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Beschlussvorlage (Integratives Frauenschwimmen im Hallenbad Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Integratives Frauenschwimmen im Hallenbad Liblar) Beschlussvorlage (Integratives Frauenschwimmen im Hallenbad Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 389/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 17.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 26.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 16.09.2015 Bemerkungen beschließend Integratives Frauenschwimmen im Hallenbad Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Schaffung von Nutzungszeiten für ein integratives Frauenschwimmen werden die Öffnungszeiten des Hallenbades Liblar von ehemals Sonntag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (17:30 Schwimmzeit), auf nunmehr dauerhaft Sonntags 08:00 Uhr- 16:00 Uhr (15:30 Schwimmzeit) verändert. Begründung: Der Ökumenische Arbeitskreis Flüchtlingshilfe beantragt, zur Ausrichtung eines integrativen Frauenschwimmens, die Schaffung von „Exklusivzeiten“ im Hallenbad Liblar. Das Hallenbad Liblar ist ausweislich des Belegungsplanes nahezu die gesamte Woche über ausgelastet. Entweder nutzen Schulen, Vereine oder Gruppierungen das Bad exklusiv, oder es steht für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Zudem werden Zeiten für die Reinigung und Wartung benötigt, in denen das Bad nicht genutzt werden kann. Insofern gestaltet sich die Schaffung von weiteren insbesondere exklusiven Schwimmzeiten schwierig. Führen diese doch zwangsläufig dazu, dass an anderer Stelle Zeiten wegfallen müssen. Mit Blick auf das von der Antragstellerin eingebrachte Engagement sowie des hiermit einhergehenden wichtigen Beitrags zur Integration, hat die Betriebsleitung probeweise eine Verschiebung der öffentlichen Badezeiten vorgenommen. Dabei wurde die öffentliche sonntägliche Badezeit um zwei Stunden zugunsten einer früheren Schließung vorverlegt. Über drei Monate wurden die Resonanz auf das Angebot sowie die Reaktionen der Badegäste getestet. Die Frequentierung des integrativen Frauenschwimmen war dabei sehr hoch und es gab keinen deutlichen Widerspruch seitens der Badegäste gegen die Zeitenverschiebung. (Teilweise sogar deutlichen Zuspruch) Das Bad ist während des Frauenschwimmens nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und mit Rücksicht auf die religiösen bzw. ethnischen Belange der Frauen auch kein (männliches) technisches Personal anwesend. Daher ist es erforderlich, dass in dieser Zeit nicht nur eine Beckenaufsicht sondern ebenfalls eine (weibliche) Person mit Kenntnis der Technik vor Ort ist. Dies ist in Absprache mit der Antragstellerin gewährleistet. Ebenso wird für die Nutzung des Bades der übliche Eintrittspreis verlangt, wobei die Erfassung und die spätere Abrechnung verlässlich geregelt sind. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die sonntäglichen öffentlichen Badezeiten zugunsten von zwei Stunden für das integrative Frauenschwimmen nach vorne zu verschieben. In Vertretung (Hallstein) -2-