Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 338/2015
Az.: 61. 21-20 / 113 2. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.07.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
31.08.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
15.09.2015
vorberatend
29.09.2015
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt)
2. Vereinfachte Änderung (Kreisverkehr)
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt wird zur Kenntnis genommen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Vorentwurfes den Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)
Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße zu erarbeiten und die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteili-
gung gem. §§ 13 (2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen.
Begründung:
Im Rahmen der Entwicklung des Masterplans Liblar wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag
gegeben. Eine verkehrstechnische Aufwertung erfordert hiernach der Kreuzungsbereich Köttinger
Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt. Hier ist kurzfristig die Einrichtung eines Kreisverkehres geplant. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am 07.05.2015 u.a. die Umgestaltung der Kreuzung Köttinger Straße/Gartenstraße (Planung und
Bau einer Kreisverkehrsanlage) beschlossen (s. V 215/2015). Mit der Vereinfachten Änderung
sollen die hierfür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen
werden.
Die hierdurch teilweise überplanten Stellplätze des bestehenden REWE-Parkplatzes können durch
die parallel erfolgende Erweiterung (s. V 336/2015) kompensiert werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer öffentlichen
Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden (s. Anlage: Niederschrift Öffentliche Versammlung).
Während der Beteiligung sind keine Bedenken geäußert worden, sodass nach Vorlage der in Bearbeitung befindlichen Ausbauplanung des Kreisverkehrs der Vorentwurf der 2. Vereinfachten Änderung des VEP Nr. 113 erarbeitet und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13
(2) Nr. 2 und 13 (2) Nr. 3 durchgeführt werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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