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Beschlussvorlage (schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04

Inhalt der Datei

ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle § 26 BImSchG Hauptsitz Köln ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH Neuenhöfer Allee 49 - 51 • D-50935 Köln Neuenhöfer Allee 49 - 51 D-50935 Köln Rewe Markt GmbH Herrn Vongerichten Rewestraße 8 50354 Hürth-Efferen Ihr Zeichen/Nachricht vom Telefon Telefax (0221) 943811 - 51 (0221) 94395 - 48 E-Mail b.jaeger@adu-cologne.de Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum bj/wp s.o. 30. April 2014 Projekt: Rewe Markt, Filiale “Erftstadt-Liblar“ an der Köttinger Straße in 50374 Erftstadt-Liblar Untersuchungsgegenstand: Ermittlung der durch die geplante Erweiterung des Kundenparkplatzes des Rewe Markts der Filiale “Erftstadt-Liblar“ zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen Unsere Projekt-Nr.: P0311117 A) Situation und Aufgabenstellung Die Rewe Markt GmbH beabsichtigt den bestehenden Kundenparkplatz des Rewe Markts, Filiale “Erftstadt-Liblar“ an der Köttinger Straße in 50374 Erftstadt-Liblar um 60 Stellplätze von derzeit ca. 90 Stellplätze auf künftig ca. 150 Stellplätze zu erweitern. 2 Für die Erweiterung soll ein Teil (ca. 2600 m ) der sich westlich an den Rewe Markt anschließenden, derzeit ungenutzten Grünfläche erworben und erschlossen werden (siehe Lageplan Abbildung 1 und Bilddokumentationen Abbildung 2). ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH Geschäftsführer Dr. Werner Pook Amtsgericht Köln HRB 30126 Sitz Köln, Steuer-Nr. 219/5800/0588, USt.-IDNr.: DE193833998 Bankverbindung: Deutsche Bank PGK AG Köln 103 2267 (BLZ 370 700 24) IBAN: DE0737070024 / 0103226700 SWIFT-BIC: DEUTDEDBKOE Seite 2 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure Abbildung 1: Lageplan, ohne Maßstab gepl. Erweiterung Abbildung 2: Bilddokumentationen Seite 3 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure In Abstimmung mit dem Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt (Telefonat vom 29. April 2014) ist im Rahmen der geplanten Parkplatzerweiterung des Rewe Markts zu prüfen, inwieweit durch die geplanten zusätzlichen Pkw-Stellplätze mit erhöhten Lärmemissionen- und immissionen zu rechnen ist und immissionsschutzrechtliche Konflikte auftreten könnten. In diesem Zusammenhang wurde die ADU cologne GmbH von der Rewe Markt GmbH über das Architekturbüro Posch beauftragt eine entsprechende schalltechnische Untersuchung durchzuführen. B) Grundlagen / Eingangsdaten Als Berechnungsgrundlage dient das digitale, dreidimensionale Berechnungsmodell, welches seinerzeit im Rahmen der Lärmprognose P0310117 vom 30. Juni 2005 für den damals geplanten und nun bestehenden Rewe Markt (Filiale “Erftstadt-Liblar“), erstellt wurde. Auftragsgemäß wird im vorliegenden Fall ausschließlich die durch den alleinigen Parkplatzverkehr entstehenden Lärmemissionen und –immissionen untersucht. Dazu wird das bestehende zuvor genannte digitale, dreidimensionale Berechnungsmodell auf die Planung hin aktualisiert. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt analog der TA Lärm für die im o.g. Vorgutachten betrachteten Immissionsorte IO 1, Gartenstraße 2 IO 2, Gartenstraße 1 IO 3, Köttinger Straße 9 – 13 IO 4, Dechant-Linden-Weg 14 IO 5, Friedhofsgelände und die Beurteilung anhand der seinerzeit in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt festgelegten Immissionsrichtwerte. Hinsichtlich der im Vorgutachten P0310117 vom 30. Juni 2005 zur Berechnung des Parkplatzverkehrs verwendeten Parkplatzlärmstudie (4. Auflage, Stand 2003) des Seite 4 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure Bayrischen Landesamts ist anzumerken, dass diese mittlerweile durch die 6. Auflage (Stand 2007) ersetzt wurde. Für einen quantitativen Vergleich (BESTAND / PLAN) der durch den alleinigen Parkplatzverkehr entstehenden Lärmimmissionen, wird neben dem Parkplatzverkehr “PLAN“ auch der Parkplatzverkehr “BESTAND“ auf der Grundlage der aktuellen Parkplatzlärmstudie (6. Auflage) berechnet. Im Einzelnen ist von folgenden Berechnungsansätzen gemäß Parkplatzlärmstudie auszugehen: Tabelle 1: Eingangsdaten Parkplatzverkehr Parkplatz Ntags 1) ’’ B 2 in m KPA in dB KI in dB KD in dB KStrO in dB Lw tags 2 pro m in dB(A) 2) Lwtags in dB(A) BESTAND 0,10 1800 3 4 5,2 0,0 63,0 * 97,7 PLAN 0,10 1800 3 4 5,2 0,0 60,4 * 97,7 2 1) N = Anzahl der Bewegungen / (0,10 x 1m Netto-Verkaufsfläche, analog der Parkplatzlärmstudie Tabelle 33 2 “Kleiner Verbrauchermarkt“, Netto-Verkaufsfläche bis 5000 m ) 2) Netto-Verkaufsfläche = 1800 m 2 * Hinweis Der Anhaltswert “N“ kennzeichnet die Bewegungshäufigkeit auf Parkplätzen. Im vorliegenden Fall ist gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie für die Berechnung die Netto-Verkaufsfläche der Rewe Markts heranzuziehen. Da die Netto-Verkaufsfläche des Rewe Markts und damit auch die Bewegungshäufigkeit “N“ unverändert bleibt, ist die Gesamtschallleistung der Parkplatzflächen “BESTAND“ und “PLAN“ gleich. Aufgrund der um ca. 2600 m2 vergrößerten Parkplatzfläche “PLAN“ differiert jedoch dadurch die flächenbezogene Schallleistung pro m2. C) Ergebnisse Beurteilungspegel Unter Berücksichtigung der unter Pkt. B genannten Berechnungsansätze sind an den Immissionsorten IO 1 - IO 5 durch den alleinigen Parkplatzverkehr des Rewe Markts, Filiale “Erftstadt-Liblar“ die im Folgenden genannten Beurteilungspegel (ungerundet) zu erwarten: Seite 5 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure Beurteilungspegel (ungerundet) in dB(A) Immissionsort Geschoss EG tags Parkplatz “BESTAND“ Parkplatz “PLAN“ 49,5 47,4 IO 1, Gartenstraße 2 Zulässiger Immissionswert in dB(A) Pegeldifferenz in dB tags -2,1 60 1. OG 50,5 48,3 EG 52,3 50,1 IO 2, Gartenstraße 1 -2,2 -2,2 60 1. OG 53,6 51,3 1. OG 54,1 53,0 IO 3, Köttinger Straße 9 – 13 -2,3 -1,1 60 2. OG 56,1 54,9 EG 49,6 51,1 -1,2 1,2 55 IO 4, Dechant-Linden-Weg 14 1. OG IO 5, Friedhofsgelände 50,7 52,2 42,6 40,3 1,5 55 -2,3 Fazit Immissionsort IO 1 - IO 3 und IO 5 Die Ergebnisse zeigen, dass die durch den alleinigen Parkplatzverkehr des Rewe Markts, Filiale “Erftstadt-Liblar“ an den Immissionsorten IO 1 – IO 3 und IO 5 hervorgerufenen Lärmimmissionen nach Ausbau der Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand geringfügig abnimmt. Wie bereits unter Pkt. B. beschrieben, bleibt die abgestrahlte Gesamtschallleistung der 2 Parkplatzflächen “BESTAND“ und “PLAN“ gleich. Aufgrund der um 2600 m vergrößer2 ten Parkplatzfläche “PLAN“ nimmt die flächenbezogene Schallleistung pro m gegenüber dem Bestand ab. Immissionsort IO 4 Das Ergebnis zeigt, dass die durch den alleinigen Parkplatzverkehr des Rewe Markts, Filiale “Erftstadt-Liblar“ am Imissionsort IO 4 hervorgerufene Lärmimmission nach Ausbau der Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand geringfügig zunimmt. Der zulässige Immissionsrichtwert von 55 dB(A) wird um 4 dB (EG) bzw. 3 dB (1.OG) unterschritten. Seite 6 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure Die Zunahme ist bezogen auf den Immissionsort IO 4 auf die heranrückende Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand zurückzuführen. Ein immissionsschutzrechtlicher Konflikt ist am Immissionsort IO 4 im Hinblick auf die Gesamtbelastung nicht zu erwarten. Die Lärmimmissionen aus den übrigen Bereichen des Rewe Markts, d.h. Anlieferung Kühl- und Klimaanlage Schneckenverdichterbetrieb etc. sowie der Vorbelastung durch die übrigen in der Lärmprognose P0310117 vom 30. Juni 2005 betrachteten gewerblichen Nutzungen (am Immissionsort IO 4: Lr = 39 dB(A) tags) sind im Vergleich zu den Lärmimmissionen aus dem Parkplatzverkehr aufgrund der Lage des Immissionsorts IO 4 nicht lärmrelevant. Alleine die Lärmimmissionen aus dem Parkplatzverkehr sind im vorliegenden Fall bestimmend für die gewerblichen Geräusche. Maximalpegel Die durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse (Maximalpegel), d.h. Lkw- Bremsimpuls Lwmax = 110 dB(A) Pkw- Türen- und Kofferraumschlagen Lwmax = 99,5 dB(A erzeugten Lärmimmissionen liegen weiterhin innerhalb des zulässigen Bereichs der TA Lärm. Seite 7 des Schreibens K0311117 an Posch Partnernetzwerk Architekten Ingenieure Prognosesicherheit Aufgrund der verwendeten Eingangsdaten zur Berechnung des Parkverkehrs, die deutlich zum ungünstigen Fall orientiert sind, ist bei dem gewählten Berechnungsverfahren mit einer Prognosesicherheit von 90 % für die ermittelten Beurteilungspegel zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH (Dr. W. Pook) (B. Jäger)