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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 
1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 336/2015 Az.: 61. 21-20 / 113 1. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 31.08.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 15.09.2015 vorberatend 29.09.2015 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße; 1. Vereinfachte Änderung (Parkplatzerweiterung) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) 2 und 13 (2) 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur 1. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim Naturschutz und Landschaftspflege Die Anregung, die Eingrünung des Geländes zur geschützten Landschaft hin zeitnah umzusetzen sowie bestimmte Bäume in die Planung zu integrieren, wird zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt. Wasserwirtschaft Der Hinweis bzgl. der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan (VEP) Nr. 113, Erftstadt-Liblar Köttinger Straße enthalten. Diese Festsetzungen bleiben bestehen und werden lediglich durch die neuen Festsetzungen ergänzt. Die notwendige Versickerung vor Ort wird durch den Bau zweier Versickerungsanlagen sichergestellt. Eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist bereits erfolgt; die notwendigen wasserrechtlichen Anträge werden entsprechend gestellt. Immissionsschutz Den Bedenken ist mit einer ergänzenden Stellungnahme (s. Anlage. Ergänzung schalltechnische Untersuchung) Rechnung getragen. Der Gutachter führt darin aus, dass, die Immissionsorte IO 1 IO 3 in einem Mischgebiet liegen, gemäß TA Lärm erfolgte hier kein Zuschlag für erhöhte Empfindlichkeit gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm. Die Immissionsorte IO 4 - IO 5 hingegen liegen in einem allgemeinen Wohngebiet, hier wurde der Zuschlag gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm bei der Bildung des Beurteilungspegels berücksichtigt. Die ergänzende schalltechnische Untersuchung bezog sich auftragsgemäß ausschließlich auf die Auswirkung der Parkplatzerweiterung im Tagzeitraum. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass durch den Parkplatzverkehr nach 22:00 Uhr aufgrund der geringen Bewegungshäufigkeit auf dem Parkplatz keine lärmrelevanten Lärmimmissionen erzeugt werden, die zu immissionsrechtlichen Konflikten führen. Darüber hinaus sorgt die bestehende Schranke für die Schließung des Parkplatzes außerhalb der Geschäftszeiten. II. Gem. § 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 11.09.2014 die Verwaltung beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (s. V 333/2014). Mit der Vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes geschaffen werden, da es insbesondere an Haupteinkaufstagen, wie freitags, samstags und vor Feiertagen zu Engpässen auf dem Parkplatz kommt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer öffentlichen Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden. Die hierbei vorgetragenen Anregungen wurden bereits berücksichtigt bzw. stehen dem Planungsziel nicht entgegen (s. Anlage: Niederschrift der Öffentlichen Versammlung). Die von der Änderung betroffenen Träger wurden vorab beteiligt. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (2) 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 24.08.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen; den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 (2) 3 BauGB in der Zeit vom 28.07.2015 bis einschließlich 24.08.2015. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr die 1. Vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen werden. In Vertretung -2- (Hallstein) -3-