Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 397/2015
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 -/-10- Datum: 18.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
24.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt- Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.09.2015
vorberatend
22.09.2015
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle als Sachbearbeiter/in im Rechts-und
Ordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
40.650 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
020 122 010 und 020 122 050
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
ca. 6.700 €
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rechts- und Ordnungsamt wird in der Abteilung öffentliche Ordnung eine Sachbearbeiter/innenStelle in Vollzeit zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe
5 TvöD bewertet.
Begründung:
Eine bisher im Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung öffentliche Ordnung, tätige Sachbearbeiterin
hat auf die hausintern ausgeschriebene Stelle der Außendienstmitarbeiterin im Rechts- und Ordnungsamt, Abt. öffentliche Ordnung, gewechselt.
Diese Sachbearbeiterin war schwerpunktmäßig zuständig für alle Aufgaben im Bereich des Landeshundegesetzes NRW sowie für Fundtiere und herrenlose Tiere. Außerdem hat die Mitarbeiterin mitgewirkt bei der Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Innendienst und hat eigenverantwortlich mit Kollegen/Kolleginnen aus dem Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes
Abendkontrollfahrten durchgeführt und organisiert.
Die Stelle war hausintern ausgeschrieben. Es ist keine Bewerbung eingegangen. Daher ist es
nunmehr erforderllich die Stelle extern auszuschreiben und die dafür notwendige Ausnahme vom
Einstellungsstopp einzuholen.
Die Nachbesetzung ist erforderlich, da ansonsten alle beschriebenen Aufgaben nicht mehr wahr
genommen werden können.
Die Anzeigepflicht von großen Hunden sowie die Erlaubniserteilung zum Führen von Hunden bestimmter Rassen sind jedoch vorgeschriebene Aufgaben einer Ordnungsbehörde nach dem LandeshundeG NRW.
Ferner werden die Anleinpflicht und das Verbot von Verunreinigungen durch Hunde kontrolliert und
überwacht. Beißvorfälle werden geahndet, ggf. werden Ordnungsverfügungen zur Maulkorb- und
Leinenpflicht erlassen.
Fundtiere werden aufgegriffen und verbracht. Die daraus resultierenden Verwaltungstätigkeiten
werden durchgeführt.
Darüber hinaus führt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin auch Abendkontrollen, auch an den
Wochenenden, in Absprache mit anderen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Rechts- und Ordnungsamt, durch. Die Abendkontrollen sind seit einigen Jahren gängige Praxis und haben vor allen Dingen präventiven Charakter. Kontrolliert werden Spielplätze, Anlagen, Parks; aber auch Veranstaltungen in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Es ist daher erforderlich, die Stelle nachzubesetzen.
In Vertretung
(Lüngen)
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