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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Fortführung des Verfahrens gem.§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über die Fortführung des Verfahrens gem.§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über die Fortführung des Verfahrens gem.§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 375/2015 Az.: 61. 21-20 / VEP 116A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 31.08.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 15.09.2015 vorberatend 29.09.2015 beschließend Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Fortführung des Verfahrens gem.§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB) II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, weitergeführt. II. Das vom Planungsbüro vorgestellte Konzept für die Errichtung eines Drogeriemarktes in Gymnich wird zur Kenntnis genommen. III. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, in Form einer öffentlichen Versammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.12.2014 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt beschlossen (s. V 516/2014). Der VEP 116 A soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB fortgeführt werden. Die entsprechenden Vorgaben sind erfüllt: das Plangebiet liegt sowohl innerhalb eines im Zusammenhang besiedelten Bereichs; der Schwellenwert von 20.000 qm zulässiger Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird nicht erreicht. Das Gebiet umfasst rd. 3.925 qm. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Ein vom Vorhabenträger beauftragtes externes Planungsbüro hat u.a. auf Grundlage der während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen sowie in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger ein Planungskonzept entwickelt. Die entsprechenden Gutachten (Verkehr, Lärm, Einzelhandelsauswirkung) werden derzeit erstellt. Da sich die Ergebnisse dieser Fachgutachten auf die Planung auswirken können, sind Anpassungen in der Planung möglich. Geplant ist die Errichtung eines dm-Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 750 qm. Die Anlieferung bzw. Zufahrt zum Drogeriemarkt ist gebündelt mit der Anlieferung des REWE-Marktes vom Lechenicher Pfad geplant. Eine Abfahrt der Anlieferfahrzeuge Richtung Dirmerzheimer Straße wird als Option im Rahmen des Verkehrsgutachtens, welches sich zurzeit in der Bearbeitung befindet, geprüft. Für die Haupterschließung des Kundenverkehrs ist eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit REWE von der Dirmerzheimer Straße geplant. In diesem Zusammenhang ist auch eine Linksabbiegespur geplant. Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Straßen NRW) erfolgen im Rahmen der Erstellung des Verkehrsgutachtens. Die Stellplatzanlage soll analog zur vorhandenen Stellplatzanlage des REWE-Marktes erfolgen. Entlang der nordwestlichen und nördlichen Plangebietsgrenze ist ein Grünstreifen vorgesehen. Für die Ver- und Entsorgung können die bestehenden Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. Als nächster Verfahrensschritt ist auf Grundlage der vorgestellten Plankonzeption die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung vorgesehen. Danach erfolgt die Erarbeitung des Rechtsplanvorentwurfes, der dann dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung über die Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegt wird. In Vertretung (Hallstein) -2-