Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 389/2015
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 17.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
26.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
16.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Integratives Frauenschwimmen im Hallenbad Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Schaffung von Nutzungszeiten für ein integratives Frauenschwimmen werden die Öffnungszeiten des Hallenbades Liblar von ehemals Sonntag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (17:30 Schwimmzeit),
auf nunmehr dauerhaft Sonntags 08:00 Uhr- 16:00 Uhr (15:30 Schwimmzeit) verändert.
Begründung:
Der Ökumenische Arbeitskreis Flüchtlingshilfe beantragt, zur Ausrichtung eines integrativen Frauenschwimmens, die Schaffung von „Exklusivzeiten“ im Hallenbad Liblar.
Das Hallenbad Liblar ist ausweislich des Belegungsplanes nahezu die gesamte Woche über ausgelastet. Entweder nutzen Schulen, Vereine oder Gruppierungen das Bad exklusiv, oder es steht
für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Zudem werden Zeiten für die Reinigung und Wartung benötigt,
in denen das Bad nicht genutzt werden kann.
Insofern gestaltet sich die Schaffung von weiteren insbesondere exklusiven Schwimmzeiten
schwierig. Führen diese doch zwangsläufig dazu, dass an anderer Stelle Zeiten wegfallen müssen.
Mit Blick auf das von der Antragstellerin eingebrachte Engagement sowie des hiermit einhergehenden wichtigen Beitrags zur Integration, hat die Betriebsleitung probeweise eine Verschiebung
der öffentlichen Badezeiten vorgenommen. Dabei wurde die öffentliche sonntägliche Badezeit um
zwei Stunden zugunsten einer früheren Schließung vorverlegt. Über drei Monate wurden die Resonanz auf das Angebot sowie die Reaktionen der Badegäste getestet.
Die Frequentierung des integrativen Frauenschwimmen war dabei sehr hoch und es gab keinen
deutlichen Widerspruch seitens der Badegäste gegen die Zeitenverschiebung. (Teilweise sogar
deutlichen Zuspruch) Das Bad ist während des Frauenschwimmens nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und mit Rücksicht auf die religiösen bzw. ethnischen Belange der Frauen auch kein
(männliches) technisches Personal anwesend. Daher ist es erforderlich, dass in dieser Zeit nicht
nur eine Beckenaufsicht sondern ebenfalls eine (weibliche) Person mit Kenntnis der Technik vor
Ort ist.
Dies ist in Absprache mit der Antragstellerin gewährleistet. Ebenso wird für die Nutzung des Bades
der übliche Eintrittspreis verlangt, wobei die Erfassung und die spätere Abrechnung verlässlich
geregelt sind.
Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die sonntäglichen öffentlichen Badezeiten zugunsten von
zwei Stunden für das integrative Frauenschwimmen nach vorne zu verschieben.
In Vertretung
(Hallstein)
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