Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 292/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.06.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
19.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
08.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Aufhebung eines Parkverbotes in der Frenzenstraße in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zuge der Befestigung einer Vorgartenfläche an der Frenzenstraße in Höhe von Haus Nr. 32
wurde gleichzeitig das vorhandene Verkehrszeichen 283-20 (Haltverbot-Ende) versetzt. Hierdurch
wurde auf der Frenzenstraße an einer Fahrbahnseite die vorhandene Parkplatzlänge um ca. zwei
PKW-Parkmöglichkeiten verkürzt.
Da das Halteverbotszeichen illegal versetzt wurde, habe ich den alten Zustand, so wie im Bürgerantrag auch gefordert, wiederherstellen lassen. Probleme für den fließenden Verkehr (u.a. fährt
hier eine Buslinie) wurden mir nicht gemeldet. Nach Herstellung des alten Zustandes sind bei mir
von den Anwohner/innen keine Beschwerden mehr eingegangen.
In Vertretung
(Hallstein)