qualitätskriterien für die Handlungsfelder Jugendgerichtshilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG) sowie Erziehungsberatung.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte am 10.07.2013 die Verwaltung des Jugendamtes
mit der Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des § 79a SGB VIII (V 288/2013).
Mit der Vorlage 538/2014 wurde der Jugendhilfeausschuss am 04.02.2015 über die erfolgten und
weiteren Schritte zur Umsetzung des § 79 a SGB VIII informiert.
Zwischenzeitlich haben die drei Arbeitsgruppen für ihre Handlungsfelder die zu prüfenden Qualitätskriterien entwickelt, die hier dem Jugendhilfeausschuss zur Erörterung und Beschlussfassung
vorgestellt werden.
Qualitätskriterien für die Jugendhilfe in Strafverfahren (JGH)
1.
2.
3.
4.
5.
Das pädagogische Gespräch mit den Beschuldigten und ggf. Personensorgeberechtigten
Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme
Begleitung der Beschuldigten bei der Gerichtsverhandlung
Vermittlung und Betreuung von Auflagen
Vermeidung von Untersuchungshaft
Qualitätskriterien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (BKiSchG)
1. Verfahrensstandards
Standardisiertes Verfahren im Kinderschutz (Risikoeinschätzung mehrerer Fachkräfte)
Nutzung eines Meldebogens und Schutzplanes
Ggf. Einleitung anschließender ambulanter Hilfen
Abwendung der jeweiligen akuten Kindeswohlgefährdung/Schutz des Kindes
2. Beteiligung
Ausreichende Einbeziehung und Aufklärung der Eltern
Einbeziehung des Kindes (altersabhängig) in die Risikoeinschätzung
3. Evaluation
Erhebung von Gesamtzahlen für Erftstadt und Auswertung der Dokumentationsbögen
(Prüfung, ob Schutz anschl. gewährleistet ist)
Revision/ Fehlermanagement (exemplarische Einzelfälle)
Qualitätskriterien Erziehungsberatung
1. Zufriedenheit mit der Beratung/ Kompetenzgewinn
2. Qualität der Vernetzung mit Kooperationspartnern (konkret: Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Familiendienst)
3. Weiterentwicklung der Angebote unter dem Aspekt der Anpassung an gesellschaftliche
Entwicklungen (konkret: Hilfen für Kinder mit einem psychisch erkrankten Elternteil – Projekt Phönix)
4. Berater-/ Mitarbeiterzufriedenheit (konkret: Besprechungsqualität im Hinblick auf Umgang
mit Belastung)
Der Vorlage beigefügt ist ein Muster, in welcher Form den Kriterien fest umrissene Qualitätsmerkmale der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zugeordnet werden sollen.
In Vertretung
(Lüngen)
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