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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 413/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10-/-82- Datum: 25.08.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 01.09.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.09.2015 beschließend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 22.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Nein Ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, befristet auf drei Jahre, eine zusätzliche Stelle für einen Architekten / eine Architektin bzw. einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin eingerichtet. Die Vergütung erfolgt, je nach persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe TVÖD 11. Die Personalkosten werden im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Arbeitsbelastung im Bereich der Bauunterhaltung und zur Betreuung der Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadt Erftstadt ist seit Jahren konstant sehr hoch. Durch die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern ist die Arbeitsbelastung in den vergangenen Monaten noch extrem angestiegen. Um die anstehenden Aufgaben in der gebotenen Qualität abwickeln zu können, ist eine personelle Verstärkung der Abteilung Hochbau- und Gebäudewirtschaft erforderlich. Es sollte daher eine Stelle für einen Architekten / eine Architektin oder einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin ausgeschrieben werden. Die Einstellung soll befristet für eine Dauer von drei Jahren erfolgen. Spätestens in drei Jahren wird ein Architekt altersbedingt sein Arbeitsverhältnis bei der Stadt Erftstadt beenden. Dann wäre zu entscheiden, ob die jetzt zu schaffende Stelle dauerhaft benötigt wird. (Erner) -2-