Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
240 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
1.Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
1. Vereinfachte Änderung
VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
Begründung
INHALT
1. Planungsanlass
2. Bestehende Planungen
3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
4. Immissionsschutz
5. Umweltbezogene Informationen und Hinweise
6. Rechtsgrundlagen
Begründung Teil B – Umweltbericht –
Anlagen
1
1.Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
1.
Planungsanlass
Die REWE-Zentral AG betreibt seit 2007 einen Lebensmittel-Vollsortimenter an der
Köttinger Straße in Erftstadt-Liblar (s. Anlageplan). Auf der planungsrechtlichen
Grundlage des VEP Nr. 113 umfasst der großflächige Einzelhandelsbetrieb eine
Gesamtverkaufsfläche von 1.800 m² (einschließlich 400 m² Verkaufsfläche
Getränkemarkt) sowie ca. 90 Stellplätze. Der Bereich wurde am 30.05.2006 im
Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes von einer ehemals
dargestellten Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche geändert. Da es insbesondere
an Haupteinkaufstagen, wie freitags, samstags und vor Feiertagen zu Engpässen auf
dem Parkplatz kommt, beabsichtigt die REWE AG auf einer westlich am Markt
angrenzenden Fläche von ca. 2.600 m² ca. 60 zusätzliche Parkplätze anzulegen.
Diese Fläche ist derzeit als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen, die aufgrund
der sich ändernden Beerdigungskultur nicht mehr benötigt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat mit Beschluss in
seiner Sitzung am 11.09.2014 die Verwaltung beauftragt, vor Einleitung des
Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 113 auf
Grundlage des Vorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer
öffentlichen Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden. Die von der Änderung
betroffenen Träger wurden vorab beteiligt.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan (M 1:1.500) zu entnehmen.
2.
Bestehende Planungen
Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen
Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Sondergebiet
(Großflächiger Einzelhandel) sowie Grünfläche (Friedhof) dargestellt. Die
vereinfachte Änderung überplant Teilbereiche der dargestellten Grünfläche mit der
Festsetzung Sondergebiet. Das Grundkonzept des FNP wird hierdurch in einer
stärker verdeutlichenden Planungsstufe konkretisiert, sodass das Entwicklungsgebot
gem. § 8 (2) gewahrt wird.
Der Planbereich liegt mit einem schmalen Streifen von etwa 5 Metern teilweise im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5 (LP 5), „Erfttal Süd“ innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes (LSG) 2.2-4 „Mittelerfttal zwischen dem Villewesthang bei
Köttingen und der Einmündung der Swist südlich von Bliesheim“.
Der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.113, E.-Liblar, Köttinger
Straße setzt Teilbereiche der Erweiterungsfläche als Sondergebiet fest. Im übrigen
Bereich besteht kein Bebauungsplan.
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB)
Da es insbesondere an Haupteinkaufstagen, wie freitags, samstags und vor
Feiertagen zu Engpässen auf dem Parkplatz kommt, beabsichtigt die REWE AG auf
einer westlich am Markt angrenzenden Fläche von ca. 2.600 m² ca. 60 zusätzliche
Parkplätze anzulegen. Diese Fläche ist derzeit als Friedhofserweiterungsfläche
vorgesehen, die aufgrund der sich ändernden Beerdigungskultur nicht mehr benötigt
wird. Im Rahmen des derzeitigen Geltungsbereichs des VEP Nr. 113 ist die
2
1.Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
Erweiterung des Parkplatzes planungsrechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund
wird die bestehende Sondergebietsfläche mit der Zweckbindung: Großflächiger
Einzelhandel nach Westen erweitert.
Daran schließt nach Westen ein 5 m schmaler Streifen, auf dem eine
Anpflanzungsfläche festgesetzt ist, an, der im Geltungsbereich des LP 5 innerhalb
des LSG 2.2-4 (s. 2. Bestehende Planungen) liegt. Diese Fläche dient dem
Ausgleich, bildet einen landschaftsgestalterischen und abschirmenden Übergang zur
Friedhofserweiterungsfläche und steht dem Schutzzweck des LSG 2.2-4 nicht
entgegen (s. Teil B der Begründung - Umweltbericht). Eine entsprechende
nachrichtliche Darstellung ist in den Plan aufgenommen. Durch den Eingriff
zusätzlich notwendige externe Kompensationsmaßnahmen erfolgen auf der
städtischen Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ (s. Teil B der Begründung Umweltbericht).
Die notwendige Versickerung vor
Versickerungsanlagen sichergestellt.
Ort
wird
durch
den
Bau
zweier
Das Grundkonzept der Planung des VEP 113 wird durch die vereinfachte Änderung
nicht berührt.
4.
Immissionsschutz
Ein zwischenzeitlich von der REWE-Zental AG in Auftrag gegebenes Gutachten (s.
Anlage Lärmgutachten) zur „Ermittlung der durch die geplante Erweiterung des
REWE-Marktes zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen“ kommt u.a. zu
dem Ergebnis, dass am nächstgelegenen Immissionsort (Dechant-Linden-Weg) der
zulässige Immissionsrichtwert für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 dB(A)
nicht überschritten wird und ein immissionsschutzrechtlicher Konflikt im Hinblick auf
die Gesamtbelastung nicht zu erwarten ist. Die bestehende Sichtschutzwand wird
entsprechend verlängert, sodass ein homogener Übergang entsteht.
5.
Umweltbezogene Informationen und Hinweise
s. Teil B der Begründung – Umweltbericht
6.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung der 1. Vereinfachten Änderung des VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger
Straße stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten
gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zur 1. Vereinfachten Änderung zu
entnehmen.
Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (2) 2 BauGB in der Zeit vom ……………. bis
einschließlich ……………. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) 3 BauGB in der Zeit
vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
3
Friedhof
Kp.
Geltungsbereich
des VEP 113
3
In den Auen
1
REWE
8
27
6
2
0
26,
vorhandener Parkplatz
9
11
Parkplatz
13
14
12
eg
2
W
10
8
Erftstadt-Liblar
7
6
eg
7
9
11
1
eg
W
3
W
34
De
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5
5
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22
W
W
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24
36
32
ANLAGEPLAN
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
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