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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle als Sachbearbeiter/in im Rechts-und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 397/2015 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 -/-10- Datum: 18.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.09.2015 vorberatend 22.09.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle als Sachbearbeiter/in im Rechts-und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 40.650 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 020 122 010 und 020 122 050 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ca. 6.700 € X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird in der Abteilung öffentliche Ordnung eine Sachbearbeiter/innenStelle in Vollzeit zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 5 TvöD bewertet. Begründung: Eine bisher im Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung öffentliche Ordnung, tätige Sachbearbeiterin hat auf die hausintern ausgeschriebene Stelle der Außendienstmitarbeiterin im Rechts- und Ordnungsamt, Abt. öffentliche Ordnung, gewechselt. Diese Sachbearbeiterin war schwerpunktmäßig zuständig für alle Aufgaben im Bereich des Landeshundegesetzes NRW sowie für Fundtiere und herrenlose Tiere. Außerdem hat die Mitarbeiterin mitgewirkt bei der Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Innendienst und hat eigenverantwortlich mit Kollegen/Kolleginnen aus dem Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes Abendkontrollfahrten durchgeführt und organisiert. Die Stelle war hausintern ausgeschrieben. Es ist keine Bewerbung eingegangen. Daher ist es nunmehr erforderllich die Stelle extern auszuschreiben und die dafür notwendige Ausnahme vom Einstellungsstopp einzuholen. Die Nachbesetzung ist erforderlich, da ansonsten alle beschriebenen Aufgaben nicht mehr wahr genommen werden können. Die Anzeigepflicht von großen Hunden sowie die Erlaubniserteilung zum Führen von Hunden bestimmter Rassen sind jedoch vorgeschriebene Aufgaben einer Ordnungsbehörde nach dem LandeshundeG NRW. Ferner werden die Anleinpflicht und das Verbot von Verunreinigungen durch Hunde kontrolliert und überwacht. Beißvorfälle werden geahndet, ggf. werden Ordnungsverfügungen zur Maulkorb- und Leinenpflicht erlassen. Fundtiere werden aufgegriffen und verbracht. Die daraus resultierenden Verwaltungstätigkeiten werden durchgeführt. Darüber hinaus führt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin auch Abendkontrollen, auch an den Wochenenden, in Absprache mit anderen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Rechts- und Ordnungsamt, durch. Die Abendkontrollen sind seit einigen Jahren gängige Praxis und haben vor allen Dingen präventiven Charakter. Kontrolliert werden Spielplätze, Anlagen, Parks; aber auch Veranstaltungen in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Es ist daher erforderlich, die Stelle nachzubesetzen. In Vertretung (Lüngen) -2-