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Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße 2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße Kreisverkehr Vorentwurfsbegründung Stand August 2015 INHALT 1. Planungsanlass 2. Bestehende Planungen 3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB) 4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise 5. Rechtsgrundlagen Anlage 1 2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße 1. Planungsanlass Im Rahmen der Entwicklung des Masterplans Liblar wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Eine verkehrstechnische Aufwertung erfordert hiernach der Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt REWE-Markt. Hier ist kurzfristig die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehres geplant, der die verkehrstechnische Situation verbessern und städtebaulich aufwerten soll. Die hierdurch teilweise überplanten Stellplätze des bestehenden REWE-Parkplatzes können durch die parallel erfolgende Erweiterung kompensiert werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 die Umgestaltung der Kreuzung (Köttinger Straße/Gartenstraße (Planung und Bau einer Kreisverkehrsanlage) beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer öffentlichen Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vorab beteiligt worden. Der Planungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan (M 1:1.500) zu entnehmen. 2. Planungsvorgaben Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Sondergebiet (Großflächiger Einzelhandel) sowie als sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.113, E.-Liblar, Köttinger Straße setzt in einem Teilbereich des Plangebiets Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel - Nahversorgung sowie öffentliche Verkehrsfläche fest. 3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB) Der geplante Kreisverkehr wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen im Plangebiet werden aus dem rechtskräftigen VEP Nr. 113 übernommen. 4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise Umweltprüfung Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine durch Verkehr stark gestörte, versiegelte Fläche. Die Planung wird keine erheblich negativen Beeinträchtigungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, das Orts- und Landschaftsbild sowie anderer Schutzgüter erzeugen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter sind somit als nicht oder wenig erheblich einzustufen; von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird daher gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. 2 2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße Artenschutz Bei Erstellung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtliche Anforderungen gem. § 44 BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu prüfen. Die auf dem Plangebiet geplanten Vorhaben im Rahmen der Vereinfachten Änderung erscheinen aufgrund der bestehenden Biotopausstattung und des vorhandenen hohen Störungseinflusses nicht dazu geeignet, planungsrelevante Arten zu beeinträchtigen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG werden voraussichtlich nicht berührt. 5. Rechtsgrundlagen Die Erstellung der 2. Vereinfachten Änderung des VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zur 2. Vereinfachten Änderung zu entnehmen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom ……………. bis einschließlich ……………. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB in der Zeit vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt. Erftstadt, den DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag 3 Friedhof Kp. Geltungsbereich 3 In den Auen 1 REWE Geltungsbereich des VEP 113 8 27 6 2 vorhandener Parkplatz 9 11 13 14 12 eg 2 W 10 8 Erftstadt-Liblar 7 6 eg 7 9 11 1 eg W 3 W 34 De ch an 16 t-L in 18 de 20 n- 5 5 eg 22 W W eg 24 36 32 ANLAGEPLAN Kreisverkehr Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, August 2015 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW