Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
2. Vereinfachte Änderung
VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
Kreisverkehr
Vorentwurfsbegründung
Stand August 2015
INHALT
1. Planungsanlass
2. Bestehende Planungen
3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise
5. Rechtsgrundlagen
Anlage
1
2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
1.
Planungsanlass
Im
Rahmen
der Entwicklung des
Masterplans Liblar wurde
eine
Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Eine verkehrstechnische Aufwertung
erfordert hiernach der Kreuzungsbereich Köttinger Straße / Gartenstraße / Zufahrt
REWE-Markt. Hier ist kurzfristig die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehres
geplant, der die verkehrstechnische Situation verbessern und städtebaulich
aufwerten soll. Die hierdurch teilweise überplanten Stellplätze des bestehenden
REWE-Parkplatzes können durch die parallel erfolgende Erweiterung kompensiert
werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am 07.05.2015 die Umgestaltung der Kreuzung (Köttinger Straße/Gartenstraße
(Planung und Bau einer Kreisverkehrsanlage) beschlossen. Die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer öffentlichen
Versammlung am 11.06.2015 stattgefunden. Die von der Änderung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vorab beteiligt worden.
Der Planungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan (M 1:1.500) zu entnehmen.
2.
Planungsvorgaben
Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen
Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Sondergebiet
(Großflächiger Einzelhandel) sowie als sonstige überörtliche und örtliche
Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.113, E.-Liblar, Köttinger
Straße setzt in einem Teilbereich des Plangebiets Sondergebiet Großflächiger
Einzelhandel - Nahversorgung sowie öffentliche Verkehrsfläche fest.
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB)
Der geplante Kreisverkehr wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die
übrigen Festsetzungen im Plangebiet werden aus dem rechtskräftigen VEP Nr. 113
übernommen.
4.
Umweltbezogene Informationen und Hinweise
Umweltprüfung
Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine durch Verkehr stark gestörte,
versiegelte Fläche. Die Planung wird keine erheblich negativen Beeinträchtigungen
auf die Tier- und Pflanzenwelt, das Orts- und Landschaftsbild sowie anderer
Schutzgüter erzeugen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter sind somit als nicht
oder wenig erheblich einzustufen; von einer Umweltprüfung und einem
Umweltbericht wird daher gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
2
2. Vereinfachte Änderung VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße
Artenschutz
Bei Erstellung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtliche
Anforderungen gem. § 44 BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu
prüfen. Die auf dem Plangebiet geplanten Vorhaben im Rahmen der Vereinfachten
Änderung erscheinen aufgrund der bestehenden Biotopausstattung und des
vorhandenen hohen Störungseinflusses nicht dazu geeignet, planungsrelevante
Arten zu beeinträchtigen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG werden voraussichtlich nicht berührt.
5.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung der 2. Vereinfachten Änderung des VEP Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger
Straße stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten
gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zur 2. Vereinfachten Änderung zu
entnehmen.
Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
……………. bis einschließlich ……………. Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2)
BauGB in der Zeit vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
3
Friedhof
Kp.
Geltungsbereich
3
In den Auen
1
REWE
Geltungsbereich
des VEP 113
8
27
6
2
vorhandener Parkplatz
9
11
13
14
12
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2
W
10
8
Erftstadt-Liblar
7
6
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7
9
11
1
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3
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24
36
32
ANLAGEPLAN
Kreisverkehr
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, August 2015
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