Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 MB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
07.09.15, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
2
Nahverkehrsplan 2015 - 2020
Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF
Offenlage am 21. Mai 2015 vom Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises beschlossen
21. Mai 2015
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Auftraggeber:
Rhein-Erft-Kreis
Amt 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Bearbeitung durch:
Mittelstraße 55 – 40721 Hilden
in Zusammenarbeit mit
(Unterauftragnehmerverhältnis):
Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper
Postfach 1263 - 53002 Bonn
BearbeiterInnen:
Jean-Marc Stuhm
Sebastian Schulz
Katharina Oppenberg
Swantje-Angelika Küpper
Stand: 21.05.2015
Bildquellen Titelseite:
Links: ©Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Mitte: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Rechts: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt oder beide Geschlechter gleichberechtigt
erwähnt.
Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter
angesprochen.
2
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
7
Einleitung ........................................................................................................................................5
1.1
Aufstellungsverfahren ...............................................................................................................5
1.2
Partizipation und Arbeitsablauf der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes ...................................................................................................................6
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ...............................................................9
2.1
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ............................................................9
2.2
Ziele und Rahmenvorgaben ...................................................................................................13
Bestandsaufnahme der Raumstruktur .......................................................................................18
3.1
Raumstrukturelle Rahmenbedingungen .................................................................................18
3.2
Einwohnerentwicklung und Altersstruktur ..............................................................................20
3.3
Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen .............................................................................21
3.4
Schul- und Bildungseinrichtungen ..........................................................................................24
3.5
Versorgungseinrichtungen ......................................................................................................26
3.6
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –standorte ...............................................26
3.7
Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis ......................................................29
Bestandsaufnahme ÖPNV ...........................................................................................................31
4.1
Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft ..................................................................31
4.2
Schienenverkehr .....................................................................................................................31
4.3
Straßengebundener ÖPNV ....................................................................................................36
4.4
Angebot ..................................................................................................................................37
4.5
Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ......................................................................50
4.6
Fahrtenangebot ......................................................................................................................52
4.7
Leistungsdaten im ÖPNV .......................................................................................................55
4.8
Stand der Genehmigungen ....................................................................................................56
4.9
Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale
Angebote ................................................................................................................................57
4.10
Umsteigepunkte im ÖPNV......................................................................................................58
4.11
P+R- und B+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ........................................................................59
4.12
Tarifstruktur und Verkaufsstellen ............................................................................................60
Finanzierung des ÖPNV ...............................................................................................................62
5.1
Finanzierung des ÖPNV .........................................................................................................62
5.2
Landesfördermittel ..................................................................................................................63
Heutige Nachfrage im ÖPNV und Strukturprognose für 2025 .................................................64
6.1
Verkehrsmodell und Modal-Split im Rhein-Erft-Kreis .............................................................64
6.2
Heutige Nachfrage im ÖPNV (Istzustand) ..............................................................................67
6.3
Strukturprognose 2025 für den ÖPNV ...................................................................................68
Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen
ÖPNV ..............................................................................................................................................75
3
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
7.1
Ziele und Grundsätze .............................................................................................................75
7.2
Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV ................................................76
7.3
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität ................................................................................81
7.4
Qualitätsstandards zum Betrieb .............................................................................................93
7.5
Qualitätsstandards zur Infrastruktur .......................................................................................99
8
Zusammenfassende Bewertung des ÖPNV-Angebotes .........................................................104
8.1
Zielorientierte Bewertung ......................................................................................................104
8.2
Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im
NVP ......................................................................................................................................115
9
Maßnahmenkonzept ...................................................................................................................117
9.1
Rahmenbedingungen und Ziele ...........................................................................................117
9.2
Angebotskonzept ..................................................................................................................118
9.3
Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................147
9.4
Anregungen an den SPNV und Stadtbahn ...........................................................................155
9.5
Bedarfsverkehre ...................................................................................................................156
9.6
Verknüpfungspunkte und Haltestellen ..................................................................................158
9.7
Tarifstruktur und Vertriebsformen .........................................................................................167
9.8
Informations- und Serviceangebote sowie
Mobilitätsmanagement .........................................................................................................168
9.9
Multimodale Schnittstellen ....................................................................................................174
10
Qualitätssteuerung und organisatorische Maßnahmen ........................................................179
10.1
Grundzüge des Qualitätssteuerung im ÖPNV ......................................................................179
10.2
Stufenkonzept für ein Controlling im Rhein-Erft-Kreis ..........................................................181
10.3
Aufgabenverteilung ...............................................................................................................183
11
Linienbündelungskonzept .........................................................................................................185
11.1
Vorbemerkungen ..................................................................................................................185
11.2
Linienbündelung im Rhein-Erft-Kreis ....................................................................................186
12
Finanzierungs- und Umsetzungsplanung ................................................................................192
12.1
Finanzierungsplanung ..........................................................................................................192
12.2
Umsetzungsplanung 2015 bis 2019 .....................................................................................193
Quellenverzeichnis .............................................................................................................................196
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................198
Glossar ................................................................................................................................................200
Anlagen
4
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
1
Einleitung
1.1
Aufstellungsverfahren
ENTWURF - Mai 2015
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz
NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und
Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Aufgabenträger für den SPNV sind die Zweckverbände. Nach der
Novellierung des ÖPNVG NRW im Juli 2007 übernehmen nun drei große
Zweckverbände diese Aufgabe landesweit. Diese drei großen Zweckverbände gingen aus den neun nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden hervor.
Der Rhein-Erft-Kreis ist dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR)
angeschlossen. Der ZV NVR wurde am 19. Dezember 2007 gegründet und
nahm am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf. Er ist der gemeinsame DachZweckverband der Zweckverbände Aachener Verkehrsverbund (AVV) und
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Für die Durchführung der Aufgaben ist
die „Nahverkehr Rheinland GmbH“ zuständig.
Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW 1996 ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling sind Aufgabenträger für den Stadtbusverkehr in den jeweiligen Städten. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan soll
eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Gestaltung des
ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den gegenwärtigen und zukünftigen verkehrlichen Verflechtungen gerecht wird.
Durch das ÖPNVG NRW erhält der Rhein-Erft-Kreis den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Gewährleistung einer ausreichenden Nahverkehrsbedienung über den Nahverkehrsplan. Die Bedeutung des Nahverkehrsplanes ist in den letzten Jahren gestiegen. Er dient der politischen Willensbildung des Rhein-Erft-Kreises und seinen kreisangehörigen Städten
und bietet zudem auch eine verkehrsgewerbliche Absicherung der im
Kreisgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus dient er
der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde als Steuerungsinstrument für die Gestaltung und Erteilung von Liniengenehmigungen.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich ÖPNV
(EU-Verordnung Nr. 1370/2007, Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013) und der strukturellen Veränderungen im Kreis selbst soll der
bisherige Nahverkehrsplan 2003 – 2007 fortgeschrieben werden. In Kap. 1
sind die Arbeitsschritte für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans dargestellt.
Der Nahverkehrsplan ist mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten
Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes NVR abzustimmen. Die im
Kreisgebiet vorhandenen Verkehrsunternehmen wirken bei der Aufstellung
5
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
mit. Der Nahverkehrsplan beschreibt den Ist- Zustand des ÖPNV-Systems im
Kreisgebiet und zeigt die gewünschte Entwicklungsrichtung des Systems
für die kommenden Jahre auf. Er trägt dazu bei, das erreichte Niveau des
ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis zu erhalten und auszubauen.
Auch Qualitätsziele unterschiedlicher Kategorien werden durch den Nahverkehrsplan gesetzt. Als Konsequenz der erfolgten Liberalisierung des
Nahverkehrsmarktes sind verbindliche Qualitätsziele eine Voraussetzung
für einen attraktiven ÖPNV und definieren die Bedingungen für alle Teilnehmer bei einem möglichen Wettbewerb bzw. die Vorgaben im Falle einer
marktorientierten Direktvergabe.
In Abstimmung mit den Nachbaraufgabenträgern und deren Nahverkehrsplänen soll ein möglichst lückenloses ÖPNV-Angebot für die Bevölkerung
bereitgestellt werden, das eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Rhein-Erft-Kreis werden
so erhalten und verbessert.
Mit Beschluss vom 30.05.2012 sowie vom 19.06.2012 des Rhein-Erft-Kreises
begann Ende 2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit gutachterlicher Unterstützung. Zeitgleich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde auch eine Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität
und Verkehr für den Rhein-Erft-Kreis beauftragt.
Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans umfasst den für ein solches
Planwerk üblichen Fünfjahreszeitraum 2015-2020. Der Rhein-Erft-Kreis
plant, seine ÖPNV-Leistungen zum 01.01.2019 neu zu vergeben und damit
die seit 2009 geltende Betrauung der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
abzulösen.1
1.2
Partizipation und Arbeitsablauf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
Besondere Bedeutung wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises von Beginn an
der umfangreichen, transparenten Beteiligung und Abstimmung mit den
verschiedenen Akteuren des Verfahrens (insbesondere den kreisangehörigen Städten und Verkehrsunternehmen) beigemessen. Hierzu wurden, neben dem von der Kreisverwaltung bereits eingerichteten AK NVP, an dem
Vertreterinnen der Kreispolitik teilnehmen, folgende Beteiligungsebenen
gebildet:
Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV) mit den Fachverwaltungen der kreisangehörigen Städte und allen im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen
sowie dem VRS.
1
Die Betrauung der Verkehrsleistungen bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) läuft
am 24.09.2019 aus. Der seitens der REVG mit der RVK GmbH geschlossene Vertrag zur Durchführung der ÖPNV-Leistungen endet am 31.12.2018, sofern er bis zum 31.12.2016 gekündigt
wird.
6
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Mobilitäts- und Klimaschutzbeirat
mit allen vom ÖPNV betroffenen und an ÖPNV-Fragen interessierten
Interessenverbänden.
In Abb. 1-1 sind die Arbeitsschritte zur Fortschreibung des NVP sowie die
Beteiligungsstufen dargestellt. Insgesamt setzt sich die Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes aus fünf Projektstufen sowie dem offiziellen Beteiligungsverfahren zusammen.
Abb. 1-1:
Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis
Im Juli 2014 wurde für die ersten drei Projektstufen ein umfangreicher
Zwischenbericht erstellt und den jeweiligen Kommunen, den Verkehrsunternehmen sowie den Verbänden zur Verfügung gestellt. Der Zwischenbericht beinhaltet alle Arbeitsschritte, die für die Bestandsaufnahme, Analyse
7
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
und Benennung von möglichen Prüf- und Handlungsfeldern für den ÖPNV
notwendig sind.
Aufbauend auf den abgestimmten Prüf- und Handlungsfeldern ist ein
Maßnahmenkonzept mit folgenden Inhalten erstellt worden:
Maßnahmenkonzept für die kurzfristige Umsetzung mit Liniensteckbriefen
Maßnahmenkonzept für die mittelfristige Umsetzung (Prüffelder)
Wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Maßnahmen
Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis
Bedarfsverkehre
Verknüpfungspunkte und Haltestellen
Tarifstruktur und Vertriebsformen
Multimodale Schnittstellen
Qualitätssteuerung und organisatorische Maßnahmen
Linienbündelungskonzept
Finanzierungs- und Umsetzungsplanung
Aufbauend auf dem Maßnahmenkonzept ist ein Umsetzungskonzept erstellt worden, in welchen Zeiträumen die jeweiligen Maßnahmen im Geltungszeitraum des NVP Rhein-Erft-Kreis umgesetzt werden sollen.
Der vorliegende NVP Entwurf (vom Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises am 21. Mai 2015 beschlossen) stellt das Bearbeitungsergebnis aller
Arbeitsschritte dar und bildet die Grundlage für die Durchführung des offiziellen Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Während des Beteiligungsverfahrens
wird der Nahverkehrsplan-Entwurf als PDF-Datei auf der Internetseite des
Rhein-Erft-Kreises eingestellt, so dass alle Bürger im Internet ihre Anmerkungen und Hinweise einbringen können. Der NVP-Entwurf wird im Beteiligungsverfahren in politischen Gremien der jeweiligen Städte vorgestellt.
Der Zeitraum für das Beteiligungsverfahren richtet sich nach den Sitzungsterminen der jeweiligen Gremien in den kreisangehörigen Kommunen. Um
die Umsetzung einiger kurzfristigen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel
Dezember 2015 sicherzustellen, soll das Beteiligungsverfahren bis maximal
Mitte September 2015 zeitlich begrenzt werden. Alle bis dahin eingebrachten schriftlichen Anregungen und Hinweise werden in einer Tabelle zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Diese Tabelle stellt eine eigenständige Dokumentation zum NVP-Entwurf dar und
bildet die Grundlage, den endgültigen Nahverkehrsplan anzupassen. Ziel
ist es, den Nahverkehrsplan im November 2015 in den jeweiligen Ausschlüssen vorzustellen und im Kreistag beschließen zu lassen.
Die in das förmliche Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan aufgenommenen Institutionen sind in Anlage 1 aufgelistet. Zudem sind in der
Anlage 1 alle Termine hinsichtlich der informellen Abstimmung während
des Erstellungszeitraumes zum NVP dargestellt.
8
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
2
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben
2.1
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben
2.1.1
Rechtsrahmen ÖPNVG NRW
Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Aufgabenträger sind
zuständige Behörden im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Die Nahverkehrspläne sollen für
die Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage
für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖPNV in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich schaffen. Zudem sollen zwischen
den Aufgabenträgern ein abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung
des ÖPNV sichergestellt sein, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) beinhaltet.
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) regelt die Organisationsstruktur des ÖPNV in
Nordrhein-Westfalen. Es wurde zuletzt zum 01.01.2011 novelliert. Mit der
vorausgezogenen Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2008 hat das Land
NRW Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet. Dabei wurden folgende Ziele verfolgt,
kommunale Verantwortung zu stärken,
Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren,
überregionale Aufgaben an Gemeindeverbände zu übertragen und
die kommunalen Körperschaften in die Verwendung der Landesfördermittel einzubinden.
Gleichzeitig mit der Vereinigung der Aufgabenträgerschaft im SPNV und
der Investitionsförderung auf drei Dachorganisationen wurde mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2008 die Vielzahl der bis dahin geltenden Fördertatbestände zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:
ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNG NRW (umfasst die bisherige
Aufgabenträgerpauschale für Kreise und kreisfreie Städte, die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV sowie seit 2011 die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr)
SPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW (umfasst die Mittel zur
Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV)
pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW (umfasst
einen Teil der bisherigen Zuwendungen des Landes für ÖPNVInfrastrukturinvestitionen).
9
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Durch die Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2011 ist die ÖPNVPauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in eine ÖPNV-Pauschale und eine
Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW aufgeteilt worden,
welche die ehemaligen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG im Ausbildungsverkehr ersetzt. In Kap. 5.1 sind weitere Erläuterungen zur Finanzierung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis dargestellt.
2.1.2
EU-Rechtsrahmen und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Die neue Verordnung EG VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung)
wurde am 23.10.2007 beschlossen und wurde am 03.12.2007 im Amtsblatt
der EU veröffentlicht. Sie trat 24 Monate später und damit am 3.12.2009 in
Kraft. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu beschriebene Vergaberecht umfasst die folgenden
Eckpunkte:
2
Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können
ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiedene Handlungsformen zulässig (Verträge, Satzungen, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber).
In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen berechnet werden,
in objektiver und transparenter Weise festzulegen.
Das wettbewerbliche Vergabeverfahren ist eine Vergabemöglichkeit
nach der Marktöffnungsverordnung, Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 VO (EG) Nr.
1370/2007. So müssen die zuständigen Behörden die öffentlichen
Dienstleistungsaufträge außer in den in den Absätzen 2, 4, 5 und 6
vorgesehenen Fällen im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens vergeben.
Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträgers befindlichen Betreiber übertragen werden (In-House-Vergabe), sofern
der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine
eigenen Dienststellen. In diesen Fällen gilt für die Betreiber ein Beteiligungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt
das Verbot der Überkompensation.2
Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder unter einer jährlichen Verkehrsleistung
von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr
(ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden.
Der Ausgleich ist auf den Wert des finanziellen Nettoeffekts gem. Ziffer 2 des Anhangs der VO
(EG) Nr. 1370/2007 beschränkt.
10
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens zehn Jahre, für Schienenverkehrsdienste
höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisenbahnverkehr
höchstens zehn Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden.
Die neuen Vergabebestimmungen gelten grundsätzlich ab dem 03.12.2019.
Während des Übergangszeitraumes von zehn Jahren sind die EUMitgliedsstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise
anzuwenden. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) musste
daher an den neuen europäischen Rahmen angepasst werden. Deshalb
wurde das PBefG zum 1. Januar 2013 geändert. In Deutschland finden die
vergaberechtlichen Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 ab dem 01.01.2014
verpflichtende Anwendung (siehe § 62 Abs. 1 PBefG). Die wesentlichen
Neuerungen des PBefG 2013 sind:
Eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehre auf Grundlage von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA - Auftragsverkehre) werden
durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit sowie durch ein
verfahrensmäßiges Stufenverhältnis (ähnlich der Rechtsprechung des
BVerwG) eindeutig voneinander abgegrenzt.
Die Aufgabenträger können die Instrumente der Verordnung (Vereinbarung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, Festsetzung allgemeiner Vorschriften) zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen nutzen.
Die Aufgabenträger definieren den Sicherstellungsumfang (ausreichende Verkehrsbedienung) im Regelfall im Nahverkehrsplan. Die
Vergabe von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
(Auftragsverkehre), welche zuvor im Rahmen einer obligatorischen
Vorabbekanntmachung transparent zu machen sind.
Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 und 4 der VO 1370 werden zugelassen.
Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Abs. 3 VO 1370) wird in Grundzügen ausgestaltet.
Die Genehmigungsbehörde hat jährlich ein Verzeichnis aller bestehenden Genehmigungen unter Angabe von Linienführung, Geltungsdauer und Antragsfristen zu veröffentlichen (§ 18 neu) und eigenwirtschaftliche Verkehre im Genehmigungswettbewerb zu vergeben (§ 13 Abs. 2b neu).
2.1.3
Belange der Barrierefreiheit
Gemäß §8 Abs. 1 ÖPNVG NRW hat der Nahverkehrsplan die Belange der
Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) zu berücksichtigen. Als
Artikelgesetz sieht das BGG u.a. Änderungen des Gemeindeverkehrsfinan11
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
zierungsgesetzes (GVFG) (Artikel 49) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Artikel 51) vor:
Artikel 49 BGG
Die nach dem GVFG als Fördervoraussetzung bereits zuvor bestehende Berücksichtigungspflicht der Belange behinderter Menschen, wurde dahingehend verstärkt, dass ein Vorhaben den Anforderungen der
Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen muss. Zusätzlich
müssen bei der Vorhabenplanung Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte gehört werden.
Artikel 51 BGG
Nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG muss der Nahverkehrsplan
„[…] die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. […] Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen
getroffen“. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes müssen Behindertenbeauftragte oder -beiräte gehört werden.
Im Antrag auf die Erteilung einer Liniengenehmigung müssen Maßnahmen entsprechend der Aussagen im Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit dargelegt werden (§ 12 PBefG). Die Liniengenehmigung
kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit dem Nahverkehrsplan nicht im Einklang steht (§ 13, Abs. 2a PBefG).
Der Nahverkehrsplan bekommt durch die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 eine hohe Bedeutung in Hinblick auf
die Barrierefreiheit. Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sind die jeweiligen Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zuständig und haben in ihrem Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen (Hör- und Sehgeschädigte) mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum
01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Absatz 3 Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan sind
Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden, sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören.
Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Zudem können die Länder weitere Einzelheiten über die Aufstellung
und den Inhalt von Nahverkehrsplänen regeln.
12
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
2.2
ENTWURF - Mai 2015
Ziele und Rahmenvorgaben
2.2.1
Verkehrspolitische Ziele des Landes NRW
Im ÖPNVG NRW gibt das Land NRW Grundsätze für die Entwicklung des
ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren
und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich vorgeschrieben. Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW als Grundsätze genannt:
Bevorrechtigung des SPNV gegenüber dem straßengebundenen
ÖPNV beim Ausbau der Infrastruktur.
In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen.
Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen und durch ein darauf abgestimmtes
Busnetz ergänzt werden, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt.
Bevorzugter Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem
Neubau.
Vorrang für den ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des
absehbaren Verkehrsbedarfes.
Erhaltung des Eisenbahnnetzes als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Raumerschließung.
Alle Möglichkeiten zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene
sind auszuschöpfen.
In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Dazu ist die Zusammenarbeit des Landes, der Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen weiterzuentwickeln.
Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der
Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen
sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für
den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem
Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV
mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr,
Rechnung trägt.
Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife und
durch eine koordinierte Fahrgastinformation unter Berücksichtigung
der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie durch einheitliche Qualitätsstandards soll die Attraktivität des
ÖPNV gesteigert werden.
Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie
Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motori-
13
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
sierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet
werden.
In ländlichen Räumen soll eine angemessene Verkehrsbedienung
durch koordinierte Bus-/ Schienenkonzepte sichergestellt werden.
Das Busnetz ist auf ein Grundnetz von Schienenverbindungen auszurichten. Verbindungen zwischen den Gemeinden entsprechend ihrer
zentral-örtlichen Verflechtungen sind sicherzustellen.
Sonderverkehre sind möglichst in Linienverkehre zu überführen.
Alternative Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden.
Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der
Fahrzeuge sowie des Angebotes des SPNV sind die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne der Barrierefreiheit
nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu beachten.
Ebenso ist den spezifischen Belangen von Männern und Frauen, Personen, die Kinder zu betreuen haben, Kindern und von Fahrradfahrern in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen.
An der Ausgestaltung des ÖPNV sollen die vorhandenen Verkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen beteiligt werden.
Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem
grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande
und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der
bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und die Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden.
Um den ÖPNV im Land NRW zukunftssicher zu gestalten, hat die Landesregierung NRW eine ÖPNV-Zukunftskommission gegründet. Das Expertengremium hat im Auftrag der Landesregierung ein Zukunftskonzept für den
ÖPNV in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die wesentlichen Kernaussagen
sind dem Abschlussbericht der Kommission3 bzw. dem Zwischenbericht des
vorliegenden Nahverkehrsplans zu entnehmen.
2.2.2
Ziele der Landesplanung
Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan (vgl.
Kap. 2.2.3), ferner auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen
Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die Ziele der Raumordnung als solche sind dort aufgeführt. Die Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) von 1995 richten sich nicht nur an die Träger der Regionalplanung, sondern explizit ebenso an Verkehrsunternehmen, Verbände so3
siehe hierzu:
ÖPNV-Zukunftskommission NRW - Zukunft des ÖPNV in NRW I Weichenstellung für 2020/2050
Abschlussbericht der Kommission – Handlungsbedarf und Empfehlungen vom Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (August 2013)
Quelle:
http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Langfassung.pdf
14
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
wie Planungsbehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Wichtige Kernaussagen des LEP NRW für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind:
Stärkung der Verkehrsträger mit hoher Transportleistung sowie Intensivierung einer zweckmäßigen Aufgabenverteilung zwischen den
Verkehrsträgern mit dem Ziel der Verlagerung geeigneter Teile des
Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene,
stärkere Verknüpfung von räumlichen Funktionen und Verbesserung
der Zuordnung von Arbeitsplätzen und Wohnstandorten zum Zweck
der Verkehrsvermeidung,
Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und organisation als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Erschließung des Raumes,
umweltverträgliche Weiterentwicklung aller Elemente der Verkehrsinfrastruktur,
Vorrang für den Erhalt und den Ausbau des ÖPNV sowie SPNV,
gegenseitige Abstimmung der Planungen der Aufgabenträger des
ÖPNV/SPNV, auch über die Grenzen der Kooperationsräume hinweg,
Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit an der Landes- und Bundesgrenze.
Derzeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) neu aufgestellt.
Der Rhein-Erft-Kreis wird gemäß dem Landesentwicklungsplan von 1995
von vier großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung (Entwicklungsachsen 1. Ordnung), von zwei Achsen, die großräumige Oberzentren
verbinden (Entwicklungsachsen 2. Ordnung) als auch von einer überregionalen Achse (Entwicklungsachse 3. Ordnung) durchzogen:
Entwicklungsachsen 1. Ordnung:
Köln – Frechen – Kerpen – Düren – Aachen
Köln – (Hürth) – Brühl – Euskirchen
Köln – Wesseling – Bonn
Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach
Entwicklungsachsen 2. Ordnung:
Grevenbroich – Bedburg – Bergheim – Erftstadt – Weilerswist –
Rheinbach (sog. Erftschiene)
Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Jülich – Aachen
Entwicklungsachse 3. Ordnung:
Erftstadt – Zülpich – Schleiden.
Für den Rhein-Erft-Kreis relevante Oberzentren (Zentren zur Deckung des
spezialisierten höheren Bedarfs) sind die Städte Köln und Bonn außerhalb
des Kreisgebiets. Die Städte im Rhein-Erft-Kreis sind bis auf die Stadt Elsdorf sämtlich als Mittelzentren klassifiziert (Zentren zur Deckung des gehobenen Bedarfs).
Grundlage für die Entwicklung achsenbezogener Angebotsstandards (vgl.
Kap. 5) ist die siedlungsräumliche Grundstruktur sowie die zentralörtliche
Gliederung, wie sie im LEP NRW dargelegt sind. Danach werden Teile des
15
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Rhein-Erft-Kreises der Ballungsrandzone und Teile den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zur Ballungsrandzone gehören die Städte Hürth, Brühl, Wesseling und Frechen. Die Städte Bergheim,
Bedburg, Pulheim, Kerpen, Erftstadt und Elsdorf werden Gebieten mit
überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet.
Zu beachten ist bei dieser Einteilung, dass sie nur kommunalscharf und
nicht ortsteilscharf ist. Insbesondere grundzentrale Funktionen werden in
fast allen Städten von mehreren Ortsteilen hergestellt. Insbesondere die
Städte Kerpen und Erftstadt verfügen dabei nicht über ein eindeutig herausgehobenes Zentrum, sondern über mehrere Ortsteile mit ähnlicher,
grundzentraler Ausstattung.
2.2.3
Zielsetzungen im Regionalplan
Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom
03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP“- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §18 LPlG NRW). Der Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln wird vom Regionalrat mit Unterstützung des
Dezernates 32 (Regionalentwicklung und Braunkohle) aufgestellt. Er setzt
sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich im
Bereich des Regierungsbezirks Köln in drei Teilabschnitte. Die Region Köln
als ein Teilabschnitt besteht aus den kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Rhein-Erft, Rhein-Berg und Oberberg.
Im Regionalplan sind die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans für
die einzelnen Regierungsbezirke detailliert dargestellt. Dabei sollen im
Rhein-Erft-Kreis aufgrund des teilweise hohen Verkehrsaufkommens die
Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten Verkehrs ausgeschöpft
werden. Wo möglich, sollen Maßnahmen des Umweltverbundes (Fuß- und
Radverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden. Der aktuelle
Regionalplan mit Stand 2009 der zuständigen Bezirksregierung Köln formuliert für den Themenkomplex Verkehrsstruktur und -organisation folgende, den Rhein-Erft-Kreis betreffende Ziele:
Ziel 1:
Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind bedarfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und die
sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region
Köln und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können.
Ziel 2:
Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort
entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit
Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft
16
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine
ausreichende Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder für die
Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNV-Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten.
Ziel 3:
Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden VRR
und VRS ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit
des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Koordination des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen der
Verbünde nicht durch tarifliche Benachteiligungen erschwert wird. Da der
Einzugsbereich der Metropolregion Rhein-Ruhr u.a. weit in die Region
Aachen sowie in die nördlichen Bereiche von Rheinland-Pfalz ausstrahlt,
ergibt sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit
dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord.
Ziel 4:
Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine
bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird.
17
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
3
Bestandsaufnahme der Raumstruktur
3.1
Raumstrukturelle Rahmenbedingungen
Der Rhein-Erft-Kreis mit Verwaltungssitz in Bergheim liegt im Regierungsbezirk Köln, umgeben von den Oberzentren Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf. Im Rahmen der Kreisreform zum 1. Januar 1975 wurde der Kreis
unter der damals neuen Bezeichnung Erftkreis aus den ehemaligen Kreisen
Bergheim, Köln (außer den der Stadt Köln zugeschlagenen Teilen) und Euskirchen (Stadt Erftstadt) neu gebildet. 1976 kam zum Kreisgebiet noch die
Stadt Wesseling hinzu, so dass der Rhein-Erft-Kreis seitdem einen Zugang
zum Rhein hat. Bis 1993 gab es zwei Verwaltungssitze, die 1993 zu einem
einzigen Sitz in Bergheim zusammengefasst worden sind. Im November
2003 wurde der Kreisname in Rhein-Erft-Kreis geändert, um eine bessere
nationale und internationale Vermarktung zu ermöglichen.
Das Kreisgebiet grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Westen an
den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg sowie
im Osten an die Stadt Köln und gliedert sich in zehn kreisangehörige Kommunen (Einwohner Stand: 31.12.2012):
Bedburg, Mittelzentrum (24.547 Einwohner)
Bergheim, Mittelzentrum (62.205 Einwohner)
Brühl, Mittelzentrum (44.702 Einwohner)
Elsdorf, Grundzentrum (21.138 Einwohner)
Erftstadt, Mittelzentrum (50.478 Einwohner)
Frechen, Mittelzentrum (51.047 Einwohner)
Hürth, Mittelzentrum (59.501 Einwohner)
Kerpen, Mittelzentrum (64.900 Einwohner)
Pulheim, Mittelzentrum (53.898 Einwohner)
Wesseling, Mittelzentrum (35.039 Einwohner)
Im Kreisgebiet sind 467.455 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.4
Der Kreis hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 38 km und eine Ost-WestAusdehnung von 28 km. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich mit
207 m auf der Glessener Höhe in Bergheim. Der Rhein-Erft-Kreis liegt im
Zentrum des Rheinischen Braunkohlereviers. Auch die Landschaft der Region ist von den großen Tagebaugebieten geprägt. Ganze Ortsteile mussten
dem Tagebau weichen bzw. umgesiedelt werden. Wegen der verkehrstechnisch guten Lage siedelten sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen
die optimale Umlandstruktur sowie die Nähe zum Flughafen Köln-Bonn
und zum Container-Bahnhof Köln-Eifeltor.
4
Quelle: IT NRW Landesdatenbank
18
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 3.1-1:
5
ENTWURF - Mai 2015
Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis
5
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Dies gilt auch für alle anderen Karten im Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des
Rhein-Erft-Kreises
19
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Infolge der Lage des Kreises im Umland von Köln und innerhalb der Region
Köln/Bonn bestehen starke räumlich-strukturelle, grenzüberschreitende
Verflechtungen insbesondere zum Oberzentrum Köln und abgeschwächt
auch in die benachbarten Kreise. Die Siedlungs- und Funktionsstruktur innerhalb des Kreises stellt sich als sehr heterogen dar, mit kompakten
„Speckgürtel“-Städten im unmittelbaren Umkreis der Großstadt Köln, bis
hin zu weiträumigen Flächenkommunen mit teilweise dörflichen bzw.
ländlichen Siedlungsmustern. Die Ausgangslage der zehn Kommunen ist
daher differenziert zu betrachten und muss im Rahmen eines kreisweiten
Konzeptes besonders beachtet werden.
3.2
Einwohnerentwicklung und Altersstruktur
Im Jahr 2012 lebten 467.455 Menschen im Kreisgebiet. Mit einer Einwohnerdichte von 664 EW/km² liegt der Rhein-Erft-Kreis deutlich über dem
Nordrhein-Westfälischen Durchschnitt von 515 EW/km² und entspricht
einem typischen Kreis im Nahbereich eines Oberzentrums.
Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein Erft-Kreis
Stadt
Einwohner 2012
(Stand: 31.12.2012)
Fläche (in
km²)
EW-Dichte
(EW/km²)
Bedburg
24.547
80,3
306
Bergheim
62.205
96,3
646
Brühl
44.702
36,1
1.238
Elsdorf
21.138
66,2
319
Erftstadt
50.478
119,9
421
Frechen
51.047
45,1
1.132
Hürth
59.501
51,2
1.162
Kerpen
64.900
113,9
570
Pulheim
53.898
72,1
748
Wesseling
35.039
23,4
1.497
Rhein-Erft-Kreis
467.455
704,5
664
Abb. 3.2-1:
Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis
Die Angaben über die Einwohnerzahlen stammen vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW)6. Jedoch zeigen die
Ergebnisse der Zensus-Erhebung, dass der Rhein-Erft-Kreis, wie auch andere
Kreise und Städte, weniger Einwohner hat als bisher angenommen. Am
Stichtag der Befragung, dem 9. Mai 2011, lebten im Kreisgebiet demnach
6
IT.NRW ist das statistische Landesamt für NRW und IT-Dienstleister für die Landesverwaltung.
Das Landesamt erstellt und veröffentlicht statistische Daten und erarbeitet auf diesen Grundlagen Prognosen und Modellrechnungen.
20
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
451.514 Menschen. Dies sind rund 12.000 Einwohner weniger als bei den
Angaben von IT.NRW für das Jahr 20117.
Die Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises hat rückblickend auf 2012 in
den letzten elf Jahren um etwa 2,0 Prozent (ca. 9.300 EW) leicht zugenommen (Quelle: IT.NRW). In einigen Städten stagniert die Bevölkerung. Dies
gilt insbesondere für Bedburg und Wesseling. Leichte Zunahmen fanden in
Brühl, Kerpen und Pulheim statt (< 2 Prozent). Dagegen sind die Zunahmen
in Frechen mit 7,7 Prozent und Hürth mit 10,0 Prozent sehr deutlich. Einwohnerverluste traten insbesondere in Elsdorf mit -1,5 Prozent, Erftstadt
mit -1,0 Prozent und in Bergheim mit -2,2 Prozent auf. Die Bevölkerungsstruktur des Kreises unterscheidet sich hinsichtlich der Altersgruppenverteilung nicht wesentlich von der Struktur anderer Städte und Kreise, allerdings zeigen sich bereits leichte Tendenzen zur Überalterung der Bevölkerung (siehe Abb. 4.2-3). Der Anteil der unter 18-Jährigen liegt mit 16,9 Prozent bereits unter dem Durchschnitt von NRW (17,6 Prozent).
Die Altersgruppe der Berufstätigen zwischen 18 und 65 liegt im Vergleich
zum NRW-Durchschnitt (62,2 Prozent) allerdings mit etwa 62,8 Prozent
leicht höher, worin sich der starke Wirtschaftsstandort wiederspiegelt.
Demgegenüber ist die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen im RheinErft-Kreis mit 20,3 Prozent annähernd identisch mit dem landesweiten
Wert (20,2 Prozent).
Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis (Stand: 31.12.2012)
unter 6
Jahre
6 bis
10 bis
15 bis
18 bis
25 bis
45 bis
65 bis
75 Jahunter 10 unter 15 unter 18 unter 25 unter 45 unter 65 unter 75 re und
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
älter
Bedburg
1.105
813
1.286
852
1.858
5.908
8.164
2.392
2.169
Bergheim
3.284
2.166
3.139
2.059
5.171
15.322
19.223
6.810
5.031
Brühl
2.285
1.535
2.193
1.428
3.301
10.728
13.076
4.955
5.201
Elsdorf
1.027
743
1.109
748
1.686
5.201
6.801
2.078
1.745
Erftstadt
2.307
1.715
2.578
1.672
3.467
11.166
16.263
6.143
5.167
Frechen
2.791
1.774
2.367
1.447
3.782
13.181
15.171
5.667
4.867
Hürth
3.255
2.067
2.729
1.641
4.798
16.445
17.641
5.559
5.366
Kerpen
3.506
2.545
3.396
2.183
5.140
16.076
19.857
7.021
5.176
Pulheim
2.536
1.957
2.721
1.788
3.511
11.706
17.038
7.004
5.637
Wesseling
1.818
1.272
1.967
1.223
3.090
8.379
10.616
3.516
3.158
23.914
16.587
23.485
15.041
35.804
114.112
143.850
51.145
43.517
Rhein-ErftKreis
Abb. 3.2-3:
Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis
8
3.3
Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen
3.3.1
Beschäftigtenstruktur
7
8
In diesem Bericht wurden anstatt der Zensus-Daten die bei der Bearbeitung aktuellsten und
komplett vorliegenden Werte von IT.NRW (Stichtag 31.12.2012) verwendet, die sich in den Tabellen und Berechnungen wiederfinden.
Quelle: IT.NRW
21
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Im Rhein-Erft-Kreis waren 2012 125.960 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Anzahl hat seit dem Jahr 2000 um ca. 9.124 Personen bzw. um ca. 7,2 Prozent zugenommen. Aufgrund der attraktiven
„Speckgürtel“-Lage ist zu erwarten, dass die unmittelbaren Nachbarstädte
des Oberzentrums Köln bei solider Wirtschaftslage zukünftig steigende
Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen haben. Demographie-bedingt ist allerdings bei der Beschäftigtenentwicklung in den weiter vom Oberzentrum
entfernten Städten von keiner weiteren Steigerung auszugehen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort)
Stadt
30.06.2000
30.06.2004
30.06.2008
30.06.2012
Veränderung
2000 - 2012
absolut
prozentual
Bedburg
2.732
2.854
3.034
3.368
636
23,3%
Bergheim
15.392
14.112
14.592
16.286
894
5,8%
Brühl
13.407
13.335
13.577
14.040
633
4,7%
3.019
2.652
2.819
3.250
231
7,7%
Elsdorf
Erftstadt
7.064
6.930
7.303
7.744
680
9,6%
Frechen
17.496
16.496
18.115
19.114
1.618
9,2%
Hürth
20.476
19.867
20.021
21.139
663
3,2%
Kerpen
14.375
15.016
15.078
16.873
2.498
17,4%
Pulheim
10.411
10.284
10.562
11.598
1.187
11,4%
Wesseling
12.464
11.590
11.811
12.548
84
0,7%
116.836
113.136
116.912
125.960
9
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort)
9.124
7,8%
Rhein-Erft-Kreis
Abb. 3.3-1:
Ausgeprägter Beschäftigungsschwerpunkt innerhalb des Kreises, bezogen
auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, sind die Städte Hürth
(21.139 Beschäftigte) und Frechen (19.114 Beschäftigte), die von der Nähe
zum Wirtschaftszentrum Köln profitieren. Weitere wichtige Arbeitsplatzstandorte sind die Städte Kerpen (16.873 Beschäftigte) und Bergheim
(16.286 Beschäftigte).
3.3.2
Pendlerrelationen
Der Rhein-Erft-Kreis weist insgesamt einen negativen Pendlersaldo auf. Das
heißt, es pendeln mehr Beschäftigte aus dem Kreis aus als ein. Den insgesamt 109.502 Einpendlern stehen 149.913 Auspendler gegenüber (siehe
Abb. 3.3-3). Innerhalb des Kreises herrschen jedoch in Bezug auf die Einund Auspendler differenzierte Voraussetzungen.
Ebenfalls geht aus der Abb. 3.3-3 hervor, dass das Verhältnis zwischen Einund Auspendlern in den kreisangehörigen Städten in Abhängigkeit der
Lage zu sehen ist. Die an das Oberzentrum Köln angrenzenden Städte wie
Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling weisen ein relativ ausgeglichenes
Verhältnis zwischen Ein- und Auspendlern auf. Die Stadt Frechen weist sogar als einzige der kreisangehörigen Städte einen positiven Pendlersaldo
9
Quelle: IT.NRW
22
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
auf. Aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf Erftstadt, Kerpen und Pulheim hingegen pendeln täglich deutlich mehr Menschen aus als ein.
Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 30.06.2010)
Einpendler
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-ErftKreis
Abb. 3.3-3:
2.343
13.396
12.203
2.646
6.188
17.015
19.344
14.119
11.583
10.665
Innerstädtische
Pendler
3.003
9.238
7.236
2.326
6.587
7.392
8.597
9.432
6.500
5.215
Erwerbstätige am
Arbeitsort
5.346
22.634
19.439
4.972
12.775
24.407
27.941
23.551
18.083
15.880
Einpendlerquote
in %
43,8%
59,2%
62,8%
53,2%
48,4%
69,7%
69,2%
60,0%
64,1%
67,2%
Auspendler
8.420
18.236
13.098
7.657
15.839
16.257
19.591
21.137
17.959
11.719
Innerstädtische
Pendler
3.003
9.238
7.236
2.326
6.587
7.392
8.597
9.432
6.500
5.215
Erwerbstätige am
Wohnort
Auspendlerquote in %
11.423
27.474
20.334
9.983
22.426
23.649
28.188
30.569
24.459
16.934
73,7%
66,4%
64,4%
76,7%
70,6%
68,7%
69,5%
69,1%
73,4%
69,2%
109.502
65.526
175.028
62,6% 149.913
65.526 215.439
10
Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010)
69,6%
Die Pendlerströme zeigen hinsichtlich ihrer räumlichen Ausrichtung einen
deutlichen Schwerpunkt insbesondere in das benachbarte Oberzentrum
Köln. Die stärksten Verflechtungen sind aus den Städten Hürth, Pulheim
und Frechen nach Köln festzustellen (siehe Abb. 3.3-4).
Im Vergleich zu den Verflechtungen über die Kreisgrenze hinaus ist festzustellen, dass die Verkehre zwischen den kreisangehörigen Städten untereinander deutlich weniger stark ausgeprägt sind. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass alle kreisangehörigen Städte im Hinblick auf die
in den Städten vorhandenen Versorgungsstrukturen eine gewisse kommunale Eigenständigkeit aufweisen.
Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen innerhalb
des Kreises
10
Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle innerhalb
des Kreises
Quelle: IT.NRW
23
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen außerhalb Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle außerhalb
des Kreises
des Kreises
Abb. 3.3-4:
3.4
Ein- und Auspendler für das Jahr 2010
11
Schul- und Bildungseinrichtungen
Der Schülerverkehr im Rhein-Erft-Kreis spielt für die Ausgestaltung des
ÖPNV-Angebots eine wichtige Rolle. Schüler zählen zu den vorrangigen
ÖPNV-Nutzern und werden mit ihren täglichen Verkehrsbeziehungen im
Rahmen des Nahverkehrsplans besonders berücksichtigt. Im Kreis gibt es
121 allgemeinbildende Schulen sowie 16 Förderschulen, zwölf Berufskollegs bzw. berufsbildende Schulen und drei Fachhochschulen. Darüber hinaus gibt es noch eine Waldorfschule in Erftstadt. Die Verteilung der Schulstandorte ist in Abb. 3.4-3 dargestellt.
Bei der Bewertung der zukünftigen Entwicklungen und Potenziale ist zu
berücksichtigen, dass die Schülerzahlen Schwankungen unterliegen und
sich regional unterschiedlich entwickeln können.
Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis (Schuljahr 2012/13)
Weiterführende
12
Förderschulen
Schulen
762
2.103
2.312
4.806
151*
1.625
4.817
242
741
621
259
1.735
3.432
103
1.731
2.331
85*
2.079
3.422
104*
2.617
4.740
127
1.953
4.383
63*
1.328
1.716
47
14
Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis
Grundschulen
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Abb. 3.4-2:
11
12
13
14
Berufsbildende
Schulen
1.096
1.564
2.076
1.800
1.846
k.A.
404
13
Gesamt
2.865
8.365*
8.248
1.621
5.270
6.223*
7.904*
9.330
6.399*
3.495
Quelle: IT.NRW
Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen)
Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen)
Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne, Angaben der kreisangehörigen Kommunen
24
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 3.4-3:
15
ENTWURF - Mai 2015
15
Schulstandorte
Quelle: Eigene Darstellung
25
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
3.5
ENTWURF - Mai 2015
Versorgungseinrichtungen
Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises weisen zum Teil sehr differenzierte
räumliche Strukturen auf, die sich nicht nur in der Siedlungsstruktur zeigen, sondern schließlich auch bei der räumlichen Verteilung von bedeutsamen Versorgungsbereichen und -einrichtungen. Die Attraktivität der
einzelnen Städte als Einkaufs- und Versorgungsstandorte und damit die
Bedeutung im ÖPNV-Netz ist daher unterschiedlich zu bewerten.
Zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen zählen der Hürth Park sowie
für den langfristigen Bedarf das Gebiet Frechen/Köln- Marsdorf. Daneben
sind vor allem die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtteile für den
kurz- und mittelfristigen Bedarf ausgestattet (siehe Abb. 3.5-2).
Neben den Einzelhandelsstandorten spielen für die Versorgung auch Krankenhäuser und Kliniken eine bedeutsame Rolle. Nicht nur durch ihren hohen Publikumsverkehr, sondern auch als Ziel von Berufstätigen müssen
diese Einrichtungen im Rahmen des Nahverkehrsplans betrachtet werden.
Das größte Krankenhaus ist das St. Katharinen-Hospital in Frechen mit 433
Betten. Hervorzuheben ist auch das sich in der Nähe zum Kreis befindende
St. Elisabeth Krankenhaus in Köln-Lindenthal, welches durch die Stadtbahnlinie 7 an den Rhein-Erft-Kreis angebunden ist.
3.6
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –
standorte
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und Tourismusziele, die eine
überörtliche Bedeutung aufweisen, finden sich zahlreich und in allen Städten des Rhein-Erft-Kreises. Da viele dieser Einrichtungen auch für den ÖPNV
von Bedeutung sind bzw. sein können, wird in diesem Kapitel Bezug darauf
genommen.
Neben den stadtübergreifenden Naherholungsgebieten Marienfeld und
Naturpark Rheinland (siehe Abb. 3.6-2), sind die bedeutsamsten Freizeitziele das Phantasialand in Brühl und das Michael-Schumacher-Kartcenter in
Kerpen. Darüber hinaus zählen unter anderem Sportanlagen und Veranstaltungsorte, Kultureinrichtungen sowie teilweise auch saisonal relevante
Ziele wie Freibäder und Badeseen zu Einrichtungen, die eine gewisse Relevanz für den Freizeit- und Tourismusverkehr aufweisen.
Viele der Einrichtungen sind bereits an den ÖPNV auf verschiedene Weise
angebunden. Nur einige wenige Einrichtungen wie z.B. das MichaelSchumacher-Kartcenter oder das Monte Mare Schwimmbad in Bedburg
haben keine direkte ÖV-Erschließung.
26
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 3.5-2:
16
ENTWURF - Mai 2015
Nahversorgungsbereiche
16
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der vorliegenden Einzelhandelskonzepte
27
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 3.6-2:
17
ENTWURF - Mai 2015
Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis
17
Quelle: Eigene Darstellung
28
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
3.7
ENTWURF - Mai 2015
Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-ErftKreis
Die Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis hat ergeben, dass insgesamt
90,2 Prozent der befragten Haushalte mindestens ein Auto besitzen. 9,8
Prozent der Haushalte im Kreis hingegen verfügen über keinen Pkw. 31,4
Prozent der Haushalte gaben an, dass sie zwei Autos besitzen, 6,5 Prozent
der Haushalte im Rhein-Erft-Kreis besitzen drei oder sogar mehr Autos (siehe Abb. 3.7-1). Die Pkw-Ausstattung je Haushalt unterscheidet sich dabei
nach den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der kreisangehörigen Gemeinden. In den kompakteren Gemeinden wie Brühl, Frechen, Hürth
und Wesseling ist der Anteil der Haushalte ohne eigenes Auto mit bis zu 15
Prozent erwartungsgemäß höher als in den Flächenkommunen, wie beispielsweise Pulheim. Im Durchschnitt stehen den befragten Haushalten im
Kreis 1,4 PKW je Haushalt zur Verfügung.
n = 2.652
Keine Angabe: 1
Abb. 3.7-1:
Anzahl der PKW je Haushalt
18
Der Motorisierungsgrad im Kreis beträgt durchschnittlich 527 Pkw pro
1.000 Einwohner und liegt damit knapp über dem Niveau des bundesdeutschen Durchschnittswertes von 521 Pkw/1.000 EW. Wie bereits erwähnt
unterscheidet sich auch dieser Wert nach den räumlichen Gegebenheiten
und liegt in Flächenkommunen wie Erftstadt (560), Bedburg (551) oder Kerpen (536) erwartungsgemäß höher als in kompakten Städten wie Hürth
(502), Frechen (511) oder Wesseling (509). Den höchsten Wert erreicht die
Stadt Pulheim mit 565 Pkw/1.000 EW, den geringsten Wert die Stadt Brühl
mit 472 Pkw/1.000 EW (alle Werte Stand 2011). Der Trend der letzten Jahre
weist zudem einen stetig steigenden Motorisierungsgrad für den RheinErft-Kreis auf 19.
Die Shell-Studie zu Pkw-Szenarien in Deutschland geht weiterhin von einem stark wachsenden Pkw-Bestand für das Bundesgebiet aus, der bis etwa
2020 zunimmt und ab diesem Zeitraum prognostiziert bis 2030 aufgrund
18
19
Quelle: Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis 2013 – Büro StadtVerkehr
Quelle: IT NRW
29
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
der Abnahme der fahrfähigen Bevölkerung stagniert bzw. leicht zurück
geht. Weiterhin wird sich ebenfalls die Altersstruktur der Führerscheinbzw. Fahrzeugbesitzer im Zuge des demographischen Wandels verschieben,
womit vor allem der prozentuale Anteil älterer Bevölkerungsgruppen an
der Gesamtfahrleistung steigen wird.20 Insbesondere in ländlich geprägten
Regionen21 wo kaum adäquate Alternativen zum Pkw für ältere Menschen
existieren, ist mit einer Reduzierung des Pkw-Besatzes derzeit nicht zu
rechnen.
In den letzten Jahren zeichnet sich bei der Verkehrsmittelnutzung in den
Städten ein Wertewandel ab. Überwiegend junge Menschen in Ballungszentren und größeren Städten besitzen kein eigenes Auto mehr, der eigene
Pkw verliert als Statussymbol an Bedeutung. Dafür ist der Besitz von
Smartphones und Tablets umso bedeutender. Die neuen Kommunikationsmedien werden immer mehr auch als Informationszugang für eine
multimodale Verkehrsmittelwahl genutzt.
Eine ganze Reihe von Untersuchungen und Statistiken zeigt, dass sich der
Stellenwert des Autos verändert. So ist allein von 2002 bis 2008 der Anteil
der 18- bis 24-Jährigen, die täglich Auto fährt, um fast ein Viertel von 43
Prozent auf 31 Prozent zurückgegangen.22 Der Anteil der Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren, die einen eigenen Pkw besitzen ist im Zeitraum
von 2000 bis 2010 um 43 Prozent gesunken. 23
20
21
22
23
Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH (2009): Shell Pkw-Szenarien bis 2030. Fakten,
Trends und Handlungsoptionen für nachhaltige Auto-Mobilität. (URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf)
Im Rhein-Erft-Kreis könnten dies die Ortsteile außerhalb der Kernstadtbereiche in Bedburg,
Elsdorf, Erftstadt und Kerpen sein.
Quelle: Kraftfahrbundesamt
Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Institut für Verkehrsforschung am
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR): Mobilität in Deutschland 2008 (MiD)
30
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
4
Bestandsaufnahme ÖPNV
4.1
Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Rhein-Erft-Kreis ist vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) integriert, so dass ein unternehmensübergreifendes Bedienungsangebot, eine einheitliche Tarifstruktur und Nutzeroberfläche hinsichtlich der Fahrgastinformation besteht. Das ÖPNV-Gesetz NRW bestimmt in §3 die Kreise und kreisfreien
Städte zu Aufgabenträgern des ÖPNV, die entsprechend die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in dem entsprechenden Nahverkehrsraum übernehmen.
Grundsätzlich besteht außerdem die Möglichkeit, dass kreisangehörige
Städte, die Eigentümer eines Verkehrsunternehmens sind, die Aufgabenträgerschaft übertragen bekommen. Dies ist in Brühl, Hürth und Wesseling
der Fall.
Zusammenfassend ist das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis hinsichtlich
der Zuständigkeit/Aufgabenträgerschaft wie folgt strukturiert:
4.2
für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR),
für den straßengebundenen ÖPNV und AST-Verkehre innerhalb des
Kreises der Rhein-Erft-Kreis,
für die Stadtbahnlinie 7 in Frechen der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt
Köln,
für die Stadtbahnlinien 16 bzw. 18 die Städte Wesseling bzw. Brühl
und Hürth, sowie die benachbarten Aufgabenträger Stadt Köln,
Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn,
für den kreisgrenzüberschreitenden Regionalbusverkehr der RheinErft-Kreis gemeinsam mit dem jeweiligen Nachbar-Aufgabenträger
und
für die Stadtbusverkehre und AST-Verkehre in Brühl, Hürth und Wesseling die jeweiligen Städte.
Schienenverkehr
Die Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Rhein-Erft-Kreis liegt in der Aufgabenträgerschaft
des ZV NVR. Der Nahverkehrsplan für den SPNV im ZV NVR wird derzeit
erstmals aufgestellt. Er soll – aufbauend auf den vorliegenden Nahverkehrsplänen für den AVV (2005) und VRS (2002) – die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige mittel- bis langfristige betriebliche SPNVLeistungsangebot im Gebiet des NVR festlegen. In diesem Zusammenhang
bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken
oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung. Der NVR unterstützt Investitionen in den ÖPNV/SPNV durch die
pauschalierte Investitionsförderung des Landes NRW sowie durch weitere
31
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Mittel des Landes und des Bundes, die für Maßnahmen im besonderen
Landesinteresse gewährt werden.
Insgesamt ist der SPNV jedoch nicht Gegenstand der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans für den Rhein-Erft-Kreis. Da jedoch aus planerischen
Gründen eine Koordinierung der sich ergänzenden Systeme SPNV und
ÖPNV anzustreben ist, erfolgt nachfolgend eine komprimierte Bestandsaufnahme des SPNV im Kreisgebiet. Die Erschließung des Kreisgebietes
durch den Schienenverkehr erfolgt auf den in der nachfolgenden Abbildung
(4.2-1) aufgeführten Strecken.
Liniennummer
RE 1
RE 5
RE 8
RE 9
RE 12
RE 22
RB 24
MRB 26
RB 27
RB 38
RB 48
Hamm – Dortmund – Bochum –
Essen – Duisburg – Düsseldorf
Flughafen – Düsseldorf – Köln –
Horrem – Düren – Eschweiler –
Aachen
Emmerich – Wesel – Oberhausen – Duisburg – Düsseldorf
Flughafen – Düsseldorf – Köln –
Brühl - Bonn – Koblenz
Mönchengladbach - Grevenbroich – Köln Köln/Bonn-Flugh.
– Bonn - Koblenz
Aachen – Eschweiler – Düren –
Horrem – Köln – Siegburg/Bonn – Betzdorf – Siegen
Köln – Euskirchen – Gerolstein
– Trier
Köln – Euskirchen – Gerolstein
und weiter als RB 83 nach Trier
Köln – Euskirchen– Kall / Gerolstein
Koblenz – Andernach –
Remagen – Bonn – Köln
Koblenz Hbf – Neuwied – Bad
Honnef (Rhein) – Bonn-Beuel –
Troisdorf – Köln – Mönchengladbach
Düsseldorf – Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Horrem /
Köln
Bonn-Mehlem – Bonn Hbf –
Köln – Solingen – Wuppertal
Düren – Horrem – Köln – Troisdorf – Siegburg – Hennef (Sieg)
– Eitorf – Au (Sieg)
S 12
S13
Abb. 4.2-1:
24
Verlauf
Bahnhöfe im Rhein24
Erft-Kreis
Kerpen-Horrem
Fahrtenangebot
Betreiber
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Brühl
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Pulheim
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Kerpen-Horrem
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Erftstadt, Brühl-Kierberg,
Hürth-Kalscheuren
Erftstadt, Brühl-Kierberg,
Hürth-Kalscheuren
Erftstadt, Brühl-Kierberg,
Hürth-Kalscheuren
Brühl, HürthKalscheuren
Pulheim-Stommeln,
Pulheim (nur Werktags)
120-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
DB Regio
NRW
DB Regio
NRW
Transregio
60-Takt (Mo-Fr)
DB Regio
NRW
Bedburg, BergheimGlesch, BergheimZivereich, Bergheim,
Bergheim-QuadrathIchendorf, KerpenHorrem
60-Takt (Mo-Fr) und
30-Takt zwischen
Bedburg und Horrem
60-Takt zwischen Düsseldorf und Köln am
Sa, und 60-Takt zwischen Düsseldorf und
Horrem
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Brühl
120-Takt (Mo-So)
60-Takt (Mo-So)
60-Takt (Mo-So)
DB Regio
NRW
Kerpen-Buir, Kerpen20-Takt ab Sindorf (Mo- DB Regio
Sindorf, Kerpen-Horrem, Fr), ab Düren verdichte- NRW
Frechen-Königsdorf
ter 60-Takt
30-Takt (Sa und So),
ab Düren 60-Takt
Horrem – Köln-Flughafen –
Kerpen-Horrem, FreAls Verstärker zur S12 DB Regio
Troisdorf nur HVZ
chen-Königsdorf
in den HVZ-Zeiten
NRW
morgens und nachmittags im 20-Takt
Liste der SPNV-Linien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013)
Die Bahnhofsnamen werden zur besseren Darstellung der Lage im Rhein-Erft-Kreis mit dem
Ortsnamen ergänzt.
32
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Liniennummer
1
25
7
16
18
Abb. 4.2-2:
25
ENTWURF - Mai 2015
Verlauf
Haltepunkte im Rhein- Fahrtenangebot
Erft-Kreis
Köln-Weiden-West
Ein Haltepunkt an der
Mo-Fr: 10-Takt
- Junkersdorf - Braunsfeld - Stadtgrenze zu Frechen Sa: 15-Takt
Rudolfplatz - Neumarkt und Pulheim (KölnSo: 15/30-Takt
Deutz - Kalk - Refrath Weiden-West) mit VerBensberg
knüpfung zur Linie 965
sowie der Haltepunkt
Weiden-Zentrum der
Linie 1 als Verknüpfungspunkt für die Buslinien 145, 961 und 963
Köln-Zündorf – Köln Neu5 Haltepunkte innerhalb Mo-Fr: 10-Takt in der
markt – Aachener
der Stadt Frechen
HVZ, sonst 20-Takt
Str./Gürtel – Köln StüttSa: 30-Takt
genhof – Frechen – FreSo: 30/60-Takt
chen-Benzelrath
Köln-Niehl – Köln Dom/Hbf 4 Haltepunkte innerhalb Mo-Fr: 10-Takt in der
– Köln Heinrich-Lübke-Ufer der Stadt Wesseling
HVZ, sonst 15-Takt
– Köln-Sürth – Wesseling –
Sa: 30-Takt, abends
Bornheim – Hersel – Bonn60-Takt
Tannenbusch – Bonn Hbf
So: 30/60-Takt
– Bonn-Bad Godesberg
Köln-Thielenbruch – Köln- Haltepunkte innerhalb
Mo-Fr: 10-Takt, abends
Buchheim – Köln Dom/Hbf der Städte Hürth (4) und 30-Takt
– Köln-Klettenbergpark –
Brühl (6)
Sa: 15-Takt, abends
Hürth-Hermülheim – Brühl
30-Takt
Mitte – Bornheim – Alfter –
So: 30/60-Takt
Bonn-Dransdorf – Bonn
Hbf
Liste der Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013)
Betreiber
KVB
KVB
KVB und
SWB (4
Kurse)
KVB und
SWB (4
Kurse)
Linie 1 endet unmittelbar an der Stadtgrenze Köln, erschließt aber noch Teile des Rhein-Erftkreises und wird daher hier mitaufgenommen. Die Haltestelle Weiden-West gehört tariftechnisch zu Köln, aber auch zu Frechen und Pulheim.
33
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.2-3:
26
ENTWURF - Mai 2015
Karte über das Schienennetz im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand
26
2012/2013)
Quelle: Eigene Darstellung
34
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die in Abb. 4.2-1 dargestellten Linien stellen die Erreichbarkeit der kreisangehörigen Städte zu den benachbarten Oberzentren sicher und bieten darüber hinaus auch schnelle Verbindungen zwischen einzelnen kreisangehörigen Städten. Die Stadt Elsdorf sowie die Stadt Wesseling sind nicht direkt
an den (über-)regionalen SPNV angeschlossen. Sie sind mit Buslinien und
im Falle von Wesseling auch mit der Stadtbahnlinie 16 an verschiedene
Bahnhöfe der benachbarten Kommunen angebunden. In Abb. 4.2-3 ist das
Schienennetz für SPNV und Stadtbahnverkehre im den Rhein-Erft-Kreis
dargestellt.
Neben den SPNV-Linien wird der Rhein-Erft-Kreis von drei Stadtbahnlinien
ausgehend von Köln bedient (siehe Abb. 4.2-2). Die Linie 7 ist die Verbindung zwischen Frechen und Köln, während die Linien 16 und 18 die Verbindung zwischen Köln und Bonn darstellen und dabei die Städte Brühl,
Hürth und Wesseling mitbedienen.
In Abb. 4.2-3 ist ebenfalls das Stadtbahnnetz im Rhein-Erft-Kreis dargestellt.
Neben den Linien im Kreis sind die Stadtbahn-Linien 3 und 4 im Stadtteil
Köln-Bocklemünd dargestellt, die mit den Buslinien 962 und 970 verknüpft
sind sowie die Linie S6 über Köln –Worringen, die mit der Buslinie 980 verknüpft ist und die somit indirekt ebenfalls zur Erschließung des Kreisgebiets beitragen.
Der Busverkehr im Rhein-Erft-Kreis wird überwiegend im Linienbetrieb mit
Genehmigung (häufig auch Liniengenehmigung oder Konzession genannt)
nach § 42 PBefG abgewickelt. Der Schülerverkehr ist mit wenigen Ausnahmen (z. B. freigestellte Schülerverkehre zu Förderschulen) in den Linienverkehr integriert. Das Linienangebot ist im Rhein-Erft-Kreis nach Regional-,
Ortsbus- und Stadtbuslinien getrennt. Für die Stadtbuslinien sind die Städte Brühl, Hürth und Wesseling als Aufgabenträger zuständig und werden
hier nachrichtlich übernommen. Im Bereich der Regionallinien ist der
Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger dieser Linien. Für die Regionallinien bietet
sich wegen der besseren Darstellung und der unterschiedlichen Fahrtenangebote folgende Unterscheidung an:
Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag,
Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag,
Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag,
Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb
der Städte),
Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr.
Grundlage ist das Fahrplanangebot mit dem Stand vom November 2012
(2012/2013). Dies gilt auch für die weiteren Ausführungen im Hinblick auf
die Darstellung des Linienverlaufes und des Fahrtenangebotes.
Punktuell und zum großen Teil auch flächendeckend werden in Zeiten und
Räumen mit schwacher Nachfrage und insbesondere in den Abendstunden
in allen zehn Städten im Kreis AnrufSammelTaxen (AST) eingesetzt, die nur
nach vorheriger Fahrtanmeldung verkehren. Das Produkt TaxiBus wird auf
einer Linie 722 in Wesseling angewendet. Eigenständige Nachtverkehrsan35
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
gebote wie Nachtexpresslinien existieren im Rhein-Erft-Kreis nicht. Dies gilt
auch für das Produkt Schnellbus.
4.3
Straßengebundener ÖPNV
4.3.1
Produkte und weitere Angebotsformen
Das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis setzt sich im Wesentlichen aus den
folgenden Angeboten zusammen (siehe Abb. 4.3-1):
Charakterisierung
Typ
Regionalverkehr
L1 Mo-So
Stadtbusverkehr
AST-Verkehr
Taxibus-Verkehr
Bürgerbus
Abb. 4.3-1:
Linien
L2 Mo-Sa
125, 145, 920, 922, 930, 955, 960, 961, 962, 963, 965, 971,
975, 976, 978, 979, 980, 985, 990 19 Linien
212, 710, 807, 935, 941, 964, 970, 977 8 Linien
L3 Mo-Fr
215, 276, 924,940, 988 5 Linien
L 4 (Ortsbusverkehr)
L 5 Schülerverkehr
ST
731, 911, 921, 945, 969, 987 6 Linien
215, 228, 283, 416 (eingestellt), 923, 939, 966, 967, 968, 974,
984 11 Linien
Stadt Hürth: 711, 712, 713, 714, 718, 720
Stadt Brühl: 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709
Stadt Wesseling: 721
AST
In allen zehn Städten mit jeweiligen eigenständigen Nummern
(780 bis 789) zehn Gebiete
TB
in Wesseling (Linie 722)
1 Linie
BB
925 (zwischen Bergheim-Fliesteden und Pulheim-Stommeln)
Übersicht über das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis
4.3.2
Verkehrsunternehmen
Die Leistungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis werden derzeit von acht Verkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber erbracht (siehe Abb. 4.3-2).
Der straßengebundene ÖPNV wird von folgenden Verkehrsunternehmen
durchgeführt:
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) 39 Linien inkl. Bürgerbus
und sieben AST-Linien,
Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) mit zwei Buslinien und drei Stadtbahnlinien zum Teil zusammen mit der Bonner Stadtwerke GmbH
(SWBV)
Stadtbusverkehr sowie AST-Verkehre in den Städten Brühl, Hürth und
Wesseling:
- Stadtwerke Brühl (StWB)
- Stadtwerke Hürth AöR, Abt. ÖPNV (SWH)
- Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW)
Reisebüro und Omnibusbetrieb Tirtey GmbH & Co.KG mit 2 Linien
WestEnergie und Verkehr GmbH mit einer Linie (Linie 416, 2013 eingestellt)
Dürener Kreisbahn GmbH (DKB) mit drei Linien
Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) mit einer Linie
36
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
4.3.3
Grundstruktur des Netzes (Verkehrsaufgaben)
Mit Fahrplanstand Dezember 2012 verkehren im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 62 Linien (inkl. Bürgerbus-Linie) und zehn AST-Linien. Die Verkehrsaufgaben im Busverkehr im Rhein-Erft-Kreis sind vielfältig. Hierzu gehören:
Anbindung an die benachbarten Mittelzentren innerhalb des Kreises
Anbindung an das Oberzentrum Köln bzw. deren Stadtteile am Stadtrand
Anbindung an die SPNV-Verknüpfungspunkte bzw. Stadtbahnhaltestellen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises bzw. in Köln (Köln-WeidenWest, Köln-Bocklemünd)
Erschließung der Siedlungsbereiche innerhalb der Kommunen im
Rhein-Erft-Kreis
Anbindung der Schulstandorte in den jeweiligen kreisangehörigen
Städten
Neben umfangreichen regionalen Verkehrsaufgaben, wie der Anbindung
an die benachbarten Ober- und Mittelzentren außerhalb der Schienenverkehrskorridore sowie der Anbindung an die SPNV-Verknüpfungspunkte,
bestimmen darüber hinaus lokale Funktionen wie die Verbindung der Städte im Kreis untereinander und auch innerstädtische Erschließungsaufgaben den ÖPNV im Kreisgebiet.
In der Grundstruktur setzt sich das ÖPNV-Netz systemprägend aus radial
auf die Innenstädte der kreisangehörigen Städte ausgerichteten Bedienungsachsen zusammen, eine Vielzahl der Linien stellt darüber hinaus die
Anbindung der Siedlungsbereiche an das Schienennetz und somit an weitere relevante Ziele außerhalb des Kreises sicher. Die Netzstruktur im ÖPNV
kann grundsätzlich als ein Indiz für die Bedeutung des Oberzentrums Köln
für den Rhein-Erft-Kreis gewertet werden. Von den 62 Linien haben zehn
Buslinien einen Bezug zur Stadt Köln. Zusammen mit den Stadtbahnlinien
und SPNV-Linien ist somit ein hohes Linienangebot von und nach Köln erkennbar und unterstreicht die hohe Bedeutung des Oberzentrums Köln für
den Rhein-Erft-Kreis.
4.4
Angebot
4.4.1
Linien und Fahrtenangebot Regionalverkehr
Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot für die Regionallinien
dargestellt. Grundlage ist das Fahrplanangebot ab Dezember 2012. Die Regionallinien werden dabei wie folgt unterschieden:
Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag,
Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag,
Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag,
Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb
der Städte),
Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr
In der Abb. 5.4-1 ist das Linien- und Fahrtenangebot der jeweiligen Linien
vom Typ L1 bis 5 tabellarisch dargestellt.
37
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
BeLinie
Typ
ab
triebsbis 20 Uhr 20
zeiten
Uhr
Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag
125
Weiler –
L1 30'
60' 04:00 KVB
Chorweiler –
01:00
Longerich –
(REK:
Pesch – Esch
05:00 –
– Sinnersdorf
21:00)
145
Bocklemünd – KVB
L1 20'
30' 05:00 Widdersdorf –
01:00
Lövenich –
(REK:
Weiden –
06:00 –
Frechen –
23:00)
Bachem
920
Erftstadt –
L1 60/30'
06:00 REVG
Gymnich –
NHZ
22:00
Türnich –
Kerpen –
Sindorf –
Horrem Bf
922
Bergheim Bf – TIRTEY L1 kein Takt
06:00 Ahe – Sindorf
19:00
Bf – Kerpen,
Schützenstraße
930
Brühl Mitte
L1 30'
60' 05:00 REVG
(Stadtbahn) –
21:00
Berzdorf –
Wesseling
(Stadtbahn) –
Wesseling
Hunsrückstr.
955
Horrem Bf. L1 kein Takt
06:00 REVG
Türnich –
20:00
Brüggen –
Kierdorf –
Erftstadt Bf.
960
Bergheim –
L1 30/60'
60' 04:00 REVG
Horrem –
21:00
Frechen Rathaus (Stadtbahn) – HürthHermülheim
(Stadtbahn)
961
Köln -Weiden
L1 30'/60'
60' 05:00 REVG
(Stadtbahn) –
23:00
Brauweiler –
Oberaußem –
Bergheim
962
KölnL1 30/60'
60' 05:00 REVG
Bocklemünd
22:00
(Stadtbahn) –
Brauweiler –
Glessen –
Königsdorf
963
Köln-Weiden
L1 30/60'
60' 05:00 REVG
(Stadtbahn) –
23:00
Bergheim Bf –
Elsdorf – TitzRödingen
965
Frechen GruL1 30/60'
60' 05:00 REVG
be Carl –
22:00
Rathaus –
Gewerbegebiet Euro Park
– Köln-Weiden
West (S-Bahn)
971
Bergheim –
L1 60'
60' 05:00 REVG
Oberaußem –
21:00
Niederaußem
– Rommerskirchen Bf
Linienverlauf
Betreiber
Samstag
Fahrtenangebot
bis 20 Uhr
ab 20
Uhr
30/60'
60'
30'
30'
60'
Sonntag
Betriebszeiten
Fahrtenangebot
Betriebszeiten
05:00 01:00
(REK:
05:00 –
21:00)
06:00 02:00
(REK:
06:00 –
23:00)
60'
-
06:00 00:00
kein Takt
- 9 Fahrten hin
und
zurück
08:00 23:00
kein Takt
-
06:00 18:00
120'
09:00 17:00
60'
60'
06:00 21:00
60' / 120'
08:00 17:00
60'
60'
06:00 21:00
08:00 21:00
60'
60'
05:00 23:00
kein Takt
- 6 Fahrten hin
und 7
zurück
120'
60'
60'
06:00 01:00
120'
09:00 00:00
60'
60'
06:00 22:00
kein Takt
- 4 Fahrten hin
und
zurück
10:00 18:00
120'
120'
08:00 23:00
60'/120'
09:00 22:00
60'
0
06:00 21:00
120'
10:00 21:00
60' / 120'
-
07:00 20:00
120'
11:00 18:00
30'
07:00 01:00
(REK:
07:00 –
21:00)
07:00 01:00
(REK:
12:00 –
23:00)
09:00 20:00
38
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Linie
975
Linienverlauf
Betreiber
ENTWURF - Mai 2015
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
BeTyp
ab
triebsbis 20 Uhr 20
zeiten
Uhr
L1 kein Takt
kein 05:00 Tak 22:00
t
Kaster – BeREVG
dburg Bf –
Bergheim Bf –
Horrem Bf
976
Frechen –
L1 30' / 60'
60' 05:00 REVG
Horrem –
00:00
Kerpen – Buir
Bf – KerpenManheim
978
Köln Hbf –
L1 30'
60' 06:00 REVG
Sülz – Efferen
00:00
– Gleuel –
HürthBerrenrath
979
HürthL1 30' / 60'
60' 05:00 REVG
Hermülheim –
00:00
Liblar – Lechenich – Erp
– Zülpich
980
KölnL1 30' / 60'
60' 05:00 REVG
Worringen (S23:00
Bahn) – Pulheim Bf –
Brauweiler –
Königsdorf (SBahn) – Frechen Rathaus
(Stadtbahn)
985
Euskirchen –
L1 60'
60' 05:00 REVG
Derkum –
21:00
Weilerswist Bf
– Brühl-Mitte
(Stadtbahn)
990
Lechenich –
L1 30' / 60'
60' 04:00 REVG
Liblar Ein22:00
kaufszentrum
– Erftstadt Bf –
Heide – Brühl
Mitte (Stadtbahn)
Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag
DKB
212
Nörvenich L2 kein Takt - 06:00 Wissersheim 11 Fahrten
19:00
Pingsheim (hin/rück)
Lechenich
REVG
710
Frechen RatL2 60'
60' 06:00 haus – Gleuel
21:00
– Stotzheim –
Hürth-Mitte
(ZOB)
807
Euskirchen Bf REVG
L2 60'
60' 06:00 – Zülpich21:00
Mülheim –
ErftstadtLechenich
REVG
935
Brühl Mitte
L2 60'
06:00 (Stadtbahn) –
19:00
KölnMeschenich –
HürthHermülheim
(Stadtbahn)
REVG
941
Elsdorf –
L2 kein Takt
05:00 Kerpen19:00
Sindorf –
KerpenHorrem
REVG
964
Horrem –
L2 60'
60' 06:00 Habbelrath –
21:00
Grefrath –
Samstag
Fahrtenangebot
bis 20 Uhr
ab 20
Uhr
Sonntag
Betriebszeiten
Fahrtenangebot
Betriebszeiten
kein Takt
0
05:00 23:00
120'
10:00 23:00
60'
60'
05:00 00:00
120'/180'
09:00 22:00
60' / 120'
60'
/120'
07:00 01:00
120'
10:00 00:00
60'
60' /
90'
06:00 00:00
120'
08:00 20:00
60'
60'
05:00 23:00
120'
09:00 20:00
60' / 120'
-
06:00 20:00
120' /
180'
08:00 21:00
60'
60' /
120'
06:00 23:00
60' / 120'
08:00 21:00
kein Takt 5 Fahrten
(hin/rück)
-
07:00 17:00
60'
-
08:00 18:00
120'
-
06:00 13:00
60'
-
06:00 14:00
60/120'
-
06:00 17:00
60'
-
09:00 13:00
39
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Linie
Linienverlauf
Betreiber
Typ
ENTWURF - Mai 2015
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
Beab
triebsbis 20 Uhr 20
zeiten
Uhr
Samstag
Fahrtenangebot
bis 20 Uhr
FrechenRathaus
REVG
970
KölnL2 30/60'
60' 05:00 60'
Bocklemünd
21:00
(Stadtbahn) –
Pulheim Bf –
BergheimNiederaußem
REVG
977
Erftstadt Bf –
L2 30' /60'
05:00 60'
Liblar Ein20:00
kaufszentrum
– Türnich –
Frechen Rathaus (Stadtbahn)
Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag
DKB
215
Nörvenich L3 kein Takt - 06:00 Golzheim 3 Fahrten
17:00
Buir
(hin/rück)
DKB
276
Düren - GolzL3 kein Takt
06:00 heim 19:00
Buir/Blatzheim
- Kerpen
REVG
924
Niederaußem
L3 60'
06:00 – Bedburg
17:00
Industriegebiet
– Bedburg
REVG
939
Bergheim L3 kein Takt
07:00 Zieverich 17:00
Manheim Kerpen-Buir
REVG
940
Bergheim –
L3 kein Takt
05:00 Zieverich –
19:00
Berrendorf –
Elsdorf
REVG
988
Elsdorf –
L3 kein Takt
06.00 Bedburg Bf
19:00
Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb der Städte)
REVG
731
Königsdorf –
L4 60'
06:00 60'
Buschbell –
20:00
HüchelnKrankenhaus
– Rathaus
REVG
911
Brüggen –
L4 120'
10:00 kein Takt Kerpen –
18:00
4 Fahrten
Sindorf
hin und
zurück
TIRTEY L4
921
Ringlinie
20'/40'
05:00 30'
Sindorf: Bahn20:00
hof – Gewerbegebiet –
Zeisigweg –
Bahnhof
945
Bergheim Bf – REVG
L4 kein Takt - 06:00 Zieverich –
4 Fahrten
17:00
Gewerbepark
hin und
Paffendorf
zurück
969
Bergheim Bf – REVG
L4 60'
07:00 60'
Quadrath18:00
Ichendorf Bf
REVG
987
Bedburg Bf –
L4 kein Takt
Kirchtroisdorf
– Grottenherten – Kaster
Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr
DKB
228
Sievernich L5 1 Fahrt
07:00 Gladbach (hin) 2
14:00
Pingsheim (rück)
Lechenich
Sonntag
Betriebszeiten
ab 20
Uhr
Betriebszeiten
Fahrtenangebot
-
06:00 16:00
-
07:00 20:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
08:00 14:00
-
-
-
09:00 17:00
-
-
-
09:00 15:00
-
-
-
-
-
-
-
10:00 14:00
-
-
40
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
283
Rödingen Niederembt Elsdorf
RVE
923
Schülerverkehr Bergheim
Schülerverkehr
Frechen
Schülerverkehr
Kerpen
Schülerverkehr
Pulheim
Schülerverkehr
Frechen
Schülerverkehr
Erftstadt
Swisttal /
Erftstadt /
Zülpich Weilerswist
REVG
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
BeTyp
ab
triebsbis 20 Uhr 20
zeiten
Uhr
L5 kein Takt 2 06:00 Fahrten
16:00
hin, 5
Fahrten
rück
L5 kein Takt
-
REVG
L5
kein Takt
-
-
REVG
L5
kein Takt
-
-
REVG
L5
kein Takt
-
-
REVG
L5
kein Takt
-
-
REVG
L5
kein Takt
-
-
RVK
L5
kein Takt
-
-
Linie
95727
966
967
968
974
984
Linienverlauf
Abb. 4.4-1:
Betreiber
Samstag
Fahrtenangebot
bis 20 Uhr
ab 20
Uhr
Sonntag
Betriebszeiten
Fahrtenangebot
Betriebszeiten
Übersicht der Linien vom Typ L1 bis L5 in Aufgabenträgerschaft des RheinErft-Kreises
In den Abbildungen 4.4-2 bis 4.4-6 sind die Linienverläufe für die Linien
vom Typ L1 bis L5 in Aufgabeträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises dargestellt.
Neben den o.g. Linien kommen noch die Stadtbuslinien in den Städten
Brühl, Hürth und Wesseling dazu. Für diese Linien sind die jeweiligen Städte selbst Aufgabenträger und werden hier im Nahverkehrsplan nur nachrichtlich aufgenommen. Grundlage ist das Fahrplanangebot ab Dezember
2012. In der Abb. 4.4-7 ist das Linien- und Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien tabellarisch und in Abb. 4.4.-8 ist das Linienangebot im Rhein-ErftKreis graphisch dargestellt.
27
Die Linie 957 verkehrt seit dem 20.08.2014
41
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.4-2:
28
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Linien vom Typ L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis
28
Sonntag
Quelle: Eigene Darstellung
42
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.4-3:
29
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Linien vom Typ L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis
29
Samstag
Quelle: Eigene Darstellung
43
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Abb. 4.4-4: Darstellung der Linien vom Typ L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag
30
30
Quelle: Eigene Darstellung
44
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.4-5:
31
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Linien vom Typ L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr
31
(Linien nur innerhalb der Städte)
Quelle: Eigene Darstellung
45
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.4-6:
32
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Linien vom Typ L5 mit Schwerpunkt auf den
32
Schülerverkehr
Quelle: Eigene Darstellung
46
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Linie
Linienverlauf
Betreiber
Stadtbusverkehr Brühl
702 Brühl-Heide –
StWB
Kierberg –
Brühl Mitte
(Stadtbahn)
StWB
703 Brühl Mitte
(Stadtbahn) –
Brühl Bf –
Brühl Ost
ENTWURF - Mai 2015
Typ
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
Betriebsbis 20
ab 20
zeiten
Uhr
Uhr
Samstag
Fahrtenangebot
Betriebsbis 20
ab 20
zeiten
Uhr
Uhr
Sonntag
Betriebszeiten
ST
30'
-
05:00 20:00
30'
-
06:00 17:00
-
-
ST
60'
-
06:00 20:00
lastrichtungsbezogener
Rundverkehr
- 60‘
60'
-
06:00 16:00
-
-
-
06:00 17:00
-
-
Fahrtenangebot
704
Brühl West –
Brühl Mitte
(Stadtbahn) –
Kierberg –
Brühl-Vochem
StWB
ST
30/60'
-
05:00 20:00
705
StWB
Brühl Mitte
(Stadtbahn) –
West, Wasserturm
ST
60/120
'
-
09:00 20:00
60'
-
09:00 17:00
-
-
706
(Phantasialand -) - BrühlBadorf –
Bonnstr. Brühl Mitte
(Stadtbahn) (Brühl Nord)
Brühl-Eckdorf
– Badorf –
Pingsdorf –
Brühl Mitte
(Stadtbahn) (Brühl Nord)
StWB
ST
60'
-
06:00 20:00
60'
-
07:00 17:00
-
-
StWB
ST
60'
-
05:00 20:00
60'
-
07:00 17:00
-
-
Brühl Mitte
(Stadtbahn) –
Ost, Engeldorfer Str.
StWB
ST
60'
-
05:00 21:00
lastrichtungsbezogener
Rundverkehr
- 60‘
-
07:00 16:00
-
-
ST
20'
30'
05:00 22:00
30'
-
06:00 19:00
-
-
707
709
Stadtbusverkehr Hürth
SWH
711
Hürth Mitte
(ZOB) –
AlstädtenBurbach –
Gleuel –
Berrenrath
712
SWH
Hürth Mitte
(ZOB) –
Hermülheim –
Efferen
ST
20'
30'
05:00 22:00
30'
-
06:00 19:00
-
-
713
Hürth Mitte
(ZOB) – AltHürth – Kendenich –
Fischenich
(Stadtbahn)
ST
20'
30'
05:00 22:00
30'
-
05:00 19:00
-
-
SWH
47
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Linie
714
Linienverlauf
Betreiber
Typ
ENTWURF - Mai 2015
Montag-Freitag
Fahrtenangebot
Betriebsbis 20
ab 20
zeiten
Uhr
Uhr
20'
30'
05:00 22:00
Samstag
Fahrtenangebot
Betriebsbis 20
ab 20
zeiten
Uhr
Uhr
30'
05:00 19:00
Sonntag
Betriebszeiten
-
Fahrtenangebot
SWH
Hürth Mitte
(ZOB) –
Hermülheim
(Stadtbahn) –
Kalscheueren
Bf –
Fischenich
(Stadtbahn)
SWH
Hürth Mitte
(ZOB) – AltHürth –
Knapsack
ST
ST
Fahrten zur
Schulzeiten
-
-
-
-
-
-
-
717
Sielsdorf –
Gleul – Berrenrath –
Knapsack –
Kendenich
SWH
ST
Fahrten zur
Schulzeiten
-
-
-
-
-
-
-
718
SWH
Hürth Mitte
(ZOB) –
Hermülheim
Eschweilerstr.
- Fischenich
(Stadtbahn)
ST
20'
-
07:00 20:00
30'
-
08:00 19:00
-
-
720
Hürth Mitte
(ZOB) –
Hermülheim
(Stadtbahn)
ST
20'
30'
05:00 22:00
30'
-
05:00 19:00
-
-
ST
60'
0
06:00 21:00
60'
0
06:00 16:00
0
08:00 17:00
715
SWH
Stadtbusverkehr Wesseling
SWW
721
Urfelder
Kirche –
Urfeld Bf. Akademie
Eichholz –
Keldenich
Amselweg –
Wesseling
Feldmühle –
Wesseling
(Stadtbahn)
Abb. 4.4-8:
-
Übersicht der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling
48
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.4-8:
33
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und
33
Wesseling
Quelle: Eigene Darstellung
49
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
4.4.2
Linien und Fahrtenangebot im Stadtbusverkehr
Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien in
den Städten Brühl, Hürth und Wesseling im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Für
diese Linien sind die jeweiligen Städte selbst Aufgabenträger und werden
hier im Nahverkehrsplan nur nachrichtlich aufgenommen. Grundlage ist
das Fahrplanangebot ab Dezember 2012. In der Abb. 4.4-13 ist das Linienund Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien tabellarisch dargestellt.
4.5
Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis
4.5.1
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
AST ist die Kurzform für das Anruf-Sammel-Taxi, das den Linienverkehr
räumlich oder zeitlich ergänzt bzw. ersetzt. Die jeweiligen Städte oder Gemeinden, in deren Gebiet das Angebot verkehrt, übernehmen dabei die
Aufgabe der Konzeption und Unterhaltung des AST. Die Festlegung der Haltestellen sowie der Fahrpläne erfolgt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen. Das AST wird von den jeweiligen Städten selbst finanziert. Die
Koordination erfolgt durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) für
die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim
und Wesseling. Die Disposition der sieben AST-Linien der REVG sowie des
AST-Verkehrs Wesseling erfolgt bei der RVK-Dispositionszentrale. Die ASTVerkehre in Brühl und Hürth werden von den StWB bzw. SWH (Stadtwerke
Brühl und Stadtwerke Hürth) koordiniert und jeweils direkt durch die beauftragten Unternehmen disponiert.34
Grundsätzlich gilt: Gefahren wird nur bei Bedarf, d.h. mindestens 30 Minuten vor Fahrplanzeit muss eine telefonische Anmeldung mit Angabe der
gewünschten Abfahrtsstelle bei der AST-Zentrale der REVG erfolgen. Von
hier aus werden Fahrgäste bis vor die Haustür Ihres jeweiligen Fahrtzieles
gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (im Allgemeinen innerhalb der jeweiligen Stadt- und Gemeindegrenze). Für jede
Stadt verfügt das AST über eine eigene Liniennummer (780 bis 789)
Linien im AST
Beschreibung
Bedburg (Linie 785)
Je nach Stadtgebiet ab 17.00 Uhr werktags bis 19:20 oder 0:20 Uhr in den Abendstunden in ausgewählten Stadtgebieten im 60-Min.Takt, Samstag im 60/120-Min.Takt, Sonntag im 120-Min.-Takt
in den Abendstunden auch von Bf. Horrem, Bf. Stommeln und Hp. Weiden-West im
gesamten Stadtgebiet
tagsüber ausgewählte Beziehungen (Auenheim, Glessen nach Büsdorf, GlessenWeiden-Zentrum)
alle Ziele im Stadtgebiet an gekennzeichneten Haltestellen (tagsüber, abends und
nachts an Wochenenden)
in den Abendstunden auch von Bf. Horrem, Bergheim Bf. und Krankenhaus sowie
am Sa und So
Neuetzweiler nach Bergheim Bf. und Krankenhaus zu bestimmten Zeiten
alle Stadtteile tagsüber außer die Stadtkerne in Erftstadt (Liblar und Lechenich) und
ab 21.00 Uhr Verbindungen von den Stadtkernen zu allen Zielen im Stadtgebiet bis
maximal 01:45 Uhr im 60-Min.-Takt an alle Tagen. Verbindungen zwischen Friesheim und Weilerswist nur an Werktagen mit ausgewählten Fahrten. Ab HürthHermülheim nachts zu allen Zielen in Erftstadt ab 01.45 Uhr mit ein bis drei Fahrten
je Wochentag.
Bergheim (Linie 787)
Brühl (Linie 782)
Elsdorf (Linie 784)
Erftstadt (Linie 789)
34
Quelle: http://www.revg.de/anruf-sammel-taxi.html
50
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Linien im AST
Beschreibung
Frechen (Linie 783)
Alle Ziele im Stadtgebiet tagsüber im 60-Min.Takt, abends bis 3:50 Uhr im 30Min.Takt, zusätzlich abends und nachts AST-Fahrten nach Horrem bzw. nach KölnWeiden-West und umgekehrt
Ab Zentrum und Hermülheim zu allen Zielen im Stadtgebiet (mit räumlichen und
zeitlichen Einschränkungen) im 30-Min.-Takt tagsüber bis nachts, sonst auch stadteinwärts und quer bis nachts
Hürth (Linie 780)
Kerpen (Linie 788)
Alle Ziele im Stadtgebiet tagsüber im 120-Min. Takt, abends bis 0:10 Uhr ab Horrem,
Sindorf und Kerpen im 60-Min. Takt, ab Buir, Manheim, Blatzheim, Türnich Balkhausen und Brüggen im 120-Min. Takt
Pulheim (Linie 786)
60-Min.-Takt zu allen Zielen im Stadtgebiet, Worringen S-Bahn tagsüber 120-Min.Takt, abends 60 Min.-Takt, mit zeitlichen Einschränkungen fahren zusätzlich ausgewählte Beziehungen (Krankenhaus Dormagen, Friedhöfe)
Wesseling (Linie 781)
Alle Haltestellen mit dem Zeichen W abends im 60 Min.-Takt, tagsüber keine Verbindungen
Abb. 4.5-1:
Übersicht der AST-Verkehre im Rhein-Erft-Kreis
4.5.2
Bürgerbus
Seit 1999 wird im Stadtteil Bergheim-Fliesteden ein Bürgerbus (Linie 925)
eingesetzt. Dieser verbindet den Stadtteil Fliesteden mit dem Bf. Stommeln
auf dem Stadtgebiet Pulheim. Damit können Anschlüsse in Richtung Köln
und Mönchengladbach/Grevenbroich geschaffen werden. Die Betreuung
und die Konzession der Linie 925 liegen bei der REVG. Weitere Bürgerbuslinien existieren nicht im Rhein-Erft-Kreis.
4.5.3
TaxiBus
Ab dem Juni 2012 wird der Stadtverkehr Wesseling durch die Einführung
der Linie 722 erweitert. Diese wird ausschließlich als TaxiBus-Linie betrieben. Auch hier muss wie beim AST der Fahrtwunsch mind. 30 Minuten vorher telefonisch bestellt werden. Im Gegensatz zum AST gilt beim TaxiBus
der VRS-Tarif. Das bestehende AST-Angebot in Wesseling wurde mit der
Einführung der TaxiBus-Linie 722 etwas modifiziert. Mit der TaxiBus-Linie
722 besteht Anschluss an dem Bahnhof Bornheim-Sechtem. Auf der Linie
721 wird das Fahrtenangebot am Samstag und Sonntag auch als TaxiBusFahrten durchgeführt.
4.5.4
Nicht integrierte Angebote
Neben den Leistungsangeboten, die allen Nutzern zur Verfügung stehen (§
42 PBefG) werden von der allgemeinen Beförderungspflicht freigestellte
Schülerspezialverkehre in kommunaler Trägerschaft bestellt. Sie dienen der
unentgeltlichen Beförderung von Schülern und/oder Kindergartenkindern
und sind allein diesen Nutzern vorbehalten. Diese Fahrten werden zwischen jeweiligem Besteller (z.B. einem Schulträger) und dem Verkehrsunternehmen direkt abgerechnet.
Im Rhein-Erft-Kreis werden folgende, vom Kreis geduldete Sonderverkehre
durchgeführt:
Schülerspezialverkehr Elsdorf, Fa. Rumtreiber (Genehmigung der
Stadt Elsdorf ist unbefristet erteilt)
51
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Schülerverkehr Elsdorf-Berrendorf zur Gesamtschule QuadrathIchendorf, Fa. MWS Touristik (Genehmigung bis 2016)
Schülerverkehr Knechtsteden, Genehmigungsbehörde RP Düsseldorf
(Genehmigung bis 2015)
Schülerverkehr Waldorfschule Erftstadt, (Genehmigungsbehörde
nicht bekannt)
Für das Phantasialand in Brühl besteht eine Shuttlebuslinie zur KVBStadtbahnhaltestelle (Linie 18) in Brühl-Mitte sowie zum Bahnhof Brühl,
allerdings nur während der Öffnungszeiten des Phantasialands. Je nach
Tageszeit verkehrt der Shuttlebus in einem 30-Min-Takt bis zu einem 60Min-Takt. Das Hin- und Rückfahrt-Ticket für den Shuttlebus kostet 1,50 Euro pro Person und ist nicht in den VRS-Tarif integriert, jedoch kann das VRSKombi-Ticket (Eintrittskarte) genutzt werden.
Grundsätzliches Ziel des bisherigen Nahverkehrsplanes des REK (2002 –
2007) war und ist nach wie vor die Integration der freigestellten Schülerspezialverkehre im gesamten Rhein-Erft-Kreis und damit auch die Einbindung in den VRS-Tarif.
4.6
Fahrtenangebot
Das Fahrtenangebot ist eine wichtige Kenngröße für die Qualität des ÖPNV.
Je häufiger die Anzahl der Fahrten pro Tag ist, umso höher ist auch die Akzeptanz für die Nutzung des ÖPNV für die verschiedenen Zielgruppen im
ÖPNV. Die Häufigkeit des Fahrtenangebotes auf dem gesamten Streckennetz ist in den Abbildungen 4.6-1 bis 5.6.-4 wiedergegeben und beinhaltet
folgende Tagesprofile:
Werktag (Mo-Fr) an Schultagen,
Werktag (Mo-Fr) an Ferientagen,
Samstag,
Sonntag/Feiertag.
Da auf vielen Abschnitten mehrere ÖPNV-Linien verkehren, stellen die
nachfolgenden Abbildungen die Summe des Fahrtenangebotes auf den
betreffenden Streckenabschnitten dar.
52
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Abb. 4.6-1:
Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem
Schultag
Abb. 4.6-2:
Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem
Ferientag
53
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Abb. 4.6-3:
Fahrtenangebot an einem Samstag im Querschnitt
Abb. 4.6-4:
Fahrtenangebot an einem Sonntag im Querschnitt
35
35
Auf Bahnstrecken ist nur das SPNV-Angebot dargestellt. Angebote im Fernverkehr der DB AG
und Thalys zwischen Aachen und Köln sind nicht dargestellt.
54
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Auf die einzelnen Streckenabschnitte bezogen ist die Fahrtenhäufigkeit für
einen durchschnittlichen Werktag unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie
spiegelt die Auswirkungen der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten mit
den sich daraus ergebenden verkehrlichen Verflechtungen wider.
4.7
Leistungsdaten im ÖPNV
Aufbauend auf das Fahrplanangebot von Dezember 2012 der jeweiligen
Bus- und Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis wurden die fahrplanbezogenen Verkehrsleistungen mit Hilfe eines georeferenzierten ÖVVerkehrsmodells berechnet. Die Unterscheidung der Verkehrsleistungen
erfolgt dabei getrennt nach Bus (Regional, Orts- und Schülerverkehrslinien),
nach Stadtbus (Hürth, Brühl und Wesseling) sowie nach Stadtbahn (Strab).
Leistungen im SPNV sind hier nicht aufgeführt, da dieser nicht in die Aufgabenträgerschaft des Kreises bzw. der kreisangehörigen Städte fällt. Die
Darstellung der Verkehrsleistungen erfolgt getrennt für die jeweiligen Tagesprofile und nach Städten bzw. nach Verkehrsunternehmen. Bezogen auf
das Jahr 2013 werden im Rhein-Erft-Kreis ca. 9.500 Tsd. Leistungs-km im
Bus- und Stadtbahnbereich durchgeführt. Davon sind ca. 6.912 Tsd. Bus-km
im Busverkehr (Regionallinien, Schülerverkehrslinien sowie Ortslinien) und
1.573 Tsd. Bus-km im Stadtbusverkehr der drei Städte, wobei die Fahrten
der Linie 722 im Taxibusverkehr komplett mitgezählt wurden. Im Stadtbahnbereich werden für die Linien 7, 16 und 18 innerhalb der Kreisgrenzen
1.015 Tsd. Zug-km pro Jahr erbracht (siehe Abb. 4.7-1 und 4.7-2).
Bus- und Stadtbahn-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten (Strecken-km, gerundet)
Mo-Fr
36
(Schule - 195)
Mo-Fr
(Ferien - 55)
Sa
(52)
So/Feiertag (63)
Summe
Städte im
StadtStadtStadtStadtStadtREK
Bus bus Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Summe
Bedburg
212
0
0
46
0
0 17
0
0
5
0
0
280
0
0
280
Bergheim
882
0
0
194
0
0 107
0
0 59
0
0 1.242
0
0
1.242
Brühl
211
236 172
31 13
Elsdorf
260
0
Erftstadt
819
Frechen
770
Hürth
292
Kerpen
978
Pulheim
478
Wesseling
108
Abb. 4.7-1:
36
37
0
27
306
337
277
920
6
0
0
333
0
0
333
0
0 38
0
0 1.122
0
0
1.122
0
14 45
0
13 1.127
0
137
1.264
30
433
975
369
1.777
0 1.336
0
0
1.336
54
65
47 28
36
0
51
0
0 16
0
0
0
168
0
0 97
0
86
200
0
24 112
694 239
0
79
182
65 43
99
35 19
0
0
0
196
0
0 116
0
0 46
0
0
0
100
0
0 56
0
0 22
0
0
656
0
0
656
148 142
26
41
40 14
33
25 11
29
26
159
251
233
642
5.010 1.078 639 1.114
288 176 606
168 105 264
29
96 6.994 1.563 1.016
37
Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten
9.573
Grundlage sind 195 Schultage, 55 Ferientage, 52 Samstag und 63 Sonn- und Feiertage
Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans
2012/2013
55
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Bus- und Stadtbahn-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Verkehrsunternehmen (Strecken-km, gerundet)
Mo-Fr (Schule 195)
VU im
REK
Mo-Fr (Ferien 55)
Sa (52)
So/Feiertag (63)
Summe
StadtStadtStadtStadtStadtBus bus
Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Bus bus
Strab Summe
KVB
163
0
638
46
0
DKB
33
0
0
5
0
0
2
0
0
4.591
0
0 1.009
0
0 554
10
0
0
0
0
REVG
RVE
0
176 28
0
0
106 21
96
258
0
0
0
40
0
0
40
0
0 231
0
0 6.385
0
0
6.385
0
0
0
0
0
0
10
0
10
0 1.016
1.274
0
Tirtey
200
0
0
55
0
0 11
0
0
289
0
0
289
StWB
0
236
0
0
65
0
0
36
0
0
0
0
0
337
0
337
SWW
0
148
0
0
41
0
0
33
0
0
29
0
0
251
0
251
0
694
0
0
182
0
0
99
0
0
0
0
0
975
0
975
11
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11
0
0
11
96 6.993 1.563 1.016
9.572
SWH
38
WEST
0 23
0
5.008 1.078 638 1.115
288 176 607
168 106 263
29
Abb. 4.7-2:
Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach
39
Verkehrsunternehmen
4.8
Stand der Genehmigungen
Um Linienverkehr durchführen zu können, benötigen Verkehrsunternehmen eine Liniengenehmigung (Konzession). Wer diese Genehmigung erteilt, ist nach § 11 Abs. 1 PBefG landesrechtlich geregelt. In NordrheinWestfalen erteilt die Bezirksregierung Köln für den Rhein-Erft-Kreis auf
Antrag eines Verkehrsunternehmens diese Konzession nach Prüfung der
Voraussetzungen des PBefG.
Sie wird für eine bestimmte Verkehrsleistung auf eine feste Laufzeit erteilt,
beim Busverkehr in der Regel auf zehn Jahre (seit 2013, zuvor für acht Jahre) und für den Stadtbahnbereich in der Regel 25 Jahre. Während dieser
Zeit kann sich kein weiteres Unternehmen auf diese Genehmigung bewerben.
Laufzeit der Genehmigungen
Linien
Linientyp 1 bis 3
bis 2015 145, 276
bis 2017 125, 710, 807, 920,922, 924, 935, 940, 941, 955, 960, 961, 962, 963, 964,
965, 970, 971, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 985, 987,990
bis 2018 212, 215, 930
Linientyp L4 mit Schwerpunkt
Ortsbusverkehr
bis 2017 731, 911, 921, 969, 988
bis 2018 945
Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf
den Schülerverkehr
bis Sommer /Ende 2013 416 (ausgelaufen)
bis 2017 283, 923, 939, 966, 967, 968, 974, 984
bis 2018 228
38
39
Linie 416 der WEST im Jahre 2013 eingestellt.
Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans
2012/2013
56
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Laufzeit der Genehmigungen
ENTWURF - Mai 2015
Linien
Stadtbuslinien
bis 2015 702, 703, 704, 705, 706, 707
bis 2016 715, 717
bis 2017 709
bis 2018 718, 720
AST-Linien
bis 2019 721
bis 2021 711, 712, 713, 714
bis 2014 786, 787
bis 2023 780, 781, 782, 783, 784, 785, 788, 789
TaxiBus
bis 2020 722
Bürgerbus
Abb. 4.8-1:
bis 2015 925
Konzessionsstand der Linien im Rhein-Erft-Kreis
40
Die Genehmigung der Stadtbahnlinie 7 läuft am 31.12.2019, für die Linie 16
am 13.08.2028 und für die Linie 18 am 31.10.2036 aus.
4.9
Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale Angebote
4.9.1
Haltestellen
Insgesamt gibt es im Rhein-Erft-Kreis 832 Haltestellen. Für den SPNV und
Stadtbahn ergeben sich folgende Stationen (siehe hierzu Abb. 4.2-3):
19 Stadtbahnhaltestellen (Linien 7, 16 und 18),
4 S-Bahnhaltepunkte,41
13 Bahnhöfe und Haltepunkte für den RE und RB.
Als Haltestellen wird der Haltestellenname verstanden, wobei durchaus
eine Haltestelle über mehrere Bussteige bzw. Haltestellenmasten verfügen
kann. Neben den oben genannten Haltestellen kommen noch weitere Haltestellen für den AST-Verkehr hinzu. Die in Kap. 5.5.4 genannten freigestellten Verkehre sowie der Bürgerbus halten an den regulären Bushaltestellen
des ÖPNV.
Ein zusammenhängendes Haltstellenkataster für alle Haltestellen insbesondere für den Busverkehr liegt nicht vor.42 In der Regel liegen die Zuständigkeiten für den Betrieb und Unterhalt der Haltestellen bei den Kommunen, im Außenbereich bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit liegen folgende Angaben für 2012 und 2015
vor (siehe Abb. 4.9-1):
40
41
42
Quelle: Angaben vom Rhein-Erft-Kreis mit dem Stand vom 01/2014
Bahnhof Kerpen-Horrem ist zweimal aufgeführt worden (einmal als S-Bahnstation und einmal
als Bahnhof)
Nach jetzigem Stand existiert nur für die Stadt Pulheim ein vollständiges Haltestellenkataster.
In Frechen wurde alle Haltestellen im städtischen GIS-System erfasst und sind als Bestandteil
des Straßenkatasters vorhanden.
57
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Anz. Hst.
Stand:
2015
Städte
ENTWURF - Mai 2015
Anzahl barrierefreier
43
Haltestellen
44
Planungen für einen barrierefreien Ausbau
(Stand: 2/2015)
45
2012
2015
Bedburg
79
0
2
Bergheim
115
15
18
Erstellung Prioritätenliste und Umbau bei Straßenbaumaßnahmen
Brühl
137
2,5
31
bis Ende 2015 weitere geplant, Gesamtziel für die
nächsten Jahre: Umbau aller Haltestellen
Elsdorf
40
0
0
Erftstadt
66
10
10
Förderanträge für weitere Haltestellen eingereicht
Frechen
91
9
14
weitere 7 Haltestellen bis 2018 in Planung
257
k.A.
199
Kerpen
77
7
13
Bis Ende 2017 weitere 7 Haltestellen
Pulheim
139
13
29
bis Ende 2016 weitere 11 in Planung
38
0
1
Hürth
Wesseling
Abb. 4.9-1:
4.10
Erstellung Kataster für Umbauplanung
keine
Ausbau fehlender Haltestellen bis 2021
Umbau aller Haltestellen nach 2015 schrittweise
geplant
Anzahl der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis
Umsteigepunkte im ÖPNV
Insgesamt gibt es im Kreisgebiet 16 Bahn-Haltepunkte, von denen 11 direkt
mit dem Busnetz verknüpft sind. Regelmäßige Umsteigemöglichkeiten zwischen Buslinien gibt es darüber hinaus an den zentralen Haltestellen in den
Städten sowie an einigen weiteren Haltestellen im Busnetz. Im Folgenden
sind die bedeutsamen Verknüpfungspunkte im Rhein-Erft-Kreis dargestellt.
Bedeutende Verknüpfungspunkte zwischen SPNV und ÖPNV sind:
Bedburg, Bahnhof
Bergheim, Bahnhof
Bergheim, Quadrath-Ichendorf Bf.
Brühl, Bahnhof
Erftstadt, Bahnhof (Liblar)
Frechen, Königsdorf
Hürth, Kalscheuren Bf.
Kerpen, Horrem Bf.
Kerpen, Sindorf
Kerpen, Buir
Pulheim, Bahnhof
Bedeutende Verknüpfungspunkte im straßengebundenen ÖPNV sind:
Bergheim, Oberaußemer Straße
Elsdorf, Busbahnhof
43
Als Haltestellen wird der Haltestellenname verstanden, wobei durchaus eine Haltestelle über
mehrere Bussteige bzw. Haltestellenmasten verfügen kann.
Quelle: Mitteilungsvorlage 157/2012 des REK
Angaben der Städte, Stand: Febr. 2015
44
45
58
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Frechen Rathaus
Hürth, ZOB
Erftstadt, Lechenich Markt
Pulheim, Brauweiler Kirche
In der Stadt Köln stellen darüber hinaus die S-Bahn-/StadtbahnHaltepunkte Weiden-West, Weiden Zentrum und Bocklemünd wichtige
Verknüpfungspunkte für die Städte Bergheim, Frechen und Pulheim dar.
Der Anschluss des S-Bahnverkehrs am Bf. Köln-Lövenich mit dem Busverkehr in Richtung Pulheim und Bergheim erfolgt dagegen nicht planmäßig.
4.11
P+R- und B+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis
Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befinden sich 25 P&R-Anlagen, 15
davon an RE-, RB- und S-Bahn-Haltepunkten, neun an StadtbahnHaltestellen und ein weiterer an einer Bushaltestelle der Linien 979 und
990 in Erftstadt. Jede an das Schienennetz angeschlossene Kommune verfügt über mindestens eine P&R-Anlage, wobei jeweils alle dort verkehrenden SPNV- und Stadtbahn-Linien erreichbar sind. Insgesamt sind im RheinErft-Kreis mehr als 3.900 P&R-Stellplätze vorhanden.
Für die Kombination der Verkehrsmittel Fahrrad und ÖPNV wird der Begriff
Bike & Ride verwendet. Hierzu gehört in erster Linie das Fahrradparken am
Bahnhof bzw. an ÖPNV-Haltestellen im sog. Vor- und Nachtransport. Mit
Vortransport wird die Nutzung des Fahrrades auf dem Weg zum Bahnhof
bzw. zur ÖPNV- Haltestelle bezeichnet. Der Nachtransport, d.h. die Nutzung
des Fahrrades von der Ausstiegshaltestelle bis zum Ziel, ist ein weiterer Aspekt, um die Transportkette zu schließen. Durch Bike & Ride kann der Einzugsbereich (je nach topographischen Bedingungen zwischen 2,5 und fünf
km) einer Haltestelle deutlich erhöht werden. Im Rhein-Erft-Kreis stehen
insgesamt 31 B&R-Anlagen zur Verfügung, davon liegen 14 an RE-, RB- und
S-Bahn-Haltepunkten und 17 an Stadtbahn-Haltestellen. Jede ans Schienennetz angeschlossene Kommune verfügt über mindestens eine B&RAnlage. In jeder Kommune sind somit alle verkehrenden SPNV-Linien erreichbar.
Die gegenwärtig insgesamt über 2.800 Stellplätze (Fahrradständer, Fahrradboxen, Plätze in Fahrradstation) verteilen sich auf die B&R-Anlagen im
Kreis. Über 1.900 dieser Stellplätze sind überdachte Fahrradständer. An
zwölf Haltepunkten stehen insgesamt 183 Fahrradboxen zur Verfügung,
die gegen eine Gebühr angemietet werden können. Am Bahnhof Brühl bietet die Radstation 340 wettergeschützte und bewachte Stellplätze gegen
Gebühr mit angeschlossener Werkstatt, Fahrradverleih und Verkauf an.
Ebenso bietet die Radstation am Bahnhof Horrem gegen eine Gebühr 420
wettergeschützte und bewachte Stellplätze mit angeschlossener Werkstatt,
Fahrradverleih und Verkauf an. Zukünftig sind weitere Ausbaumaßnahmen für Radabstellanlagen usw. geplant oder bereits im Bau, wie beispielsweise am Bahnhof Frechen (zusätzlich 166 Radabsteller, 5 Boxen sowie 2 Ladestationen für E-Bikes).
59
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.12
ENTWURF - Mai 2015
Tarifstruktur und Verkaufsstellen
4.12.1 Tarifstrukturen
Alle ÖPNV-Angebote mit Ausnahme der Bürgerbusse im Rhein-Erft-Kreis
sind vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg integriert. Alle im Nahverkehrsraum genehmigten Linienverkehre unterliegen dem VRSVerbundtarif. Dieser Tarif gilt in allen Gebietskörperschaften innerhalb des
Verbundraumes: Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis,
Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Euskirchen, RheinSieg-Kreis und Stadt Monheim.
Grundsätzlich kommt im VRS das Tarifmodell „Eine Stadt – ein Preis“ zur
Anwendung. Für Fahrten innerhalb einer Kommune gilt die Preisstufe 1a
(in Köln und Bonn 1b), für Fahrten zwischen zwei benachbarten Kommunen die Preisstufe 2a (von/nach Köln oder Bonn 2b) und für weiter entfernte Ziele die Preisstufen drei bis sieben. Zusätzlich gibt es den Kurzstreckentarif, der auch über die Kommunengrenzen hinweg für Fahrten bis zur vierten Haltestelle nach Einstieg benutzt werden kann, jedoch nicht im SPNV.
Im TaxiBus im Rhein-Erft-Kreis zahlt der Kunde denselben Fahrpreis wie für
eine Bus- oder Bahnfahrt. Zeitfahrausweise werden anerkannt. Bei den ASTVerkehren kommt der AST-Tarif des VRS zur Anwendung. Dieser „Komfortzuschlag“ erklärt sich durch die Beförderung bis zur gewünschten Adresse.
VRS-Zeitfahrausweise berechtigen zur Lösung einer ermäßigten ASTFahrkarte.
Zu den beiden an den Rhein-Erft-Kreis angrenzenden Verkehrsverbünden
(AVV und VRR) gelten die zwischen dem VRS und AVV und VRR vereinbarten
Tarifbestimmungen:
•
In Hinblick auf die Beseitigung von Tarifbarrieren zwischen VRS und
AVV haben sich die beiden Verkehrsverbünde (AVV und VRS) darauf
verständigt, den Übergang zwischen beiden Verbünden tariflich zu
vereinfachen. Statt NRW-, DB-, AVV- und VRS-Tarif sowie einzelnen
Sonderregelungen gilt für grenzüberschreitende Fahrten seit Januar
2015 ausschließlich der VRS-Tarif. Dieser wurde dazu um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt. Für die vorher bereits in das (erweiterte) VRSNetz eingebundenen AVV-Kommunen Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß gilt weiterhin das gesamte VRS-Tarifsortiment.
Zwischen den übrigen 30 AVV-Kommunen und dem erweiterten VRSNetz wird ein leicht reduziertes Tarifsortiment angewendet.
•
Zwischen VRS und VRR ist ein Gebiet für einen sog. „Großen Grenzverkehr“ festgelegt. Dazu gehören auf Seiten des VRS unter anderem
die Städte Bedburg, Bergheim, Hürth und Pulheim aus dem RheinErft-Kreis und die Stadt Köln. Auf Seiten des VRR unter anderem die
Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen. Bei Fahrten
zwischen diesen VRS- und VRR-Gebieten gilt der VRS-Tarif.
Beispiel: Für eine Fahrt von Bergheim nach Rommerskirchen ist die
Preisstufe 2a des VRS-Tarifs zu entrichten.
Zwischen dem Kreis Heinsberg und den VRS-Kommunen des großen
60
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Grenzverkehrs VRS/VRR sind auch Fahrten mit dem VRS-Tarif über
den VRR möglich.
Der Vertrieb erfolgt in den genannten Geltungsbereichen flächendeckend
über die verschiedenen Vertriebswege. Für Fahrten zwischen dem RheinErft-Kreis und weiter entfernten Zielen in Nordrhein-Westfalen können die
Angebote des NRW-Tarifs genutzt werden.
4.12.2 Verkaufsstellen
Die VRS-Fahrausweise können im gesamten VRS-Gebiete erworben werden.
Fahrscheine können im Bus, an Fahrkartenautomaten, bei Verkaufsstellen
und auch per Internet (siehe: http://www.vrsinfo.de) gekauft bzw. erworben werden. ABO-Karten hingegen nur bei Verkaufsstellen oder auf schriftlichem Wege. Der Fahrkartenverkauf in den Bussen ist ein wichtiges Servicemerkmal und hat aufgrund der begrenzten Verkaufsagenturdichte eine
hohe Bedeutung. Im Rhein-Erft-Kreis sind ansonsten folgende Vertriebswege für den ÖPNV vorhanden:
Personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen
Sonstige private Verkaufsstellen
Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich vorwiegend an den Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV sowie an den
Haltestellen der Stadtbahnstrecken.
61
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
5
Finanzierung des ÖPNV
5.1
Finanzierung des ÖPNV
Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger berechtigt, für Leistungen im
ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger Ausgleichsleistungen zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu
leisten. Zur teilweisen Refinanzierung des nicht über die allgemeine
Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß § 56 Abs. 4 bzw.
Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen von den
kreisangehörigen Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die
Kreisumlage erhoben, welche nach platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsleistungen der REVG. Die
Defizite bei der REVG werden wie folgt aufgeteilt:
Regionalbusleistung:
50 % der nicht gedeckten Leistungen direkt über die Erhebung der
allgemeinen Kreisumlage,
50% der nicht gedeckten Leistungen durch eine ausschließliche
Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß Platzkilometerschlüssel
Ortsbusleistungen:
100 % der nicht gedeckten Leistungen einschl. AST-Verkehr durch eine
ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß
Platzkilometerschlüssel
Brühl, Hürth und Wesseling finanzierten ihren Stadtbusverkehr direkt und
ohne Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises. Den jeweils auf ihrem Stadtgebiet
angebotenen Stadtbahnverkehr (Linie 16 und 18) rechnen die drei Städte
jeweils mit dem Aufgabenträger Stadt Köln ab.
Für 2011 lagen die Leistungen für die Betreuung der Verkehrsleistungen
bei der REVG bei 7.427 Tsd. Euro (Ist-Wert), für 2012 bei 8.429 Tsd. Euro
(Plan) und für 2013 mit 10.090 Tsd. Euro (Plan).46
Zur Deckung des Fehlbetrags an die Stadt Köln zu den Betriebskosten der
KVB für den Omnibusverkehr und der Stadtbahnlinie 7 waren 2011 1.125
Tsd. Euro und für 2012 sowie für 2013 1.060 Tsd. Euro angesetzt worden,
welche auf die betroffenen Städte Frechen und Pulheim im Rahmen der
Mehrbelastung umgelegt werden.
Entsprechendes gilt für die Aufwandsabdeckung an den Aachener Verkehrsverbund (AVV) für den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr (31,5
Tsd. Euro für die Städte Elsdorf und Erftstadt jeweils für die Jahre 2011,
2012 und 2013)47 Hierzu werden beide Städte mit einer Mehrbelastung von
50 % anteilig an diesen Kosten beteiligt: Elsdorf mit 4.078 Euro und Erftstadt mit 11.640 Euro.
46
47
Quelle: Haushalt des Rhein-Erft-Kreises, 2013. Demzufolge ist der genannte IST-Wert (2011) bis
zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 als vorläufig zu betrachten. Entsprechendes
gilt für die in den folgenden beiden Absätzen genannten Zahlen für das Jahr 2011.
Quelle: Rhein-Erft-Kreis (2012): Teilergebnishaushalt Produkt 12.547.01 ÖPNV.
62
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der im NVP 2003-2007 hinterlegten
Bedienungsstandards. Ein wirksames fachliches Controlling-Verfahren
wurde allerdings bisher nicht entwickelt.
5.2
Landesfördermittel
Die Förderung des kommunalen ÖPNV in Nordrhein-Westfalen wurde zum
1. Januar 2011 neu geordnet. Seither gewährt das Land den Aufgabenträgern des ÖPNV die Mittel auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
ÖPNV-Pauschale gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW und
Ausbildungsverkehrspauschale gemäß §11 a ÖPNVG NRW.
Gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine jährliche Pauschale in Höhe von 110 Millionen Euro. Mindestens 80
Prozent der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV
an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20 Prozent sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür
an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten
Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.
Seit 2014 wird die Pauschale den Aufgabenträgern auf der Grundlage eines
neuen Verteilungsschlüssels nach Betriebsleistungen, Einwohnerzahl und
Fläche zugeschieden. Für den Rhein-Erft-Kreis bedeutet das eine um 191
Tsd. € höhere Zuweisung. Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1.
Januar 2011 sind die ÖPNV-Aufgabenträger auch zuständig für die Gewährung von Mitteln aus der Ausbildungsverkehrspauschale, die das Land NRW
vorher gemäß §45 a PBefG den Verkehrsunternehmen direkt gewährt hat.
Für 2011 hatte das Land hierfür 100 Mio. € bereitgestellt; dieser Betrag erhöhte sich ab 2012 auf jährlich 130 Mio. € landesweit.
Zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr werden nun gemäß § 11a ÖPNVG NRW erstmals ab 2011 Landesmittel gewährt, welche zu mindestens 87,5 Prozent an die im Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen weiterzureichen sind. Von der
Ausbildungspauschale in Höhe von 160 Tsd. € sind sechs Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 140 Tsd. € zuerkannt
worden. Die übrigen 12,5 Prozent sind zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet worden, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen.
In den Jahren 2012 und 2013 erhielt der Rhein-Erft-Kreis jeweils 208 Tsd. €.
Die zur Ausschüttung bereitstehenden Mittel wurden an jeweils sechs Verkehrsunternehmen weitergereicht.
Die Stadtbusstädte Brühl, Hürth und Wesseling erhalten ebenfalls seit 2011
Mittel gem. §11a ÖPNVG. Ab dem Jahr 2012 sind das jährlich für Brühl
13.162 €, für Hürth 24.326 € und für Wesseling 2.226 €. Die Stadt Wesseling
hat den Rhein-Erft-Kreis mit der Abwicklung der Weiterreichung ihrer Ausbildungspauschalmittel gem. §11a ÖPNVG beauftragt.
63
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
6
Heutige Nachfrage im ÖPNV und Strukturprognose für 2025
6.1
Verkehrsmodell und Modal-Split im Rhein-Erft-Kreis
Für die Abschätzung der heutigen ÖPNV-Nachfrage ist ein Verkehrsmodell
für den Istzustand (2013) erstellt worden, da derzeit keine aktuellen Fahrgastzahlen vorliegen. Das Verkehrsmodell stellt die Fortschreibung des Verkehrsmodells von 2003 dar und beinhaltet die Verkehrsarten MIV und
ÖPNV.
In Abb. 6.1-1 ist die Verkehrszelleneinteilung des Rhein-Erft-Kreises dargestellt.
Abb. 6.1-1:
Verkehrszellenkarte Rhein-Erft-Kreis
Das Verkehrsmodell unterscheidet bei der Erstellung der Verflechtungsmatrizen nach folgenden Verkehrsbeziehungen (siehe Abb. 6.1-2):
64
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Verflechtungen
Inhalte
Binnen und Quellverkehr der Bevölkerung
aus dem Rhein-ErftKreis im Personenverkehr
Binnenverkehr innerhalb der
Kommunen im Rhein-ErftKreis
Auspendlerverkehr zu anderen Kommunen im RheinErft-Kreis und außerhalb des
Rhein-Erft-Kreises auf der
Basis der Pendlerstatistiken
des IT.NRW
Zielverkehr in den
Rhein-Erft-Kreis im
Personenverkehr
Durchgangsverkehr
im Personenverkehr
Einpendlerverkehr von außerhalb des Rhein-ErftKreises auf der Basis der
Pendlerstatistiken des
IT.NRW
Verkehrsströme im Personenverkehr, die den RheinErft-Kreis durchfahren; nur im
MIV)
Basis (IGVP NRW)
Güterverkehr
Abb. 6.1-2:
Güterverkehrsmatrix (Lkw ab
7,5 t) im Binnen, Quell-, Zielund Durchgangsverkehr
Basis (IGVP NRW)
Anzahl der
Fahrtzwecke
Bedeutung für den
ÖPNV
insgesamt 36 Fahrtzwecke getrennt nach
Hin- und Rückfahrt
hoch
insgesamt acht Fahrtzwecke getrennt nach
Hin- und Rückfahrt
hoch
insgesamt vier Fahrtzwecke getrennt nach
Hin- und Rückfahrt
keine
insgesamt vier Fahrtzwecke getrennt nach
Hin- und Rückfahrt
keine (nur MIV)
Verflechtungsmatrizen im Verkehrmodell des Rhein-Erft-Kreises
Zur Bestimmung der Verkehrsmittelwahlverteilung auf MIV, ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr wurde eine repräsentative Haushaltsbefragung zum
Thema Mobilität und Verkehr der Bürger und Bürgerinnen im Rhein-ErftKreis im Frühjahr 2013 durchgeführt. Im Durchschnitt werden im RheinErft-Kreis 3,1 Wege pro Person und Tag bzw. 3,7 Wege pro mobiler Person
und Tag durchgeführt. Zu rund 64 Prozent wird vor allem das private Auto
(56 Prozent als Pkw-Fahrer und 8 Prozent als Pkw-Mitfahrer) als bevorzugtes Verkehrsmittel gewählt. 15 Prozent der Wege werden zu Fuß und weitere 14 Prozent mit dem Fahrrad durchgeführt. Der Anteil des ÖPNV beträgt
im gesamten Kreis 7 Prozent (siehe hierzu Abb. 6.1-3).
Die individuelle Verkehrsmittelwahl wird vor allem durch die Verkehrsmittelverfügbarkeit sowie dem Besitz eines Führerscheins bzw. einer ÖPNVZeitkarte in einem erheblichen Maße beeinflusst. 90 Prozent aller Haushalte verfügen über (mindestens) einen PKW und 87 Prozent aller Haushalte
sind im Besitz von (mindestens) einem Fahrrad. 22 Prozent aller befragten
Personen sind im Besitz einer ÖPNV-Zeitkarte und 91 Prozent der befragten
Personen besitzen einen Führerschein. Der Anteil der Personen, die sowohl
über einen Führerschein als auch eine ÖPNV-Zeitkarte besitzen, beträgt im
gesamten Kreis 16 Prozent.
65
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
n = 17.401
Keine Angabe: 688
Abb. 6.1-3:
Verkehrsmittelwahl im Rhein-Erft-Kreis aus der HHB REK 2013
48
In Abb. 6.1-4 sind das Gesamtverkehrsaufkommen und die Abweichungen
des Verkehrsmodells im Bereich ÖPNV gegenüber der Verkehrsmittelwahlverteilung aus der repräsentativen Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Einwohner dargestellt.
Kalibrierung des Verkehrsmodells anhand der Daten aus der HHB Rhein-Erft-Kreis
(nur Wege im Binnen- und Quellverkehr)
Alle Wege 2013
ÖV-Wege 2013
ÖV-Anteil 2013
ÖV-Anteil aus der HHB
Istzustand
Istzustand
Istzustand
Bedburg
91.500
3.710
4,05%
4,00%
Bergheim
228.960
11.580
5,06%
5,00%
Brühl
163.880
13.040
7,96%
8,00%
Elsdorf
73.670
4.420
6,00%
6,00%
Erftstadt
197.330
13.750
6,97%
7,00%
Frechen
194.120
13.670
7,04%
7,00%
Hürth
215.290
25.910
12,03%
12,00%
Kerpen
233.940
16.360
6,99%
7,00%
Pulheim
210.410
14.640
6,96%
7,00%
Wesseling
133.230
11.960
8,98%
9,00%
REK
1.742.330
129.040
7,41%
7,00%
Abb. 6.1-4:
Kalibrierung des Verkehrsmodells
48
Abbildung ist aus dem Bericht „Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bürger und
Bürgerinnen des Rhein-Erft-Kreises“ entnommen worden.
66
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
6.2
ENTWURF - Mai 2015
Heutige Nachfrage im ÖPNV (Istzustand)
An einem Normalwerktag werden im Kreisgebiet im Istzustand 2013 rund
1,742 Mio. Wege im Personenverkehr (Binnen- und Quellverkehr) durchgeführt (siehe Abb. 6.1-4). Von den 1,742 Mio. Wegen werden insgesamt
129.040 Wege im ÖPNV durchgeführt (siehe Abb. 6.2-1). Dabei stellt der
Fahrtzweck Arbeit mit 37 Prozent den höchsten Anteil dar. Hinzu kommt
mit 30 Prozent der Fahrtzweck Ausbildung. Die anderen Fahrtzwecke liegen
deutlich darunter. Ca. 64 Prozent der ÖPNV-Wege mit Herkunft aus dem
REK (Binnen- und Quellverkehr) werden innerhalb der jeweiligen Kommune
durchgeführt. Weitere 11 Prozent in die Städte innerhalb des Rhein-ErftKreises. Ca. 24 Prozent der ÖPNV-Wege werden außerhalb des Rhein-ErftKreises durchgeführt (siehe Abb. 6.2-1).
ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013)
ÖV-Wege
Summe
ÖV-Wege
innerhalb der
Stadt
ÖV-Wege
aus den Städten
innerhalb REK
ÖV-Wege
nach außerhalb
(hier Köln)
ÖV-Wege
nach außerhalb
(hier alle anderen
Kommunen außer
Köln)
Bedburg
3.710
2.460
540
150
560
Bergheim
11.580
8.620
1.210
1.020
730
Brühl
13.040
8.130
1.280
1.950
1.680
4.420
2.750
1.040
370
260
Erftstadt
13.750
8.290
2.110
1.960
1.390
Frechen
13.670
8.300
1.680
3.000
690
Hürth
25.910
15.820
2.750
5.820
1.520
Kerpen
16.360
10.160
2.420
2.460
1.320
Pulheim
14.640
9.580
930
2.940
1.190
Wesseling
11.960
8.820
660
1.360
1.120
129.040
82.930
14.620
21.030
10.460
100%
64%
11%
16%
8%
Elsdorf
REK
Abb. 6.2-1:
ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013)
Neben den Binnen- und Quellverkehren kommen noch die Zielverkehre im
Personenverkehr dazu, d.h. die Fahrten, die außerhalb des Rhein-ErftKreises beginnen und im Rhein-Erft-Kreis enden. Im Istzustand 2013 kamen
insgesamt 270.810 Wege von außen in den Rhein-Erft-Kreis. Davon werden
ca. 5.820 Wege mit dem ÖPNV durchgeführt (ca. 2,1% Modal-Split im
ÖPNV).
Mit dem ÖV-Wegeaufkommen aus dem Binnen- und Quellverkehr sowie
aus dem Zielverkehr wurde eine Umlegung auf der Basis des Fahrplanes
von 2012/2013 vorgenommen. Die Ergebnisse der Umlegung sind in der
Abb. 6.2-2 als Graphik dargestellt. Mit insgesamt ca. 129.040 ÖV-Wegen im
Binnen- und Quellverkehr sowie ca. 5.820 ÖV-Wegen für den Zielverkehr
ergeben sich 134.860 ÖV-Wege im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Bezogen auf
die ÖV-Fahrten werden bei 134.860 ÖV-Wegen insgesamt 200.600 ÖVFahrten an einem Werktag durchgeführt, da für viele Wege mehrere ÖPNV67
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Linien genutzt werden in denen Umstiege vorkommen. Darin enthalten
sind auch die ÖV-Fahrten in den Stadtbusverkehren in Brühl, Hürth und
Wesseling sowie im SPNV-/Stadtbahn-Betrieb.
ÖV-Fahrten pro Werktag (Mo-Fr)
im Querschnitt
Abb. 6.2-2:
6.3
Streckenbezogene Darstellung der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für
Istzustand 2013
Strukturprognose 2025 für den ÖPNV
6.3.1
Einwohnerprognose für 2025
Für die Bevölkerungsprognose im Rhein-Erft-Kreis kann auf Daten von
IT.NRW im Rahmen der Bevölkerungsmodellrechnung 2011 bis 2030 zurückgegriffen werden. Die Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis wird bis zum
Jahr 2025 leicht zunehmen (siehe Abb. 6.3-1) jedoch wird sich die Altersstruktur verändern.
68
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 6.3-1:
49
ENTWURF - Mai 2015
Einwohnerprognose der Städte im Rhein-Erft-Kreis
49
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellierung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt Hürth
wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
69
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Ein gravierender Rückgang ist bei der Bevölkerungsgruppe der 10 bis unter
25-jährigen Schüler und Jugendlichen bzw. Erwachsenen zu erwarten. Hier
wird in Vergleich zur heutigen Situation ein durchschnittlicher Rückgang
von etwa -12 Prozent prognostiziert. Die Altersgruppen der 25 bis unter 65jährigen sind in der Tendenz ebenfalls durchschnittlich über den gesamten
Kreis betrachtet leicht rückläufig. Lediglich für die Bevölkerungsgruppen
der über 65-Jährigen wird ein starker Bevölkerungsanstieg um mehr als 14
bis 31 Prozent (ab 75 Jahren) erwartet (siehe Abb. 6.3-2). Die Einwohnerentwicklung vollzieht sich dabei innerhalb der zehn kreisangehörigen
Städte sehr unterschiedlich. Während in den Städten Pulheim und Frechen
eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert wird, so wird vor
allem in den Städten Bedburg, Elsdorf und Erftstadt ein Rückgang der Einwohnerzahlen vorausberechnet. In den Städten Bergheim, Brühl, Hürth,
Kerpen und Wesseling sind kaum Veränderungen zu erwarten (+/- 2,5%).
Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen)
Stadt
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-ErftKreis
Abb. 6.3-2:
0 bis
unter 6
Jahre
6 bis
10 bis
15 bis
18 bis
25 bis
45 bis
65 bis
75 Jahunter 10 unter 15 unter 18 unter 25 unter 45 unter 65 unter 75 re und
Jahre
Jahre4 Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
älter
-2%
-4%
1%
-7%
-7%
-6%
-7%
-1%
-4%
-1%
-11%
-2%
5%
-21%
-11%
6%
-2%
-7%
-8%
-3%
-32%
-13%
-8%
-33%
-25%
0%
1%
-12%
-12%
-22%
-43%
-13%
-18%
-38%
-24%
4%
7%
-16%
-15%
-21%
-29%
-23%
-7%
-23%
-14%
-15%
-10%
-12%
1%
-16%
-16%
-7%
0%
-6%
-12%
-1%
-3%
-3%
-11%
9%
-13%
-4%
-1%
-15%
-7%
10%
1%
-4%
-1%
-10%
37%
13%
-1%
28%
6%
6%
16%
14%
-2%
28%
23%
30%
-11%
24%
31%
35%
8%
52%
82%
29%
-3%
-2%
-11%
-13%
-12%
-1%
-1%
14%
31%
Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach
50
Altersklassen)
Eine exakte Prognose der Arbeitsplatzzahlen mit räumlicher Verteilung auf
die Verkehrszellen liegt für den Rhein-Erft-Kreis nicht vor. Bei der Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich gegenüber vergleichbaren Ballungsräumen in NRW ein ähnlicher Verlauf. So sank
die Anzahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2000 von etwa 116.836 auf rund
111.488 im Jahr 2005. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von
rund 4 Prozent. Jedoch stieg seit dem Jahr 2005 die Zahl der Beschäftigten,
sodass sich im Jahre 2008 der Wert wieder auf den Ausgangswert aus dem
Jahr 2000 stabilisierte bzw. diesen sogar übertraf. Die Tendenz des Kreises
steigt weiterhin an. 2012 waren 125.960 sozialversicherungspflichtige Personen im Rhein-Erft-Kreis beschäftigt51. Die Beschäftigtendaten weisen
zum einen neue Arbeitsplätze durch Neuansiedlungen aus, zum anderen
50
51
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt
Hürth wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
Quelle: IT.NRW
70
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
auch Arbeitsplatzzuwächse, die aus Verlagerungen und Zusammenlegung
von Arbeitsplatzstandorten resultieren.
Die Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen basieren ebenfalls auf der
Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW.
Der bundesweit prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen spiegelt sich
auch in der Prognose für den Rhein-Erft-Kreis wider. Dies wird langfristig
voraussichtlich prägende Auswirkungen auf den ÖPNV haben, da gerade
diese Bevölkerungsgruppe zu den vorrangigen Nutzern des ÖPNV zählt. Bei
der Auflösung bzw. dem Auf- und Ausbau von Schulstandorten sind kleinräumige Veränderungen im Schülerverkehr zu erwarten. In den Übergangszeiten kann ggf. ein zusätzlicher Beförderungsbedarf generiert werden (Beförderung zum alten und neuen Schulstandort).
6.3.2
Nachfrage im ÖPNV für die Strukturprognose (2025)
Für die zukünftige Weiterentwicklung des ÖPNV-Verkehrsangebotes im
Rhein-Erft-Kreis sind neben den heutigen Verkehrsbeziehungen auch die
absehbaren ÖPNV-relevanten infrastrukturellen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Siedlungs- und
Gewerbeflächen sowie Entwicklungen bei den Schulstandorten und Schulverkehrsbeziehungen. Zunehmend in den Fokus rücken außerdem die Entwicklungen in den Bereichen Versorgungs- und Freizeitverkehr als wesentliche Nachfragegruppe des ÖPNV.
Als Prognosehorizont wurde das Jahr 2025 festgelegt. Grundlage hierfür
sind die Strukturdaten aus dem Kap. 6.3.1. Auf der Grundlage der beschriebenen demografischen und infrastrukturellen Entwicklungen wurde im
Rahmen der NVP-Bearbeitung eine Prognose der Verkehrsnachfrage für das
Jahr 2025 erstellt. Die Strukturprognose ist eine Prognose, die aufzeigen
soll, welche Auswirkungen die Bevölkerungsentwicklung im Rhein-ErftKreis auf das künftige ÖV-Aufkommen haben könnte. Dabei sind mögliche
Veränderungen oder neue Aspekte des Mobilitätsverhaltens für den Zeitraum 2025 nicht berücksichtigt worden, da zum einen deren Auswirkungen nur schwer zu prognostizieren sind und zum anderen in der Zusammensetzung aller Mobilitätsentwicklungen durchaus gegensätzlich wirken
können. 52
In Abb. 6.3-3 sind die Veränderungen der ÖV-Wege in den jeweiligen Städten im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Insgesamt nimmt die Anzahl der Wege
um ca. 58.450 Wege gegenüber 2012 ab. Zudem ist ein Rückgang der ÖVWege um ca. 8.460 zu verzeichnen.
52
Zu nennen sind hier: Energiekosten und Preisentwicklung im MIV und ÖPNV, Entwicklungen im
Bereich Maut, Wertewandel bezüglich der Autobesitzes bei jüngeren Zielgruppen, Flexibilität
der Arbeitszeiten usw.
71
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Veränderung des ÖV-Wegeaufkommens in der Strukturprognose 2025
Alle Wege
2013
Alle Wege
2025
Istzustand
Differenz
2013/20
25
ÖVWege
2013
Istzustand
ÖVWege
2025
Differenz
2013/20
25
ÖV-Anteil
2013
Istzustand
ÖVAnteil
2025
Differenz
ÖVAnteil
2013/20
25
(Binnen- und Quellverkehr)
Bedburg
91.500
82.430
-9.070
3.710
2.980
-730
4,05%
3,62%
-0,44%
Bergheim
228.960
216.110
-12.850
11.580
10.160
-1.420
5,06%
4,70%
-0,36%
Brühl
163.880
152.880
-11.000
13.040
12.040
-1.000
7,96%
7,88%
-0,08%
73.670
68.680
-4.990
4.420
3.640
-780
6,00%
5,30%
-0,70%
Erftstadt
197.330
184.420
-12.910
13.750
11.850
-1.900
6,97%
6,43%
-0,54%
Frechen
194.120
194.660
540
13.670
13.590
-80
7,04%
6,98%
-0,06%
Hürth
215.290
220.270
4.980
25.910
26.150
240
12,03%
11,87%
-0,16%
Kerpen
233.940
227.960
-5.980
16.360
15.310
-1.050
6,99%
6,72%
-0,28%
Pulheim
210.410
210.380
-30
14.640
14.100
-540
6,96%
6,70%
-0,26%
Wesseling
133.230
126.100
-7.130
11.960
10.760
-1.200
8,98%
8,53%
-0,44%
1.742.330
1.683.890
-58.440
129.040
120.580
-8.460
7,41%
7,16%
-0,25%
Bedburg
9.390
9.800
410
220
220
0
2,33%
2,35%
0,02%
Bergheim
32.840
32.840
0
780
790
10
2,37%
2,40%
0,04%
Brühl
33.580
33.590
10
1.510
1.520
10
4,49%
4,52%
0,03%
9.420
9.820
400
130
130
0
1,38%
1,38%
0,00%
Erftstadt
19.330
19.840
510
250
250
0
1,30%
1,31%
0,02%
Frechen
36.880
36.880
0
450
720
270
1,21%
1,94%
0,73%
Hürth
39.550
39.960
410
500
740
240
1,25%
1,88%
0,63%
Kerpen
32.600
32.600
0
430
640
210
1,33%
1,97%
0,64%
Pulheim
29.140
29.140
0
300
300
0
1,04%
1,04%
0,00%
Wesseling
28.070
28.670
600
1.250
1.250
0
4,45%
4,45%
0,00%
270.800
273.140
2.340
5.820
6.560
740
2,15%
2,43%
0,28%
Elsdorf
REK
Zielverkehr
Elsdorf
REK
Abb. 6.3-3:
ÖV-Wegeaufkommen Istzustand 2013 im Vergleich zu 2025
Gegenüber dem Binnen- und Quellverkehr, der für die Strukturprognose
2025 einen leichten Rückgang von -0,25% beinhaltet, wird das Zielverkehrsaufkommen für die Strukturprognose nahezu konstant bleiben bzw.
sehr leicht zunehmen (siehe Abb. 6.3-3). Die Gründe liegen darin, dass bei
einer Beibehaltung des Beschäftigtenaufkommens im Rhein-Erft-Kreis der
demographisch bedingte Rückgang der Erwerbstätigen innerhalb des Kreises durch zusätzliches Einpendleraufkommen von außen kompensiert werden muss.
In Abb. 6.3-4 sind die Streckenabschnitte im ÖV-Netz im Rhein-Erft-Kreis
dargestellt, auf denen einen Fahrgastrückgang bzw. Fahrgastzuwachs zu
erwarten sein wird. Insbesondere einige SPNV-Verbindungen werden auf72
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
grund der Zunahme des Auspendleraufkommens eine leichte Zunahme
erfahren. Zusammengefasst können folgende Entwicklungen für 2025 abgeleitet werden:
Aufgrund des demographischen Wandels sind vor allem Verluste bei
den Fahrtzwecken Arbeit und Ausbildung zu erwarten. In den anderen Fahrtzwecken eher Stagnation bzw. leichte Gewinne.
ÖV-Stammkunden werden weniger, ÖV-Gelegenheitsfahrer
können leicht zulegen.
Zunahme der ÖPNV-Fahrten vor allem auf Relationen in Richtung
Köln sowie zwischen Nachbarkommunen. Die starken ÖPNVZugewinne in Richtung Köln kompensieren dabei teilweise den Verlust der Fahrgäste im Binnenverkehr, dies betrifft vor allem die Städte
Frechen und Hürth.
Es ergeben sich Auswirkungen auf die Erlöse und den Zuschussbedarf!
Rot: Abnahme
Grün: Zuwächse
Abb. 6.3-4:
Streckenbezogene Darstellung der Zu- und Abnahmen der ÖV-Fahrten im
Rhein-Erft-Kreis für 2025 als Differenzkarte zu 2012
73
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
6.3.3
Entwicklung der Schullandschaft & Schülerzahlen53
Die Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen basieren ebenfalls auf der
Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW.
Der bundesweit prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen spiegelt sich
auch in der Prognose für den Rhein-Erft-Kreis wider. Dies wird langfristig
voraussichtlich prägende Auswirkungen auf den ÖPNV haben, da gerade
diese Bevölkerungsgruppe zu den vorrangigen Nutzern des ÖPNV zählt. Bei
der Auflösung bzw. dem Auf- und Ausbau von Schulstandorten sind kleinräumige Veränderungen im Schülerverkehr zu erwarten. In den Übergangszeiten kann ggf. ein zusätzlicher Beförderungsbedarf erforderlich
werden (Beförderung zum alten und neuen Schulstandort).
Das Berufskolleg Bergheim verfügt derzeit über mehrere Standorte. Es soll
nun geprüft werden, wie man diese zusammenlegen kann.
Des Weiteren ist beabsichtigt, voraussichtlich im Jahr 2017 den Schulentwicklungsplan für alle Berufskollegs in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises
fortzuschreiben. Inwieweit dies den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) tangieren könnte, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Die gesetzlichen Regelungen zur Inklusion sind Auslöser für die Schulentwicklungsplanung, die die gesamte Förderschullandschaft im Rhein-ErftKreis betrifft. Inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen werden im Schulgesetz nunmehr als Regelfall verankert. Daher wird es zu einer
Verschiebung der Schülerströme kommen. Entscheidend ist hierbei jedoch
der Elternwille.
Es wird Schulschließungen im Bereich der Förderschulen geben. Jedoch sollte eine gute flächendeckende Versorgung für alle Schülerinnen und Schüler
im Rhein-Erft-Kreis realisiert werden, ggf. durch die Einteilung des Kreises
in Teilregionen. Für jede Region ist ein Hauptstandort mit einer Dependance vorgesehen, die die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und
soziale Entwicklung sowie Sprache abdecken.
Bis zur konkreten Umsetzung ist ein längerer Prozess zu durchlaufen. Geplant ist ein Umsetzungszeitraum bis ca. 2020, wobei Veränderungen in
einzelnen Regionen evtl. schon früher realisiert werden können.
Bisher werden die Schülerinnen und Schüler (SuS), die eine Förderschule in
Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises besuchen, im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs mit Kleinbussen befördert. Die SuS der städtischen Förderschulen nutzen z.T. Linien des ÖPNV.
Es kann derzeit noch keine Aussage hinsichtlich der künftigen Organisation
gemacht werden. Maßgeblich wird u.a. die Standortfrage sein.
53
Der nachfolgende Text wurde nachrichtlich vom Amt für Schule und Bildung des Rhein-ErftKreises übernommen.
74
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
7
Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV
7.1
Ziele und Grundsätze
Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ist das Steuerungsinstrument
des Aufgabenträgers zur Weiterentwicklung des straßengebundenen
ÖPNV. Er konkretisiert das öffentliche Verkehrsinteresse durch Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot, die Angebotsqualität und die
Investitionsplanung. Die Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan definieren die aus Sicht des Aufgabenträgers mindestens anzustrebenden Basiswerte für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes. Die Standards dienen
sowohl als Maßstab für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems, als
auch als Grundlage für dessen Weiterentwicklung. Der Rhein-Erft-Kreis
verfolgt das Ziel, auch vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel, ein
leistungsfähiges, qualitativ hochwertiges und wirtschaftliches ÖPNVAngebot sicherzustellen. Zudem stellt der ÖPNV ein wichtiges Element dar,
um auch eine nachhaltig und umweltfreundliche Verkehrsentwicklung
dauerhaft sicherzustellen. Der ÖPNV ist Klimaschutz per se: Die Nutzung
von Bussen und Bahnen anstelle von Pkw trägt zur deutlichen Entlastung
der klimaschädigen Gase insbesondere im Ballungsraum und sollte auch in
der Struktur weiterhin auf dem hohem Niveau bereitgestellt und vorgehalten werden.54 55
Das ÖPNV-Angebot soll dabei der regionalen Lage des Kreises in der Metropolregion Köln-Bonn mit Fokus auf das Oberzentrum Köln und den bestehenden Verkehrsverflechtungen innerhalb des Kreises hinreichend Rechnung tragen. Der Rhein-Erft-Kreis verfolgt dabei eine Strategie in der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes in zwei Handlungsrichtungen:
angebotsorientiert im Sinne einer hohen Angebotsqualität auf ÖPNVRelationen, die bei entsprechend attraktiver Angebotsgestaltung eine
überdurchschnittlich hohe Fahrgastnachfrage erwarten lassen56; damit werden die Voraussetzungen für eine umweltorientierte Verkehrsmittelwahl geschaffen,
bedarfsorientiert im Sinne einer Grundversorgung, um die Mobilität
nichtmotorisierter Bevölkerungsgruppen in dünner besiedelten Teilräumen zu sichern.
54
Der Klimaschutz ist eines der zentralen Wesensmerkmale des ÖPNV. Er trägt aktiv zur Verkehrsvermeidung bei und entlastet so die Umwelt. Dabei ist der Vorsprung der öffentlichen Verkehrsmittel gegenüber dem Auto enorm: Ein Standardbus verbraucht bei einer durchschnittlichen Auslastung von 16 Fahrgästen lediglich zwei Liter Diesel pro Person und 100 Kilometer,
während ein Pkw mit durchschnittlich 1,2 Passagieren an Bord rund 6,6 Liter Treibstoff benötigt.
Noch deutlicher zeigen sich die Vorteile des ÖPNV mit Blick auf den Berufsverkehr, wenn der Bus
mit etwa 80 Fahrgästen voll besetzt ist: Hier sinkt sein Durchschnittsverbrauch auf weniger als
einen halben Liter pro Person und 100 Kilometer. Das noch immer nicht realisierte Zwei-LiterAuto hat der Busverkehr damit schon lange abgehängt.
Der Rhein-Erft-Kreis hat im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes auch ein Klimaschutzkonzept Teilbereich Verkehr aufgrund der Synergieeffekte zwischen ÖPNV und anderen
Verkehrsarten im Umweltverbund erstellen lassen (Büro StadtVerkehr, Januar 2014).
Siehe hierzu Kap. 9.3-1
55
56
75
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Ausgehend von diesen zwei Handlungsrichtungen werden vor dem Hintergrund der finanziellen Spielräume folgende Zielsetzungen für die Nahverkehrsplanung formuliert:
das ÖPNV-Angebot ist verstärkt an den konkreten Fahrgastanforderungen insbesondere Zielgruppe der Wahlfreien auszurichten.
in allen Teilräumen des Kreisgebiets ist eine Grundversorgung zu
gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der Bevölkerung nicht unterschritten werden darf.
Ziel sollte sein, den heutigen Modal-Split im ÖPNV im gesamten Kreisgebiet
mindestens zu halten und dort wo Marktchancen für den ÖPNV bestehen
zu verbessern, ohne die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verschlechtern. Die
Attraktivität des ÖPNV ist Voraussetzung für seine Wirtschaftlichkeit. Aus
Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeben sich zur Erhöhung der Attraktivität des
ÖPNV die folgenden Punkte:57
Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur durch eine sinnvolle Aufgabenteilung aller Verkehrsmittel (Produkte) des ÖPNV sowie durch eine Differenzierung der angebotenen Produkte entsprechend ihrer Verkehrsaufgabe (differenzierte Bedienung).
Steigerung der Angebotsqualität durch die Beseitigung von Erschließungsdefiziten, durch eine Priorität für Taktverkehre mittels einer
Verbesserung der Anschlusssituationen an zentralen Verknüpfungspunkten.
Steigerung der Beförderungsqualität durch eine kontinuierliche Modernisierung des Fahrzeugparks sowie durch eine nutzergerechte
und barrierefreie Ausgestaltung und Ausstattung der Haltestellen
und Verknüpfungspunkte.
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch konsequente Umsetzung
von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen und Barrierefreiheit aller
ÖPNV-Anlagen und Fahrzeuge.
Optimierung der intermodalen Schnittstellen durch weiterer Ausbau
von Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen sowie Schaffung von Anreizen zur dauerhaften Etablierung von verschiedenen Mobilitätsdienstleistungsangeboten, um den ÖPNV stärker als bisher in das intermodale Verkehrsverhalten zu integrieren.
Im Kap. 9 werden in Verbindung mit den nachfolgenden verbindlichen
Qualitätsstandards die oben genannten Ziele für das Maßnahmenkonzept
berücksichtigt.
7.2
Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV
Qualitätsstandards sind für alle im Nahverkehrsraum des Rhein-ErftKreises heute und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen gleicher57
Entnommen Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 – 2007 und anhand aktueller Aspekte
weiterentwickelt.
76
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
maßen maßgebend. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entscheidungsgrundlage über die vom Rhein-Erft-Kreis
angestrebte ÖPNV-Qualität. Grundsätzlich gelten Qualitätsstandards für
Verkehrsleistungen, die in Aufgabenträgerschaft des Kreises sind. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling als eigenständige Aufgabenträger können
für ihre Stadtbussysteme eigene Ziele und Qualitätsstandards entwickeln
bzw. definieren. Die Realisierung von Qualitätsstandards bedeutet darüber
hinaus nicht, dass im gesamten Kreisgebiet das gleiche Bedienungsangebot
vorzuhalten ist. Jedoch ist es das Ziel, gleichwertige Standards zu definieren. Auf Grundlage von Strukturdaten (Einwohner, Anteil der Siedlungsflächen, Einzelhandelsstruktur, Anzahl von Schulen, öffentlichen Einrichtungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen) wurden die Städte des Kreises
in vier Gebietskategorien eingeteilt (siehe Abb. 7.2-2). Da im Kreis jedoch
auch innerhalb der Kommunen unterschiedliche räumliche Bedingungen
herrschen (z.B. kompakte Stadt vs. Flächenkommune) sind die jeweiligen
kreisangehörigen Städte in spezifische, hierarchische Siedlungsgebietskategorien eingeteilt worden (siehe Abb. 7.2-3). Die Gewerbe- und Industrieflächen werden dabei je nach Bedeutung und Lage zu den Typen „Solitärer
Bereich“ oder „Dörflicher Bereich“ zugeordnet.58 Diese kleinräumigen Einteilungen sind für alle Städte nach gleichen Indikatoren ermittelt und werden wie folgt gegliedert (siehe Abb. 7.2-1):
Grobeinteilung (1. Stufe)
Feineinteilung (2. Stufe)
Gebietskategorie (Gesamtstadt)
Unterteilung der Städte in Siedlungsgebiete (gilt für jede Gebietskategorie)
59
Gebietskategorie I
Zentrum
Brühl, Hürth, Frechen und Wesseling
Stadt- oder Ortsteilzentren
60
Gebietskategorie II
Stadtbereich
Bergheim, Kerpen und Pulheim
61
Solitäre Bereiche
Gebietskategorie III
62
Dörfliche Bereiche
Bedburg und Erftstadt
63
Ländliche Bereiche
Gebietskategorie IV
Elsdorf
Abb. 7.2-1:
Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und
64
Siedlungsgebiete innerhalb der Städte
58
59
60
61
62
63
Gewerbe- und Industrieflächen sollen von der ÖV-Erreichbarkeit nicht die Qualität der Stadtoder Stadtteilzentren sowie Stadtbereiche entsprechen. Daher werden diese Flächen den Typus
„Solitärer bzw. dörflicher Bereich“ zugewiesen. Kriterium für die Zuordnung ist Arbeitsplatzdichte bzw. –menge sowie die regionale Bedeutung.
Unter Stadtzentren werden die Innenstädte der jeweiligen Städte mit ihren Versorgungsschwerpunkten, die Konzentration von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen verstanden. Innenstädte sind Standorte mit höchster Erreichbarkeit. Die Stadtbzw. Ortsteilzentren stellen Versorgungschwerpunkte der jeweiligen Stadtteile/Ortsteile dar. In
den Städten Kerpen und Erftstadt gibt es aufgrund der historischen Entwicklung (Zusammenlegung von Gemeinden und Ortsteilen zu einer Stadt) kein gewachsenes Stadtzentrum. Daher
werden in beiden Städten die jeweiligen Zentren Horrem und Kerpen sowie in Erftstadt die
Schwerpunkte Lechenich und Liblar wie Stadtzentren gehandhabt.
Unter Stadtbereiche werden die Bereiche um die Stadtzentren verstanden, die über eine höhere
Siedlungsdichte verfügen und mit dem Stadtzentrum einen Siedlungskern bilden.
Solitäre Stadtbereiche stellen Wohn- und Gewerbeflächen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit des Stadtzentraums dar. Sie werden häufig auch als eigenständige Stadtteile wahrgenommen. Darin können auch entsprechende Stadtteil- und Ortsteilzentren enthalten sein.
Dörfliche Bereiche stellen Siedlungseinheiten fernab des Stadtzentrums dar, die jedoch als
eigenständiger gewachsener Ortsteil wahrnehmbar sind. In der Regel verfügen sie über keine
Versorgungsschwerpunkte.
Ländliche Bereiche stellen den Außenbereich der Stadt dar und sind daher ländlich geprägt. In
den ländlichen Bereichen sind Gehöfte, Einzelbauten und sonstige Siedlungsflächen vorhanden.
77
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 7.2-2:
64
65
ENTWURF - Mai 2015
Grafische Einteilung in Gebietskategorien und Gebiete innerhalb der
65
Städte
Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung
78
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 7.2-3:
66
ENTWURF - Mai 2015
Graphische Einteilung der Städte in Siedlungsgebiete
66
Quelle: Eigene Darstellung
79
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die im Nahverkehrsplan für den Rhein-Erft-Kreis beschriebenen Bedienungsstandards entsprechen hinsichtlich der Methodik und der konkret
quantifizierten Zielwerte den in der Nahverkehrsplanung üblichen und
bewährten Verfahren. Als Grundlage für die Entwicklung der Standards
dienen neben dem heutigen Bedienungsangebot insbesondere der Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2003-2007, die Nahverkehrspläne anderer Aufgabenträger sowie Fachliteratur zu dieser Thematik.67
Folgende Standards werden dabei mit ihren nachgeordneten Teilbereichen
im Folgenden näher beschrieben:
1.
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität
Erschließungsqualität
o Entfernung zur Haltestelle und bedientes Gebiet
o Einwohner-/innen im Haltestelleneinzugsbereich
Bedienungs- und Verbindungsqualität
o Produkte
o Verkehrszeiten
o Bedienungs- und Umsteigestandards
o Takt- und Platzangebot
o Reisezeiten
o Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten
2.
Qualitätsstandards zum Betrieb
Fahrzeuge
Betrieb und Sauberkeit
Fahrpersonal
Service und Sicherheit
Qualitätscontrolling und Berichtswesen
3.
67
Qualitätsstandards zur Infrastruktur
Fahrweg
Haltestellen
Zu nennen sind hier beispielsweise:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):
Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Schrift 4, 2001, Köln
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV):
Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV (145), 2006, Köln
ÖPNV und Siedlungsentwicklung - Planungshilfe für die kommunale Bauleitplanung
(134), 1999, Köln
Hinweise zu verkehrlichen Konsequenzen des demografischen Wandels (144), 2006, Köln
Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs
mit Straßenbahnen und Bussen (114), 1999, Köln
Anforderungen älterer Menschen an öffentliche Verkehrssysteme (128), 1994, Köln
80
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Können die Anforderungen von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit Angebotsveränderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht
(mehr) eingehalten werden, ist der Aufgabenträger zwingend und rechtzeitig vor der geplanten Veränderung zu informieren. Abweichungen von den
Standards bzw. den gesonderten Festlegungen des NVP sind mit dem Aufgabenträger zu vereinbaren. Dies beinhaltet in Einzelfragen vorausgehende
Sondierungsgespräche zwischen allen Beteiligten.
7.3
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität
7.3.1
Erschließungsqualität
Die Siedlungspolitik ist ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen ÖPNV.
Ein möglichst flächendeckendes und regelmäßiges Angebot muss für dicht
besiedelte Wohnbereiche bestehen. Bedeutende Beschäftigtenstandorte im
Rhein-Erft-Kreis sind entsprechend den Arbeitszeiten anzubinden. Ziel ist es
jedoch nicht, eine flächendeckende Erschließung des gesamten Kreisgebiets
zu leisten. Dies betrifft vor allem ländliche Räume, in denen kleinere und
zerstreute Siedlungsbereiche bestehen, welche nur durch mäandrierende
Linienführungen erschlossen werden können, nur eine geringe Fahrgastnachfrage haben und damit kein regelmäßiges Bedienungsangebot rechtfertigen. Neben der Erschließung bestehender Siedlungsgebiete kommt vor
allem der Ausweisung neuer Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche eine erhebliche Bedeutung zu. Der ÖPNV ist nur dann erfolgreich, wenn dieser
attraktiv für potentielle Fahrgäste ist (regelmäßiges Bedienungsangebot,
direkte und schnelle Verbindungen, hohe Anschlusssicherheit beim Umsteigen). Dies ist aber wiederum nur möglich, wenn eine Buslinie für möglichst viele Zwecke genutzt werden kann (Arbeit, Versorgung, Freizeit usw.).
Daher sollte bei der Standortfestlegung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten darauf geachtet werden, dass sie in guter fußläufiger Entfernung zu
bestehenden ÖPNV-Linien liegen, die über ein merkbares und attraktives
ÖV-Angebot verfügen. Haltestellen, die ausschließlich im Schülerverkehr
bedient werden, sind regelmäßig nicht als ausreichende ÖPNVErschließung zu sehen, da diese Busse nur zu Schulanfangs- bzw. endzeiten und nicht in den Ferien fahren.
Entfernung zur Haltestelle und bedientes Gebiet
Für die Bewertung der Erschließungsqualität ist die räumliche Erschließungswirkung der Haltepunkte und Haltestellen ausschlaggebend. Diese
setzt sich zusammen aus der räumlichen Erschließungswirkung von Haltestellen und Haltepunkten (auf Basis differenzierter Haltestelleneinzugsbereiche) und dem Erschließungsgrad (erschlossene Einwohner in Bezug zur
Gesamteinwohnerzahl des jeweiligen Betrachtungsraums). Für die Bewertung der Erschließungswirkung werden in Anlehnung an die Empfehlungen des VDV68 die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche festgelegt (siehe Abb. 7.3-1).
68
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot
im ÖPNV; (VDV-Schrift 4 von 06/2001):
81
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Eine Haltestelle wird im Zusammenhang mit der Bewertung der Erschließungsqualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der
Hauptverkehrszeit (HVZ) mit der definierten Grundqualität bedient wird
(siehe Abb. 7.3-1).69
Gebietskategorie
1
2
3
4
Abb. 7.3-1:
Siedlungsgebietskategorien Busverkehr Stadtbahn
SPNV
in m Radius
Zentrum
300
400
Stadt- oder Ortsteilzentren
300
400
Stadtbereiche
400
400
Solitäre Bereiche
400
400
Dörfliche Bereiche
400
400
Ländliche Bereiche
500
500
Zentrum
300
Stadt- oder Ortsteilzentren
300
Stadtbereiche
400
Solitäre Bereiche
400
Dörfliche Bereiche
500
Ländliche Bereiche
500
Zentrum
300
Stadt- oder Ortsteilzentren
300
Stadtbereiche
400
Solitäre Bereiche
500
Dörfliche Bereiche
500
Ländliche Bereiche
600
Zentrum
400
Stadt- oder Ortsteilzentren
400
Stadtbereiche
400
Solitäre Bereiche
500
Dörfliche Bereiche
600
Ländliche Bereiche
600
Standards zur Erschließungsqualität - Richtwerte für
70
Haltestelleneinzugsbereiche im Rhein-Erft-Kreis
800
800
800
800
1000
1000
800
800
800
800
1000
1000
800
800
800
800
1000
1000
Grundtakt-bedienung
zur Wertung als „ÖPNVbedient“ (HVZ & NVZ)
in Minuten
30
30
30
60
60
60
30
30
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
120
120
120
120
Einwohner-/innen im Haltestelleneinzugsbereich
Es ist sicherzustellen, dass in den Gebieten der jeweiligen Städte die nachfolgenden Mindestwerte der Erschließungswirkung (erschlossene Einwohner und Arbeitsplätze) auf Basis der definierten Einzugsbereiche erreicht
werden (siehe Abb. 7.3-2). Für ländliche Bereiche sind die Werte als Orientierungswerte zu sehen, da aufgrund der sehr geringen Siedlungsdichte
kein wirtschaftlicher Linienbetrieb durchgeführt werden kann. Daher ist es
zulässig, wenn für die angestrebte Erschließungswirkung der ländlichen
Bereiche auch die Haltestellen der Schülerverkehrslinien sowie die AST-
69
70
Die VDV-Schrift 4 macht Vorschläge für die Bedienungsqualität, also die Qualität der räumlichen und zeitlichen Bedienung besiedelter Flächen mit ÖPNV, ausgedrückt durch Erschließungsqualität (Anbindung, Erreichbarkeit usw.),Angebotsqualität (Fahrtenhäufigkeit, Platzangebot, Anschlusssicherung usw.),differenziert nach verschiedenen Raumkategorien. Sie empfiehlt, Taktfamilien einzuhalten, damit sich die Fahrpläne der einzelnen Linien aufeinander abstimmen lassen mit Abstufung nach Normal-, Haupt- und Schwachverkehrszeit. Die Schrift ersetzt den "Bedienungsstandard" (VÖV-Schrift 1.41.1) von September 1981.
Gilt für Haltestellen in größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen; topografische
Bedingungen (z. B. starke Steigungen zwischen Wohnquartieren und der nächstgelegenen Haltestelle sowie die Trennwirkung natürlicher und künstlicher Zäsuren) sind zu berücksichtigen)
Quelle: Eigene Darstellung
82
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Abfahrtstellen zugrunde gelegt werden. In allen anderen Siedlungsgebietskategorien sind ausschließlich die Einzugsbereiche der Bus-und Stadtbahnhaltestellen zugrunde zu legen.
Siedlungsgebietskategorien
Erschließungswirkung der Haltstellen (erschlossene Ein71
wohner und Beschäftige)
mind. 95%
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
mind. 90%
Solitäre Bereiche
mind. 85%
Dörfliche Bereiche
mind. 80%
Ländliche Bereiche
mind. 80% inkl. Schulbushaltestellen und AST-Abfahrtstellen
Abb. 7.3-2:
Standards zur Erschließungswirkung der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis
7.3.2
Bedienungs- und Verbindungsqualität
Zu den Bedienungs- und Verbindungsqualitäten gehören dabei folgende
Unterkriterien, die nachfolgend beschrieben werden:
Produkte im ÖPNV,
Verkehrszeiten,
Bedienungs- und Umsteigestandards,
Takt- und Platzangebot,
Reisezeiten und
Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung
bei Verknüpfungspunkten.
Produkte im ÖPNV
Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen.
Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben differenzierte Produktpalette. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander
zu verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die Komponenten der Produktpalette fügen sich zu
einem Gesamtsystem im ÖPNV zusammen. Die ÖPNV-Produkte unterscheiden sich hinsichtlich Reisegeschwindigkeit, Erschließungswirkung, Reisekomfort und Erscheinungsbild. Eine weiterführende Strategie zur künftigen Produktdefinition ist in Kapitel 9.3 dargestellt und gilt verbindlich für
den Rhein-Erft-Kreis.
Verkehrszeiten
Die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten berücksichtigen die
unterschiedlichen Tagesganglinien der jeweiligen Fahrtzwecke. Gemeinsames Merkmal aller Fahrtzwecke ist es, dass zu bestimmten Zeiten das
71
Die Überprüfung der Erschließungswirkungen kann derzeit nur für die Einwohner vorgenommen werden, da für die Beschäftigten keine adressdatenscharfen Angaben vorliegen und auch
nicht gesetzlich eingefordert werden können. Daher wird diese Überprüfung nur anhand der
Einwohnerdaten vorgenommen.
83
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Verkehrsaufkommen gebündelt auftritt (z.B. morgens im Schüler- und Berufsverkehr), so dass hier in der Summe eine erhöhte Nachfrage vorliegt.
Dagegen gibt es in den anderen Verkehrszeiten durchaus eine geringere
Nachfrage, so dass das Fahrtenangebot darauf angepasst werden kann.
Grundsätzlich sollten für die Betriebszeiten folgende Aspekte berücksichtigen werden:
Die charakteristischen Nutzerstrukturen (z.B. Berufs-, Schüler-, Ausbildungs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr) für bestimmte Zeitabschnitte,
die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie die Öffnungszeiten der
öffentlichen und sozialen Einrichtungen und
die zeitliche Verteilung der Verkehrsnachfrage im ÖPNV.
Die Abschnitte der Betriebszeiten sind als Rahmenvorgabe zu verstehen.
Abweichungen von bis zu 30 Minuten je nach Funktion einer Linie bzw.
Lage im Kreisgebiet sind für die Bewertung ohne Relevanz. Bei Veränderungen der Ladenöffnungszeiten bzw. bei grundsätzlichen Änderungen der
Schulzeiten (z.B. späterer Schulbeginn, Ganztagsschulen) sind die Zeitfenster zu überprüfen und in Abstimmung mit dem Aufgabenträger ggf. entsprechend anzupassen. Die Definition der Verkehrs- und Betriebszeiten
bezieht sich allgemein auf die Verkehrssituation im gesamten Kreisgebiet
und orientiert sich am derzeitigen Angebot sowie an den Angaben aus dem
NVP 2003-2007 des Rhein-Erft-Kreises. Dadurch wird eine übergreifende
Festlegung der Verkehrszeiten für alle Beteiligten gewährleistet (siehe Abb.
7.3-3).
Tages- Verkehrszeit
profile
Mo-Fr
Betriebszeitfenster
vor 6:00 Uhr
6:00 – 8:30 Uhr
8:30 – 15:00 Uhr
15:00 – 18:00 Uhr
18:00 – 20:00 Uhr
20:00 – 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
Sa
Schwachverkehrszeit
SVZ
6:00 – 8:30 Uhr
72
Normalverkehrszeit
NVZ
8:30 – 15:00 Uhr
Schwachverkehrszeit
SVZ
15:00 – 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
So
Schwachverkehrszeit
SVZ
8:30 - 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
Abb. 7.3-3:
Betriebszeiten und Definition der Verkehrszeiten im Rhein-Erft-Kreis
72
Schwachverkehrszeit
Hauptverkehrszeit
Normalverkehrszeit
Hauptverkehrszeit
Normalverkehrszeit
Schwachverkehrszeit
Abkürzung
der Verkehrszeit
SVZmo
HVZmo
NVZmo
HVZna
NVZna
SVZab
Insbesondere für das Produkt REGIO-Bus soll die Verkehrszeit NVZ bis 20:00 Uhr verlängert
werden, um mit den bestehenden SPNV- und Stadtbahnlinien ein attraktives regionales Angebot insbesondere für die Wahlfreien im ÖPNV zu schaffen. Die SVZ würde dann dementsprechend ab 20:00 Uhr beginnen.
84
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 7.3-4:
73
ENTWURF - Mai 2015
Bedienungskorridore im Regionalverkehr für die jeweiligen Tageprofile im
73
Rhein-Erft-Kreis
Quelle: Eigene Darstellung
85
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Aus den definierten Betriebszeitabschnitten ist ausdrücklich nicht die Anforderung ableitbar, dass eine Linie zu diesen Zeiten betrieben werden
muss. So können beispielsweise Kombinationen von zwei oder mehrere
Linien können auch gemeinsam die Betriebszeiten erfüllen. Ab 20:00 Uhr
an Werktagen (Mo-Fr), Samstagen und Sonntagen sowie vor 6:00 Uhr an
Werktagen (Mo-Sa) bzw. vor 8:30 Uhr an Sonntagen können flexible Bedienungsformen eingesetzt werden, falls die Nachfrage dies zulässt. Darüber
hinaus können die Verkehrszeiten bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen (z.B. SPNV-Anschlüsse, Gewerbestandorte, Kliniken, Freizeitstandorte) flexibel gehandhabt werden, soweit hierfür entsprechende Nachfrage vorhanden ist.
Hinsichtlich der Bedienung an allen oder an bestimmten Tagesprofilen
(Mo-Fr, Sa und So/Feiertag) sind neben den Aspekten der ausreichenden
Nachfrage auch die Sicherstellung der Mobilität für Personen ohne Mobilitätsalternativen eine ausreichende Bedienung insbesondere an Wochenenden im Regionalbusverkehr sicherzustellen (Daseinsvorsorge). In Abb.
7.3-4 sind die Korridore im Rhein-Erft-Kreis dargestellt, die neben dem
SPNV auch ein Bedienungsangebot von Montag bis Sonntag zwischen den
jeweiligen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis sicherstellen sollen. Dabei kann
das Fahrtenangebot (Takt) am Wochenende an die jeweilige Nachfrage angepasst werden. Dort wo der SPNV zwischen den Kommunen im Rhein-ErftKreis eine direkte Verbindung schafft, ist eine Bedienung am Wochenende
mit dem Regionalbusverkehr nicht zwingend erforderlich. Dies gilt nicht für
den Abschnitt Kerpen-Horrem bis Bedburg, da die Aufwertung der RB38 zu
einer S-Bahn erst nach Ende des Geltungszeitraums des vorliegenden Nahverkehrsplans projektiert ist.74
Bedienungs- und Umsteigestandards
Als Richtwerte für die Bedienungsqualität werden Mindestwerte der Bedienungshäufigkeit (d.h. Taktfolgen) definiert. Die Bedienungsstandards sind
relationsbezogen zu sehen und nicht zwingend als Maßstab für das Bedienungsangebot einer einzelnen Linie zu betrachten. Daher gelten diese Werte nicht nur für den straßengebunden ÖPNV, sondern beinhalten auch das
Fahrtenangebot im SPNV und im Stadtbahnverkehr, die in einigen Städten
auch lokale Funktionen übernehmen (z.B. RB38 in Bergheim, SPNV in Kerpen sowie Stadtbahnlinien in Frechen, Brühl, Hürth und Wesseling).
Die Verbindungsqualität ist definiert über zwei Aspekte:
Taktfolge zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten
getrennt nach Tagesprofilen und
maximale Umsteigehäufigkeit zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten.
74
In der Zwischenzeit sollte mit dem Busverkehr die zeitlichen Bedienungslücken des RB 38 durch
das vorhandene Busangebot in diesem Korridor geschlossen werden.
86
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die einzelnen Kriterien der Verbindungsqualität sollen sich dabei an folgenden Hauptnachfragerelationen orientieren:
Verbindungskategorie I:
Anbindung der Siedlungsgebiete an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerhalb des Kreises gelegene Kommunen.
Verbindungskategorie II:
Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der Kommune an das eigene Stadtzentrum.
Verbindungskategorie III:
Anbindung der Siedlungsgebiete der Stadtbereiche an die jeweiligen
eigenen Stadtteilzentren innerhalb der Kommune.
Verbindungskategorie IV:
Sonstige Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der eigenen
Kommune.
In Abb. 7.3-5 ist die Struktur der Verbindungshierarchie beispielhaft für
eine Kommune dargestellt.
Abb. 7.3-5:
Verbindungskategorien
75
Die Einhaltung des Taktverkehrs auf den Linien sollte zur besseren Merkbarkeit bei den Fahrgästen eingehalten werden. Ist dies betrieblich nicht
möglich, oder nur mit hohem wirtschaftlichem Aufwand zu betreiben, so
kann bei begründeten Ausnahmen auf vertaktete Angebote verzichtet werden. Zu den schulverkehrsrelevanten Zeiten sind auf verschiedenen Linien
Verstärkerfahrten erforderlich. Diese Fahrten orientieren sich in der Regel
an den Schulanfangs- bzw. Schulendzeiten und fahren daher nicht in einem regulären Takt. Die Bedienungsstandards gelten nicht für reine Schülerverkehrslinien, die ausschließlich auf die Belange des Schülerverkehrs
orientiert sind, gleichwohl auch allen übrigen Fahrgästen offenstehen.
75
Quelle: Eigene Darstellung
87
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Fahrten zwischen den jeweiligen Bereichen innerhalb und außerhalb des
Kreises lassen sich nicht immer umsteigefrei realisieren. Daher sind bestimmte Umsteigevorgänge zwischen den jeweiligen Verbindungen zulässig. Nachfolgend ist die anzustrebende Bedienungs- und Verbindungsqualität im Rhein-Erft-Kreis dargestellt (siehe Abb. 7.3-6 bis 7.3-9). Für die Erfüllung der Taktvorgaben für die jeweiligen Stadtkategorien und Verkehrszeiten können auch die Verkehrsmittel im ÖPNV differenziert eingesetzt werden (Linienverkehr bei ausreichender Nachfrage und/oder bedarfsorientierte Angebote bei geringer bzw. bei sehr geringer Nachfrage). Diese Taktvorgaben müssen nicht von einer ÖPNV-Linie erbracht werden sondern
können durch mehrere Linien oder Linienangebote im Schienen- und Straßengebunden ÖPNV auf unterschiedlichen Linienverläufen erbracht werden. 76
Verbindungskategorie I
Anbindung der Stadtbereiche (Stadtzentren und Stadtteilzentren) an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen
GebietsSiedlungsgebiete
Mo-Fr
Sa
So
max.
kategorie
Umsteigen
HVZ NVZ SVZ
von/nach
von/nach
1
Oberzentrum,
benachbarte
Kommunen und
außerkreisliche
Kommunen
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
30
30
60
60
60
60
30
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
120
60
60
60
120
120
120
0
1
1
1
1
2
2
Oberzentrum,
benachbarte
Kommunen und
außerkreisliche
Kommunen
3
Oberzentrum,
benachbarte
Kommunen und
außerkreisliche
Kommunen
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
30
30
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
120
120
30
60
60
60
60
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
120
120
120
60
120
120
120
120
120
0
1
1
1
1
2
0
1
1
1
2
2
4
Oberzentrum,
benachbarte
Kommunen und
außerkreisliche
Kommunen
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
120
120
120
120
120
1
1
1
1
2
2
Abb. 7.3-6:
76
Stadtzentrum
60
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
60
Stadtbereiche
60
Solitäre Bereiche
60
Dörfliche Bereiche
60
Ländliche Bereiche
120
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für
Verbindungskategorie I im Rhein-Erft-Kreis
Die einzuhaltende Bedienungs- und Verbindungsqualität in den nachfolgenden Abbildungen soll nicht mit den vorhandenen Taktangeboten der ÖPNV-Produkte verglichen
werden (z.B. 20-Min-Taktangebot auf den S-Bahnlinien bzw. 10-Minuten-Takt auf den
Stadtbahnlinien), da deren Taktangebote durch die Bündelung und die damit verbundene höhere Nachfrage begründet sind.
88
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Verbindungskategorie II:
Anbindung der Stadtbereiche innerhalb Kommune an das eigene Stadtzentrum
GebietsSiedlungsgebiete
Mo-Fr
kategorie
HVZ NVZ SVZ
Sa
So
Max.
Umsteigen
von/nach
von/nach
1
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
30
30
30
60
30
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
120
120
120
0
0
0
1
2
Stadtzentrum
3
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
30
30
30
60
30
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
120
120
120
120
120
120
0
0
0
1
0
0
0
1
4
Stadtzentrum
60
60
60
120
60
60
120
120
60
60
60
120
120
120
120
120
0
0
0
1
Abb. 7.3-7:
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
60
Stadtbereiche
60
Solitäre Bereiche
60
Ländliche Bereiche
120
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für
Verbindungskategorie II im Rhein-Erft-Kreis
Verbindungskategorie III:
Anbindung der Stadtbereiche an die jeweiligen eigenen Stadtteil- und Ortsteilzentren innerhalb der Kommune
GebietsSiedlungsgebiete
Mo-Fr
Sa
So
Max.
kategorie
Umsteigen
HVZ NVZ SVZ
von/nach
von/nach
1
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
2
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
3
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
4
Abb. 7.3-8:
30
60
60
30
60
60
Stadtbereiche
60
Solitäre Bereiche
60
Ländliche Bereiche
60
Stadtteilzentren/ Stadtbereiche
60
Ortsteilzentren
Solitäre Bereiche
60
Ländliche Bereiche
120
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für
Verbindungskategorie III im Rhein-Erft-Kreis
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
60
60
120
120
120
120
120
120
120
0
0
0
0
0
0
60
60
120
60
120
120
60
120
120
60
120
120
60
120
120
60
120
120
120
120
120
120
120
120
0
0
0
0
0
1
89
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Verbindungskategorie IV:
Sonstige Anbindung innerhalb der eigenen Kommune
GebietsSiedlungsgebiete
kategorie
Mo-Fr
HVZ
NVZ
SVZ
Sa
So
Max.
Umsteigen
von/nach
von/nach
1
Stadtbereiche
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
120
1
1
1
2
Stadtbereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
3
Stadtbereiche
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
1
1
1
1
1
1
4
Stadtbereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
120
120
Solitäre Bereiche
120
120
Ländliche Bereiche
120
120
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für
Verbindungskategorie IV im Rhein-Erft-Kreis
120
120
120
120
120
120
120
120
120
1
1
1
Abb. 7.3-9:
Takt- und Platzangebot
Die bereits vorher genannten Bedienungsstandards (siehe Abb. 7.3-6 – 7.39) können unterschritten werden, wenn die generierte Fahrgastnachfrage
regelmäßig77 deutlich unterhalb den Sitzplatzkapazitäten der jeweiligen
Fahrzeuge liegt. Ein Überschreiten der Standards ist möglich, wenn die
Fahrgastnachfrage dauerhaft und deutlich oberhalb der jeweiligen Sitzplatzkapazitäten der Fahrzeuge liegt.
Maßgebende Bezugsgrößen sind die Kennwerte „Maximale Besetzung pro
Fahrtrichtung und Fahrt für den Zeitraum 06.00 bis 19.00 Uhr (Mo-Fr)“ und
„Durchschnittliche Besetzung pro Fahrtrichtung und Fahrt“ für den Zeitraum 06:00 bis 19:00 Uhr (Mo-Fr) in Relation zu den Sitzplatzkapazitäten
der jeweiligen Fahrzeuge. Dabei sollen auch sinnvolle Linienabschnitte gebildet werden, wo möglicherweise der Takt angepasst werden kann. Dies
gilt insbesondere für längere Linienverläufe.
Die o.g. Angaben dienen zur Orientierung. Sie sind Anhaltspunkt für die
regelmäßige Prüfung des Leistungsangebotes hinsichtlich der Auslastung
und Wirtschaftlichkeit:
77
Liegt die Nachfrage regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) deutlich unter den o.g. Angaben, ist eine Anpassung des
Angebotes zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen, um die Wirtschaftlichkeit der Linie zu optimieren.
Wird regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) eine
Nachfrage über dem Niveau der o.g. Angaben erreicht, ist eine AngeDiese Anforderung bedeutet nicht, dass von den Verkehrsunternehmen für alle Linien regelmäßige Zählungen vorliegen müssen. Gefordert wird seitens des Aufgabenträgers, dass für die
Entscheidung bzgl. der Anpassung/Veränderung des Bedienungs- und Leistungsangebotes einer Linie ausreichend belastbare Daten zur Fahrgastnachfrage vorliegen.
90
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
botsverdichtung und/oder eine Erhöhung der Kapazitäten (z.B. Umstellung von Normal- auf Gelenkbus) zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen um den Fahrkomfort der Linie zu optimieren, sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Für die Festlegung des Taktes sind im Sinne des Beförderungskomforts bzw.
der Wirtschaftlichkeit neben der Taktgleichheit mit Anschlussverkehren vor
allem das Platzangebot und die Sitzplatzverfügbarkeit die maßgebenden
Kriterien. Bei der Dimensionierung des Platzangebotes (Sitz- und Stehplätze) sind die jeweils gültigen Standards des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu beachten.78 Orientierungswert für die Bemessung
der Taktdichte (Fahrtenangebot) ist der Besetzungsgrad zwischen zwei Haltestellen in der Lastrichtung. Wenn sich Verkehrsteilnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrheitlich in eine Richtung bewegen bzw.
bewegt werden, so wird diese Richtung als Lastrichtung bezeichnet. Der
Takt soll so bemessen sein, dass die Fahrgäste in der Normalverkehrszeit
immer einen Sitzplatz bekommen. Im Sinne eines wirtschaftlichen Betriebes In den Hauptverkehrszeiten können die Sitz- und Stehplatzkapazitäten
ausgenutzt werden.
Reisezeiten
Die „Haus-zu-Haus-Reisezeit“ ist ein wichtiger Faktor für die ÖPNVNutzung. Für die Bewertung der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber
dem IV soll im NVP des Rhein-Erft-Kreises als Bewertungskriterium das Verhältnis der Reisezeiten zwischen IV und ÖPNV gegenübergestellt werden.
Für das Reisezeitverhältnis IV zu ÖV werden die in Abb. 7.3-10 folgenden
Grundstandards für akzeptable Reisezeiten auf verschiedenen Fahrtrelationen festgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind Zeitzugaben für Zuund Abwege zu berücksichtigen.
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
Verbindungen
Reisezeit MIV zu ÖPNV
Regionale Verbindungen zum Oberzentrum (z.B.: Köln, Düsseldorf, Bonn))
nicht schlechter als 1 zu 1,5
Regionale Verbindungen zu benachbarten
außerkreislichen Kommunen
nicht schlechter als 1 zu 1,75
Regionale Verbindungen zwischen benachbarten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
nicht schlechter als 1 zu 1,75
Interkommunale Verbindungen innerhalb
der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis mit
Bezug auf das Stadtzentrum bzw. StadtteilOrtsteilzentren
nicht schlechter als 1 zu 2
78
79
79
VDV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – Verkehrserschließung und Verkehrsangebot
im ÖPNV; Beka-Verlag 2001
Zur besseren Verständlichkeit hier ein Beispiel: Im MIV beträgt die Reisezeit vom Ausgangsort
bis zum Zielort 30 Minuten. Für den ÖPNV darf die Gesamtfahrzeit einschließlich möglicher
Umsteigezeiten nicht länger als 45 Minuten dauern (max. Faktor 1,5).
91
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
Verbindungen
Reisezeit MIV zu ÖPNV
Andere Verbindungen innerhalb der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
nicht schlechter als 1 zu 2
Abb. 7.3-10:
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
Als regionale Verbindungen zum Oberzentrum werden Verbindungen mit
ausgeprägten regionalen Verkehrsaufgaben und entsprechender Nachfrage definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindungen von
SPNV- bzw. Stadtbahn-Linien mit hohen Fahrgeschwindigkeiten. Hier können zum Teil auch deutlich bessere Reisezeitverhältnisse zwischen MIV und
ÖPNV insbesondere im Punkt-zu-Punkt-Verkehr (z.B. Bahnhof Stadt - Stadtzentrum Oberzentrum) erreicht werden. Auf diesen Verbindungen ist ein
anderes Reisezeitverhältnis MIV:ÖPNV zu realisieren als auf interkommunalen und intrakommunalen Relationen mit vorrangiger Erschließungsfunktion. Dies gilt umso mehr für Verbindungen zwischen den Ortsteilen
innerhalb einer Kommune.
7.3.3
Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten
Für die Umsteigehäufigkeit gilt ebenso wie für Reisezeiten die Zielsetzung,
diese so gering wie möglich zu halten. Als Größe der Umsteigehäufigkeit ist
ein Bezug auf die überwiegende Anzahl von Umsteigevorgängen gewählt,
der beim Fahrgast akzeptiert wird. In Abb. 7.3-11 sind die Grundstandards
für die Anschlussbildung in vier Kategorien dargestellt.
Als Verknüpfungspunkt wird eine Haltestelle bzw. ein Haltepunkt/Bahnhof
definiert, an dem mehr als 100 Umsteiger pro Tag festgestellt werden. Dabei sind in den Hauptumsteigerelationen (mind. 50 umsteigende Fahrgäste
pro Relation in beide Richtungen und pro Tag) möglichst direkte Anschlüsse
bzw. geringe Wartezeiten zu gewährleisten. An festgelegten Verknüpfungspunkten ist eine betriebliche Anschlusssicherung durch ein geeignetes Betriebsleitsystem (RBL) zu gewährleisten. Bei nicht ausreichender
Fahrplansicherheit (z.B. systematische, nicht behebbare Behinderungen
und Störungen durch MIV) sowie an Verknüpfungspunkten mit Umsteigewegen von mehr als 200 Metern ist ein Zuschlag von bis zu fünf bis zehn
Minuten zulässig.
92
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
max. Umsteigezeit für
mind. 200 Umsteiger in
beiden Richtungen
max. Umsteigezeit für
mind. 50 Umsteiger in
beiden Richtungen
Umsteigeweg
Anzahl der Linien (SPNV
und Bus sowie
80
Stadtbahn)
Grundstandards für Anschlussbildung
min.
min.
Meter
max.
max.
max.
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
10
200
Bus/Bus
5
10
100
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
10
200
Bus/Bus
5
10
100
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
15
100
Bus/Bus
5
10
50
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
15
100
Bus/Bus
5
10
50
Verknüpfungspunkte
Verknüpfungsform
Verknüpfungspunkt erster Ordnung (mehr
als 2.000 Umsteiger pro Tag)
Verknüpfungspunkt zweiter Ordnung
(1.000 bis 2.000 Umsteiger pro Tag)
Verknüpfungspunkt dritter Ordnung (500
bis 1.000 Umsteiger pro Tag)
Verknüpfungspunkt vierter Ordnung (100
bis 500 pro Tag)
Abb. 7.3-11:
mehr als 10
bis 10
bis 7
bis 4
Grundstandards für Anschlussbildung
Im Kapitel 9.6.1 ist aufbauend auf den Qualitätsstandards ein Verknüpfungskonzept für die jeweiligen bedeutsamen Umsteigepunkte im RheinErft-Kreis dargestellt. Haltestellen mit Umsteigefunktion erster Ordnung
bieten Umstiege zwischen SPNV, Stadtbahn, Straßenbahn und Buslinie,
Haltestellen mit Umsteigefunktion zweiter Ordnung bieten Umstiege zwischen Straßenbahn und Buslinien, und schließlich bieten Haltestellen mit
Umsteigefunktion dritter und vierter Ordnung Umstiege zwischen Buslinien an. An diesen Verknüpfungspunkten sollte auch hierarchisiert die unterschiedlichen Mobilitätsangebote im Sinne einer intermodalen Verknüpfung auch bereitgestellt werden. Ein Konzept hierzu ist im Kapitel 9.9 dargestellt.
7.4
Qualitätsstandards zum Betrieb
7.4.1
Fahrzeuge
Neben den Haltestellen sind auch die Fahrzeuge eine Visitenkarte des
ÖPNV. Alle Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und die rechtlichen
Bestimmungen erfüllen. Eine höchstmögliche Qualität sollen alle zur Ver80
Schülerverkehrslinien nicht eingeschlossen
93
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
fügung stehenden Fahrzeuge einschließlich der Ersatzfahrzeuge haben. Sie
sind sauber, modern, komfortabel und geeignet für den vorgesehenen Einsatz. Die nachfolgend definierten Anforderungen gelten für alle im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen.
Bezüglich der Umweltstandards der Fahrzeuge sollen die Vereinbarungen
zur Umstellung der Busflotte von VDV- Unternehmen in NRW81 zugrunde
gelegt werden sowie die Richtlinie zur Fahrzeugförderung des Rhein-ErftKreises. Diese sehen vor, dass alle im Regelbetrieb eingesetzten Busse mindestens der Schadstoffgruppe 3 und bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen. Die Verkehrsunternehmen müssen beachten, dass in den Umweltzonen nur Busse mit für die Umweltzone
zugelassener Plakette eingesetzt werden und von den Verkehrsverbotsbefreiungen nur dann Gebrauch machen, wenn keine andere organisatorische Lösung möglich ist. Die Verkehrsunternehmen wirken insbesondere
durch organisatorische Maßnahmen darauf hin, dass von Subunternehmen
ebenfalls in den Umweltzonen im Auftrag der Verkehrsunternehmen eingesetzte Busse bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen. Der Kreis fördert im Rahmen der ihm zur Verfügung
stehenden Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG Fahrleistungen entsprechend
bestimmter Umweltstandards. Damit wurde die bis Juli 2014 angewandte
Fahrzeugförderung abgelöst.82 Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen ist
zudem die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.83
Für den Bereich der Personenbeförderung mit Linienbussen erfolgt eine
Förderung der auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises im Linienbusverkehr
gefahrenen Nutzkilometer im jeweiligen Förderjahr. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Umweltstandard des für die Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Linienbusses. Von den insgesamt
für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mitteln werden nach folgendem Schlüssel den einzelnen Umweltstandards folgende Anteile zugewiesen:
81
82
83
Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. -reduzierten
Antrieben (z. B. Brennstoff zellenantrieb, Hybridantrieb): bis zu 100 %
der Fördersumme,
Umweltklasse 2: Linienbusse mit EEV/Euro V bzw. Euro VI (Enhanced
Environment friendly Vehicles): bis zu 95 % der Fördersumme,
Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B
1): bis zu 15 % der Fördersumme.
Zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, dem
deutschen Städtetag sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. wurde am
01.07.2011 eine „Vereinbarung zur Umstellung der Busflotte von VDV-Unternehmen in NRW
hin zu emissionsarmen Fahrzeugen“ abgeschlossen.
Richtlinie des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.07.2014.
Richtlinie über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und
97/27/EG (Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) i. d. Fassung vom
18. Mai 2004. Die Richtlinie beinhaltet u. a. Regelungen über technische Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wie z. B. behindertengerechte Einstiege, Einstiegshilfen
(Rampen, Absenkvorrichtungen, etc.), teilweise stufenfreie Sitzbereiche in Türnähe usw.
94
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die maximale Zuwendung je Nutzkilometer richtet sich je nach Umweltklasse.84
Mit dem Aufgabenträger können im Einzelfall Abweichungen von den
Standards vereinbart werden. Bei Linien, die das Gebiet des Aufgabenträgers überschreiten, sind vom Aufgabenträger Abstimmungen mit den
Nachbar-Aufgabenträgern vorzunehmen und einvernehmliche Festlegungen erforderlich. Der Fahrzeugeinsatz im Busverkehrssystem soll bei allen
tätigen Verkehrsunternehmen, soweit es die betrieblichen Belange zulassen, hinsichtlich der Ausstattungsqualität vorrangig nach der verkehrlichen
Bedeutung der Linien erfolgen. Für die Betriebsreserve können ggf. abweichende Standards vereinbart werden. Da die Orientierungsmöglichkeiten
und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch FahrzeugAußenwerbung auf den Fensterflächen negativ beeinflusst werden, soll sie
unterbleiben. Etwaige Verträge mit Vermarktungsfirmen sind zu beachten.
Für die Ausstattung der Fahrzeuge werden von Seiten des Aufgabenträgers
folgende Verbindlichkeiten festgelegt:
verbindliche Standards
fakultative Standards
Anforderungen an die Fahrzeuge für Linien mit regelmäßiger Bedienung
Allgemeine
Anforderungen
Anforderungen
für Neufahrzeuge
85
86
Niederflurtechnik
manuelle Klapprampe für Rollstuhlfahrer
Sondernutzungsfläche
digitale visuelle Fahrgast-Informationssysteme
(Fahrtzielanzeige außen, Haltestellenanzeige innen)
digitale akustische
Fahrgast-Informationssysteme
(Haltestellenansage)
Multifunktionsanzeige innen
Klimaanlage
getönte Isolierverglasung
Videoüberwachung
Außenlautsprecher (Fahrermikro oder digital Ansteuerung)
Notruffunktion („Überfalltaste“ beim
Fahrer)
Systeme zur Beeinflussung von Lichtsignalanlagen
Abb. 7.4-1:
84
85
86
Ausstattung der Fahrzeuge
Die Höhe der Zuwendungen pro Nutzkilometer sind in der Richtlinie des Rhein-Erft-Kreises zur
Förderung gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.07.2014 dargestellt.
Merkmale der „Niederflurtechnik“: Einstiegshöhe 320 mm + 20 mm, Kneeling-System mit Absenkungen um ca. 70 mm und Einstiegshilfe.
Die Anforderung „Niederflurfahrzeug“ erfüllen Fahrzeuge, bei denen „mindestens 35% der für
Fahrgäste verfügbaren Stehplatzflächen (bzw. des vorderen Teilfahrzeugs bei Gelenkbussen) eine stufenlose Fläche bilden und Zugang zu mindestens einer Betriebstür bieten.“; siehe auch
EU-Richtlinie 2001/85/ EG (sog. „EU-Busrichtlinie“)
Ausnahmen bzgl. des Vorhandenseins einer Einstiegshilfe (i.d.R. Rampe) können mit dem Aufgabenträger vereinbart werden. Fahrzeuge ohne Einstiegshilfe sollten von den Unternehmen
möglichst nicht auf Linien mit hoher Bedeutung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen
eingesetzt werden und sollten nach Ablauf der acht Jahren nach Neuanschaffung nicht mehr
zur Anwendung kommen.
95
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Bei den Fahrzeugen, die in TaxiBus- bzw. AST-Verkehren eingesetzt werden,
sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Fahrzeugalter max. 10 Jahre,
Kommunikationstechnik zur Kontaktaufnahme mit dem Verkehrsunternehmen (Funk oder Handy),
Pkw mind. 4 Türen, Kleinbus mind. 1 Tür für problemlosen Fahrgastwechsel,
Kennzeichnung mit Liniennummer/Zielschild bzw. „AST“ als Aufsteckschild (alternativ an/hinter der Frontscheibe).
Für den Fahrgast deutlich erkennbar angebrachte Kontaktadresse
inkl. einer Tel.-Nr., an die beispielsweise Beschwerden gerichtet werden können.
Um mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen, wirken die Verkehrsunternehmen darauf hin, dass pro TaxiBus- bzw.
AST-Linie mindestens in einem Fahrzeug die Voraussetzungen für die Mitnahme von Kinderwagen, Rollatoren und falt-/klappbaren Rollstühlen usw.
erfüllt werden. Betreibt ein Auftragnehmer mehrere Linien in einem Teilraum, kann ein Fahrzeug mit dieser Anforderung auch für mehrere Linien
vorgehalten werden.
Die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Bürgerbusfahrzeugen
leiten sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 14 ÖPNVG NRW ab.87
7.4.2
Betrieb und Sauberkeit
Wichtigster Punkt beim Betrieb ist die Entsprechung des ÖPNVLeistungsangebotes mit den Vorgaben des Fahrplans. Betriebszeiten, Taktfolge und vorgesehene Umsteigemöglichkeiten müssen eingehalten werden. Verfrüht durchgeführte Fahrten (<0 Minuten) oder Verspätungen ab
20 Minuten gelten als Fahrtausfall. Die Auswirkungen solcher Betriebsbeeinträchtigungen auf die Fahrgäste sind durch eine angemessene Anzahl
von Reservefahrzeugen sowie eine ausreichende Personalreserve zu berücksichtigen, wobei diese den Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht außer
Acht lassen sollen.
Pünktlichkeit ist eine Grundanforderung an einen attraktiven ÖPNV. Gelegentliche Störungen und Verspätungen von weniger als 3 Minuten müssen
als unvermeidbar angesehen werden. Im Straßenraum geführte Verkehrsmittel können dieser Anforderung jedoch nicht immer gerecht werden, weil
sie unter anderem Behinderungen durch den MIV ausgesetzt sind. Solche
Behinderungen haben Fahrzeitverlängerungen zur Folge. Um dem entgegenzuwirken, sind die regelmäßig auftretenden Behinderungen im Straßenraum durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzubauen.
Sowohl im Bereich der Haltestellen als auch bei den Fahrzeugen im ÖPNV
ist Sauberkeit ein wichtiger Punkt. Beschwerden über mangelnde Sauberkeit sind von Seiten des Verkehrsunternehmens zeitnah nachzugehen. Die
87
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (VV-ÖPNVG NRW), Auszug zur Bürgerbusförderung Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW).
96
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Fahrzeuge sind in einem einwandfreien Zustand zu betreiben. Folgende
Aspekte sind dabei zu beachten:
Alle Fahrzeuge sind zu Betriebsbeginn in einem einwandfreien und
sauberen Zustand (gepflegtes optisches Erscheinungsbild) zu halten.
Erhebliche Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraumes sind während der Fahrt bei nächstmöglicher Gelegenheit zu beseitigen oder
das Fahrzeug ist auszuwechseln.
Fahrzeuge dürfen nicht weiter eingesetzt werden, wenn sicherheitsrelevante Vandalismusschäden auftreten. Dann ist das Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug kurzfristig auszutauschen.
In den Fahrzeugen sind angemessene klimatische Verhältnisse88 bezogen auf die jeweilige Jahreszeit zu gewährleisten; das Wohlbefinden der Fahrgäste ist zu sichern.
In den Fahrzeugen dürfen keine funktionalen Störungen von Einrichtungen zur Fahrgastinformation (optisch/akustisch) und anderen Geräten vorliegen (Bsp.: Fahrkarten-Entwerter).
7.4.3
Fahrpersonal
In einem modernen Dienstleistungsunternehmen hat der Kunde Anspruch
auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Die Anforderungskriterien können zukünftig im Zuge des Qualitätscontrollings noch detaillierter
ausgearbeitet werden und stellen sich heute wie folgt dar:
88
Das Fahr- und Servicepersonal soll äußerlich gepflegt erscheinen.
Das Fahrpersonal muss ausreichende Kenntnisse zu den Themen
Fahrplan, Liniennetz und Tarif haben. Ortskunde wird vorausgesetzt.
Über Störungen wie Linienwegänderung, Verspätung usw. sind die
Fahrgäste umgehend zu informieren.
Das Fahrpersonal muss umfassende Kenntnisse über die Tarifstrukturen verfügen, so dass auch ein Ticketverkauf im Bus nach wie vor
möglich ist. Entsprechende laufende Schulungen sind daher unumgänglich.
Das Fahrpersonal muss sich grundsätzlich freundlich, zuvorkommend
und hilfsbereit gegenüber den Fahrgästen verhalten.
In den Fahrzeugen sollen die Fahrgäste jederzeit mit dem Personal in
Kontakt treten können. Ansprachen während der Fahrt dürfen nur in
Notfällen geschehen. Das Fahrpersonal muss technisch in der Lage
sein, Hilfs- und Rettungsmaßnahmen schnell zu ergreifen.
Das Fahrpersonal hat besondere Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu nehmen. Der Begriff „mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“ betrifft dabei nicht nur Fahrgäste mit Gehbehinderung, Rollstühlen und/oder Sehbehinderung, sondern umfasst
ausdrücklich alle Personen mit Einschränkungen, welche aktuell eine
eigenständige, selbstbestimmte, unabhängige und sichere Nutzung
des ÖPNV nicht ermöglichen.
Definition „angemessene klimatische Verhältnisse“: In Anlehnung an VDV Schriften Nr.
230, Rahmenempfehlungen für Stadt-, Niederflur-, Linienbusse (September 2001).
97
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Mitarbeiterschulungen zu betrieblichen Themen, Kundenorientierung und Arbeitssicherheit sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das Fahrpersonal durchläuft regelmäßig Schulungen zu den
Themen Deeskalation, wirtschaftliches Fahren und Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste. Die Themenstellungen sind mit dem
Aufgabenträger abzustimmen.
7.4.4
Service und Sicherheit
Im Rhein-Erft-Kreis vorhandene Vertriebswege für den ÖPNV sind zu erhalten und bei Bedarf weiter auszubauen. Das Personal in den KundenCentern
soll kompetent, freundlich und hilfsbereit auf die persönlichen ÖPNVBedürfnisse der Kunden eingehen. Über reine Verkaufstätigkeiten hinaus
erbringt das Personal als Ansprechpartner für alle Kundenbelange in Bezug
auf Tarif und Fahrplan Beratungsleistungen (Mobilitätsberatung). In den
Verkaufsagenturen soll das Personal kompetent bezüglich des Verkaufs von
Fahrscheinen sein.
In einem modernen Dienstleistungsunternehmen haben die Kunden Anspruch auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Es gehört zu den
Grundanforderungen an die Mitarbeiter, dass diese in jeder Situation ruhig
und höflich reagieren.
Weiterhin muss das Verkehrsunternehmen auch telefonisch erreichbar
sein. Zu berücksichtigen sind die Themen Fahrplanauskünfte, Tarifinformationen, Beschwerden, Meldungen zu ausgefallenen Fahrausweisautomaten
und sonstiger Infrastruktur sowie Schadensfälle. Die telefonische Erreichbarkeit kann durch das Verkehrsunternehmen selbst oder durch ein CallCenter sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit zu den Themen Fahrplan, Tarif
und Beschwerden sollte die maximalen täglichen Betriebszeiten des ÖPNV
im Rhein-Erft-Kreis umfassen.
Eine andere wichtige Quelle für die Fahrgastinformation sind die Aushänge, Tarif-Informationen, Fahrpläne sowie, falls schon vorhanden, dynamische Abfahrtsinformationen an den Haltestellen. Diese sollen einheitlich
gestaltet und leicht verständlich aufgebaut sein. Fehlende Fahrplanaushänge und Tarifinformationen an Haltestellen sollen innerhalb von 24
Stunden nach Bekanntwerden des Mangels ersetzt werden.
Zudem sind auf jedem Aushang und Informationsmaterial die Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mail) der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen anzugeben. Diese dienen einerseits für Auskünfte und andererseits für Störungsmeldungen. Ebenfalls wichtig für die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens rund um die Uhr ist der Internetauftritt. Dieser ist immer auf
den aktuellen Stand zu bringen und die tagesaktuellen Hinweise hinsichtlich betriebliche Störungen, Umleitungen usw. sind deutlich sichtbar darzustellen.
98
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
7.5
ENTWURF - Mai 2015
Qualitätsstandards zur Infrastruktur
7.5.1
Fahrweg
Neben den Haltestellen bestimmen der Zustand und die Qualität des Fahrweges in hohem Maße die Beförderungsqualität. Ein störungsfreier Betrieb
auf den Fahrwegen zwischen den Haltestellen ist immer anzustreben. Daher sind die Fahrwege insbesondere für die Stadtbahn gemäß BoStrab/EBO
und Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch vorausschauende Instandhaltungsintervalle in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Im
Rahmen weiterer Umbaumaßnahmen im Stadtbahnbereich ist sicherzustellen, dass für den Fahrgast attraktive Beförderungsgeschwindigkeiten
erzeugt werden, die eine echte Konkurrenz zum MIV darstellen können.
Grundsätzlich soll daher die Stadtbahn im Straßenraum eine Vorrangschaltung an allen Knotenpunkten bekommen.
Der Busverkehr benutzt das bestehende Straßennetz. Innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Nahverkehrsplans ist nicht mit einer Vielzahl
einschneidender Veränderungen im Hauptverkehrsstraßennetz zu rechnen. Für den Busverkehr ist die Sicherung eines stabilen Betriebsablaufes
auch bei steigenden Verkehrsbelastungen im Kraftfahrzeugverkehr das
vordringliche Ziel.
Für den Busverkehr gelten folgende Anforderungen an die Fahrwege89:
Führung des Busverkehrs auf Straßen mit Vorfahrtsregelungen.
Störungsfreier Fahrverlauf für Busse durch Vorrangschaltungen an
den LSA-Anlagen.
Reduzierung von Streckenabschnitten mit weniger als 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit auf das unbedingt notwendige Maß90.
Errichtung von Buskaps statt Busbuchten innerhalb der Ortsdurchfahrten (außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Busbuchten so anzulegen, dass eine rasche Ein-und Ausfahrt der Busse sowie ein barrierefreier Ein-/Ausstieg sichergestellt ist). (vgl. Kap. 7.5.2)
Sicherstellung Befahrbarkeit der Straßen für den Begegnungsfall
Bus/Bus.
7.5.2
Haltestellen
Die Ausstattung und Optik der Haltestellen definiert in hohem Maße die
Beförderungsqualität eines ÖPNV-Systems. Die Haltestellen bilden für den
Fahrgast den Zugang zum Verkehrssystem und dienen damit als Visitenkarte. Der Fahrgast erhält den wichtigen ersten Eindruck an der Haltestelle,
an der er in das ÖPNV-System eintritt. Die Haltestelleninfrastruktur hat sich
in erster Linie an den Bedürfnissen der Fahrgäste auszurichten. Gestaltung
89
90
Unter Berücksichtigung der Zustimmung des Straßenbaulastträgers sowie der jeweiligen Verkehrsbelastung
Bestehenden Tempo-30-Zonen oder Abschnitte mit 30 km/h im Kreisgebiet sollen beibehalten
werden. Es geht nur darum, dass in Zukunft bei Entscheidungen bezüglich Errichtung neuer geschwindigkeits-reduzierenden Abschnitte die Belange des ÖPNV stärker als bisher beachtet
werden.
99
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
und Design sollen ein unverwechselbarer Ausdruck des Selbstverständnisses des ÖPNV sein und ein positives Image transportieren. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen werden berücksichtigt und die Vorgaben
des Behindertengleichstellungsgesetzes beachtet, das Sicherheitsbedürfnis
der Fahrgäste wird berücksichtigt.
Mit dem neuen ab dem 1. Januar 2013 gültigen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird der Barrierefreiheit im ÖPNV eine wichtige Bedeutung
zugemessen. Die neue Vorschrift des §8 Abs. 3 im PBefG verlangt, dass im
Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen beachtet werden. Daher soll für die Nutzung des
ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit aller ÖVAnlagen erreicht werden. Von dieser Frist kann gemäß §8 Abs. 3 des PBefG
nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan konkrete Ausnahmen
benannt und auch begründet werden. Darüber hinaus bestimmt §62 Abs. 2
des PBefG, dass die Länder – soweit dies nachweislich aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist – den in § 8 Abs. 3 des PBefG
genannten Zeitpunkt abweichend vom 01. Januar 2022 festlegen können,
sowie Ausnahmetatbestände bestimmen können, die eine Einschränkung
der Barrierefreiheit rechtfertigen.91
Die Ausstattung der Haltestellen richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen, der Anzahl der Linien und dem Umsteigeaufwand. Die Qualitätsstandards dieses NVP richten sich dabei vorrangig auf die Bushaltestellen, da
für den SPNV eigene Vorgaben beim Nahverkehr Rheinland (NVR) und bei
der DB Station & Service vorhanden sind. Dies gilt auch für die Stadtbahnstrecken der HGK, auf denen KVB und SWBV die Linien 7, 16 und 18 in den
Städten Frechen, Wesseling, Brühl und Hürth betreiben.
Der Rhein-Erft-Kreis definiert im Nahverkehrsplan Anforderungen an die
Ausgestaltung der Bus-Haltestellen. Diese sind ausdrücklich als Empfehlungen an die kreisangehörigen Kommunen zu verstehen, um langfristig
eine möglichst für den Fahrgast einheitliche Haltestellen-Infrastruktur im
Kreisgebiet schaffen zu können. Insbesondere für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung ist eine durchgängig einheitliche Gestaltung der für sie
relevanten Elemente in ihrer Reisekette von hoher Bedeutung. Für die
Stadtbusverkehre der Städte Hürth, Brühl und Wesseling können die Aufgabenträger eigene Qualitätsvorgaben für ihre Haltestellen treffen. Die
Gestaltung gemeinsamer Haltestellen zwischen den Regional- und Stadt91
Siehe hierzu ÖPNV-Zukunftskommission des Landes NRW (Seite 32):
„Der größte Bedarf an finanziellen Mitteln wird sich im Ausbau der Haltestellen der Stadtbahnbzw. Straßenbahn-Systeme ergeben. Beim Ausbau der Haltestellen im Straßenraum sowohl im
Busbereich als auch im Bahnbereich ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf. Im Zuge des
Ausbaus der Haltestellen und Straßen können jedoch weitere den ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) positiv beeinflussende Kriterien verbessert werden wie die grundsätzliche Erreichbarkeit der Haltestellen (z.B. auch durch Querungshilfen) und Umsetzung von
Beschleunigungseffekten z.B. in der Betriebsabwicklung (z.B. Verkürzung der Fahrgastwechselzeiten). Darum profitieren alle Nutzer des ÖSPV und auch die Unternehmen von der Aufstellung
und Umsetzung entsprechender Barrierefreiheits-Programme.“
Die Kommission empfiehlt entsprechende Barrierefreiheits-Programme in die Nahverkehrspläne mit einer Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aufzunehmen; die öffentlichen
Haushalte müssen entsprechende Programme finanziell sichern. Barrierefreiheit des ÖPNV im
Straßenraum muss auch zur Aufgabe der Straßenbauverwaltungen werden.
100
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
buslinien sind zwischen den jeweiligen Aufgabenträgern abzustimmen. Die
Bus-Haltestellen werden in folgende Kategorien für die Entwicklung eines
Baukastensystems in der Ausstattung gegliedert:
Typ A:
Bushaltestellen an zentralen und regional bedeutsamen Verknüpfungspunkten (SPNV/Bus bzw. Stadtbahn/Bus und Bus/Bus).
Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 1. Ordnung.
Typ B:
Bushaltestellen an anderen Verknüpfungspunkten bzw. Bushaltestellen mit hoher Verkehrsbedeutung:
- Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 2. und 3. Ordnung.
- Bus-Haltestellen mit mehr als 200 Ein- und Aussteigern pro Tag.
- Bus-Haltestellen in Stadtteilzentren.
- Bus-Haltestellen an wichtigen Infrastruktureinrichtungen.
Typ C:
Bushaltestellen mit mittlerer bis geringer Verkehrsbedeutung.
- Bus-Haltestellen mit hohem bis mittlerem Fahrgastaufkommen
(50 bis 200 Ein- und Aussteiger pro Tag).
Typ D:
Bushaltestellen mit sehr geringer Verkehrsbedeutung.
- Bus-Haltestellen mit niedrigen Fahrgastaufkommen
(< 50 Ein- und Aussteiger pro Tag).
Die nachfolgend festgelegten Ausstattungsstandards sollen bei Neu- und
grundhaften Ausbaumaßnahmen realisiert werden (siehe Abb. 7.5-1). Vorhandene Haltestellen, welche nicht den Standards entsprechen, sollen, soweit es die finanziellen Möglichkeiten und die Fördersituation ermöglichen,
angepasst werden.92 Die genaue Zuordnung der jeweiligen Haltestellen im
Kreisgebiet sowie die Umbauprioritäten müssen anhand eines aktuellen
Haltestellenkatasters erfolgen. Hierzu finden Gespräche mit dem VRS und
benachbarten Aufgabenträgern statt, wie ein Haltestellenkataster inhaltlich aufgebaut werden soll und wie dieses laufend gepflegt werden kann.
Es werden folgende zwei Verbindlichkeitsstufen vorgesehen:
verbindliche Standards
fakultative Standards
(Prüfung des jeweiligen Nutzen-/ Kosten-Verhältnisses)
92
Je nach Lage der Haltestelle im Straßenraum und im Siedlungsbereich sowie nach Klassifizierung der Straße ergeben sich unterschiedliche Baulastträgerschaften (Kommune, Kreis, Landesbetrieb Straßen NRW). Hier sind im Vorfeld entsprechende Abstimmungen durchzuführen, damit einheitliche Standards umsetzbar sind.
101
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Haltestellentyp
Ausstattungsmerkmale
Typ A
Typ B
Typ C
Typ D
Notrufsäule
Wartehalle und Sitzgelegenheiten
Beleuchtung
Abfallbehälter
Ticketautomaten
Zeichen 224 StVO, Haltestellenname, Linienkennzeichnung,
Verbundkennzeichnung, VU-Kennzeichnung
Fahrplan- und Tarifinformation
Linienplan
Umgebungsplan
Linienplan SPNV/Stadtbahn
Uhr
Lautsprecher
DFI
Infosäule
Vitrine
Sicherheit
Service und Komfort
Informationen
93
Barrierefreiheit
Stufenfreier Zugang zum Bussteig
Hochbord als Formstein; Buskapstein als Regelanwendung
Spalt-/stufenarmer Ein- und Ausstieg ins/aus dem Fahrzeug
3,00 m Mindesttiefe der Aufstellfläche
2,50 m Standardtiefe (2,00 m
Mindesttiefe) der Aufstellfläche; Durchgangsbreiten mind. 1,50
m (Bewegungsräume für Personen mit Mobilitätseinschränkung)
Hindernisfreie Fläche 2,50 x 2,50 m im
Bereich der zweiten Bustür (absolute Mindestgröße 2 x 2 m)
Taktiles Leitsystem
Hauptinformationen im
Zwei-Sinne-Prinzip
Komfort und Kundenservice
Kundenzentrum bzw. Verkaufsstelle im
Nahbereich
Abb. 7.5-1:
93
Fahrradabstellmöglichkeiten
(im Einzelfall; abhängig von B&R-Potenzial)
Ausstattung der Haltestellen
Siehe hierzu folgende Quellen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Heft „direkt 64/2008“ (Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen).
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ (Stand Mai 2009)
Sozialverband VdK Deutschland e. V., Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung (2008)
Barrierefreie Mobilität – Barrierefrei im Verkehrsraum (Detailinfos & Planungsbeispiele für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum); Homepage: www.barrierefrei-mobilitaet.de
Agentur Barrierefrei NRW; Homepage: www.ab-nrw.de
102
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die Haltestellen sind stets in einem sauberen und einwandfreien Zustand
zu halten. Hierzu gehören:
Haltestellen mit Wartehalle sind einer Sauberkeitskontrolle zu unterziehen und bei Bedarf zu reinigen. Grobe Verunreinigungen, welche
die Nutzung der Haltestelle für die Fahrgäste nennenswert beeinträchtigen, sind unabhängig von den Reinigungszyklen unverzüglich
zu entfernen.
Fehlende oder beschädigte Kundeninformationen (z.B. Fahrpläne,
Tarif-Informationen) sind unverzüglich zu ersetzen.
Auffällige bzw. großflächige Graffiti-Beschmierungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigungs- und Kontrollintervalle sind so anzulegen, dass dies nicht zu
höheren Unterhaltungskosten94 führen wird.
94
Die Unterhaltung der Haltestellen wird in der Regel allein durch die jeweiligen Kommunen
geleistet. Dieser Punkt ist daher mit den Städten im Rhein-Erft-Kreis abzuklären.
103
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
8
ENTWURF - Mai 2015
Zusammenfassende Bewertung des ÖPNVAngebotes
Die Analyse des ÖPNV-Angebotes auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises
basiert auf der Grundlage des Fahrplanstandes 2012/2013. Für die Bewertung des vorhandenen Angebotes dienen die Indikatoren aus den Qualitätsstandards aus Kap. 7. Somit wird eine zielorientierte Bewertung des
ÖPNV-Angebotes durchgeführt. Diese Analyse setzt sich zusammen aus:
8.1
Erschließungsqualität,
Verbindungs- und Umsteigehäufigkeit,
Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV und
Linienbezogenen Bewertung (u.a. Produkte).
Zielorientierte Bewertung
8.1.1
Erschließungsqualität
Die Betrachtung zum Einzugsbereich von Haltestellen dient dem Ziel, nicht
ausreichend mit dem ÖPNV erschlossene Siedlungsbereiche im Rhein-ErftKreis zu identifizieren. Die flächenhafte Erschließungsqualität des ÖPNVSystems im Rhein-Erft-Kreis wird durch eine haltestellenbezogene Betrachtung beurteilt. Dabei werden die Grenzwerte für maximale Fußgängerentfernungen in Metern aus Abb. 7.3-1 zur nächsten ÖPNV-Haltestelle als
Maßstab herangezogen.
Betrachtet man die Haltestelleneinzugsbereiche für einen Werktag mit
allen Linien (ohne AST und Bürgerbus95) (siehe Abb. 8.1-1), so lässt sich erkennen, dass die Einwohner des Rhein-Erft-Kreises gut mit dem ÖPNV erschlossen sind. Kreisweit sind 93,4 Prozent der Einwohner mit dem ÖPNV
erschlossen (siehe Abb. 8.1-2). Werden Linien, welche ausschließlich auf den
Schülerverkehr ausgerichtet sind, bei der Betrachtung der Erschließungsqualität ausgeschlossen, so sind 91,8 Prozent der Einwohner des Rhein-ErftKreises mit dem ÖPNV erschlossen. Ein Rückgang der Erschließungsqualität
ist vor allem in Pulheim zu verzeichnen (siehe Abb. 8.1-2). Erschließungslücken ergeben sich, wie in Abb.8.1-1 visualisiert, vor allem in den Stadtrandbereichen (Arrondierungsbereiche). Diese sind aufgrund des vorliegenden
Straßennetzes nicht ohne weiteres mit dem Linienverkehr zu erreichen
(Tempo-30-Zonen, Begegnungsfälle Bus/Bus, Sackgassen etc.).
95
Bei der Betrachtung von Haltestelleneinzugsbereichen werden keine flexiblen Bedienungsformen mitbetrachtet, da diese ausschließlich der Grundversorgung in Schwachverkehrszeiten
und/oder in dünn besiedelten Bereichen dienen. Die Bemessung der Erschließung wird daher
nur unter Betrachtung des regulären Liniennetz- und Taktangebotes durchgeführt. Nur durch
den Ausschluss von flexiblen Bedienungsformen können Bedienungslücken im vertakteten Linienangebot identifiziert werden, die vor allem nicht zu dünn besiedelten Bereichen zählen. Aus
diesem Grund werden Erschließungslücken erst ab über 250 nicht Erschlossenen Einwohnern
genannt.
104
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 8.1-1:
96
ENTWURF - Mai 2015
Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis (inkl. Schülerverkehrslinien)
96
Quelle: Eigene Darstellung
105
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
In Hinblick auf die Akzeptanz des ÖPNV-Angebotes bei den Wahlfreien (ÖVKunden mit Pkw-Verfügbarkeit) sind Haltestellen mit einem Fahrtentaktangebot von gleich oder mehr als 30 Minuten (mind. 2 Fahrtenpaare pro
Stunde) prädestiniert. Dies gilt insbesondere in der Hauptverkehrszeit. Hier
zeigt sich, dass Bergheim, Hürth und Frechen mehr als 80 Prozent der Einwohner erschlossen sind. Dagegen ist in der Stadt Elsdorf nur noch jeder
dritte Einwohner mit einem ÖPNV-Angebot mit gleich oder mehr als zwei
Fahrten pro Stunde erschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sind im Rhein-Erft-Kreis nur noch 60 Prozent der
Einwohner mit den Haltestellen des Linienverkehrs erschlossen. Größere
Erschließungslücken bei Betrachtung des ÖPNV-Angebotes an einem Sonntag sind vor allem in den Städten Bedburg, Elsdorf, Pulheim und Erftstadt,
in Folge von fehlenden Verbindungen, vorhanden. Diese Gebiete sind aber
mit dem AST abgedeckt. In den Städten Brühl, Hürth und Wesseling verkehren keine Stadtbusverkehre an Sonntagen, so dass einige Stadtbereiche
nicht mehr mit dem Linienverkehr erschlossen sind. Auch hier sind allerdings viele Gebiete mit dem AST abgedeckt.
Mit dem ÖPNV erschlossene Einwohner im Rhein-Erft-Kreis (in %)
Werktag mit Schüler- Werktag ohne Schülerverkehrslinien
verkehrslinien
Bedburg
Brühl
Bergheim
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Abb. 8.1-2:
96,6
96,6
95,0
93,8
97,6
97,6
90,1
90,1
91,5
89,1
96,8
96,0
98,3
98,0
87,2
85,3
84,4
74,1
97,0
97,0
93,4
91,8
97
Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis
HVZ 30-MinutenTakt
Sonntag
74,0
72,3
81,6
33,3
58,3
82,1
87,1
62,1
55,9
79,7
70,3
69,4
58,5
62,7
12,8
57,9
68,1
60,2
62,3
46,2
87,0
60,0
Insgesamt ist das ÖPNV-Netz im Rhein-Erft-Kreis weitestgehend lückenlos
und ohne gravierende Mängel in der Erschließung. Die zentralen Bereiche
der Städte sind durch eine hohe Erschließungswirkung gekennzeichnet, die
Städte insgesamt weisen durch das dichte Haltestellennetz im ÖPNV und
SPNV eine gute bis sehr gute Erschließungsqualität auf. In Abb. 8.1-3 sind
die Erschließungslücken mit der Anzahl der nicht erschlossenen Einwohner
in den jeweiligen Städten aufgelistet. Zu Lokalisierung der Erschließungslücken sind in der Abb. 8.1-1 die Erschließungslücken über 250 Einwohner
nummeriert dargestellt.
97
Quelle: Eigene Darstellung
106
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Nr.
Stadt
ENTWURF - Mai 2015
Beschreibung
nicht erschlossene Einwohner
(mit Schülerverkehrslinien)
1 Pulheim
Stommeln - Bereich Bruchstraße
unter 250
2 Pulheim
Stommelerbusch - Bereich Hahnenstraße
unter 250
3 Pulheim
Sinnersdorf - Bereich Mutzenrather Weg
562
4 Pulheim
319
6 Pulheim
Bereich Venloerstraße/Worringerstraße
Bereich Venloerstraße/Worringerstraße/Orrer
Straße
Bereich Venloerstraße/Orrer Straße/ Bonnstraße
7 Pulheim
Bereich Steinstraße/Venloerstraße
533
8 Pulheim
Sinthern - Bereich Dammstraße/Martinstraße
606
9 Bergheim
Rheidt - Bereich Nikolaus-Adams-Straße
263
5 Pulheim
1.590
1.014
10 Bergheim
Niederaußem - Bereich Brandenburger Straße
11 Bergheim
Thorr - östlich Zievericherstraße
408
12 Bergheim
Bereich Oleanderstraße
420
13 Elsdorf
Bereich Waldstraße
597
14 Elsdorf
Bereich Mausweg
469
15 Elsdorf
Heppendorf - Bereich Am Weiher
312
16 Kerpen
Manheim - Bereich Berrendorfer Straße
unter 250
17 Kerpen
Buir - Bereich Broichstraße
unter 250
18 Kerpen
Blatzheim - südlicher Bereich Kunibertusstraße
449
19 Kerpen
Blatzheim - nördlicher Bereich Kunibertusstraße
604
20 Kerpen
Bereich Brüsseler Straße
580
21 Kerpen
Bereich Regengasse
293
22 Kerpen
23 Kerpen
Bereich Broichmühlenstraße/Holzgasse
Sindorf - Bereich Kerpener Straße/ Zum Breitmaar/ Breite Straße
24 Kerpen
Sindorf - Gustav-Heinemann-Straße
394
25 Kerpen
Horrem - Bereich Grabenweg
376
26 Kerpen
Horrem - Bereich Kettelerstraße
368
27 Kerpen
Horrem - Bereich Apollinarisstraße
28 Frechen
Königsdorf - Bereich Carl-von-Linne-Straße
29 Frechen
Bereich Johannisstraße
414
30 Erftstadt
Kierdorf - Bereich Wiesenstraße
496
31 Erftstadt
Lechenich - Bereich Vilskaul
437
32 Erftstadt
Lechenich - Bereich Dr.Josef-Fieger-Straße
33 Erftstadt
Lechenich - Bereich Elsa-Brändström-Straße
34 Erftstadt
Lechenich - Bereich Zehntwall
406
35 Erftstadt
Lechenich - Bereich In der Komm
342
36 Erftstadt
Bliesheim - Bereich Am Kreuz
37 Brühl
Schwadorf - Bereich Lindenstraße
38 Wesseling
Abb. 8.1-3:
Keldenich - Bereich Bodelschwinghstraße
Erschließungslücken im Rhein-Erft-Kreis
unter 250
1.063
1.275
1.108
unter 250
1.361
unter 250
unter 250
404
318
107
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
8.1.2
Verbindungs- und Umsteigequalität
Die Erreichbarkeit aller relevanten Ziele mit den Komponenten Bedienungsund Umsteigehäufigkeit ist ein wichtiger Faktor eines attraktiven Nahverkehrsangebots. Die wichtigsten Quell- und Zielverkehrsgebiete sind möglichst zeitgünstig und auf direktem Wege ohne Umstiege miteinander zu
verbinden sowie möglichst häufig zu bedienen. Für die Bewertung der Verbindungs- und Umsteigequalität wird unter Berücksichtigung verschiedener raumstruktureller Kennwerte das vorhandene ÖPNV-Angebot im Hinblick auf das Taktangebot analysiert. Untersucht werden die Verbindungsund Umsteigehäufigkeiten ausgewählter Verkehrszellen.
Die Bewertung der Verbindungs- und Umsteigehäufigkeit erfolgt dabei für
jede Verkehrszelle im Kreisgebiet und für jede Verkehrszeit. Grundlage
hierfür sind die Qualitätsstandards in Kapitel 7.
Die Angebotsqualität im ÖPNV des Rhein-Erft-Kreises ist insgesamt als gut,
in der Hauptverkehrszeit sogar als gut bis sehr gut zu bewerten. Weite Teile
des Kreisgebietes werden tagesdurchgängig mit einem Taktangebot bedient. In der HVZ wird auf vielen Linien ein 30-Minuten-Takt angeboten,
weitestgehend alle Linien verfügen mindestens über einen 60-MinutenTakt, der auch in der SVZ und am Wochenende vorgehalten wird. In Hinblick auf die Anbindung aus den Städten des Rhein-Erft-Kreis an das Oberzentrum Köln ist die Verbindungsqualität für alle Städte im Rhein-ErftKreis als gut anzusehen. Zu den benachbarten Kommunen außerhalb des
Rhein-Erft-Kreis ist die Verbindungsqualität aufgrund der Verbundgrenzen
(VRR und AVV) als ausreichend anzusehen und wird fast ausschließlich
durch den SPNV wahrgenommen. Busverbindungen von und zu den benachbarten Kommunen im Kreis Düren werden kaum nachgefragt. Dies
belegt auch die Quell-/Ziel-Mobilität.
Lediglich einzelne Verbindungen entsprechen nicht den definierten Standards. Zu unterscheiden ist hier grundsätzlich zwischen Defiziten in der
Vertaktung und Defiziten bei den Vorgaben zur Umsteigehäufigkeit. In
Hinblick auf das Taktangebot entsprechen die allermeisten Anbindungen
mindestens den definierten Standards. Die Analyse der Umsteigehäufigkeit
ergibt einzelne Defizite in der Anbindung auf verschiedenen Relationen. In
Abb. 8.1-4 sind die jeweiligen Verbindungsmängel stadtbezogen benannt.
Bezogen auf die jeweiligen Verkehrszeiten ergeben sich auf vielen Linien
unterschiedliche Betriebszeiten. Gerade am Samstag und Sonntag „zerfransen“ sich auf vielen Linien die Betriebszeiten unterschiedlich, sodass für
die Wahlfreien im ÖPNV das Angebot nicht mehr verständlich ist, auch
wenn danach häufig das AST als Angebot in Zeiten und Räumen schwacher
Nachfrage vorgehalten wird. Hier besteht Handlungsbedarf, einheitliche
Betriebszeiten und einheitliche Übergänge in den Abendstunden anzubieten.
108
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Stadt
Bedburg
ENTWURF - Mai 2015
Verbindungsmängel
Fehlende direkte Verbindung zwischen Bedburg-Mitte und
Pulheim-Mitte für alle Tage (Mo-So)
zweimaliger Umstieg in Bergheim-Mitte und in BMNiederaußem erforderlich
Direkte umsteigefreie Verbindung von und nach Köln im 30Takt
An Wochenenden starke Rücknahme des örtlichen Angebotes
insbesondere in den westlichen Ortsteilen
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Fehlende direkte Verbindung zwischen Bergheim-Mitte und
Pulheim-Mitte für alle Tage (Mo-So)
Umstieg in BM-Niederaußem erforderlich
Kein Stadtbusangebot am Wochenende
Frechen
Starke Reduzierung des Linienangebotes nach 20 Uhr
sowie am Wochenende
Starke Reduzierung des Angebotes im Süden von
Erftstadt
Keine Mängel
Hürth
Kein Stadtbusangebot am Wochenende
Erftstadt
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Abb. 8.1-4:
Möglicher Handlungsbedarf
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Realisierung in Zusammenhang mit der Aufwertung der RB 38 zur SBahn
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Handlungsbedarf
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Kein Handlungsbedarf
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Starke Reduzierung des Linienangebotes nach 20 Uhr, so dass Handlungsbedarf nur bei
7einige Stadtteile untereinander nicht mehr umsteigefrei erausreichender Nachfrage
reichbar sind.
Stark reduziertes Angebot im Norden von Pulheim am WoHandlungsbedarf
chenende
Taktangebot zwischen Wesseling-Mitte und Brühl
Handlungsbedarf nur bei
ausreichender Nachfrage
Verbindungsmängel gemäß Vorgaben der Qualitätsstandards
Auf verschiedenen Relationen im Kreisgebiet bzw. auch über die Kreisgrenze hinaus wird ein Bedienungsangebot vorgehalten, welches das in den
definierten Basisstandards mindestens geforderte Bedienungsangebot
zum Teil deutlich überschreitet. Für die meisten Relationen besteht aus
planerischer Sicht kein Handlungsbedarf zur Reduzierung des Angebotes,
da die betroffenen Siedlungsbereiche häufig an nachfragestarken Achsen
liegen bzw. sich das dichte Bedienungsangebot durch Überlagerung verschiedener Linien mit im weiteren Verlauf unterschiedlichen Linienverläufen ergibt.
109
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
8.1.3
Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV
Die „Haus-zu-Haus-Reisezeit“ ist ein wichtiger Faktor für die ÖPNVNutzung. Für die Bewertung der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber
dem MIV soll im NVP des Rhein-Erft-Kreises als Bewertungskriterium das
Verhältnis der Reisezeiten zwischen MIV und ÖPNV gegenübergestellt werden. Gemäß den festgelegten Qualitätsstandards sind Werte unter einem
Verhältnis von 1,5 der ÖPNV-Fahrzeit zur MIV-Fahrzeit akzeptabel. Bei interkommunalen Verbindungen zwischen den einzelnen Stadtteilen sind
ebenso Verhältnisse unter zwei akzeptabel. Werte über 1,5 bzw. zwei sind
hingegen ungünstig für den ÖPNV, da der Fahrgast eine um mindestens
50% längere Fahrzeit hat als mit dem MIV.
Als Quell- und Zielpunkte für die Ermittlung der Reisezeiten und des Reisezeitverhältnisses wurden zentrale ÖPNV-Haltepunkte (meist SPNVHaltepunkte) gewählt um einheitliche Referenzwege zur besseren Vergleichbarkeit der Werte aus ÖV- und MIV-Reisezeit zu erhalten. Dies spiegelt in der Regel nicht die tatsächliche individuelle Reisezeit wider (Haustür
zu Haustür), sondern bezieht sich auf den reinen Fahrweg im ÖPNV (Haltepunkt zu Haltepunkt).98 Als Grundlage der Auswertungen dient der Routenplaner aus Google Maps, der anhand von aktuellen Idealwerten (Tempolimits bzw. Fahrplandaten) Reisezeiten ermitteln kann und somit höchstmögliche Vergleichbarkeit der Werte bietet. Zu bestimmten Verkehrszeiten
(vor allem in der HVZ) können bei dieser Methodik durchaus Abweichungen
von der ermittelten Reisezeit bestehen. So werden im MIV mögliche Staus
oder Parksuchverkehr von der Reisezeit ausgeklammert, ebenso wie mögliche Verspätungen und Betriebsverzögerungen im ÖPNV, da diese Indikatoren Schwankungen unterliegen und keine generelle Aussagekraft besitzen.
Die Auswertung der Reisezeitverhältnisse ÖPNV:MIV zeigt die für die Nahverkehrsplanung relevanten Ergebnisse:
98
Auf den Hauptverbindungen, insbesondere im SPNV-Netz, erreicht
der öffentliche Nahverkehr akzeptable und konkurrenzfähige Reisezeiten. Für die regionalen Relationen nach und von Köln sind die Reisezeiten auf den Hauptachsen im Vergleich zur Pkw-Nutzung konkurrenzfähig. Dies gilt auch für die Städte Wesseling, Hürth und Brühl in
Richtung Bonn.
Auch auf Verbindungen mit Umsteigeerfordernis auf den SPNV kann
der ÖPNV aufgrund der häufig als gut zu bewertenden Systemverknüpfung meist akzeptable Reisezeiten (ÖPNV:MIV bis 2,0:1,0) erreichen.
Problematisch in Bezug auf die Reisezeiten sind Linien bzw. Fahrtrelationen, deren Linien ausschließlich eine erschließende Funktion
wahrnehmen, beispielsweise mäandrierende Linien durch Wohnquartiere. Hier liegen die Reisezeiten im ÖPNV häufig deutlich über
den Reisezeiten im MIV.
Diese Methodik führt dazu, dass ÖPNV Reisezeiten gegenüber MIV Reisezeiten durchaus positiver dargestellt werden als sie im alltäglichen Verkehr tatsächlich erscheinen, da etwaige Anund Abreisezeiten zu oder von zentralen ÖV-Haltepunkten zum eigentlichen Quell-/Zielpunkt
(im Vergleich zum Auto vor der Haustür) nicht einberechnet werden.
110
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Auch auf Tangential- und Querbeziehungen, d. h. auf Fahrtrelationen mit
nur bedingt bündelbaren Fahrgastpotenzialen liegen die Fahrzeiten im
ÖPNV oftmals deutlich über dem MIV-Niveau. Dies gilt insbesondere für
Verbindungen zwischen den jeweiligen Städten im Rhein-Erft-Kreis, die nur
mit dem Bus erreichbar sind.
8.1.4
Zusammenfassung der Stärken und Schwächen im ÖPNV
Die nachfolgende Abbildung gibt einen städteweisen Überblick über die
herausgearbeiteten Stärken und Schwächen im ÖPNV des Rhein-Erft-Kreis
(siehe Abb. 8.1-5):
Stadt
Bedburg
Stärken
•
•
•
•
Bahnhof Bedburg als zentraler Anlaufpunkt für alle regionalen und örtlichen
Busleistungen
RB 38 als „Perlschnur“ für die direkte
Erschließung nutzbar
Überwiegend gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
Flächendeckendes AST-Angebot
abends und zu Zeiten schwacher Nachfrage für bestimmte Stadtbereiche
Schwächen
•
•
•
•
•
•
Bergheim
•
•
•
•
•
•
Brühl
•
•
•
•
•
•
Gute regionale Erreichbarkeit der Stadt
Bergheim von den benachbarten Städten im Kreis
Ausrichtung der Buslinien auf die
SPNV-Stationen Bergheim Mitte und
Quadrath-Ichendorf
RB 38 als „Perlschnur“ für die direkte
Erschließung nutzbar
Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
Gute innerörtliche Erreichbarkeit der
beiden zentralen Anlaufpunkte Bergheim-Mitte und Quadrath-Ichendorf
Flächendeckendes AST-Angebot
Abends und zu Zeiten schwacher Nachfrage für bestimmte Stadtbereiche
•
Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
Direkte Anbindung an Köln und Bonn
durch die Linie 18 sowie mit dem SPNV
in Brühl
Gute Erreichbarkeit von Brühl Mitte in
die umliegenden Städte Hürth, Wesseling und Erftstadt
Stadtbahnlinie 18 übernimmt zum Teil
städtische Erschließungsfunktion
Dichtes Stadtbusnetz zu allen Stadtteilen mit Anbindung an die Stadtbahnlinie
18
Zentraler Umsteigeplatz Brühl-Mitte
•
•
•
•
•
Örtliche Busleistungen sind wenig auf die
zentralen Bereiche Bahnhof, die Kernbereiche Graf-Salm-Straße/Friedrich-WilhelmStraße sowie dem Stadtzentrum Kaster
ausgelegt
Fehlendes durchgehendes SPNV-Angebot
zum Oberzentrum Köln im 30-Takt (siehe
Machbarkeitsstudie RB 38)
Unzureichend vertaktetes Angebot zwischen Elsdorf-Mitte und Bf. Bedburg und
den Stadtzentren
Ausrichtung der lokalen Fahrtenangebote
auf den Schülerverkehr
Unzureichende Anbindung des GEGebietes „Mühlenerft“
Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes
am Sonntag, daher der gesamte Norden
ohne Linienverkehr
Fehlende direkte Verbindung zwischen
Pulheim-Mitte und Bergheim-Mitte
Fehlendes durchgehendes SPNV-Angebot
zum Oberzentrum Köln im 30-Takt (siehe
Machbarkeitsstudie RB 38)
Linie 923 mit unübersichtlicher Führung im
gesamten Stadtgebiet
Linie 939 nur Schülerfahrten (Prüfung Entfall)
Keine Stadtbusleistungen ab Samstag
16:30 Uhr und Sonntag, daher zum Teil
größere Bedienungslücken (Bedienungslücken in der Festbedienung werden vom ½stündlich angebotenen AST-Verkehr vermieden)
Keine Erschließung von Schwadorf in der
Festbedienung mit Stadtbussen. Gebiete
außerhalb des Bedienungsbereichs der Linie 18 werden im Bedarfsverkehr vom ½stündlich verkehrenden AST angebunden
111
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Stadt
ENTWURF - Mai 2015
Stärken
Elsdorf
•
•
Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
ÖPNV-Knotenpunkt (Busbahnhof) in
zentraler Lage
Schwächen
•
•
•
•
•
•
Erftstadt
•
•
•
Frechen
•
•
•
•
•
Hürth
•
•
•
•
•
Kerpen
•
•
•
99
Direkte Anbindung von Lechenich Markt
an die umliegenden Stadtbahnhaltestellen in Brühl und Hürth (Linie 990 und
979) und an den SPNV in Horrem (Linie
920)
Direkte Anbindung von Lechenich Markt
in alle Stadtteile von Erftstadt
Direkte Erreichbarkeit vom EKZ Liblar
in alle Stadtteile bis auf die südlichen
Bereiche Friesheim und Niederberg
•
Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
auch am Wochenende (Sonntag)
Sehr gute regionale Erreichbarkeit der
Stadt Frechen von den benachbarten
Städten im Kreis (Bergheim, Kerpen,
Pulheim, Hürth und Liblar)
Dichtes Busangebot ausgehend vom
Stadtzentrum in alle Stadtteile
Stadtbahnlinie 7 übernimmt städtische
Erschließungsfunktion sowie direkte Erreichbarkeit des Oberzentrums
Direkte Anbindung im SPNV durch Königsdorf
Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes
Direkte Anbindung an Köln und Bonn
durch die Linie 18 sowie mit dem SPNV
in Kalscheuren
Stadtbahnlinie 18 übernimmt zum Teil
städtische Erschließungsfunktion
Dichtes Stadtbusnetz zu allen Stadtteilen mit Anbindung an die Stadtbahnlinie
18
Zentraler Umsteigeplatz Hermülheim
Mitte ZOB
Bahnhof Horrem als überregionaler
Bahnhof auch für den Rhein-Erft-Kreis
Hohe SPNV-Erreichbarkeit mit den drei
Haltepunkten und Bahnhöfen (Sindorf,
Buir und Horrem)
Direkte Verbindung nach Köln
Sehr gute Erreichbarkeit im Regionalbusverkehr von Horrem aus in Richtung
Elsdorf, Bergheim, Frechen, Bedburg,
Erftstadt und Hürth
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Fehlende direkte Verbindung zum Oberzentrum Köln
Unzureichend vertaktetes Angebot zwischen Elsdorf-Mitte und Bf. Bedburg
Ausrichtung der lokalen Fahrtenangebote
auf den Schülerverkehr
Starke ÖV-Ausrichtung nach Westen (Tagebaugebiet)
Unklare Linienführung 963 und 940
Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes
am Sonntag
Erschließungslücken in Lechenich in den
Randbereichen (Arrondierungsbereiche)
Linie 974 mit unübersichtlicher Führung im
gesamten Stadtgebiet
Geringes Wochenendangebot im Stadtgebiet
Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes
am Sonntag daher der gesamte Süden ohne Linienverkehr
Einige Fahrten der Linie 968 nur im Schülerverkehr nutzbar
Fehlende Anbindung der Mau-Mau99
Siedlung bzw. des Terrassenbades
Fehlende direkte ÖPNV-Verbindung zwischen Hürth und Wesseling
Keine Stadtbusleistungen am Sonntag, daher zum Teil größere Bedienungslücken
(durch AST abgedeckt)
Erschließungslücken in Kerpen sowie in
Horrem in den Randbereichen (Arrondierungsbereiche)
Fehlende ÖV-Erschließung GE-Gebiet
Türnich III
Linie 966 stark als Ortsbuslinie auf den
Schülerverkehr ausgerichtet (kein Takt und
unterschiedliche Linienverläufe)
Die Anbindung der Siedlung wurde von der Stadt Frechen geprüft, jedoch aufgrund der baulichen Situation und enger Straßenführungen als nicht umsetzbar eingestuft
112
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Stadt
Stärken
Pulheim
•
Schwächen
Haltepunkte und Bahnhöfe (Pulheim
•
Zum Teil große Erschließungslücken in
und Stommeln)
Pulheim am Stadtrand (Arrondierungsbe Direkte Verbindung nach Köln
reiche) bzw. nur mit AST und SchulbusliAlle Stadtteile südlich der B59 (Braunien erreichbar
weiler, Sinthern, Geyen, Dansweiler an
•
Stadtteile Stommelerbusch und Teile von
das SPNV-Netz direkt angebunden
Stommeln sind mit dem Stadtzentrum nicht
(Pulheim, Königsdorf, Lövenich) sowie
durchgängig angebunden (Schülerveran das Stadtbahnnetz der KVB (Bockkehrslinie 967)
lemünd, Weiden). Sinnersdorf über
•
Fehlende direkte Verbindung zwischen
Busverkehr ebenfalls an den SPNV anPulheim-Mitte und Bergheim-Mitte
gebunden
Überwiegend sehr gute Erschließungs•
Angebotsverbesserung auf der Linie 930
qualität des gesamten Stadtgebietes
Dichte Erschließung des Stadtgebietes
mit den Linien 930 und 721 sowie TBLinie 722
Direkte Anbindung an Köln und Bonn
durch die Linie 16
Stadtbahnlinie 16 übernimmt zum Teil
städtische Erschließungsfunktion
Zentraler Verknüpfungspunkt Wesseling-Mitte
Zusammenfassende Darstellung der Stärken und Schwächen im ÖPNV
aufgeteilt nach Städten im Rhein-Erft-Kreis
•
Wesseling
ENTWURF - Mai 2015
•
•
•
•
•
Abb. 8.1-5:
8.1.5
Anregungen der kreisangehörigen Städte sowie aus der Bürgerbefragung
Im Zuge der durchgeführten Auftaktgespräche und den schriftlichen Anmerkungen zum NVP REK in den einzelnen zehn kreisangehörigen Städten
wurden folgende Anregungen und Prüfaufträge der Teilnehmenden benannt (siehe Abb. 8.1-6):
Ebene
Bedburg
Prüffelder aus Sicht der Städte
•
•
Bergheim
•
Brühl
•
Prüfung von Zubringerbuslinien zur neuen S-Bahn-Verbindung nach Köln bzw. Prüfung
des Angebotes und Linienverlauf der Linien 924, 975, 987 und 988
Anbindung des Gewerbegebietes Mühlenerft
Elsdorf
•
•
•
•
•
Aufnahme der Handlungsfelder und Maßnahmen aus dem ÖPNV-Konzept der Stadt Bergheim:
- Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim
- Taktverdichtung auf Ortsbuslinien 945 und 969
- Einstellung der Linie 939
- Verbesserung der Verbindung zwischen Ahe und Quadrath-Ichendorf
Verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofes jedoch unter Vermeidung von Parallelverkehren zwischen Stadt- und Regionalbus sowie unter Berücksichtigung der Zuganschlüsse
Qualitativ verbesserte Anbindung von Brühl-Schwadorf (ggf. Festbedienung mit Stadtbus
oder nachfrageorientiertem Taxibus)
Prüfung einer Anbindung von Elsdorf an den SPNV in Bergheim
Prüfung des Fahrtenangebotes der Linie 988 in Elsdorf
Straffung des Linienverlaufes der Linie 941 zwischen Elsdorf und Kerpen-Horrem
ÖPNV-Anbindung des Freibads Elsdorf
Anbindung von Niederembt, Oberembt und Tollhausen an Glesch Bf. bzw. die RB38
Erftstadt
•
•
Schnellere und bessere Anbindung des Stadtteils Bliesheim
Prüfung der Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt-Liblar
Frechen
•
•
Attraktivierung (kürzerer Takt) bei bestehenden Linien, Ausdünnung von schwach nachgefragten Linien
Anbindungen an neue Baugebiete
•
Anbindung der Stadtbusse an das Regionalbusnetz (Stadt Hürth)
•
Hürth
113
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Ebene
ENTWURF - Mai 2015
Prüffelder aus Sicht der Städte
Kerpen
•
•
Prüfung eines Nachtangebotes in Kerpen insbesondere an den Wochenendtagen
Anpassung des Linienverlaufes der Linie 976 zur Sicherung der Anschlüsse an den SPNV
in Kerpen-Buir
Pulheim
•
•
•
•
•
•
Anbindung des Gewerbegebietes süd-östlich des Kernortes
Anbindung an Weiden-West
Arrondierungsgebiete im Stadtgebiet durch Regionalbusse erschließen
Verbesserung der Anbindung des Bahnhof Stommeln
Haltestelle am Ganzjahresbad (ab 2015)
Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim
Wesseling
•
•
Anbindung des Gewerbegebietes Rheinbogen
Anbindung des Neubaugebietes in Keldenich
Zusammenfassende Darstellung der Prüffelder aus den Städten im RheinErft-Kreis zum Thema Fortschreibung des NVP REK
Abb. 8.1-6:
Der Rhein-Erft-Kreis führte zwischen Oktober 2013 und Mitte Januar 2014
eine onlinebasierte Bürgerbefragung auf der Homepage des Rhein-ErftKreises durch. Ziel war es, aus Sicht der Bürger und ÖPNV-Nutzer weitere
qualitative Ergänzungen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zu
bekommen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 380 Anregungen
und Hinweise benannt, die dann in Hinblick auf mögliche Prüffelder für die
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes untersucht und aufgenommen
worden sind. Die Befragungsergebnisse sind jedoch nicht als repräsentativ
anzusehen. Einige Aspekte wurden allerdings mehrfach genannt und sind
im Folgenden getrennt nach Städten aufgeführt (siehe Abb. 8.1-7):
Ebene
Bedburg
Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger
• Ausweitung der Linie 975 im Abend-, Spät- und Nachtverkehr auch bis Kaster (auch in
Bergheim)
• Entzerrung der Abfahrtszeiten der Linie 975 und 960 um einen 15-Min.-Takt zwischen Horrem und Bergheim einzurichten (auch in Bergheim)
• Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38
Bergheim
•
•
Anbindung des Stadtteils Ahe verbessern
Taktverbesserung auf der Linie 945
Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38
Brühl
•
•
•
Überprüfung der Fahrzeiten der Linie 930 von Wesseling Schulzentrum nach Brühl
Verlängerung des Taktes der Linie 18 bis nach Schwadorf
(Anmerkung: Streckenausbau in Planung)
Hinweise zur Angebotsverbesserung im Stadtbusverkehr
Elsdorf
•
•
•
Klare Führung der Linie 963 und 940
Verbesserung der ÖV-Anbindung des Stadtteils Tollhausen
Optimierung der Abfahrzeiten der Linie 941 in Horrem
Erftstadt
•
•
•
Direkte Anbindung von Friesheim an einen Bahnhof
Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Erftstadt-Liblar
Wunsch nach einer Spätlinie ausgehend vom Bahnhof Liblar (bessere Erreichbarkeit der
Stadt Köln)
Straffung der Linie 920
•
Frechen
•
Parallelverkehr Frechen – Habbelrath – Horrem (Linien 960, 976 und 964)
(Anmerkung: Durch Fahrplananpassung in 12/2013 bereits merklich entzerrt)
Hürth
•
•
•
Taktfrequenz erhöhen und Straffung der Linienführung der Linie 978 anstreben
Verlängerung der Linie 710 bis nach Hermülheim (Stadtbahn)
Schnellere Anbindung der Hürther Stadtteile an Köln
Kerpen
•
•
•
Klare Ausrichtung der Buslinien auf die Anschlüsse der S-Bahn
Ausweitung des AST-Verkehr (Abfahrt an allen Haltestellen)
Verknüpfungshaltestelle Kerpen-Mitte
114
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Ebene
Pulheim
Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger
• Starker Wunsch nach einer Busverbindung nach Köln-Weiden-West ausgehend von Glessen, Dansweiler, Geyen oder Pulheim)
• Fahrplanausweitung der Linie 970 am Wochenende
• Bessere Anbindung des Stadtteils Stommelerbusch
Wesseling
•
Abb. 8.1-7:
8.2
Taktverdichtung der Linie 930 und besseres Angebot in den Frühstunden sowie an Samstagen und Sonntagen
Zusammenfassende Darstellung der Anregungen aus der
Bürgerbefragung zum Thema Fortschreibung des NVP REK
Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im
NVP
Auf Basis der durchgeführten zielorientierten Bestandsbewertung, der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Barrierefreiheit der ÖPNV-Anlagen und Betrauung bzw. Vergabe von Verkehrsleistungen nach EU 1370/2007), durchgeführten Gesprächen mit den Städten sowie vorliegender politischer Beschlüsse sind folgende vorläufige Prüffelder für die Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes, welche im weiteren Arbeitsablauf ergänzt werden
können, zu nennen (siehe Abb. 8.2-1):
Ebene
Kreis
•
•
•
•
•
•
•
Bedburg
•
•
•
Bergheim
•
•
•
•
•
Prüffeld
Rechtssichere Betrauung, Direktvergabe oder Vergabe von Verkehrsleistungen für die Regionalbusleistungen nach 2017 gemäß EU-VO 1370
Erstellung eines Linienbündelungskonzeptes im Rahmen des NVP
Prüfung von Mobil-Punkten zur Erhöhung des Einzugsbereiches
(Radverkehr als Zubringer zum ÖPNV)
Standorte festlegen und baulich aufwerten
Stärkere Produktbetonung im ÖPNV
Aufwertung der Regionalbuslinien (Mo-So) im Kreisgebiet durch eigene Produktbezeichnung
Prüfung von zeitlichen Vorgaben für die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten im Kreisgebiet (Bus/SPNV und Bus/Bus)
Fahrplanraster
Prüfung von Schnellbuslinien oder Schnellbusfahrten auf bestehenden Linien in der Hauptverkehrszeit zwischen den Städten im Kreisgebiet (Gewinnung von Fahrgastpotenzialen im
Bereich Beschäftigtenverkehr in der HVZ bzw. auch andere Gruppen bei ganzen Schnellbuslinien)
Anforderungskatalog und Grundlagen für ein Haltstellenkataster im Rhein-Erft-Kreis (Grundlage für die zeitliche Priorisierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit)
Schrittweise Ausrichtung des lokalen Busnetzes in Bedburg auf den Bahnhof Bedburg (Linien 975,924,987,988) auch im Zusammenhang der späteren Auf-wertung der RB 38
Prüfung eines veränderten Taktangebots auf der Linie 975
Prüfung der ÖV-Anbindung des GE-Gebietes Mühlenerft
Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim
(auch am Wochenende) und Aufgabe der Linienführung der Linie 961 über Fliesteden am
Wochenende
Taktverdichtung auf der Linie 969 zur Gewinnung von Potenzialen im Stadtgebiet
Prüfung der Linienführung bzw. Linienangebotes in Ahe (Prüfung von Umwegfahrten der Linie
963) siehe hierzu auch Elsdorf
Prüfung einer Einstellung der Linie 939 nach 2019 (Tagebauerweiterung mit Verlegung Manheim – Alt)
Prüfung der Aufteilung der Linie 923 in zwei Linien getrennt nach Schulformen (GS und
SEK1/SEK2)
115
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Ebene
Brühl
•
•
•
Elsdorf
•
•
•
•
Erftstadt
•
•
•
•
•
•
•
•
Frechen
Hürth
•
•
•
•
•
Kerpen
•
•
•
•
•
•
•
Pulheim
•
•
•
•
Wesseling
•
•
•
Abb. 8.2-1:
ENTWURF - Mai 2015
Prüffeld
Aufwertung des Bahnhofes Brühl als wichtigen Verknüpfungspunkt
Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs am Samstag ab 16:30 und am
Sonntag unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (nachrichtlich durch AT Brühl)
Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 930 unter Vermeidung einer gegenseitigen Konkurrenzierung von Stadt- und Regionalbus
Prüfung einer verbesserten Anbindung von Elsdorf an die Bahnhöfe Bergheim-Mitte und/oder
Kerpen Sindorf und/oder Bedburg
Prüfung einer Zusammenlegung der Fahrten der Linie 940 mit der Linie 963
Prüfung des Fahrtenangebots der Linie 988
Prüfung von klaren Taktstrukturen auf der Linie 941 durch Wegfall des Abschnittes Ahe (Direktverbindung nach Horrem)
Integration der freigestellten Schülerverkehre
Beseitigung der Erschließungslücke Zuckerfabrik
Prüfung einer Anbindung der Ortsteile Niederembt, Oberembt und Tollhausen an die RB38
Optimierung der Schulbuslinien (unklare und uneinheitliche Führung der Linie 974)
Straffung der Linie 920 zur Reduzierung der Fahrzeiten zu den jeweiligen SPNV-Haltepunkte
Horrem, Sindorf und Liblar und klare Führung der Linie 911
Prüfung einer Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Erftstadt-Liblar und/oder Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt-Liblar bei entsprechender Nachfrage
Optimierung des Wochenendangebotes
Beseitigung von Erschließungslücken in Lechenich sowie bessere Anbindung des GEGebietes Köttingen
TaxiBus+ (im Rahmen des RVK RegioM 2030 Projekts)
Prüfung einer besseren ÖPNV-Anbindung nicht erschlossener Siedlungsbereiche in Frechen
Prüfung einer Neuordnung der Linie 964 in Zusammenhang mit den Linien 976, 965 und 968
Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs am Sonntag (nachrichtlich durch
AT Hürth)
Prüfung der Straffung der Linienführung der 978 in Hürth
Beseitigung von Erschließungslücken in Blatzheim und in Kerpen sowie in Sindorf (Kerpener
Straße) mit hohem Handlungsbedarf
Prüfung der Optimierung der Erreichbarkeit der GE-Standorte in Kerpen (Hüttenstraße, Europarc Kerpen sowie Türnich III)
Klare Linienführung der Linien 920 und 911 in Kerpen bzw. Straffung der Linienführung der
920
Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet von Kerpen am Wochenende
Prüfung eines zentralen Verknüpfungspunktes in Kerpen (Ost-West und Nord-Süd)
Prüfung der Aufteilung der Linie 966 nach Schulstandorten
Prüfung der Erschließung des Stadtteils Manheim-Neu durch Linienverkehre und einer möglichen Anbindung an den SPNV
Prüfung der Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtbereiche im Pulheimer Norden (derzeit
fast ausschließlich nur mit der Schülerverkehrslinie 967)
Prüfung der Anbindung der südlichen Ortsteile in Pulheim an den Verknüpfungspunkt KölnWeiden-West
Optimierung der ÖV-Erschließung der Randbereiche in Pulheim, insbesondere Anbindung
des Gewerbegebietes Schwefelberg und Erschließung des im Bau befindlichen Ganzjahresbades in Stommeln durch die Linie 970 mittels neuer Haltestelle
Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim
(auch am Wochenende)
Optimierung der Verknüpfung am Bahnhof Stommeln zwischen SPNV und Linie 970
Errichtung eines zentralen Verknüpfungspunktes zwischen Stadtbahnlinie und Buslinie (Rendezvous-Punkt)
Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 930
Prüffelder für das Maßnahmenkonzept im NVP
116
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
9
Maßnahmenkonzept
9.1
Rahmenbedingungen und Ziele
Basierend auf dem existierenden ÖPNV-Angebot sowie den Ergebnissen
und Prüffeldern des Zwischenberichtes wird eine Fortschreibung des heutigen Leistungsumfangs angestrebt. Rahmengebend ist dabei das heutige
Leistungs- und Finanzierungsvolumen (jährliche Km-Leistung; jährlicher
Zuschussbedarf für den Aufgabenträger). Mit Beschluss vom 05.11.2014
bestätigte der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreis den vorgegebenen
Rahmen für das Maßnahmenkonzept:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Nahverkehrsplan einen Entwurf
mit einem Szenario ausarbeiten zu lassen, der sich hinsichtlich des Zuschussbedarfs, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen, an der bisherigen Größenordnung orientiert. Vor diesem Hintergrund strebt der Entwurf des NVP
eine Optimierung des bestehenden Netzes an. Hierfür werden alle beschriebenen Maßnahmen, Vorschläge und städtischen Prüffelder detailliert ausgearbeitet. Für vorgeschlagene zusätzliche Angebote müssen Kompensationsvorschläge vorgelegt werden, die zu Einsparungen bei anderen Angeboten
führen.“
Im Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans (2015 – 2020) sollen demzufolge Einsparungspotentiale bei schwach nachgefragten Angeboten identifiziert werden, welche in Kompensation zu Angebotsverbesserungen (siehe
Kap. 9.3) an anderer Stelle verwendet werden können.
Hierzu wird das Maßnahmenkonzept in drei Bereiche aufgeteilt, die sich
am Beschluss vom 05.11.2014 orientieren:
Abb. 9.1-1:
Aufbau des Maßnahmenkonzepts für den NVP
117
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
9.2
ENTWURF - Mai 2015
Angebotskonzept
9.2.1
Kurzfristiges Angebotskonzept
Das Angebotskonzept umfasst alle hier vorgestellten Änderungen ausgehend vom Fahrplanstand Dezember 2012, als dem zugrunde liegenden
Stand der Bestandsaufnahme und –analyse100.
Seit dem Sachstand des Zwischenberichts (Sommer 2014, bzw. Fahrplanstand Dezember 2012) haben sich zwischenzeitlich kleinere Liniennetz- und
Angebotsanpassungen ergeben, die an dieser Stelle nachrichtlich aufgelistet sind:
Linien-Nr.
920
957
970
976
Abb. 9.2-1:
Betroffene
Stadt/Städte
Erftstadt
Maßnahmenbeschreibung
Einrichtung einer neuen Haltestelle
„Gymnicher Mühle“
Frechen
Neue Schülerverkehrslinie aus umgeschichteten SFahrten der Linie 731
Pulheim
Einrichtung einer neuen Haltestelle am Kombibad Stommeln
Kerpen
Führung über Manheim-Neu mit zwei neuen Haltestellen
Zwischenzeitliche Anpassungen des Liniennetzes und
Bedienungsangebots
Das Angebotskonzept umfasst vor allem Anpassungen und Maßnahmen
ausgehend vom Bestandsnetz (Fahrplanstand Dez. 2012). Kreisweit gibt es
hierzu sieben Maßnahmenvorschläge, die zum nächsten Fahrplanwechsel
(Dezember 2015) umsetzbar sind bzw. vorbehaltlich genauer Bedarfs- und
Betriebsprüfungen bis Ende 2016 realisiert werden können. Folgende Linien
sind dabei von Änderungen betroffen:
Nr.
LinienNr.
905 /
987
Betroffene
Stadt/Städte
Bedburg
1b
924
1c
927
Bedburg,
Bergheim
Bedburg
2a
963
Elsdorf,
Bergheim
Elsdorf,
Bergheim
1a
2b
940
Maßnahmenbeschreibung
3
100
945
Bergheim
Übernahme der Regelfahrten (Mo-Sa) der Linie 987, die im
Gegenzug zur reinen Schülerverkehrslinie wird
Errichtung von zwei neuen Haltestellen und
regelmäßige Anbindung an den Bahnhof Bedburg
Direktführung von Bedburg-Broich nach Rath
Taktausweitung in den Abendstunden
Neue Linie zur Anbindung des Gewerbegebiets Mühlenerft
zu Schichtzeiten (bereits ab Sommer 2015 in Betrieb)
Generelle Führung über Berrendorf und Grouven;
Wegfall der Direktfahrten über Gut Neuenhof
Wegfall der Umwegfahrten über Ahe und Ortserschließung
Quadrath-Ichendorf; Fahrtenangbot verbleibt auf der
L361(Direktführung über Martinswerk); Fahrten am Wochenende (Sa/So) bleiben wie heute erhalten.
Generelle Beibehaltung der Führung über Berrendorf und
Grouven und direkte Führung der Linie über Thorr und Ahe
zum Bf. Quadrath-Ichendorf
Wegfall der direkten Verbindung von Thorr nach BergheimMitte
Zusätzliche Fahrtenpaare zur besseren Anbindung des Gewerbeparks Bergheims bei weiteren Gewerbeansiedlungen
und in Zusammenhang mit der Entwicklung des GE-Gebietes
terra nova westlich der K41
Im Sinne der Vergleichbarkeit von Zwischenbericht und Nahverkehrsplan
118
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Nr.
4
LinienNr.
976
5
966
6a
979
6b
990
7
978
Abb. 9.2-2:
Betroffene
Stadt/Städte
Frechen,
Pulheim,
Kerpen
ENTWURF - Mai 2015
Maßnahmenbeschreibung
Generelle Führung der Linie über Kerpen-Neubottenbroich
Wegfall des Abschnitts Frechen Gut Neuenhof – Euro-Park
und Verlängerung von Gut Neuenhof nach Pulheim Brauweiler über Köln-Weiden West nur in den Hauptverkehrszeiten
(morgens und nachmittags)
Kerpen
Aufteilung der Schülerverkehrslinie
schulstandortbezogen
Erftstadt
Anbindung an den Bahnhof Liblar
Direktführung von Erp nach Lechenich im heutigen
Taktangebot
Erftstadt
Verlängerung von Solarsiedlung nach Herrig mit gleichem
Fahrtenangebot wie heute die Linie 979 zwischen Lechenich
Markt und Herrig (Werktag und Samstag)
Hürth
Wegfall der Fahrten über Sielsdorf
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen
Die hier dargestellten Maßnahmen ergeben insgesamt ca. 35.400 Bus-km
Mehrleistungen pro Jahr101 im Vergleich zum Stand 2012 (siehe Abb. 9.2-3).
Nr.
Linien-Nr.
1a
905/987
Auswirkungen
auf die KmLeistung in
Tsd./a
1,5
Auswirkungen auf die Km-Leistung nach
Städten in Tsd./a
Bedburg
1,5
Bedburg
-15,7
1b
924
-15,7
Bergheim
0,0
1c
927
14,0
Bedburg
14,0
Elsdorf
13,4
5,0
Bergheim
Elsdorf
-8,4
0,0
Bergheim
7,0
Bergheim
Kerpen
Frechen
Keine Angaben
0,0
-14,9
2a
963
2b
940
7,0
3
945
Keine Anga102
ben
4
976
3,5
5
966
Keine Angaben
Pulheim
(Köln)
Kerpen
Erftstadt
6a
979
8,4
8,4
0
Hürth
0
15,4
6b
990
15,4
Brühl
0
7
978
-3,7
Hürth
-3,7
Summe
Abb. 9.2-3:
102
Keine Angaben
Brühl
Erftstadt
101
16,0
2,4
35,4
35,4
Auswirkungen auf die Km-Leistungen der kurzfristigen Maßnahmen
Die im Maßnahmenkonzept ermittelten Kilometerleistungen beziehen sich auf die reine Fahrleistung (Nutz-Km). Im Rahmen der Betriebsplanung können sich zusätzliche Kilometerleistungen ergeben, z.B. durch Leer-/ Betriebsfahrten, welche die Höhe der Betriebskosten beeinflussen.
Hier können keine Angaben gemacht werden, da die genaue Ausarbeitung der Maßnahmen
stark vom Bedarf abhängig ist. Erst nach Überprüfung und Abstimmung mit den betroffenen
Akteuren (Gewerbetreibenden, Schulen usw.) 7können hierzu Angaben erfolgen.
119
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die einzelnen Angebots- und Leistungsdaten sowie Angaben zu Taktangeboten finden sich in den Liniensteckbriefen im Anhang wieder.
Die hier dargestellten Maßnahmen sind auch in dem Linienbündelungskonzept in Kapitel 11.2 mit enthalten.
Weitere Maßnahmenvorschläge, die zu erheblichen Investitionskosten oder
stark erhöhten Leistungen führen, werden in Kapitel 9.2.2 dargestellt.
Abb. 9.2-4:
Übersichtskarte der kurzfristigen Maßnahmen
120
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
9.2.2
Weitere Maßnahmen auf Stadtebene
Die weiteren Maßnahmen beinhalten in der Regel Ansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV und sind nachfolgend nach Städten sortiert dargestellt.
Diese Maßnahmen bedürfen weiterer detaillierter Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen außerhalb des Fortschreibungsprozesses
und sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichend gegenfinanziert. Diesbezüglich ergeben sich zur Umsetzung zwei Möglichkeiten:
Eigenfinanzierung durch die Kommune(n)
Finanzierung durch kompensatorische Einsparungen im Bestandsnetz (Auswertung von Fahrgastzahlen und Identifizierung von Einsparungspotentialen)
Die erforderlichen Untersuchungen können zeitnah durchgeführt werden,
so dass diese Vorschläge – bei einer positiven Bewertung – innerhalb der
nächsten fünf Jahre umgesetzt werden können (siehe Kap. 10.2).
Die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen verstehen sich als modular und
können gegebenenfalls unabhängig voneinander im Geltungszeitraum des
Nahverkehrsplans und in Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen umgesetzt werden.
Die hier abgeleiteten Maßnahmenvorschläge sind mit den Fachverwaltungen sowie teilweise durch politische Beschlüsse aus den Städten vorabgestimmt und sind entsprechend ihrer zugemessenen Bedeutung für die betroffenen Städte priorisiert worden.
Dargestellt sind die einzelnen Maßnahmenskizzen jeweils nach Städten
und Priorität sortiert. Eine Maßnahmenskizze ist als Paket zu verstehen und
kann mehrere von Änderungen betroffene Linien beinhalten, welche jedoch
nur gemeinsam umgesetzt werden können, um keine Verschlechterungen
in der generellen Bedienung zu schaffen.
121
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Bedburg
Die Stadt Bedburg hat sich bereits im Zuge der Maßnahmenausarbeitung
mit dem Aufgabenträger auf eine kurzfristige Umsetzung der städtischen
Maßnahmen geeinigt. Demnach sind direkte weitere Maßnahmen für die
Stadt Bedburg nicht vorgesehen.
122
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Bergheim
Für die Stadt Bergheim ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:
Verlängerung der Linie 970 bis BM-Mitte und Ausweitung des
Taktangebotes am Wochenende (Kompensation durch Wegfall der Linie 971 zwischen BM-Mitte und Niederaußem und
Wegfall der Wochenendfahrten über Fliesteden der Linie 961)
Taktausweitung auf der Linie 969
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
123
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 1: Verlängerung der Linie 970 bis Bergheim-Mitte
Bergheim, Pulheim
Beschreibung
•
•
•
•
•
Verlängerung der Linie 970 über Oberaußemer Str. nach Bergheim-Mitte im durchgängigen 60‘-Takt
Ausbau des Wochenendverkehrs auf der Linie 970, insb. Samstag nachmittags und Sonntags
Wegfall der Umwegfahrten der Linie 961 am Wochenende über Fliesteden (Kompensation durch Linie 970)
Straffung der Linie 961 zwischen Oberaußemer Str. und BM-Glessen über die L91
Regelverkehr der Linie 971 nur noch zwischen Rommerskirchen und Oberaußemer Str. im durchgängigen
60‘-Takt, mit Verlängerung von jeweils 2 Fahrtenpaaren in der HVZ morgens und nachmittags von Oberaußemer Str. bis BM-Mitte
Überlagerter 30‘-Takt in der HVZ zwischen Oberaußemer Str. und BM-Mitte (gleiches Taktangebot wie
heute mit Linie 971)
Umstellung der Linie 971 auf TaxiBus am Wochenende (Samstag nachmittags und Sonntag) zwischen
Rommerskirchen und Oberaußemer Str. mit Anschluss an die Linie 970
Alternativ: Übernahme des Abschnitts Oberaußemer Str. – Rommerskirchen der Linie 971 durch Verlängerung der Linie 924
kompletter Wegfall der Linie 971
Taktverdichtung in der HVZ zwischen BM-Mitte und Oberaußemer Str. auf der Linie 970
Voraussetzungen
•
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen auf dem gesamten Linienverlauf zur Einhaltung der Verknüpfungszeiten am Bahnhof Bergheim-Mitte (Anschluss an die RB38)
zusätzlicher Fahrzeugbedarf Linie 970 (ca. 1 bis 2 Busse mehr)
Einschätzung
•
Klarere Produktdefinition und Aufwertung der Linie 970 zur REGIO-Linie
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 55.000 km/a
davon in: Bergheim mit + 34.000 km/a, Pulheim mit +17.000 km/a und Köln mit +3.000 km/a
124
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Taktausweitung auf der Linie 969
Bergheim
Beschreibung
•
•
•
Taktausweitung (HVZ Werktags morgens mit zwei Fahrtenpaaren und nachmittags mit vier Fahrtenpaaren
(30‘-Takt) zur Gewinnung von zusätzlichen Potentialen
Samstags, Beibehaltung des Angebotes wie heute, Sonntags keine Fahrten
Wegfall der Bedienung der Haltestelle Oleanderstraße in Quadrath-Ichendorf
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
zusätzlicher Fahrzeugbedarf (ca. 1 Bus mehr)
Einschätzung
•
Kann zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste im Ortsverkehr beitragen
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 25.500 km/a
125
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Brühl
Für die Stadt Brühl ergibt sich nur ein weiterer Maßnahmenvorschlag:
Taktverdichtung auf der Linie 930
Priorität 1: Taktverdichtung auf der Linie 930
Brühl, Wesseling
Beschreibung
•
•
Taktverdichtung auf einen 15‘- Takt in der HVZ morgens und nachmittags
oder durchgängigen 20‘-Takt (auch an schulfreien Werktagen)
Taktangebot am Samstag und Sonntag bleibt erhalten
•
Häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
zusätzlicher Fahrzeugbedarf (ca. 2 Busse mehr bei einer 15-Taktverdichtung)
Einschätzung
•
•
Kann zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste beitragen
Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
Variante mit 15-Takt in der HVZ morgens und nachmittags: + 60.000 km/a,
davon in Brühl: 17.000 km/a und Wesseling: 43.000 km/a
Variante mit 20-Takt durchgängig an Werktagen (Mo-Fr) : + 114.000 km/a,
davon in Brühl: 32.000 km/a und Wesseling: 82.000 km/a
126
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Elsdorf
Für die Stadt Elsdorf ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:
Verbesserung der Erschließung durch die Linie 940 durch
Übernahme der Ortserschließung der Linie 963
Verbesserung der Anbindung der nördlichen Stadtteile von
Elsdorf an den Bahnhof BM-Glesch (Anschluss an die RB 38)
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
Priorität 1: Verbesserung der Erschließung durch die Linie 940 durch
Übernahme der Ortserschließung der Linie 963
Elsdorf
Beschreibung
•
•
•
•
Übernahme der Verkehrsleistungen der Linien 963 im Bereich Elsdorf Desdorfer Straße auf die Linie 940 in
Elsdorf
Verlängerung der Linie 940 bis zum Kreisverkehrsplatz Ohndorfer Straße/Waldstraße (Anbindung NeuEtzweiler) über den ZOB Elsdorf hinaus
Auffüllen der Fahrten auf der Linie 940 zwischen Kreisverkehrsplatz Ohndorfer Straße/Waldstraße – ZOB
und Gut Neuenhof durch Taxibus-Fahrten (mit Fahrten direkt in das Neubaugebiet)
Optional: Samstag/Sonntag Taxibus-Fahrten auf der 940 als Zubringer zur 963 am ZOB Elsdorf
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
zusätzlicher Fahrzeugbedarf aufgrund der Linienverlängerung bis Neu-Etzweiler
Einschätzung
•
•
Kompensationsmaßnahme zur Straffung der Linie 963
Anbindung bisher nicht oder nur unzureichend erschlossener Bereiche
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
+ 11.000 km/a sowie optional TaxiBus-Leistungen nur in in Elsdorf am Samstag/Sonntag mit 6.000 km/a
127
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Verbesserung der Anbindung an den Bahnhof BM-Glesch
Elsdorf
Beschreibung
•
•
Bedarfsgerechte Anbindung an den Bahnhof BM-Glesch und Weiterführung bis Bedburg Bf. über die
L213/K19 mit drei Regelfahrtenpaare der Linie 988 an Werktagen (Mo-Fr)
Optional:
Weitere Fahrtenpaare von Elsdorf ZOB über Tollhausen, Ober- und Niederembt zum Bahnhof BergheimGlesch im Bedarfsverkehr (z.B. TaxiBus) auf der Linie 988 an Werktagen von Mo-Fr im 60-Takt
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Optional: Prüfung der Fahrzeugverfügbarkeit vor Ort in Elsdorf bezüglich TaxiBus (Taxi-Unternehmen)
Einschätzung
•
•
Schaffung einer Anbindung an den SPNV für die bisher schlecht angebundenen nördlichen Stadtteile von
Elsdorf
durch Bau eines P+R-Parkplatzes am Bf. Glesch bereits eine Aufwertung der (MIV-)Anbindung in Planung,
daher zunächst als ÖV-Maßnahme ein Probebetrieb mit Bedarfsverkehrsform sinnvoll
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 4.000 km/a auf dem Stadtgebiet von Bergheim mit drei
Regelfahrtenpaaren an Werktagen (Mo-Fr) im Busverkehr
Optional: Weitere Angebotsverbesserungen im Taxibusverkehr an Werktagen (Mo-Fr): + 33.000 km/a,
davon + 29.000 km/a innerhalb Elsdorf und + 4.000 km/a in Bergheim
128
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Erftstadt
Für die Stadt Erftstadt ergeben sich drei weitere Maßnahmenvorschläge:
Straffung des Linienverlaufs der Linie 920 zwischen Gymnich und
Kerpen durch Wegfall der Umwegfahrten über Türnich-BrüggenBalkhausen (siehe Maßnahmen Stadt Kerpen)
Direktführung der Linie 920 zwischen Lechenich und Liblar,
Wegfall des Abschnitts über Bliesheim und zur Kompensation die
Verlängerung der Linie 955 über Bliesheim nach Lechenich Markt
Verlängerung der Linie 807 bis zum Bf. Liblar
Darüber hinaus ist zur Beseitigung von Bedienungs- und Erschließungsmängeln im Stadtgebiet ein stadteigenes Mobilitätskonzept in Planung,
welches weitere Maßnahmenvorschläge für den stadtbezogenen ÖPNV
ermitteln soll.
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
129
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 1: Direktführung der Linie 920 und
Verlängerung der Linie 955 über Bliesheim
Erftstadt
Beschreibung
•
•
•
Wegfall des Abschnitts der Linie 920 über Bliesheim (Übernahme durch Linie 955)
Direktführung der Linie 920 von Lechenich Markt zum Bahnhof Erftstadt in Liblar über die B265
Verlängerung der Linie 955 vom Bahnhof in Liblar über Bliesheim bis Lechenich Markt im heutigen Taktangebot
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
zusätzlicher Bus (je nach Fahrplan ein bis zwei Busse) aufgrund der Linienverlängerung bis Lechenich
Markt auf der Linie 955
Einschätzung
•
•
Direkte und schnellere Anbindung der nördlichen Stadtteile an den Bahnhof Erftstadt (Liblar), insb. Gymnich, Dirmerzheim und Konradsheim
Keine Nachteile für Fahrgäste aus Bliesheim
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
+ 34.000 km/a
130
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Liblar
Erftstadt
Beschreibung
•
Der Linienverlauf bleibt generell unverändert, wird jedoch von Lechenich Markt zum Bf. Liblar verlängert
(nur Regelbusfahrten aus/in Richtung Friesheim: 15 Fahrtenpaare an Werktagen und 5 Fahrtenpaare am
Samstag)
Voraussetzungen
•
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Für die Verlängerung wird ca. 1 Bus zusätzlich benötigt
Der Fahrplan der Linie 807 ist so abzustimmen, dass eine zeitliche Verknüpfung am Bf. Liblar mit dem
SPNV möglich ist
Einschätzung
•
•
•
Umsteigefreie Verbindung von Friesheim zum Bf. Liblar
Gewinnung zusätzlicher Potentiale aus dem südlichen Bereich von Erftstadt
In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist festzulegen, welche Verknüpfungsstandorte (Bf. Liblar oder
Euskirchen) vorrangig einzuhalten sind. Im Falle einer fehlenden zeitlichen Verknüpfung an beiden Bahnhöfen ist eine Trennung der Linie zu erwägen.
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
+ 48.000 km/a auf dem Stadtgebiet von Erftstadt
131
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Frechen
Für die Stadt Frechen ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:
Taktverdichtung auf der Linie 980 (siehe Stadt Pulheim)
Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden (siehe
Stadt Hürth)
Da beide Maßnahmenvorschläge aus Erarbeitungen der Nachbarstädte Pulheim bzw.
Hürth entstanden, finden sich diese an den entsprechenden Stellen unter Angabe der
Auswirkungen für die Stadt Frechen.
132
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Hürth
Für die Stadt Hürth ergeben sich drei weitere Maßnahmenvorschläge:
Anbindung der Linie 710 an die Haltestelle Hermülheim
Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden
Anbindung der Linie 960 an den Bahnhof Kalscheuren
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
Priorität 1: Anbindung der Linie 710 an die Haltestelle Hermülheim
Hürth
Beschreibung
•
•
Verlängerung der Linie von Hürth Mitte bis Hürth-Hermülheim
Gleiches Taktangebot wie heute
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von einem Fahrzeug
Einschätzung
•
Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 15.000 km/a
133
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden-West
Hürth, Frechen
Beschreibung
•
•
•
Wegfall des Abschnitts über Sielsdorf und Gleuel nach Frechen Rathaus
Kompensation auf Hürther Gebiet möglicherweise durch Stadtbus,
in Frechen Abdeckung durch Linie 960 (ggf. Anpassung des Taktangebotes der Linie 960)
Führung ab Stotzheim nach K-Marsdorf mit Anbindung an die Stadtbahnlinie 7 und Weiterführung über Frechen Bf. nach K-Weiden-West
Gleiches Taktangebot wie heute
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig,
insbesondere auch in den Nachbarstädten Frechen und Köln
Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von mind. einem Fahrzeug
Einschätzung
•
•
Abstimmungen und Einverständnis mit den Städten Frechen und Köln erforderlich
Wegfallende Abschnitte bedürfen entsprechenden Kompensationsleistungen
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
+/- 0 km/a in Hürth
+ 22.000 km/a in Frechen
+ 26.000 km/a in Köln
134
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 3: Anbindung der Linie 960 an den Bahnhof Kalscheuren
Hürth
Beschreibung
•
•
Verlängerung der Linie bis zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren
Gleiches Taktangebot wie heute
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von einem Fahrzeug
Einschätzung
•
•
Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr
Betriebliche Schwierigkeiten (fehlende Wendemöglichkeiten bzw. fehlende Wartefläche)
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 21.000 km/a
135
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
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Stadt Kerpen
Für die Stadt Kerpen ergeben sich vier weitere Maßnahmenvorschläge:
Wegfall des Abschnitts Buir – Manheim (Alt) im Zuge der Tagebauerweiterung
Wegfall der Linie 939 im Zuge der Tagebauerweiterung
Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I, II und III mit einer
neuen Linie
Straffung der Linie 920 und Taktausweitung Linie 911
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
Priorität 1: Wegfall des Abschnitts Buir – Manheim (Alt)
Kerpen
Beschreibung
•
•
Wegfall des Abschnitts der Linie 976 ab 2018
Bei früherer Umsetzung dieser Maßnahme, Kompensation durch Bedarfsverkehrsangebot
Voraussetzungen
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Einschätzung
•
Durch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften in Manheim (Alt) ist eine mögliche kurzfristige
Umsetzung noch zu prüfen
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
- 15.000 km/a nur auf dem Stadtgebiet von Kerpen
136
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Wegfall der Linie 939 im Zuge der Tagebauerweiterung
Kerpen, Elsdorf,
Bergheim
Beschreibung
•
Ersatzlose Einstellung der Linie im Zuge der Tagebauerweiterung und dem
Wegfall des Ortsteils Manheim (Alt)
Voraussetzungen
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Einschätzung
•
•
Für die Städte Elsdorf und Bergheim heute bereits keine relevante Bedeutung mehr
Durch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften in Manheim (Alt) ist eine mögliche kurzfristige
Umsetzung noch zu prüfen
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
- 9.000 km/a in Kerpen
- 5.000 km/a in Elsdorf
- 5.000 km/a in Bergheim
137
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 3: Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I, II und III
Kerpen
Beschreibung
•
Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I bis III mittels einer neuen, bedarfsorientierten Linie in zwei
Varianten:
Variante 1: durchgehende TaxiBus-Linie vom Bf. Horrem zu den Gewerbegebieten Türnich I,II und III mit
Orientierung des Fahrtenangebotes an die Arbeits- bzw. Schichtzeiten
Fahrtenangebot: 6 Fahrtenpaare nur an Werktagen (Mo-Fr)
Variante 2: Taxibuslinie von der Hst. Türnich Markt zu den Gewerbegebieten Türnich I,II und III mit zeitlicher Verknüpfung mit Linie 955 (Fahrtenangebot TaxiBus gemäß Fahrtenangebot der Linie 955)
Fahrtenangebot: 60-Takt mit Anschluss an die Linie 955 (Mo-Fr)
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit
Einschätzung
•
Grundsätzlich sollte diese Linie im Bedarfsverkehr durchgeführt werden (Probebetrieb). Bei ausreichender
Nachfrageentwicklung könnten bestimmte Fahrplankurse im Linienverkehr (Bus) durchgeführt werden.
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
Variante 1: + 16.000 km/a
Variante 2: + 16.000 km/a
138
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 4: Straffung der Linie 920 und Taktausweitung Linie 911
Kerpen, Erftstadt
Beschreibung
•
•
Wegfall der Umwegfahrten der Linie 920 über Türnich, Brüggen und Balkhausen (Mo.-Fr. und Sa.)
Fahrten verbleiben auf der L162 zwischen Gymnich und Kerpen, keine Taktreduzierung
Beibehaltung der Fahrten am Sonntag
Taktausweitung auf der Linie 911 mit zusätzlichen 7 Fahrtenpaaren (Werktags)
davon 2 Fahrtenpaare bis Sindorf, ansonsten Linienende an der Hst. Philipp-Schneider-Str.
zusätzlich 4 Fahrtenpaare samstags
alle Fahrten bis Sindorf
•
Optional: Verlängerung der Linie 911 von Brüggen nach Gymnich (alle Fahrten)
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit
Einschätzung
•
•
Straffung und Beschleunigung des Linienverlaufs der Linie 920
Aufwertung der Linie 911
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
Gesamtleistung: +11.000 km/a in Kerpen, - 13.000 km/a in Erftstadt,
Optionale Verlängerung der 911 nach Gymnich:
zusätzlich + 19.000 km/a in Kerpen; + 19.000 km/a in Erftstadt
139
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Pulheim
Für die Stadt Pulheim ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:
Taktverdichtung auf der Linie 980
Anbindung des neuen Möbelhauses im Gewerbegebiet Schwefelberg mit Stichfahrten der Linie 970
Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert.
Darüber hinaus ist zur Beseitigung von Erschließungsmängeln im Stadtgebiet ein stadteigenes Mobilitätskonzept in Planung, welches weitere Maßnahmenvorschläge für den stadtbezogenen ÖPNV ermitteln soll.
140
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 1: Taktverdichtung auf der Linie 980 zur NVZ
Pulheim, Frechen
Beschreibung
•
Taktverdichtung auf 30‘-Takt in der NVZ (12 und 14 Uhr) zwischen den Haltepunkten Frechen-Königsdorf
und Pulheim-Sinnersdorf Kirche
plus 2 Fahrtenpaare an Werktagen (Mo-Fr)
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit
Einschätzung
•
Durch die Taktverdichtung können zusätzliche Potentiale gewonnen werden, insbesondere bei der Zielgruppe der Wahlfreien
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 12.000 km/a
davon ca. + 10.000 km/a in Pulheim
davon ca. +2.000 km/a in Frechen
141
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Priorität 2: Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg / Möbelhaus
Pulheim
Beschreibung
•
•
Anbindung des zukünftigen Möbelhauses im Gewerbegebiet Schwefelberg
Anbindung zunächst im Probebetrieb mittels Bedarfsverkehr (TaxiBus-Linie) zwischen Pulheim Bf. und dem
Gewerbegebiet unter Einbeziehung der Gewerbeflächen zwischen Venloer Str. und Bahntrasse
Voraussetzungen
•
•
genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig
Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit
Einschätzung
•
Bei starker Nachfrage kann die Verbindung in eine Buslinie umgewandelt bzw. in bestehende Linien
(z.B. 970) integriert werden.
Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung:
+ 7.000 km/a innerhalb des Stadtgebietes von Pulheim
142
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Stadt Wesseling
Für die Stadt Wesseling ergibt sich eine weitere Maßnahme zur Prüfung:
Taktverdichtung der Linie 930 (siehe Stadt Brühl)
143
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
9.2.3
Leistungsdaten und Kostenschätzung
Grundlage für die Schätzung der Betriebskosten sind die Fahrplankilometer103 des Angebotskonzeptes je Stadt. Im Rahmen der Bestandsanalyse und
der Erstellung des Angebotskonzeptes wurden die im Busliniennetz entstehenden Verkehrsleistungen für die einzelnen Linien und die jeweiligen
kreisangehörigen Städte im Rahmen eines Verkehrsrechenmodells erfasst.
In Abb. 9.2-5 sind die zusätzlichen Betriebsleistungen des Angebotskonzeptes für das kurzfristige Maßnahmenkonzept und für die Prüffelder nach
2016 nach Städten unterschieden. Zudem wurde eine Unterscheidung nach
Regionalbusverkehr und Ortsbusverkehr vorgenommen. Darin enthalten
sind nur die in Anspruch genommen Fahrten im Taxibus-Verkehr (Annahme: 50% aller angebotenen TaxiBus-Fahrten werden in Anspruch genommen).
Insgesamt nimmt die Bus-Verkehrsleistung im kurzfristigen Maßnahmenkonzept im Kreisgebiet um 35.400 Bus-km/a zu. Bei Umsetzung aller Maßnahmen in den Prüffeldern kommen noch weitere 293.300 Buskm/a dazu.
Nicht betrachtet sind in der Darstellung die Buskm-Leistungen der drei
Stadtbus-Aufgabenträger Brühl, Hürth und Wesseling.
Bus-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten
Kurzfristiges Maßnahmenkonzept bis
2016 in Tsd. km/a
Städte im REK
Regionalbus
Ortsbus
Weitere Maßnahmen nach 2016
in Tsd. km/a
Regionalbus
Ortsbus
Bedburg
-1,8
1,5
0,0
0,0
Bergheim
-1,4
0,0
36,6
25,5
0,0
0,0
43,0
0,0
0,0
104
0,0
105
0,0
Brühl
13,4
Elsdorf
41,0
Erftstadt
23,9
0,0
Frechen
-14,9
0,0
23,6
0,0
-3,7
0,0
0,7
0,0
106
16,1
Hürth
66,5
Kerpen
0,0
0,0
Pulheim
16,0
0,0
10,3
7,2
Wesseling
0,0
0,0
16,5
0,0
Köln107
2,4
0,0
27,0
0,0
33,9
1,5
272,0
48,8
Summe
Abb. 9.2.5:
103
104
105
106
107
6,8
Leistungsdaten für das kurzfristige Maßnahmenkonzept bis 2016 sowie
108
der Prüffelder nach 2016
Die im Maßnahmenkonzept ermittelten Kilometerleistungen beziehen sich auf die reine Fahrleistung (Nutz-Km). Im Rahmen der Betriebsplanung können sich zusätzliche Kilometerleistungen ergeben, z.B. durch Leer-/ Betriebsfahrten, welche die Höhe der Betriebskosten beeinflussen.
Für den Fall, dass die Verlängerung bis Neu-Etzweiler und die zusätzlichen Fahrten bis zur Hst.
Gut Neuenhof auf der Linie 940 als eigenständige Ortslinie vermarktet werden soll, sind davon
11 Tsd. Km/a von der Spalte Regionalbus auf die Spalte Ortsbus zu verschieben.
Nicht dargestellt ist die Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Liblar. Hier wurden nur die
zusätzlichen Fahrten der Linie 955 über Bliesheim aufgenommen.
Für die Linie 911 wurde die optionale Verlängerung bis Erftstadt Gymnich mitbetrachtet.
Hier ist noch zu klären, ob diese Leistungen von der Stadt Köln getragen werden, oder ob diese
Leistungen auf die beteiligten Städte des Rhein-Erft-Kreis aufgeteilt werden.
144
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Die Schätzung der jährlichen Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage von
spezifischen Kostensätzen, differenziert nach Linien- und Bedarfsverkehr109.
Hierzu werden die Kosten eines „gut geführten“ Unternehmens als Maßstab zugrunde gelegt. Diese betragen:
Linienverkehr: 3,00 Euro pro Bus-km110
Bedarfsverkehr: 3,00 Euro pro durchgeführtem Bus-km im Taxibus.
Dieser Ansatz geht von einer Nutzungsrate von 50% aus.
Die Kostensätze und die Ergebnisse der Betriebskostenschätzung sind nur
untereinander vergleichbar und dienen als Anhaltspunkt. Eine Vergleichbarkeit dieser Werte mit den tatsächlichen Kosten der Verkehrsunternehmen ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Die Schätzung der Erlöse erfordert aufgrund der unterschiedlichen Erlösstrukturen (Fahrgeldeinnahmen, Mittel nach § 45a PBefG, Schwerbehindertenabgeltungen usw.) eine sehr differenzierte Berechnungsgrundlage
der Fahrgastnachfrage für alle Tagesprofile. Solch eine differenzierte Betrachtung ist im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans nicht leistbar. Hier wird vereinfachend von einem Durchschnittseinnahmesatz je
Fahrgast und Fahrt von 0,80 Euro111 ausgegangen. Dies gilt allerdings nur
für neu gewonnene Fahrgäste im ÖPNV und nicht für „Umschichtungen“.
Insgesamt wird gemäß Abb. 9.2-7 eine Zunahme von zusätzlich 1.520 ÖVWegen an einem normalen Werktag im gesamten Kreisgebiet geschätzt
(siehe Kap. 9.4.2). Für die Abschätzung der Verminderung der Erlöse auf das
Jahr wurden die Veränderungen der Fahrgastzahlen für einen Werktag mit
300 Tagen hochgerechnet. Dies würde ein theoretisches Erlösvolumen von
ca. 368,4 Tsd. Euro erzeugen.
Die modellhafte Berechnung geht für das kurzfristige Maßnahmenkonzept
(siehe Abb. 9.2-6) von einem zusätzlichen Betriebskostenaufwand von ca.
106,3 Tsd. Euro/a aus. Für alle weiteren Maßnahmen würden zusätzliche
Betriebskosten von ca. 962,3 Tsd. Euro/a entstehen. Eine differenzierte Berechnung des Kostendefizites für jede Stadt und getrennt nach Regionalund Ortsbusleistungen ist aufgrund der fehlenden Unterscheidungen der
Erlöse nach Städten bzw. Orts- und Regionalbusleistungen nicht machbar
bzw. leistbar.
108
109
110
111
Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans
2012/2013
Der AST-Verkehr wird hier nicht betrachtet, da hier gemäß Maßnahmenkonzept keine Änderungen enthalten sind.
Der angenommene Vergütungssatz von 3,00 Euro entspricht aktuellen Berechnungen. Es ist
denkbar, dass der Satz in der Laufzeit des Nahverkehrsplans steigen wird.
Der Einnahmesatz von 0,80 Euro ist als Durchschnittssatz zu verstehen und kann ggf. von den
real zu erwartenden Erlösen abweichen.
145
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Kosten pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten (Grobe Schätzungen)
Städte im REK
Kurzfristiges Maßnahmenkonzept bis 2016 in
km/a
Weitere Maßnahmen nach
2016 in km/a
Betriebskosten in Tsd. EUR/a
Betriebskosten in Tsd. EUR/a
Regionalbus
Ortsbus
Regionalbus
Ortsbus
Bedburg
-5,3
4,5
0,0
0,0
Bergheim
-4,2
0,0
109,7
76,5
0,0
0,0
129,0
0,0
Elsdorf
40,3
0,0
123,0
0,0
Erftstadt
71,7
0,0
199,4
0,0
Frechen
-44,8
0,0
70,8
0,0
Hürth
-11,1
0,0
2,1
0,0
Kerpen
0,0
0,0
20,5
48,2
Pulheim
48,0
0,0
30,9
21,7
Wesseling
0,0
0,0
49,5
0,0
Köln
7,2
0,0
81,1
0,0
101,8
4,5
816,0
146,3
Brühl
Summe
Betriebskosten
pro Jahr in Tsd.
EUR
106,3
962,3
Mögliche neuerlöse pro Jahr In
Tsd. EUR
0,0
364,8
106,3
597,5
Möglicher Zuschussbedarf pro
Jahr In Tsd.
EUR112
Abb. 9.2.6:
Kostenschätzung der kurz- und langfristigen Maßnahmen bis 2016
9.2.4
Wirkungsabschätzung auf die Nachfrage
Im Rahmen dieses Kapitels wird eine Wirkungsprognose vorgenommen, in
dem die fahrplanmäßigen Angebotsveränderungen auf ihre Nachfrageentwicklungen überprüft werden. Hierzu wurden die Fahrpläne der geänderten Linien (siehe Angebotskonzept) in das ÖPNV-Verkehrsmodell integriert und mit dem Bezugszeitraum 2025 erneut umgelegt.
Die Nachfrage für die Strukturprognose 2025 an einem normalen Werktag
beträgt ca. 127.100 ÖV-Wege im gesamten Kreisgebiet. Für das zukünftige
Angebotskonzept mit allen kurz- und langfristigen Maßnahmen wird eine
Nachfrage von ca. 128.800 ÖV-Wegen pro Werktag (Abb. 9.2-7) erwartet.
Dies entspricht einer Zunahme von 1.520 ÖV-Wege am Tag.
Eine Abschätzung, dass die strukturellen Veränderungen der ÖPNVNutzergruppen (siehe Kap. 6.3) durch die dargestellten Maßnahmen aufgefangen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen.
112
Die dargestellte Kostenschätzung beruht auf den vorher genannten Annahmen und Durchschnittsberechnungen. Es können nach betrieblicher Umsetzung der Maßnahmen starke Abweichungen auftreten. Nicht mitbetrachtet sind zudem Sprungkosten, z.B. durch zusätzliche
Fahrzeuge.
146
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Veränderung des ÖV-Wegeaufkommens in der Strukturprognose 2025
Alle Wege
2025
(Binnen- und Quellverkehr)
Bedburg
82.430
Bergheim
216.110
Brühl
152.880
Elsdorf
68.680
Erftstadt
184.420
Frechen
194.660
Hürth
220.270
Kerpen
227.960
Pulheim
210.380
Wesseling
126.100
REK
1.683.890
Zielverkehr
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
REK
REK
Summe
Abb. 9.2-7:
9.3
Alle Wege
2025 mit allen
Maßnahmen
ÖV-Wege
2025
ÖV-Wege
2025 mit allen
Maßnahmen
Differenz
zwischen ÖVWege 2025
und ÖV-Wege
2025 mit allen
Maßnahmen
ÖV-Anteil
2025 mit allen
Maßnahmen
ÖV-Anteil
2025
82.440
216.130
152.910
68.710
184.440
194.680
220.280
227.990
210.400
126.120
1.684.100
2.980
10.160
12.040
3.640
11.850
13.590
26.150
15.310
14.100
10.760
120.580
3.060
10.340
12.140
3.720
11.980
13.710
26.230
15.450
14.220
10.850
121.700
80
180
100
80
130
120
80
140
120
90
1.120
3,62%
4,70%
7,88%
5,30%
6,43%
6,98%
11,87%
6,72%
6,70%
8,53%
7,16%
3,71%
4,78%
7,94%
5,41%
6,50%
7,04%
11,91%
6,78%
6,76%
8,60%
7,23%
9.800
32.840
33.590
9.820
19.840
36.880
39.960
32.600
29.140
28.670
273.140
9.810
32.870
33.620
9.830
19.870
36.920
39.980
32.630
29.180
28.720
273.430
220
790
1.520
130
250
720
740
640
300
1.250
6.560
240
850
1.600
140
280
750
780
680
360
1.280
6.960
20
60
80
10
30
30
40
40
60
30
400
2,24%
2,41%
4,53%
1,32%
1,26%
1,95%
1,85%
1,96%
1,03%
4,36%
2,40%
2,45%
2,59%
4,76%
1,42%
1,41%
2,03%
1,95%
2,08%
1,23%
4,46%
2,55%
1.957.030
1.957.530
127.140
128.660
1.520
6,50%
6,57%
Nachfrageentwicklung aller Maßnahmen gegenüber der
Strukturprognose 2015 getrennt nach Städten
Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis
Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch die Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben differenzierte Produktpalette. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die Komponenten der Produktpalette
fügen sich zu einem Gesamtsystem des schienen- und straßengebundenen
ÖPNV zusammen.
Eine Definition produktspezifischer Standardmerkmale für die Produkte
des SPNV (RE, RB, S-Bahn) ist Gegenstand der Nahverkehrspläne des SPNV.
Die Weiterentwicklung der Produktpalette im SPNV obliegt seit dem
01.01.2008 dem Nahverkehr Rheinland (NVR). Diese wird hier nachrichtlich
widergegeben.
Die Regionalbuslinien im Rhein-Erft-Kreis weisen unterschiedliche Angebotsqualitäten auf. Hier sollen durch ein eigenes Produkt in Form von Regio-Bussen diejenigen Regionalbuslinien aufgewertet werden, die über ein
attraktives und vertaktetes Angebot und über Fahrtenangebote an allen
147
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Tagen von Montag bis Sonntag verfügen. Regio-Buslinien sollen im RheinErft-Kreis neben dem SPNV vor allem für schienenferne Korridore die ÖPNVVerbindung auch an Wochenenden sicherstellen. Bei der Liniengestaltung
sollte die Verbindungsfunktion gegenüber der Erschließungsfunktion
überwiegen, so dass schnelle Verbindungen bestehen und somit Zeitvorteile gegenüber dem MIV zur Geltung kommen.
Ortsbus- und Stadtbuslinien sind von den Verkehrsaufgaben nahezu identisch. Beide verkehren innerhalb der Kommunen und weisen ein merkbares
Taktangebot auf. Die Unterschiede sind lediglich in der Finanzierung / Trägerschaft und Vermarktung zu sehen. So verkehren Stadtbusse ausschließlich in Trägerschaft der jeweiligen Kommunen (in Brühl, Hürth und Wesseling). Ortsbuslinien liegen in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, jedoch können die Städte über das Angebot und die Linienführung selbst
bestimmen. Von daher sollte die Begrifflichkeit im Sinne einer besseren
Vermarktung für die Fahrgäste als „Stadtverkehr“ vereinheitlicht werden,
unabhängig davon, ob es sich um einen Stadtbus oder Ortsbusverkehr
handelt. Ein wichtiges Element für den Stadtbusverkehr ist die höhere Anzahl der Linien innerhalb einer Stadt, die dann innerhalb der Stadtbuslinien
fahrplantechnisch an einem zentralen Punkt im Stadtgebiet in einem hohen Maße abgestimmt sind (Rendezvous-Technik).
Nachfolgend sind in der Abb. 9.3-1 die Produkte mit ihren Aufgaben, Angeboten und Zielgruppen dargestellt. Unter Beachtung der genannten Prämissen steht eine differenzierte Produktpalette für die Ausgestaltung des
Verkehrsangebotes zur Verfügung. Dessen Hauptmerkmale sind die funktionale Gliederung (Regionalverkehr / Ortsverkehr) und ein anspruchskonformes Bedienungskonzept (Schnellverkehr / allgemeiner Linienverkehr /
Bedarfsverkehr) mit einem aufgabenteiligen Verkehrsmitteleinsatz
SPNV/ÖPNV (Schiene / Straße). Ein produktorientiertes Linienbezeichnungssystem soll durchgängig angewandt werden. In der Abb. 9.3-1 sind
die Buslinien im Rhein-Erft-Kreis dem jeweiligen Produkt zugewiesen worden. In Abb. 9.3-1 sind die Linien mit außerkreislichen Verkehrsunternehmen (KVB, DKB usw.) nicht enthalten, da die Produktfestlegung dieser Linien von den jeweiligen Aufgabenträgern bestimmt werden soll.
148
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Produkt
Aufgaben
REGIO113
Bus
(Arbeitstitel)
Direkte Verbindung zwischen Städten und Gemeinden in der Region entlang der Hauptverkehrsachsen. Wird insbesondere auf stark
nachgefragten Relationen ohne direkte Schienenverbindung als Ergänzung zu vorhandenen Regionalbuslinien eingesetzt. Regio-Busse (Arbeitstitel)
zeichnen sich gegenüber Regionalbussen dadurch
aus, das sie über einen merkbaren Takt über alle
Wochentage (Mo-So) und auch damit die ÖPNVAnbindung auch am Wochenende sicherstellen. In
der Streckenführung sollte dabei mehr die Verbindungsfunktion als die Erschließungsfunktion überwiegen und Vorteile im Reisezeitverhältnis generieren.
Dient der Flächenerschließung und der Verbindung
der Städte, Gemeinden und Ortsteile. Regionalbusse sichern das Grundangebot des regionalen
ÖPNV und nach Möglichkeit den Zugang zum
Schienenverkehr und die Anbindung an das zugehörige Zentrum.
Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebietes. Verbindet
Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum
und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an
den Schienenverkehr (SPNV und Stadtbahn).
Ortsbusverkehre können unabhängig voneinander
betrieben werden und sollten zu höherwertigen
Produkten (SPNV und REGIO-Bus) fahrplantechnisch abgestimmt sein.
Stadtbusverkehre kommen dann zum Zuge, wenn
in einer Stadt mehrere Linien angeboten werden,
die durch eine Rendezvous-Technik miteinander
fahrplantechnisch abgestimmt sind.
Stadtbusverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Kommunen, während die
Ortsbusse in Aufgabenträgerschaft des Kreises
liegen, wobei die jeweiligen Kommunen über eine
freie Gestaltung hinsichtlich des Angebotes verfügen.
Das Fahrtenangebot von Schulbuslinien ist auf die
Schulzeiten abgestimmt. Die Schulbuslinien können innerhalb der Kommunen oder auch interkommunal verkehren. Merkmal der Schulbuslinien
ist die fehlende Vertaktung des Angebotes.
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit
niedriger Nachfrage. Bei neuen Verbindungen stellt
die TaxisBus-Bedienung eine sinnvolle Alternative
zum Busverkehr dar, wenn erkennbar ist, dass die
Nachfrage gering bleiben wird. Erschließt die
Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr.
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/60
Minuten vor Fahrtantritt).
Einheitliche Linienführung aller Fahrten. Hält bei
Bedarf an jeder Haltestelle entlang des Linienweges. TaxiBus-Angebote sind in den VRS-Tarif
eingebunden.
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit
niedriger Nachfrage. Übernimmt Erschließungsund Verbindungsaufgaben zwischen Ortsteilen.
Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr.
Regionalbus
Stadtbus/Ortsbus
Stadtbus/Ortsbus
Schülerverkehr
TaxiBus
AST
113
114
Linien
Angebot
Zielgruppe
920, 922, 930,
955, 960, 961,
962, 963,
970114, 975,
976, 978, 979,
980, 985, 990
30-/60-Takt (MoFr)
30/60-Takt Sa
60/120-Takt So
Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen
bis mittleren
Reiseweiten.
710, 807, 924,
935, 940, 941,
964, 965, 971,
977, 988
30-/60-Takt (MoFr)
60-Takt Sa bei
Bedarf
60/120/180-Takt
So bei Bedarf
20-/30-/60-Takt
(Mo-Fr)
30-/60-Takt Sa bei
Bedarf
60-Takt So bei
Bedarf
Zielgruppe sind
alle Personen
mit
kurzen bis
mittleren Reiseweiten.
Zielgruppe sind
alle Personen
mit kurzen bis
mittleren Reiseweiten.
987, 923, 939,
957, 966, 967,
968, 974, 984
Fahrtenangebot
nur zur Schulzeiten von Mo bis Fr
Zielgruppe sind
alle Schüler
722
60-Takt (Mo-Fr)
60-Takt Sa
60-Takt So
Zielgruppe sind
alle Personen
mit kurzen
Reiseweiten
insbesondere
auch in Zeiten
und Räumen
schwacher
Nachfrage.
780 bis 789
60-Takt (Mo-Fr)
bei Bedarf
60-Takt Sa bei
Bedarf
60-Takt So bei
Bedarf
Zielgruppe sind
alle Personen
mit kurzen
Reiseweiten
insbesondere
auch in Zeiten
Ortsbus:
905, 731, 911,
921, 927, 945,
969
Stadtbus:
Brühl
702, 703, 704,
705, 706, 707,
709
Hürth
711, 712, 713,
714, 715, 717,
718, 720
Wesseling
721
Diese Bezeichnung versteht sich als Arbeitstitel. Es wird empfohlen hierzu ein Preisausschreibung zu machen, welche Produktbezeichnung am besten auf die unterschiedlichen Fahrgastgruppen wirken könnte.
Die Linie 970 ist im Vorgriff einer möglichen Verlängerung bis Bergheim-Mitte enthalten. Dafür
wird die Linie 971 als Regionalbuslinie eingestuft.
149
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Produkt
Aufgaben
AST
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/60
Minuten vor Fahrtantritt) mit flächendeckenden
Abfahrtsmöglichkeiten an vielen Haltestellen nach
einem festgelegten Fahrplan zu jedem gewünschten Ziel im Bedienungsbereich. Anrufsammeltaxis
(AST) verkehren zwar mit eigenständigem Tarif,
dieser ist dennoch Teil des VRS-Tarifs. Eine
Durchtarifierung für Umsteiger findet jedoch nicht
statt.
Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den
Kundenwünschen und ist dadurch maßgeblich vom
tragenden Verein bestimmt. Daher muss die Initiierung von solchen Bürgerbusleistungen von „unten“,
also den Bürgern selbst kommen. Der Aufgabenträger kann hierzu beratend wirken, wird jedoch
nicht die Trägerschaft übernehmen Das Erschließungsgebiet ist i.d.R. innerörtlich, jedoch werden
auch wichtige Ziele in Nachbarorten bedient.
Der Bürgerbus ist ein auf Bürgerwünschen basierendes zusätzliches Angebot und ersetzt nicht den
regulären ÖPNV. Er ist organisiert durch die Kundschaft in Kooperation mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen. Die Linienführung kann uneinheitlich sein. Individuelle Kundenwünsche werden
häufig bedient. Verkehre sind nicht in den VRSTarif integriert.
Bürgerbus
Abb. 9.3-1:
115
Produkte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
Linien
Angebot
Zielgruppe
und Räumen
schwacher
Nachfrage.
925
Angebot nach
Bedarf
Zielgruppe sind
alle Personen,
häufig Senioren
und Kinder in
einem Ortsteil.
115
Dargestellt sind die heutigen Linien sowie die neuen Linien, die im kurzfristigen Maßnahmenkonzept bis 2016 enthalten sind.
150
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 9.3-2:
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung des REGIO-Netzes im Rhein-Erft-Kreis
151
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 9.3-3:
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung des Regionalbusnetzes im Rhein-Erft-Kreis
152
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 9.3-3:
ENTWURF - Mai 2015
Darstellung der Ortsbuslinien und Stadtbuslinien im Rhein-Erft-Kreis
153
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Für den Geltungszeitraums des Nahverkehrsplans ist das REGIO-Busnetz
(Arbeitstitel) in seiner Qualität schrittweise so zu verbessern, dass mit diesem Angebot eine echte Alternative zum Autoverkehr geschaffen werden
kann. Gemäß dem Leitbild im Kapitel 7.1 soll mit dem REGIO-Busnetz ein
attraktives Angebot geschaffen werden, um gezielt neue Fahrgäste aus
dem Bereich MIV zu gewinnen. Damit sollen Voraussetzungen für eine
umweltorientierte Verkehrsmittelwahl geschaffen werden. Das REGIOBusnetz ist als Premium-Angebot im straßengebundenen ÖPNV im RheinErft-Kreis zu verstehen und stellt mit den jeweiligen SPNV- und Stadtbahnlinien das regionale Grundgerüst im ÖPNV dar. Die Aufwertung bisheriger
Regionallinien zu REGIO-Linien kann nur sukzessiv erfolgen und spiegelt
sich vor allem in den folgenden Aspekten wider:
Stringente Taktstrukturen mit Taktangeboten Mo.-So.
Klare und stringente Linienverläufe mit Fokus auf verbindende Funktionen
Auflassung von gering frequentierten Haltestellen (< 5 Ein- bzw. Aussteiger/Tag) zur Verkürzung der Reisezeiten im ÖPNV und Einhaltung
der Anschlüsse an den jeweiligen Verknüpfungspunkten
Optimale zeitliche und räumliche Verknüpfungen mit dem SPNV und
anderen REGIO-Linien sowie Stadtverkehrsleistungen in den jeweiligen Kommunen
Insbesondere bei der Sicherstellung der zeitlichen Verknüpfung kann es
erforderlich sein, Beschleunigungsmaßnahmen auf den entsprechenden
Verkehrswegen durchzuführen (siehe hierzu Kap. 9.7.3).
Im Schülerverkehr sollte zur Minimierung des Fahrzeugaufwandes auf den
Schülerverkehrslinien und anderen Linien mit zusätzlichen Fahrten zu den
jeweiligen Schulen im Kreisgebiet eine Entzerrung der Verkehrsspitzen in
der Schülerbeförderung durch eine Schulzeitenstaffelung angestrebt werden. Hier können zum Teil deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden,
wenn die Anzahl der benötigten Busse insbesondere morgens und nachmittags reduziert werden kann. In einer Pilotstadt im Rhein-Erft-Kreis sollte
die Schulzeitstaffelung zusammen mit den jeweiligen Schulen, der zuständigen Schulbehörde, der Elternschaft sowie mit den Verkehrsunternehmen
und ÖV-Aufgabeträger einvernehmliche Lösungen gefunden werden können, wie eine solche Schulzeitstaffelung an allen Schulen im Stadtgebiet
aussehen könnte. Aufbauend auf den Erfahrungen in der Pilotstadt kann
dann für weitere Städte im Kreis diese Schulzeitstaffelung umgesetzt werden.116 Grundsätzlich sollen Linienveränderungen bei den Schülerverkehrslinien einvernehmlich und bilateral zwischen den Verkehrsunternehmen
und Schulträger und ohne politische Beschlüsse stattfinden, um schnell auf
kurzfristige Veränderungen reagieren zu können. Dies gilt auch für Schülerverkehrslinien, die über die jeweiligen Stadtgrenzen hinausgehen.
116
Gemäß Runderlass zum „Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen“ des Landes NRW
vom 14.12.1983 muss der Unterrichtsbeginn zwischen 7:30 und 8:30 Uhr beginnen. Um Einsparungen bei den Kosten der Schülerbeförderung zu erreichen, ist ein unterschiedlicher Unterrichtsbeginn insbesondere von benachbarten Schulen notwendig. Schulträger und Verkehrsunternehmen sollen daher am Anfang eine abgestimmte Regelung auf der Basis von gemeinsam
zu erarbeitenden Vorschlägen entwickeln.
154
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
9.4
ENTWURF - Mai 2015
Anregungen an den SPNV und Stadtbahn
Die Gestaltung des künftigen ÖV-Angebots soll sich am starken SPNV-Netz
im Kreis orientieren. Mehrere Schienenverkehrsachsen erlauben eine gute
Anbindung an die umliegenden Oberzentren, wobei die Stadt Köln das bevorzugte Reiseziel ist.
Entscheidend für weitere Verbesserungen des SPNV in der Region Köln wird
die Durchlassfähigkeit des Bahnverkehrs am Kölner Hauptbahnhof. Mehr
als 1.200 Züge täglich frequentieren die Gleisanlagen am Hauptbahnhof
Köln, davon allein ca. 1.000 Züge im Nahverkehr. Doch der Hauptbahnhof
und auch der gesamte Kölner Eisenbahnring mit seinen Zulaufstrecken
erweist sich auch als einer der Engpässe im nationalen und internationalen
Eisenbahnnetz. Jede weitere Verbesserung des SPNV in Region und das
trifft auch für den Rhein-Erft-Kreis zu, sind bauliche und betriebliche Entlastungswirkungen erforderlich. Hierzu hat der Nahverkehr Rheinland
(NVR) ein Gutachten117 erstellt, das ein stufenweises Gesamtkonzept aus
Infrastrukturmaßnahmen und optimierten Betriebsabläufen beinhaltet,
das den Bahnknoten Köln entlasten soll. Hierzu gehören folgenden Ausbauplanungen im Rhein-Erft-Kreis:
Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren
Durch ein mehrgleisiges Überwerfungsbauwerk als Teil des Westspangen-Ausbaus können die Eifelstrecke Richtung Köln und die Güterzugstrecke Richtung Süden niveaufrei mit die Güterzugstrecke
Richtung Süden niveaufrei mit der linken Rheinstrecke verknüpft
werden.
Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn (Erft-S-Bahn als S12)
Hierfür muss eine niveaufreie Querung (Überwerfungsbauwerk) der
Fernbahn und des S-Bahngleises nach Düren im Bereich KerpenHorrem erfolgen und die Strecke elektrifiziert werden.
Anbindung der Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach
Damit zur Entlastung des Bahnknotens Fern- und Nahverkehr über
getrennte Gleise rollen können, ist auch die Bahnstrecke Richtung
Mönchengladbach an die S-Bahn-Stammstrecke anzubinden
Der Rhein-Erft-Kreis sieht den Ausbau der Bahnstrecke RB 38 zu einer SBahn als wichtige vordringliche Maßnahmen an, um weitere pendlerströme von und nach Köln auf den ÖPNV zu lenken. Ein entsprechendes Gutachten bezüglich der Kosten-Nutzen-Bewertung liegt bereits vor und bescheinigt einen hohen Kosten-Nutzen-Wert dieser Maßnahmen. Zielvorstellung ist es, die Umwandlung der RB 38 zwischen Bedburg und KerpenHorrem zu einer S-Bahn bis zum Zeitraum 2023 umzusetzen. Hierzu laufen
in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die weiteren planerischen
Vorbereitungen rund um S 11, Köln Hbf. sowie Bf. Köln Messe/Deutz inklusive Erft-S-Bahn.
2015/2016 soll im Rahmen von Machbarkeitsstudien die Errichtung einer SBahnverbindung (Verlängerung der S6) zwischen Köln und Pulheim und
117
Gutachten zur Lösung des Engpasses Bahnknoten Köln; 2012, erstellt vom Büro SMA im Auftrag
des NVR
155
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
ggf. weiter nach Grevenbroich und Mönchengladbach sowie zwischen Köln
und Bonn geprüft werden.
Im süd-östlichen Bereich des Rhein-Erft-Kreises liegt die Orientierung neben dem SPNV auch auf den jeweiligen Stadtbahnlinien 16 (Stadt Wesseling) und 18 (Städte Brühl und Hürth). Auf der Linie 18 soll in 2015/2016
durch einen zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Brühl-Mitte –
Badorf auf ca. zwei km Länge der 10-Minuten-Takt sogar bis BrühlSchwadorf verlängert werden.
Des Weiteren werden für folgende weiteren Stadtbahnverlängerungen in
Frechen und in Hürth die Trassen freigehalten:
Verlängerung der Linie 7 zum Neubaugebiet Grube Carl in Frechen
und eventuell weiter nach Frechen-Habbelrath.
Stichstrecke von Hürth-Hermülheim nach Hürth-Zentrum.
Für diese beiden Streckenverlängerungen sind derzeit die Finanzierungen
nicht gesichert.
Das Busangebot soll sich, insbesondere bei Linien mit Anschluss an SPNVVerknüpfungspunkte, am Schienennetz und dessen Taktzeiten ausrichten.
Mit der Umsetzung der Erft-S-Bahn als S12 nach Bedburg ist bis zum Inbetriebnahme das Busangebot insbesondere im Raum Bergheim und Elsdorf
auf die neue S-Bahn auszurichten. Dabei sind bestehende Konkurrenzangebote und Parallelverkehre zwischen Bus und Schiene nach Möglichkeit zu
vermeiden. Hierzu sind innerhalb der nächsten Jahre Daten zu ermitteln. In
Zusammenhang mit der Durchführung einer umfassenden Fahrgastzählung ist auch eine Bewertung von konkurrierenden Linienangeboten im
Korridor der jeweiligen SPNV-Strecken vorzunehmen.
9.5
Bedarfsverkehre
Das gegenwärtige Angebot im Bereich Anruf-Sammel-Taxi (AST) in den jeweiligen Städten soll erhalten bleiben. Die Festlegung der Haltestellen sowie der Fahrpläne erfolgt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen
und mit den jeweiligen Städten. Grundsätzlich soll das AST weiterhin von
den jeweiligen Städten selbst finanziert werden. Nach wie vor übernimmt
die REVG die Koordination für den Betrieb des AST für die Städte Bedburg,
Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Die
AST-Verkehre in Brühl und Hürth werden von den StWB bzw. SWH koordiniert und jeweils direkt durch die beauftragten Unternehmen disponiert.
Grundsätzlich soll zu Vereinheitlichung des AST-Angebotes gegenüber den
Kunden folgenden Aspekte geregelt sein:
Einheitliche Gestaltung der AST-Abfahrstellen
Einheitliche Telefonnummer für die Disposition der AST-Fahrten
Beibehaltung der vorhanden Liniennummerierung der AST-Angebote
in den jeweiligen Städten (780 bis 789)
In Kapitel 4.5.1 sind die jeweiligen AST-Angebote in den jeweiligen Städten
dargestellt. Die Vergabe von AST-Fahrten an örtliche Taxiunternehmen im
156
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Rahmen von Ausschreibungen wird sich in Zukunft immer schwieriger bewerkstelligen lassen, da häufig keine Betreiber zu finden sind, die diese
Leistungen übernehmen wollen.
Als Ergänzung oder Ersatz zu den Linienfahrten mit Bussen in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit niedriger Nachfrage wird die Errichtung von TaxiBus-Linien oder Fahrten empfohlen. Dies gilt auf Kreisebene
auch für das REGIO-Busnetz als auch für die Regionalbuslinien. Anhand von
Fahrgastzählungen können diejenigen Fahrten oder sogar ganze Streckenabschnitte in Zeiten schwacher Nachfrage identifiziert werden, für die Umstellung auf TaxiBus-Fahrten wirtschaftlich sinnvoller sind. Bei minimaler
Besetzung kann eine Umstellung von Linienverkehrsangeboten auf eine
bedarfsgesteuerte Bedienung für folgende Bereiche gelten:
Für einzelne Fahrten bzw. vollständige Linien,
für Linienabschnitte (Teleskoplinien),
für einzelne Verkehrstage und
für bestimmte Zeiträume (z. B. Ferien, Sommerhalbjahr).
Für die Umstellung des Linienangebotes (einzelne Fahrten bis hin zu kompletten Linien) sollte die Betriebsform TaxiBus gewählt werden, da hier die
Integration des VRS-Tarifs nach wie vor sichergestellt ist. Zudem sind die
TaxiBusse weiterhin liniengebunden. Die Umstellung auf TaxiBus ist zu
überprüfen, wenn
die Frequentierung der Einzelfahrt regelmäßig weniger als fünf Fahrgäste beträgt und/oder
regelmäßig Linienabschnitte ohne Fahrgäste befahren werden.
Die Betriebsform AST sollte nur bei ergänzenden Leistungen angewendet
werden, da hier ein eigenständiger Tarif innerhalb des VRS-Tarifs zum Zuge
kommt.
Mittel- bis langfristig sollte im Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich angestrebt
werden, ob eine Harmonisierung der unterschiedlichen Bedarfsverkehre
(AST und TaxiBus) auf eine Angebotsform im Sinne der besseren Begreiflichkeit bei den Fahrgästen sinnvoll ist. Damit verbunden ist auch eine vollständige Integration in den VRS-Tarif, die jedoch zwangsläufig zu höheren
Zuschüssen durch die jeweiligen kreisangehörigen Städten führen wird. Da
das AST-Angebot in fast allen Kommunen im Kreis die Funktion des Abendund Nachtverkehrs übernimmt, ist bei einer Harmonisierung der AST- und
TaxiBus-Angebote auf eine Angebotsform auch zu prüfen, ob die Umsetzung eines vereinfachten Abend- und Nachtnetzes mit dem Linienverkehr
mindestens genauso wirtschaftlich wäre.
157
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
9.6
ENTWURF - Mai 2015
Verknüpfungspunkte und Haltestellen
9.6.1
Verknüpfungspunkte
Eine optimale Abstimmung der Verkehrsangebote an bedeutenden Verkehrsknoten ist zwingende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem. Die Verknüpfungspunkte selbst sind so zu gestalten, dass ein
konfliktfreier und zügiger Betriebsablauf sichergestellt wird, möglichst kurze Wege für die Kunden beim Umsteigen erreicht werden und die Situation
vor Ort kundenorientiert im Hinblick auf Sicherheit, Information und Komfort ist.
Die Qualitätsstandards für die Qualität der Verknüpfung und für die Ausstattung der Verknüpfungspunkte sind in Kapitel 7.3 und 7.5 aufgeführt.
Die Anschlusssicherung ist nicht nur für den einzelnen Fahrgast, der bei
Verspätung dennoch seinen Anschluss erreichen möchte, von Bedeutung.
In einem regionsweiten ÖPNV-System können nicht alle nachgefragten
Relationen umsteigefrei angeboten werden. Um den stets als Nachteil oder
gar als Hürde empfundenen Umsteigevorgang reibungslos und zeitlich
kurz zu halten, sind Anschlüsse abzustimmen und betrieblich abzusichern.
Schließlich setzt sich ein Teil der Nachfrage im SPNV und im Busverkehr aus
Fahrgästen mit Vor- und Nachlauffahrten zusammen.
Das Fahrpersonal der Buslinien hat nach betrieblichen Vorgaben auf Anschlusszüge und Anschlussbusse zu warten. Die Wartezeiten werden bemessen nach
der Bedeutung des Anschlusses,
den weiteren Anschlussbindungen entlang des Linienweges,
der Fahrzeugumlaufbindungen und
der Tageszeit.
In einer Abwägungssituation muss dann dem Anschluss Vorrang vor der
Pünktlichkeit des abfahrenden Kurses gegeben werden. Die Prioritätenfolge
der Anschlusssicherungen hängt von der Anzahl der Umsteiger und vom
zeitlichen Abstand nachfolgender (Ersatz-)Fahrten ab. Für den Rhein-ErftKreis können die Verknüpfungspunkte in folgenden Kategorien hinsichtlich
ihrer Bedeutung zugeordnet werden (siehe Abb. 9.6-1):
Typ
Verknüpfungsbedeutung
Typ 1
Verknüpfung Bahn/SPNV, Bahn/SPNV/Bus und Bus/Bus mit mehr als zehn Linien
Überregional und regional bedeutsame Verknüpfung für mehrere Städte im Kreis
Ausrichtung auf den Fahrplan Bahn/SPNV
Zentrale Bahnhöfe mit RE-Angebote im SPNV
Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus mit bis zu zehn Linien
Regional bedeutsame Verknüpfung für mind. zwei Städte im Kreis
118
Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien
Zentrale Bahnhöfe mit SPNV-Angebote, zentrale Stadtbahnhaltestellen bzw. zentrale
ZOB (Bus)
Überregionale
Verknüpfungsstelle
Typ 2
Regionale Verknüpfungsstelle
118
Eine zeitliche Ausrichtung auf die Stadtbahn ist aufgrund des dichten Stadtbahnangebotes (10Min.-Takt) nicht unbedingt erforderlich.
158
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Typ
Verknüpfungsbedeutung
Typ 3
Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus
Zentrale bedeutsame Verknüpfung für die Stadt mit bis zu fünf Linien
119
Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien
Zentrale Bahnhöfe mit SPNV-Angebote, zentrale Stadtbahnhaltestellen bzw. zentrale
ZOB (Bus)
Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus mit mehr als zwei Linie
Lokale bedeutsame Verknüpfung
120
Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien
Umsteigehaltestelle im Stadtteil
Zentrale Verknüpfungsstelle
Typ 4
Lokale Verknüpfungsstelle
Abb. 9.6-1:
Kategorisierung der Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
In Abb. 9.6-2 und 9.6-3 sind die Verknüpfungsstandorte des ÖPNV im RheinErft-Kreis dargestellt.
Haltestellenname
Bedburg
Bahnhof Bedburg
Brühl
Bf. Brühl
Brühl-Mitte
Bergheim
Bf. Bergheim
Bf. QuadrathIchendorf
Hst. Oberaußemer
Straße
Elsdorf
Busbahnhof
119
120
Bevorzugte
zeitliche Verknüpfung
Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung
typ
RB38 <=>
905, 924, 927,
975, 987, 988,
AST 785
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Düsseldorf
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
RE5, R26, RB 48 Typ 2
<=>
703, 930; AST
782
Stadtbahn 18
Typ 2
<=>
702, 703, 704,
706, 707, 709,
930, 935, 985,
990, AST 782
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene
Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln und Bonn
RB38
<=>
922, 940, 945,
960, 961, 963,
969, 971, 975,
AST 787
RB38
<=>
960, 961, 963,
969, 970, 975,
AST 787
970 <=>
971, 924, 961,
AST 787
Typ 2
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Düsseldorf
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und benachbarte Städte (Elsdorf und Pulheim)
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung
Köln/Düsseldorf/Kerpen-Horrem
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Typ 4
Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus
940, 941, 963,
988, 283, AST
784
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus
(im Vordergrund zeitliche Verknüpfung der 283 an/von
andere Linien in Richtung Bergheim)
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte (Kerpen und Bergheim
sowie Bedburg)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus;
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln und Bonn
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Regionalbus nach Erftstadt und Wesseling (985, 930,
990)
ebenda
ebenda
159
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Haltestellenname
ENTWURF - Mai 2015
Bevorzugte
zeitliche Verknüpfung
Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung
typ
RE12, RE22,
RB24
<=>
920, 955,977,
990, AST 789
807, 920, 979,
984, 990, 212,
228, AST 789
Typ 2
FrechenKönigsdorf S
S12, S13
<=>
731, 962, 963,
980, AST 783
Typ 3
Rathaus
Stadtbahn 7
<=>
145, 710, 731,
957, 960, 964,
965, 968, 976,
977, 980, AST
783
Stadtbahn 7
<=>
960, 964, 968,
976, AST 783
Stadtbahn 7
<=>
965, AST 783
Typ 3
Erftstadt
Bf. Erftstadt-Liblar
Lechenich Markt
Frechen
FrechenBenzelrath
Am alten Bahnhof
Hürth
ZOB Hürth-Mitte
Bf. HürthKalscheuren
Hürth-Hermülheim
Hürth-Fischenich
Hürth-Efferen
Kerpen
Hp. Buir
121
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Euskirchen
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte (Kerpen und Kommunen im westlichen Bereich Kreis Euskirchen)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus;
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte (Kerpen, Brühl)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene Verknüpfung
Verknüpfung mit AST-Verkehr
Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln und Kerpen-Horrem
Anbindung Busverkehr (Bergheim, Pulheim usw.)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus;
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
Bedeutung
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln
Typ 4
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
Bedeutung
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln
710, 711, 712,
713, 714, 715,
718, 720, 960,
AST 780, AST
789
RB 24, RB 26
<=>
714, AST 780
121
935 *
Stadtbahn 18
<=>
714, 720, 935,
960, 979, AST
780, AST 789
Typ 2
Stadtbahn 18
<=>
713, 714, 718,
AST 780
Stadtbahn 18
<=>
712, AST 780
Typ 4
Verknüpfungshaltstelle Stadtbus/Stadtbus und Stadtbus/Bus
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte (Bergheim, Frechen,
Kerpen und Erftstadt sowie Köln 978)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung
Köln/Bonn/Euskirchen
Lokale Verteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus;
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Nachts AST nach Erftstadt
Zielpunkt für Regionalbuslinie aus Erftstadt und Zülpich (979)
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
Bedeutung
Typ 4
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
Bedeutung
S12, S13
<=>
966, 976, 215,
AST 988
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte
Typ 3
Typ 2
Die Linie 935 hält nicht direkt am Bf. Hürth-Kalscheuren, sondern an der Haltestelle Rodenkirchener Straße (ca. 350 m Fußweg erforderlich).
160
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Haltestellenname
Bf. Horrem
Bf. Sindorf
Kerpen Neues
Rathaus
Pulheim
Bf. Pulheim
Bf. Stommeln
Brauweiler Kirche
Wesseling
Wesseling Mitte
Urfeld
Wesseling Nord
Abb. 9.6-2:
ENTWURF - Mai 2015
Bevorzugte
zeitliche Verknüpfung
RE1, RE9, RB
38, S12, S13,
<=>
920, 941, 955,
960, 964, 966,
975, 976, AST
788
S12, S13
<=>
911, 920, 922,
966, AST 788
911, 920, 922,
966
Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung
typ
RE8, RB27
<=>
967, 970, 980,
AST 786
RE8, RB27
<=>
967, 970, AST
786, 925
962, 967, 961,
976, 980, AST
786
Typ 1
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung nach
Köln/Düsseldorf/Aachen
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Typ 2
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in
Richtung benachbarter Städte
Typ 4
Verknüpfungspunkt Bus/Bus
langfristig Aufnahme Linie 976
Typ 2
Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus;
Verknüpfung zum SPNV in Richtung
Köln/Grevenbroich/Mönchengladbach
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
Verknüpfung zum SPNV mit teilweise langen Fußwegen zum Bus
Typ 4
Typ 3
Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus
Verteilung im Stadtgebiet Pulheim und nach Bergheim,
Frechen, Köln-Bocklemünd, Köln-Lövenich und KölnWeiden-Zentrum
Stadtbahn 16
Typ 2
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus;
<=>
Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln
721, 722, 930,
Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet
AST 781
Stadtbahn 16
Typ 4
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
<=>
Bedeutung
721, AST 781
Stadtbahn 16
Typ 4
Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler
<=>
Bedeutung
722, AST 781
Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
Neben den obengenannten Verknüpfungspunkten sind für den Rhein-ErftKreis folgenden Punkte zur Verknüpfung mit seinen Regionalbuslinien von
hoher Bedeutung:
Köln-Weiden Zentrum
Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 und Buslinien der KVB
Köln Weiden-West
Verknüpfung mit der S-Bahn S11 und 12 sowie Stadtbahnlinie 1 der
KVB
Köln-Worringen (S)
Verknüpfung mit der S6 und S11
Köln-Bocklemünd
Verknüpfung mit den Stadtbahnlinien 3 & 4 sowie Buslinien der KVB
Bahnhof Rommerskirchen
Verknüpfung mit dem SPNV (RE8 und RB27)
161
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Köln-Bocklemünd
Köln-Bocklemünd
Abb. 9.6-3:
Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
162
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Grundsätzlich sollen bei der Fahrplangestaltung geringfügige Verspätungen ohne gravierende Auswirkungen auf das Anschlussverkehrsmittel beachten werden. Für den Fall, dass zu knappe Anschlusszeiten oder die Anschlüsse nur knapp nicht erreicht werden können, sind auf dem Linienweg
der jeweiligen Linien gezielte Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Anschlussbeziehungen anzustreben (siehe hierzu Kap. 9.6.3).
Die Umsteigebeziehungen sind auch betrieblich (von SPNV auf Bus) bzw.
linienbündelübergreifend (von Bus auf Bus) zu gewährleisten (siehe hierzu
Kap. 11.2).
An allen Verknüpfungspunkten der Kategorien 1 bis 4 sind schrittweise
dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) einzurichten und aufzustellen, um den Fahrgästen und dem Fahrpersonal über die DFIAnzeigetafeln an den Umsteigehaltestellen Informationen über Ankunftsund Übergangszeiten zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist dabei ein einheitlicher DFI-Server, um auch über das Internet Angaben weiterzuleiten,
wodurch weitere Ausgabemedien gespeist werden können (PC, mobile
Endgeräte).
9.6.2
Haltestellen & Barrierefreiheit
Investitionen in die Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV obliegen
dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Kommunen bei kommunalen Straßen, Rhein-Erft-Kreis bei Kreisstraßen und Landesbetrieb Straßen NRW bei
Landes- und Bundesstraßen), wobei je nach Vereinbarungen diese Zuständigkeiten auch auf andere Straßenbaulastträger übertragen werden können. Die Unterhaltung der Infrastruktur wird vollständig durch die jeweiligen Kommunen geleistet.
Ein mittel- bis langfristiges Leitziel für die Nahverkehrsplanung im gesamten Rhein-Erft-Kreis ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Hierbei spielen in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen
mit ihren speziellen Anforderungen eine wesentliche Rolle. Das PBefG sieht
vor, im Rahmen der Nahverkehrsplanung „die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.
Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“(§ 8, Satz 3
PBefG). Hiervon kann lediglich in Ausnahmefällen sowie aufgrund einer
landesgesetzlichen Regelung abgewichen werden.
Daher sind im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplanes Rhein-Erft-Kreis
2015 bis 2020 folgende Aufgaben durchzuführen:
Erstellung eines fortschreibungsfähigen Haltestellenkatasters inklusive Mängelbewertung bis Ende 2016. Die Aufnahme aller Haltestellen in das Haltestellenkataster sollte einmalig vorgenommen werden.
Die Kosten hierzu werden nach einer Kostenermittlung der VRS
GmbH auf ca. 55 Tsd. EUR geschätzt. Weiterlaufende Aktualisierungen der Datenbank sollten jährlich von den Städten bzw. dem RheinErft-Kreis nach einem abgestimmten Verfahren mit den Verkehrsunternehmen direkt in der Datenbank des VRS aktualisiert werden. Die
163
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Koordination der jährlichen Aktualisierung soll vom Aufgabenträger
Rhein-Erft-Kreis übernommen werden.
Erstellen von jährlich zu prüfenden und fortzuschreibenden Prioritätenlisten durch die einzelnen Städte unter Koordinierung des Aufgabenträgers. Auswählen und Einordnen einzelner Haltestellen und
Verknüpfungspunkte hinsichtlich ihrer Frequentierung aber auch ihrer Nähe zu zentralörtlichen Einrichtungen sowie Orten, welche häufig von mobilitätseingeschränkten Bürgern aufgesucht werden.
Erstellung von Förderanträgen nach §12 des ÖPNVG NW durch die
jeweiligen Städte im Rhein-Erft-Kreis bzw. Baulastträgern.
Entsprechend der Verfügbarkeit von Fördermitteln ist anzustreben, die Haltestellen gemäß der Prioritätenliste von den jeweiligen Straßenbaulastträgern sukzessive barrierefrei umzubauen. An dieser Stelle sei nochmals auf
wichtige bauliche und gestalterische Aspekte sowie auf die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste hingewiesen:
Ausbau einer Haltestelle bei nachgewiesener verkehrlicher Sinnhaftigkeit
vorrangige Anlage am Fahrbahnrand; im Fall des Ausbaus von Haltestellenpositionen in Busbuchten hinreichende Bemessung der fahrgeometrischen Ein- und Ausfahrbereiche gemäß RASt 06;
Einbau der Hochborde in gerade verlaufenden Straßenabschnitten
(nicht in Krümmungen oder Kurvenlagen);
Länge der Hochborde analog zu den eingesetzten Busfahrzeugen;
ausreichend breite Warteflächen (mindestens 2,5 m);
transparenter Wetterschutz mit Sitzgelegenheiten;
Ausbildung der taktilen Leitelemente als geschlossene Kette;
verkehrssichere Anlagen, barrierefreie Zuwegung und Zugangsmöglichkeiten.
9.6.3
Linienwege
Der straßengebundene ÖPNV wird auf unterschiedlich klassifizierten Straßen geführt. Um die Fahrplantreue sicherzustellen, ist ein störungsfreier
Ablauf im Straßennetz besonders anzustreben. Wesentliche Probleme des
Linienverkehrs resultieren aus der Verspätungsanfälligkeit einzelner Linien
auf bestimmten kritischen Streckenabschnitten. Durch den Abbau externer
Störquellen können diese Probleme entschärft werden. Als effektivste Gegenmaßnahmen haben sich baulich getrennte Busspuren sowie Maßnahmen im Bereich der Lichtsignalsteuerung bewährt. Weiterhin kann – außerhalb des investiven Bereichs – auch durch rein organisatorische Maßnahmen der Abbau externer Störquellen des Busbetriebes vorgenommen
werden. Für einen sinnvollen Einsatz dieser Maßnahmen ist für jeden Anwendungsfall die Effektivität anhand der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten zu überprüfen. Organisatorische Maßnahmen sind im Folgenden wiedergegeben (Quelle: B.Nickel, VDV, in BusBahn 04/2010).
164
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
1.
ENTWURF - Mai 2015
Verflüssigung des MIV, in dem der Bus „mitschwimmt“:
Vorfahrt entsprechend dem Linienverlauf (auch abknickende
Vorfahrt),
Halteverbote, damit die gesamte Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr verfügbar ist,
Abbiegespuren für den MIV, damit der Abbiegerstau Geradeausfahrer nicht behindert und
LSA-Räumschaltungen, damit der Bus unabhängig von aufgestauten Fahrzeugen an der LSA durchfahren kann.
2.
(Möglichst) keine Tempo-30-Zonen, kein Shared Space, keine Spielstraßen, keine Rechts-vor-Links-Regelungen auf Straßen mit Linienverkehr
3.
Einschränkungen für den MIV, um Störungen des Verkehrsflusses
auszuschließen:
4.
Ausnahmegenehmigung für Linienverkehre von Regelungen für den
MIV:
5.
Damit der Linienweg nicht verlängert wird,
Ausnahmegenehmigung von Abbiegeverboten,
Ausnahmegenehmigung von Einbahnstraßenregelungen,
Ausnahmegenehmigung zum Durchfahren von Fußgängerbereichen,
Durchlass durch gesperrte Strecken für den Bus damit die Reisegeschwindigkeit nicht reduziert wird,
Ausnahmegenehmigung vom Fahrtrichtungsgebot auf Sortierspuren, damit der Bus einen weniger belasteten Fahrstreifen
benutzen kann und
Ausnahmegenehmigung von Tempo-30-Regelung.
Bevorrechtigung für den Bus:
122
Halteverbote, damit die Fahrbahn nicht eingeengt wird und
Abbiegerverbote, damit keine den Geradeaus-Verkehr behindernden Staus von Abbiegern entstehen.
Bau von Haltestellenkaps122,
vorgezogene Haltelinien an LSA, damit sich der Bus an die Spitze des Fahrzeugpulks setzen kann,
Signalgesicherter Spurwechsel durch eine „Busschleuse“,
Reservierte Sonderfahrstreifen für den Bus (Busspur); Busstraße,
Abwehr von Falschparkern an Haltestellen und auf Sonderfahrstreifen,
Einsatz von ÖV-Signalen an LSA,
LSA-Beeinflussung und
Zuflussdosierung mit Bus-Bevorrechtigung.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten
165
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Für das REGIO-Busnetz sollten die Möglichkeiten der Beschleunigungsmaßnahmen schrittweise umgesetzt und ausgenutzt werden. Hierzu empfiehlt
es sich gemeinsam mit den betroffenen Kommunen im Kreis ein Beschleunigungskonzept für das REGIO-Busnetz erstellen zu lassen, wo und mit welchen Aufwand Beschleunigungsmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden
können. Wichtig dabei ist die Sicherung der Anschlüsse an den Verknüpfungspunkten mit anderen REGIO-Buslinien oder von und zum
SPNV/Bahnverkehr sowie Stadtbahnverkehr. Hierzu gehören:
Bevorrechtigung an den Knotenpunkten im Umfeld der Verknüpfungspunkte (ca. bis 1,0 km Radius um den betroffenen Verknüpfungspunkt)
Sicherstellung einer reibungslosen Befahrbarkeit der Straßen im Umfeld der Verknüpfungspunkte (ca. bis 1,5 km Radius um den betroffenen Verknüpfungspunkt) durch geeignete bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen
Auflassung von Haltestellen im Linienverlauf mit sehr geringem
Fahrgastaufkommen zur Reduzierung der Fahrzeiten
In einem Stufenplan können daher für das REGIO-Busnetz folgende Umsetzungsschritte eingeleitet werden:
•
Ausarbeitung von drei Beschleunigungskonzepten mit Schwachstellenanalyse bezüglich Fahrzeiten für die drei Linienbündelungsbereiche 1 bis 3 im Regional- und Ortsbusverkehr mit Kosten-NutzenBewertung der Maßnahmen, Prioritätenkatalog und Kostenschätzung
•
Erstellung von Planunterlagen und Förderanträgen beim NVR (gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen)
ab 2017
•
Umsetzung an ausgewählten Pilotbereichen des REGIO-Busnetzes ab
2018 und Evaluierung der Maßnahmen
•
Umsetzung weiterer Maßnahmen im REGIO-Busnetz bis Ende 2019
(Vorbereitung des Vergabeverfahrens ab 2019)
Selbstverständlich können diese Beschleunigungskonzepte auch für die
Ortsbusverkehre und für die Stadtbusleistungen in den Städten Brühl,
Hürth und Wesseling erweitert werden.
166
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
9.7
ENTWURF - Mai 2015
Tarifstruktur und Vertriebsformen
9.7.1
Tarifstruktur
Die in Kapitel 4.13 dargestellten Angaben zur Tarifstruktur und Einbettung
des Rhein-Erft-Kreises in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg bleiben in Zukunft erhalten. Alle ÖPNV-Angebote mit Ausnahme der Bürgerbusse sind
vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg integriert.123 Alle im Nahverkehrsraum genehmigten Linienverkehre unterliegen dem VRSVerbundtarif. Dieser Tarif gilt in allen Gebietskörperschaften innerhalb des
Verbundraumes VRS. Seit dem 01.01.2015 besteht eine Tarifkooperation
zwischen AVV und VRS, welche die tariflichen und vertrieblichen Übergänge zwischen beiden Verbundräumen vereinfachen. Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem AVV-Gesamtnetz und dem VRS-Netz soll der
VRS-Tarif die heute zur Anwendung kommenden Tarife, und zwar den AVV, den NRW- und auf wenigen Relationen sogar den DB-Tarif, ersetzen. Während der AVV-Tarif unverändert bleibt, wird der VRS-Tarif um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt, die dann ausschließlich zwischen AVV und VRS gelten
und die höheren Reiseweiten zwischen den Verbundräumen abdecken.
9.7.2
Vertriebsformen
Die heutigen Verkaufsstellen des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis sind beizubehalten. Der Fahrkartenverkauf in den Bussen ist ein wichtiges Servicemerkmal und hat aufgrund der begrenzten Verkaufsagenturdichte eine
hohe Bedeutung. Im Rhein-Erft-Kreis sind ansonsten folgende Vertriebswege für den ÖPNV vorhanden:
Personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen
Sonstige private Verkaufsstellen
Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich vorwiegend an den Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV sowie an den
Haltestellen der Stadtbahnstrecken.
Grundsätzlich sollte in jeder Stadt im Kreisgebiet eine personalbediente
Verkaufsstelle angeboten werden, die mind. über alle Werktag zu den
Hauptgeschäftszeiten geöffnet ist. Wünschenswert wäre auch ein Betrieb
am Samstag (insbesondere Vormittags) sowie an Sonntagen. An allen Verknüpfungspunkten der Kategorie 1 bis 2 (siehe Kap. 9.6.1) sind personalbediente Vertriebsformen vorzuhalten. Diese können eigene von den Verkehrsunternehmen betriebene Verkaufsstellen, kombinierte Verkaufsstellen (Bahn, VU und andere) bis hin zu privaten Agenturen sein.
Der persönliche Kontakt im Vertrieb erfolgt im Wesentlichen über die Fahrer der Busunternehmen. Eine Ausweitung der dezentralen Vertriebsstellen, etwa in öffentliche Einrichtungen der Städte und Gemeinden, ist im
Hinblick auf die Etablierung weiterer personengebundener Vertriebswege
begrüßenswert. Dabei ist es aber unabdingbar, dass die Kunden auch bei
123
Für den Fall, dass in den nächsten Jahren ab 2015 weitere Bürgerbusgebiete im Rhein-Erft-Kreis
sich etablieren werden und auch dauerhaft betrieben werden können, ist eine Integration der
Bürgerbusse in den VRS-Tarif anzustreben Dabei muss bedacht werden, dass hierzu eine umfangreiche Schulung der ehrenamtlichen Fahrer bezüglich der Tarifangebote im VRS-Gebiet erforderlich sein wird.
167
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
diesen Stellen kompetente und geschulte Ansprechpartner für das vorgesehene Vertriebsportfolio vorfinden.
9.8
Informations- und Serviceangebote sowie Mobilitätsmanagement
9.8.1
Informations- und Serviceangebote
Eine lückenlose Fahrgastinformation vor und während der Fahrt ist eine
Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung, Nutzung und Akzeptanz des
ÖPNV. Sie ist der Schlüssel zur Nutzung des komplexen Produkts ÖPNV,
auch im Vergleich zum allgegenwärtigen und weniger restriktiven Auto.
Nachfolgend werden die einzelnen Aspekte aufgelistet, die eine wichtige
Rolle für den Informationsgewinn über den ÖPNV sowie die Rechte der
Fahrgäste, Kunden und andere Personen darstellen. Darunter fallen:
Werbung,
Elektronisches Fahrplanauskunftssystem und Auskunftsabfragen,
Telefonische Auskunft,
Gedruckte Fahrgastinformation,
Beschwerdemanagement,
Mobilitätsgarantie NRW,
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. und
Fahrgastrechte.
Werbung
Werbe- und PR-Maßnahmen werden sowohl durch den Verbund als auch
durch die Verkehrsunternehmen umgesetzt. Initiatoren für Marketingmaßnahmen sind das vom Land NRW finanzierte und im Hause des VRS
angesiedelte Kompetenzcenter Marketing, die Aufgabenträger, der VRS
und die Verkehrsunternehmen. Kernbotschaft des Verbundes ist die Einheitlichkeit des Bus- und Bahnangebotes durch die Anwendung gleicher
Tarife sowie gleicher Beförderungs- und Tarifbedingungen. Die Werbebotschaften des VRS und der Verkehrsunternehmen überschneiden sich. Durch
abgestimmte Gestaltungsrichtlinien und durch die Abstimmung der Kommunikationspläne soll sichergestellt werden, dass das Bus- und Bahnangebot in der Öffentlichkeit als einheitliches, transparentes System wahrgenommen wird.
Das Land NRW („Der neue Nahverkehr in NRW“) wirbt auf Landesebene für
die Nutzung des ÖPNV in Form von Imagekampagnen. Auf Ebene des Verkehrsverbundes werden neben der unternehmensübergreifenden Fahrgastinformation in erster Linie die Verbundtarife kommuniziert. Darüber hinaus werden in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen neue Angebote
in Form von Events und Promotions-Aktionen beworben. Die Verkehrsunternehmen konzentrieren sich auf die Vermarktung der unternehmenseigenen Leistungen zur Verkaufsförderung sowie zur Profilierung des Unternehmens.
168
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Elektronisches Fahrplanauskunftssystem und Auskunftsabfragen
Der VRS verfügt über ein elektronisches Fahrplanauskunftssystem, dessen
Datenbasis weit über die Bus- und Bahnangebote im VRS hinausgeht. Die
regionalen Fahrplandaten der neun Kooperationsräume in NRW werden zu
einer landesweiten Fahrplandatenbasis zusammengestellt, die wiederum
allen teilnehmenden Räumen zur Übernahme in das jeweils verwendete
Auskunftssystem zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurde eine
Schnittstelle realisiert, die den Zugriff auf die deutschlandweite durchgängige elektronische Fahrplaninformation (DELFI) enthält.
Derzeit sind die Fahrplandaten gemäß Fahrplan (SOLL-Daten) sowie sog.
Ereignisdaten integriert. Ereignisdaten stellen geplante Umstellungen des
Fahrplans aufgrund kurz- oder nur mittelfristig vorhersehbarer Änderungen der Fahrzeiten (z. B. bedingt durch Wetterereignisse oder Baustellen)
dar. Die Qualität der Ereignisdaten und deren Wiedergabe im System ist
von verschiedenen Faktoren abhängig, so auch vom Vorlauf des Ereignisses
und dessen Planbarkeit. Der VRS und die verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen nutzen die NRW-Datenbasis und beteiligen sich an der Weiterentwicklung ihres elektronischen Auskunftssystems. Von großer Bedeutung
ist die Ergänzung dieses Datenpools um sog. Echtzeitdaten (IST-Daten), die
minutiös Verspätungen anzeigen.
Die Auskunftsabfrage über PC und mobile Endgeräte nimmt stetig zu. Zu
den mobilen Endgeräten zählen Mobiltelefone, Personal Digital Assistant
(PDA) oder Smartphones (Kombination aus Mobiltelefon und PDA). Eine
internetbasierte Fahrplanauskunft ist im VRS als App verfügbar. Die kostenfreie Fahrplan-App "VRS-Info" des VRS sowie die App von der DB AG bieten einen Überblick über den gesamten ÖPNV im und um das Verbundgebiet. Verbindungen und Abfahrtszeiten vom Schienenverkehr über Bus bis
hin zum Fußweg von A nach B werden mit der App via Smartphone nutzbar. Seit Juli 2013 verfügt die REVG auch über eine App für Smartphone
oder Tablets.
Wichtig ist, dass künftige Informationsformen und -trends ohne große Verlustzeiten aufgegriffen werden sollen, um den Zugang von potentiellen
Fahrgästen zum ÖPNV deutlich erleichtern. Insgesamt sind die Möglichkeiten moderner Internet- und Mobiltechnologie sind bei weitem noch nicht
ausgeschöpft. Gerade hier sind in den nächsten Jahren einige Verbesserungspotentiale anzustreben:
•
Die elektronische Auskunft hat noch wesentlichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich Ausfallsicherheit, Datenqualität, Multimodalität (Integration von Taxi, Leihrad etc.) und insbesondere zur Nutzbarkeit zu
Smartphones
•
Spezielle Informationen für Mobilitätsbehinderte sind nicht nur im
Rhein-Erft-Kreis sehr lückenhaft. Hier strebt der VRS an, speziell für
mobilitätseingeschränkte Personen das bestehende Fahrplaninformationssystem dahingehend zu ergänzenden, dass nur Routen ausgewählt werden, die barrierefrei sind.
169
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
•
ENTWURF - Mai 2015
An vielen wichtigen Stellen fehlen noch Anzeigen für aktuelle Informationen über Störungen und Anschlüsse, der Verweis auf HandyAnwendungen reicht nicht.
Telefonische Auskunft
„Die schlaue Nummer für Bus und Bahn” ist die telefonische Fahrplan- und
Tarifauskunft für den gesamten Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Nahverkehrskunden bekommen telefonische Fahrplanauskünfte und Zusatzinformationen zu allen Bus- und Bahnlinien in NRW über eine einheitliche
Rufnummer124. Die „schlaue Nummer“ ist rund um die Uhr an jedem Tag
erreichbar.
Gedruckte Fahrgastinformation
Gedruckte Fahrgastinformationen werden vom VRS und von der REVG und
vereinzelt von den anderen Verkehrsunternehmen herausgegeben:
Regionale Fahrplanbücher,
strecken- und linienbezogene Auszüge aus dem Fahrplanbuch,
Faltfahrpläne über das Angebot des SPNV, der Stadtbahnen und
der Busse (sog. Minis),
Liniennetzpläne,
Tarifinformationen zu speziellen Ticketangeboten ,
Tarifinformationen zu landesweit gültigen Fahrausweisen und
Tarifinformation zu den Übergangstarifen AVV/VRR und
AVV/VRS.
Beschwerdemanagement
Erste Anlaufstelle für Kundenbeschwerden und Anregungen sind die Verkehrsunternehmen, die die betriebliche Leistung erbringen. Für die Verkehrsunternehmen haben die Stellungnahmen der Kunden eine hohe Bedeutung. Zum einen ist der direkte Kundenkontakt gegeben und somit die
Möglichkeit, auf Kundeneingaben sachkundig zu reagieren. Zum anderen
erhält das Unternehmen eine unmittelbare Rückkopplung zur Qualität der
erbrachten Leistung. Teilweise nutzen die Unternehmen die Daten für eine
systematische Auswertung als Input für die Angebotsplanung sowie zur
Ermittlung der Kundenzufriedenheit. Weitere Anlaufstelle für Beschwerden
und Anregungen ist der Rhein-Erft-Kreis selbst, der hierzu eine Internetseite eingerichtet hat: www.rhein-erft-kreis.de/fahrgastbeschwerde. Tarifliche
Angelegenheiten werden zuständigkeitshalber direkt durch den VRS bearbeitet.
Mobilitätsgarantie NRW
Nahverkehrskunden können in allen Verbundräumen in NRW seit dem 01.
Januar 2010 die sog. „Mobilitätsgarantie NRW“ in Anspruch nehmen, wenn
eine Verspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle eintritt. Fahrgäste erhalten auf Antrag die Kosten für eine Taxifahrt bis zu einem Höchstbetrag von 25 €/Person oder die zusätzlichen Kosten der alternativen Nutzung eines Fernverkehrszuges zurückerstattet.125 Sofern zu124
125
Derzeitige Rufnummer: 01803 50 40 30 (Stand: 03/2015)
Für seine Abokunden hat der VRS diese Beiträge sogar noch aufgestockt. Kunden mit Aktiv60Ticket bzw. Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder JobTicket oder GroßkundenTicket, er-
170
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
mutbare Fahrtalternativen innerhalb von 20 Minuten existieren, müssen
diese genutzt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Ausgenommen sind weiterhin Fälle „höherer Gewalt”, d.h. Streik,
Unwetter etc. Das Antragsformular liegt in den Kundenzentren aus und
steht im Internet zum Download bereit.126
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. (snv)
Um Fahrgastansprüche auf Qualität im ÖPNV verbindlich zu machen, wurde 2001 erstmals eine unabhängige Schlichtungsstelle als Projekt „Mehr
Rechte für Fahrgäste“ von der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet und
vom Verkehrsministerium NRW gefördert. 2007 wurde mit Gründung des
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. eine Neuorganisation des Projektes
durchgeführt. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale NRW und der
Verband deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen
des Landes NRW an. Die Förderung durch das Land ist bis 2017 sichergestellt. Als Beratungsstelle schlichtet die snv bei Streitigkeiten zwischen
Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Die Schlichtungsstelle soll in der Regel
erst dann kontaktiert werden, wenn das Verkehrsunternehmen als erster
Ansprechpartner für den Kunden keine zufriedenstellende Lösung bieten
konnte. Die Schlichtungsvorschläge sind zunächst nicht verbindlich, werden
die Vorschläge jedoch angenommen, so entsteht daraus ein bindendes Vertragsverhältnis.127
Fahrgastrechte
Bundesweit ist am 29. Juli 2009 ein neues Fahrgastrechtegesetz in Kraft
treten. Die Regelung folgt Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007,
die am 3. Dezember 2009 in Kraft trat. Ansprüche der Fahrgäste bei Verspätungen und beim Ausfall von Zügen sind dort verankert. Eine Entschädigung soll demnach im Falle von Ankunftsverspätungen von mindestens
60 Minuten gewährt werden. Das Gesetz – wie auch die Verordnung – behandeln ausschließlich den SPNV; der straßengebundene Nahverkehr wird
nicht geregelt.
Die Europäische Union plant darüber hinaus, auch im Busverkehr einheitliche Fahrgastrechte einzuführen. Die bestehenden Verordnungsentwürfe
umfassen den Anspruch der Fahrgäste auf Informationen vor und während
der Reise, geregelte Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen
und Verspätungen sowie Hilfestellungen für Personen mit eingeschränkter
Mobilität.
126
127
halten zwischen 5 Uhr und 20 Uhr eine Kostenerstattung von maximal 35 Euro, zwischen 20 Uhr
und 5 Uhr von maximal 60 Euro.
Quelle: http://www.bahn.de/westfalenbus/view/service/mobilitaetsgarantie.shtml
Quelle: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/aufgaben
171
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
9.8.2
Mobilitätsmanagement
Der zentrale Leitgedanke des Mobilitätsmanagements128 ist, dass Mobilität
und Verkehr zwei unterschiedliche Begriffe sind. Mobilität bedeutet unabhängig von Verkehrsmitteln die Teilhabe- und Teilnahmemöglichkeiten der
Menschen, das Ermöglichen ihrer Aktivitäten sowie die Gewährleistung
wirtschaftlicher Austauschprozesse. Verkehr hat die dazu dienende Funktion. Dementsprechend geht es beim Mobilitätsmanagement zunächst um
die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen – und nicht um den Verkehr für
sich betrachtet.
Mobilitätsmanagement soll die Fortbewegung der Bevölkerung effizienter
sowie umwelt- und sozialverträglicher gestalten und ihr Mobilitätsverhalten nachhaltig in diese Richtung beeinflussen. Die damit verbundenen
Strategien und Maßnahmen versuchen das menschliche Verhalten zu beeinflussen. Sie verfolgen das Ziel,
die Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
(Fuß, Rad, ÖPNV, CarSharing) zu erhöhen, in dem z.B. die Mobilitätsangebote miteinander verzahnt werden.
den Zugang zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes allen Personen und Gruppen zu ermöglichen,
die Effizienz des gesamten Verkehrssystems und der Flächennutzung
zu verbessern,
das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und dabei durch Vermeidung
unnötiger Autoverkehre und dem Anstoßen von Verhaltensänderungen zur Verringerung der Anzahl der Fahrten und der Wegedistanzen
zu gelangen.129
Um diese Ziele zu erreichen, werden Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren wie Politik, Einrichtungen, Anbietern von Verkehrsdienstleistungen sowie letztlich den Verkehrsteilnehmern initiiert und Synergien
gefördert. Zusätzlich ist ein hohes Maß an Information, Kommunikation,
Organisation und Koordination zwischen den beteiligten Akteuren erforderlich. Für den Rhein-Erft-Kreis bieten sich folgende Handlungsfelder aus
dem Bereich ÖPNV/Mobilitätsmanagement an:130
128
129
130
Bildung eines Netzwerks „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit
verschiedenen Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis (Förderung der Nutzung des ÖPNV für Arbeitswege)
Neubürgerpaket zur Optimierung der umweltfreundlichen Mobilität
in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen
ÖPNV-Marketing zur Gewinnung von Wahlfreien in Zusammenarbeit
mit dem VRS und Verkehrsunternehmen
„Mobilitätsmanagement ist der prozessorientierte Ansatz zur Entwicklung, Förderung und
Vermarktung von verkehrsmittelübergreifenden Angeboten und zur Beeinflussung verkehrserzeugender Faktoren. Dies kann auf kommunaler Ebene sowie für ausgewählte Zielgruppen und
Standorte erfolgen“. (FGSV –Definition)
Text stammt aus http://busse-und-bahnen.nrw.de/serviceorganisation/projekte/mobilitaetsmanagement/
Siehe hierzu den Abschlussbericht Klimaschutzkonzept Teilbereich Verkehr für den Rhein-ErftKreis von Januar 2014 (erstellt vom Büro StadtVerkehr).
172
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Förderung der E-Mobilität im Rhein-Erft-Kreis durch Initiierung von
Ladestationen an den B+R- und P+R-Anlagen zusammen mit den jeweiligen örtlichen Stadtwerken
Dazu sind intelligente, vernetzte und vor allem verkehrsmittelübergreifende Lösungen gefragt. Kombinierte Angebote aller Verkehrsträger – von Bus
und Bahn über Fahrrad, Fußgänger, Leihauto (Carsharing) bis hin zu Mitfahrauto - sind zu entwickeln und zu vermarkten. Hierzu ist ein Mobilitätsmanagement zielführend, dass Maßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur, Planungs- und Baurecht, Verkehrssteuerung, Kommunikation
und Service systematisch in einem nachhaltigen Mobilitätskonzept für den
Rhein-Erft Kreis zusammenführt. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist es, die
bestehenden vielfältigen Aktivitäten zur Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung im Hinblick auf deren interkommunale bzw. regionale Bedeutung zu
bündeln, abzustimmen, Lösungen und Grenzen aufzuzeigen und neu zu
bewerten. Als Orientierung zur Aufstellung des regionalen Mobilitätskonzeptes dienen die „Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung“ (2013) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Auf europäischer Ebene hat der „Sustainable Urban Mobility Plan“ (SUMP) Einzug in
das „Weißbuch Verkehr“ erhalten. Beide Pläne haben den Anspruch, Beteiligung zu ermöglichen, Ziele festzulegen, Maßnahmen umzusetzen und
Wirkungen zu ermitteln. Letztendlich geht es um einen Masterplan Mobilität für die Region.
Der VRS hat, mit Unterstützung des MBWSV NRW, für die Umsetzung und
Initiierung des Mobilitätsmanagements in seinem Verbundgebiet eine Koordinierungsstelle eingerichtet und unterstützt die Aufgabenträger und
die Kommunen bei der Umsetzung des Mobilitätsmanagements. Hierzu
gehören:
Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements durch Beratung und Workshops vor Ort
Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen
Kommunen und den Verkehrsunternehmen zu den einzelnen Handlungsfeldern des Mobilitätsmanagements
Bereitstellung von verkehrsmittelübergreifenden Fachinformationen
zu den einzelnen Handlungsfeldern des Mobilitätsmanagements (Infrastruktur, Raumplanung, Kommunikation und Service)
Qualifizierung der kommunalen Mitarbeiter
Wissenstransfer von Forschungsaktivitäten, Best-Practice-Beispielen
und Landesvorhaben
Akquirierung von Förderprojekten für die Region
Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der Mobilitätsbildung, Mobilitätssicherung für Senioren und Verkehrssicherheit für die Kommunen, Schulen und Verkehrsunternehmen zur Umsetzung vor Ort
Ausleihmaterialien für Aktionstage
173
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
9.9
ENTWURF - Mai 2015
Multimodale Schnittstellen
9.9.1
Weiterentwicklung der P+R- und B+R-Anlagen
Der Rhein-Erft-Kreis verfügt über ein dichtes P+R- und B+R-Angebot an den
jeweiligen Haltepunkten und Bahnhöfen sowie Stadtbahnhaltestellen. In
Abb. 9.9-1 sind die Standorte und die Anzahl der P+R-Stellplätze sowie in
Abb. 9.9-2 die Standorte der B+R-Anlage mit ihrer Stellplatzmenge dargestellt.
Bei Park + Ride Angeboten werden aus Sicht des Nutzers die Vorteile des
individuellen Kraftfahrzeuges als Zubringer mit der schnellen, sicheren und
bequemen Beförderung im ÖPNV verknüpft. Der Umstieg vom Pkw auf den
ÖPNV sollte dabei möglichst frühzeitig erfolgen. Vor dem Hintergrund des
nicht regulierten Zugangs zu P+R-Plätzen kommt es bei der Inanspruchnahme zu sehr unterschiedlich weiten Anfahrtswegen. Während manche
P+R-Kunden aus Gebieten mit schlechter ÖPNV-Versorgung anreisen, treten andere durch ihre Pkw-Nutzung in direkte Konkurrenz zu örtlichen oder
regionalen Buslinienverkehren. Es entsteht eine andere Form des Parallelverkehrs.
Insgesamt besteht im Rhein-Erft-Kreis an einigen P+R-Anlagen eine starke
Nachfrage nach weiteren P+R-Stellplätzen, die häufig aufgrund des Platzmangels und der weiten Wege nur noch aufwendig in zweiter Ebene errichtet werden können (Parkhaus). Damit nehmen auch die Unterhaltungskosten für den Betrieb der P+R-Anlagen deutlich zu, die in kommunaler Verantwortung liegen. Daher sollte im Rahmen von Einzelfallentscheidungen
abgewogen werden, ob der weitere Ausbau von P+R-Anlagen sinnvoll ist
oder ob das Busangebot als Zubringer zum SPNV ausgebaut bzw. neu geschaffen werden soll. Grundsätzlich sollte im Vorlauf einer möglichen kostenintensiven P+R-Erweiterungen im Vorlaufbetrieb getestet werden, ob
durch eine Verbesserung des Zubringerverkehrs im Busverkehr eine Entlastung des P+R-Parkdruckes erreicht werden kann.
Grundsätzlich sollte angestrebt werden, dass alle P+R-Anlagen und B+RAnlagen über Ladestationen für die E-Mobilität verfügen sollen. Dabei können die bahnsteignahmen Stellplätze bevorzugt für E-Fahrzeuge reserviert
werden.
174
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 9.9-1:
131
ENTWURF - Mai 2015
131
Park&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis
Quelle: Eigene Darstellung, Angaben der Städte, Stand: Sommer 2014
175
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 9.9-2:
132
ENTWURF - Mai 2015
Bike&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis
132
Quelle: Eigene Darstellung, Angaben der Städte, Stand: Sommer 2014
176
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Grundsätzlich für die Errichtung bzw. Erweiterung der B+R-Anlage sollte
laut NVP SPNV 2002 (VRS) gelten, dass der Fahrradrahmen an der Abstellanlage angeschlossen werden kann, so dass ein hoher Schutz gegen Diebstahl
gewährleistet ist. Sinnvoll sind auch Fahrradboxen. Außerdem sollte eine
B+R-Anlage überdacht sein. Diese Standards werden im Rhein-Erft-Kreis
nicht an allen Haltepunkten mit B+R-Anlage eingehalten.
9.9.2
Haltestellen als multimodale Verknüpfungspunkte
Zur Förderung der Multimodalität ist der Öffentliche Personenverkehr die
grundlegende Basis, denn neue Verkehrsdienstleistungen wie Carsharing
und Fahrradverleihsysteme können nur in Synergie mit dem ÖPNV erfolgreich sein. Attraktiver und leistungsfähiger öffentlicher Verkehr ist eine
unabdingbare Voraussetzung und Ausgangspunkt für die multimodale
Verknüpfung der jeweiligen Mobilitätsangebote, sowohl in urbanen als
auch in ländlichen Räumen. Für den Rhein-Erft-Kreis bietet es sich an, die
jeweiligen Verknüpfungsstellen gemäß Abb. 9.6-2 zu multimodale Mobilitätsdrehscheiben aufzuwerten. Hierzu gehören:
CarSharing-Angebote
Radverleihsysteme
Ladestationen für E-Mobilität
Im Sinne der Bedeutung der Verknüpfungsstellen kann auch für die Mobilitätsdrehscheiben ein abgestuftes Mobilitätsangebot vorgehalten werden.133 In Abb. 9.9-3 sind für die jeweiligen Verknüpfungstypen auf der Basis der Abb. 9.6-1 die möglichen Mobilitätsangebote dargestellt. Im Rahmen
einer weitergehenden Untersuchung sollten für das gesamte Kreisgebiet
konkrete Vorschläge für solche multimodale Drehscheiben an ausgewählten Verknüpfungspunkten geprüft werden und auch schrittweise umgesetzt werden. Das Land NRW erstellt augenblicklich ein „Handbuch Mobilstationen“. Die dort entwickelten Ausstattungsmerkmale sind als Grundlage für die Entwicklung und Erstellung von Mobilstationen im Rhein-Erft
Kreis zu übernehmen.
Der Rhein-Erft-Kreis könnte für sein Aufgabenträgergebiet die organisatorische Federführung für alle Kommunen im Kreis übernehmen, um einheitliche Standards sicherzustellen und die unterschiedlichen Mobilitätsdienstleister zu koordinieren. Wichtig ist dabei die Abstimmung mit dem VRS, um
eine verbundweite Abstimmung, Koordinierung und Einheitlichkeit der
unterschiedlichen Angebote anzustreben. Im Sinn einer sinnvollen Arbeitsteilung würden VRS, der Rhein-Erft-Kreis, die Kommunen und die Verkehrsunternehmen das verbundweites Marketing (VRS), die Stellplätze für
Verleihautos und -fahrräder (Kommunen) sowie IST-Fahrplandaten und
eine Vertriebsinfrastruktur mit Kundencentern (Verkehrsunternehmen) in
die Kooperation mit einbringen. Die Mobilitätsdienstleister investieren ihr
technisches Know-how, stellen die Fahrzeuge und betreiben das Verleihgeschäft.
133
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Frechen (Stand: 2014) soll
die Errichtung von Mobilitätsdrehscheiben geprüft werden.
177
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Im Zuge der barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen und einige Verknüpfungspunkte sollten diese Aspekte auf jeden Fall aufgegriffen und
auch umgesetzt werden.
Typ
Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben
Typ 1
P+R- und B+R-Anlage mit Radstation
Ladestation für E-Bikes und für E-Cars
Überregionale
Verknüpfungsstelle
Standort für Carsharing
Standort für Radverleihsysteme
Typ 2
Regionale
Verknüpfungsstelle
P+R- und B+R-Anlage mit Radstation (optional)
Ladestation für E-Bikes und für E-Cars
Standort für Carsharing
Standort für Radverleihsysteme
Typ 3
Zentrale
Verknüpfungsstelle
P+R- und B+R-Anlage
Ladestation für E-Bikes und für E-Cars
Standort für Carsharing
Standort für Radverleihsysteme
Typ 4
Lokale
Verknüpfungsstelle
B+R-Anlage mit 10 bis 20 STP pro Haltestelle. Weitere B+R-Stellplätze in Abhängigkeit der Nachfrage und Platzverfügbarkeit.
Ladestationen für E-Bikes
Standort für Radverleihsysteme (optional)
Haltestellen
im REGIO-Busnetz
B+R-Anlage mit 5 bis 10 STP pro Haltestelle. Weitere B+R-Stellplätze in Abhängigkeit der Nachfrage und Platzverfügbarkeit.
Standorte für Mitfahrerparkplätze an ausgewählten Haltestellen im Nahbereich der
Autobahnen und überregionale Straßen.
Verknüpfung mit weiteren Radschnellwegen in der Region
Abb. 9.9-3:
134
134
Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben im ÖPNV
im Rhein-Erft-Kreis
Gegenwärtig wird in der Region Köln ein Radschnellweg von Köln nach Frechen als Pilotprojekt
geplant. Weitere Strecken im Rhein-Erft-Kreis sind dabei denkbar, aber noch nicht konkretisiert.
An Schnittstellen zwischen den Radschnellwegen und REGIO-Buslinien können zusätzliche Radverkehrsangebote eingerichtet werden.
178
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
10
Qualitätssteuerung und organisatorische
Maßnahmen
10.1
Grundzüge des Qualitätssteuerung im ÖPNV
Die Einhaltung von Qualitätsstandards impliziert ein Instrumentarium zur
Überwachung der Einhaltung der gesetzten Qualitätsziele. Hierzu liegt mit
der Europäischen Norm DIN EN 13816 für den ÖPNV über Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität ein systematischer Ansatz zu Qualitätsstandards und der Abdeckung von Kundenanforderungen vor. Sie soll zunächst das Bewusstsein für Qualität und Kundenorientierung bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern wecken (siehe Abb. 10-1).
Abb. 10-1:
Qualitätskreis für den ÖPNV
135
Auftraggeber und Auftragnehmer im ÖPNV sind als „Dienstleistungsanbieter“ gemeinsam für die Qualität des ÖPNV verantwortlich und aufgefordert, ein in Komplexität und Umfang angemessenes Qualitätsmanagement
einzuführen, die Zuständigkeiten für Maßnahmen klar zu verteilen und
schriftlich zu vereinbaren. Die Anwendung der Norm ist freiwillig. Inhalt
sind die definierten Qualitätskriterien, der Qualitätskreis und Empfehlungen zur Einführung von Qualitätsmanagement.
Nicht alle Bausteine sind für die Messung und Überwachung der Qualitätsziele gleichermaßen geeignet. Zu beachten ist, dass die gewählte Erfassungsmethode dem verfolgten Zweck entspricht und pragmatisch handhabbar ist. Messung und Überwachung der Qualitätsziele (Qualitätscontrolling) sollen weitgehend standardisiert und zu den geringsten mögli135
Quelle: Umweltfreundlicher, attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV – ein Handbuch
Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA (2005)
179
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
chen Kosten für alle Beteiligten (AT, VU und Kommunen sowie Straßenbaulastträger) durchgeführt werden. Dies spricht für ein zentrales Management der Qualitätssicherung, welches ggf. verbundweit geregelt werden
kann. Die möglichen Bausteine des Qualitätscontrollings für den RheinErft-Kreis sind:
Form
Inhalte und Maßnahmen
Nachweise der Verkehrsunternehmen
Von den Verkehrsunternehmen ist ein jährlicher Status-Bericht mit folgenden möglichen Inhalten zu erstellen:
Erfüllung der Qualitäts- und Leistungsstandards
Aufzeigen von Verspätungen und Ausfällen
Aufbereitung der Kundenresonanzen in verschiedenen Kategorien
Leistungsdaten der erbrachten Fahrten (Buskm pro Linien)
Entwicklung Fahrzeugbestand und die Einhaltung der Umweltstandards
Stand „Barrierefreiheit“ im Bereich Fahrzeuge und Kommunikation
Besondere Ereignisse und sonstige Angaben.
Im Vorfeld wird vom Aufgabenträger ein Vorschlag für die Struktur und
geforderten Inhalte für einen solchen Status-Bericht erstellt und mit den
Verkehrsunternehmen abgestimmt. Diese ist dann verbindlich für alle
verkehrsunternehmen.
Auswertung von Fahrgastzählungen
Grundsätzlich soll der Aufgabenträger einen vollständigen Überblick
über die Nachfragentwicklung im ÖPNV haben. Hierzu sind intervallbezogen (alle zwei Jahre) alle Fahrten auf den jeweiligen Linien einmal zu
zählen für die Tageprofile (Mo-Fr Schule, Mo-Fr Ferien, Samstag und
Sonntag/Feiertag). Es soll die Ein- und Aussteiger sowie der Besetzungsgrad dargestellt werden. Die Ergebnisse der Zählung sind in eine
fortschreibungsfähige Datenbank einzupflegen, aus der bei Abweichungen Maßnahmen abgleitet werden können.
Mit der Organisation zur Durchführung und Auswertung der Zählungen
könnte z.B. die REVG zu beauftragt werden.
Kundenbefragungen
Die Kundenbefragung soll grundsätzlich verkehrsunternehmensneutral
und getrennt für mögliche Bündelungslose (siehe Linienbündeln) vom
Aufgabenträger alle zwei Jahre nach einheitlichen Standards und Vorgaben durchgeführt werden. Der Aufgabenträger kann sich hierzu eines
Büros bedienen oder die REVG beauftragen, die diese Kundenbefragung durchführt und auch auswertet. In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen sollen aufgedeckte Mängeln besprochen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Bewertung für die jeweils nächsten zwei
Jahre aufgezeigt und verbindlich festgelegt werden.
Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement soll bei der Verkehrsmanagementgesellschaft REVG bzw. bei den ansonsten konzessionierten Verkehrsunternehmen verbleiben und weiterhin betreut werden. Dem Aufgabenträger
sind jährlich ein Bericht über die Anzahl der Beschwerden, die Inhalte
der Beschwerden sowie deren Maßnahmen zum Abbau der Mängel
darzustellen.
Abb. 10-2 :
Bausteine des Qualitätscontrollings für den Rhein-Erft-Kreis
Die Einführung und Durchführung des Qualitätsmanagements wird beim
Aufgabenträger Ressourcen erfordern. Einige Leistungen des QualitätsManagements werden zudem durch die Übertragung von Aufgaben auf die
Verkehrsunternehmen zu höheren Kosten im ÖPNV-Betrieb führen, die derzeit noch nicht genau beziffert werden können. Mit einer stufenweisen
Umsetzung können aber die Kosten in einem überschaubaren Rahmen gestaltet werden (siehe Kap. 10.2).
180
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Im Fall vereinbarter Bonus-Malus-Regelungen bei Nichterfüllung der Leistungen muss das Verfahren zudem statistisch sicher und justiziabel sein.
Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im Ausschreibungsverfahren als auch bei Direktvergaben. Eine Bonus-Malus-Regelung
ist beim Genehmigungswettbewerb nicht möglich, da in der Regel kein Vertragsverhältnis zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger besteht (eigenwirtschaftliche Verkehre), so dass beispielsweise keine
konkreten Fahrplan- und Qualitätsvorgaben und dementsprechend bei
Schlechtleistung auch keine Sanktionierung möglich sind.
Grundsätzlich sind dann in den jeweiligen Verkehrsverträgen mit den Verkehrsunternehmen entsprechende Regelungen vorab juristisch zu prüfen.
Zudem müssen die personellen Voraussetzungen beim Aufgabenträger
geschaffen sein um die Leistungen/Nichterfüllung der Leistungen auch
kontrollieren zu können.
Die kreisangehörigen Städte sollten den Aufgabenträger jährlich über den
Stand des barrierefreien Haltestellenausbaus sowie über weitere ÖPNVrelevante Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der jeweiligen Stadtgebiete
informieren. Aufbauend auf diesen Informationen der Städte sowie den
Berichtspflichten der Verkehrsunternehmen kann der Rhein-Erft-Kreis seinen jährlichen ÖPNV-Gesamtbericht gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung
1370/2007 der EU erstellen. Die Berichte für 2011 und 2012 sind im OnlineAngebot des Rhein-Erft-Kreises bereits abrufbar. Die Erstellung der Berichte
für die Jahre 2013 und 2014 ist für das Jahr 2015 geplant.
10.2
Stufenkonzept für ein Controlling im Rhein-Erft-Kreis
Es ist anzustreben, dass aktuelle Liniengenehmigungen zum 31.12.2018
enden, damit neue Liniengenehmigungen zum 01.01.2019 entsprechend
des Linienbündelungskonzeptes beantragt werden können.
Kurzfristige Maßnahmen
Erstellung eines Gutachtens für die Festlegung der Vergabeformen
bis Ende 2015. Im Anschluss hieran ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Veröffentlichung der Vergabeabsichten (Vorabbekanntmachung) im
EU-Amtsblatt mind. 27 Monate vor Ablauf der Übergangsfristen der
EU-Verordnung
1370/07
oder
vor
Betriebsbeginn136
max. bis September 2016
Verlängerung der bei der Bezirksregierung einheitlich auf den
31.12.2017 befristeten Liniengenehmigung um ein Jahr (bis zum
31.12.2018). Die vom Rhein-Erft-Kreis damit intendierte Bindungs-
136
Die ursprünglich nur in Art. 7 Abs. 2 VO 1370 vorgesehene Vorabbekanntmachung soll nicht
früher als 27 Monate vor Betriebsbeginn erfolgen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). Die Vorabbekanntmachung setzt eine dreimonatige Frist für eigenwirtschaftliche Verkehre in Gang. Nach Ablauf
dieser Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge grundsätzlich unzulässig und die Genehmigung
gemeinwirtschaftlicher Verkehre möglich.
181
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
wirkung kann nur erzielt werden, wenn der Kreistag einen Beschluss
zur Linienbündelung fasst.
Aufbau und Pflege einer Fahrgastzahlendatenbank beim Aufgabenträger und Durchführung von Fahrgastzählungen auf allen Linien im
zweijährigen Turnus. Die Kosten für eine vollständige Fahrgastzählung aller Linien ohne die Schülerverkehrslinien werden mit ca. 150
bis 200 Tsd. EUR geschätzt (Kosten pro Jahr 75 bis 100 Tsd. EUR). Alle
zwei Jahre ist ein Analysebericht zu erstellen, auf welchen Linien eine
unterdurchschnittliche Fahrgastentwicklung aufgetreten ist.
Mittelfristige Maßnahmen bis 2020
Unabhängig von den Ergebnissen des Gutachtens für die Festlegung der
Vergabeform des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis ab dem 01.01.2019 wird es ggf.
erforderlich, in Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens ein umfassendes
auf den Rhein-Erft-Kreis zugeschnittenes Qualitätsmanagementsystem
(QMS-ÖPNV) mit konkreten Mess- und Prüfmethoden aufzubauen und organisatorisch festzulegen. Dabei sind die benachbarten Aufgabenträger
und der VRS im Aufbauprozess mit einzubinden.
Der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems ist eine komplexe Aufgabe, in dem Regelungen und Verantwortlichkeiten zwischen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen festgelegt werden müssen. In der DIN
EN 13816 werden verschiedene Verfahrensklassen zur Messung von Leistungen und Kundenzufriedenheit vorgestellt (siehe auch VDV-Schrift 10008
"Messung der Dienstleistungsqualität im ÖPNV").
•
Direkte Leistungsmessung (Direct Performance Measures – DPM)
Mit der direkten Leistungsmessung (DPM) kann die Leistung anhand
festgelegter objektiver Skalen überwacht, beurteilt und ausgerechnet
werden. Es werden nachweisbare Ergebnisse auf Basis „harter Fakten“ ermittelt. Das Ergebnis ist somit objektiv.
Dies können je nach technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vollerhebungen z. B. der Pünktlichkeit auf Basis von RBLSystemen oder aber auch repräsentative Messungen über z. B. vier
Wochen über das Jahr verteilt sein.
•
Indirekte Messung der Leistung über Beurteilung durch Testkunden
(Mystery Shopping Surveys – MSS) oder Befragungen zur Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction Surveys – CSS)
Diese o.g. Verfahren sind die bekanntesten einer Vielzahl synonym
verwendeter Begriffe für Qualitätsmessungen durch geschulte interne und externe Erhebungsteams. Als Testkunden ermitteln die Teams
auf der Basis definierter Merkmale und Maßstäbe die Servicequalität
dort, wo das Unternehmen die Dienstleistung erbringt, z. B. im Fahrzeug oder in der Verkaufsstelle.
„Customer Satisfaction Surveys (CSS) sind Verfahren zur Bewertung
der Kundenzufriedenheit und sind daher klar von Maßnahmen zur
Leistungsbewertung zu unterscheiden. CSS dienen dazu, den Grad
der Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen zu bewerten.“ (Auszug aus DIN)
182
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Direkte Messungen sind objektiv und eindeutig, bedürfen aber auf der Seite des Controllings eines kontinuierlich hohen Betreuungs- und Überwachungsaufwands. Für den Rhein-Erft-Kreis empfiehlt sich die Methode der
indirekten Messung in Form von Kundenbarometer bzw. Testkundenverfahren. Bis zum Jahr 2019 sollen beide Messmethoden zu informatorischen
Zwecken (ohne vorherige Festlegung von Zielwerten) genutzt werden. Diese
Messungen sollten einmal jährlich ab 2016 erfolgen, so dass bis zum Ablauf
der vergaberechtlichen Übergangsfristen der EU-Nahverkehrsverordnung
1370/07 in Dezember 2019 drei Messungen stattgefunden haben. Bis zum
Jahr 2019 können in jährlichen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen
die Ergebnisse der Erhebungen vorgestellt und besprochen werden und
Maßnahmen festgelegt werden, die zu einer signifikanten Verbesserung
der Leistungen bis zum nächsten Prüfungsintervall beitragen können. Mit
den drei Messungen bis zum Jahr 2019 wird das Zusammenspiel zwischen
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen soweit professionalisiert sein,
dass diese Messmethoden dann im eigentlichen Ausschreibungsverfahren
nach 2019 verbindlich, vertraglich festgelegt werden können. Hier könnten
dann auch entsprechende Bonus-Malus-Regelungen im Falle von gemeinwirtschaftlichen Verkehren mit aufgenommen werden.
Im Vorfeld des eigentlichen jährlichen Qualitätscontrollings sollte im Jahre
2015/2016 geprüft werden, welche Inhalte das Qualitätsmanagementsystem genau umfassen soll. Folgende Aspekte sind dabei durchzuleuchten:
•
Welche Messmethoden und welche Stichprobengröße soll beim Kundenbarometer angesetzt werden?137 Welche Leistungen soll beim
Testkundenverfahren beurteilt und bewertet werden? Wie umfangreich sollen die statistisch abgesicherten Testfälle sein?
•
Welcher personelle und fachliche Aufwand ist beim Aufgabenträgerfür das QMS-ÖPNV erforderlich?
•
Wie hoch ist der jährliche Kostenaufwand? Lassen sich später rechtlich einwandfreie Bonus-Malus-Regelungen vertraglich festschreiben?
Anhand derer Vorgaben können dann zwischen 2016 und 2019 die Messungen jährlich stattfinden.
10.3
Aufgabenverteilung
Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger für den ÖPNV die zuständige
Stelle für die konzeptionelle Rahmenplanung im ÖPNV. Diese Rahmenplanung erfolgt in erster Linie durch die Aufstellung des Nahverkehrsplans
und dessen Pflege in den jeweiligen Folgejahren. Folgende Aufgaben sind
damit verbunden:
Aufbau und Durchführung eines Qualitätscontrollings
137
Hier sollte auch geprüft werden, ob der Rhein-Erft-Kreis sich an die jährlichen Kundenbarometerbefragungen der TNS Infratest beteiligen sollte. Damit können auch die Ergebnisse mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten verglichen werden. Allerdings ist ein linienscharfes Kundenbarometer nicht möglich.
183
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Konzeptionelle Planung im Bereich ÖPNV und Mitwirkung im Bereich
der Integrierten Verkehrsplanung auf Kreisebene
Vorbereitung von politischen Beschlüssen zum Thema ÖPNV
Betreuung der Ausschüsse des Kreistags des Rhein-Erft-Kreises zum
Thema ÖPNV
Erstellung von Finanzierungsplänen und Verteilung der pauschalierten Förderbeträge gemäß ÖPNV NW an die jeweiligen Verkehrsunternehmen
Abstimmung mit den Städten, benachbarten Aufgabenträgern und
dem Schulträger Rhein-Erft-Kreis
Mitwirkung im VRS und NVR
Initiierung und Koordinierung von multimodalen Angeboten
Seit 1993 besteht im Rhein-Erft-Kreis eine eigene Verkehrsgesellschaft
(REVG), die als reine Managementgesellschaft fungiert, deren alleiniger
Gesellschafter der Rhein-Erft-Kreis ist. Die REVG verfügt über keinen eigenen Wagenpark. Als reine Aufgabenträger-Gesellschaft bedient sie sich der
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die den gesamten Linienverkehr betrieblich abwickelt. Seit 1993 ist die REVG auch Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Wichtige und zentrale Aufgaben der REVG sind:
Planung und Durchführung des Buslinienverkehrs im Rhein-Erft-Kreis
(Fahrplan, Linienwege, Verknüpfungen usw.)
Qualitätsüberwachung im Linienverkehr
Flächendeckender Betrieb des AST-Verkehrs (Planung, Ausschreibung
und Überwachung sowie Koordinierung der Disposition)
Vertriebspartner der Schulträger im Rhein-Erft-Kreis
Aktive Beteiligung am Landesprogramm ‚Qualität, Sicherheit und
Service im ÖPNV′
Mitwirkung und Koordination von überbetriebliche Angelegenheiten
(Tarifgestaltung beim VRS, Pflege und Betreuung der Vertriebsstellen)
Dienstleister & Berater für Kommunen und Aufgabenträger
184
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
11
Linienbündelungskonzept
11.1
Vorbemerkungen
Unter dem Begriff „Linienbündelung“ wird die Möglichkeit verstanden,
eine Genehmigung für mehrere Linien zusammenfassend zu erteilen. Das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht diese Zusammenfassung in § 9
Absatz 2 als eine besondere Form der Genehmigungserteilung vor. In diesem Fall umfasst ein Genehmigungsverfahren mehrere Linien und mündet
in einer Genehmigungsentscheidung. Die Verkehre, die im Rahmen einer
Linienbündelung zusammengefasst werden sollen, müssen verkehrlich und
wirtschaftlich verbunden sein. Dabei sind unter einer verkehrlichen Verflechtung Zustände zu verstehen, die sich aus Fahrgastsicht ergeben und
für einen Zusammenhang mehrerer Linien sprechen. Dazu zählen auch
Vereinheitlichung und Standardisierung zur Schaffung eines einheitlichen,
leicht zugänglichen ÖPNV-Systems für den Fahrgast. Dabei ist insbesondere
der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit nach § 8 Abs. 4 PBefG zu berücksichtigen, um eine möglichst geringe Belastung der Allgemeinheit zu bewirken. Die Linienbündelung muss ferner im Verhältnis zum angestrebten
Ziel angemessen und verhältnismäßig sein. Durch die Bündelung von Linien sollte für Verkehrsunternehmen ein wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolles Paket an Verkehrsleistungen geschaffen werden, sodass das
Betreiben dieser Linien wirtschaftlich interessant wird und ein Wettbewerb
entstehen kann. Innerhalb des Linienbündels soll ein Ausgleich zwischen
guten und schlechten Risiken geschaffen werden. Für die Schaffung eines
Linienbündels bedeutet dies, dass sich innerhalb eines Bündels die ertragsstarken Linien und die ertragsarmen Linien ausgleichen sollen, um so das
wirtschaftliche Risiko für den Aufgabenträger und die Allgemeinheit möglichst gering zu halten.
Für die Festlegung von Linienbündeln und deren Größe sind für den RheinErft-Kreis folgende Kriterien zugrunde gelegt worden:
Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife),
Nachfrageverflechtungen (komplexe Nachfragebeziehungen im Teilnetz),
Wirtschaftliche Verflechtungen (Ausgleich zwischen wirtschaftlich
guten und schlechten Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestaltung) und
betriebliche Aspekte (Ausschöpfung betriebliche Optimierungspotenziale).
Mit dem Linienbündelungskonzept wird keine Aussage über die Durchführung künftiger Vergabeverfahren getroffen. Grundsätzlich stehen mit dem
Linienbündelungskonzept alle Ausschreibungs- und Vergabemöglichkeiten
offen:
Genehmigungswettbewerb
Ausschreibungsverfahren
185
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Direktvergabe
Grundsätzlich hat das Linienbündelungskonzept keine Auswirkungen auf
die derzeitige und künftige Finanzierung des ÖPNV durch die kreisangehörigen Städte (siehe hierzu Kap. 12.1). Daher muss das Linienbündelungskonzept völlig unabhängig von der Finanzierung des ÖPNV gesehen werden.
Das vorliegende Linienbündelungskonzept dient zum einen der „Gefahrenabwehr“, um zu verhindern, dass „gute“ bzw. mögliche profitable Linien
herausgepickt werden können, und somit die „schlechten“ bzw. unrentablen Linien beim Aufgabenträger verbleiben. Durch die Linienbündelung soll
sichergestellt werden, dass in einem möglichen künftigen Genehmigungswettbewerb nicht durch gezielte Anträge auf wirtschaftlich gewinnträchtige Linien eine Vernachlässigung defizitärer Linienwege zu Lasten des Aufgabenträgers entsteht.
Somit dient zum anderen das Linienbündelungskonzept auch dazu, die
Mobilität in Räumen schwacher Nachfrage für die dort ansässige Bevölkerung nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Verknüpfung dieser Räume
mit dem interkommunalen Regionalnetz zu gewährleisten.
Mit der Bildung von Linienbündeln ist eine Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten anzustreben. Bis auf wenige Ausnahmen laufen alle Genehmigungen im Rhein-Erft-Kreis bis spätestens Ende 2018 aus. Daher ist anzustreben, dass die Liniengenehmigungen, die vorher enden, bis zu diesem
Stichtag maximal verlängert werden. Damit können für alle Linienbündel
einheitliche Konzessionszeiträume erreicht werden. Für die Stadtbusverkehre in Brühl, Hürth und Wesseling obliegt die Festlegung der Konzessionszeiträume den jeweiligen Aufgabenträgern.
11.2
Linienbündelung im Rhein-Erft-Kreis
Mit dem Rahmenkonzept zur Festlegung von Linienbündeln soll ein unter
verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimales Liniennetz
erstellt werden. Unter dem Begriff Linienbündel wird die Möglichkeit verstanden, eine Genehmigung für mehrere Linien zusammenfassend zu erteilen. So wird es möglich, einen Ausgleich zwischen aus verschiedenen
Gründen "guten" und "schlechten" Linien herbeizuführen. Da für die Linien
im Rhein-Erft-Kreis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine umfassenden
Nachfragedaten (z.B. aus Fahrgastzählungen) vorliegen, kann eine Bündelung auf Basis von Kombinationen stark und schwach nachgefragter Linien
bzw. eine Einteilung nach nachfrageabhängigen Verkehrskorridoren nicht
erstellt werden. Daher wurde beim Linienbündelungskonzept zum jetzigen
Zeitpunkt das Territorialprinzip angewandt, welches sich an einer Einteilung nach administrativ abgegrenzten Räumen orientiert. Dies schließt
allerdings nicht aus, dass einzelne Linien auch in andere Bündel ein- und
ausfahren können, sofern der Schwerpunkt der Linie in einem benachbarten Bündel liegt. Da auch ohne Nachfragedaten für einzelne Linien davon
auszugehen ist, dass in administrativen Gebietseinheiten sowohl „starke“
186
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
als auch „schwache“ Verkehre vorkommen, kann dieses Prinzip als Grundlage zur Linienbündelung in verschiedener Ausprägung konzipiert werden.
Es wurden folgende Varianten untersucht und bewertet (siehe Abb. 11.2-1).
Bündelungsvarianten
Begründung
Auswahl
Variante 1:
Einzellinien
Hoher Zuschussbedarf, da ertragsstarke Linien nicht mehr zur
Verfügung stehen, um ertragsschwache Linien zu unterstützen.
Hinzu kommt die fehlende Verkehrsintegration (einheitlicher
Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und
Tarife) mit möglicherweise erheblichen Nachteilen für die ÖPNVKunden dazu. Der wirtschaftliche Aufwand ist deutlich höher, da
betriebliche Optimierungspotenziale nicht ausgeschöpft werden
können (Nutzung der Fahrzeuge für andere Linien, Betriebshof
usw.).
auf keinen Fall
zu empfehlen
Variante2:
Gesamtnetz
Unter allen Varianten schneidet der Betrieb des Gesamtnetzes
am besten ab. Je kleiner und zahlreicher die Bündel werden,
umso teurer wird der Betrieb in der Tendenz. Im Gesamtnetz
können alle Fahrzeugumläufe optimal aufeinander abgestimmt
werden. Für den Fahrgast ergeben sich Vorteile im Sinne von
Fahrgastinformationen, Anschlusssicherheiten und Vertrieb, da
alles in einer Hand liegt. Allerdings ist der Zuschnitt des Bündels
zu groß, so dass mitteständische Unternehmen der Marktzutritt
aufgrund der Größe des Bündels verwehrt wird. Dies könnte
unter Berücksichtigung des Mittelstandsförderungsgesetzes zu
rechtlichen Konsequenzen führen.
juristisch anfechtbar und
somit nicht zu
empfehlen
Variante 3:
Kleine Teilnetze gemäß der kreisfreien
Städte (10 Lose)
Aufgrund der Struktur der Linien im Regional- und Ortsbusverkehr (ohne Stadtbusverkehr in AT der Städte) treten längere
Linienwege außerhalb der jeweiligen Losgebiete auf. Zudem
können in einigen Städten bis zu drei oder vier Lose einwirken.
Die Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV
hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife) wird durch die
fehlende Abstimmung und Koordinierung an den jeweiligen
Verknüpfungspunkten erschwert. Die Betriebskosten können
hier höher als bei den Varianten 2 und 4 sein, aber unter Variante 1 liegen.
nicht zu empfehlen im Regional- und Ortsbusverkehr,
jedoch für
Stadtbusverkehre
Variante 4:
Größere Teilnetze
(zwei bis drei Städte
pro Los)
Durch die Zusammenfassung von zwei bis drei Städten in ein
Linienbündel ist der Anteil der bündelüberschreitenden Verkehre
deutlich geringer als bei Variante 3. Die Verkehrsintegration
(einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter
Fahrpläne und Tarife) ist daher hier machbar. Jedoch kann
diese Variante mit einem höheren Aufwand als bei der Variante
2 verbunden. Die Betriebskosten können in dieser Variante
geringer als bei Variante 3, aber etwas höher als bei der Variante 2 liegen.
zu empfehlen
im Regionalund Ortsbusverkehr
Abb. 11.2-1:
Linienbündelungsvarianten im Rhein-Erft-Kreis
Aufgrund der starken Verflechtungen der Linien über die jeweiligen Stadtgrenzen hinweg ist eine stadtbezogene Bildung von Bündeln nicht zu empfehlen. Hier sollte aufgrund der engen verkehrlichen Verflechtungen eine
187
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
stadtübergreifende Bündelung angestrebt werden. Daher sollte auf Basis
der vorliegenden Informationen im Rhein-Erft-Kreis eine Bündelung gemäß
Variante 4 (Abb. 11.2-1) empfohlen werden. Für die Stadtbusverkehre in
den jeweiligen drei Städten Brühl, Hürth und Wesseling ist die Variante 3
zu empfehlen.
Das entwickelte Linienbündelungskonzept ist bislang lediglich als Rahmenkonzept zu verstehen. Vor der Vorabbekanntmachung und einer konkreten
Umsetzung im Rahmen eines Genehmigungs- oder Wettbewerbsverfahrens sind vertiefende Untersuchungen der Detailabgrenzung der Teilnetze
und Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen. Diese können ggf. zu
Neuabgrenzungen der Liniennetze führen, wäre aber im Sinne von Netzintegration und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Grundlage für das Linienbündelungskonzept ist das bestehende Liniennetz
mit den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen gemäß Kap. 9.2.1. In Abb.
11.2-2 sind die Linienbündel für den Regional- und Ortsbusverkehr in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises dargestellt. Dabei ist es rechtlich
zulässig, gemeinwirtschaftliche und eigenwirtschaftliche Leistungen zu
bündeln.
Insgesamt ergeben sich vier Linienbündel, für die der Rhein-Erft-Kreis die
Aufgabenträgerschaft besitzt, während bei den hier nachrichtlich dargestellten Linienbündeln 5 bis 7 die Aufgabenträgerschaft bei den StadtbusStädten Brühl, Hürth und Wesseling obliegt. Für die Ausgestaltung der Linienbündel 5 bis 7 sind die jeweiligen Städte verantwortlich. In Abb. 11.2-3
sind die Linienbündel im Busverkehr graphisch dargestellt.
Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.
Bündel
Linien
Anmerkungen
Linienbündel 1
Bedburg, Bergheim und
Elsdorf
905, 923, 924, 927, 939, 940, 941, 945,
960, 961, 963, 969, 971, 975 , 987, 988
Linienbündel 2
Pulheim und Frechen
731, 962, 964, 965, 967, 968, 970, 980
Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten bis maximal
31.12.2017 mit Verlängerung bis
zum 31.12.2018.
Linienbündel 3
Kerpen und Erftstadt
807, 911, 920, 921, 922, 955, 966, 974,
976, 977, 979, 984, 990
Linienbündel 4
Brühl, Hürth und
Wesseling
710, 930, 935, 978
Linienbündel 5
Stadtverkehr Brühl
702, 703, 704, 705, 706, 707, 709
nachrichtliche Übernahme
Linienbündel 6
Stadtverkehr Hürth
711, 712, 713, 714, 718, 720
nachrichtliche Übernahme
Linienbündel 7
Stadtverkehr Wesseling
721, TB722
nachrichtliche Übernahme
Abb. 11.2-2:
Linienbündelung für die Regional- und Ortsbusleistungen im Rhein-ErftKreis
188
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Für die Bildung der Linienbündel 1 bis 4 ergibt sich bei einigen Linien eine
Grenzwertbetrachtung, zu welchen Linienbündeln die Linien zugeschlagen
werden können. Im Einzelnen sind dies:
Linie 807:
Der größte Teil der Linie 807 hinsichtlich der Buskm-Leistungen wird im
Stadtgebiet von Erftstadt erbracht, so dass diese Linie dem Linienbündel 3
zugewiesen wird. Das Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen ist hier erforderlich.
Linie 960:
Diese Linie berührt mit ihrem Linienverlauf (Bergheim – Horrem – Frechen
Rathaus (Stadtbahn) – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn)) alle Linienbündel (1
bis 4). Aufgrund der verkehrlichen Verknüpfungen in Bergheim und in Kerpen-Horrem und der abgestimmten Taktlagen zur Linie 975 wird sie dem
Linienbündel 1 zugewiesen.
Linie 961:
Der größte Teil der Buskm-Leistungen der Linie 961 wird im Stadtgebiet von
Bergheim erbracht, so dass sie dem Linienbündel 1 zugewiesen wird.
Linie 976:
Die Linie verläuft über zwei Linienbündel (2 und 3) in den Städten Frechen
und Kerpen, wobei mehr als die Hälfte der Buskm-Leistungen auf Kerpener
Stadtgebiet erbracht werden. Daher wird diese Linie dem Bündel 3 zugewiesen.
Linie 984:
Die Linie erbringt den größten Teil ihrer Verkehrsleistungen außerhalb der
Stadt Erftstadt. Aufgrund der Bedienung in Erftstadt sollte diese Linie jedoch im Linienbündel 3 verbleiben. Das Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen ist hier erforderlich.
189
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 11.2-3:
ENTWURF - Mai 2015
Linienbündel des AT Rhein-Erft-Kreis
Für die AST-Verkehre bestehen insgesamt drei Möglichkeiten für eine Bündelung:
Bündelung der AST-Leistungen getrennt für jede Stadt im Rhein-ErftKreis
Bündelung gemäß
(vier Bündel)
Ein Bündel für den AST auf Kreisebene für alle Städte
dem
Bündelungskonzept
im
Busverkehr
Im Hinblick auf die gut bewährten Organisationsstrukturen bezüglich Planung, Ausschreibung und Vergabe für jede einzelne Stadt im Rhein-ErftKreis wird die Bündelung der AST-Leistungen getrennt für jede Stadt im
Rhein-Erft-Kreis den Vorzug gegeben. Daher gibt es im AST-Verkehr bis zu
zehn Bündel für die AST-Verkehre (Linien 780 bis 789) , wobei die Städte
190
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Brühl, Hürth und Wesseling selbst entscheiden können, wie dort der AST
gebündelt bzw. ausgeschrieben werden kann.
In der Regel sind für kreisüberschreitende Linien mehr als ein Aufgabenträger zuständig. Allerdings darf jede kreisgrenzende überschreitende Buslinie
nur einem Linienbündelungskonzept zugeordnet werden. Dabei sind folgende Kriterien für die Zuordnung der Linien zu den jeweiligen Aufgabenträgern und damit in die jeweiligen Linienbündelungskonzepte maßgeblich:
Gebietszugehörigkeit (Bei welchem Aufgabenträger liegt der längere
Streckenabschnitt?)
Verkehrliche Bedeutung (Wem nutzt diese Buslinie mehr?).
Können beide Kriterien nicht eindeutig zugeordnet werden, so wird eine
einzelfallbezogene Entscheidung erforderlich. In Abb. 11.2-4 sind für die
kreisüberschreitenden Linien die Zuordnung an die jeweiligen benachbarten Aufgabenträger vorgeschlagen worden. Hier ist noch ein Einvernehmen
mit den jeweiligen benachbarten Aufgabenträger erforderlich.
Linien
Zuordnung in den jeweiligen Linienbündelungskonzepte bei den benachbarten Aufgabenträgern
Linien 125 und 145
Stadt Köln
Linien 208, 212, 215, 228 und 276
Kreis Düren
Linie 985
Kreis Euskirchen
Abb. 11.2-4:
Linien mit Bezug auf benachbarte Aufgabenträgern
Für die Stadtbahnlinien und Buslinien sind bei der Bildung von Linienbündeln aufgrund der unterschiedlichen Systemeigenschaften und der erheblich voneinander abweichenden Genehmigungslaufzeiten getrennt zu betrachten. In den jeweiligen Linienbündeln sind daher die Stadtbahnlinien
in den Städten Frechen, Brühl, Hürth und Wesseling nicht enthalten. Für die
Stadtbahnlinien 7, 16 und 18 muss eine einvernehmliche Regelung mit den
benachbarten Aufgabenträger Stadt Köln, Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis
getroffen werden, ob zum einen für die Stadtbahnlinien ein Bündelungskonzept erforderlich sein wird und zum anderen wer für die Linienbündelung im Stadtbahnbereich die federführende Funktion (Nahverkehrsplan)
übernehmen wird.
191
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
12
Finanzierungs- und Umsetzungsplanung
12.1
Finanzierungsplanung
Derzeit finanzieren der Rhein-Erft-Kreis und die kreisangehörigen Städte
das Leistungsangebot im ÖPNV, sofern die Betriebskosten nicht durch
Fahrgelderlöse und Ausgleichszahlungen/Finanzzuweisungen Dritter
(Bund, Land) gedeckt werden und die Infrastrukturmaßnahmen, sofern die
Kosten von Nahverkehrsinvestitionen nicht durch Zuschüsse nach dem
ÖPNVG und sonstige Landeszuweisungen gedeckt sind.
Die in Kap. 10.1 benannten kurzfristigen Maßnahmen führen voraussichtlich zu Mehrkosten von maximal ca. 120.000 Euro/Jahr (ca. 3,00 Euro Betriebskosten pro Buskm ohne Berücksichtigung der Einnahmen). Darin sind
die Mehrkosten aus den Prüffeldern aus dem Kap 10.2 (Stufenkonzept für
ein Controlling) nicht enthalten.
In Abb. 12.1-1 sind die Kosten für die Jahre 2014 bis 2019 dargestellt. Diese
Werte stellen Planwerte dar und können sich daher noch verändern. Wichtig ist dabei, dass keine nachträgliche Überkompensation stattfindet. Daher
sollten die jeweiligen Planzahlen vor Beginn der jeweiligen Jahre bis 2019
auf kostensteigende Faktoren vorab geprüft werden (Personalkosten, Energiekosten, Aufnahme von neuen Linien und Fahrtenangebote usw.).
Zuschussbedarf
REVG in EUR
davon:
Regionalbus
Ortsbus
AST
Zuschussbedarf KVB in
EUR138
Zuschussbedarf AVV in
EUR139
Zuweisung an den Zweckverband VRS in EUR140
Zuschussbedarf Verkehrsunternehmen je Einwohner
(zum 31.12. Vorjahr) in
EUR
Anzahl Anträge auf Mittel
gem § 11 Abs. 2 ÖPNVG141
Anzahl bewilligter Anträge
Verfügbares Fahrzeugfördervolumen in EUR
Bewilligtes Fahrzeugfördervolumen in EUR
Abb. 12.1-1:
138
139
140
141
Ist
2013
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Ansatz
2016
10.501.000
9.508.000
9.368.000
8.419.444
1.731.448
350.109
7.595.704
1.585.614
362.682
1.082.135
1.123.550
31.436
45.000
Plan
2017
Plan 2018
Plan 2019
9.532.000
9.623.000
9.656.000
7.479.884
1.561.436
326.682
7.610.830
1.588.771
332.401
7.683.488
1.603.939
335.574
7.709.836
1.609.439
336.725
1.078.350
1.123.550
1.123.550
1.123.550
1.123.550
31.450
31.450
31.450
31.450
31.450
31.450
45.000
45.000
45.000
45.000
45.000
45.000
25,73
23,45
23,24
23,60
23,80
23,87
849.600
849.600
849.600
849.600
849.600
5
5
5
5
701.794
849.850
701.794
849.850
Kostendarstellung für den ÖPNV im REK für die Jahre 2014 bis 2019
142
Zur Deckung der Aufwandabdeckungsfehlbeträge an die Stadt Köln zu den Betriebskosten für
den Omnibusverkehr - nach wagenkilometrischen Leistungen -, sowie zu den Betriebskosten der
Stadtbahnlinie 7 - nach zugkilometrischen Leistungen - wird gem. § 56 Abs. 6 KrO NW eine ausschließliche Belastung (Mehrbelastung) erhoben. Hierzu werden die Städte Frechen und Pulheim herangezogen. Die Plandaten für 2015/2016 basieren auf den fortgeschriebenen Planzahlen von 2014, da noch keine Aktualisierung vorliegt.
Für das Gesamtkonzept der grenzüberschreitenden Verkehre entstehen entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 12.07.2001 jährliche Kosten in Höhe von 31.436 EUR. Da
die verbleibenden Leistungen in besonders großem Umfang den Kommunen Elsdorf und Erftstadt zugutekommen, wird von diesen eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 6 KrO NW erhoben. Sie
beträgt 50 % der Aufwendungen.
Der Zweckverband VRS finanziert den Zuschussbedarf der VRS GmbH über Umlagen der Verbandsmitglieder
Bis 6/2014 alte Förderrichtlinie des REK, seit 7/2014 neue Richtlinie. vgl. Kap. 5.1
192
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Bis zum Jahr 2019 sind die Verkehrsleistungen bei der kreiseigenen REVG
betraut. Am 31.12.2018 endet voraussichtlich der Durchführungsvertrag
zwischen REVG mbH und RVK GmbH.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Rhein-ErftKreises besteht die Notwendigkeit, die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf heutigem Niveau zu begrenzen (Konsolidierung). Verbesserungen im ÖPNV im
Rhein-Erft-Kreis können nur noch dann durchgeführt werden, wenn sie
kostenneutral sind oder zu Einsparungen führen. Hierbei ist anzumerken,
dass Kosten für den ÖPNV nicht nur das unmittelbare Leistungsangebot
umfassen, sondern ebenso die weiteren Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Organisation. Den kreisangehörigen Städten bleibt
selbstverständlich vorbehalten, das städtische ÖPNV-Angebot und die städtische ÖPNV-Infrastruktur eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem
Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu verbessern.
Nach wie vor kommt zur Finanzierung der Linien im regionalen Busverkehr
im Rhein-Erft-Kreis entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 18.12.1997
seit dem Jahr 2003 ein getrenntes Mehrbelastungssystem zum Tragen. Dabei werden nicht gedeckte Regionalbusleistungen zu 50 % über die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage und weitere 50 % über die ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gem. Platzkilometerschlüssel
finanziert. Nicht gedeckte Ortsbusleistungen inkl. AST-Verkehre in Aufgabenträgerschaft des Kreises werden durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen zu 100 % finanziert. Der Kreistag hat den
Doppelhaushalt 2015/2016 unter Zugrundelegung der o.g. Finanzierungsregelung am 12.3.2015 beschlossen.
12.2
Umsetzungsplanung 2015 bis 2019
Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass Umfang und Komplexität der Tätigkeiten des Aufgabenträgers weiter zunehmen werden und dass dauerhaft andere Strukturen erforderlich sind, damit der Aufgabenträger seine
Regie- und Bestellfunktion im ÖPNV effektiv und effizient wahrnehmen
kann. Hierzu gehören:
Vorbereitung und Umsetzung sowie Controlling des Vergabeverfahrens nach Ablauf der vergaberechtlichen Übergangsfristen der EUNahverkehrsverordnung 1370/07 ab Dezember 2018
Errichtung und Überwachung eines effizienten Controllings des
ÖPNV-Angebotes
Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß dem aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Fortlaufende Effizienzkontrolle des ÖPNV-Angebotes
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Aufgabenträgers, im Hinblick auf den
Wettbewerb das Vergabeverfahren vorzubereiten, d.h. insbesondere die in
den Verdingungsunterlagen vorzugebenden qualitativen und quantitati142
Quelle: Doppelhaushalt 2015/2016 in der vom Kreistag beschlossenen Fassung
193
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
ven Anforderungen zu definieren, und die Ausschreibungen durchzuführen.
Dieses umfassende Aufgabenspektrum lässt sich nicht mit den bisherigen
Strukturen bewältigen. Der Aufgabenträger muss insbesondere im Bereich
der Bestellung, d.h. in der Netz- und Angebotsplanung, der Vergabeverfahren und des Controllings dauerhaft neue personelle und fachliche Kapazitäten aufbauen, über die derzeit vor allem die Verkehrsunternehmen verfügen. Denkbar ist hier auch eine teilweise Übertragung dieser Leistungen
auf die REVG, die dann weiterhin als Managementgesellschaft des RheinErft-Kreises fungieren könnte. Alternativ können auch ähnlich wie in Berlin
externe Projektsteuerer für einen längeren Zeitraum diese Prozesse und
Arbeitsinhalten steuern und bearbeiten. Der Aufbau einer eigenen, leistungsfähigen Bestellorganisation ist somit unabdingbar. In welcher Form
dies erfolgt, sollte im Rahmen des Gutachtens zum Vergabeverfahren mit
aufgezeigt werden.
In Abb. 12.2-1 ist ein Umsetzungsplan im Entwurf für die Jahre 2015 bis
2020 dargestellt. In den nächsten Jahren ist anzustreben, dass die in Kapitel
9.2.2 aufgezeigten Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Errichtung eines Controlling-System. Dieses
Controlling-System ist Voraussetzung für die Kontrolle der zu vergebenen
Leistungen nach 2019. Es wird dringend angeraten, das Controlling-System
mit dem beiden Elementen Testkundenverfahren und Kundenbarometer
durch regelmäßige Anwendungen bis 2019 soweit zu professionalisieren,
dass zum einen die Erfahrungen aus dem Controlling-System in das Vergabeverfahren mit einfließen können und zum anderen die personellen und
fachlichen Voraussetzungen bereits vorhanden sind.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Durchführung von regelmäßigen Zählungen im ÖPNV. Im Sinne einer fortlaufenden Effizienzkontrolle des ÖPNVAngebotes ist es unabdingbar, dass der Aufgabenträger einen ungehinderten Zugang zu Fahrgastzahlen bekommt oder diese selbst fortlaufend erfassen kann. Daher ist es dringend geboten, die Kosten dauerhaft im ÖPNVHaushalt des Rhein-Erft-Kreises zu verankern.
Die Aufwertung ausgewählter Regionallinien zu REGIO-Buslinien bedarf
einer umfassenden und fortlaufenden Pflege des REGIO-Busnetzes. Dieses
REGIO-Busnetz sollte sich in den nächsten fünf Jahren zu einem Aushängeschild des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis entwickeln. Hierzu sind dann gemäß
der jeweiligen Losbündel entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen zu
prüfen und bei günstigem Kosten-Nutzen-Wert auch entsprechend zügig
umzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung der Anschlüsse an
den jeweiligen Verknüpfungspunkten im Rhein-Erft-Kreis sowie die Verstetigung des Fahrplans (Abbau von Störstellen). Zudem sollen ausgewählte
Haltestellen im REGIO-Busnetz zu multimodalen Verknüpfungspunkten
(B+R, Radverleih, CarSharing usw.) erweitert werden, um die Einzugsbereiche des ÖPNV zu erweitern.
194
Abb. 12.2-1:
Fes tl egung Control l i ngverfa hren für da s Verga beverfa hren
Aus wertung und Ges prä che mi t den VU
4.5
Durchführung von Tes tkundenverfa hren
4.4
Erri chtung von mul ti moda l en Verknüpfungen a n Regi o-Bus
Durchführung von Kundenba rometer
Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 3. Li ni enbündel
3.10
4.3
Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 2. Li ni enbündel
3.9
4.2
Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 1. Li ni enbündel
3.8
Controlling
Pi l otkonzept zur Bes chl euni gung a us gew. Regi o-Bus l i ni en
3.7
Ers tel l ung Control l i ngkonzept
Durchführung ei ner Fa hrga s tzä hl ung
3.6
4.1
Skuzes s i ve Ums etzung des Ha l tes tel l enumba us (Ba rri erefrei hei t)
3.5
4
Ers tel l ung Pl a nunterl a gen/Fördera nträ ge
3.4
Betri ebs begi nn für VU (Vors chl a g: Ende Sommerferi en)
2.9
Fortl a ufende Aktua l i s i erung Kommunen/VU/Krei s
Vorberei tung für den Betri ebs begi nn
2.8
3.3
Zus chl a g für Bi eter
2.7
3.2
Verga beverfa hren
2.6
Haltestellen und Fahrgastzählungen
Fri s t für Anträ ge für ei genwi rts cha ftl i che Lei s tungen
2.5
Ers tel l ung Ha l tes tel l enka ta s ter und 1. Da tenei nga be
Vora bbeka nntma chung der gewä hl ten Verga benform
2.4
3.1
Ha rmoni s i erung der Konzes s i ons l a ufzei ten bi s Ende 2018
2.3
3
Ents chei dung der Verga beform i m Krei s ta g
2.2
Bes chl us s Krei s ta g
Vergabeverfahren
Offenl egungs pha s e
1.9
Guta chten zur Fes tl egung der Verga beform i m REK
Kl ei ne Forts chrei bung des NVP (Li ni ens teckbri efe)
1.8
2.1
Ums etzung wei terer Ma ßna hmen (Prüffel der)
1.7
2
Ums etzung kurzfri s ti ge Ma ßna hmen a us dem NVP
1.6
1.3
Bes chl us s NVP Krei s ta g
Aus wertung der Anregungen und Ers tel l ung NVP
1.2
1.5
Offenl egungs pha s e
1.1
1.4
Nahverkehrsplan
Bes chl us s zur Offenl egung des NVP-Entwurfes
1
Zei tra um der Betra uung der Lei s tungen bei der REVG
0
2016
Umsetzungsplanung 2015 bis 2020
2017
2018
2019
5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2015
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Umsetzungsplanung 2015 bis 2020
195
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Quellenverzeichnis
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Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (2006): Hinweise
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IT.NRW (2012): Strukturdaten Rhein-Erft-Kreis
IT.NRW: Pendlerdaten Rhein-Erft-Kreis. Stand 2008 und 2010.
Kirchhoff, P. / Stöveken, P.(1990): Besseres Verkehrsangebot im ÖPNV oder/und Restriktionen für den Pkw? - Einflussgrößen auf den Modal-Split in großstädtischen Bereichen
in: Der Nahverkehr 3/90
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2013): ÖPNV-Zukunftskommission NRW. (URL:
196
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Langfassung.pdf)
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
(2011):Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) an öffentliche und private Verkehrsunternehmen gemäß
den Verwaltungsvorschriften zu § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) (Neufassung Stand: 10.10.2011).
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand
2013): Landesentwicklungsplan NRW 1995 (URL:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=230&bes_id
=4720&aufgehoben=N&menu=1&sg=)
Rhein-Erft-Kreis (2002): Nahverkehrsplan (URL: http://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/64/89/00/nvp-2002.pdf)
Rhein-Erft-Kreis (2007): Verkehrsentwicklungsplan (URL: http://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/52/89/00/vep_rhein-erft-kreis_teil4_oepnv.pdf)
Rhein-Erft-Kreis: Leitbild Verkehr 1.0 (URL: https://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/ce/8a/00/leitbild_verkehr_10_120222.pdf)
Rhein-Erft-Kreis (2010): Schulentwicklungspläne
Rhein-Erft-Kreis (2012): Teilergebnishaushalt Produkt 12.547.01 ÖPNV.
Rhein-Erft-Tourismus e.V. (2013): (URL: http://www.rhein-erft-tourismus.de/)
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) (2013): (URL: http://www.revg.de/neuemeldungen.html)
Shell Deutschland Oil GmbH (2009): Shell Pkw-Szenarien bis 2030. Fakten, Trends und
Handlungsoptionen für nachhaltige Auto-Mobilität. (URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf)
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) (2001):
Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Schrift 4, Köln
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) (2013): (URL: http://www.vrsinfo.de/)
197
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1:
Abb. 3.1-1:
Abb. 3.2-1:
Abb. 3.2-3:
Abb. 3.3-1:
Abb. 3.3-3:
Abb. 3.3-4:
Abb. 3.4-2:
Abb. 3.4-3:
Abb. 3.5-2:
Abb. 3.6-2:
Abb. 3.7-1:
Abb. 4.2-1:
Abb. 4.2-2:
Abb. 4.2-3:
Abb. 4.3-1:
Abb. 4.4-1:
Abb. 4.4-2:
Abb. 4.4-3:
Abb. 4.4-5:
Abb. 4.4-6:
Abb. 4.4-8:
Abb. 4.4-8:
Abb. 4.5-1:
Abb. 4.6-1:
Abb. 4.6-2:
Abb. 4.6-3:
Abb. 4.6-4:
Abb. 4.7-1:
Abb. 4.7-2:
Abb. 4.8-1:
Abb. 4.9-1:
Abb. 6.1-1:
Abb. 6.1-2:
Abb. 6.1-3:
Abb. 6.1-4:
Abb. 6.2-1:
Abb. 6.2-2:
Abb. 6.3-1:
Abb. 6.3-2:
Abb. 6.3-3:
Abb. 6.3-4:
Abb. 7.2-1:
Abb. 7.2-2:
Abb. 7.2-3:
Abb. 7.3-1:
Abb. 7.3-2:
Abb. 7.3-3:
Abb. 7.3-4:
Abb. 7.3-5:
Abb. 7.3-6:
Abb. 7.3-7:
Abb. 7.3-8:
Abb. 7.3-9:
Abb. 7.3-10:
Abb. 7.3-11:
Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis
7
Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis
19
Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis
20
Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis
21
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort)
22
Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010)
23
Ein- und Auspendler für das Jahr 2010
24
Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis
24
Schulstandorte
25
Nahversorgungsbereiche
27
Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis
28
Anzahl der PKW je Haushalt
29
Liste der SPNV-Linien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013)
32
Liste der Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013)
33
Karte über das Schienennetz im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013)
34
Übersicht über das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis
36
Übersicht der Linien vom Typ L1 bis L5 in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises 41
Darstellung der Linien vom Typ L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag
42
Darstellung der Linien vom Typ L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag
43
Darstellung der Linien vom Typ L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb
der Städte)
45
Darstellung der Linien vom Typ L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr
46
Übersicht der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling
48
Darstellung der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling
49
Übersicht der AST-Verkehre im Rhein-Erft-Kreis
51
Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Schultag
53
Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Ferientag
53
Fahrtenangebot an einem Samstag im Querschnitt
54
Fahrtenangebot an einem Sonntag im Querschnitt
54
Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten
55
Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Verkehrsunternehmen
56
Konzessionsstand der Linien im Rhein-Erft-Kreis
57
Anzahl der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis
58
Verkehrszellenkarte Rhein-Erft-Kreis
64
Verflechtungsmatrizen im Verkehrmodell des Rhein-Erft-Kreises
65
Verkehrsmittelwahl im Rhein-Erft-Kreis aus der HHB REK 2013
66
Kalibrierung des Verkehrsmodells
66
ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013)
67
Streckenbezogene Darstellung der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für Istzustand 2013 68
Einwohnerprognose der Städte im Rhein-Erft-Kreis
69
Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen)
70
ÖV-Wegeaufkommen Istzustand 2013 im Vergleich zu 2025
72
Streckenbezogene Darstellung der Zu- und Abnahmen der ÖV-Fahrten im Rhein-ErftKreis für 2025 als Differenzkarte zu 2012
73
Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und Siedlungsgebiete innerhalb
der Städte
77
Grafische Einteilung in Gebietskategorien und Gebiete innerhalb der Städte
78
79
Graphische Einteilung der Städte in Siedlungsgebiete
Standards zur Erschließungsqualität - Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche im
Rhein-Erft-Kreis
82
Standards zur Erschließungswirkung der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis
83
Betriebszeiten und Definition der Verkehrszeiten im Rhein-Erft-Kreis
84
Bedienungskorridore im Regionalverkehr für die jeweiligen Tageprofile im Rhein-Erft-Kreis
85
Verbindungskategorien
87
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie I im RheinErft-Kreis
88
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie II im RheinErft-Kreis
89
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie III im RheinErft-Kreis
89
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie IV im RheinErft-Kreis
90
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
92
Grundstandards für Anschlussbildung
93
198
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 7.4-1:
Abb. 7.5-1:
Abb. 8.1-1:
Abb. 8.1-2:
Abb. 8.1-3:
Abb. 8.1-4:
Abb. 8.1-5:
Abb. 8.1-6:
Abb. 8.1-7:
Abb. 8.2-1:
Abb. 9.1-1:
Abb. 9.2-1:
Abb. 9.2-2:
Abb. 9.2-3:
Abb. 9.2-4:
Abb. 9.2.5:
Abb. 9.2.6:
Abb. 9.2-7:
Abb. 9.3-1:
Abb. 9.3-2:
Abb. 9.3-3:
Abb. 9.3-3:
Abb. 9.6-1:
Abb. 9.6-2:
Abb. 9.6-3:
Abb. 9.9-1:
Abb. 9.9-2:
Abb. 9.9-3:
Abb. 10-1:
Abb. 10-2 :
Abb. 11.2-1:
Abb. 11.2-2:
Abb. 11.2-3:
Abb. 11.2-4:
Abb. 12.1-1:
Abb. 12.2-1:
ENTWURF - Mai 2015
Ausstattung der Fahrzeuge
95
Ausstattung der Haltestellen
102
Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis (inkl. Schülerverkehrslinien)
105
Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis
106
Erschließungslücken im Rhein-Erft-Kreis
107
Verbindungsmängel gemäß Vorgaben der Qualitätsstandards
109
Zusammenfassende Darstellung der Stärken und Schwächen im ÖPNV aufgeteilt nach
Städten im Rhein-Erft-Kreis
113
Zusammenfassende Darstellung der Prüffelder aus den Städten im Rhein-Erft-Kreis zum
Thema Fortschreibung des NVP REK
114
Zusammenfassende Darstellung der Anregungen aus der Bürgerbefragung zum Thema
Fortschreibung des NVP REK
115
Prüffelder für das Maßnahmenkonzept im NVP
116
Aufbau des Maßnahmenkonzepts für den NVP
117
Zwischenzeitliche Anpassungen des Liniennetzes und Bedienungsangebots
118
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen
119
Auswirkungen auf die Km-Leistungen der kurzfristigen Maßnahmen
119
Übersichtskarte der kurzfristigen Maßnahmen
120
Leistungsdaten für das kurzfristige Maßnahmenkonzept bis 2016 sowie der Prüffelder
nach 2016
144
Kostenschätzung der kurzfristigen Maßnahmen bis 2016 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten
146
Nachfrageentwicklung aller Maßnahmen gegenüber der Strukturprognose 2015 getrennt
nach Städten
147
Produkte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
150
Darstellung des REGIO-Netzes im Rhein-Erft-Kreis
151
Darstellung des Regionalbusnetzes im Rhein-Erft-Kreis
152
Darstellung der Ortsbuslinien und Stadtbuslinien im Rhein-Erft-Kreis
153
Kategorisierung der Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
159
Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
161
Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
162
Park&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis
175
Bike&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis
176
Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben im ÖPNV im Rhein-ErftKreis
178
Qualitätskreis für den ÖPNV
179
Bausteine des Qualitätscontrollings für den Rhein-Erft-Kreis
180
Linienbündelungsvarianten im Rhein-Erft-Kreis
187
Linienbündelung für die Regional- und Ortsbusleistungen im Rhein-Erft-Kreis
188
Linienbündel des AT Rhein-Erft-Kreis
190
Linien mit Bezug auf benachbarte Aufgabenträgern
191
Kostendarstellung für den ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis für die Jahre 2014 bis 2019
192
Umsetzungsplanung 2015 bis 2019 (Entwurf)
195
199
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Glossar
AöR
Anstalt öffentlichen Rechts
AVV
Aachener Verkehrsverbund
Bedienungsqualität
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Fahrtenangebot, Umsteigevorgänge, Betriebszeitraum und Taktfolge).
Beförderungsfälle
Der Begriff beschreibt bei Verkehrszählungen angetroffene
Personen (Fahrgast, Insasse, Mitfahrender, Passagier, Reisender)
BGG
Behindertengleichstellungsgesetz
Binnenverkehr
Unter Binnenverkehr versteht man die ÖV-Wege oder ÖVFahrten innerhalb einer Zelle oder Stadt
BoStrab
Bauordnung für Stadt- und Straßenbahn
Buskm
Abrechnungsrelevante und im Fahrplan dargestellte Buskilometer.
B&R
Bike and Ride (Reiseweg mit Fahrrad und einem anderen
Fortbewegungsmittel; Ein B&R-Platz bezeichnet den Umsteigepunkt an dem das Auto parkt.)
BVR
Busverkehr Rheinland
DKB
Dürener Kreisbahn GmbH
Erschließungsqualität
Unter Erschließungsqualität versteht man die räumliche
Erschließungswirkung der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet unter Zugrundelegung definierter Haltestelleneinzugsbereiche.
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
HHB
Haushaltsbefragung
HP
Haltepunkt
Hst.
Haltestelle
HVZ
Hauptverkehrszeit (Die Hauptverkehrszeit geht üblicherweise morgens von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie nachmittags
von 16:00 bis 19:00 Uhr und ist geprägt durch ein besonderes hohes Verkehrsaufkommen).
IGVP
Integrierte Gesamtverkehrsplanung
IV
Individualverkehr
KVB
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
LEP NRW
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
200
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
LPlG
Landesplanungsgesetz
LSA
Lichtsignalanlage
MIV
Motorisierter Individualverkehr
MRB
Mittelrheinbahn
NVP
Nahverkehrsplan
NVR
Nahverkehr Rheinland
NVZ
Nebenverkehrszeit (Die Nebenverkehrszeit stellt die Verkehrszeit mit normalen Verkehrsaufkommen dar und beginnt um etwa 09:00 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr).
öDA
öffentliche Dienstleistungsaufträge
Öffentlicher Verkehr (ÖV)
gesamter öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
öffentlicher Personennahverkehr
mit Bus, Straßenbahn/Stadtbahn sowie Eisenbahnverkehr aber auch mit
sogenannten alternativen Verkehrsmitteln wie z.B. TaxiBus,
AST, Bürgerbus.
Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV)
straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG NRW
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
ÖV-Fahrten
Eine ÖV-Fahrt ist eine Fahrplanfahrt. Die Summe alle ÖVFahrten ist gleich der Summe der ÖV-Wege mal Umsteigevorgänge.
ÖV-Wege
Ein ÖV-Weg ist der gesamte Weg im ÖPNV, auch wenn einoder mehrmals zwischen ÖV-Verkehrsmitteln umgestiegen
wird.
P&R
Park and Ride (Reiseweg mit einer Autofahrt und einem
anderen Fortbewegungsmittel; Ein P&R-Platz bezeichnet
den Umsteigepunkt, an dem das Auto parkt.)
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
Quell/Zielverkehr
Unter Quell- bzw. Zielverkehr versteht man MIV- oder ÖVWege bzw. ÖV-Fahrten, die innerhalb der betrachteten Verkehrszelle beginnen und über diese Verkehrszelle hinausführen (Quellverkehr), bzw. in die Zelle hineinführen und
dort enden (Zielverkehr).
RES
Reisende-Erfassungs-Daten (DB Standard)
REVG
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
RVE
Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
RVK
Regionalverkehr Köln GmbH
201
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
schienengebundener Personennahverkehr
„stufenfrei“
Geringer Höhenunterschied und Spalt zwischen Fahrzeugboden und Bahn-/ Bussteig.
SWH
Stadtwerke Hürth AöR
SWB
Stadtwerke Bonn GmbH
StWB
Stadtwerke Brühl GmbH
SWW
Stadtwerke Wesseling GmbH
TöB
Träger öffentlicher Belange
VRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
VU
Verkehrsunternehmen
WEST
WestEnergie und Verkehr GmbH
ZV NVR
Zweckverband Nahverkehr Rheinland
202
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Anlage 1
Beteiligung
203
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Beteiligte Institutionen im förmlichen Offenlegungsverfahren
Städte
Institution
Abteilung
Stadt Bedburg
Aus den Städten werden die Bereiche eingebunden:
Stadtplanung/ÖPNV
Umwelt-/Klimaschutz
Behindertenbeauftragte
Seniorenbeauftragte
Wirtschaftsförderung
Stadt Bergheim
Stadt Brühl
Stadt Elsdorf
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Stadt Hürth
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
VerkehrsREVG
unternehmen
RVK
DKB
KVB
StWB
SWH
SWW
Tirtey
WestEnergie
RVE
Benachbarte Auf- Kreis Düren
gabenträger im
Rhein-Sieg-Kreis
ÖPNV
Rhein-Neuss-Kreis
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Stadt Köln
Stadt Bonn
BezirksKöln
regierungen
Düsseldorf
Verkehrsverbünde VRS
und SPNV-AT
AVV
VRS
NVR
Verbände
Pro Bahn
Bezirksgruppe Rhein-Erftkreis
VCD-Kreisverband Köln und
Umgebung
NABU e.V.
Rhein-Erft-Kreis
BUND e.V.
Landesverband
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Brühl
Competenzia NRW
Kompetenzzentrum Frau &
Beruf
Regio Köln
204
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Institution
Verbände
Abteilung
EnergieKompetenz
Zentrum Rhein-Erft-Kreis
GmbH
Rhein-ErftTourismus e.V.
RadRegionRheinland e.V.
ADAC
ADFC
Kreispolizeibehörde RheinErft, Direktion Verkehr
Verkehrswacht Rhein-Erft
Arbeitsgemeinschaft der
Selbsthilfegruppen im
Rhein-Erft-Kreis
Gruppe Lokale Agenda,
Frechen
Netzwerk 55+ Kerpen
Netzwerk Mobilität für Senior/Innen und
Menschen mit Behinderung
Sozialverband Deutschland
Weitere Mobilitätsanbieter und
Institutionen
Bezirksverband Köln/Leverkusen/Rhein-Erft
Schönauen Service GmbH &
Co. KG
cambio Köln, Stattauto
GmbH
Drive Carsharing GmbH
Phantasialand Brühl
DEHOGA Nordrhein
Wirtschaft und
Gewerkschaften
IHK Köln/Rhein-Erft
Wirtschaftsförderung
Rhein Erft GmbH
DGB Rhein-Erft
Rhein-Erft-Kreis
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Rhein-Erft-Kreis
Bezirk Köln
Aus der Kreisverwaltung werden eingebunden:
Dezernat IV
Amt für ÖPNV
Straßenverkehrsamt
Amt für Straßenbau und Verkehr
Amt für Finanzwirtschaft, Controlling und Datenschutz
Amt für Gebäudemanagement
Gleichstellungsbeauftragte
205
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Auflistung der Vor-Ort-Termine im Bearbeitungsprozess NVP
Datum
Ort/Institution
Inhalte der Gespräche/Teilnehmerkreis
14.02.2013
Rhein-Erft-Kreis
Termin VU (REVG)
18.02.2013
Elsdorf
Auftaktgespräch
Bergheim
Auftaktgespräch
Brühl
Auftaktgespräch
Bedburg
Auftaktgespräch
Pulheim
Auftaktgespräch
Frechen
Auftaktgespräch
Kerpen
Auftaktgespräch
Hürth
Auftaktgespräch
05.03.2013
Erftstadt
Auftaktgespräch
07.03.2013
Wesseling
Auftaktgespräch
14.03.2013
Rhein-Erft-Kreis
ÖPNV-Arbeitskreissitzung
18.06.2013
Rhein-Erft-Kreis
AK NVP (REK)
26.06.2013
Rhein-Erft-Kreis
1. AK ÖPNV (Bestandsaufnahme)
11.07.2013
Rhein-Erft-Kreis
1. Mobilitäts- und Klimabeirat (Bestandsaufnahme)
24.09.2013
Rhein-Erft-Kreis
Netzwerk Senioren
17.10.2013
Rhein-Erft-Kreis
2. AK ÖPNV (Qualitätsstandards)
12.11.2013
Rhein-Erft-Kreis
3. AK ÖPNV (Handlungsfelder)
21.11.2013
Rhein-Erft-Kreis
2. Mobilitäts- und Klimabeirat (Qualitätsstandards)
16.12.2013
Rhein-Erft-Kreis
AK NVP (REK)
03.02.2014
Rhein-Erft-Kreis
Termin VU (REVG)
02.07.2014
Kreis Euskirchen
Arbeitsgespräch mit AT und VU
27.08.2014
Rhein-Erft-Kreis
Verkehrsausschuss REK
30.09.2014
Rhein-Erft-Kreis
4. AK ÖPNV (Grobkonzept)
30.09.2014
Rhein-Erft-Kreis
AK NVP (Grobkonzept und Szenarien)
02.10.2014
Erftstadt
Abstimmung NVP (Stadtverwaltung, REK)
22.10.2014
Erftstadt
Verkehrsausschuss der Stadt Erftstadt
04.11.2014
Bedburg
AK ÖPNV in Stadt Bedburg
05.11.2014
Rhein-Erft-Kreis
Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises
14.11.2014
Elsdorf
Arbeitsgespräch bei der Stadtverwaltung Elsdorf
18.11.2014
Brühl
Verkehrsausschuss der Stadt Brühl
27.11.2014
Elsdorf
Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Elsdorf
03.12.2014
Frechen
Verkehrsausschuss in der Stadt Frechen
16.12.2014
Bergheim
AK ÖPNV Bergheim
16.12.2014
Pulheim
Abstimmung NVP (Stadtverwaltung)
18.12.2014
Kerpen
AK ÖPNV-Gruppe in der Stadt Kerpen
13.01.2015
Hürth
AK ÖPNV in der Stadt Hürth
25.02.2015
Pulheim
Ausschuss der Stadt Pulheim
19.03.2015
Rhein-Erft-Kreis
3. Mobilitätsbeirat (Grobkonzept)
24.03.2015
15.04.2015
Rhein-Erft-Kreis
Erftstadt
5. AK ÖPNV (Maßnahmenkonzept)
Abstimmung NVP (Stadtverwaltung, REK, REVG)
19.02.2013
21.02.2013
26.02.2013
27.02.2013
206
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Anlage 2
Bewertung der Prüffelder
207
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Synopsen der Prüffelder des Zwischenberichts
Kreis
Prüffeld
Kommentar
• Rechtssichere Betrauung, Direktvergabe oder
Vergabe von Verkehrsleistungen für die Regionalbusleistungen nach 2018 gemäß EU-VO
1370
•Erstellung eines Linienbündelungskonzeptes im
Rahmen des NVP
• Prüfung von Mobil-Punkten zur Erhöhung des
Einzugsbereiches (Radverkehr als Zubringer
zum ÖPNV) Standorte festlegen und baulich
aufwerten
• Stärkere Produktbetonung im ÖPNV
Entscheidung REK
• Aufwertung der Regionalbuslinien (Mo-So) im
Kreisgebiet durch eigene Produktbezeichnung
• Prüfung von zeitlichen Vorgaben für die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten im Kreisgebiet (Bus/SPNV und
Bus/Bus)
• Fahrplanraster
Bedburg
Bergheim
vorläufig
In den Qualitätsstandards bzw. im
Kapitel Mobilitätsmanagement
aufgenommen
In den Qualitätsstandards aufgenommen
In den Qualitätsstandards aufgenommen
In den Qualitätsstandards aufgenommen
In den Qualitätsstandards aufgenommen
• Prüfung von Schnellbuslinien oder Schnellbus- Geprüft, keine konkurrenzfähigen
fahrten auf bestehenden Linien in der Haupt- Reisezeiten bzw. fehlendes Potenverkehrszeit zwischen den Städten im Kreisge- tial, Straßennetz und Siedlungsbiet (Gewinnung von Fahrgastpotenzialen im
struktur nicht für Schnellverkehere
Bereich Beschäftigtenverkehr in der HVZ bzw. geeignet, zudem immense Mehrauch andere Gruppen bei ganzen Schnellbusli- leistungen ohne nachweisbare
nien)
Fahrgastpotentiale
• Anforderungskatalog und Grundlagen für ein
In den Qualitätsstandards aufgeHaltstellenkataster im Rhein-Erft-Kreis (Grund- nommen
lage für die zeitliche Priorisierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit)
•Schrittweise Ausrichtung des lokalen Busnetzes Maßnahmen im NVP-Entwurf (siein Bedburg auf den Bahnhof Bedburg (Linien he Maßnahmenkonzept)
975,924,987,988) auch im Zusammenhang der
späteren Auf-wertung der RB 38
• Prüfung eines veränderten Taktangebots auf
geprüft, deutlich höhere Kmder Linie 975
Leistungen, dazu Parallelverkehr
der Linie zur Bahn, daher nicht weiterverfolgt
• Prüfung der ÖV-Anbindung des GE-Gebietes
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Mühlenerft
Maßnahmenkonzept)
• Errichtung einer durchgehenden Regionalbus- Maßnahmen im NVP-Entwurf (sielinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim
he Maßnahmenkonzept)
(auch am Wochenende) und Aufgabe der Linienführung der Linie 961 über Fliesteden am
Wochenende
208
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Prüffeld
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Kommentar
• Taktverdichtung auf der Linie 969 zur Gewinnung von Potenzialen im Stadtgebiet
• Prüfung eines verändertes Taktangebots auf
der Linie 975
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Parallelverkehr zur Bahn, Veränderung bedeutet hier höchstens Taktreduzierung, hier aber bisher kein
Vorschlag, da keine Nachfragedaten vorhanden
• Prüfung der Linienführung bzw. Linienangebo- Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
tes in Ahe (Prüfung von Umwegfahrten der Li- Maßnahmenkonzept)
nie 963) è siehe hierzu auch Elsdorf
• Prüfung einer Einstellung der Linie 939 nach
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
2019 (Tagebauerweiterung mit Verlegung
Maßnahmenkonzept)
Manheim – Alt)
• Prüfung der Aufteilung der Linie 923 in zwei
ggf. spätere Prüfung
Linien getrennt nach Schulformen (GS und
SEK1/SEK2)
• Aufwertung des Bahnhofes Brühl als wichtigen nachrichtlich
Verknüpfungspunkt
• Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadt- nachrichtlich
busverkehrs am Samstag ab 16:30 und am
Sonntag (nachrichtlich durch AT Brühl)
• Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
930
Maßnahmenkonzept)
• Prüfung einer verbesserten Anbindung von
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Elsdorf an die Bahnhöfe Bergheim-Mitte
Maßnahmenkonzept)
und/oder Kerpen Sindorf und/oder Bedburg
• Prüfung einer Zusammenlegung der Fahrten
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
der Linie 940 mit der Linie 963
Maßnahmenkonzept)
• Prüfung des Fahrtenangebots der Linie 988
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Prüfung von klaren Taktstrukturen auf der
Geprüft, bisher keine Änderungen,
Linie 941 durch Wegfall des Abschnittes Ahe
da unterschiedliche Befindlichkei(Direktverbindung nach Horrem)
ten der betroffenen Städte, evtl.
noch Abstimmungsbedarf
• Integration der freigestellten Schülerverkehre weitestgehend schon geschehen
• Beseitigung der Erschließungslücke Zuckerfab- abgeleht, da Erschließung Neurik
Etzweiler Vorrang hat (es ging nur
entweder/oder für bestehende
Linien im Sinne der Fahrzeit und
Produktdefinition)
• Prüfung einer Anbindung der Ortsteile NieMaßnahme
derembt, Oberembt und Tollhausen an die
RB38
• Optimierung der Schulbuslinien (unklare und
keine Maßnahmenprüfung, weitere
uneinheitliche Führung der Linie 974)
Abstimmungen zwischen Schulträger und AT
• Straffung der Linie 920 zur Reduzierung der
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Fahrzeiten zu den jeweiligen SPNVMaßnahmenkonzept)
Haltepunkte Horrem, Sindorf und Liblar und
209
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Prüffeld
Kommentar
klare Führung der Linie 911
Erftstadt
• Prüfung einer Anbindung der Linie 979 an den
Bahnhof Erftstadt-Liblar und/oder Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof ErftstadtLiblar bei entsprechender Nachfrage
• Optimierung des Wochenendangebotes
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf, allerdings keine Nachfragedaten vorhanden
• Beseitigung von Erschließungslücken in Leche- keine für Busverkehr geeigneten
nich sowie bessere Anbindung des GEStraßen zu besserer Erschließung
Gebietes Köttingen
vorhanden, zudem klare Produktschärfung durch stringente Linienverläufe)
• TaxiBus+ (im Rahmen des RVK RegioM 2030
nachrichtlich, TaxiBus wurde in die
Projekts)
Produktliste mit aufgenommen
Frechen
Hürth
Kerpen
• Prüfung einer besseren ÖPNV-Anbindung nicht Maßnahmen aufgezeigt, durch
erschlossener Siedlungsbereiche in Frechen
Stadt abgeleht (Stellungnahme
710)
• Prüfung einer Neuordnung der Linie 964 in
keine Weiterverfolgung des PrüfZusammenhang mit den Linien 976, 965 und
felds, Linien haben alle unter968
schiedliche Funktion
• Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadt- nachrichtlich
busverkehrs am Sonntag (nachrichtlich durch
AT Hürth)
• Prüfung der Straffung der Linienführung der
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
978 in Hürth
Maßnahmenkonzept)
• Beseitigung von Erschließungslücken in Blatzheim und in Kerpen sowie in Sindorf (Kerpener
Straße) mit hohem Handlungsbedarf
• Prüfung der Optimierung der Erreichbarkeit
der GE-Standorte in Kerpen (Hüttenstraße, Europarc Kerpen sowie Türnich III)
• Klare Linienführung der Linien 920 und 911 in
Kerpen bzw. Straffung der Linienführung der
920
• Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet
von Kerpen am Wochenende
nicht möglich durch Regionalbuslinien (Produktschärfung)
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Keine Prüfung von Nachtverkehr
(Nachfragedaten fehlen), ist im
restlichen Kreis durch AST abgedeckt, keine NE Linien
• Prüfung eines zentralen Verknüpfungspunktes baulich schwierig, als sinnvoller
in Kerpen (Ost-West und Nord-Süd)
Aspekt aber aufgenommen (Empfehlung weiterer Prüfung)
• Prüfung der Aufteilung der Linie 966 nach
Maßnahme, aber Abstimmung
Schulstandorten
Schulträger und AT notwendig
• Prüfung der Erschließung des Stadtteils Man- schon geschehen, nachrichtlich
heim-Neu durch Linienverkehre und einer
übernommen
210
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Prüffeld
Kommentar
möglichen Anbindung an den SPNV
Pulheim
Wesseling
• Prüfung der Verbesserung der Erreichbarkeit
der Stadtbereiche im Pulheimer Norden (derzeit fast ausschließlich nur mit der Schülerverkehrslinie 967)
• Prüfung der Anbindung der südlichen Ortsteile
in Pulheim an den Verknüpfungspunkt KölnWeiden-West
• Optimierung der ÖV-Erschließung der Randbereiche in Pulheim, insbesondere Anbindung
des Gewerbegebietes Schwefelberg und Erschließung des im Bau befindlichen Ganzjahresbades in Stommeln durch die Linie 970 mittels neuer Haltestelle
• Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim
(auch am Wochenende)
• Optimierung der Verknüpfung am Bahnhof
Stommeln zwischen SPNV und Linie 970
nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier
Prüfung stadteigenes Konzept
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier
Prüfung stadteigenes Konzept
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
nicht möglich, da BÜ-Anlage unberechenbar (Risiko von Fahrzeitverlusten)
• Errichtung eines zentralen Verknüpfungspunk- nachrichtlich
tes zwischen Stadtbahnlinie und Buslinie (Rendezvous-Punkt)
• Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
930
Maßnahmenkonzept)
211
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Prüffelder aus Sicht der Städte
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Prüffelder
• Prüfung von Zubringerbuslinien zur ab 2020
erwarteten S-Bahn-Verbindung nach Köln
bzw. Prüfung des Angebotes und Linienverlauf der Linien 924, 975, 987 und 988
• Anbindung des Gewerbegebietes Mühlenerft
• Aufnahme der Handlungsfelder und Maßnahmen aus dem ÖPNV-Konzept der Stadt
Bergheim in den NVP REK
• Verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofes
Kommentar
Geprüft. keine Änderungen der Linie
975, da weitestgehend Parallelverkehr zur Bahn, Taktbrüche schwierig
für Produktklarheit, von Kaster Erschließung mit neuer zusätzlicher
Linie 905
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Vorschlag der Taktverdichtung auf
der Linie 930. Ansonsten schwierig
und ggf. durch Stadtbus möglich
• Anbindung von Brühl-Schwadorf
Schwierige Anbindung an das Regionalbusnetz. Erschlossen durch
Stadtbahn und AST
• Prüfung einer Anbindung von Elsdorf an
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
den SPNV in Bergheim
Maßnahmenkonzept)
• Prüfung des Fahrtenangebotes der Linie
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
988 in Elsdorf
Maßnahmenkonzept)
• Straffung des Linienverlaufes der Linie 941 Geprüft, bisher keine Änderungen,
zwischen Elsdorf und Kerpen-Horrem
da unterschiedliche Befindlichkeiten
der betroffenen Städte, evtl. noch
Abstimmungsbedarf während des
Offenlegungsverfahren
• ÖPNV-Anbindung des Freibads Elsdorf
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Anbindung von Niederembt, Oberembt und Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Tollhausen an Glesch Bf. bzw. die RB38
Maßnahmenkonzept)
• Schnellere und bessere Anbindung des
Stadtteils Bliesheim
• Prüfung der Verlängerung der Linie 807 bis
zum Bahnhof Erftstadt-Liblar
• Attraktivierung (kürzerer Takt) bei bestehenden Linien, Ausdünnung von schwach
nachgefragten Linien
• Anbindungen an neue Baugebiete
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit
sind Taktausweitungen nur durch
Kompensationen (Ausdünnung) an
anderer Stelle möglich. Hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine
Informationen vor, so dass Einsparungspotentiale nicht ermittelt
werden können.
Dieses Prüffeld wurde im Rahmen
der internen Abstimmungsgespräche nicht weiter verfolgt
212
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Hürth
• Anbindung der Stadtbusse an das Regionalbusnetz (Stadt Hürth)
Kerpen
• Prüfung eines Nachtangebotes in Kerpen
insbesondere an den Wochenendtagen
Pulheim
Wesseling
nachrichtlich an den Aufgabenträger Hürth
Keine Prüfung von Nachtverkehr
(Nachfragedaten fehlen), ist im restlichen Kreis durch AST abgedeckt,
keine NE Linien
• Anpassung des Linienverlaufes der Linie
Anschlussverknüpfung in Horrem
976 zur Sicherung der Anschlüsse an den
und Frechen (und Neu WeidenSPNV in Kerpen-Buir
West) höherrangig, deshalb keine
Anschlusssicherung in Buir
• Anbindung des Gewerbegebietes südMaßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
östlich des Kernortes
Maßnahmenkonzept)
• Anbindung an Weiden-West
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Arrondierungsgebiete im Stadtgebiet durch nicht mit Regionalbus effizient abRegionalbusse erschließen
deckbar (Produktkonflikte), hier
Prüfung stadteigenes Konzept
• Verbesserung der Anbindung des Bahnhof nicht möglich, da BÜ-Anlage unbeStommeln
rechenbar (Risiko von Fahrzeitverlusten)
• Haltestelle am Ganzjahresbad (ab 2015)
nachrichtlich übernommen, Bedienung durch Linie 970
• Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Anbindung des Gewerbegebietes Rheinbo- nur Linie 930 in Wesseling, damit
gen
keine Änderungen vorgesehen
(Produktdefinition), evtl. Anbindung
durch Stadtbus
• Anbindung des Neubaugebietes in Keldenur Linie 930 in Wesseling, damit
nich
keine Änderungen möglich (Produktdefinition), evtl. Anbindung
durch Stadtbus
213
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Anregungen der Bürger
Bedburg
Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger
• Ausweitung der Linie 975 im Abend-, Spätund Nachtverkehr bis Kaster (auch in Bergheim)
• Entzerrung der Abfahrtszeiten der Linie
975 und 960 um einen 15-Min.-Takt zwischen Horrem und Bergheim einzurichten
(auch in Bergheim)
• Starkes Interesse an der Ausweitung des
Angebots der RB38
Bergheim
• Anbindung des Stadtteils Ahe verbessern
• Taktverbesserung auf der Linie 945
• Starkes Interesse an der Ausweitung des
Angebots der RB38
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
• Überprüfung der Fahrzeiten der Linie 930
von Wesseling Schulzentrum nach Brühl
• Verlängerung des Taktes der Linie 18 bis
nach Schwadorf
• Hinweise zur Angebotsverbesserung im
Stadtbusverkehr
• Klare Führung der Linien 963 und 940
Kommentar
geprüft, deutlich höhere KmLeistungen, dazu Parallelverkehr der
Linie zur Bahn, daher nicht weiterverfolgt
betriebliche prüfung, nicht bestandteil der NVP-Planungen (Rahmenplan)
nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP
(seit Fahrplanwechsel 2014/2015
Verbesserungen im Früh-/Spät- und
Wochenendverkehr)
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP
(seit Fahrplanwechsel 2014/2015
Verbesserungen im Früh-/Spät- und
Wochenendverkehr)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP
nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Verbesserung der ÖV-Anbindung des
Geprüft, Maßnahme vorhanden,
Stadtteils Tollhausen
jedoch genauer Bedarf derzeit nicht
abschätzbar
• Optimierung der Abfahrzeiten der Linie
betriebliche prüfung, nicht bestand941 in Horrem
teil der NVP-Planungen
• Direkte Anbindung von Friesheim an einen Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Bahnhof
Maßnahmenkonzept)
• Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Erftstadt-Liblar
Maßnahmenkonzept)
• Wunsch nach einer Spätlinie ausgehend
Besseres Angebot auf der Schiene,
vom Bahnhof Liblar (bessere Erreichbarkeit daher keine zusätzlichen Buslinien
der Stadt Köln)
nach Köln
• Straffung der Linie 920
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
• Parallelverkehr Frechen – Habbelrath –
keine weitere Entzerrung ohne
Horrem (Linien 960, 976 und 964) (Anmer- Nachfragedaten möglich, Linien
kung: Durch Fahrplananpassung in 12/2013 haben alle unterschiedliche Funktibereits merklich entzerrt)
on
214
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Hürth
Kerpen
Pulheim
ENTWURF - Mai 2015
• Taktfrequenz erhöhen und Straffung der
Linienführung der Linie 978 anstreben
• Verlängerung der Linie 710 bis nach Hermülheim (Stadtbahn)
• Schnellere Anbindung der Hürther Stadtteile an Köln
• Klare Ausrichtung der Buslinien auf die
Anschlüsse der S-Bahn
• Ausweitung des AST-Verkehr (Abfahrt an
allen Haltestellen)
• Verknüpfungshaltestelle Kerpen-Mitte
• Starker Wunsch nach einer Busverbindung
nach Köln-Weiden-West ausgehend von
Glessen, Dansweiler, Geyen oder Pulheim)
• Fahrplanausweitung der Linie 970 am Wochenende
• Bessere Anbindung des Stadtteils Stommelerbusch
Wesseling
• Taktverdichtung der Linie 930 und besseres Angebot in den Frühstunden sowie an
Samstagen und Sonntagen
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
betriebliche Prüfung, nicht bestandteil der NVP-Planungen
nachrichtlich
baulich schwierig, als sinnvoller
Aspekt aber aufgenommen (Empfehlung weiterer Prüfung)
Geprüft, jedoch nur zwischen Brauweiler und Weiden als Maßnahme,
ansonsten hoher Leistungsaufwand
ohne absehbares Potential
und/oder Konkurrenzierung des
SPNV bei Weiterführung
Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier
Prüfung stadteigenes Konzept
Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe
Maßnahmenkonzept)
215
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Vorliegende Eingaben aus den Städten im laufenden Verfahren
Die hier dargestellten Eingaben stammen aus vorliegenden Beschlüssen
und Stellungnahmen aus den entsprechenden Städten im Rahmen der
Maßnahmendiskussion.
Eingabe
Stadt Frechen
30-Minuten Takt der Linie 980 soll beibehalten werden. Eine Reduzierung auf einen 60-Takt wird als nicht opportun erachtet.
Erläuterung
Eine Reduzierung auf einen 60-Minuten-Takt ist
nicht vorgesehen. Der bestehende 30-Minuten
Takt bleibt erhalten und soll entsprechend der
genannten Maßnahme sogar in der Nebenverkehrszeit eingeführt werden.
Taktung der Linien 731 und 980 ist zu optimieren
Der vorliegende Nahverkehrsplan dient lediglich
als Rahmenplan. Taktungen und Veränderungen
des Fahrplans sind nicht Bestandteil des NVP.
Linie 145 - 10 Minuten - Takt zu den morgendlichen Spitzenzeiten
Eine Anpassung auf einen 10-Min.-Takt in der
morgendlichen HVZ ist mit der Stadt Köln abzustimmen, da auch in Köln diese Leistungen zusätzlich anfallen werden. Hier ist der Aufgabenträger
REK im Rahmen seines NVP nicht zuständig.
Optimierung der Linienführung der Linie
977, da hier große Teile der Fahrleistung
auf Frechener Stadtgebiet durch unbesiedelte Bereiche erfolgt
Linie 977 stellt eine regionale Verbindung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar und wird
über den kürzesten Weg durchgeführt. Hinzu
kommt, dass mit diesem Linienverlauf auch die
GE-Gebiet Türnich I bis III am Rande mit erschlossen werden. Ohne Nachfragedaten lassen sich
keine belastbaren Begründungen aufzeigen.
Stadt Kerpen
Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet
Erschließung des Gewerbegebiets Geilrather Feld
Gegenwärtig wird in den späten Abendstunden
das Stadtgebiet mit dem AST bedient und sollte in
seiner Funktion weiterhin erhalten bleiben. Hinzu
kommt, dass im NVP REK in den Produkten keine
separaten Nachtangebote wie Disco-Busse oder
Nachtbusse enthalten sind.
Da die Linie 921 eine einseitige Ringlinie ist, würden mit der Erschließung des GE-Gebietes die
Umwegfahrten für andere Haltestellen deutlich
zunehmen. Eine alternative Erschließung durch die
Linie 941 ist nicht sinnvoll, da die Linie 941 in ihren
derzeitigen Linienverlauf als Regionallinie gestrafft
bleiben soll (Verbindungsfunktion Elsdorf nach
Kerpen-Horrem).
216
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Eingabe
Linienführung der 976 über Sindorf und
nicht wir bisher über Horrem
Erläuterung
Führung durch staugefährdete Bereiche zwischen
Kerpen und Sindorf -> Anschlusssicherheit und
Gewährleistung der Pünktlichkeit ist nicht gegeben
Direktverbindung Kerpen - Horrem durch
Verlängerung der Linie 964
Dieser Maßnahmenvorschlag wird nicht weiterverfolgt, da die Linie 976 in ihrem bisherigen direkten
Linienverlauf zwischen Kerpen-Mitte und Frechen
erhalten bleiben soll. Somit würde eine Verlängerung der Linie 964 ein Überangebot im Abschnitt
Kerpen-Horrem und Kerpen-Mitte darstellen.
Integration der Schülerverkehrsfahrten in
den normalen Linienverkehr
Eine Integration der Schülerfahrten in andere vertaktete Linien würde die Begreifbarkeit des Fahrplans für die Fahrgäste erschweren. Daher soll die
Linie 966 nach wie vor erhalten bleiben, lediglich
wird mit dem Schulträger und dem Verkehrsunternehmen abgestimmt, in wie weit eine Aufteilung der Linie nach Schulstandorten zu organisieren ist.
Sinnvolle Taktverdichtungen auf den Linien 911, 922, 976 und 977
"Sinnvolle" Taktverdichtungen sind ohne Fahrgastzahlen nicht ermittelbar bzw. darstellbar.
Deshalb können zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine fundierten Varianten bzw. Entwürfe vorgeschlagen werden.
Straffung des Linienverlaufs der Linie 920
und Kappung der Linie in Kerpen (Gymnaisum)
Bei Straffung des Linienverlaufs und Kappung der
Linie in Kerpen bestehen keine Direktverbindungen mehr von den Nachbarorten Gymnich und
Lechenich an Sindorf und Horrem Bf.
Verlängerung der Linie 911 bis Erftstadt
Bf.
Linie 977 stellt eine wichtige regionale Verbindung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar
und bleibt erhalten, daher entfällt die Notwendigkeit der Verlängerung der LInie 911 nach ErftstadtLiblar (Bf. Liblar).
Führung der Linie 977 über Türnich nach
Linie 977 stellt eine wichtige regionale VerbinHorrem Bf. , Wegfall des Abschnitt Türnich dung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar
bis Erftstadt
und bleibt erhalten.
217
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Eingabe
Stadt Hürth
Stringentere Führung der Linie 960 (sowohl im Stadtgebiet Hürth, als auch im
weiteren Linienverlauf)
Erläuterung
Die Linie 960 fährt bereits auf einem relativ direkten Linienweg. Eine Straffung des Linienwegs mit
dem Ziel einer Reduzierung der Fahrtzeiten wäre
lediglich mit dem "Auflassen" von Haltestellen zu
erreichen. Jedoch ist dies aus gutachterlich Sicht
nicht zu empfehlen, denn die zu erwartenden
Fahrtzeitgewinne rechtfertigen nicht das "auflassen" von Haltestellen. Zudem können zum derzeitigen Zeitpunkt keine Haltestellen identifiziert
werden die "aufgelassen" werden können.
Ergänzung der Linie 978 um eine Fahrtrou- Die Linie 978 würde auf diesem Weg durch unbete über die Kölner Straße zur Gleuler Stra- siedelte Bereiche fahren und entsprechend an den
ße mit Anbindung an die Linie 146 in Köln Potentialen im Bereich Hürth vorbei. Zudem bedarf diese Verbindung der Abstimmung mit der
Stadt Köln
218
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
Anlage 3
Liniensteckbriefe
219
nach 20
Uhr
Betriebszeiten
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
Betriebszeiten
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
Zuordnung der Linie gemäß Linienb ündelungskonzept (siehe Kap. 11.2)
Linienbündel
kurzfristigen Maßnahmen dar (bis Ende 2017). Danach sind die Liniensteckbriefe jährlich fortzuschreiben.
Die Liniensteckbriefe beschreiben nicht den derzeitigen und bisherigen Leistungsumfang, sondern stellen die Grundlage für den zu erbringenden Leistungsumfang ab Umsetzung der
Anmerkungen:
Erfüllung der Erschliessungsqualität gemäß Qualitätsstandards im NVP Rhein-Erft-Kreis (siehe Kap. 7.3.1). Getrennt für jede Stadt im Rhein-Erft-Kreis werden
Angab en zur Anzahl der Haltestellen geliefert.
Hinweise zur Austattung der Fahrzeuge gemäß Kap. 7.4.1
Verknüpfungsstandorte gemäß Maßnahmenkonzept (Kap. 9.6.2)
aufgrundete Buskm-Leistungen gemäß Fahrplan (ohne Leerfahrten) pro Jahr und nur innerhalb des Rhein-Erft-Kreises
Taktstrukturen und Anzahl der Fahrten (Summe aus Hin- und Rückfahrten) getrennt für die Zeiträume vor und nach 20 Uhr
bis 20 Uhr
Summe
XXX
Liniennummer
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Anzahl der
Fahrten
Betriebszeiten
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
derzeitige Konzessionszeiträume
Genehmigung:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr, Ortserschließung
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Darstellung der Produktb ezeichnung gemäß Maßnahmenkonzept, wob ei die Bezeichnung Regio-Bus als Arb eitstitel zu verstehen ist.
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Städte im Rhein-Erft-Kreis und b enachb arte Kreise und kreisfreie Städte
Städte
Mindestbedienungsstandards
Beschreib ung des Linienverlaufes
Linienverlauf
Hinweise zur Erläuterung der Liniensteckbriefe
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
220
Frechen Rathaus, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Bodelschwingh-Schule, Hürth-ZOB
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06:00 21:00
Betriebszeiten
74.300
33
60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
06:00 21:00
Betriebszeiten
18.900
28
60'
bis 20 Uhr
2
60'
nach 20
Uhr
08:00 18:00
Betriebszeiten
11.300
19
60'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Hürth
Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Hürth-ZOB; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen, Hürth
Städte
Mindestbedienungsstandards
Frechen Rathaus – Gleuel – Stotzheim – Hürth-Mitte (ZOB)
Linienverlauf
-
-
104.500
Summe
710
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
221
bis 2017
Genehmigung:
57.400
33
60'
bis 20 Uhr
2
-
nach 20
Uhr
06:00 20:00
Betriebszeiten
13.900
27
60'
bis 20 Uhr
3
kein Takt
nach 20
Uhr
08:00 14:00
6.100
7
60'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
77.400
Summe
731
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Königsdorf, Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
06:00 20:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Frechen Rathaus, Realschule und Gymnasium Frechen, Krankenhaus Frechen, Königsdorf Bf.
Zwangspunkte:
Betriebszeiten
Ortserschließung, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Königsdorf – Buschbell – Hücheln-Krankenhaus – Rathaus
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
222
Euskirchen Mitte (Bahnhof, Schulen, Rathaus), Erftstadt-Lechenich Markt
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
74.200
31
60'
bis 20 Uhr
1
60'
nach 20
Uhr
06:00 20:00
Betriebszeiten
20.900
29
60'
bis 20 Uhr
kein Takt
nach 20
Uhr
06:00 13:00
Betriebszeiten
6.900
120'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich-Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: Euskirchen Bf.
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
06:00 21:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Erftstadt, Zülpich, Euskirchen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Euskirchen Bf – Zülpich-Mülheim – Erftstadt-Lechenich
Linienverlauf
102.000
Summe
807
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
223
Ortserschließung
Bahnhof Bedburg, Schulzentrum Bedburg
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
52.650
18
60' / 120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
09:00 19:00
Betriebszeiten
14.850
18
60' / 120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
07:00 15:00
Betriebszeiten
7.020
9
60' / 120'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
74.520
Summe
905
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb
des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
09:00 19:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bedburg
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bedburg Bf – Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kaster
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
224
Ortserschließung, Schülerverkehr
Kerpen Rathaus, Gymnasium Kerpen, Marienfeld
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
22.000
11
120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
08:00 18:00
Betriebszeiten
6.200
11
120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
09:00 17:00
Betriebszeiten
5.500
8
kein Takt
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Kerpen Neues Rathaus ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
08:00 18:00
Betriebszeiten
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Brüggen – Kerpen – Sindorf
Linienverlauf
33.700
Summe
911
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
225
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Mindestbedienungsstandards
05:00 23:00
283.700
65
30'/60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
71.700
48
30'/60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
51.500
34
60'
bis 20 Uhr
7
60'
nach 20
Uhr
21
kein Takt
32.800
07:00 23:00
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
439.700
Summe
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf., Liblar Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich-Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4:
Kerpen Neues-Rathaus ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Euskirchen Bf.
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Samstag
Erftstadt Bf., Liblar EKZ, Liblar Krankenhaus, Lechenich Markt, Schulzentrum Lechenich, Kerpen-Mitte, Europagymnasium, Gesamtschule Kerpen, Schulstandorte
Horrem
bis 2017
Zwangspunkte:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag)
REGIO-Bus
Produkt:
Genehmigung:
Erftstadt, Kerpen
Städte
920
Erftstadt – Gymnich – Türnich – Kerpen – Sindorf – Horrem Bf
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
226
Sindorf Bahnhof
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
67.100
39
20'/40'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
05:00 20:00
Betriebszeiten
19.100
39
20' / 40'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
09:00 15:00
Betriebszeiten
6.500
14
30'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
92.700
Summe
921
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des
REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
05:00 20:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortserschließung
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Ringlinie Sindorf: Bahnhof – Gewerbegebiet – Zeisigweg – Bahnhof
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
227
Bergheim Bf., Sindorf Bf.
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
132.600
41
60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
06:00 20:00
Betriebszeiten
35.900
38
60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
06:00 20:00
Betriebszeiten
alle Haltestellen im Linienverlauf
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Linienbündel
16.200
19
kein Takt
bis 20 Uhr
Samstag
-
nach 20
Uhr
11.300
09:00 17:00
10
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
196.000
Summe
922
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf., Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: -
06:00 20:00
Betriebszeiten
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim, Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim Bf – Ahe – Sindorf Bf – Kerpen, Schützenstraße
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
228
nach 20
Uhr
0
-
-
118.400
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
-
in Kerpen:
-
-
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
0
-
-
nach 20
Uhr
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
-
bis 20 Uhr
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
-
-
nach 20
Uhr
Erschließungsqualität
118.400
0
-
-
bis 20 Uhr
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
-
Betriebszeiten
Fahrzeugstandard
07:00 kein Takt
16:00
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
bis 20 Uhr
Summe
923
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Schulstandort Oberaußem, Grundschulen im Stadtgebiet
Zwangspunkte:
Samstag
Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim Kreishaus – Quadrath Gesamtschule – Oberaußem Realschule – Niederaußem H.Keller-Schule – Glessen Theo-Ostrer-Platz – Hüchelhoven
Schule
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
229
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Bedburg Bahnhof, Niederaußem Oberaußemer Straße
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06:00 17:00
Betriebszeiten
55.361
20
60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
06:00 17:00
Betriebszeiten
13.778
19
60' / 120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bedburg, Bergheim
Städte
Mindestbedienungsstandards
Niederaußem – Bedburg Industriegebiet – Bedburg
Linienverlauf
69.138
Summe
924
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
230
Ortserschließung
Bedburg Bhf.
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
11.000
12
60' / 120'
-
-
nach 20
Uhr
05:00 14:00
Betriebszeiten
3.000
12
60' / 120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
14.000
Summe
927
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Linienbündel
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb
des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
05:00 14:00
bis 20 Uhr
Werktag (Montag – Freitag)
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortsbus
Produkt:
Betriebszeiten
Bedburg
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bedburg - Mühlenerft
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
231
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 21:00
149.100
61
30'
bis 20 Uhr
3
60'
nach 20
Uhr
04:00 20:00
Betriebszeiten
35.500
46
60' / 120'
bis 20 Uhr
3
kein Takt
nach 20
Uhr
06:00 21:00
19.600
26
60'
bis 20 Uhr
3
60'
nach 20
Uhr
19
60' / 120'
15.700
08:00 17:00
219.900
Summe
930
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Wesseling:
Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Brühl:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Brühl-Mitte, Brühl Bahnhof, Wesseling (Stadtbahn); Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ
4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Wesseling Mitte, Schulzentrum Wesseling, Max-Ernst-Museum, St.-Ursula-Gymnasium, Karl-Schiller-Berufskolleg, Gesamtschule Brühl
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Brühl, Wesseling
Städte
Mindestbedienungsstandards
Brühl Mitte (Stadtbahn) – Berzdorf – Wesseling (Stadtbahn) – Wesseling Hunsrückstr.
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
232
St.-Ursula Gymnaisum
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06:00 19:00
Betriebszeiten
44.200
33
60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
06:00 19:00
Betriebszeiten
12.300
32
60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
06:00 14:00
Betriebszeiten
5.200
17
60'
bis 20 Uhr
Samstag
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
61.700
Summe
935
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Wesseling:
Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Brühl:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Brühl-Mitte, Hürth-Hermülheim; Verknüpfungspunkt Typ 3: Hürth-Kalscheuren ; Verknüpfungspunkt Typ 4: ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Brühl, Hürth, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Brühl Mitte (Stadtbahn) – Köln-Meschenich – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn)
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
233
Schulstandorte Bergheim, Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
07:00 17:00
07:00 kein Takt
17:00
Fahrtenpaare richten sich nach
Bedarf
1.600
2
kein Takt
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
alle Haltestellen im Linienverlauf
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Wesseling
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Erschließungsqualität
in Brühl:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Linienbündel
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
18.800
Summe
939
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Buir Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: -
17.200
Betriebszeiten
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
Betriebszeiten
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim, Elsdorf, Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim - Zieverich - Manheim - Kerpen-Buir
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
234
bis 2017
Genehmigung:
32.460
15
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
07:00 19:00
Betriebszeiten
7.840
12
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
alle Haltestellen im Linienverlauf
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Elsdorf:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Linienbündel
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
06:00 19:00
Betriebszeiten
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Rathaus Elsdorf, Schulstandorte Bergheim, Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis, Rathaus Bergheim
Zwangspunkte:
Betriebszeiten
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim, Elsdorf
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim – Zieverich – Berrendorf – Elsdorf
Linienverlauf
40.300
Summe
940
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
235
103.400
36
kein Takt
2
kein Takt
nach 20
Uhr
05:00 22:00
Betriebszeiten
24.400
29
kein Takt
bis 20 Uhr
2
kein Takt
nach 20
Uhr
06:00 17:00
alle Haltestellen im Linienverlauf
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Elsdorf:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Linienbündel
11.200
15
60/120'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
-
0
-
-
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
05:00 22:00
bis 20 Uhr
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Rathaus Elsdorf, Berufskolleg Horrem, Gesamtschule Sindorf, Realschule Sindorf, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Präha Horrem
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Elsdorf, Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Elsdorf – Kerpen-Sindorf – Kerpen-Horrem
Linienverlauf
139.000
Summe
941
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
236
Ortserschließung
Bergheim Bahnhof
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
8.300
8
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
06:00 17:00
Betriebszeiten
2.300
8
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
10.600
Summe
945
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Linienbündel
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb
des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
06:00 17:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim Bf – Zieverich – Gewerbepark Paffendorf
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
237
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06:00 20:00
187.300
53
kein Takt
bis 20 Uhr
6
-
nach 20
Uhr
04:00 22:00
Betriebszeiten
46.600
45
30' / 60' /
120'
bis 20 Uhr
6
60'
nach 20
Uhr
06:00 21:00
26.900
28
60'
bis 20 Uhr
2
60'
nach 20
Uhr
13
kein Takt
14.900
08:00 21:00
275.700
Summe
955
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Berufskolleg Horrem, Gesamt- und Realschule Sindorf, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Ville-Gymnasium, Gottfried-Kinkel-Realschule, Waldorfschule
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Erftstadt, Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Horrem Bf. - Türnich – Brüggen – Kierdorf – Erftstadt Bf.
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
238
Schülerverkehr
Schulstandorte in Frechen
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
-
Betriebszeit Bus
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
-
Betriebszeit Bus
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
1.463
Summe
957
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
1.463
07:00 kein Takt
16:00
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
Betriebszeit Bus
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Schülerverkehr Frechen - Königsdorf
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
239
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Mindestbedienungsstandards
04:00 21:00
278.100
56
30/60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
04:00 21:00
Betriebszeiten
74.800
48
30' /60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
47.600
30
60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
21.400
09:00 20:00
13
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
421.900
Summe
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
in Frechen:
in Hürth:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: ZOB Hürth-Miite, Hürth-Hermülheim ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf., FrechenBenzelrath, Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Samstag
Kreishaus, Erft-Gymnasium, Gutenberg-Gymnasium, Realschule Bergheim, Hauptschule Bergheim, Berufskolleg Bergheim, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf,
Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Nell-Breuning-Berufskolleg, Albert-Schweitzer-Gymnasium
bis 2017
Zwangspunkte:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag)
REGIO-Bus
Produkt:
Genehmigung:
Bergheim, Kerpen, Frechen, Hürth
Städte
960
Bergheim – Horrem – Frechen Rathaus (Stadtbahn) – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn)
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
240
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Mindestbedienungsstandards
05:00 23:00
245.600
61
30'/60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
06:00 23:00
Betriebszeiten
60.800
44
60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
06:00 23:00
Betriebszeiten
41.200
27
60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
27.300
09:00 23:00
16
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
374.900
Summe
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Pulheim:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Brauweiler Kirche, Oberaußemer Straße, Quadrath-Ichendorf Bf. ;
Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Lövenich
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Samstag
Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Schulstandort Niederaußem, Abtei-Gymnaisum, Realschule Brauweiler, Ärztezentrum
Weiden, RheinCenter, GB-Gymnasium
bis 2017
Zwangspunkte:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag)
REGIO-Bus
Produkt:
Genehmigung:
Bergheim, Pulheim, Köln
Städte
961
Köln -Weiden (Stadtbahn) – Brauweiler – Oberaußem – Bergheim
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
241
bis 2017
Genehmigung:
99.100
50
30/60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
05:00 22:00
Betriebszeiten
27.100
44
30' /60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
06:00 22:00
alle Haltestellen im Linienverlauf
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Pulheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Linienbündel
17.200
27
60'
bis 20 Uhr
Samstag
5
60'
nach 20
Uhr
10:00 19:00
5.200
8
kein Takt
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
148.600
Summe
962
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Königsdorf, Brauweiler Kirche; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Bocklemünd
05:00 22:00
Betriebszeiten
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Abtei-Gymnasium, Realschule Brauweiler, Internationale Friedensschule, Gewerbegebiet Brauweiler
Zwangspunkte:
Betriebszeiten
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen, Pulheim, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Köln-Bocklemünd (Stadtbahn) – Brauweiler – Glessen – Königsdorf
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
242
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 23:00
279.838
54
30/60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
05:00 22:00
Betriebszeiten
73.562
48
30' / 60'
bis 20 Uhr
4
30' / 60'
nach 20
Uhr
08:00 23:00
33.031
25
120'
bis 20 Uhr
5
120'
nach 20
Uhr
17
60'/120'
25.713
09:00 22:00
412.144
Summe
963
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
in Bergheim:
in Elsdorf:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf., Frechen-Königsdorf, Elsdorf-Busbahnhof;
Verknüpfungspunkt Typ 4: -; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Elsdorf Rathaus, Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Ärztezentrum Weiden, RheinCenter, GB-Gymnasium
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Nachbarschaftsverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Köln, Frechen, Kerpen, Bergheim, Elsdorf
Städte
Mindestbedienungsstandards
Köln-Weiden (Stadtbahn) – Bergheim Bf – Elsdorf – Titz-Rödingen
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
243
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06:00 21:00
Betriebszeiten
69.800
29
60'
bis 20 Uhr
2
60'
nach 20
Uhr
06:00 21:00
Betriebszeiten
18.200
27
60'
bis 20 Uhr
2
60'
nach 20
Uhr
09:00 13:00
5.900
10
60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
93.900
Summe
964
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus, Frechen-Benzelrath; Verknüpfungspunkt Typ 4: ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK:
Anzahl der
Fahrten
Takt
bis 2017
Genehmigung:
Betriebszeiten
Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Präha Horrem, Hauptschule Horrem, Nell-Breuning-Kolleg, Frechen-Rathaus
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Nachbarschaftsverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Kerpen, Frechen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Horrem – Habbelrath – Grefrath – Frechen-Rathaus
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
244
Frechen Rathaus
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
84.300
45
30/60'
bis 20 Uhr
6
60'
nach 20
Uhr
05:00 22:00
Betriebszeiten
23.800
45
60' / 120'
bis 20 Uhr
6
60'
nach 20
Uhr
06:00 21:00
Betriebszeiten
12.700
27
60'
bis 20 Uhr
Samstag
4
0
nach 20
Uhr
10:00 21:00
1.800
12
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
122.600
Summe
965
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Linienbündel
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt
außerhalb des REK: Köln Weiden-West
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
05:00 22:00
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Frechen Grube Carl – Rathaus – Gewerbegebiet Euro Park – Köln-Weiden West (S-Bahn)
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
245
kein Takt
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeit Bus
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
-
-
207.100
Summe
966
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
207.100
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
-
bis 20 Uhr
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeit Bus
Betriebszeit Bus
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Europagymnasium, Gesamt- und Realschule Sindorf, Hauptschule Kerpen, Hauptschule Horrem, Grundschulen im Kerpener Stadtgebiet, Martinusschule
Zwangspunkte:
Samstag
Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Stadtverkehr Kerpen
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
246
Ortsverkehr, Schülerverkehr
Schulstandorte in Pulheim
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
-
0
-
nach 20
Uhr
-
bis 20 Uhr
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
103.500
Summe
967
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Pulheim:
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
103.500
kein Takt
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
Betriebszeiten
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Takt
Anzahl der
Fahrten
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Pulheim
Städte
Mindestbedienungsstandards
Stadtverkehr Pulheim
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
247
Ortsverkehr, Schülerverkehr
Schulstandorte in Frechen
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
kein Takt
-
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
18.300
Summe
968
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Frechen:
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
Erschließungsqualität
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
18.300
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
bis 20 Uhr
Betriebszeiten
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Schülerverkehr Frechen
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
248
Bergheim Bahnhof, Erftgymnasium, Alten- und Seniorenzentrum, Gesamtschule, QuadraPark
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
41.200
25
60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
07:00 18:00
Betriebszeit Bus
11.100
24
60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
10:00 14:00
Betriebszeit Bus
3.500
8
60'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
07:00 18:00
Betriebszeit Bus
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Ortserschließung
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Ortsbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim Bf – Quadrath-Ichendorf Bf
Linienverlauf
55.800
Summe
969
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
249
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 20:00
151.900
45
30/60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
05:00 20:00
Betriebszeit Bus
39.600
45
60'
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
06:00 16:00
16.600
17
60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
0
-
-
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Pulheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Pulheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Bocklemünd
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeit Bus
Betriebszeit Bus
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Schulzentrum Pulheim, Rathaus Pulheim, Freibad Stommeln, Gesamtschule Stommeln, Schulstandort Niederaußem, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Pulheim, Bergheim, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Köln-Bocklemünd (Stadtbahn) – Pulheim Bf – Bergheim-Niederaußem
Linienverlauf
208.100
Summe
970
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
250
98.100
33
60'
bis 20 Uhr
3
60'
nach 20
Uhr
05:00 21:00
Betriebszeit Bus
26.900
32
60'
bis 20 Uhr
3
kein Takt
nach 20
Uhr
07:00 20:00
10.800
15
60' / 120'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
11:00 18:00
6.100
7
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Rommerskirchen Bf.
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
05:00 21:00
Betriebszeit Bus
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
bis 2017
Genehmigung:
Betriebszeit Bus
Schulstandorte Bergheim-Mitte, Rathaus, Kreishaus, Amtsgericht, Arbeitsgericht, Schulstandort Niederaußem
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Nachbarortsverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bergheim, Rommerskirchen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bergheim – Oberaußem – Niederaußem – Rommerskirchen Bf
Linienverlauf
141.900
Summe
971
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
251
Schülerverkehr
Schulstandorte in Erftstadt
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
kein Takt
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
-
-
Betriebszeit Bus
0
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
-
Betriebszeit Bus
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
169.500
Summe
974
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Erftstadt:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Erschließungsqualität
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
169.500
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
-
Betriebszeit Bus
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Erftstadt
Städte
Mindestbedienungsstandards
Stadtverkehr Erftstadt
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
252
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 22:00
187.200
48
kein Takt
bis 20 Uhr
9
kein Takt
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
44.700
35
kein Takt
bis 20 Uhr
9
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
33.500
26
kein Takt
bis 20 Uhr
8
0
nach 20
Uhr
16.400
10:00 23:00
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bergheim:
in Kerpen:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf., Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf.;
Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
15
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
281.800
Summe
bis 2017
Genehmigung:
Samstag
Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Schulzentrum Bedburg,
Berufsschule Grevenbroich
Zwangspunkte:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag)
REGIO-Bus
Produkt:
Mindestbedienungsstandards
Bedburg, Bergheim, Kerpen
Städte
975
Kaster – Bedburg Bf – Bergheim Bf – Horrem Bf
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
253
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 00:00
3.744
66
30' / 60'
bis 20 Uhr
4
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
70.956
52
30' / 60'
bis 20 Uhr
4
60' / 120'
nach 20
Uhr
05:00 00:00
40.169
30
60'
bis 20 Uhr
4
60'
10
120'/180'
12.700
09:00 22:00
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
127.569
Summe
976
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Buir Bf., Frechen-Benzelrath, Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt
Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
nach 20
Uhr
bis 2017
Genehmigung:
Betriebszeiten
Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Nell-Breuning-Kolleg, Außenstelle Berufskolleg Bergheim/Frechen
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Frechen, Kerpen
Städte
Mindestbedienungsstandards
(Brauweiler) - (Köln-Weiden-West) - Frechen - Horrem - Buir Bf. - Kerpen-Manheim
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
254
Schulstandorte in Liblar, Einkaufszentrum Liblar
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 20:00
Betriebszeit Bus
138.700
37
30' /60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
05:00 20:00
Betriebszeit Bus
39.100
36
30' /60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
07:00 20:00
Betriebszeit Bus
20.000
20
60'
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
in Kerpen:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Erftstadt, Kerpen, Frechen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Erftstadt Bf – Liblar Einkaufszentrum – Türnich – Frechen Rathaus (Stadtbahn)
Linienverlauf
197.800
Summe
977
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
255
98.500
46
30'
6
60'
nach 20
Uhr
06:00 22:00
Betriebszeiten
26.900
44
30' / 60'
bis 20 Uhr
6
60'
nach 20
Uhr
07:00 01:00
12.700
18
60' / 120'
bis 20 Uhr
6
60' /120'
nach 20
Uhr
10:00 00:00
9.600
15
120'
147.700
Summe
978
Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Hürth:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK:
Köln Hauptbahnhof
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
06:00 00:00
bis 20 Uhr
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
Betriebszeiten
bis 2017
Genehmigung:
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
Grundschule Altstädten, Elsa Brandström Realschule, EvT-Gymnasium, Schiller Gymnasium, Universität, Amts- und Landgericht, Arbeitsamt
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Hürth, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Köln Hbf – Sülz – Efferen – Gleuel – Hürth-Berrenrath
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
256
Brühler Schulen, Schulzentrum Lechenich, Realschule und Gymnasium Zülpich
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 00:00
Betriebszeiten
221.300
45
30' / 60'
bis 20 Uhr
7
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeiten
62.300
43
30' / 60'
bis 20 Uhr
7
60'
nach 20
Uhr
06:00 00:00
Betriebszeiten
38.200
28
60'
bis 20 Uhr
Samstag
6
60' / 90'
nach 20
Uhr
16.900
08:00 20:00
14
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
338.700
Summe
979
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Hürth:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Hürth-Hermülheim, Erftstadt Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Zülpich Bahnhof
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Regionalverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Hürth, Erftstadt, Euskirchen
Städte
Mindestbedienungsstandards
Hürth-Hermülheim – Liblar – Lechenich – Erp – Zülpich
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
257
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 23:00
Betriebszeit Bus
190.200
54
30' / 60'
bis 20 Uhr
5
60'
nach 20
Uhr
05:00 23:00
Betriebszeit Bus
48.700
44
30' / 60'
bis 20 Uhr
5
kein Takt
nach 20
Uhr
05:00 23:00
34.100
30
60'
bis 20 Uhr
7
60'
nach 20
Uhr
15.600
09:00 20:00
14
120'
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
288.600
Summe
980
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Pulheim:
Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Frechen:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Pulheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Brauweiler Kirche, Frechen-Königsdorf, Frechen-Rathaus ;
Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Worringen
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
bis 2017
Genehmigung:
Betriebszeit Bus
Pulheim Schulzentrum Mitte, Pulheim Bf, Brauweiler Schulzentrum, Gymnasium Frechen
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Pulheim, Frechen, Köln
Städte
Mindestbedienungsstandards
Köln-Worringen (S-Bahn) – Pulheim Bf – Brauweiler – Königsdorf (S-Bahn) – Frechen Rathaus (Stadtbahn)
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
258
Schülerverkehr
Schulstandorte in Erftstadt und Euskirchen
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
kein Takt
bis 20 Uhr
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeit Bus
0
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeit Bus
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
25.200
Summe
984
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
in Erftstadt:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
Erschließungsqualität
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: -
25.200
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
-
Betriebszeit Bus
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Erftstadt, Swisttal, Weilerswist, Zülpich
Städte
Mindestbedienungsstandards
Swisttal / Erftstadt / Zülpich - Weilerswist
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
259
Schülerverkehr
Bahnhof Bedburg, Schulzentrum Bedburg
bis 2017
Funktion:
Zwangspunkte:
Genehmigung:
bis 20 Uhr
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
25.611
Summe
987
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
Linienbündel
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb
des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
25.611
07:00 kein Takt
17:00
Anzahl der Fahrten richtet sich nach
Bedarf
Betriebszeiten
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
Anzahl der
Fahrten
Takt
Schülerverkehr
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Bedburg
Städte
Mindestbedienungsstandards
Bedburg Bf – Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kaster
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
260
Elsdorf Busbf., Realschule Elsdorf, Bedburg Schulzentrum, Bedburg Bahnhof
bis 2017
Zwangspunkte:
Genehmigung:
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
06.00 19:00
Betriebszeiten
59.800
22
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
06:00 18:00
Betriebszeiten
5.900
9
kein Takt
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
-
Betriebszeiten
0
-
-
bis 20 Uhr
Samstag
-
-
nach 20
Uhr
-
0
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
-
-
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Bedburg:
Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Elsdorf:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen.
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Nachbarortsverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
Regionalbus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Elsdorf, Bedburg
Städte
Mindestbedienungsstandards
Elsdorf – Bedburg Bf
Linienverlauf
65.700
Summe
988
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
261
Linienbündel
Erschließungsqualität
Fahrzeugstandard
Bus-km-Aufwand pro
Jahr
Verknüpfungen
05:00 19:00
207.700
50
30' / 60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
05:00 19:00
Betriebszeiten
54.200
45
30' / 60'
bis 20 Uhr
-
-
nach 20
Uhr
07:00 21:00
30.350
24
60'
bis 20 Uhr
2
kein Takt
08:00 19:00
8.000
8
kein Takt
Sonntag/
Feiertag
Betriebszeiten
300.250
Summe
990
alle Haltestellen im Linienverlauf
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Erftstadt:
in Hürth:
Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt
alle Haltestellen im Linienverlauf
in Brühl:
Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen:
Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf., Brühl-Mitte ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ;
Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten.
Anzahl der
Fahrten
Takt
Betriebszeiten
nach 20
Uhr
bis 2017
Genehmigung:
Betriebszeiten
Lechenich Markt, Liblar EKZ, Erftstadt Bahnhof, Max-Ernst-Gymnasium, Brühl.Mitte, St.Ursula Gymnaisum, Badorf Schulzentrum
Zwangspunkte:
Samstag
Regionalverkehr, Schülerverkehr
Funktion:
Werktag (Montag – Freitag) Ferien
REGIO-Bus
Produkt:
Werktag (Montag – Freitag)
Brühl, Erftstadt
Städte
Mindestbedienungsstandards
(Herrig) - Lechenich – Liblar Einkaufszentrum – Erftstadt Bf – Heide – Brühl Mitte (Stadtbahn)
Linienverlauf
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
ENTWURF - Mai 2015
262