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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung eines Parkverbotes in der Frenzenstraße in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufhebung eines Parkverbotes in der Frenzenstraße in E.- Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 292/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.06.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 19.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.09.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Aufhebung eines Parkverbotes in der Frenzenstraße in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge der Befestigung einer Vorgartenfläche an der Frenzenstraße in Höhe von Haus Nr. 32 wurde gleichzeitig das vorhandene Verkehrszeichen 283-20 (Haltverbot-Ende) versetzt. Hierdurch wurde auf der Frenzenstraße an einer Fahrbahnseite die vorhandene Parkplatzlänge um ca. zwei PKW-Parkmöglichkeiten verkürzt. Da das Halteverbotszeichen illegal versetzt wurde, habe ich den alten Zustand, so wie im Bürgerantrag auch gefordert, wiederherstellen lassen. Probleme für den fließenden Verkehr (u.a. fährt hier eine Buslinie) wurden mir nicht gemeldet. Nach Herstellung des alten Zustandes sind bei mir von den Anwohner/innen keine Beschwerden mehr eingegangen. In Vertretung (Hallstein)