Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 413/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10-/-82- Datum: 25.08.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
01.09.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
09.09.2015
beschließend
Haupt- Finanz- und Personalausschuss
22.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp - Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur / eine
Ingenieurin im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Nein
Ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, befristet auf drei Jahre, eine zusätzliche
Stelle für einen Architekten / eine Architektin bzw. einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin eingerichtet. Die Vergütung erfolgt, je nach persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe TVÖD
11. Die Personalkosten werden im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Arbeitsbelastung im Bereich der Bauunterhaltung und zur Betreuung der Neubaumaßnahmen
im Bereich der Stadt Erftstadt ist seit Jahren konstant sehr hoch. Durch die baulichen Maßnahmen
im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern ist die Arbeitsbelastung in den vergangenen Monaten noch extrem angestiegen.
Um die anstehenden Aufgaben in der gebotenen Qualität abwickeln zu können, ist eine personelle
Verstärkung der Abteilung Hochbau- und Gebäudewirtschaft erforderlich. Es sollte daher eine Stelle für einen Architekten / eine Architektin oder einen Bauingenieur / eine Bauingenieurin ausgeschrieben werden.
Die Einstellung soll befristet für eine Dauer von drei Jahren erfolgen. Spätestens in drei Jahren
wird ein Architekt altersbedingt sein Arbeitsverhältnis bei der Stadt Erftstadt beenden. Dann wäre
zu entscheiden, ob die jetzt zu schaffende Stelle dauerhaft benötigt wird.
(Erner)
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