Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
VEP 113, 1. vereinfachte Änderung,
Parkplatzerweiterung
in Erftstadt-Liblar
- Begründung Teil B -
Umweltbericht
zur 1. vereinfachten Änderung
des VEP 113
- Parkplatzerweiterung -
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erstellt im Juni 2015
2
GLIEDERUNG UMWELTBERICHT ZUM „VEP 113, 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG,
PARKPLATZERWEITERUNG“
1
2
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Einleitung
a)
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der
Bebauungsplanänderung
b)
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für die Planung von Bedeutung sind
Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes:
- Biotope - Boden - Wasser - Klima - Landschaft und Ortsbild - Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter - Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern - Nutzung erneuerbarer Energien sowie effiziente Nutzung von Energie -
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c)
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung - Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen -
d)
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Zusätzliche Angaben
a)
Beschreibung der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind
b)
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
c)
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
Literatur
Anhang: Pflanzliste
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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1. Einleitung
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der VEP-Änderung
Die 1. vereinfachte Änderung des vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes sieht eine Erweiterung
des vorhandenen Parkplatzes am REWE-Markt um ca. 60 Parkplätze in westlicher Richtung vor.
Der Lebensmittelmarkt hat 2007 seinen Betrieb aufgenommen und wird von der Bevölkerung sehr gut
frequentiert. Da es aufgrund dessen gerade an Haupteinkaufstagen wie freitags, samstags sowie vor
Feiertagen zu Engpässen auf dem Parkplatz kommt, möchte die REWE AG eine westlich an den Markt
angrenzende Fläche erwerben, um hier weitere ca. 60 Stellplätze nebst Eingrünung zu errichten. Diese
Fläche war ursprünglich als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen und ist im FNP als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Aufgrund von Änderungen im Beerdigungswesen wird sie nicht mehr
benötigt.
Um bereits vorab Aussagen zu den aus der Parkplatzerweiterung resultierenden Lärmimmissionen machen
zu können, wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die
Lärmimmissionen nach Erweiterung der Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand in weiten Teilen abnehmen
wird, da sich durch die erhöhte Parkplatzanzahl der Parksuchverkehr minimiert.
Abb. 1: Lage Plangebiet in E.-Liblar
Abb.2: Luftbild Parkplatzerweiterungsfläche Abb. 3: Übersichtsplan Planung zur ersten
vereinfachte Änderung
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für die VEP -Änderung von Bedeutung sind:
- Regionalplan –
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für die Parkplatzerweiterungsfläche „Allgemeinen Siedlungsbereich“
(braun) dar.
- Flächennutzungsplan –
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich „Sondergebiet“ mit der
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ sowie einen schmalen Streifen „Grünfläche“ mit der
Zweckbestimmung „Friedhofserweiterungsfläche“ dar.
Abb. 4: Darstellung des Bebauungsplans sowie die
Darstellung im Rahmen der bewilligten FNP-Änderung Nr. 03
Abb. 5: Darstellung des bisherigen Planungsrechtes VEP Nr. 113
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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- Landschaftsplan –
Der Planbereich liegt mit einem schmalen Streifen von etwa 5 Metern teilweise im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes 5 (LP 5), „Erfttal Süd“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-4 „Mittelerfttal
zwischen dem Villewesthang bei Köttingen und der Einmündung der Swist südlich von Bliesheim“.
Schutzzweck: Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 21a LG),
insbesondere wegen seiner Vernetzungsfunktion im Rahmen eines überregionalen Biotopverbundes Erftaue
und seiner Bedeutung als Lebensraum für bestimmte Tier- und Pflanzenarten; Erhaltung, Wiederherstellung
und Entwicklung auenspezifischer Lebensraumtypen eines Fließgewässerökosystems; Vielfalt, Eigenart und
Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21b LG), insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher
Freiräume im Umfeld der Siedlungsbereiche; Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung und als Teil
der Erholungslandschaft Erftaue im Naturpark Kottenforst-Ville (§ 21c LG).
Für die Realisierung der Planungen zur Parkplatzerweiterung ist eine Befreiung von den Vorgaben des
Landschaftsschutzes nicht notwendig, da die Planung derart angelegt worden ist, dass lediglich die
Eingrünungsmaßnahme im Bereich des LSG liegt. Diese Maßnahme bzw. Nutzung steht dem Schutzzweck
des Gebietes nicht entgegen. Die Eingrünung könnte eine zusätzliche Vernetzungsfunktion übernehmen und
als Lebensraum für hieran angepasste Tier- und Pflanzenarten fungieren, was auch den Zielsetzungen des
Landschaftsschutzgebietes entspricht.
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 5 mit Grenze
des LSG 2.2-4. Der rote Kreis kennzeichnet das Vorhabengebiet.
Abb. 7: Darstellung LSG-Grenze und PlangebietsGrenze im Luftbild (Bild: Stadtwerke Erftstadt 2012)
- Wasserschutzzone –
Das beplante Areal liegt in einem Bereich, der in der Wasserschutzzone III B liegt.
- Hochwasserschutz –
Der Planbereich befindet sich laut Hochwassergefahrenkarte innerhalb eines Bereiches mit
niedriger Überschwemmungswahrscheinlichkeit (HQ 500).
2. Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung nach § 2 (4) Satz 1 BauGB
ermittelten Umweltauswirkungen
a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden:
Durch die Parkplatzerweiterung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die durch eine
Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild beeinträchtigen können, und somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 (1)
Landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft darstellen.
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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- Biotope Die überplante Fläche zur Parkplatzerweiterung, Versickerungsrigole und Eingrünung weist eine
Flächengröße von ca. 3.900 m² auf und befindet sich am nordwestlichen Rand von Erftstadt-Liblar im
Übergangsbereich zum Freiraum zwischen Liblar und Blessem. Die o. g. Vorhaben sollen zum
überwiegenden Flächenanteil auf einem Areal realisiert werden, das derzeit als Wiese genutzt wird und mit
einem schmalen Streifen im Landschaftsschutzgebiet 2.2-4 liegt (s. o.). Die geplante Parkplatzfläche selbst
überplant auch die im alten VEP 113 festgesetzten Grünstreifen, der aber noch nicht umgesetzt bzw.
angepflanzt worden ist. Dieser nicht realisierte Grünstreifen geht dennoch in die Flächenbilanzierung zur
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ein (siehe Seite 9). Lediglich die geplante Eingrünung des Vorhabens mit
einer 5 m breiten Hecke westlich des Parkplatzes liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes.
Grünfläche
Die derzeit als Wiese genutzte Grünlandfläche ist durch eine jährlich zweimalige Mahd nicht sehr intensiv
gepflegt, weist aber durch die nährstoffreichen Standortverhältnisse typische Arten der Fettwiesen auf, wie
zum Beispiel Gewöhnlicher Glatthafer, Gewöhnliches Knäuelgras, Gewöhnlicher Löwenzahn, Weißes
Labkraut, Wiesen-Bärenklau, Deutsches Weidelgras, Große Brennnessel, Große Bibernelle, Wiesenkerbel,
Wiesen-Rispengras, Gewöhnliches Rispengras, Scharfer Hahnenfuß, Gewöhnlicher Löwenzahn und WeißKlee. Das Grünland ist aufgrund der Pflanzenarten als frisch, nährstoffreich bzw. mittelmäßig gedüngt
einzustufen.
Gehölze
Auf der oben beschriebenen Grünfläche stehen mehrere Einzelgehölze, die vermutlich im Rahmen einer
möglichen Friedhofserweiterung als vorgezogene Maßnahme bzw. als gestalterische Elemente vor etwa 2530 Jahren angepflanzt worden sind. Hierbei handelt es sich um Roteichen, Berg- und Spitzahorne,
Salweiden, Feldulmen, Kirschen und Haselnuss-Sträucher.
Von der Erweiterungsplanung des Parkplatzes sind konkret fünf Solitärbäume (3x Bergahorn, 1x Spitzahorn,
1x Salweide) im Alter von ca. 25-30 Jahren sowie zwei Gebüsche (1x Haselnuss mit Hainbuche, 1x
Bergahorn als Baumstrauch) betroffen, die durch eine Realisierung der Planung verloren gehen (siehe Abb. 11).
Abb. 8: Foto des Eingriffsbereiches: Wiese, fünf Bäume und zwei
Strauchgehölze sind von der Parkplatzerweiterung betroffen
Abb. 9: Foto des vorhandenen Parkplatzes mit Blick auf die angrenzende Wiese. Die Gehölzkulisse im Hintergrund - bis auf den
Baum im Vordergrund links - bleibt erhalten.
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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Abb. 10: Luftbild mit Lage der geplanten Eingrünung, der Rigole und der
Parkplatzerweiterung sowie mit Kennzeichnung der durch die Planung wegfallenden Gehölze
- Artenschutz Im Rahmen der Genehmigung des geplanten Vorhabens ist Sorge zu tragen, dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten
Arten erfolgen. Im Mai und Juni 2015 erfolgten zwei Begehungen des Gebietes. Folgende Artengruppen
wurden untersucht: Vögel, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, und Tagfalter.
Vögel
In den Bäumen und Sträuchern sind v.a. häufigere heimische Brutarten wie Amsel, Buchfink,
Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube und Elster beobachtet worden.
Die Eignung als Nistplatz für störungsanfälligere Vogelarten ist aufgrund der bisher bestehenden Störungen
aus direkt angrenzendem Verkehr und der landwirtschaftlichen Nutzung nicht optimal. Höhlen- und
Nischenbrüter wie Spechte, Eulen, Haussperling, Rotschwanz, Blau- und Kohlmeise können im
Eingriffsbereich keine geeigneten Bruthöhlen finden. Die Sträucher und der relativ junge Baumbestand
weisen lediglich geringes bis mittleres Baumholz auf; daher sind keine Höhlenbildungen bzw. Spechthöhlen
zu erwarten. Der Mäusebussard wurde beim Suchflug über das Gebiet beobachtet. Greifvogelhorste in den
Gehölzen wurden nicht gesichtet. Die Wiesenfläche kann streng geschützten Arten wie Grünspecht und
Waldkauz oder Greifvögeln wie Turmfalke, Mäusebussard, Habicht und Sperber als Nahrungsareal dienen.
Anzunehmen ist, dass die Störungen für Greifvogelarten im direkten Eingriffsbereich durch anliegenden
Verkehr zu stark sind.
Fazit: Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten liegen im Planungsgebiet nicht vor.
Der relativ junge Gehölzbestand stellt für seltenere Vogelarten keinen essentiellen Teil der Fortpflanzungsund Ruhestätten dar. Große Bruthöhlen und Greifvogelhorste fehlen hier. Auch die für Bodenbrüter eventuell
attraktiven Grasrainbereiche sind durch den angrenzenden Verkehr und Feierabenderholung (Trampelpfade,
Hunde) zu stark gestört. Daher wurden lediglich weit verbreitete und ungefährdete Arten festgestellt. Darüber
hinaus liegen für das Planungsgebiet keine Hinweise für das Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten vor.
Säugetiere
Die vorhandenen Bäume im Plangebiet selbst weisen keine größeren Nischen oder Höhlen auf bzw. sind
teilweise zu dicht, um Fledermäusen geeignete Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zu bieten. Des Weiteren
sind hier die Störungseinflüsse durch den direkt benachbarten Parkplatzverkehr sehr hoch und somit für die
störungssensiblen Arten ungünstig als Ruhequartiere oder -stätte. Als Nahrungsgast oder Durchzügler
mögliche anzutreffende Arten sind hier: Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Braunes Langohr (Plecotus auritos), Graues
Langohr (Plecotus austriacus) und Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus).
Fazit: Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wird
nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Im Plangebiet liegen offensichtlich keine Fortpflanzungs- und
Ruhestätten von Fledermausarten bzw. des Feldhamsters vor.
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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Reptilien:
Im Rahmen der Begehungen wurden keine Arten erfasst. Aufgrund der Biotopausstattung mit einem Mangel
an geeigneten Sonnenplätzen und den eutrophierten Nährstoffverhältnissen sowie störenden menschlichen
Aktivitäten auf dem Parkplatz bzw. der Feierabenderholung ist nicht anzunehmen, dass selbst häufigere
Reptilienarten, wie Waldeidechse (Zootoca vivipara) und Blindschleiche (Anguis fragilis) im direkt betroffenen
Eingriffsbereich geeignete Lebensräume finden könnten.
Amphibien:
Im Rahmen der Begehungen wurden keine Arten erfasst. Im Plangebiet befinden sich keine Stillgewässer,
die Amphibien zur Fortpflanzung nutzen könnten. Auch der nahe gelegene Mühlengraben stellt in seinem
naturfernen Ausbau keine optimalen Fortpflanzungsgewässer dar. Der Planbereich ist zudem durch die
Köttinger Straße und die B 265 von Stillgewässern derart isoliert, dass auch eine Nutzung als Landlebensraum sehr fraglich ist. Insofern besitzt der direkt betroffene Eingriffsbereich für Amphibien kein
besonderes Potenzial als Fortpflanzungs- und Ruhestätte.
Tagfalter:
Im Rahmen der Begehungen wurden folgende Arten erfasst: im Übergangsbereich am Grasrain zwischen der
Versickerungsmulde und Wiese: Rapsweißling (Pieris napi); sonst: Kleiner Fuchs (Aglais urticae) und Großes
Ochsenauge (Maniola jurtina).
Die relativ krautarme Wiese und die Saumstrukturen im Übergangsbereich zu den Einzelgehölzen besitzen
mittlere Eignung als Tagfalterlebensraum.
Fazit: Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Amphibien- und Reptilienarten sowie von Schmetterlingen
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wird ausgeschlossen. Es sind nach fachlicher Einschätzung weder
Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen noch liegt ein Störungssachverhalt vor.
Auswirkungen durch die Planung
Die Fettwiese weist keinerlei planungsrelevante Pflanzen- oder Tierarten auf und es gibt auch keinerlei
Hinweise für ein Vorkommen dieser Arten. Gelege von Bodenbrütern wurden in dem von der geplanten
Bebauung betroffenen, schmalen Grünlandstreifen nicht gesichtet. Im Nahbereich des stark frequentierten
Parkplatzes könnte die Störungswirkung durch Verkehr und Kunden des Marktes zu hoch sein.
Die durch das Vorhaben wegfallenden Gehölze weisen lediglich geringes bis mittleres Baumholz auf; daher
sind keine größeren Nischen oder Höhlen vorhanden, die planungsrelevanten Arten geeignete Ruhe- oder
Fortpflanzungsstätten bieten könnten. Durch die geplante Eingrünung mit einer 5 m breiten Heckenpflanzung
entstehen neue Lebensräume für gehölzangepasste Arten.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG stehen den geplanten Vorhaben im
Rahmen der 1. Vereinfachten Änderung des VEP 113 nicht entgegen.
- Boden Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen Blatt 5306 weist für das Plangebiet Parabraunerde,
stellenweise Pseudogley-Parabraunerde aus Löß mit geringmächtiger Deckschicht aus ungelagertem
Lößlehm über Sand und Kies der Haupt- oder Mittelterrasse aus.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für den Standort nicht vor.
Die entstehenden Abfälle werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Während der Bauphase wird der Oberboden und Teile der unterlagernden Bodenhorizonte im Bereich
zukünftig versiegelter Flächen abgetragen. Dies hat zur Folge, dass dort die bodenökologischen Funktionen
und Eigenschaften der Böden verändert werden bzw. komplett verloren gehen. Der Boden steht dann der
landwirtschaftlichen Produktion nicht mehr zur Verfügung.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden.
- Wasser Im Planungsgebiet sind keine natürlichen oder künstlichen Stillgewässer vorhanden.
Der Standort der Parkplatzerweiterungsfläche liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim in der
Wasserschutzzone III B.
Das anfallende Oberflächenwasser soll vor Ort in Versickerungsmulden versickert werden, Abwässer werden
in den vorhandenen Kanal abgeleitet.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser verbunden.
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- Klima Die durch die Parkplatzerweiterung wegfallende Wiesenfläche entfaltet aufgrund ihrer geringen Flächengröße
allenfalls eine geringe klimaökologische Wirksamkeit für die direkt benachbarten Bereiche.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Aufgrund der relativ geringen Eingriffsgröße des Vorhabens, sind mit dem Vorhaben keine erheblichen
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima verbunden.
- Landschaft und Ortsbild Der geplante Standort ist auf drei Seiten umgeben von Gehölzbeständen und kann lediglich vom
vorhandenen Parkplatz eingesehen werden. Die Erweiterung des Parkplatzes auf ebenem Grund ist nicht
störend für das Orts- oder Landschaftsbild. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Parkplatzerweiterung entlang der westlichen Grenze zur weiter fortbestehenden Wiese nach außen hin mit heimischen
Gehölzen dicht begrünt wird.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Ortsbild
verbunden.
- Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland liegen keine Hinweise
für das Vorkommen von archäologischen Kulturgütern auf dem geplanten Standort vor.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
verbunden.
- Emissionsvermeidung und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt in einem Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über
den in Liblar vorhandenen Schmutzwasserkanal in die städtische Kläranlage bei Köttingen geleitet. Das
gesamte Niederschlagswasser wird vor Ort über belebten Bodenschichten versickert.
Um bereits vorab Aussagen zu den aus der Parkplatzerweiterung resultierenden Lärmimmissionen machen
zu können, wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die hervorgerufenen Lärmimmissionen nach Erweiterung der Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand in weiten Teilen
abnehmen, sich also durch die erhöhte Parkplatzanzahl der Parksuchverkehr minimiert.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen für die Bereiche Emissionen, Abfälle und Abwässer
verbunden.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Planungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wurden bisher nicht diskutiert.
Umweltauswirkungen durch die Planung
Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen Auswirkungen für den Bereich Energie verbunden.
b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
und bei Nichtdurchführung der Planung
Bei einem Verzicht auf die Umsetzung der Parkplatzerweiterung ist von einer Fortführung der derzeitigen
Nutzung als Wiese auszugehen.
Die durch die Planung entfallenden Einzelbäume würden bei einer Nichtdurchführung als Lebens- und
Nahrungsraum für heimische Tier- und Pflanzenarten fortbestehen.
Dahingegen wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Parkplatzerweiterung entlang der westlichen
Grenze zur weiter fortbestehenden Wiese nach außen hin mit heimischen Gehölzen dicht begrünt wird. Diese
Gehölzstruktur kann nach einiger Entwicklungszeit als Ersatzlebensraum dienen.
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C)
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Um den vorhandenen Biotopwert zu erhalten und negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische
Vielfalt zu minimieren, sollten folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Anwendung kommen:
● Die an die Parkplatzerweiterungsfläche angrenzenden Einzelgehölze sind in ihrem Bestand langfristig zu
erhalten und sind vor Beeinträchtigungen, insbesondere während der Bauphase, zu schützen.
● Das anfallende Oberflächenwasser soll vor Ort in Versickerungsmulden versickert werden.
- interne Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen –
● Die Parkplatzerweiterungsfläche soll entlang der westlichen Grenze zur weiter fortbestehenden Wiese in
einer Breite von 5 Metern mit heimischen Gehölzen gemäß der Pflanzliste im Anhang (s. Seite 12) dicht
begrünt werden. Die Pflanzungen sollen dauerhaft erhalten bleiben.
- Flächenbilanz Eine zusammenfassende Gegenüberstellung von Eingriffsfläche und Kompensationsumfang zeigt die
Übersicht in den folgenden beiden Tabellen.
Tab. 1: Biotoptypenbestand: Flächenanteile und Bewertung der Eingriffsflächen
Biotopwert der Eingriffsflächen (gesamt 3.838 m²)
Bestand
Flächenanteil
Wiese
artenarm
Code 3.4
3.316 m²
Graben
ohne Gehölze
Code 2.2
Nicht umgesetzte
Einzelbäume (4 Stück)
Eingrünung BP 113
Strauchgehölze (2 Stück)
Hecke, heimische Arten
heimische Arten
Code 7.2
Code 7.4
240 m²
192 m²
90 m²
(96m lang x 2,5 m breit)
(96m lang x 2 m breit)
(6 x durchschn. 15 m²)
zugewiesener
Biotoptypwert
3
2
5
5
Biotopwert
9.948 Wertpunkte
480 Wertpunkte
960 Wertpunkte
450 Wertpunkte
Biotopwert
gesamt
Ist-Bestand: 11.838 Wertpunkte
Tab. 2: Biotoptypen gemäß Planung: Flächenanteile und zugewiesene Biotoptypenbewertung
Biotoptypen gemäß Planung (gesamt 3.838 m²)
Parkplatz
vollversiegelt
Code 1.1
Versickerung
Rigolen 1 + 2
Code 2.2
Rasenfläche
extensiv
Code 4.6
Hecke
heim. Arten
Code 7.2
1.610 m²
431 m²
1.166 m²
631 m²
zugewiesener
Biotoptypwert
0
2
4
5
Biotopwert
0 Wertpunkte
862 Wertpunkte
4.664 Wertpunkte
3.155 Wertpunkte
Planung
Flächenanteil
Biotopwert
gesamt
Planung: 8.681 Wertpunkte
Die Tabellen Nr. 1 und Nr. 2 geben den Gesamtbiotopwert der Eingriffsfläche als Ist-Bestand und
gemäß der Planung wider. Die Bilanzierung ergibt folgende Werte:
Ist: 11.838 Wertpunkte | Planung: 8.681 Wertpunkte |
Differenz: - 3.157 Wertpunkte
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Der für den Eingriff in die Schutzgüter biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Klima erforderliche Ausgleich
ist durch die geplanten Maßnahmen nicht ausgeglichen. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 3.157
Biotopwertpunkten, das durch geeignete externe Maßnahmen ausgeglichen werden muss.
Externe Kompensation
Die Bilanzierung ergibt einen verbleibenden externen Kompensationsbedarf von 3.157 Biotopwertpunkten,
der außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden soll. Auf einer Ökokontofläche der Stadt Erftstadt wurden angrenzend an das Waldnaturschutzgebiet ‚Friesheimer Busch’ - auf einem intensiv genutzten Acker
Laubwaldflächen, Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Hier wird eine Wertsteigerung vom
Ausgangsbiotop Intensivacker (Code 3.1 mit Wert 2) zum Zielbiotoptyp Laubwald (Code 6.4 mit dem
Prognosewert 6) von 4 Wertpunkten pro m² erreicht. Um das vorhandene Kompensationsdefizit von 3.775
Biotopwertpunkten auszugleichen, müssen somit 789 m² Laubwaldfläche auf o. g. Ausgleichsfläche in
Anspruch genommen werden.
Im Plan wird somit festgesetzt:
● Da die Eingriffe durch Verkehrsflächen im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden können,
werden die laut Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation der Eingriffe weiterhin notwendigen 789 m²
Laubwaldfläche auf einem Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt
(Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 124) festgesetzt.
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist mit der Eingrünungsmaßnahme und der
externen Kompensationsmaßnahme ausgeglichen.
b)
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Parkplatzerweiterung ist nur auf der vorgesehenen Fläche möglich. Die südlich der Plangebietsgrenze
vorhandene Freifläche ist für die Zuwegung der Wiesenfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin
erforderlich und steht für eine Nutzung als Parkplatz nicht zur Verfügung. Im Norden des REWE-Marktes
schließt sich direkt der Friedhof an, im Osten direkt die Köttinger Straße.
3. Zusätzliche Angaben:
a)
- Beschreibung wichtiger Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind -
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden keine technischen Verfahren angewandt.
Schwierigkeiten bei der Bewertung der Umweltbelange ergaben sich nicht.
b)
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt -
Bestandteil des Umweltberichts ist entsprechend der Nr. 3b zur Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die von der Planung
ausgehen. Die Überwachung soll ggf. frühzeitig nachteilige Entwicklungen ermitteln, um unter Umständen
rechtzeitig Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Kontrolle erfolgt über die Instrumente der Bauordnung und der
naturschutzfachlichen Prüfung der Kompensationsmaßnahmen.
Dies wird von der Stadtverwaltung im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns erstmalig ein Jahr
nach Umsetzung des Vorhabens und erneut nach 3 Jahren durch Ortsbesichtigung überprüft.
c)
- allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben -
Die 1. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sieht eine Erweiterung des vorhandenen
Parkplatzes am REWE-Markt um ca. 60 Parkplätze vor, da es gerade an Haupteinkaufstagen zu Engpässen auf
dem Parkplatz kommt. Daher möchte die REWE AG eine westlich an den Markt angrenzende Grünfläche von
ca. 3.900 m² nutzen, um hier weitere Stellplätze (nebst Entwässerungsrigolen und Eingrünung) zu errichten. Der
Standort befindet sich am nordwestlichen Rand von Erftstadt-Liblar im Übergangsbereich zum Freiraum
zwischen Liblar und Blessem.
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
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Der Planbereich liegt mit einem schmalen Streifen teilweise im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 5
„Erfttal Süd“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-4 „Mittelerfttal zwischen dem Villewesthang bei
Köttingen und der Einmündung der Swist südlich von Bliesheim“. Für die Realisierung der Planungen zur
Parkplatzerweiterung ist eine Befreiung von den Vorgaben des Landschaftsschutzes nicht notwendig, da die
Planung derart angelegt worden ist, dass lediglich die geplante Eingrünung mit einer 5 m breiten
Heckenpflanzung im Bereich des LSG liegt. Diese Maßnahme bzw. Nutzung steht dem Schutzzweck des
Gebietes nicht entgegen und folgt der Zielsetzung einer Anreicherung der Landschaft zum Zwecke einer
besseren Vernetzung von Lebensräumen.
Von der Planung sind neben der als „Fettwiese“ einzustufenden Grünfläche fünf Solitärbäume sowie zwei
Gebüsche betroffen, die durch eine Realisierung des Vorhabens verloren gehen. Die Fettwiese sowie die
Gehölze weisen keinerlei planungsrelevante Pflanzen- oder Tierarten auf und es gibt auch keinerlei Hinweise
für ein Vorkommen dieser Arten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG stehen den
geplanten Vorhaben somit nicht entgegen.
Der geplante Standort ist auf drei Seiten umgeben von lockeren Gehölzbeständen und kann lediglich vom
vorhandenen Parkplatz eingesehen werden. Die Erweiterung des Parkplatzes auf ebenem Grund ist nicht
störend für das Orts- oder Landschaftsbild. In der 1. Vereinfachten Änderung wird aber zusätzlich festgesetzt,
dass die Parkplatzerweiterung entlang der westlichen Grenze zur weiter fortbestehenden Wiese nach außen
hin mit heimischen Gehölzen in einer Breite von 5 Metern dicht begrünt wird. Da die Eingriffe durch die
Parkplatzerweiterung laut Bilanzierung im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden können, werden
die zur gänzlichen Kompensation notwendigen 789 m² Laubwaldfläche auf einem Teilstück der
Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt festgesetzt.
Um bereits vorab Aussagen zu den aus der Parkplatzerweiterung resultierenden Lärmimmissionen machen zu
können, wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Lärmimmissionen nach Erweiterung der Parkplatzfläche gegenüber dem Bestand in weiten Teilen abnehmen wird, da
sich durch die erhöhte Parkplatzanzahl der Parksuchverkehr minimiert.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass mit der Realisierung der im Rahmen der 1.
vereinfachten Änderung des VEP 113 geplanten Parkplatzerweiterung unter Umsetzung der
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie zur internen und externen Kompensation
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter verbunden sind.
4. Literatur
ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft; Düsseldorf.
BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
21.12.2006
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 22.04.1993
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (Hrsg.) (1991): Vegetationskarte der BRD 1:200 000 –
potenzielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Schriftenreihe für Vegetationskunde. Heft 6. Bonn-Bad Godesberg 1991
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 293) BGBl. III / FNA 791-8, zuletzt geändert am 12.12.2007
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG) in der Fassung vom 2.03.1980 zuletzt geändert am 05.04.2005
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Schutzwürdige Böden in NRW. Krefeld 2004
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (2001): Bodenkarte von NRW 1:50 000. Blatt L 5106 Köln
LANDSCHAFTSGESETZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LG NW), Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am
15.08.2007
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (1989): Klima-Atlas von NordrheinWestfalen. Düsseldorf
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“
Internet:
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Geschützte Arten in NRW; unter: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-W ESTFALEN (2009):
Umweltdaten vor Ort
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar
12
Anlage Pflanzliste:
Pflanzliste für die Eingrünung der Parkplatzerweiterungsfläche:
Hochwachsende Laubbäume
Fagus sylvatica
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Rotbuche
Trauben-Eiche
Stiel-Eiche
Winterlinde
Sommerlinde
Pflanzabstand: Hochstämme 6-10 m, Heister 3 m | Größe: Hochstamm mit Ballen, 3x verpflanzt, StU 10-12 cm | Heister
ohne Ballen, 2x verpflanzt, Höhe ab 250 cm
Mittelhochwachsende Laubbäume
Acer campestre
Acer platanoides
Carpinus betulus
Malus sylvestris
Pyrus communis
Prunus padus
Prunus avium
Sorbus aucuparia
Sorbus aria
Feldahorn
Spitzahorn
Hainbuche
Wildapfel
Wildbirne
Traubenkirsche
Vogelkirsche
Eberesche
Mehlbeere
bei Pflanzabstand 1,5 m x 1,5 m = Pflanzgröße: Heister, 2x verpfl., ab 150 cm
bei Pflanzabstand 1 m x 1 m = Pflanzgröße: Heister, 1x verpflanzt, ab 70 cm
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus ssp.
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera caprifolium
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Sambucus nigra
Salix caprea
Viburnum lantana
Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Liguster
Geißblatt
Heckenkirsche
Schlehe
Schwarzer Holunder
Salweide
Schneeball
bei Pflanzabstand 1 m x 1 m = Pflanzgröße: Strauch, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm
bei Pflanzabstand 0,75 m x 0,75 m = Pflanzgröße: Strauch, 1x v., ab 70 cm
Umweltbericht zum „VEP 113, 1. vereinfachte Änderung, Parkplatzerweiterung“ in Erftstadt-Liblar