Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 338/2015 Az.: 61. 21-20 / 113 2. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 31.08.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 15.09.2015 vorberatend 29.09.2015 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt) 2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr) I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt wird zur Kenntnis genommen. III. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Vorentwurfes den Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße zu erarbeiten und die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteili- gung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen. Begründung: Im Rahmen der Entwicklung des Masterplans Liblar wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Eine verkehrstechnische Aufwertung erfordert hiernach der Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt. Hier ist kurzfristig die Einrichtung eines Kreisverkehres geplant. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 u.a. die Umgestaltung der Kreuzung Köttinger Straße/Gartenstraße (Planung und Bau einer Kreisverkehrsanlage) beschlossen (s. V 215/2015). Mit der Vereinfachten Änderung sollen die hierfür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen werden. Die hierdurch teilweise überplanten Stellplätze des bestehenden REWE-Parkplatzes können durch die parallel erfolgende Erweiterung (s. V 336/2015) kompensiert werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer öffentlichen Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden (s. Anlage: Niederschrift Öffentliche Versammlung). Während der Beteiligung sind keine Bedenken geäußert worden, sodass nach Vorlage der in Bearbeitung befindlichen Ausbauplanung des Kreisverkehrs der Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des VEP Nr. 113 erarbeitet und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 durchgeführt werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-