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Beschlussvorlage (NVP-Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 MB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
07.09.15, 09:23

Inhalt der Datei

2 Nahverkehrsplan 2015 - 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF Offenlage am 21. Mai 2015 vom Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises beschlossen 21. Mai 2015 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Auftraggeber: Rhein-Erft-Kreis Amt 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Bearbeitung durch: Mittelstraße 55 – 40721 Hilden in Zusammenarbeit mit (Unterauftragnehmerverhältnis): Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper Postfach 1263 - 53002 Bonn BearbeiterInnen: Jean-Marc Stuhm Sebastian Schulz Katharina Oppenberg Swantje-Angelika Küpper Stand: 21.05.2015 Bildquellen Titelseite: Links: ©Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Mitte: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Rechts: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt oder beide Geschlechter gleichberechtigt erwähnt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen. 2 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Einleitung ........................................................................................................................................5 1.1 Aufstellungsverfahren ...............................................................................................................5 1.2 Partizipation und Arbeitsablauf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ...................................................................................................................6 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ...............................................................9 2.1 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ............................................................9 2.2 Ziele und Rahmenvorgaben ...................................................................................................13 Bestandsaufnahme der Raumstruktur .......................................................................................18 3.1 Raumstrukturelle Rahmenbedingungen .................................................................................18 3.2 Einwohnerentwicklung und Altersstruktur ..............................................................................20 3.3 Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen .............................................................................21 3.4 Schul- und Bildungseinrichtungen ..........................................................................................24 3.5 Versorgungseinrichtungen ......................................................................................................26 3.6 Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –standorte ...............................................26 3.7 Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis ......................................................29 Bestandsaufnahme ÖPNV ...........................................................................................................31 4.1 Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft ..................................................................31 4.2 Schienenverkehr .....................................................................................................................31 4.3 Straßengebundener ÖPNV ....................................................................................................36 4.4 Angebot ..................................................................................................................................37 4.5 Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ......................................................................50 4.6 Fahrtenangebot ......................................................................................................................52 4.7 Leistungsdaten im ÖPNV .......................................................................................................55 4.8 Stand der Genehmigungen ....................................................................................................56 4.9 Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale Angebote ................................................................................................................................57 4.10 Umsteigepunkte im ÖPNV......................................................................................................58 4.11 P+R- und B+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ........................................................................59 4.12 Tarifstruktur und Verkaufsstellen ............................................................................................60 Finanzierung des ÖPNV ...............................................................................................................62 5.1 Finanzierung des ÖPNV .........................................................................................................62 5.2 Landesfördermittel ..................................................................................................................63 Heutige Nachfrage im ÖPNV und Strukturprognose für 2025 .................................................64 6.1 Verkehrsmodell und Modal-Split im Rhein-Erft-Kreis .............................................................64 6.2 Heutige Nachfrage im ÖPNV (Istzustand) ..............................................................................67 6.3 Strukturprognose 2025 für den ÖPNV ...................................................................................68 Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV ..............................................................................................................................................75 3 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 7.1 Ziele und Grundsätze .............................................................................................................75 7.2 Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV ................................................76 7.3 Qualitätsstandards zur Angebotsqualität ................................................................................81 7.4 Qualitätsstandards zum Betrieb .............................................................................................93 7.5 Qualitätsstandards zur Infrastruktur .......................................................................................99 8 Zusammenfassende Bewertung des ÖPNV-Angebotes .........................................................104 8.1 Zielorientierte Bewertung ......................................................................................................104 8.2 Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im NVP ......................................................................................................................................115 9 Maßnahmenkonzept ...................................................................................................................117 9.1 Rahmenbedingungen und Ziele ...........................................................................................117 9.2 Angebotskonzept ..................................................................................................................118 9.3 Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis ................................................................................147 9.4 Anregungen an den SPNV und Stadtbahn ...........................................................................155 9.5 Bedarfsverkehre ...................................................................................................................156 9.6 Verknüpfungspunkte und Haltestellen ..................................................................................158 9.7 Tarifstruktur und Vertriebsformen .........................................................................................167 9.8 Informations- und Serviceangebote sowie Mobilitätsmanagement .........................................................................................................168 9.9 Multimodale Schnittstellen ....................................................................................................174 10 Qualitätssteuerung und organisatorische Maßnahmen ........................................................179 10.1 Grundzüge des Qualitätssteuerung im ÖPNV ......................................................................179 10.2 Stufenkonzept für ein Controlling im Rhein-Erft-Kreis ..........................................................181 10.3 Aufgabenverteilung ...............................................................................................................183 11 Linienbündelungskonzept .........................................................................................................185 11.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................................185 11.2 Linienbündelung im Rhein-Erft-Kreis ....................................................................................186 12 Finanzierungs- und Umsetzungsplanung ................................................................................192 12.1 Finanzierungsplanung ..........................................................................................................192 12.2 Umsetzungsplanung 2015 bis 2019 .....................................................................................193 Quellenverzeichnis .............................................................................................................................196 Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................198 Glossar ................................................................................................................................................200 Anlagen 4 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 1 Einleitung 1.1 Aufstellungsverfahren ENTWURF - Mai 2015 Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Aufgabenträger für den SPNV sind die Zweckverbände. Nach der Novellierung des ÖPNVG NRW im Juli 2007 übernehmen nun drei große Zweckverbände diese Aufgabe landesweit. Diese drei großen Zweckverbände gingen aus den neun nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden hervor. Der Rhein-Erft-Kreis ist dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) angeschlossen. Der ZV NVR wurde am 19. Dezember 2007 gegründet und nahm am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf. Er ist der gemeinsame DachZweckverband der Zweckverbände Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Für die Durchführung der Aufgaben ist die „Nahverkehr Rheinland GmbH“ zuständig. Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW 1996 ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling sind Aufgabenträger für den Stadtbusverkehr in den jeweiligen Städten. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Gestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den gegenwärtigen und zukünftigen verkehrlichen Verflechtungen gerecht wird. Durch das ÖPNVG NRW erhält der Rhein-Erft-Kreis den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Gewährleistung einer ausreichenden Nahverkehrsbedienung über den Nahverkehrsplan. Die Bedeutung des Nahverkehrsplanes ist in den letzten Jahren gestiegen. Er dient der politischen Willensbildung des Rhein-Erft-Kreises und seinen kreisangehörigen Städten und bietet zudem auch eine verkehrsgewerbliche Absicherung der im Kreisgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen. Darüber hinaus dient er der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde als Steuerungsinstrument für die Gestaltung und Erteilung von Liniengenehmigungen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich ÖPNV (EU-Verordnung Nr. 1370/2007, Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013) und der strukturellen Veränderungen im Kreis selbst soll der bisherige Nahverkehrsplan 2003 – 2007 fortgeschrieben werden. In Kap. 1 sind die Arbeitsschritte für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans dargestellt. Der Nahverkehrsplan ist mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes NVR abzustimmen. Die im Kreisgebiet vorhandenen Verkehrsunternehmen wirken bei der Aufstellung 5 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 mit. Der Nahverkehrsplan beschreibt den Ist- Zustand des ÖPNV-Systems im Kreisgebiet und zeigt die gewünschte Entwicklungsrichtung des Systems für die kommenden Jahre auf. Er trägt dazu bei, das erreichte Niveau des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis zu erhalten und auszubauen. Auch Qualitätsziele unterschiedlicher Kategorien werden durch den Nahverkehrsplan gesetzt. Als Konsequenz der erfolgten Liberalisierung des Nahverkehrsmarktes sind verbindliche Qualitätsziele eine Voraussetzung für einen attraktiven ÖPNV und definieren die Bedingungen für alle Teilnehmer bei einem möglichen Wettbewerb bzw. die Vorgaben im Falle einer marktorientierten Direktvergabe. In Abstimmung mit den Nachbaraufgabenträgern und deren Nahverkehrsplänen soll ein möglichst lückenloses ÖPNV-Angebot für die Bevölkerung bereitgestellt werden, das eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Rhein-Erft-Kreis werden so erhalten und verbessert. Mit Beschluss vom 30.05.2012 sowie vom 19.06.2012 des Rhein-Erft-Kreises begann Ende 2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit gutachterlicher Unterstützung. Zeitgleich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde auch eine Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr für den Rhein-Erft-Kreis beauftragt. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans umfasst den für ein solches Planwerk üblichen Fünfjahreszeitraum 2015-2020. Der Rhein-Erft-Kreis plant, seine ÖPNV-Leistungen zum 01.01.2019 neu zu vergeben und damit die seit 2009 geltende Betrauung der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH abzulösen.1 1.2 Partizipation und Arbeitsablauf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Besondere Bedeutung wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises von Beginn an der umfangreichen, transparenten Beteiligung und Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren des Verfahrens (insbesondere den kreisangehörigen Städten und Verkehrsunternehmen) beigemessen. Hierzu wurden, neben dem von der Kreisverwaltung bereits eingerichteten AK NVP, an dem Vertreterinnen der Kreispolitik teilnehmen, folgende Beteiligungsebenen gebildet:  Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV) mit den Fachverwaltungen der kreisangehörigen Städte und allen im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem VRS. 1 Die Betrauung der Verkehrsleistungen bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) läuft am 24.09.2019 aus. Der seitens der REVG mit der RVK GmbH geschlossene Vertrag zur Durchführung der ÖPNV-Leistungen endet am 31.12.2018, sofern er bis zum 31.12.2016 gekündigt wird. 6 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis  ENTWURF - Mai 2015 Mobilitäts- und Klimaschutzbeirat mit allen vom ÖPNV betroffenen und an ÖPNV-Fragen interessierten Interessenverbänden. In Abb. 1-1 sind die Arbeitsschritte zur Fortschreibung des NVP sowie die Beteiligungsstufen dargestellt. Insgesamt setzt sich die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes aus fünf Projektstufen sowie dem offiziellen Beteiligungsverfahren zusammen. Abb. 1-1: Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis Im Juli 2014 wurde für die ersten drei Projektstufen ein umfangreicher Zwischenbericht erstellt und den jeweiligen Kommunen, den Verkehrsunternehmen sowie den Verbänden zur Verfügung gestellt. Der Zwischenbericht beinhaltet alle Arbeitsschritte, die für die Bestandsaufnahme, Analyse 7 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 und Benennung von möglichen Prüf- und Handlungsfeldern für den ÖPNV notwendig sind. Aufbauend auf den abgestimmten Prüf- und Handlungsfeldern ist ein Maßnahmenkonzept mit folgenden Inhalten erstellt worden:  Maßnahmenkonzept für die kurzfristige Umsetzung mit Liniensteckbriefen  Maßnahmenkonzept für die mittelfristige Umsetzung (Prüffelder)  Wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Maßnahmen  Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis  Bedarfsverkehre  Verknüpfungspunkte und Haltestellen  Tarifstruktur und Vertriebsformen  Multimodale Schnittstellen  Qualitätssteuerung und organisatorische Maßnahmen  Linienbündelungskonzept  Finanzierungs- und Umsetzungsplanung Aufbauend auf dem Maßnahmenkonzept ist ein Umsetzungskonzept erstellt worden, in welchen Zeiträumen die jeweiligen Maßnahmen im Geltungszeitraum des NVP Rhein-Erft-Kreis umgesetzt werden sollen. Der vorliegende NVP Entwurf (vom Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises am 21. Mai 2015 beschlossen) stellt das Bearbeitungsergebnis aller Arbeitsschritte dar und bildet die Grundlage für die Durchführung des offiziellen Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Während des Beteiligungsverfahrens wird der Nahverkehrsplan-Entwurf als PDF-Datei auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises eingestellt, so dass alle Bürger im Internet ihre Anmerkungen und Hinweise einbringen können. Der NVP-Entwurf wird im Beteiligungsverfahren in politischen Gremien der jeweiligen Städte vorgestellt. Der Zeitraum für das Beteiligungsverfahren richtet sich nach den Sitzungsterminen der jeweiligen Gremien in den kreisangehörigen Kommunen. Um die Umsetzung einiger kurzfristigen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel Dezember 2015 sicherzustellen, soll das Beteiligungsverfahren bis maximal Mitte September 2015 zeitlich begrenzt werden. Alle bis dahin eingebrachten schriftlichen Anregungen und Hinweise werden in einer Tabelle zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Diese Tabelle stellt eine eigenständige Dokumentation zum NVP-Entwurf dar und bildet die Grundlage, den endgültigen Nahverkehrsplan anzupassen. Ziel ist es, den Nahverkehrsplan im November 2015 in den jeweiligen Ausschlüssen vorzustellen und im Kreistag beschließen zu lassen. Die in das förmliche Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan aufgenommenen Institutionen sind in Anlage 1 aufgelistet. Zudem sind in der Anlage 1 alle Termine hinsichtlich der informellen Abstimmung während des Erstellungszeitraumes zum NVP dargestellt. 8 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 2 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben 2.1 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben 2.1.1 Rechtsrahmen ÖPNVG NRW Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Aufgabenträger sind zuständige Behörden im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Die Nahverkehrspläne sollen für die Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖPNV in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich schaffen. Zudem sollen zwischen den Aufgabenträgern ein abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichergestellt sein, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) beinhaltet. Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) regelt die Organisationsstruktur des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Es wurde zuletzt zum 01.01.2011 novelliert. Mit der vorausgezogenen Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2008 hat das Land NRW Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet. Dabei wurden folgende Ziele verfolgt,     kommunale Verantwortung zu stärken, Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren, überregionale Aufgaben an Gemeindeverbände zu übertragen und die kommunalen Körperschaften in die Verwendung der Landesfördermittel einzubinden. Gleichzeitig mit der Vereinigung der Aufgabenträgerschaft im SPNV und der Investitionsförderung auf drei Dachorganisationen wurde mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2008 die Vielzahl der bis dahin geltenden Fördertatbestände zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:    ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNG NRW (umfasst die bisherige Aufgabenträgerpauschale für Kreise und kreisfreie Städte, die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV sowie seit 2011 die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr) SPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW (umfasst die Mittel zur Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV) pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW (umfasst einen Teil der bisherigen Zuwendungen des Landes für ÖPNVInfrastrukturinvestitionen). 9 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Durch die Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2011 ist die ÖPNVPauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in eine ÖPNV-Pauschale und eine Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW aufgeteilt worden, welche die ehemaligen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG im Ausbildungsverkehr ersetzt. In Kap. 5.1 sind weitere Erläuterungen zur Finanzierung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. 2.1.2 EU-Rechtsrahmen und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Die neue Verordnung EG VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung) wurde am 23.10.2007 beschlossen und wurde am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat 24 Monate später und damit am 3.12.2009 in Kraft. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu beschriebene Vergaberecht umfasst die folgenden Eckpunkte:      2 Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiedene Handlungsformen zulässig (Verträge, Satzungen, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber). In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen berechnet werden, in objektiver und transparenter Weise festzulegen. Das wettbewerbliche Vergabeverfahren ist eine Vergabemöglichkeit nach der Marktöffnungsverordnung, Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007. So müssen die zuständigen Behörden die öffentlichen Dienstleistungsaufträge außer in den in den Absätzen 2, 4, 5 und 6 vorgesehenen Fällen im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens vergeben. Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträgers befindlichen Betreiber übertragen werden (In-House-Vergabe), sofern der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. In diesen Fällen gilt für die Betreiber ein Beteiligungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt das Verbot der Überkompensation.2 Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder unter einer jährlichen Verkehrsleistung von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr (ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden. Der Ausgleich ist auf den Wert des finanziellen Nettoeffekts gem. Ziffer 2 des Anhangs der VO (EG) Nr. 1370/2007 beschränkt. 10 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis  ENTWURF - Mai 2015 Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens zehn Jahre, für Schienenverkehrsdienste höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisenbahnverkehr höchstens zehn Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden. Die neuen Vergabebestimmungen gelten grundsätzlich ab dem 03.12.2019. Während des Übergangszeitraumes von zehn Jahren sind die EUMitgliedsstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise anzuwenden. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) musste daher an den neuen europäischen Rahmen angepasst werden. Deshalb wurde das PBefG zum 1. Januar 2013 geändert. In Deutschland finden die vergaberechtlichen Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 ab dem 01.01.2014 verpflichtende Anwendung (siehe § 62 Abs. 1 PBefG). Die wesentlichen Neuerungen des PBefG 2013 sind:       Eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehre auf Grundlage von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA - Auftragsverkehre) werden durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit sowie durch ein verfahrensmäßiges Stufenverhältnis (ähnlich der Rechtsprechung des BVerwG) eindeutig voneinander abgegrenzt. Die Aufgabenträger können die Instrumente der Verordnung (Vereinbarung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, Festsetzung allgemeiner Vorschriften) zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen nutzen. Die Aufgabenträger definieren den Sicherstellungsumfang (ausreichende Verkehrsbedienung) im Regelfall im Nahverkehrsplan. Die Vergabe von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Auftragsverkehre), welche zuvor im Rahmen einer obligatorischen Vorabbekanntmachung transparent zu machen sind. Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 und 4 der VO 1370 werden zugelassen. Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Abs. 3 VO 1370) wird in Grundzügen ausgestaltet. Die Genehmigungsbehörde hat jährlich ein Verzeichnis aller bestehenden Genehmigungen unter Angabe von Linienführung, Geltungsdauer und Antragsfristen zu veröffentlichen (§ 18 neu) und eigenwirtschaftliche Verkehre im Genehmigungswettbewerb zu vergeben (§ 13 Abs. 2b neu). 2.1.3 Belange der Barrierefreiheit Gemäß §8 Abs. 1 ÖPNVG NRW hat der Nahverkehrsplan die Belange der Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) zu berücksichtigen. Als Artikelgesetz sieht das BGG u.a. Änderungen des Gemeindeverkehrsfinan11 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 zierungsgesetzes (GVFG) (Artikel 49) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Artikel 51) vor:    Artikel 49 BGG Die nach dem GVFG als Fördervoraussetzung bereits zuvor bestehende Berücksichtigungspflicht der Belange behinderter Menschen, wurde dahingehend verstärkt, dass ein Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen muss. Zusätzlich müssen bei der Vorhabenplanung Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte gehört werden. Artikel 51 BGG Nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG muss der Nahverkehrsplan „[…] die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. […] Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen“. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes müssen Behindertenbeauftragte oder -beiräte gehört werden. Im Antrag auf die Erteilung einer Liniengenehmigung müssen Maßnahmen entsprechend der Aussagen im Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit dargelegt werden (§ 12 PBefG). Die Liniengenehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit dem Nahverkehrsplan nicht im Einklang steht (§ 13, Abs. 2a PBefG). Der Nahverkehrsplan bekommt durch die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 eine hohe Bedeutung in Hinblick auf die Barrierefreiheit. Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sind die jeweiligen Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zuständig und haben in ihrem Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen (Hör- und Sehgeschädigte) mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Absatz 3 Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan sind Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden, sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Zudem können die Länder weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt von Nahverkehrsplänen regeln. 12 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 2.2 ENTWURF - Mai 2015 Ziele und Rahmenvorgaben 2.2.1 Verkehrspolitische Ziele des Landes NRW Im ÖPNVG NRW gibt das Land NRW Grundsätze für die Entwicklung des ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich vorgeschrieben. Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW als Grundsätze genannt:           Bevorrechtigung des SPNV gegenüber dem straßengebundenen ÖPNV beim Ausbau der Infrastruktur. In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen. Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen und durch ein darauf abgestimmtes Busnetz ergänzt werden, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Bevorzugter Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau. Vorrang für den ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des absehbaren Verkehrsbedarfes. Erhaltung des Eisenbahnnetzes als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Raumerschließung. Alle Möglichkeiten zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene sind auszuschöpfen. In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Dazu ist die Zusammenarbeit des Landes, der Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen weiterzuentwickeln. Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, Rechnung trägt. Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife und durch eine koordinierte Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie durch einheitliche Qualitätsstandards soll die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden. Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motori- 13 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis        ENTWURF - Mai 2015 sierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet werden. In ländlichen Räumen soll eine angemessene Verkehrsbedienung durch koordinierte Bus-/ Schienenkonzepte sichergestellt werden. Das Busnetz ist auf ein Grundnetz von Schienenverbindungen auszurichten. Verbindungen zwischen den Gemeinden entsprechend ihrer zentral-örtlichen Verflechtungen sind sicherzustellen. Sonderverkehre sind möglichst in Linienverkehre zu überführen. Alternative Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden. Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Angebotes des SPNV sind die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu beachten. Ebenso ist den spezifischen Belangen von Männern und Frauen, Personen, die Kinder zu betreuen haben, Kindern und von Fahrradfahrern in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen. An der Ausgestaltung des ÖPNV sollen die vorhandenen Verkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen beteiligt werden. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und die Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden. Um den ÖPNV im Land NRW zukunftssicher zu gestalten, hat die Landesregierung NRW eine ÖPNV-Zukunftskommission gegründet. Das Expertengremium hat im Auftrag der Landesregierung ein Zukunftskonzept für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die wesentlichen Kernaussagen sind dem Abschlussbericht der Kommission3 bzw. dem Zwischenbericht des vorliegenden Nahverkehrsplans zu entnehmen. 2.2.2 Ziele der Landesplanung Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan (vgl. Kap. 2.2.3), ferner auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die Ziele der Raumordnung als solche sind dort aufgeführt. Die Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) von 1995 richten sich nicht nur an die Träger der Regionalplanung, sondern explizit ebenso an Verkehrsunternehmen, Verbände so3 siehe hierzu: ÖPNV-Zukunftskommission NRW - Zukunft des ÖPNV in NRW I Weichenstellung für 2020/2050 Abschlussbericht der Kommission – Handlungsbedarf und Empfehlungen vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (August 2013) Quelle: http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Langfassung.pdf 14 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 wie Planungsbehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Wichtige Kernaussagen des LEP NRW für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind:        Stärkung der Verkehrsträger mit hoher Transportleistung sowie Intensivierung einer zweckmäßigen Aufgabenverteilung zwischen den Verkehrsträgern mit dem Ziel der Verlagerung geeigneter Teile des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene, stärkere Verknüpfung von räumlichen Funktionen und Verbesserung der Zuordnung von Arbeitsplätzen und Wohnstandorten zum Zweck der Verkehrsvermeidung, Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und organisation als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Erschließung des Raumes, umweltverträgliche Weiterentwicklung aller Elemente der Verkehrsinfrastruktur, Vorrang für den Erhalt und den Ausbau des ÖPNV sowie SPNV, gegenseitige Abstimmung der Planungen der Aufgabenträger des ÖPNV/SPNV, auch über die Grenzen der Kooperationsräume hinweg, Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit an der Landes- und Bundesgrenze. Derzeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) neu aufgestellt. Der Rhein-Erft-Kreis wird gemäß dem Landesentwicklungsplan von 1995 von vier großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung (Entwicklungsachsen 1. Ordnung), von zwei Achsen, die großräumige Oberzentren verbinden (Entwicklungsachsen 2. Ordnung) als auch von einer überregionalen Achse (Entwicklungsachse 3. Ordnung) durchzogen:    Entwicklungsachsen 1. Ordnung: Köln – Frechen – Kerpen – Düren – Aachen Köln – (Hürth) – Brühl – Euskirchen Köln – Wesseling – Bonn Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach Entwicklungsachsen 2. Ordnung: Grevenbroich – Bedburg – Bergheim – Erftstadt – Weilerswist – Rheinbach (sog. Erftschiene) Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Jülich – Aachen Entwicklungsachse 3. Ordnung: Erftstadt – Zülpich – Schleiden. Für den Rhein-Erft-Kreis relevante Oberzentren (Zentren zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs) sind die Städte Köln und Bonn außerhalb des Kreisgebiets. Die Städte im Rhein-Erft-Kreis sind bis auf die Stadt Elsdorf sämtlich als Mittelzentren klassifiziert (Zentren zur Deckung des gehobenen Bedarfs). Grundlage für die Entwicklung achsenbezogener Angebotsstandards (vgl. Kap. 5) ist die siedlungsräumliche Grundstruktur sowie die zentralörtliche Gliederung, wie sie im LEP NRW dargelegt sind. Danach werden Teile des 15 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Rhein-Erft-Kreises der Ballungsrandzone und Teile den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zur Ballungsrandzone gehören die Städte Hürth, Brühl, Wesseling und Frechen. Die Städte Bergheim, Bedburg, Pulheim, Kerpen, Erftstadt und Elsdorf werden Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zu beachten ist bei dieser Einteilung, dass sie nur kommunalscharf und nicht ortsteilscharf ist. Insbesondere grundzentrale Funktionen werden in fast allen Städten von mehreren Ortsteilen hergestellt. Insbesondere die Städte Kerpen und Erftstadt verfügen dabei nicht über ein eindeutig herausgehobenes Zentrum, sondern über mehrere Ortsteile mit ähnlicher, grundzentraler Ausstattung. 2.2.3 Zielsetzungen im Regionalplan Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP“- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §18 LPlG NRW). Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird vom Regionalrat mit Unterstützung des Dezernates 32 (Regionalentwicklung und Braunkohle) aufgestellt. Er setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich im Bereich des Regierungsbezirks Köln in drei Teilabschnitte. Die Region Köln als ein Teilabschnitt besteht aus den kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Rhein-Erft, Rhein-Berg und Oberberg. Im Regionalplan sind die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans für die einzelnen Regierungsbezirke detailliert dargestellt. Dabei sollen im Rhein-Erft-Kreis aufgrund des teilweise hohen Verkehrsaufkommens die Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten Verkehrs ausgeschöpft werden. Wo möglich, sollen Maßnahmen des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden. Der aktuelle Regionalplan mit Stand 2009 der zuständigen Bezirksregierung Köln formuliert für den Themenkomplex Verkehrsstruktur und -organisation folgende, den Rhein-Erft-Kreis betreffende Ziele: Ziel 1: Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind bedarfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Köln und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können. Ziel 2: Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft 16 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine ausreichende Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder für die Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNV-Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten. Ziel 3: Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden VRR und VRS ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Koordination des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen der Verbünde nicht durch tarifliche Benachteiligungen erschwert wird. Da der Einzugsbereich der Metropolregion Rhein-Ruhr u.a. weit in die Region Aachen sowie in die nördlichen Bereiche von Rheinland-Pfalz ausstrahlt, ergibt sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord. Ziel 4: Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird. 17 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 3 Bestandsaufnahme der Raumstruktur 3.1 Raumstrukturelle Rahmenbedingungen Der Rhein-Erft-Kreis mit Verwaltungssitz in Bergheim liegt im Regierungsbezirk Köln, umgeben von den Oberzentren Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf. Im Rahmen der Kreisreform zum 1. Januar 1975 wurde der Kreis unter der damals neuen Bezeichnung Erftkreis aus den ehemaligen Kreisen Bergheim, Köln (außer den der Stadt Köln zugeschlagenen Teilen) und Euskirchen (Stadt Erftstadt) neu gebildet. 1976 kam zum Kreisgebiet noch die Stadt Wesseling hinzu, so dass der Rhein-Erft-Kreis seitdem einen Zugang zum Rhein hat. Bis 1993 gab es zwei Verwaltungssitze, die 1993 zu einem einzigen Sitz in Bergheim zusammengefasst worden sind. Im November 2003 wurde der Kreisname in Rhein-Erft-Kreis geändert, um eine bessere nationale und internationale Vermarktung zu ermöglichen. Das Kreisgebiet grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Westen an den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg sowie im Osten an die Stadt Köln und gliedert sich in zehn kreisangehörige Kommunen (Einwohner Stand: 31.12.2012):           Bedburg, Mittelzentrum (24.547 Einwohner) Bergheim, Mittelzentrum (62.205 Einwohner) Brühl, Mittelzentrum (44.702 Einwohner) Elsdorf, Grundzentrum (21.138 Einwohner) Erftstadt, Mittelzentrum (50.478 Einwohner) Frechen, Mittelzentrum (51.047 Einwohner) Hürth, Mittelzentrum (59.501 Einwohner) Kerpen, Mittelzentrum (64.900 Einwohner) Pulheim, Mittelzentrum (53.898 Einwohner) Wesseling, Mittelzentrum (35.039 Einwohner) Im Kreisgebiet sind 467.455 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.4 Der Kreis hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 38 km und eine Ost-WestAusdehnung von 28 km. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich mit 207 m auf der Glessener Höhe in Bergheim. Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Zentrum des Rheinischen Braunkohlereviers. Auch die Landschaft der Region ist von den großen Tagebaugebieten geprägt. Ganze Ortsteile mussten dem Tagebau weichen bzw. umgesiedelt werden. Wegen der verkehrstechnisch guten Lage siedelten sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen die optimale Umlandstruktur sowie die Nähe zum Flughafen Köln-Bonn und zum Container-Bahnhof Köln-Eifeltor. 4 Quelle: IT NRW Landesdatenbank 18 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 3.1-1: 5 ENTWURF - Mai 2015 Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis 5 Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Dies gilt auch für alle anderen Karten im Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises 19 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Infolge der Lage des Kreises im Umland von Köln und innerhalb der Region Köln/Bonn bestehen starke räumlich-strukturelle, grenzüberschreitende Verflechtungen insbesondere zum Oberzentrum Köln und abgeschwächt auch in die benachbarten Kreise. Die Siedlungs- und Funktionsstruktur innerhalb des Kreises stellt sich als sehr heterogen dar, mit kompakten „Speckgürtel“-Städten im unmittelbaren Umkreis der Großstadt Köln, bis hin zu weiträumigen Flächenkommunen mit teilweise dörflichen bzw. ländlichen Siedlungsmustern. Die Ausgangslage der zehn Kommunen ist daher differenziert zu betrachten und muss im Rahmen eines kreisweiten Konzeptes besonders beachtet werden. 3.2 Einwohnerentwicklung und Altersstruktur Im Jahr 2012 lebten 467.455 Menschen im Kreisgebiet. Mit einer Einwohnerdichte von 664 EW/km² liegt der Rhein-Erft-Kreis deutlich über dem Nordrhein-Westfälischen Durchschnitt von 515 EW/km² und entspricht einem typischen Kreis im Nahbereich eines Oberzentrums. Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein Erft-Kreis Stadt Einwohner 2012 (Stand: 31.12.2012) Fläche (in km²) EW-Dichte (EW/km²) Bedburg 24.547 80,3 306 Bergheim 62.205 96,3 646 Brühl 44.702 36,1 1.238 Elsdorf 21.138 66,2 319 Erftstadt 50.478 119,9 421 Frechen 51.047 45,1 1.132 Hürth 59.501 51,2 1.162 Kerpen 64.900 113,9 570 Pulheim 53.898 72,1 748 Wesseling 35.039 23,4 1.497 Rhein-Erft-Kreis 467.455 704,5 664 Abb. 3.2-1: Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis Die Angaben über die Einwohnerzahlen stammen vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW)6. Jedoch zeigen die Ergebnisse der Zensus-Erhebung, dass der Rhein-Erft-Kreis, wie auch andere Kreise und Städte, weniger Einwohner hat als bisher angenommen. Am Stichtag der Befragung, dem 9. Mai 2011, lebten im Kreisgebiet demnach 6 IT.NRW ist das statistische Landesamt für NRW und IT-Dienstleister für die Landesverwaltung. Das Landesamt erstellt und veröffentlicht statistische Daten und erarbeitet auf diesen Grundlagen Prognosen und Modellrechnungen. 20 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 451.514 Menschen. Dies sind rund 12.000 Einwohner weniger als bei den Angaben von IT.NRW für das Jahr 20117. Die Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises hat rückblickend auf 2012 in den letzten elf Jahren um etwa 2,0 Prozent (ca. 9.300 EW) leicht zugenommen (Quelle: IT.NRW). In einigen Städten stagniert die Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für Bedburg und Wesseling. Leichte Zunahmen fanden in Brühl, Kerpen und Pulheim statt (< 2 Prozent). Dagegen sind die Zunahmen in Frechen mit 7,7 Prozent und Hürth mit 10,0 Prozent sehr deutlich. Einwohnerverluste traten insbesondere in Elsdorf mit -1,5 Prozent, Erftstadt mit -1,0 Prozent und in Bergheim mit -2,2 Prozent auf. Die Bevölkerungsstruktur des Kreises unterscheidet sich hinsichtlich der Altersgruppenverteilung nicht wesentlich von der Struktur anderer Städte und Kreise, allerdings zeigen sich bereits leichte Tendenzen zur Überalterung der Bevölkerung (siehe Abb. 4.2-3). Der Anteil der unter 18-Jährigen liegt mit 16,9 Prozent bereits unter dem Durchschnitt von NRW (17,6 Prozent). Die Altersgruppe der Berufstätigen zwischen 18 und 65 liegt im Vergleich zum NRW-Durchschnitt (62,2 Prozent) allerdings mit etwa 62,8 Prozent leicht höher, worin sich der starke Wirtschaftsstandort wiederspiegelt. Demgegenüber ist die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen im RheinErft-Kreis mit 20,3 Prozent annähernd identisch mit dem landesweiten Wert (20,2 Prozent). Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis (Stand: 31.12.2012) unter 6 Jahre 6 bis 10 bis 15 bis 18 bis 25 bis 45 bis 65 bis 75 Jahunter 10 unter 15 unter 18 unter 25 unter 45 unter 65 unter 75 re und Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter Bedburg 1.105 813 1.286 852 1.858 5.908 8.164 2.392 2.169 Bergheim 3.284 2.166 3.139 2.059 5.171 15.322 19.223 6.810 5.031 Brühl 2.285 1.535 2.193 1.428 3.301 10.728 13.076 4.955 5.201 Elsdorf 1.027 743 1.109 748 1.686 5.201 6.801 2.078 1.745 Erftstadt 2.307 1.715 2.578 1.672 3.467 11.166 16.263 6.143 5.167 Frechen 2.791 1.774 2.367 1.447 3.782 13.181 15.171 5.667 4.867 Hürth 3.255 2.067 2.729 1.641 4.798 16.445 17.641 5.559 5.366 Kerpen 3.506 2.545 3.396 2.183 5.140 16.076 19.857 7.021 5.176 Pulheim 2.536 1.957 2.721 1.788 3.511 11.706 17.038 7.004 5.637 Wesseling 1.818 1.272 1.967 1.223 3.090 8.379 10.616 3.516 3.158 23.914 16.587 23.485 15.041 35.804 114.112 143.850 51.145 43.517 Rhein-ErftKreis Abb. 3.2-3: Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis 8 3.3 Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen 3.3.1 Beschäftigtenstruktur 7 8 In diesem Bericht wurden anstatt der Zensus-Daten die bei der Bearbeitung aktuellsten und komplett vorliegenden Werte von IT.NRW (Stichtag 31.12.2012) verwendet, die sich in den Tabellen und Berechnungen wiederfinden. Quelle: IT.NRW 21 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Im Rhein-Erft-Kreis waren 2012 125.960 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Anzahl hat seit dem Jahr 2000 um ca. 9.124 Personen bzw. um ca. 7,2 Prozent zugenommen. Aufgrund der attraktiven „Speckgürtel“-Lage ist zu erwarten, dass die unmittelbaren Nachbarstädte des Oberzentrums Köln bei solider Wirtschaftslage zukünftig steigende Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen haben. Demographie-bedingt ist allerdings bei der Beschäftigtenentwicklung in den weiter vom Oberzentrum entfernten Städten von keiner weiteren Steigerung auszugehen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort) Stadt 30.06.2000 30.06.2004 30.06.2008 30.06.2012 Veränderung 2000 - 2012 absolut prozentual Bedburg 2.732 2.854 3.034 3.368 636 23,3% Bergheim 15.392 14.112 14.592 16.286 894 5,8% Brühl 13.407 13.335 13.577 14.040 633 4,7% 3.019 2.652 2.819 3.250 231 7,7% Elsdorf Erftstadt 7.064 6.930 7.303 7.744 680 9,6% Frechen 17.496 16.496 18.115 19.114 1.618 9,2% Hürth 20.476 19.867 20.021 21.139 663 3,2% Kerpen 14.375 15.016 15.078 16.873 2.498 17,4% Pulheim 10.411 10.284 10.562 11.598 1.187 11,4% Wesseling 12.464 11.590 11.811 12.548 84 0,7% 116.836 113.136 116.912 125.960 9 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort) 9.124 7,8% Rhein-Erft-Kreis Abb. 3.3-1: Ausgeprägter Beschäftigungsschwerpunkt innerhalb des Kreises, bezogen auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, sind die Städte Hürth (21.139 Beschäftigte) und Frechen (19.114 Beschäftigte), die von der Nähe zum Wirtschaftszentrum Köln profitieren. Weitere wichtige Arbeitsplatzstandorte sind die Städte Kerpen (16.873 Beschäftigte) und Bergheim (16.286 Beschäftigte). 3.3.2 Pendlerrelationen Der Rhein-Erft-Kreis weist insgesamt einen negativen Pendlersaldo auf. Das heißt, es pendeln mehr Beschäftigte aus dem Kreis aus als ein. Den insgesamt 109.502 Einpendlern stehen 149.913 Auspendler gegenüber (siehe Abb. 3.3-3). Innerhalb des Kreises herrschen jedoch in Bezug auf die Einund Auspendler differenzierte Voraussetzungen. Ebenfalls geht aus der Abb. 3.3-3 hervor, dass das Verhältnis zwischen Einund Auspendlern in den kreisangehörigen Städten in Abhängigkeit der Lage zu sehen ist. Die an das Oberzentrum Köln angrenzenden Städte wie Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling weisen ein relativ ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ein- und Auspendlern auf. Die Stadt Frechen weist sogar als einzige der kreisangehörigen Städte einen positiven Pendlersaldo 9 Quelle: IT.NRW 22 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 auf. Aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf Erftstadt, Kerpen und Pulheim hingegen pendeln täglich deutlich mehr Menschen aus als ein. Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 30.06.2010) Einpendler Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-ErftKreis Abb. 3.3-3: 2.343 13.396 12.203 2.646 6.188 17.015 19.344 14.119 11.583 10.665 Innerstädtische Pendler 3.003 9.238 7.236 2.326 6.587 7.392 8.597 9.432 6.500 5.215 Erwerbstätige am Arbeitsort 5.346 22.634 19.439 4.972 12.775 24.407 27.941 23.551 18.083 15.880 Einpendlerquote in % 43,8% 59,2% 62,8% 53,2% 48,4% 69,7% 69,2% 60,0% 64,1% 67,2% Auspendler 8.420 18.236 13.098 7.657 15.839 16.257 19.591 21.137 17.959 11.719 Innerstädtische Pendler 3.003 9.238 7.236 2.326 6.587 7.392 8.597 9.432 6.500 5.215 Erwerbstätige am Wohnort Auspendlerquote in % 11.423 27.474 20.334 9.983 22.426 23.649 28.188 30.569 24.459 16.934 73,7% 66,4% 64,4% 76,7% 70,6% 68,7% 69,5% 69,1% 73,4% 69,2% 109.502 65.526 175.028 62,6% 149.913 65.526 215.439 10 Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010) 69,6% Die Pendlerströme zeigen hinsichtlich ihrer räumlichen Ausrichtung einen deutlichen Schwerpunkt insbesondere in das benachbarte Oberzentrum Köln. Die stärksten Verflechtungen sind aus den Städten Hürth, Pulheim und Frechen nach Köln festzustellen (siehe Abb. 3.3-4). Im Vergleich zu den Verflechtungen über die Kreisgrenze hinaus ist festzustellen, dass die Verkehre zwischen den kreisangehörigen Städten untereinander deutlich weniger stark ausgeprägt sind. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass alle kreisangehörigen Städte im Hinblick auf die in den Städten vorhandenen Versorgungsstrukturen eine gewisse kommunale Eigenständigkeit aufweisen. Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen innerhalb des Kreises 10 Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle innerhalb des Kreises Quelle: IT.NRW 23 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen außerhalb Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle außerhalb des Kreises des Kreises Abb. 3.3-4: 3.4 Ein- und Auspendler für das Jahr 2010 11 Schul- und Bildungseinrichtungen Der Schülerverkehr im Rhein-Erft-Kreis spielt für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots eine wichtige Rolle. Schüler zählen zu den vorrangigen ÖPNV-Nutzern und werden mit ihren täglichen Verkehrsbeziehungen im Rahmen des Nahverkehrsplans besonders berücksichtigt. Im Kreis gibt es 121 allgemeinbildende Schulen sowie 16 Förderschulen, zwölf Berufskollegs bzw. berufsbildende Schulen und drei Fachhochschulen. Darüber hinaus gibt es noch eine Waldorfschule in Erftstadt. Die Verteilung der Schulstandorte ist in Abb. 3.4-3 dargestellt. Bei der Bewertung der zukünftigen Entwicklungen und Potenziale ist zu berücksichtigen, dass die Schülerzahlen Schwankungen unterliegen und sich regional unterschiedlich entwickeln können. Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis (Schuljahr 2012/13) Weiterführende 12 Förderschulen Schulen 762 2.103 2.312 4.806 151* 1.625 4.817 242 741 621 259 1.735 3.432 103 1.731 2.331 85* 2.079 3.422 104* 2.617 4.740 127 1.953 4.383 63* 1.328 1.716 47 14 Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis Grundschulen Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Abb. 3.4-2: 11 12 13 14 Berufsbildende Schulen 1.096 1.564 2.076 1.800 1.846 k.A. 404 13 Gesamt 2.865 8.365* 8.248 1.621 5.270 6.223* 7.904* 9.330 6.399* 3.495 Quelle: IT.NRW Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen) Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen) Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne, Angaben der kreisangehörigen Kommunen 24 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 3.4-3: 15 ENTWURF - Mai 2015 15 Schulstandorte Quelle: Eigene Darstellung 25 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 3.5 ENTWURF - Mai 2015 Versorgungseinrichtungen Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises weisen zum Teil sehr differenzierte räumliche Strukturen auf, die sich nicht nur in der Siedlungsstruktur zeigen, sondern schließlich auch bei der räumlichen Verteilung von bedeutsamen Versorgungsbereichen und -einrichtungen. Die Attraktivität der einzelnen Städte als Einkaufs- und Versorgungsstandorte und damit die Bedeutung im ÖPNV-Netz ist daher unterschiedlich zu bewerten. Zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen zählen der Hürth Park sowie für den langfristigen Bedarf das Gebiet Frechen/Köln- Marsdorf. Daneben sind vor allem die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtteile für den kurz- und mittelfristigen Bedarf ausgestattet (siehe Abb. 3.5-2). Neben den Einzelhandelsstandorten spielen für die Versorgung auch Krankenhäuser und Kliniken eine bedeutsame Rolle. Nicht nur durch ihren hohen Publikumsverkehr, sondern auch als Ziel von Berufstätigen müssen diese Einrichtungen im Rahmen des Nahverkehrsplans betrachtet werden. Das größte Krankenhaus ist das St. Katharinen-Hospital in Frechen mit 433 Betten. Hervorzuheben ist auch das sich in der Nähe zum Kreis befindende St. Elisabeth Krankenhaus in Köln-Lindenthal, welches durch die Stadtbahnlinie 7 an den Rhein-Erft-Kreis angebunden ist. 3.6 Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und – standorte Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und Tourismusziele, die eine überörtliche Bedeutung aufweisen, finden sich zahlreich und in allen Städten des Rhein-Erft-Kreises. Da viele dieser Einrichtungen auch für den ÖPNV von Bedeutung sind bzw. sein können, wird in diesem Kapitel Bezug darauf genommen. Neben den stadtübergreifenden Naherholungsgebieten Marienfeld und Naturpark Rheinland (siehe Abb. 3.6-2), sind die bedeutsamsten Freizeitziele das Phantasialand in Brühl und das Michael-Schumacher-Kartcenter in Kerpen. Darüber hinaus zählen unter anderem Sportanlagen und Veranstaltungsorte, Kultureinrichtungen sowie teilweise auch saisonal relevante Ziele wie Freibäder und Badeseen zu Einrichtungen, die eine gewisse Relevanz für den Freizeit- und Tourismusverkehr aufweisen. Viele der Einrichtungen sind bereits an den ÖPNV auf verschiedene Weise angebunden. Nur einige wenige Einrichtungen wie z.B. das MichaelSchumacher-Kartcenter oder das Monte Mare Schwimmbad in Bedburg haben keine direkte ÖV-Erschließung. 26 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 3.5-2: 16 ENTWURF - Mai 2015 Nahversorgungsbereiche 16 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der vorliegenden Einzelhandelskonzepte 27 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 3.6-2: 17 ENTWURF - Mai 2015 Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis 17 Quelle: Eigene Darstellung 28 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 3.7 ENTWURF - Mai 2015 Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-ErftKreis Die Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis hat ergeben, dass insgesamt 90,2 Prozent der befragten Haushalte mindestens ein Auto besitzen. 9,8 Prozent der Haushalte im Kreis hingegen verfügen über keinen Pkw. 31,4 Prozent der Haushalte gaben an, dass sie zwei Autos besitzen, 6,5 Prozent der Haushalte im Rhein-Erft-Kreis besitzen drei oder sogar mehr Autos (siehe Abb. 3.7-1). Die Pkw-Ausstattung je Haushalt unterscheidet sich dabei nach den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der kreisangehörigen Gemeinden. In den kompakteren Gemeinden wie Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling ist der Anteil der Haushalte ohne eigenes Auto mit bis zu 15 Prozent erwartungsgemäß höher als in den Flächenkommunen, wie beispielsweise Pulheim. Im Durchschnitt stehen den befragten Haushalten im Kreis 1,4 PKW je Haushalt zur Verfügung. n = 2.652 Keine Angabe: 1 Abb. 3.7-1: Anzahl der PKW je Haushalt 18 Der Motorisierungsgrad im Kreis beträgt durchschnittlich 527 Pkw pro 1.000 Einwohner und liegt damit knapp über dem Niveau des bundesdeutschen Durchschnittswertes von 521 Pkw/1.000 EW. Wie bereits erwähnt unterscheidet sich auch dieser Wert nach den räumlichen Gegebenheiten und liegt in Flächenkommunen wie Erftstadt (560), Bedburg (551) oder Kerpen (536) erwartungsgemäß höher als in kompakten Städten wie Hürth (502), Frechen (511) oder Wesseling (509). Den höchsten Wert erreicht die Stadt Pulheim mit 565 Pkw/1.000 EW, den geringsten Wert die Stadt Brühl mit 472 Pkw/1.000 EW (alle Werte Stand 2011). Der Trend der letzten Jahre weist zudem einen stetig steigenden Motorisierungsgrad für den RheinErft-Kreis auf 19. Die Shell-Studie zu Pkw-Szenarien in Deutschland geht weiterhin von einem stark wachsenden Pkw-Bestand für das Bundesgebiet aus, der bis etwa 2020 zunimmt und ab diesem Zeitraum prognostiziert bis 2030 aufgrund 18 19 Quelle: Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis 2013 – Büro StadtVerkehr Quelle: IT NRW 29 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 der Abnahme der fahrfähigen Bevölkerung stagniert bzw. leicht zurück geht. Weiterhin wird sich ebenfalls die Altersstruktur der Führerscheinbzw. Fahrzeugbesitzer im Zuge des demographischen Wandels verschieben, womit vor allem der prozentuale Anteil älterer Bevölkerungsgruppen an der Gesamtfahrleistung steigen wird.20 Insbesondere in ländlich geprägten Regionen21 wo kaum adäquate Alternativen zum Pkw für ältere Menschen existieren, ist mit einer Reduzierung des Pkw-Besatzes derzeit nicht zu rechnen. In den letzten Jahren zeichnet sich bei der Verkehrsmittelnutzung in den Städten ein Wertewandel ab. Überwiegend junge Menschen in Ballungszentren und größeren Städten besitzen kein eigenes Auto mehr, der eigene Pkw verliert als Statussymbol an Bedeutung. Dafür ist der Besitz von Smartphones und Tablets umso bedeutender. Die neuen Kommunikationsmedien werden immer mehr auch als Informationszugang für eine multimodale Verkehrsmittelwahl genutzt. Eine ganze Reihe von Untersuchungen und Statistiken zeigt, dass sich der Stellenwert des Autos verändert. So ist allein von 2002 bis 2008 der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die täglich Auto fährt, um fast ein Viertel von 43 Prozent auf 31 Prozent zurückgegangen.22 Der Anteil der Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren, die einen eigenen Pkw besitzen ist im Zeitraum von 2000 bis 2010 um 43 Prozent gesunken. 23 20 21 22 23 Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH (2009): Shell Pkw-Szenarien bis 2030. Fakten, Trends und Handlungsoptionen für nachhaltige Auto-Mobilität. (URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf) Im Rhein-Erft-Kreis könnten dies die Ortsteile außerhalb der Kernstadtbereiche in Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen sein. Quelle: Kraftfahrbundesamt Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Institut für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR): Mobilität in Deutschland 2008 (MiD) 30 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 4 Bestandsaufnahme ÖPNV 4.1 Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Rhein-Erft-Kreis ist vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) integriert, so dass ein unternehmensübergreifendes Bedienungsangebot, eine einheitliche Tarifstruktur und Nutzeroberfläche hinsichtlich der Fahrgastinformation besteht. Das ÖPNV-Gesetz NRW bestimmt in §3 die Kreise und kreisfreien Städte zu Aufgabenträgern des ÖPNV, die entsprechend die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in dem entsprechenden Nahverkehrsraum übernehmen. Grundsätzlich besteht außerdem die Möglichkeit, dass kreisangehörige Städte, die Eigentümer eines Verkehrsunternehmens sind, die Aufgabenträgerschaft übertragen bekommen. Dies ist in Brühl, Hürth und Wesseling der Fall. Zusammenfassend ist das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis hinsichtlich der Zuständigkeit/Aufgabenträgerschaft wie folgt strukturiert:       4.2 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR), für den straßengebundenen ÖPNV und AST-Verkehre innerhalb des Kreises der Rhein-Erft-Kreis, für die Stadtbahnlinie 7 in Frechen der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Köln, für die Stadtbahnlinien 16 bzw. 18 die Städte Wesseling bzw. Brühl und Hürth, sowie die benachbarten Aufgabenträger Stadt Köln, Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn, für den kreisgrenzüberschreitenden Regionalbusverkehr der RheinErft-Kreis gemeinsam mit dem jeweiligen Nachbar-Aufgabenträger und für die Stadtbusverkehre und AST-Verkehre in Brühl, Hürth und Wesseling die jeweiligen Städte. Schienenverkehr Die Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Rhein-Erft-Kreis liegt in der Aufgabenträgerschaft des ZV NVR. Der Nahverkehrsplan für den SPNV im ZV NVR wird derzeit erstmals aufgestellt. Er soll – aufbauend auf den vorliegenden Nahverkehrsplänen für den AVV (2005) und VRS (2002) – die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige mittel- bis langfristige betriebliche SPNVLeistungsangebot im Gebiet des NVR festlegen. In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für die Angebotsgestaltung. Der NVR unterstützt Investitionen in den ÖPNV/SPNV durch die pauschalierte Investitionsförderung des Landes NRW sowie durch weitere 31 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Mittel des Landes und des Bundes, die für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden. Insgesamt ist der SPNV jedoch nicht Gegenstand der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Rhein-Erft-Kreis. Da jedoch aus planerischen Gründen eine Koordinierung der sich ergänzenden Systeme SPNV und ÖPNV anzustreben ist, erfolgt nachfolgend eine komprimierte Bestandsaufnahme des SPNV im Kreisgebiet. Die Erschließung des Kreisgebietes durch den Schienenverkehr erfolgt auf den in der nachfolgenden Abbildung (4.2-1) aufgeführten Strecken. Liniennummer RE 1 RE 5 RE 8 RE 9 RE 12 RE 22 RB 24 MRB 26 RB 27 RB 38 RB 48 Hamm – Dortmund – Bochum – Essen – Duisburg – Düsseldorf Flughafen – Düsseldorf – Köln – Horrem – Düren – Eschweiler – Aachen Emmerich – Wesel – Oberhausen – Duisburg – Düsseldorf Flughafen – Düsseldorf – Köln – Brühl - Bonn – Koblenz Mönchengladbach - Grevenbroich – Köln Köln/Bonn-Flugh. – Bonn - Koblenz Aachen – Eschweiler – Düren – Horrem – Köln – Siegburg/Bonn – Betzdorf – Siegen Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier Köln – Euskirchen – Gerolstein und weiter als RB 83 nach Trier Köln – Euskirchen– Kall / Gerolstein Koblenz – Andernach – Remagen – Bonn – Köln Koblenz Hbf – Neuwied – Bad Honnef (Rhein) – Bonn-Beuel – Troisdorf – Köln – Mönchengladbach Düsseldorf – Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Horrem / Köln Bonn-Mehlem – Bonn Hbf – Köln – Solingen – Wuppertal Düren – Horrem – Köln – Troisdorf – Siegburg – Hennef (Sieg) – Eitorf – Au (Sieg) S 12 S13 Abb. 4.2-1: 24 Verlauf Bahnhöfe im Rhein24 Erft-Kreis Kerpen-Horrem Fahrtenangebot Betreiber 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Brühl 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Pulheim 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Kerpen-Horrem 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Erftstadt, Brühl-Kierberg, Hürth-Kalscheuren Erftstadt, Brühl-Kierberg, Hürth-Kalscheuren Erftstadt, Brühl-Kierberg, Hürth-Kalscheuren Brühl, HürthKalscheuren Pulheim-Stommeln, Pulheim (nur Werktags) 120-Takt (Mo-So) DB Regio NRW DB Regio NRW DB Regio NRW Transregio 60-Takt (Mo-Fr) DB Regio NRW Bedburg, BergheimGlesch, BergheimZivereich, Bergheim, Bergheim-QuadrathIchendorf, KerpenHorrem 60-Takt (Mo-Fr) und 30-Takt zwischen Bedburg und Horrem 60-Takt zwischen Düsseldorf und Köln am Sa, und 60-Takt zwischen Düsseldorf und Horrem 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Brühl 120-Takt (Mo-So) 60-Takt (Mo-So) 60-Takt (Mo-So) DB Regio NRW Kerpen-Buir, Kerpen20-Takt ab Sindorf (Mo- DB Regio Sindorf, Kerpen-Horrem, Fr), ab Düren verdichte- NRW Frechen-Königsdorf ter 60-Takt 30-Takt (Sa und So), ab Düren 60-Takt Horrem – Köln-Flughafen – Kerpen-Horrem, FreAls Verstärker zur S12 DB Regio Troisdorf nur HVZ chen-Königsdorf in den HVZ-Zeiten NRW morgens und nachmittags im 20-Takt Liste der SPNV-Linien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013) Die Bahnhofsnamen werden zur besseren Darstellung der Lage im Rhein-Erft-Kreis mit dem Ortsnamen ergänzt. 32 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Liniennummer 1 25 7 16 18 Abb. 4.2-2: 25 ENTWURF - Mai 2015 Verlauf Haltepunkte im Rhein- Fahrtenangebot Erft-Kreis Köln-Weiden-West Ein Haltepunkt an der Mo-Fr: 10-Takt - Junkersdorf - Braunsfeld - Stadtgrenze zu Frechen Sa: 15-Takt Rudolfplatz - Neumarkt und Pulheim (KölnSo: 15/30-Takt Deutz - Kalk - Refrath Weiden-West) mit VerBensberg knüpfung zur Linie 965 sowie der Haltepunkt Weiden-Zentrum der Linie 1 als Verknüpfungspunkt für die Buslinien 145, 961 und 963 Köln-Zündorf – Köln Neu5 Haltepunkte innerhalb Mo-Fr: 10-Takt in der markt – Aachener der Stadt Frechen HVZ, sonst 20-Takt Str./Gürtel – Köln StüttSa: 30-Takt genhof – Frechen – FreSo: 30/60-Takt chen-Benzelrath Köln-Niehl – Köln Dom/Hbf 4 Haltepunkte innerhalb Mo-Fr: 10-Takt in der – Köln Heinrich-Lübke-Ufer der Stadt Wesseling HVZ, sonst 15-Takt – Köln-Sürth – Wesseling – Sa: 30-Takt, abends Bornheim – Hersel – Bonn60-Takt Tannenbusch – Bonn Hbf So: 30/60-Takt – Bonn-Bad Godesberg Köln-Thielenbruch – Köln- Haltepunkte innerhalb Mo-Fr: 10-Takt, abends Buchheim – Köln Dom/Hbf der Städte Hürth (4) und 30-Takt – Köln-Klettenbergpark – Brühl (6) Sa: 15-Takt, abends Hürth-Hermülheim – Brühl 30-Takt Mitte – Bornheim – Alfter – So: 30/60-Takt Bonn-Dransdorf – Bonn Hbf Liste der Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013) Betreiber KVB KVB KVB und SWB (4 Kurse) KVB und SWB (4 Kurse) Linie 1 endet unmittelbar an der Stadtgrenze Köln, erschließt aber noch Teile des Rhein-Erftkreises und wird daher hier mitaufgenommen. Die Haltestelle Weiden-West gehört tariftechnisch zu Köln, aber auch zu Frechen und Pulheim. 33 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.2-3: 26 ENTWURF - Mai 2015 Karte über das Schienennetz im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 26 2012/2013) Quelle: Eigene Darstellung 34 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die in Abb. 4.2-1 dargestellten Linien stellen die Erreichbarkeit der kreisangehörigen Städte zu den benachbarten Oberzentren sicher und bieten darüber hinaus auch schnelle Verbindungen zwischen einzelnen kreisangehörigen Städten. Die Stadt Elsdorf sowie die Stadt Wesseling sind nicht direkt an den (über-)regionalen SPNV angeschlossen. Sie sind mit Buslinien und im Falle von Wesseling auch mit der Stadtbahnlinie 16 an verschiedene Bahnhöfe der benachbarten Kommunen angebunden. In Abb. 4.2-3 ist das Schienennetz für SPNV und Stadtbahnverkehre im den Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Neben den SPNV-Linien wird der Rhein-Erft-Kreis von drei Stadtbahnlinien ausgehend von Köln bedient (siehe Abb. 4.2-2). Die Linie 7 ist die Verbindung zwischen Frechen und Köln, während die Linien 16 und 18 die Verbindung zwischen Köln und Bonn darstellen und dabei die Städte Brühl, Hürth und Wesseling mitbedienen. In Abb. 4.2-3 ist ebenfalls das Stadtbahnnetz im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Neben den Linien im Kreis sind die Stadtbahn-Linien 3 und 4 im Stadtteil Köln-Bocklemünd dargestellt, die mit den Buslinien 962 und 970 verknüpft sind sowie die Linie S6 über Köln –Worringen, die mit der Buslinie 980 verknüpft ist und die somit indirekt ebenfalls zur Erschließung des Kreisgebiets beitragen. Der Busverkehr im Rhein-Erft-Kreis wird überwiegend im Linienbetrieb mit Genehmigung (häufig auch Liniengenehmigung oder Konzession genannt) nach § 42 PBefG abgewickelt. Der Schülerverkehr ist mit wenigen Ausnahmen (z. B. freigestellte Schülerverkehre zu Förderschulen) in den Linienverkehr integriert. Das Linienangebot ist im Rhein-Erft-Kreis nach Regional-, Ortsbus- und Stadtbuslinien getrennt. Für die Stadtbuslinien sind die Städte Brühl, Hürth und Wesseling als Aufgabenträger zuständig und werden hier nachrichtlich übernommen. Im Bereich der Regionallinien ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger dieser Linien. Für die Regionallinien bietet sich wegen der besseren Darstellung und der unterschiedlichen Fahrtenangebote folgende Unterscheidung an:      Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag, Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag, Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag, Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb der Städte), Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr. Grundlage ist das Fahrplanangebot mit dem Stand vom November 2012 (2012/2013). Dies gilt auch für die weiteren Ausführungen im Hinblick auf die Darstellung des Linienverlaufes und des Fahrtenangebotes. Punktuell und zum großen Teil auch flächendeckend werden in Zeiten und Räumen mit schwacher Nachfrage und insbesondere in den Abendstunden in allen zehn Städten im Kreis AnrufSammelTaxen (AST) eingesetzt, die nur nach vorheriger Fahrtanmeldung verkehren. Das Produkt TaxiBus wird auf einer Linie 722 in Wesseling angewendet. Eigenständige Nachtverkehrsan35 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 gebote wie Nachtexpresslinien existieren im Rhein-Erft-Kreis nicht. Dies gilt auch für das Produkt Schnellbus. 4.3 Straßengebundener ÖPNV 4.3.1 Produkte und weitere Angebotsformen Das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Angeboten zusammen (siehe Abb. 4.3-1): Charakterisierung Typ Regionalverkehr L1 Mo-So Stadtbusverkehr AST-Verkehr Taxibus-Verkehr Bürgerbus Abb. 4.3-1: Linien L2 Mo-Sa 125, 145, 920, 922, 930, 955, 960, 961, 962, 963, 965, 971, 975, 976, 978, 979, 980, 985, 990  19 Linien 212, 710, 807, 935, 941, 964, 970, 977  8 Linien L3 Mo-Fr 215, 276, 924,940, 988  5 Linien L 4 (Ortsbusverkehr) L 5 Schülerverkehr ST 731, 911, 921, 945, 969, 987  6 Linien 215, 228, 283, 416 (eingestellt), 923, 939, 966, 967, 968, 974, 984  11 Linien Stadt Hürth: 711, 712, 713, 714, 718, 720 Stadt Brühl: 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709 Stadt Wesseling: 721 AST In allen zehn Städten mit jeweiligen eigenständigen Nummern (780 bis 789)  zehn Gebiete TB in Wesseling (Linie 722) 1 Linie BB 925 (zwischen Bergheim-Fliesteden und Pulheim-Stommeln) Übersicht über das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis 4.3.2 Verkehrsunternehmen Die Leistungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis werden derzeit von acht Verkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber erbracht (siehe Abb. 4.3-2). Der straßengebundene ÖPNV wird von folgenden Verkehrsunternehmen durchgeführt:        Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) 39 Linien inkl. Bürgerbus und sieben AST-Linien, Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) mit zwei Buslinien und drei Stadtbahnlinien zum Teil zusammen mit der Bonner Stadtwerke GmbH (SWBV) Stadtbusverkehr sowie AST-Verkehre in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling: - Stadtwerke Brühl (StWB) - Stadtwerke Hürth AöR, Abt. ÖPNV (SWH) - Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW) Reisebüro und Omnibusbetrieb Tirtey GmbH & Co.KG mit 2 Linien WestEnergie und Verkehr GmbH mit einer Linie (Linie 416, 2013 eingestellt) Dürener Kreisbahn GmbH (DKB) mit drei Linien Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) mit einer Linie 36 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 4.3.3 Grundstruktur des Netzes (Verkehrsaufgaben) Mit Fahrplanstand Dezember 2012 verkehren im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 62 Linien (inkl. Bürgerbus-Linie) und zehn AST-Linien. Die Verkehrsaufgaben im Busverkehr im Rhein-Erft-Kreis sind vielfältig. Hierzu gehören:      Anbindung an die benachbarten Mittelzentren innerhalb des Kreises Anbindung an das Oberzentrum Köln bzw. deren Stadtteile am Stadtrand Anbindung an die SPNV-Verknüpfungspunkte bzw. Stadtbahnhaltestellen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises bzw. in Köln (Köln-WeidenWest, Köln-Bocklemünd) Erschließung der Siedlungsbereiche innerhalb der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis Anbindung der Schulstandorte in den jeweiligen kreisangehörigen Städten Neben umfangreichen regionalen Verkehrsaufgaben, wie der Anbindung an die benachbarten Ober- und Mittelzentren außerhalb der Schienenverkehrskorridore sowie der Anbindung an die SPNV-Verknüpfungspunkte, bestimmen darüber hinaus lokale Funktionen wie die Verbindung der Städte im Kreis untereinander und auch innerstädtische Erschließungsaufgaben den ÖPNV im Kreisgebiet. In der Grundstruktur setzt sich das ÖPNV-Netz systemprägend aus radial auf die Innenstädte der kreisangehörigen Städte ausgerichteten Bedienungsachsen zusammen, eine Vielzahl der Linien stellt darüber hinaus die Anbindung der Siedlungsbereiche an das Schienennetz und somit an weitere relevante Ziele außerhalb des Kreises sicher. Die Netzstruktur im ÖPNV kann grundsätzlich als ein Indiz für die Bedeutung des Oberzentrums Köln für den Rhein-Erft-Kreis gewertet werden. Von den 62 Linien haben zehn Buslinien einen Bezug zur Stadt Köln. Zusammen mit den Stadtbahnlinien und SPNV-Linien ist somit ein hohes Linienangebot von und nach Köln erkennbar und unterstreicht die hohe Bedeutung des Oberzentrums Köln für den Rhein-Erft-Kreis. 4.4 Angebot 4.4.1 Linien und Fahrtenangebot Regionalverkehr Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot für die Regionallinien dargestellt. Grundlage ist das Fahrplanangebot ab Dezember 2012. Die Regionallinien werden dabei wie folgt unterschieden:      Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag, Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag, Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag, Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb der Städte), Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr In der Abb. 5.4-1 ist das Linien- und Fahrtenangebot der jeweiligen Linien vom Typ L1 bis 5 tabellarisch dargestellt. 37 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Montag-Freitag Fahrtenangebot BeLinie Typ ab triebsbis 20 Uhr 20 zeiten Uhr Linientyp L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag 125 Weiler – L1 30' 60' 04:00 KVB Chorweiler – 01:00 Longerich – (REK: Pesch – Esch 05:00 – – Sinnersdorf 21:00) 145 Bocklemünd – KVB L1 20' 30' 05:00 Widdersdorf – 01:00 Lövenich – (REK: Weiden – 06:00 – Frechen – 23:00) Bachem 920 Erftstadt – L1 60/30' 06:00 REVG Gymnich – NHZ 22:00 Türnich – Kerpen – Sindorf – Horrem Bf 922 Bergheim Bf – TIRTEY L1 kein Takt 06:00 Ahe – Sindorf 19:00 Bf – Kerpen, Schützenstraße 930 Brühl Mitte L1 30' 60' 05:00 REVG (Stadtbahn) – 21:00 Berzdorf – Wesseling (Stadtbahn) – Wesseling Hunsrückstr. 955 Horrem Bf. L1 kein Takt 06:00 REVG Türnich – 20:00 Brüggen – Kierdorf – Erftstadt Bf. 960 Bergheim – L1 30/60' 60' 04:00 REVG Horrem – 21:00 Frechen Rathaus (Stadtbahn) – HürthHermülheim (Stadtbahn) 961 Köln -Weiden L1 30'/60' 60' 05:00 REVG (Stadtbahn) – 23:00 Brauweiler – Oberaußem – Bergheim 962 KölnL1 30/60' 60' 05:00 REVG Bocklemünd 22:00 (Stadtbahn) – Brauweiler – Glessen – Königsdorf 963 Köln-Weiden L1 30/60' 60' 05:00 REVG (Stadtbahn) – 23:00 Bergheim Bf – Elsdorf – TitzRödingen 965 Frechen GruL1 30/60' 60' 05:00 REVG be Carl – 22:00 Rathaus – Gewerbegebiet Euro Park – Köln-Weiden West (S-Bahn) 971 Bergheim – L1 60' 60' 05:00 REVG Oberaußem – 21:00 Niederaußem – Rommerskirchen Bf Linienverlauf Betreiber Samstag Fahrtenangebot bis 20 Uhr ab 20 Uhr 30/60' 60' 30' 30' 60' Sonntag Betriebszeiten Fahrtenangebot Betriebszeiten 05:00 01:00 (REK: 05:00 – 21:00) 06:00 02:00 (REK: 06:00 – 23:00) 60' - 06:00 00:00 kein Takt - 9 Fahrten hin und zurück 08:00 23:00 kein Takt - 06:00 18:00 120' 09:00 17:00 60' 60' 06:00 21:00 60' / 120' 08:00 17:00 60' 60' 06:00 21:00 08:00 21:00 60' 60' 05:00 23:00 kein Takt - 6 Fahrten hin und 7 zurück 120' 60' 60' 06:00 01:00 120' 09:00 00:00 60' 60' 06:00 22:00 kein Takt - 4 Fahrten hin und zurück 10:00 18:00 120' 120' 08:00 23:00 60'/120' 09:00 22:00 60' 0 06:00 21:00 120' 10:00 21:00 60' / 120' - 07:00 20:00 120' 11:00 18:00 30' 07:00 01:00 (REK: 07:00 – 21:00) 07:00 01:00 (REK: 12:00 – 23:00) 09:00 20:00 38 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Linie 975 Linienverlauf Betreiber ENTWURF - Mai 2015 Montag-Freitag Fahrtenangebot BeTyp ab triebsbis 20 Uhr 20 zeiten Uhr L1 kein Takt kein 05:00 Tak 22:00 t Kaster – BeREVG dburg Bf – Bergheim Bf – Horrem Bf 976 Frechen – L1 30' / 60' 60' 05:00 REVG Horrem – 00:00 Kerpen – Buir Bf – KerpenManheim 978 Köln Hbf – L1 30' 60' 06:00 REVG Sülz – Efferen 00:00 – Gleuel – HürthBerrenrath 979 HürthL1 30' / 60' 60' 05:00 REVG Hermülheim – 00:00 Liblar – Lechenich – Erp – Zülpich 980 KölnL1 30' / 60' 60' 05:00 REVG Worringen (S23:00 Bahn) – Pulheim Bf – Brauweiler – Königsdorf (SBahn) – Frechen Rathaus (Stadtbahn) 985 Euskirchen – L1 60' 60' 05:00 REVG Derkum – 21:00 Weilerswist Bf – Brühl-Mitte (Stadtbahn) 990 Lechenich – L1 30' / 60' 60' 04:00 REVG Liblar Ein22:00 kaufszentrum – Erftstadt Bf – Heide – Brühl Mitte (Stadtbahn) Linientyp L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag DKB 212 Nörvenich L2 kein Takt - 06:00 Wissersheim 11 Fahrten 19:00 Pingsheim (hin/rück) Lechenich REVG 710 Frechen RatL2 60' 60' 06:00 haus – Gleuel 21:00 – Stotzheim – Hürth-Mitte (ZOB) 807 Euskirchen Bf REVG L2 60' 60' 06:00 – Zülpich21:00 Mülheim – ErftstadtLechenich REVG 935 Brühl Mitte L2 60' 06:00 (Stadtbahn) – 19:00 KölnMeschenich – HürthHermülheim (Stadtbahn) REVG 941 Elsdorf – L2 kein Takt 05:00 Kerpen19:00 Sindorf – KerpenHorrem REVG 964 Horrem – L2 60' 60' 06:00 Habbelrath – 21:00 Grefrath – Samstag Fahrtenangebot bis 20 Uhr ab 20 Uhr Sonntag Betriebszeiten Fahrtenangebot Betriebszeiten kein Takt 0 05:00 23:00 120' 10:00 23:00 60' 60' 05:00 00:00 120'/180' 09:00 22:00 60' / 120' 60' /120' 07:00 01:00 120' 10:00 00:00 60' 60' / 90' 06:00 00:00 120' 08:00 20:00 60' 60' 05:00 23:00 120' 09:00 20:00 60' / 120' - 06:00 20:00 120' / 180' 08:00 21:00 60' 60' / 120' 06:00 23:00 60' / 120' 08:00 21:00 kein Takt 5 Fahrten (hin/rück) - 07:00 17:00 60' - 08:00 18:00 120' - 06:00 13:00 60' - 06:00 14:00 60/120' - 06:00 17:00 60' - 09:00 13:00 39 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Linie Linienverlauf Betreiber Typ ENTWURF - Mai 2015 Montag-Freitag Fahrtenangebot Beab triebsbis 20 Uhr 20 zeiten Uhr Samstag Fahrtenangebot bis 20 Uhr FrechenRathaus REVG 970 KölnL2 30/60' 60' 05:00 60' Bocklemünd 21:00 (Stadtbahn) – Pulheim Bf – BergheimNiederaußem REVG 977 Erftstadt Bf – L2 30' /60' 05:00 60' Liblar Ein20:00 kaufszentrum – Türnich – Frechen Rathaus (Stadtbahn) Linientyp L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag DKB 215 Nörvenich L3 kein Takt - 06:00 Golzheim 3 Fahrten 17:00 Buir (hin/rück) DKB 276 Düren - GolzL3 kein Takt 06:00 heim 19:00 Buir/Blatzheim - Kerpen REVG 924 Niederaußem L3 60' 06:00 – Bedburg 17:00 Industriegebiet – Bedburg REVG 939 Bergheim L3 kein Takt 07:00 Zieverich 17:00 Manheim Kerpen-Buir REVG 940 Bergheim – L3 kein Takt 05:00 Zieverich – 19:00 Berrendorf – Elsdorf REVG 988 Elsdorf – L3 kein Takt 06.00 Bedburg Bf 19:00 Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb der Städte) REVG 731 Königsdorf – L4 60' 06:00 60' Buschbell – 20:00 HüchelnKrankenhaus – Rathaus REVG 911 Brüggen – L4 120' 10:00 kein Takt Kerpen – 18:00 4 Fahrten Sindorf hin und zurück TIRTEY L4 921 Ringlinie 20'/40' 05:00 30' Sindorf: Bahn20:00 hof – Gewerbegebiet – Zeisigweg – Bahnhof 945 Bergheim Bf – REVG L4 kein Takt - 06:00 Zieverich – 4 Fahrten 17:00 Gewerbepark hin und Paffendorf zurück 969 Bergheim Bf – REVG L4 60' 07:00 60' Quadrath18:00 Ichendorf Bf REVG 987 Bedburg Bf – L4 kein Takt Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kaster Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr DKB 228 Sievernich L5 1 Fahrt 07:00 Gladbach (hin) 2 14:00 Pingsheim (rück) Lechenich Sonntag Betriebszeiten ab 20 Uhr Betriebszeiten Fahrtenangebot - 06:00 16:00 - 07:00 20:00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 08:00 14:00 - - - 09:00 17:00 - - - 09:00 15:00 - - - - - - - 10:00 14:00 - - 40 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 283 Rödingen Niederembt Elsdorf RVE 923 Schülerverkehr Bergheim Schülerverkehr Frechen Schülerverkehr Kerpen Schülerverkehr Pulheim Schülerverkehr Frechen Schülerverkehr Erftstadt Swisttal / Erftstadt / Zülpich Weilerswist REVG Montag-Freitag Fahrtenangebot BeTyp ab triebsbis 20 Uhr 20 zeiten Uhr L5 kein Takt 2 06:00 Fahrten 16:00 hin, 5 Fahrten rück L5 kein Takt - REVG L5 kein Takt - - REVG L5 kein Takt - - REVG L5 kein Takt - - REVG L5 kein Takt - - REVG L5 kein Takt - - RVK L5 kein Takt - - Linie 95727 966 967 968 974 984 Linienverlauf Abb. 4.4-1: Betreiber Samstag Fahrtenangebot bis 20 Uhr ab 20 Uhr Sonntag Betriebszeiten Fahrtenangebot Betriebszeiten Übersicht der Linien vom Typ L1 bis L5 in Aufgabenträgerschaft des RheinErft-Kreises In den Abbildungen 4.4-2 bis 4.4-6 sind die Linienverläufe für die Linien vom Typ L1 bis L5 in Aufgabeträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises dargestellt. Neben den o.g. Linien kommen noch die Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling dazu. Für diese Linien sind die jeweiligen Städte selbst Aufgabenträger und werden hier im Nahverkehrsplan nur nachrichtlich aufgenommen. Grundlage ist das Fahrplanangebot ab Dezember 2012. In der Abb. 4.4-7 ist das Linien- und Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien tabellarisch und in Abb. 4.4.-8 ist das Linienangebot im Rhein-ErftKreis graphisch dargestellt. 27 Die Linie 957 verkehrt seit dem 20.08.2014 41 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.4-2: 28 ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Linien vom Typ L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis 28 Sonntag Quelle: Eigene Darstellung 42 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.4-3: 29 ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Linien vom Typ L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis 29 Samstag Quelle: Eigene Darstellung 43 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Abb. 4.4-4: Darstellung der Linien vom Typ L3 mit Fahrtenangebot von Montag bis Freitag 30 30 Quelle: Eigene Darstellung 44 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.4-5: 31 ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Linien vom Typ L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr 31 (Linien nur innerhalb der Städte) Quelle: Eigene Darstellung 45 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.4-6: 32 ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Linien vom Typ L5 mit Schwerpunkt auf den 32 Schülerverkehr Quelle: Eigene Darstellung 46 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Linie Linienverlauf Betreiber Stadtbusverkehr Brühl 702 Brühl-Heide – StWB Kierberg – Brühl Mitte (Stadtbahn) StWB 703 Brühl Mitte (Stadtbahn) – Brühl Bf – Brühl Ost ENTWURF - Mai 2015 Typ Montag-Freitag Fahrtenangebot Betriebsbis 20 ab 20 zeiten Uhr Uhr Samstag Fahrtenangebot Betriebsbis 20 ab 20 zeiten Uhr Uhr Sonntag Betriebszeiten ST 30' - 05:00 20:00 30' - 06:00 17:00 - - ST 60' - 06:00 20:00 lastrichtungsbezogener Rundverkehr - 60‘ 60' - 06:00 16:00 - - - 06:00 17:00 - - Fahrtenangebot 704 Brühl West – Brühl Mitte (Stadtbahn) – Kierberg – Brühl-Vochem StWB ST 30/60' - 05:00 20:00 705 StWB Brühl Mitte (Stadtbahn) – West, Wasserturm ST 60/120 ' - 09:00 20:00 60' - 09:00 17:00 - - 706 (Phantasialand -) - BrühlBadorf – Bonnstr. Brühl Mitte (Stadtbahn) (Brühl Nord) Brühl-Eckdorf – Badorf – Pingsdorf – Brühl Mitte (Stadtbahn) (Brühl Nord) StWB ST 60' - 06:00 20:00 60' - 07:00 17:00 - - StWB ST 60' - 05:00 20:00 60' - 07:00 17:00 - - Brühl Mitte (Stadtbahn) – Ost, Engeldorfer Str. StWB ST 60' - 05:00 21:00 lastrichtungsbezogener Rundverkehr - 60‘ - 07:00 16:00 - - ST 20' 30' 05:00 22:00 30' - 06:00 19:00 - - 707 709 Stadtbusverkehr Hürth SWH 711 Hürth Mitte (ZOB) – AlstädtenBurbach – Gleuel – Berrenrath 712 SWH Hürth Mitte (ZOB) – Hermülheim – Efferen ST 20' 30' 05:00 22:00 30' - 06:00 19:00 - - 713 Hürth Mitte (ZOB) – AltHürth – Kendenich – Fischenich (Stadtbahn) ST 20' 30' 05:00 22:00 30' - 05:00 19:00 - - SWH 47 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Linie 714 Linienverlauf Betreiber Typ ENTWURF - Mai 2015 Montag-Freitag Fahrtenangebot Betriebsbis 20 ab 20 zeiten Uhr Uhr 20' 30' 05:00 22:00 Samstag Fahrtenangebot Betriebsbis 20 ab 20 zeiten Uhr Uhr 30' 05:00 19:00 Sonntag Betriebszeiten - Fahrtenangebot SWH Hürth Mitte (ZOB) – Hermülheim (Stadtbahn) – Kalscheueren Bf – Fischenich (Stadtbahn) SWH Hürth Mitte (ZOB) – AltHürth – Knapsack ST ST Fahrten zur Schulzeiten - - - - - - - 717 Sielsdorf – Gleul – Berrenrath – Knapsack – Kendenich SWH ST Fahrten zur Schulzeiten - - - - - - - 718 SWH Hürth Mitte (ZOB) – Hermülheim Eschweilerstr. - Fischenich (Stadtbahn) ST 20' - 07:00 20:00 30' - 08:00 19:00 - - 720 Hürth Mitte (ZOB) – Hermülheim (Stadtbahn) ST 20' 30' 05:00 22:00 30' - 05:00 19:00 - - ST 60' 0 06:00 21:00 60' 0 06:00 16:00 0 08:00 17:00 715 SWH Stadtbusverkehr Wesseling SWW 721 Urfelder Kirche – Urfeld Bf. Akademie Eichholz – Keldenich Amselweg – Wesseling Feldmühle – Wesseling (Stadtbahn) Abb. 4.4-8: - Übersicht der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling 48 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.4-8: 33 ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und 33 Wesseling Quelle: Eigene Darstellung 49 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 4.4.2 Linien und Fahrtenangebot im Stadtbusverkehr Nachfolgend wird das Linien- und Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Für diese Linien sind die jeweiligen Städte selbst Aufgabenträger und werden hier im Nahverkehrsplan nur nachrichtlich aufgenommen. Grundlage ist das Fahrplanangebot ab Dezember 2012. In der Abb. 4.4-13 ist das Linienund Fahrtenangebot für die Stadtbuslinien tabellarisch dargestellt. 4.5 Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis 4.5.1 Anruf-Sammel-Taxi (AST) AST ist die Kurzform für das Anruf-Sammel-Taxi, das den Linienverkehr räumlich oder zeitlich ergänzt bzw. ersetzt. Die jeweiligen Städte oder Gemeinden, in deren Gebiet das Angebot verkehrt, übernehmen dabei die Aufgabe der Konzeption und Unterhaltung des AST. Die Festlegung der Haltestellen sowie der Fahrpläne erfolgt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen. Das AST wird von den jeweiligen Städten selbst finanziert. Die Koordination erfolgt durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Die Disposition der sieben AST-Linien der REVG sowie des AST-Verkehrs Wesseling erfolgt bei der RVK-Dispositionszentrale. Die ASTVerkehre in Brühl und Hürth werden von den StWB bzw. SWH (Stadtwerke Brühl und Stadtwerke Hürth) koordiniert und jeweils direkt durch die beauftragten Unternehmen disponiert.34 Grundsätzlich gilt: Gefahren wird nur bei Bedarf, d.h. mindestens 30 Minuten vor Fahrplanzeit muss eine telefonische Anmeldung mit Angabe der gewünschten Abfahrtsstelle bei der AST-Zentrale der REVG erfolgen. Von hier aus werden Fahrgäste bis vor die Haustür Ihres jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (im Allgemeinen innerhalb der jeweiligen Stadt- und Gemeindegrenze). Für jede Stadt verfügt das AST über eine eigene Liniennummer (780 bis 789) Linien im AST Beschreibung Bedburg (Linie 785) Je nach Stadtgebiet ab 17.00 Uhr werktags bis 19:20 oder 0:20 Uhr in den Abendstunden in ausgewählten Stadtgebieten im 60-Min.Takt, Samstag im 60/120-Min.Takt, Sonntag im 120-Min.-Takt in den Abendstunden auch von Bf. Horrem, Bf. Stommeln und Hp. Weiden-West im gesamten Stadtgebiet tagsüber ausgewählte Beziehungen (Auenheim, Glessen nach Büsdorf, GlessenWeiden-Zentrum) alle Ziele im Stadtgebiet an gekennzeichneten Haltestellen (tagsüber, abends und nachts an Wochenenden) in den Abendstunden auch von Bf. Horrem, Bergheim Bf. und Krankenhaus sowie am Sa und So Neuetzweiler nach Bergheim Bf. und Krankenhaus zu bestimmten Zeiten alle Stadtteile tagsüber außer die Stadtkerne in Erftstadt (Liblar und Lechenich) und ab 21.00 Uhr Verbindungen von den Stadtkernen zu allen Zielen im Stadtgebiet bis maximal 01:45 Uhr im 60-Min.-Takt an alle Tagen. Verbindungen zwischen Friesheim und Weilerswist nur an Werktagen mit ausgewählten Fahrten. Ab HürthHermülheim nachts zu allen Zielen in Erftstadt ab 01.45 Uhr mit ein bis drei Fahrten je Wochentag. Bergheim (Linie 787) Brühl (Linie 782) Elsdorf (Linie 784) Erftstadt (Linie 789) 34 Quelle: http://www.revg.de/anruf-sammel-taxi.html 50 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Linien im AST Beschreibung Frechen (Linie 783) Alle Ziele im Stadtgebiet tagsüber im 60-Min.Takt, abends bis 3:50 Uhr im 30Min.Takt, zusätzlich abends und nachts AST-Fahrten nach Horrem bzw. nach KölnWeiden-West und umgekehrt Ab Zentrum und Hermülheim zu allen Zielen im Stadtgebiet (mit räumlichen und zeitlichen Einschränkungen) im 30-Min.-Takt tagsüber bis nachts, sonst auch stadteinwärts und quer bis nachts Hürth (Linie 780) Kerpen (Linie 788) Alle Ziele im Stadtgebiet tagsüber im 120-Min. Takt, abends bis 0:10 Uhr ab Horrem, Sindorf und Kerpen im 60-Min. Takt, ab Buir, Manheim, Blatzheim, Türnich Balkhausen und Brüggen im 120-Min. Takt Pulheim (Linie 786) 60-Min.-Takt zu allen Zielen im Stadtgebiet, Worringen S-Bahn tagsüber 120-Min.Takt, abends 60 Min.-Takt, mit zeitlichen Einschränkungen fahren zusätzlich ausgewählte Beziehungen (Krankenhaus Dormagen, Friedhöfe) Wesseling (Linie 781) Alle Haltestellen mit dem Zeichen W abends im 60 Min.-Takt, tagsüber keine Verbindungen Abb. 4.5-1: Übersicht der AST-Verkehre im Rhein-Erft-Kreis 4.5.2 Bürgerbus Seit 1999 wird im Stadtteil Bergheim-Fliesteden ein Bürgerbus (Linie 925) eingesetzt. Dieser verbindet den Stadtteil Fliesteden mit dem Bf. Stommeln auf dem Stadtgebiet Pulheim. Damit können Anschlüsse in Richtung Köln und Mönchengladbach/Grevenbroich geschaffen werden. Die Betreuung und die Konzession der Linie 925 liegen bei der REVG. Weitere Bürgerbuslinien existieren nicht im Rhein-Erft-Kreis. 4.5.3 TaxiBus Ab dem Juni 2012 wird der Stadtverkehr Wesseling durch die Einführung der Linie 722 erweitert. Diese wird ausschließlich als TaxiBus-Linie betrieben. Auch hier muss wie beim AST der Fahrtwunsch mind. 30 Minuten vorher telefonisch bestellt werden. Im Gegensatz zum AST gilt beim TaxiBus der VRS-Tarif. Das bestehende AST-Angebot in Wesseling wurde mit der Einführung der TaxiBus-Linie 722 etwas modifiziert. Mit der TaxiBus-Linie 722 besteht Anschluss an dem Bahnhof Bornheim-Sechtem. Auf der Linie 721 wird das Fahrtenangebot am Samstag und Sonntag auch als TaxiBusFahrten durchgeführt. 4.5.4 Nicht integrierte Angebote Neben den Leistungsangeboten, die allen Nutzern zur Verfügung stehen (§ 42 PBefG) werden von der allgemeinen Beförderungspflicht freigestellte Schülerspezialverkehre in kommunaler Trägerschaft bestellt. Sie dienen der unentgeltlichen Beförderung von Schülern und/oder Kindergartenkindern und sind allein diesen Nutzern vorbehalten. Diese Fahrten werden zwischen jeweiligem Besteller (z.B. einem Schulträger) und dem Verkehrsunternehmen direkt abgerechnet. Im Rhein-Erft-Kreis werden folgende, vom Kreis geduldete Sonderverkehre durchgeführt:  Schülerspezialverkehr Elsdorf, Fa. Rumtreiber (Genehmigung der Stadt Elsdorf ist unbefristet erteilt) 51 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis    ENTWURF - Mai 2015 Schülerverkehr Elsdorf-Berrendorf zur Gesamtschule QuadrathIchendorf, Fa. MWS Touristik (Genehmigung bis 2016) Schülerverkehr Knechtsteden, Genehmigungsbehörde RP Düsseldorf (Genehmigung bis 2015) Schülerverkehr Waldorfschule Erftstadt, (Genehmigungsbehörde nicht bekannt) Für das Phantasialand in Brühl besteht eine Shuttlebuslinie zur KVBStadtbahnhaltestelle (Linie 18) in Brühl-Mitte sowie zum Bahnhof Brühl, allerdings nur während der Öffnungszeiten des Phantasialands. Je nach Tageszeit verkehrt der Shuttlebus in einem 30-Min-Takt bis zu einem 60Min-Takt. Das Hin- und Rückfahrt-Ticket für den Shuttlebus kostet 1,50 Euro pro Person und ist nicht in den VRS-Tarif integriert, jedoch kann das VRSKombi-Ticket (Eintrittskarte) genutzt werden. Grundsätzliches Ziel des bisherigen Nahverkehrsplanes des REK (2002 – 2007) war und ist nach wie vor die Integration der freigestellten Schülerspezialverkehre im gesamten Rhein-Erft-Kreis und damit auch die Einbindung in den VRS-Tarif. 4.6 Fahrtenangebot Das Fahrtenangebot ist eine wichtige Kenngröße für die Qualität des ÖPNV. Je häufiger die Anzahl der Fahrten pro Tag ist, umso höher ist auch die Akzeptanz für die Nutzung des ÖPNV für die verschiedenen Zielgruppen im ÖPNV. Die Häufigkeit des Fahrtenangebotes auf dem gesamten Streckennetz ist in den Abbildungen 4.6-1 bis 5.6.-4 wiedergegeben und beinhaltet folgende Tagesprofile:     Werktag (Mo-Fr) an Schultagen, Werktag (Mo-Fr) an Ferientagen, Samstag, Sonntag/Feiertag. Da auf vielen Abschnitten mehrere ÖPNV-Linien verkehren, stellen die nachfolgenden Abbildungen die Summe des Fahrtenangebotes auf den betreffenden Streckenabschnitten dar. 52 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Abb. 4.6-1: Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Schultag Abb. 4.6-2: Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Ferientag 53 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Abb. 4.6-3: Fahrtenangebot an einem Samstag im Querschnitt Abb. 4.6-4: Fahrtenangebot an einem Sonntag im Querschnitt 35 35 Auf Bahnstrecken ist nur das SPNV-Angebot dargestellt. Angebote im Fernverkehr der DB AG und Thalys zwischen Aachen und Köln sind nicht dargestellt. 54 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Auf die einzelnen Streckenabschnitte bezogen ist die Fahrtenhäufigkeit für einen durchschnittlichen Werktag unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie spiegelt die Auswirkungen der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten mit den sich daraus ergebenden verkehrlichen Verflechtungen wider. 4.7 Leistungsdaten im ÖPNV Aufbauend auf das Fahrplanangebot von Dezember 2012 der jeweiligen Bus- und Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis wurden die fahrplanbezogenen Verkehrsleistungen mit Hilfe eines georeferenzierten ÖVVerkehrsmodells berechnet. Die Unterscheidung der Verkehrsleistungen erfolgt dabei getrennt nach Bus (Regional, Orts- und Schülerverkehrslinien), nach Stadtbus (Hürth, Brühl und Wesseling) sowie nach Stadtbahn (Strab). Leistungen im SPNV sind hier nicht aufgeführt, da dieser nicht in die Aufgabenträgerschaft des Kreises bzw. der kreisangehörigen Städte fällt. Die Darstellung der Verkehrsleistungen erfolgt getrennt für die jeweiligen Tagesprofile und nach Städten bzw. nach Verkehrsunternehmen. Bezogen auf das Jahr 2013 werden im Rhein-Erft-Kreis ca. 9.500 Tsd. Leistungs-km im Bus- und Stadtbahnbereich durchgeführt. Davon sind ca. 6.912 Tsd. Bus-km im Busverkehr (Regionallinien, Schülerverkehrslinien sowie Ortslinien) und 1.573 Tsd. Bus-km im Stadtbusverkehr der drei Städte, wobei die Fahrten der Linie 722 im Taxibusverkehr komplett mitgezählt wurden. Im Stadtbahnbereich werden für die Linien 7, 16 und 18 innerhalb der Kreisgrenzen 1.015 Tsd. Zug-km pro Jahr erbracht (siehe Abb. 4.7-1 und 4.7-2). Bus- und Stadtbahn-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten (Strecken-km, gerundet) Mo-Fr 36 (Schule - 195) Mo-Fr (Ferien - 55) Sa (52) So/Feiertag (63) Summe Städte im StadtStadtStadtStadtStadtREK Bus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Summe Bedburg 212 0 0 46 0 0 17 0 0 5 0 0 280 0 0 280 Bergheim 882 0 0 194 0 0 107 0 0 59 0 0 1.242 0 0 1.242 Brühl 211 236 172 31 13 Elsdorf 260 0 Erftstadt 819 Frechen 770 Hürth 292 Kerpen 978 Pulheim 478 Wesseling 108 Abb. 4.7-1: 36 37 0 27 306 337 277 920 6 0 0 333 0 0 333 0 0 38 0 0 1.122 0 0 1.122 0 14 45 0 13 1.127 0 137 1.264 30 433 975 369 1.777 0 1.336 0 0 1.336 54 65 47 28 36 0 51 0 0 16 0 0 0 168 0 0 97 0 86 200 0 24 112 694 239 0 79 182 65 43 99 35 19 0 0 0 196 0 0 116 0 0 46 0 0 0 100 0 0 56 0 0 22 0 0 656 0 0 656 148 142 26 41 40 14 33 25 11 29 26 159 251 233 642 5.010 1.078 639 1.114 288 176 606 168 105 264 29 96 6.994 1.563 1.016 37 Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten 9.573 Grundlage sind 195 Schultage, 55 Ferientage, 52 Samstag und 63 Sonn- und Feiertage Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans 2012/2013 55 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Bus- und Stadtbahn-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Verkehrsunternehmen (Strecken-km, gerundet) Mo-Fr (Schule 195) VU im REK Mo-Fr (Ferien 55) Sa (52) So/Feiertag (63) Summe StadtStadtStadtStadtStadtBus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Bus bus Strab Summe KVB 163 0 638 46 0 DKB 33 0 0 5 0 0 2 0 0 4.591 0 0 1.009 0 0 554 10 0 0 0 0 REVG RVE 0 176 28 0 0 106 21 96 258 0 0 0 40 0 0 40 0 0 231 0 0 6.385 0 0 6.385 0 0 0 0 0 0 10 0 10 0 1.016 1.274 0 Tirtey 200 0 0 55 0 0 11 0 0 289 0 0 289 StWB 0 236 0 0 65 0 0 36 0 0 0 0 0 337 0 337 SWW 0 148 0 0 41 0 0 33 0 0 29 0 0 251 0 251 0 694 0 0 182 0 0 99 0 0 0 0 0 975 0 975 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 0 0 11 96 6.993 1.563 1.016 9.572 SWH 38 WEST 0 23 0 5.008 1.078 638 1.115 288 176 607 168 106 263 29 Abb. 4.7-2: Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach 39 Verkehrsunternehmen 4.8 Stand der Genehmigungen Um Linienverkehr durchführen zu können, benötigen Verkehrsunternehmen eine Liniengenehmigung (Konzession). Wer diese Genehmigung erteilt, ist nach § 11 Abs. 1 PBefG landesrechtlich geregelt. In NordrheinWestfalen erteilt die Bezirksregierung Köln für den Rhein-Erft-Kreis auf Antrag eines Verkehrsunternehmens diese Konzession nach Prüfung der Voraussetzungen des PBefG. Sie wird für eine bestimmte Verkehrsleistung auf eine feste Laufzeit erteilt, beim Busverkehr in der Regel auf zehn Jahre (seit 2013, zuvor für acht Jahre) und für den Stadtbahnbereich in der Regel 25 Jahre. Während dieser Zeit kann sich kein weiteres Unternehmen auf diese Genehmigung bewerben. Laufzeit der Genehmigungen Linien Linientyp 1 bis 3 bis 2015 145, 276 bis 2017 125, 710, 807, 920,922, 924, 935, 940, 941, 955, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 970, 971, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 985, 987,990 bis 2018 212, 215, 930 Linientyp L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr bis 2017 731, 911, 921, 969, 988 bis 2018 945 Linientyp L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr bis Sommer /Ende 2013 416 (ausgelaufen) bis 2017 283, 923, 939, 966, 967, 968, 974, 984 bis 2018 228 38 39 Linie 416 der WEST im Jahre 2013 eingestellt. Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans 2012/2013 56 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Laufzeit der Genehmigungen ENTWURF - Mai 2015 Linien Stadtbuslinien bis 2015 702, 703, 704, 705, 706, 707 bis 2016 715, 717 bis 2017 709 bis 2018 718, 720 AST-Linien bis 2019 721 bis 2021 711, 712, 713, 714 bis 2014 786, 787 bis 2023 780, 781, 782, 783, 784, 785, 788, 789 TaxiBus bis 2020 722 Bürgerbus Abb. 4.8-1: bis 2015 925 Konzessionsstand der Linien im Rhein-Erft-Kreis 40 Die Genehmigung der Stadtbahnlinie 7 läuft am 31.12.2019, für die Linie 16 am 13.08.2028 und für die Linie 18 am 31.10.2036 aus. 4.9 Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale Angebote 4.9.1 Haltestellen Insgesamt gibt es im Rhein-Erft-Kreis 832 Haltestellen. Für den SPNV und Stadtbahn ergeben sich folgende Stationen (siehe hierzu Abb. 4.2-3):    19 Stadtbahnhaltestellen (Linien 7, 16 und 18), 4 S-Bahnhaltepunkte,41 13 Bahnhöfe und Haltepunkte für den RE und RB. Als Haltestellen wird der Haltestellenname verstanden, wobei durchaus eine Haltestelle über mehrere Bussteige bzw. Haltestellenmasten verfügen kann. Neben den oben genannten Haltestellen kommen noch weitere Haltestellen für den AST-Verkehr hinzu. Die in Kap. 5.5.4 genannten freigestellten Verkehre sowie der Bürgerbus halten an den regulären Bushaltestellen des ÖPNV. Ein zusammenhängendes Haltstellenkataster für alle Haltestellen insbesondere für den Busverkehr liegt nicht vor.42 In der Regel liegen die Zuständigkeiten für den Betrieb und Unterhalt der Haltestellen bei den Kommunen, im Außenbereich bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit liegen folgende Angaben für 2012 und 2015 vor (siehe Abb. 4.9-1): 40 41 42 Quelle: Angaben vom Rhein-Erft-Kreis mit dem Stand vom 01/2014 Bahnhof Kerpen-Horrem ist zweimal aufgeführt worden (einmal als S-Bahnstation und einmal als Bahnhof) Nach jetzigem Stand existiert nur für die Stadt Pulheim ein vollständiges Haltestellenkataster. In Frechen wurde alle Haltestellen im städtischen GIS-System erfasst und sind als Bestandteil des Straßenkatasters vorhanden. 57 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Anz. Hst. Stand: 2015 Städte ENTWURF - Mai 2015 Anzahl barrierefreier 43 Haltestellen 44 Planungen für einen barrierefreien Ausbau (Stand: 2/2015) 45 2012 2015 Bedburg 79 0 2 Bergheim 115 15 18 Erstellung Prioritätenliste und Umbau bei Straßenbaumaßnahmen Brühl 137 2,5 31 bis Ende 2015 weitere geplant, Gesamtziel für die nächsten Jahre: Umbau aller Haltestellen Elsdorf 40 0 0 Erftstadt 66 10 10 Förderanträge für weitere Haltestellen eingereicht Frechen 91 9 14 weitere 7 Haltestellen bis 2018 in Planung 257 k.A. 199 Kerpen 77 7 13 Bis Ende 2017 weitere 7 Haltestellen Pulheim 139 13 29 bis Ende 2016 weitere 11 in Planung 38 0 1 Hürth Wesseling Abb. 4.9-1: 4.10 Erstellung Kataster für Umbauplanung keine Ausbau fehlender Haltestellen bis 2021 Umbau aller Haltestellen nach 2015 schrittweise geplant Anzahl der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis Umsteigepunkte im ÖPNV Insgesamt gibt es im Kreisgebiet 16 Bahn-Haltepunkte, von denen 11 direkt mit dem Busnetz verknüpft sind. Regelmäßige Umsteigemöglichkeiten zwischen Buslinien gibt es darüber hinaus an den zentralen Haltestellen in den Städten sowie an einigen weiteren Haltestellen im Busnetz. Im Folgenden sind die bedeutsamen Verknüpfungspunkte im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Bedeutende Verknüpfungspunkte zwischen SPNV und ÖPNV sind:            Bedburg, Bahnhof Bergheim, Bahnhof Bergheim, Quadrath-Ichendorf Bf. Brühl, Bahnhof Erftstadt, Bahnhof (Liblar) Frechen, Königsdorf Hürth, Kalscheuren Bf. Kerpen, Horrem Bf. Kerpen, Sindorf Kerpen, Buir Pulheim, Bahnhof Bedeutende Verknüpfungspunkte im straßengebundenen ÖPNV sind:   Bergheim, Oberaußemer Straße Elsdorf, Busbahnhof 43 Als Haltestellen wird der Haltestellenname verstanden, wobei durchaus eine Haltestelle über mehrere Bussteige bzw. Haltestellenmasten verfügen kann. Quelle: Mitteilungsvorlage 157/2012 des REK Angaben der Städte, Stand: Febr. 2015 44 45 58 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis     ENTWURF - Mai 2015 Frechen Rathaus Hürth, ZOB Erftstadt, Lechenich Markt Pulheim, Brauweiler Kirche In der Stadt Köln stellen darüber hinaus die S-Bahn-/StadtbahnHaltepunkte Weiden-West, Weiden Zentrum und Bocklemünd wichtige Verknüpfungspunkte für die Städte Bergheim, Frechen und Pulheim dar. Der Anschluss des S-Bahnverkehrs am Bf. Köln-Lövenich mit dem Busverkehr in Richtung Pulheim und Bergheim erfolgt dagegen nicht planmäßig. 4.11 P+R- und B+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises befinden sich 25 P&R-Anlagen, 15 davon an RE-, RB- und S-Bahn-Haltepunkten, neun an StadtbahnHaltestellen und ein weiterer an einer Bushaltestelle der Linien 979 und 990 in Erftstadt. Jede an das Schienennetz angeschlossene Kommune verfügt über mindestens eine P&R-Anlage, wobei jeweils alle dort verkehrenden SPNV- und Stadtbahn-Linien erreichbar sind. Insgesamt sind im RheinErft-Kreis mehr als 3.900 P&R-Stellplätze vorhanden. Für die Kombination der Verkehrsmittel Fahrrad und ÖPNV wird der Begriff Bike & Ride verwendet. Hierzu gehört in erster Linie das Fahrradparken am Bahnhof bzw. an ÖPNV-Haltestellen im sog. Vor- und Nachtransport. Mit Vortransport wird die Nutzung des Fahrrades auf dem Weg zum Bahnhof bzw. zur ÖPNV- Haltestelle bezeichnet. Der Nachtransport, d.h. die Nutzung des Fahrrades von der Ausstiegshaltestelle bis zum Ziel, ist ein weiterer Aspekt, um die Transportkette zu schließen. Durch Bike & Ride kann der Einzugsbereich (je nach topographischen Bedingungen zwischen 2,5 und fünf km) einer Haltestelle deutlich erhöht werden. Im Rhein-Erft-Kreis stehen insgesamt 31 B&R-Anlagen zur Verfügung, davon liegen 14 an RE-, RB- und S-Bahn-Haltepunkten und 17 an Stadtbahn-Haltestellen. Jede ans Schienennetz angeschlossene Kommune verfügt über mindestens eine B&RAnlage. In jeder Kommune sind somit alle verkehrenden SPNV-Linien erreichbar. Die gegenwärtig insgesamt über 2.800 Stellplätze (Fahrradständer, Fahrradboxen, Plätze in Fahrradstation) verteilen sich auf die B&R-Anlagen im Kreis. Über 1.900 dieser Stellplätze sind überdachte Fahrradständer. An zwölf Haltepunkten stehen insgesamt 183 Fahrradboxen zur Verfügung, die gegen eine Gebühr angemietet werden können. Am Bahnhof Brühl bietet die Radstation 340 wettergeschützte und bewachte Stellplätze gegen Gebühr mit angeschlossener Werkstatt, Fahrradverleih und Verkauf an. Ebenso bietet die Radstation am Bahnhof Horrem gegen eine Gebühr 420 wettergeschützte und bewachte Stellplätze mit angeschlossener Werkstatt, Fahrradverleih und Verkauf an. Zukünftig sind weitere Ausbaumaßnahmen für Radabstellanlagen usw. geplant oder bereits im Bau, wie beispielsweise am Bahnhof Frechen (zusätzlich 166 Radabsteller, 5 Boxen sowie 2 Ladestationen für E-Bikes). 59 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.12 ENTWURF - Mai 2015 Tarifstruktur und Verkaufsstellen 4.12.1 Tarifstrukturen Alle ÖPNV-Angebote mit Ausnahme der Bürgerbusse im Rhein-Erft-Kreis sind vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg integriert. Alle im Nahverkehrsraum genehmigten Linienverkehre unterliegen dem VRSVerbundtarif. Dieser Tarif gilt in allen Gebietskörperschaften innerhalb des Verbundraumes: Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Leverkusen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Euskirchen, RheinSieg-Kreis und Stadt Monheim. Grundsätzlich kommt im VRS das Tarifmodell „Eine Stadt – ein Preis“ zur Anwendung. Für Fahrten innerhalb einer Kommune gilt die Preisstufe 1a (in Köln und Bonn 1b), für Fahrten zwischen zwei benachbarten Kommunen die Preisstufe 2a (von/nach Köln oder Bonn 2b) und für weiter entfernte Ziele die Preisstufen drei bis sieben. Zusätzlich gibt es den Kurzstreckentarif, der auch über die Kommunengrenzen hinweg für Fahrten bis zur vierten Haltestelle nach Einstieg benutzt werden kann, jedoch nicht im SPNV. Im TaxiBus im Rhein-Erft-Kreis zahlt der Kunde denselben Fahrpreis wie für eine Bus- oder Bahnfahrt. Zeitfahrausweise werden anerkannt. Bei den ASTVerkehren kommt der AST-Tarif des VRS zur Anwendung. Dieser „Komfortzuschlag“ erklärt sich durch die Beförderung bis zur gewünschten Adresse. VRS-Zeitfahrausweise berechtigen zur Lösung einer ermäßigten ASTFahrkarte. Zu den beiden an den Rhein-Erft-Kreis angrenzenden Verkehrsverbünden (AVV und VRR) gelten die zwischen dem VRS und AVV und VRR vereinbarten Tarifbestimmungen: • In Hinblick auf die Beseitigung von Tarifbarrieren zwischen VRS und AVV haben sich die beiden Verkehrsverbünde (AVV und VRS) darauf verständigt, den Übergang zwischen beiden Verbünden tariflich zu vereinfachen. Statt NRW-, DB-, AVV- und VRS-Tarif sowie einzelnen Sonderregelungen gilt für grenzüberschreitende Fahrten seit Januar 2015 ausschließlich der VRS-Tarif. Dieser wurde dazu um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt. Für die vorher bereits in das (erweiterte) VRSNetz eingebundenen AVV-Kommunen Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß gilt weiterhin das gesamte VRS-Tarifsortiment. Zwischen den übrigen 30 AVV-Kommunen und dem erweiterten VRSNetz wird ein leicht reduziertes Tarifsortiment angewendet. • Zwischen VRS und VRR ist ein Gebiet für einen sog. „Großen Grenzverkehr“ festgelegt. Dazu gehören auf Seiten des VRS unter anderem die Städte Bedburg, Bergheim, Hürth und Pulheim aus dem RheinErft-Kreis und die Stadt Köln. Auf Seiten des VRR unter anderem die Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen. Bei Fahrten zwischen diesen VRS- und VRR-Gebieten gilt der VRS-Tarif. Beispiel: Für eine Fahrt von Bergheim nach Rommerskirchen ist die Preisstufe 2a des VRS-Tarifs zu entrichten. Zwischen dem Kreis Heinsberg und den VRS-Kommunen des großen 60 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Grenzverkehrs VRS/VRR sind auch Fahrten mit dem VRS-Tarif über den VRR möglich. Der Vertrieb erfolgt in den genannten Geltungsbereichen flächendeckend über die verschiedenen Vertriebswege. Für Fahrten zwischen dem RheinErft-Kreis und weiter entfernten Zielen in Nordrhein-Westfalen können die Angebote des NRW-Tarifs genutzt werden. 4.12.2 Verkaufsstellen Die VRS-Fahrausweise können im gesamten VRS-Gebiete erworben werden. Fahrscheine können im Bus, an Fahrkartenautomaten, bei Verkaufsstellen und auch per Internet (siehe: http://www.vrsinfo.de) gekauft bzw. erworben werden. ABO-Karten hingegen nur bei Verkaufsstellen oder auf schriftlichem Wege. Der Fahrkartenverkauf in den Bussen ist ein wichtiges Servicemerkmal und hat aufgrund der begrenzten Verkaufsagenturdichte eine hohe Bedeutung. Im Rhein-Erft-Kreis sind ansonsten folgende Vertriebswege für den ÖPNV vorhanden:    Personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen Sonstige private Verkaufsstellen Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich vorwiegend an den Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV sowie an den Haltestellen der Stadtbahnstrecken. 61 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 5 Finanzierung des ÖPNV 5.1 Finanzierung des ÖPNV Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger berechtigt, für Leistungen im ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger Ausgleichsleistungen zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu leisten. Zur teilweisen Refinanzierung des nicht über die allgemeine Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß § 56 Abs. 4 bzw. Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen von den kreisangehörigen Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die Kreisumlage erhoben, welche nach platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsleistungen der REVG. Die Defizite bei der REVG werden wie folgt aufgeteilt:   Regionalbusleistung: 50 % der nicht gedeckten Leistungen direkt über die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage, 50% der nicht gedeckten Leistungen durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß Platzkilometerschlüssel Ortsbusleistungen: 100 % der nicht gedeckten Leistungen einschl. AST-Verkehr durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gemäß Platzkilometerschlüssel Brühl, Hürth und Wesseling finanzierten ihren Stadtbusverkehr direkt und ohne Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises. Den jeweils auf ihrem Stadtgebiet angebotenen Stadtbahnverkehr (Linie 16 und 18) rechnen die drei Städte jeweils mit dem Aufgabenträger Stadt Köln ab. Für 2011 lagen die Leistungen für die Betreuung der Verkehrsleistungen bei der REVG bei 7.427 Tsd. Euro (Ist-Wert), für 2012 bei 8.429 Tsd. Euro (Plan) und für 2013 mit 10.090 Tsd. Euro (Plan).46 Zur Deckung des Fehlbetrags an die Stadt Köln zu den Betriebskosten der KVB für den Omnibusverkehr und der Stadtbahnlinie 7 waren 2011 1.125 Tsd. Euro und für 2012 sowie für 2013 1.060 Tsd. Euro angesetzt worden, welche auf die betroffenen Städte Frechen und Pulheim im Rahmen der Mehrbelastung umgelegt werden. Entsprechendes gilt für die Aufwandsabdeckung an den Aachener Verkehrsverbund (AVV) für den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr (31,5 Tsd. Euro für die Städte Elsdorf und Erftstadt jeweils für die Jahre 2011, 2012 und 2013)47 Hierzu werden beide Städte mit einer Mehrbelastung von 50 % anteilig an diesen Kosten beteiligt: Elsdorf mit 4.078 Euro und Erftstadt mit 11.640 Euro. 46 47 Quelle: Haushalt des Rhein-Erft-Kreises, 2013. Demzufolge ist der genannte IST-Wert (2011) bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 als vorläufig zu betrachten. Entsprechendes gilt für die in den folgenden beiden Absätzen genannten Zahlen für das Jahr 2011. Quelle: Rhein-Erft-Kreis (2012): Teilergebnishaushalt Produkt 12.547.01 ÖPNV. 62 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der im NVP 2003-2007 hinterlegten Bedienungsstandards. Ein wirksames fachliches Controlling-Verfahren wurde allerdings bisher nicht entwickelt. 5.2 Landesfördermittel Die Förderung des kommunalen ÖPNV in Nordrhein-Westfalen wurde zum 1. Januar 2011 neu geordnet. Seither gewährt das Land den Aufgabenträgern des ÖPNV die Mittel auf folgenden rechtlichen Grundlagen:   ÖPNV-Pauschale gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW und Ausbildungsverkehrspauschale gemäß §11 a ÖPNVG NRW. Gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine jährliche Pauschale in Höhe von 110 Millionen Euro. Mindestens 80 Prozent der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20 Prozent sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. Seit 2014 wird die Pauschale den Aufgabenträgern auf der Grundlage eines neuen Verteilungsschlüssels nach Betriebsleistungen, Einwohnerzahl und Fläche zugeschieden. Für den Rhein-Erft-Kreis bedeutet das eine um 191 Tsd. € höhere Zuweisung. Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2011 sind die ÖPNV-Aufgabenträger auch zuständig für die Gewährung von Mitteln aus der Ausbildungsverkehrspauschale, die das Land NRW vorher gemäß §45 a PBefG den Verkehrsunternehmen direkt gewährt hat. Für 2011 hatte das Land hierfür 100 Mio. € bereitgestellt; dieser Betrag erhöhte sich ab 2012 auf jährlich 130 Mio. € landesweit. Zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr werden nun gemäß § 11a ÖPNVG NRW erstmals ab 2011 Landesmittel gewährt, welche zu mindestens 87,5 Prozent an die im Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen weiterzureichen sind. Von der Ausbildungspauschale in Höhe von 160 Tsd. € sind sechs Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 140 Tsd. € zuerkannt worden. Die übrigen 12,5 Prozent sind zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet worden, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen. In den Jahren 2012 und 2013 erhielt der Rhein-Erft-Kreis jeweils 208 Tsd. €. Die zur Ausschüttung bereitstehenden Mittel wurden an jeweils sechs Verkehrsunternehmen weitergereicht. Die Stadtbusstädte Brühl, Hürth und Wesseling erhalten ebenfalls seit 2011 Mittel gem. §11a ÖPNVG. Ab dem Jahr 2012 sind das jährlich für Brühl 13.162 €, für Hürth 24.326 € und für Wesseling 2.226 €. Die Stadt Wesseling hat den Rhein-Erft-Kreis mit der Abwicklung der Weiterreichung ihrer Ausbildungspauschalmittel gem. §11a ÖPNVG beauftragt. 63 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 6 Heutige Nachfrage im ÖPNV und Strukturprognose für 2025 6.1 Verkehrsmodell und Modal-Split im Rhein-Erft-Kreis Für die Abschätzung der heutigen ÖPNV-Nachfrage ist ein Verkehrsmodell für den Istzustand (2013) erstellt worden, da derzeit keine aktuellen Fahrgastzahlen vorliegen. Das Verkehrsmodell stellt die Fortschreibung des Verkehrsmodells von 2003 dar und beinhaltet die Verkehrsarten MIV und ÖPNV. In Abb. 6.1-1 ist die Verkehrszelleneinteilung des Rhein-Erft-Kreises dargestellt. Abb. 6.1-1: Verkehrszellenkarte Rhein-Erft-Kreis Das Verkehrsmodell unterscheidet bei der Erstellung der Verflechtungsmatrizen nach folgenden Verkehrsbeziehungen (siehe Abb. 6.1-2): 64 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Verflechtungen Inhalte Binnen und Quellverkehr der Bevölkerung aus dem Rhein-ErftKreis im Personenverkehr  Binnenverkehr innerhalb der Kommunen im Rhein-ErftKreis  Auspendlerverkehr zu anderen Kommunen im RheinErft-Kreis und außerhalb des Rhein-Erft-Kreises auf der Basis der Pendlerstatistiken des IT.NRW Zielverkehr in den Rhein-Erft-Kreis im Personenverkehr  Durchgangsverkehr im Personenverkehr  Einpendlerverkehr von außerhalb des Rhein-ErftKreises auf der Basis der Pendlerstatistiken des IT.NRW Verkehrsströme im Personenverkehr, die den RheinErft-Kreis durchfahren; nur im MIV)  Basis (IGVP NRW) Güterverkehr  Abb. 6.1-2: Güterverkehrsmatrix (Lkw ab 7,5 t) im Binnen, Quell-, Zielund Durchgangsverkehr  Basis (IGVP NRW) Anzahl der Fahrtzwecke Bedeutung für den ÖPNV insgesamt 36 Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt hoch insgesamt acht Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt hoch insgesamt vier Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt keine insgesamt vier Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt keine (nur MIV) Verflechtungsmatrizen im Verkehrmodell des Rhein-Erft-Kreises Zur Bestimmung der Verkehrsmittelwahlverteilung auf MIV, ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr wurde eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr der Bürger und Bürgerinnen im Rhein-ErftKreis im Frühjahr 2013 durchgeführt. Im Durchschnitt werden im RheinErft-Kreis 3,1 Wege pro Person und Tag bzw. 3,7 Wege pro mobiler Person und Tag durchgeführt. Zu rund 64 Prozent wird vor allem das private Auto (56 Prozent als Pkw-Fahrer und 8 Prozent als Pkw-Mitfahrer) als bevorzugtes Verkehrsmittel gewählt. 15 Prozent der Wege werden zu Fuß und weitere 14 Prozent mit dem Fahrrad durchgeführt. Der Anteil des ÖPNV beträgt im gesamten Kreis 7 Prozent (siehe hierzu Abb. 6.1-3). Die individuelle Verkehrsmittelwahl wird vor allem durch die Verkehrsmittelverfügbarkeit sowie dem Besitz eines Führerscheins bzw. einer ÖPNVZeitkarte in einem erheblichen Maße beeinflusst. 90 Prozent aller Haushalte verfügen über (mindestens) einen PKW und 87 Prozent aller Haushalte sind im Besitz von (mindestens) einem Fahrrad. 22 Prozent aller befragten Personen sind im Besitz einer ÖPNV-Zeitkarte und 91 Prozent der befragten Personen besitzen einen Führerschein. Der Anteil der Personen, die sowohl über einen Führerschein als auch eine ÖPNV-Zeitkarte besitzen, beträgt im gesamten Kreis 16 Prozent. 65 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 n = 17.401 Keine Angabe: 688 Abb. 6.1-3: Verkehrsmittelwahl im Rhein-Erft-Kreis aus der HHB REK 2013 48 In Abb. 6.1-4 sind das Gesamtverkehrsaufkommen und die Abweichungen des Verkehrsmodells im Bereich ÖPNV gegenüber der Verkehrsmittelwahlverteilung aus der repräsentativen Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Einwohner dargestellt. Kalibrierung des Verkehrsmodells anhand der Daten aus der HHB Rhein-Erft-Kreis (nur Wege im Binnen- und Quellverkehr) Alle Wege 2013 ÖV-Wege 2013 ÖV-Anteil 2013 ÖV-Anteil aus der HHB Istzustand Istzustand Istzustand Bedburg 91.500 3.710 4,05% 4,00% Bergheim 228.960 11.580 5,06% 5,00% Brühl 163.880 13.040 7,96% 8,00% Elsdorf 73.670 4.420 6,00% 6,00% Erftstadt 197.330 13.750 6,97% 7,00% Frechen 194.120 13.670 7,04% 7,00% Hürth 215.290 25.910 12,03% 12,00% Kerpen 233.940 16.360 6,99% 7,00% Pulheim 210.410 14.640 6,96% 7,00% Wesseling 133.230 11.960 8,98% 9,00% REK 1.742.330 129.040 7,41% 7,00% Abb. 6.1-4: Kalibrierung des Verkehrsmodells 48 Abbildung ist aus dem Bericht „Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bürger und Bürgerinnen des Rhein-Erft-Kreises“ entnommen worden. 66 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 6.2 ENTWURF - Mai 2015 Heutige Nachfrage im ÖPNV (Istzustand) An einem Normalwerktag werden im Kreisgebiet im Istzustand 2013 rund 1,742 Mio. Wege im Personenverkehr (Binnen- und Quellverkehr) durchgeführt (siehe Abb. 6.1-4). Von den 1,742 Mio. Wegen werden insgesamt 129.040 Wege im ÖPNV durchgeführt (siehe Abb. 6.2-1). Dabei stellt der Fahrtzweck Arbeit mit 37 Prozent den höchsten Anteil dar. Hinzu kommt mit 30 Prozent der Fahrtzweck Ausbildung. Die anderen Fahrtzwecke liegen deutlich darunter. Ca. 64 Prozent der ÖPNV-Wege mit Herkunft aus dem REK (Binnen- und Quellverkehr) werden innerhalb der jeweiligen Kommune durchgeführt. Weitere 11 Prozent in die Städte innerhalb des Rhein-ErftKreises. Ca. 24 Prozent der ÖPNV-Wege werden außerhalb des Rhein-ErftKreises durchgeführt (siehe Abb. 6.2-1). ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013) ÖV-Wege Summe ÖV-Wege innerhalb der Stadt ÖV-Wege aus den Städten innerhalb REK ÖV-Wege nach außerhalb (hier Köln) ÖV-Wege nach außerhalb (hier alle anderen Kommunen außer Köln) Bedburg 3.710 2.460 540 150 560 Bergheim 11.580 8.620 1.210 1.020 730 Brühl 13.040 8.130 1.280 1.950 1.680 4.420 2.750 1.040 370 260 Erftstadt 13.750 8.290 2.110 1.960 1.390 Frechen 13.670 8.300 1.680 3.000 690 Hürth 25.910 15.820 2.750 5.820 1.520 Kerpen 16.360 10.160 2.420 2.460 1.320 Pulheim 14.640 9.580 930 2.940 1.190 Wesseling 11.960 8.820 660 1.360 1.120 129.040 82.930 14.620 21.030 10.460 100% 64% 11% 16% 8% Elsdorf REK Abb. 6.2-1: ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013) Neben den Binnen- und Quellverkehren kommen noch die Zielverkehre im Personenverkehr dazu, d.h. die Fahrten, die außerhalb des Rhein-ErftKreises beginnen und im Rhein-Erft-Kreis enden. Im Istzustand 2013 kamen insgesamt 270.810 Wege von außen in den Rhein-Erft-Kreis. Davon werden ca. 5.820 Wege mit dem ÖPNV durchgeführt (ca. 2,1% Modal-Split im ÖPNV). Mit dem ÖV-Wegeaufkommen aus dem Binnen- und Quellverkehr sowie aus dem Zielverkehr wurde eine Umlegung auf der Basis des Fahrplanes von 2012/2013 vorgenommen. Die Ergebnisse der Umlegung sind in der Abb. 6.2-2 als Graphik dargestellt. Mit insgesamt ca. 129.040 ÖV-Wegen im Binnen- und Quellverkehr sowie ca. 5.820 ÖV-Wegen für den Zielverkehr ergeben sich 134.860 ÖV-Wege im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Bezogen auf die ÖV-Fahrten werden bei 134.860 ÖV-Wegen insgesamt 200.600 ÖVFahrten an einem Werktag durchgeführt, da für viele Wege mehrere ÖPNV67 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Linien genutzt werden in denen Umstiege vorkommen. Darin enthalten sind auch die ÖV-Fahrten in den Stadtbusverkehren in Brühl, Hürth und Wesseling sowie im SPNV-/Stadtbahn-Betrieb. ÖV-Fahrten pro Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt Abb. 6.2-2: 6.3 Streckenbezogene Darstellung der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für Istzustand 2013 Strukturprognose 2025 für den ÖPNV 6.3.1 Einwohnerprognose für 2025 Für die Bevölkerungsprognose im Rhein-Erft-Kreis kann auf Daten von IT.NRW im Rahmen der Bevölkerungsmodellrechnung 2011 bis 2030 zurückgegriffen werden. Die Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis wird bis zum Jahr 2025 leicht zunehmen (siehe Abb. 6.3-1) jedoch wird sich die Altersstruktur verändern. 68 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 6.3-1: 49 ENTWURF - Mai 2015 Einwohnerprognose der Städte im Rhein-Erft-Kreis 49 Quelle: IT.NRW Gemeindemodellierung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt Hürth wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst 69 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Ein gravierender Rückgang ist bei der Bevölkerungsgruppe der 10 bis unter 25-jährigen Schüler und Jugendlichen bzw. Erwachsenen zu erwarten. Hier wird in Vergleich zur heutigen Situation ein durchschnittlicher Rückgang von etwa -12 Prozent prognostiziert. Die Altersgruppen der 25 bis unter 65jährigen sind in der Tendenz ebenfalls durchschnittlich über den gesamten Kreis betrachtet leicht rückläufig. Lediglich für die Bevölkerungsgruppen der über 65-Jährigen wird ein starker Bevölkerungsanstieg um mehr als 14 bis 31 Prozent (ab 75 Jahren) erwartet (siehe Abb. 6.3-2). Die Einwohnerentwicklung vollzieht sich dabei innerhalb der zehn kreisangehörigen Städte sehr unterschiedlich. Während in den Städten Pulheim und Frechen eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert wird, so wird vor allem in den Städten Bedburg, Elsdorf und Erftstadt ein Rückgang der Einwohnerzahlen vorausberechnet. In den Städten Bergheim, Brühl, Hürth, Kerpen und Wesseling sind kaum Veränderungen zu erwarten (+/- 2,5%). Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen) Stadt Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-ErftKreis Abb. 6.3-2: 0 bis unter 6 Jahre 6 bis 10 bis 15 bis 18 bis 25 bis 45 bis 65 bis 75 Jahunter 10 unter 15 unter 18 unter 25 unter 45 unter 65 unter 75 re und Jahre Jahre4 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter -2% -4% 1% -7% -7% -6% -7% -1% -4% -1% -11% -2% 5% -21% -11% 6% -2% -7% -8% -3% -32% -13% -8% -33% -25% 0% 1% -12% -12% -22% -43% -13% -18% -38% -24% 4% 7% -16% -15% -21% -29% -23% -7% -23% -14% -15% -10% -12% 1% -16% -16% -7% 0% -6% -12% -1% -3% -3% -11% 9% -13% -4% -1% -15% -7% 10% 1% -4% -1% -10% 37% 13% -1% 28% 6% 6% 16% 14% -2% 28% 23% 30% -11% 24% 31% 35% 8% 52% 82% 29% -3% -2% -11% -13% -12% -1% -1% 14% 31% Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach 50 Altersklassen) Eine exakte Prognose der Arbeitsplatzzahlen mit räumlicher Verteilung auf die Verkehrszellen liegt für den Rhein-Erft-Kreis nicht vor. Bei der Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich gegenüber vergleichbaren Ballungsräumen in NRW ein ähnlicher Verlauf. So sank die Anzahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2000 von etwa 116.836 auf rund 111.488 im Jahr 2005. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von rund 4 Prozent. Jedoch stieg seit dem Jahr 2005 die Zahl der Beschäftigten, sodass sich im Jahre 2008 der Wert wieder auf den Ausgangswert aus dem Jahr 2000 stabilisierte bzw. diesen sogar übertraf. Die Tendenz des Kreises steigt weiterhin an. 2012 waren 125.960 sozialversicherungspflichtige Personen im Rhein-Erft-Kreis beschäftigt51. Die Beschäftigtendaten weisen zum einen neue Arbeitsplätze durch Neuansiedlungen aus, zum anderen 50 51 Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt Hürth wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst Quelle: IT.NRW 70 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 auch Arbeitsplatzzuwächse, die aus Verlagerungen und Zusammenlegung von Arbeitsplatzstandorten resultieren. Die Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen basieren ebenfalls auf der Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW. Der bundesweit prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen spiegelt sich auch in der Prognose für den Rhein-Erft-Kreis wider. Dies wird langfristig voraussichtlich prägende Auswirkungen auf den ÖPNV haben, da gerade diese Bevölkerungsgruppe zu den vorrangigen Nutzern des ÖPNV zählt. Bei der Auflösung bzw. dem Auf- und Ausbau von Schulstandorten sind kleinräumige Veränderungen im Schülerverkehr zu erwarten. In den Übergangszeiten kann ggf. ein zusätzlicher Beförderungsbedarf generiert werden (Beförderung zum alten und neuen Schulstandort). 6.3.2 Nachfrage im ÖPNV für die Strukturprognose (2025) Für die zukünftige Weiterentwicklung des ÖPNV-Verkehrsangebotes im Rhein-Erft-Kreis sind neben den heutigen Verkehrsbeziehungen auch die absehbaren ÖPNV-relevanten infrastrukturellen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Entwicklungen bei den Schulstandorten und Schulverkehrsbeziehungen. Zunehmend in den Fokus rücken außerdem die Entwicklungen in den Bereichen Versorgungs- und Freizeitverkehr als wesentliche Nachfragegruppe des ÖPNV. Als Prognosehorizont wurde das Jahr 2025 festgelegt. Grundlage hierfür sind die Strukturdaten aus dem Kap. 6.3.1. Auf der Grundlage der beschriebenen demografischen und infrastrukturellen Entwicklungen wurde im Rahmen der NVP-Bearbeitung eine Prognose der Verkehrsnachfrage für das Jahr 2025 erstellt. Die Strukturprognose ist eine Prognose, die aufzeigen soll, welche Auswirkungen die Bevölkerungsentwicklung im Rhein-ErftKreis auf das künftige ÖV-Aufkommen haben könnte. Dabei sind mögliche Veränderungen oder neue Aspekte des Mobilitätsverhaltens für den Zeitraum 2025 nicht berücksichtigt worden, da zum einen deren Auswirkungen nur schwer zu prognostizieren sind und zum anderen in der Zusammensetzung aller Mobilitätsentwicklungen durchaus gegensätzlich wirken können. 52 In Abb. 6.3-3 sind die Veränderungen der ÖV-Wege in den jeweiligen Städten im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Insgesamt nimmt die Anzahl der Wege um ca. 58.450 Wege gegenüber 2012 ab. Zudem ist ein Rückgang der ÖVWege um ca. 8.460 zu verzeichnen. 52 Zu nennen sind hier: Energiekosten und Preisentwicklung im MIV und ÖPNV, Entwicklungen im Bereich Maut, Wertewandel bezüglich der Autobesitzes bei jüngeren Zielgruppen, Flexibilität der Arbeitszeiten usw. 71 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Veränderung des ÖV-Wegeaufkommens in der Strukturprognose 2025 Alle Wege 2013 Alle Wege 2025 Istzustand Differenz 2013/20 25 ÖVWege 2013 Istzustand ÖVWege 2025 Differenz 2013/20 25 ÖV-Anteil 2013 Istzustand ÖVAnteil 2025 Differenz ÖVAnteil 2013/20 25 (Binnen- und Quellverkehr) Bedburg 91.500 82.430 -9.070 3.710 2.980 -730 4,05% 3,62% -0,44% Bergheim 228.960 216.110 -12.850 11.580 10.160 -1.420 5,06% 4,70% -0,36% Brühl 163.880 152.880 -11.000 13.040 12.040 -1.000 7,96% 7,88% -0,08% 73.670 68.680 -4.990 4.420 3.640 -780 6,00% 5,30% -0,70% Erftstadt 197.330 184.420 -12.910 13.750 11.850 -1.900 6,97% 6,43% -0,54% Frechen 194.120 194.660 540 13.670 13.590 -80 7,04% 6,98% -0,06% Hürth 215.290 220.270 4.980 25.910 26.150 240 12,03% 11,87% -0,16% Kerpen 233.940 227.960 -5.980 16.360 15.310 -1.050 6,99% 6,72% -0,28% Pulheim 210.410 210.380 -30 14.640 14.100 -540 6,96% 6,70% -0,26% Wesseling 133.230 126.100 -7.130 11.960 10.760 -1.200 8,98% 8,53% -0,44% 1.742.330 1.683.890 -58.440 129.040 120.580 -8.460 7,41% 7,16% -0,25% Bedburg 9.390 9.800 410 220 220 0 2,33% 2,35% 0,02% Bergheim 32.840 32.840 0 780 790 10 2,37% 2,40% 0,04% Brühl 33.580 33.590 10 1.510 1.520 10 4,49% 4,52% 0,03% 9.420 9.820 400 130 130 0 1,38% 1,38% 0,00% Erftstadt 19.330 19.840 510 250 250 0 1,30% 1,31% 0,02% Frechen 36.880 36.880 0 450 720 270 1,21% 1,94% 0,73% Hürth 39.550 39.960 410 500 740 240 1,25% 1,88% 0,63% Kerpen 32.600 32.600 0 430 640 210 1,33% 1,97% 0,64% Pulheim 29.140 29.140 0 300 300 0 1,04% 1,04% 0,00% Wesseling 28.070 28.670 600 1.250 1.250 0 4,45% 4,45% 0,00% 270.800 273.140 2.340 5.820 6.560 740 2,15% 2,43% 0,28% Elsdorf REK Zielverkehr Elsdorf REK Abb. 6.3-3: ÖV-Wegeaufkommen Istzustand 2013 im Vergleich zu 2025 Gegenüber dem Binnen- und Quellverkehr, der für die Strukturprognose 2025 einen leichten Rückgang von -0,25% beinhaltet, wird das Zielverkehrsaufkommen für die Strukturprognose nahezu konstant bleiben bzw. sehr leicht zunehmen (siehe Abb. 6.3-3). Die Gründe liegen darin, dass bei einer Beibehaltung des Beschäftigtenaufkommens im Rhein-Erft-Kreis der demographisch bedingte Rückgang der Erwerbstätigen innerhalb des Kreises durch zusätzliches Einpendleraufkommen von außen kompensiert werden muss. In Abb. 6.3-4 sind die Streckenabschnitte im ÖV-Netz im Rhein-Erft-Kreis dargestellt, auf denen einen Fahrgastrückgang bzw. Fahrgastzuwachs zu erwarten sein wird. Insbesondere einige SPNV-Verbindungen werden auf72 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 grund der Zunahme des Auspendleraufkommens eine leichte Zunahme erfahren. Zusammengefasst können folgende Entwicklungen für 2025 abgeleitet werden:    Aufgrund des demographischen Wandels sind vor allem Verluste bei den Fahrtzwecken Arbeit und Ausbildung zu erwarten. In den anderen Fahrtzwecken eher Stagnation bzw. leichte Gewinne.  ÖV-Stammkunden werden weniger, ÖV-Gelegenheitsfahrer können leicht zulegen. Zunahme der ÖPNV-Fahrten vor allem auf Relationen in Richtung Köln sowie zwischen Nachbarkommunen. Die starken ÖPNVZugewinne in Richtung Köln kompensieren dabei teilweise den Verlust der Fahrgäste im Binnenverkehr, dies betrifft vor allem die Städte Frechen und Hürth. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Erlöse und den Zuschussbedarf! Rot: Abnahme Grün: Zuwächse Abb. 6.3-4: Streckenbezogene Darstellung der Zu- und Abnahmen der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für 2025 als Differenzkarte zu 2012 73 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 6.3.3 Entwicklung der Schullandschaft & Schülerzahlen53 Die Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen basieren ebenfalls auf der Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW. Der bundesweit prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen spiegelt sich auch in der Prognose für den Rhein-Erft-Kreis wider. Dies wird langfristig voraussichtlich prägende Auswirkungen auf den ÖPNV haben, da gerade diese Bevölkerungsgruppe zu den vorrangigen Nutzern des ÖPNV zählt. Bei der Auflösung bzw. dem Auf- und Ausbau von Schulstandorten sind kleinräumige Veränderungen im Schülerverkehr zu erwarten. In den Übergangszeiten kann ggf. ein zusätzlicher Beförderungsbedarf erforderlich werden (Beförderung zum alten und neuen Schulstandort). Das Berufskolleg Bergheim verfügt derzeit über mehrere Standorte. Es soll nun geprüft werden, wie man diese zusammenlegen kann. Des Weiteren ist beabsichtigt, voraussichtlich im Jahr 2017 den Schulentwicklungsplan für alle Berufskollegs in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises fortzuschreiben. Inwieweit dies den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) tangieren könnte, ist zurzeit noch nicht absehbar. Die gesetzlichen Regelungen zur Inklusion sind Auslöser für die Schulentwicklungsplanung, die die gesamte Förderschullandschaft im Rhein-ErftKreis betrifft. Inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen werden im Schulgesetz nunmehr als Regelfall verankert. Daher wird es zu einer Verschiebung der Schülerströme kommen. Entscheidend ist hierbei jedoch der Elternwille. Es wird Schulschließungen im Bereich der Förderschulen geben. Jedoch sollte eine gute flächendeckende Versorgung für alle Schülerinnen und Schüler im Rhein-Erft-Kreis realisiert werden, ggf. durch die Einteilung des Kreises in Teilregionen. Für jede Region ist ein Hauptstandort mit einer Dependance vorgesehen, die die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache abdecken. Bis zur konkreten Umsetzung ist ein längerer Prozess zu durchlaufen. Geplant ist ein Umsetzungszeitraum bis ca. 2020, wobei Veränderungen in einzelnen Regionen evtl. schon früher realisiert werden können. Bisher werden die Schülerinnen und Schüler (SuS), die eine Förderschule in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises besuchen, im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs mit Kleinbussen befördert. Die SuS der städtischen Förderschulen nutzen z.T. Linien des ÖPNV. Es kann derzeit noch keine Aussage hinsichtlich der künftigen Organisation gemacht werden. Maßgeblich wird u.a. die Standortfrage sein. 53 Der nachfolgende Text wurde nachrichtlich vom Amt für Schule und Bildung des Rhein-ErftKreises übernommen. 74 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 7 Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV 7.1 Ziele und Grundsätze Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ist das Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers zur Weiterentwicklung des straßengebundenen ÖPNV. Er konkretisiert das öffentliche Verkehrsinteresse durch Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot, die Angebotsqualität und die Investitionsplanung. Die Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan definieren die aus Sicht des Aufgabenträgers mindestens anzustrebenden Basiswerte für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes. Die Standards dienen sowohl als Maßstab für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems, als auch als Grundlage für dessen Weiterentwicklung. Der Rhein-Erft-Kreis verfolgt das Ziel, auch vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel, ein leistungsfähiges, qualitativ hochwertiges und wirtschaftliches ÖPNVAngebot sicherzustellen. Zudem stellt der ÖPNV ein wichtiges Element dar, um auch eine nachhaltig und umweltfreundliche Verkehrsentwicklung dauerhaft sicherzustellen. Der ÖPNV ist Klimaschutz per se: Die Nutzung von Bussen und Bahnen anstelle von Pkw trägt zur deutlichen Entlastung der klimaschädigen Gase insbesondere im Ballungsraum und sollte auch in der Struktur weiterhin auf dem hohem Niveau bereitgestellt und vorgehalten werden.54 55 Das ÖPNV-Angebot soll dabei der regionalen Lage des Kreises in der Metropolregion Köln-Bonn mit Fokus auf das Oberzentrum Köln und den bestehenden Verkehrsverflechtungen innerhalb des Kreises hinreichend Rechnung tragen. Der Rhein-Erft-Kreis verfolgt dabei eine Strategie in der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes in zwei Handlungsrichtungen:  angebotsorientiert im Sinne einer hohen Angebotsqualität auf ÖPNVRelationen, die bei entsprechend attraktiver Angebotsgestaltung eine überdurchschnittlich hohe Fahrgastnachfrage erwarten lassen56; damit werden die Voraussetzungen für eine umweltorientierte Verkehrsmittelwahl geschaffen,  bedarfsorientiert im Sinne einer Grundversorgung, um die Mobilität nichtmotorisierter Bevölkerungsgruppen in dünner besiedelten Teilräumen zu sichern. 54 Der Klimaschutz ist eines der zentralen Wesensmerkmale des ÖPNV. Er trägt aktiv zur Verkehrsvermeidung bei und entlastet so die Umwelt. Dabei ist der Vorsprung der öffentlichen Verkehrsmittel gegenüber dem Auto enorm: Ein Standardbus verbraucht bei einer durchschnittlichen Auslastung von 16 Fahrgästen lediglich zwei Liter Diesel pro Person und 100 Kilometer, während ein Pkw mit durchschnittlich 1,2 Passagieren an Bord rund 6,6 Liter Treibstoff benötigt. Noch deutlicher zeigen sich die Vorteile des ÖPNV mit Blick auf den Berufsverkehr, wenn der Bus mit etwa 80 Fahrgästen voll besetzt ist: Hier sinkt sein Durchschnittsverbrauch auf weniger als einen halben Liter pro Person und 100 Kilometer. Das noch immer nicht realisierte Zwei-LiterAuto hat der Busverkehr damit schon lange abgehängt. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes auch ein Klimaschutzkonzept Teilbereich Verkehr aufgrund der Synergieeffekte zwischen ÖPNV und anderen Verkehrsarten im Umweltverbund erstellen lassen (Büro StadtVerkehr, Januar 2014). Siehe hierzu Kap. 9.3-1 55 56 75 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Ausgehend von diesen zwei Handlungsrichtungen werden vor dem Hintergrund der finanziellen Spielräume folgende Zielsetzungen für die Nahverkehrsplanung formuliert:  das ÖPNV-Angebot ist verstärkt an den konkreten Fahrgastanforderungen insbesondere Zielgruppe der Wahlfreien auszurichten.  in allen Teilräumen des Kreisgebiets ist eine Grundversorgung zu gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der Bevölkerung nicht unterschritten werden darf. Ziel sollte sein, den heutigen Modal-Split im ÖPNV im gesamten Kreisgebiet mindestens zu halten und dort wo Marktchancen für den ÖPNV bestehen zu verbessern, ohne die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verschlechtern. Die Attraktivität des ÖPNV ist Voraussetzung für seine Wirtschaftlichkeit. Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeben sich zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV die folgenden Punkte:57  Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur durch eine sinnvolle Aufgabenteilung aller Verkehrsmittel (Produkte) des ÖPNV sowie durch eine Differenzierung der angebotenen Produkte entsprechend ihrer Verkehrsaufgabe (differenzierte Bedienung).  Steigerung der Angebotsqualität durch die Beseitigung von Erschließungsdefiziten, durch eine Priorität für Taktverkehre mittels einer Verbesserung der Anschlusssituationen an zentralen Verknüpfungspunkten.  Steigerung der Beförderungsqualität durch eine kontinuierliche Modernisierung des Fahrzeugparks sowie durch eine nutzergerechte und barrierefreie Ausgestaltung und Ausstattung der Haltestellen und Verknüpfungspunkte.  Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch konsequente Umsetzung von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen und Barrierefreiheit aller ÖPNV-Anlagen und Fahrzeuge.  Optimierung der intermodalen Schnittstellen durch weiterer Ausbau von Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen sowie Schaffung von Anreizen zur dauerhaften Etablierung von verschiedenen Mobilitätsdienstleistungsangeboten, um den ÖPNV stärker als bisher in das intermodale Verkehrsverhalten zu integrieren. Im Kap. 9 werden in Verbindung mit den nachfolgenden verbindlichen Qualitätsstandards die oben genannten Ziele für das Maßnahmenkonzept berücksichtigt. 7.2 Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV Qualitätsstandards sind für alle im Nahverkehrsraum des Rhein-ErftKreises heute und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen gleicher57 Entnommen Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 – 2007 und anhand aktueller Aspekte weiterentwickelt. 76 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 maßen maßgebend. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entscheidungsgrundlage über die vom Rhein-Erft-Kreis angestrebte ÖPNV-Qualität. Grundsätzlich gelten Qualitätsstandards für Verkehrsleistungen, die in Aufgabenträgerschaft des Kreises sind. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling als eigenständige Aufgabenträger können für ihre Stadtbussysteme eigene Ziele und Qualitätsstandards entwickeln bzw. definieren. Die Realisierung von Qualitätsstandards bedeutet darüber hinaus nicht, dass im gesamten Kreisgebiet das gleiche Bedienungsangebot vorzuhalten ist. Jedoch ist es das Ziel, gleichwertige Standards zu definieren. Auf Grundlage von Strukturdaten (Einwohner, Anteil der Siedlungsflächen, Einzelhandelsstruktur, Anzahl von Schulen, öffentlichen Einrichtungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen) wurden die Städte des Kreises in vier Gebietskategorien eingeteilt (siehe Abb. 7.2-2). Da im Kreis jedoch auch innerhalb der Kommunen unterschiedliche räumliche Bedingungen herrschen (z.B. kompakte Stadt vs. Flächenkommune) sind die jeweiligen kreisangehörigen Städte in spezifische, hierarchische Siedlungsgebietskategorien eingeteilt worden (siehe Abb. 7.2-3). Die Gewerbe- und Industrieflächen werden dabei je nach Bedeutung und Lage zu den Typen „Solitärer Bereich“ oder „Dörflicher Bereich“ zugeordnet.58 Diese kleinräumigen Einteilungen sind für alle Städte nach gleichen Indikatoren ermittelt und werden wie folgt gegliedert (siehe Abb. 7.2-1): Grobeinteilung (1. Stufe) Feineinteilung (2. Stufe) Gebietskategorie (Gesamtstadt) Unterteilung der Städte in Siedlungsgebiete (gilt für jede Gebietskategorie) 59 Gebietskategorie I Zentrum Brühl, Hürth, Frechen und Wesseling Stadt- oder Ortsteilzentren 60 Gebietskategorie II Stadtbereich Bergheim, Kerpen und Pulheim 61 Solitäre Bereiche Gebietskategorie III 62 Dörfliche Bereiche Bedburg und Erftstadt 63 Ländliche Bereiche Gebietskategorie IV Elsdorf Abb. 7.2-1: Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und 64 Siedlungsgebiete innerhalb der Städte 58 59 60 61 62 63 Gewerbe- und Industrieflächen sollen von der ÖV-Erreichbarkeit nicht die Qualität der Stadtoder Stadtteilzentren sowie Stadtbereiche entsprechen. Daher werden diese Flächen den Typus „Solitärer bzw. dörflicher Bereich“ zugewiesen. Kriterium für die Zuordnung ist Arbeitsplatzdichte bzw. –menge sowie die regionale Bedeutung. Unter Stadtzentren werden die Innenstädte der jeweiligen Städte mit ihren Versorgungsschwerpunkten, die Konzentration von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen verstanden. Innenstädte sind Standorte mit höchster Erreichbarkeit. Die Stadtbzw. Ortsteilzentren stellen Versorgungschwerpunkte der jeweiligen Stadtteile/Ortsteile dar. In den Städten Kerpen und Erftstadt gibt es aufgrund der historischen Entwicklung (Zusammenlegung von Gemeinden und Ortsteilen zu einer Stadt) kein gewachsenes Stadtzentrum. Daher werden in beiden Städten die jeweiligen Zentren Horrem und Kerpen sowie in Erftstadt die Schwerpunkte Lechenich und Liblar wie Stadtzentren gehandhabt. Unter Stadtbereiche werden die Bereiche um die Stadtzentren verstanden, die über eine höhere Siedlungsdichte verfügen und mit dem Stadtzentrum einen Siedlungskern bilden. Solitäre Stadtbereiche stellen Wohn- und Gewerbeflächen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit des Stadtzentraums dar. Sie werden häufig auch als eigenständige Stadtteile wahrgenommen. Darin können auch entsprechende Stadtteil- und Ortsteilzentren enthalten sein. Dörfliche Bereiche stellen Siedlungseinheiten fernab des Stadtzentrums dar, die jedoch als eigenständiger gewachsener Ortsteil wahrnehmbar sind. In der Regel verfügen sie über keine Versorgungsschwerpunkte. Ländliche Bereiche stellen den Außenbereich der Stadt dar und sind daher ländlich geprägt. In den ländlichen Bereichen sind Gehöfte, Einzelbauten und sonstige Siedlungsflächen vorhanden. 77 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 7.2-2: 64 65 ENTWURF - Mai 2015 Grafische Einteilung in Gebietskategorien und Gebiete innerhalb der 65 Städte Quelle: Eigene Darstellung Quelle: Eigene Darstellung 78 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 7.2-3: 66 ENTWURF - Mai 2015 Graphische Einteilung der Städte in Siedlungsgebiete 66 Quelle: Eigene Darstellung 79 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die im Nahverkehrsplan für den Rhein-Erft-Kreis beschriebenen Bedienungsstandards entsprechen hinsichtlich der Methodik und der konkret quantifizierten Zielwerte den in der Nahverkehrsplanung üblichen und bewährten Verfahren. Als Grundlage für die Entwicklung der Standards dienen neben dem heutigen Bedienungsangebot insbesondere der Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2003-2007, die Nahverkehrspläne anderer Aufgabenträger sowie Fachliteratur zu dieser Thematik.67 Folgende Standards werden dabei mit ihren nachgeordneten Teilbereichen im Folgenden näher beschrieben: 1. Qualitätsstandards zur Angebotsqualität  Erschließungsqualität o Entfernung zur Haltestelle und bedientes Gebiet o Einwohner-/innen im Haltestelleneinzugsbereich  Bedienungs- und Verbindungsqualität o Produkte o Verkehrszeiten o Bedienungs- und Umsteigestandards o Takt- und Platzangebot o Reisezeiten o Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten 2. Qualitätsstandards zum Betrieb  Fahrzeuge  Betrieb und Sauberkeit  Fahrpersonal  Service und Sicherheit  Qualitätscontrolling und Berichtswesen 3. 67 Qualitätsstandards zur Infrastruktur  Fahrweg  Haltestellen Zu nennen sind hier beispielsweise:  Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Schrift 4, 2001, Köln  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV): Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV (145), 2006, Köln ÖPNV und Siedlungsentwicklung - Planungshilfe für die kommunale Bauleitplanung (134), 1999, Köln  Hinweise zu verkehrlichen Konsequenzen des demografischen Wandels (144), 2006, Köln Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen (114), 1999, Köln Anforderungen älterer Menschen an öffentliche Verkehrssysteme (128), 1994, Köln 80 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Können die Anforderungen von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit Angebotsveränderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) eingehalten werden, ist der Aufgabenträger zwingend und rechtzeitig vor der geplanten Veränderung zu informieren. Abweichungen von den Standards bzw. den gesonderten Festlegungen des NVP sind mit dem Aufgabenträger zu vereinbaren. Dies beinhaltet in Einzelfragen vorausgehende Sondierungsgespräche zwischen allen Beteiligten. 7.3 Qualitätsstandards zur Angebotsqualität 7.3.1 Erschließungsqualität Die Siedlungspolitik ist ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen ÖPNV. Ein möglichst flächendeckendes und regelmäßiges Angebot muss für dicht besiedelte Wohnbereiche bestehen. Bedeutende Beschäftigtenstandorte im Rhein-Erft-Kreis sind entsprechend den Arbeitszeiten anzubinden. Ziel ist es jedoch nicht, eine flächendeckende Erschließung des gesamten Kreisgebiets zu leisten. Dies betrifft vor allem ländliche Räume, in denen kleinere und zerstreute Siedlungsbereiche bestehen, welche nur durch mäandrierende Linienführungen erschlossen werden können, nur eine geringe Fahrgastnachfrage haben und damit kein regelmäßiges Bedienungsangebot rechtfertigen. Neben der Erschließung bestehender Siedlungsgebiete kommt vor allem der Ausweisung neuer Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche eine erhebliche Bedeutung zu. Der ÖPNV ist nur dann erfolgreich, wenn dieser attraktiv für potentielle Fahrgäste ist (regelmäßiges Bedienungsangebot, direkte und schnelle Verbindungen, hohe Anschlusssicherheit beim Umsteigen). Dies ist aber wiederum nur möglich, wenn eine Buslinie für möglichst viele Zwecke genutzt werden kann (Arbeit, Versorgung, Freizeit usw.). Daher sollte bei der Standortfestlegung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten darauf geachtet werden, dass sie in guter fußläufiger Entfernung zu bestehenden ÖPNV-Linien liegen, die über ein merkbares und attraktives ÖV-Angebot verfügen. Haltestellen, die ausschließlich im Schülerverkehr bedient werden, sind regelmäßig nicht als ausreichende ÖPNVErschließung zu sehen, da diese Busse nur zu Schulanfangs- bzw. endzeiten und nicht in den Ferien fahren. Entfernung zur Haltestelle und bedientes Gebiet Für die Bewertung der Erschließungsqualität ist die räumliche Erschließungswirkung der Haltepunkte und Haltestellen ausschlaggebend. Diese setzt sich zusammen aus der räumlichen Erschließungswirkung von Haltestellen und Haltepunkten (auf Basis differenzierter Haltestelleneinzugsbereiche) und dem Erschließungsgrad (erschlossene Einwohner in Bezug zur Gesamteinwohnerzahl des jeweiligen Betrachtungsraums). Für die Bewertung der Erschließungswirkung werden in Anlehnung an die Empfehlungen des VDV68 die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche festgelegt (siehe Abb. 7.3-1). 68 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; (VDV-Schrift 4 von 06/2001): 81 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Eine Haltestelle wird im Zusammenhang mit der Bewertung der Erschließungsqualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der Hauptverkehrszeit (HVZ) mit der definierten Grundqualität bedient wird (siehe Abb. 7.3-1).69 Gebietskategorie 1 2 3 4 Abb. 7.3-1: Siedlungsgebietskategorien Busverkehr Stadtbahn SPNV in m Radius Zentrum 300 400 Stadt- oder Ortsteilzentren 300 400 Stadtbereiche 400 400 Solitäre Bereiche 400 400 Dörfliche Bereiche 400 400 Ländliche Bereiche 500 500 Zentrum 300 Stadt- oder Ortsteilzentren 300 Stadtbereiche 400 Solitäre Bereiche 400 Dörfliche Bereiche 500 Ländliche Bereiche 500 Zentrum 300 Stadt- oder Ortsteilzentren 300 Stadtbereiche 400 Solitäre Bereiche 500 Dörfliche Bereiche 500 Ländliche Bereiche 600 Zentrum 400 Stadt- oder Ortsteilzentren 400 Stadtbereiche 400 Solitäre Bereiche 500 Dörfliche Bereiche 600 Ländliche Bereiche 600 Standards zur Erschließungsqualität - Richtwerte für 70 Haltestelleneinzugsbereiche im Rhein-Erft-Kreis 800 800 800 800 1000 1000 800 800 800 800 1000 1000 800 800 800 800 1000 1000 Grundtakt-bedienung zur Wertung als „ÖPNVbedient“ (HVZ & NVZ) in Minuten 30 30 30 60 60 60 30 30 60 60 60 60 60 60 60 60 120 120 60 60 120 120 120 120 Einwohner-/innen im Haltestelleneinzugsbereich Es ist sicherzustellen, dass in den Gebieten der jeweiligen Städte die nachfolgenden Mindestwerte der Erschließungswirkung (erschlossene Einwohner und Arbeitsplätze) auf Basis der definierten Einzugsbereiche erreicht werden (siehe Abb. 7.3-2). Für ländliche Bereiche sind die Werte als Orientierungswerte zu sehen, da aufgrund der sehr geringen Siedlungsdichte kein wirtschaftlicher Linienbetrieb durchgeführt werden kann. Daher ist es zulässig, wenn für die angestrebte Erschließungswirkung der ländlichen Bereiche auch die Haltestellen der Schülerverkehrslinien sowie die AST- 69 70 Die VDV-Schrift 4 macht Vorschläge für die Bedienungsqualität, also die Qualität der räumlichen und zeitlichen Bedienung besiedelter Flächen mit ÖPNV, ausgedrückt durch Erschließungsqualität (Anbindung, Erreichbarkeit usw.),Angebotsqualität (Fahrtenhäufigkeit, Platzangebot, Anschlusssicherung usw.),differenziert nach verschiedenen Raumkategorien. Sie empfiehlt, Taktfamilien einzuhalten, damit sich die Fahrpläne der einzelnen Linien aufeinander abstimmen lassen mit Abstufung nach Normal-, Haupt- und Schwachverkehrszeit. Die Schrift ersetzt den "Bedienungsstandard" (VÖV-Schrift 1.41.1) von September 1981. Gilt für Haltestellen in größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen; topografische Bedingungen (z. B. starke Steigungen zwischen Wohnquartieren und der nächstgelegenen Haltestelle sowie die Trennwirkung natürlicher und künstlicher Zäsuren) sind zu berücksichtigen) Quelle: Eigene Darstellung 82 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Abfahrtstellen zugrunde gelegt werden. In allen anderen Siedlungsgebietskategorien sind ausschließlich die Einzugsbereiche der Bus-und Stadtbahnhaltestellen zugrunde zu legen. Siedlungsgebietskategorien Erschließungswirkung der Haltstellen (erschlossene Ein71 wohner und Beschäftige) mind. 95% Zentrum Stadt- oder Ortsteilzentren Stadtbereiche mind. 90% Solitäre Bereiche mind. 85% Dörfliche Bereiche mind. 80% Ländliche Bereiche mind. 80% inkl. Schulbushaltestellen und AST-Abfahrtstellen Abb. 7.3-2: Standards zur Erschließungswirkung der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis 7.3.2 Bedienungs- und Verbindungsqualität Zu den Bedienungs- und Verbindungsqualitäten gehören dabei folgende Unterkriterien, die nachfolgend beschrieben werden:       Produkte im ÖPNV, Verkehrszeiten, Bedienungs- und Umsteigestandards, Takt- und Platzangebot, Reisezeiten und Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung bei Verknüpfungspunkten. Produkte im ÖPNV Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben differenzierte Produktpalette. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die Komponenten der Produktpalette fügen sich zu einem Gesamtsystem im ÖPNV zusammen. Die ÖPNV-Produkte unterscheiden sich hinsichtlich Reisegeschwindigkeit, Erschließungswirkung, Reisekomfort und Erscheinungsbild. Eine weiterführende Strategie zur künftigen Produktdefinition ist in Kapitel 9.3 dargestellt und gilt verbindlich für den Rhein-Erft-Kreis. Verkehrszeiten Die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten berücksichtigen die unterschiedlichen Tagesganglinien der jeweiligen Fahrtzwecke. Gemeinsames Merkmal aller Fahrtzwecke ist es, dass zu bestimmten Zeiten das 71 Die Überprüfung der Erschließungswirkungen kann derzeit nur für die Einwohner vorgenommen werden, da für die Beschäftigten keine adressdatenscharfen Angaben vorliegen und auch nicht gesetzlich eingefordert werden können. Daher wird diese Überprüfung nur anhand der Einwohnerdaten vorgenommen. 83 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Verkehrsaufkommen gebündelt auftritt (z.B. morgens im Schüler- und Berufsverkehr), so dass hier in der Summe eine erhöhte Nachfrage vorliegt. Dagegen gibt es in den anderen Verkehrszeiten durchaus eine geringere Nachfrage, so dass das Fahrtenangebot darauf angepasst werden kann. Grundsätzlich sollten für die Betriebszeiten folgende Aspekte berücksichtigen werden:    Die charakteristischen Nutzerstrukturen (z.B. Berufs-, Schüler-, Ausbildungs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr) für bestimmte Zeitabschnitte, die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie die Öffnungszeiten der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und die zeitliche Verteilung der Verkehrsnachfrage im ÖPNV. Die Abschnitte der Betriebszeiten sind als Rahmenvorgabe zu verstehen. Abweichungen von bis zu 30 Minuten je nach Funktion einer Linie bzw. Lage im Kreisgebiet sind für die Bewertung ohne Relevanz. Bei Veränderungen der Ladenöffnungszeiten bzw. bei grundsätzlichen Änderungen der Schulzeiten (z.B. späterer Schulbeginn, Ganztagsschulen) sind die Zeitfenster zu überprüfen und in Abstimmung mit dem Aufgabenträger ggf. entsprechend anzupassen. Die Definition der Verkehrs- und Betriebszeiten bezieht sich allgemein auf die Verkehrssituation im gesamten Kreisgebiet und orientiert sich am derzeitigen Angebot sowie an den Angaben aus dem NVP 2003-2007 des Rhein-Erft-Kreises. Dadurch wird eine übergreifende Festlegung der Verkehrszeiten für alle Beteiligten gewährleistet (siehe Abb. 7.3-3). Tages- Verkehrszeit profile Mo-Fr Betriebszeitfenster vor 6:00 Uhr 6:00 – 8:30 Uhr 8:30 – 15:00 Uhr 15:00 – 18:00 Uhr 18:00 – 20:00 Uhr 20:00 – 24:00 Uhr bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse) Sa Schwachverkehrszeit SVZ 6:00 – 8:30 Uhr 72 Normalverkehrszeit NVZ 8:30 – 15:00 Uhr Schwachverkehrszeit SVZ 15:00 – 24:00 Uhr bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse) So Schwachverkehrszeit SVZ 8:30 - 24:00 Uhr bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse) Abb. 7.3-3: Betriebszeiten und Definition der Verkehrszeiten im Rhein-Erft-Kreis 72 Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Normalverkehrszeit Hauptverkehrszeit Normalverkehrszeit Schwachverkehrszeit Abkürzung der Verkehrszeit SVZmo HVZmo NVZmo HVZna NVZna SVZab Insbesondere für das Produkt REGIO-Bus soll die Verkehrszeit NVZ bis 20:00 Uhr verlängert werden, um mit den bestehenden SPNV- und Stadtbahnlinien ein attraktives regionales Angebot insbesondere für die Wahlfreien im ÖPNV zu schaffen. Die SVZ würde dann dementsprechend ab 20:00 Uhr beginnen. 84 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 7.3-4: 73 ENTWURF - Mai 2015 Bedienungskorridore im Regionalverkehr für die jeweiligen Tageprofile im 73 Rhein-Erft-Kreis Quelle: Eigene Darstellung 85 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Aus den definierten Betriebszeitabschnitten ist ausdrücklich nicht die Anforderung ableitbar, dass eine Linie zu diesen Zeiten betrieben werden muss. So können beispielsweise Kombinationen von zwei oder mehrere Linien können auch gemeinsam die Betriebszeiten erfüllen. Ab 20:00 Uhr an Werktagen (Mo-Fr), Samstagen und Sonntagen sowie vor 6:00 Uhr an Werktagen (Mo-Sa) bzw. vor 8:30 Uhr an Sonntagen können flexible Bedienungsformen eingesetzt werden, falls die Nachfrage dies zulässt. Darüber hinaus können die Verkehrszeiten bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen (z.B. SPNV-Anschlüsse, Gewerbestandorte, Kliniken, Freizeitstandorte) flexibel gehandhabt werden, soweit hierfür entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Hinsichtlich der Bedienung an allen oder an bestimmten Tagesprofilen (Mo-Fr, Sa und So/Feiertag) sind neben den Aspekten der ausreichenden Nachfrage auch die Sicherstellung der Mobilität für Personen ohne Mobilitätsalternativen eine ausreichende Bedienung insbesondere an Wochenenden im Regionalbusverkehr sicherzustellen (Daseinsvorsorge). In Abb. 7.3-4 sind die Korridore im Rhein-Erft-Kreis dargestellt, die neben dem SPNV auch ein Bedienungsangebot von Montag bis Sonntag zwischen den jeweiligen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis sicherstellen sollen. Dabei kann das Fahrtenangebot (Takt) am Wochenende an die jeweilige Nachfrage angepasst werden. Dort wo der SPNV zwischen den Kommunen im Rhein-ErftKreis eine direkte Verbindung schafft, ist eine Bedienung am Wochenende mit dem Regionalbusverkehr nicht zwingend erforderlich. Dies gilt nicht für den Abschnitt Kerpen-Horrem bis Bedburg, da die Aufwertung der RB38 zu einer S-Bahn erst nach Ende des Geltungszeitraums des vorliegenden Nahverkehrsplans projektiert ist.74 Bedienungs- und Umsteigestandards Als Richtwerte für die Bedienungsqualität werden Mindestwerte der Bedienungshäufigkeit (d.h. Taktfolgen) definiert. Die Bedienungsstandards sind relationsbezogen zu sehen und nicht zwingend als Maßstab für das Bedienungsangebot einer einzelnen Linie zu betrachten. Daher gelten diese Werte nicht nur für den straßengebunden ÖPNV, sondern beinhalten auch das Fahrtenangebot im SPNV und im Stadtbahnverkehr, die in einigen Städten auch lokale Funktionen übernehmen (z.B. RB38 in Bergheim, SPNV in Kerpen sowie Stadtbahnlinien in Frechen, Brühl, Hürth und Wesseling). Die Verbindungsqualität ist definiert über zwei Aspekte:  Taktfolge zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten getrennt nach Tagesprofilen und  maximale Umsteigehäufigkeit zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten. 74 In der Zwischenzeit sollte mit dem Busverkehr die zeitlichen Bedienungslücken des RB 38 durch das vorhandene Busangebot in diesem Korridor geschlossen werden. 86 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die einzelnen Kriterien der Verbindungsqualität sollen sich dabei an folgenden Hauptnachfragerelationen orientieren:  Verbindungskategorie I: Anbindung der Siedlungsgebiete an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerhalb des Kreises gelegene Kommunen.  Verbindungskategorie II: Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der Kommune an das eigene Stadtzentrum.  Verbindungskategorie III: Anbindung der Siedlungsgebiete der Stadtbereiche an die jeweiligen eigenen Stadtteilzentren innerhalb der Kommune.  Verbindungskategorie IV: Sonstige Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der eigenen Kommune. In Abb. 7.3-5 ist die Struktur der Verbindungshierarchie beispielhaft für eine Kommune dargestellt. Abb. 7.3-5: Verbindungskategorien 75 Die Einhaltung des Taktverkehrs auf den Linien sollte zur besseren Merkbarkeit bei den Fahrgästen eingehalten werden. Ist dies betrieblich nicht möglich, oder nur mit hohem wirtschaftlichem Aufwand zu betreiben, so kann bei begründeten Ausnahmen auf vertaktete Angebote verzichtet werden. Zu den schulverkehrsrelevanten Zeiten sind auf verschiedenen Linien Verstärkerfahrten erforderlich. Diese Fahrten orientieren sich in der Regel an den Schulanfangs- bzw. Schulendzeiten und fahren daher nicht in einem regulären Takt. Die Bedienungsstandards gelten nicht für reine Schülerverkehrslinien, die ausschließlich auf die Belange des Schülerverkehrs orientiert sind, gleichwohl auch allen übrigen Fahrgästen offenstehen. 75 Quelle: Eigene Darstellung 87 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Fahrten zwischen den jeweiligen Bereichen innerhalb und außerhalb des Kreises lassen sich nicht immer umsteigefrei realisieren. Daher sind bestimmte Umsteigevorgänge zwischen den jeweiligen Verbindungen zulässig. Nachfolgend ist die anzustrebende Bedienungs- und Verbindungsqualität im Rhein-Erft-Kreis dargestellt (siehe Abb. 7.3-6 bis 7.3-9). Für die Erfüllung der Taktvorgaben für die jeweiligen Stadtkategorien und Verkehrszeiten können auch die Verkehrsmittel im ÖPNV differenziert eingesetzt werden (Linienverkehr bei ausreichender Nachfrage und/oder bedarfsorientierte Angebote bei geringer bzw. bei sehr geringer Nachfrage). Diese Taktvorgaben müssen nicht von einer ÖPNV-Linie erbracht werden sondern können durch mehrere Linien oder Linienangebote im Schienen- und Straßengebunden ÖPNV auf unterschiedlichen Linienverläufen erbracht werden. 76 Verbindungskategorie I Anbindung der Stadtbereiche (Stadtzentren und Stadtteilzentren) an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen GebietsSiedlungsgebiete Mo-Fr Sa So max. kategorie Umsteigen HVZ NVZ SVZ von/nach von/nach 1 Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen Stadtzentrum Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Dörfliche Bereiche Ländliche Bereiche 30 30 60 60 60 60 30 30 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 30 60 60 60 60 120 60 60 60 120 120 120 0 1 1 1 1 2 2 Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen 3 Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen Stadtzentrum Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Dörfliche Bereiche Ländliche Bereiche Stadtzentrum Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Dörfliche Bereiche Ländliche Bereiche 30 30 60 60 60 60 30 60 60 60 60 60 30 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 120 60 60 60 60 60 120 60 60 60 60 120 120 30 60 60 60 60 120 60 60 60 60 120 120 60 60 60 120 120 120 60 120 120 120 120 120 0 1 1 1 1 2 0 1 1 1 2 2 4 Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen 60 60 60 60 120 120 60 60 60 60 120 120 60 60 60 60 120 120 60 120 120 120 120 120 1 1 1 1 2 2 Abb. 7.3-6: 76 Stadtzentrum 60 Stadtteilzentren/Ortsteilzentren 60 Stadtbereiche 60 Solitäre Bereiche 60 Dörfliche Bereiche 60 Ländliche Bereiche 120 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie I im Rhein-Erft-Kreis Die einzuhaltende Bedienungs- und Verbindungsqualität in den nachfolgenden Abbildungen soll nicht mit den vorhandenen Taktangeboten der ÖPNV-Produkte verglichen werden (z.B. 20-Min-Taktangebot auf den S-Bahnlinien bzw. 10-Minuten-Takt auf den Stadtbahnlinien), da deren Taktangebote durch die Bündelung und die damit verbundene höhere Nachfrage begründet sind. 88 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Verbindungskategorie II: Anbindung der Stadtbereiche innerhalb Kommune an das eigene Stadtzentrum GebietsSiedlungsgebiete Mo-Fr kategorie HVZ NVZ SVZ Sa So Max. Umsteigen von/nach von/nach 1 Stadtzentrum Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche 30 30 30 60 30 60 60 60 60 60 60 60 30 60 60 60 60 120 120 120 0 0 0 1 2 Stadtzentrum 3 Stadtzentrum Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche Stadtteilzentren/Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche 30 30 30 60 30 60 60 60 30 60 60 60 60 60 60 120 60 60 60 60 60 60 120 120 60 60 60 60 60 60 60 60 120 120 120 120 120 120 120 120 0 0 0 1 0 0 0 1 4 Stadtzentrum 60 60 60 120 60 60 120 120 60 60 60 120 120 120 120 120 0 0 0 1 Abb. 7.3-7: Stadtteilzentren/Ortsteilzentren 60 Stadtbereiche 60 Solitäre Bereiche 60 Ländliche Bereiche 120 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie II im Rhein-Erft-Kreis Verbindungskategorie III: Anbindung der Stadtbereiche an die jeweiligen eigenen Stadtteil- und Ortsteilzentren innerhalb der Kommune GebietsSiedlungsgebiete Mo-Fr Sa So Max. kategorie Umsteigen HVZ NVZ SVZ von/nach von/nach 1 Stadtteilzentren/ Ortsteilzentren 2 Stadtteilzentren/ Ortsteilzentren Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche 3 Stadtteilzentren/ Ortsteilzentren 4 Abb. 7.3-8: 30 60 60 30 60 60 Stadtbereiche 60 Solitäre Bereiche 60 Ländliche Bereiche 60 Stadtteilzentren/ Stadtbereiche 60 Ortsteilzentren Solitäre Bereiche 60 Ländliche Bereiche 120 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie III im Rhein-Erft-Kreis 60 60 60 30 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 120 60 60 120 120 120 120 120 120 120 0 0 0 0 0 0 60 60 120 60 120 120 60 120 120 60 120 120 60 120 120 60 120 120 120 120 120 120 120 120 0 0 0 0 0 1 89 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Verbindungskategorie IV: Sonstige Anbindung innerhalb der eigenen Kommune GebietsSiedlungsgebiete kategorie Mo-Fr HVZ NVZ SVZ Sa So Max. Umsteigen von/nach von/nach 1 Stadtbereiche 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 120 120 120 1 1 1 2 Stadtbereiche Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche 3 Stadtbereiche 60 60 60 60 120 120 60 60 60 60 120 120 60 60 60 60 120 120 60 120 120 120 120 120 120 120 120 120 120 120 1 1 1 1 1 1 4 Stadtbereiche Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche Stadtbereiche Solitäre Bereiche Ländliche Bereiche Stadtbereiche 120 120 Solitäre Bereiche 120 120 Ländliche Bereiche 120 120 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie IV im Rhein-Erft-Kreis 120 120 120 120 120 120 120 120 120 1 1 1 Abb. 7.3-9: Takt- und Platzangebot Die bereits vorher genannten Bedienungsstandards (siehe Abb. 7.3-6 – 7.39) können unterschritten werden, wenn die generierte Fahrgastnachfrage regelmäßig77 deutlich unterhalb den Sitzplatzkapazitäten der jeweiligen Fahrzeuge liegt. Ein Überschreiten der Standards ist möglich, wenn die Fahrgastnachfrage dauerhaft und deutlich oberhalb der jeweiligen Sitzplatzkapazitäten der Fahrzeuge liegt. Maßgebende Bezugsgrößen sind die Kennwerte „Maximale Besetzung pro Fahrtrichtung und Fahrt für den Zeitraum 06.00 bis 19.00 Uhr (Mo-Fr)“ und „Durchschnittliche Besetzung pro Fahrtrichtung und Fahrt“ für den Zeitraum 06:00 bis 19:00 Uhr (Mo-Fr) in Relation zu den Sitzplatzkapazitäten der jeweiligen Fahrzeuge. Dabei sollen auch sinnvolle Linienabschnitte gebildet werden, wo möglicherweise der Takt angepasst werden kann. Dies gilt insbesondere für längere Linienverläufe. Die o.g. Angaben dienen zur Orientierung. Sie sind Anhaltspunkt für die regelmäßige Prüfung des Leistungsangebotes hinsichtlich der Auslastung und Wirtschaftlichkeit:   77 Liegt die Nachfrage regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) deutlich unter den o.g. Angaben, ist eine Anpassung des Angebotes zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen, um die Wirtschaftlichkeit der Linie zu optimieren. Wird regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) eine Nachfrage über dem Niveau der o.g. Angaben erreicht, ist eine AngeDiese Anforderung bedeutet nicht, dass von den Verkehrsunternehmen für alle Linien regelmäßige Zählungen vorliegen müssen. Gefordert wird seitens des Aufgabenträgers, dass für die Entscheidung bzgl. der Anpassung/Veränderung des Bedienungs- und Leistungsangebotes einer Linie ausreichend belastbare Daten zur Fahrgastnachfrage vorliegen. 90 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 botsverdichtung und/oder eine Erhöhung der Kapazitäten (z.B. Umstellung von Normal- auf Gelenkbus) zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen um den Fahrkomfort der Linie zu optimieren, sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Für die Festlegung des Taktes sind im Sinne des Beförderungskomforts bzw. der Wirtschaftlichkeit neben der Taktgleichheit mit Anschlussverkehren vor allem das Platzangebot und die Sitzplatzverfügbarkeit die maßgebenden Kriterien. Bei der Dimensionierung des Platzangebotes (Sitz- und Stehplätze) sind die jeweils gültigen Standards des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu beachten.78 Orientierungswert für die Bemessung der Taktdichte (Fahrtenangebot) ist der Besetzungsgrad zwischen zwei Haltestellen in der Lastrichtung. Wenn sich Verkehrsteilnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrheitlich in eine Richtung bewegen bzw. bewegt werden, so wird diese Richtung als Lastrichtung bezeichnet. Der Takt soll so bemessen sein, dass die Fahrgäste in der Normalverkehrszeit immer einen Sitzplatz bekommen. Im Sinne eines wirtschaftlichen Betriebes In den Hauptverkehrszeiten können die Sitz- und Stehplatzkapazitäten ausgenutzt werden. Reisezeiten Die „Haus-zu-Haus-Reisezeit“ ist ein wichtiger Faktor für die ÖPNVNutzung. Für die Bewertung der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber dem IV soll im NVP des Rhein-Erft-Kreises als Bewertungskriterium das Verhältnis der Reisezeiten zwischen IV und ÖPNV gegenübergestellt werden. Für das Reisezeitverhältnis IV zu ÖV werden die in Abb. 7.3-10 folgenden Grundstandards für akzeptable Reisezeiten auf verschiedenen Fahrtrelationen festgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind Zeitzugaben für Zuund Abwege zu berücksichtigen. Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit Verbindungen Reisezeit MIV zu ÖPNV Regionale Verbindungen zum Oberzentrum (z.B.: Köln, Düsseldorf, Bonn)) nicht schlechter als 1 zu 1,5 Regionale Verbindungen zu benachbarten außerkreislichen Kommunen nicht schlechter als 1 zu 1,75 Regionale Verbindungen zwischen benachbarten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis nicht schlechter als 1 zu 1,75 Interkommunale Verbindungen innerhalb der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis mit Bezug auf das Stadtzentrum bzw. StadtteilOrtsteilzentren nicht schlechter als 1 zu 2 78 79 79 VDV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Beka-Verlag 2001 Zur besseren Verständlichkeit hier ein Beispiel: Im MIV beträgt die Reisezeit vom Ausgangsort bis zum Zielort 30 Minuten. Für den ÖPNV darf die Gesamtfahrzeit einschließlich möglicher Umsteigezeiten nicht länger als 45 Minuten dauern (max. Faktor 1,5). 91 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit Verbindungen Reisezeit MIV zu ÖPNV Andere Verbindungen innerhalb der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis nicht schlechter als 1 zu 2 Abb. 7.3-10: Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit Als regionale Verbindungen zum Oberzentrum werden Verbindungen mit ausgeprägten regionalen Verkehrsaufgaben und entsprechender Nachfrage definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindungen von SPNV- bzw. Stadtbahn-Linien mit hohen Fahrgeschwindigkeiten. Hier können zum Teil auch deutlich bessere Reisezeitverhältnisse zwischen MIV und ÖPNV insbesondere im Punkt-zu-Punkt-Verkehr (z.B. Bahnhof Stadt - Stadtzentrum Oberzentrum) erreicht werden. Auf diesen Verbindungen ist ein anderes Reisezeitverhältnis MIV:ÖPNV zu realisieren als auf interkommunalen und intrakommunalen Relationen mit vorrangiger Erschließungsfunktion. Dies gilt umso mehr für Verbindungen zwischen den Ortsteilen innerhalb einer Kommune. 7.3.3 Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten Für die Umsteigehäufigkeit gilt ebenso wie für Reisezeiten die Zielsetzung, diese so gering wie möglich zu halten. Als Größe der Umsteigehäufigkeit ist ein Bezug auf die überwiegende Anzahl von Umsteigevorgängen gewählt, der beim Fahrgast akzeptiert wird. In Abb. 7.3-11 sind die Grundstandards für die Anschlussbildung in vier Kategorien dargestellt. Als Verknüpfungspunkt wird eine Haltestelle bzw. ein Haltepunkt/Bahnhof definiert, an dem mehr als 100 Umsteiger pro Tag festgestellt werden. Dabei sind in den Hauptumsteigerelationen (mind. 50 umsteigende Fahrgäste pro Relation in beide Richtungen und pro Tag) möglichst direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezeiten zu gewährleisten. An festgelegten Verknüpfungspunkten ist eine betriebliche Anschlusssicherung durch ein geeignetes Betriebsleitsystem (RBL) zu gewährleisten. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z.B. systematische, nicht behebbare Behinderungen und Störungen durch MIV) sowie an Verknüpfungspunkten mit Umsteigewegen von mehr als 200 Metern ist ein Zuschlag von bis zu fünf bis zehn Minuten zulässig. 92 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 max. Umsteigezeit für mind. 200 Umsteiger in beiden Richtungen max. Umsteigezeit für mind. 50 Umsteiger in beiden Richtungen Umsteigeweg Anzahl der Linien (SPNV und Bus sowie 80 Stadtbahn) Grundstandards für Anschlussbildung min. min. Meter max. max. max. SPNV bzw. Stadtbahn /Bus 10 10 200 Bus/Bus 5 10 100 SPNV bzw. Stadtbahn /Bus 10 10 200 Bus/Bus 5 10 100 SPNV bzw. Stadtbahn /Bus 10 15 100 Bus/Bus 5 10 50 SPNV bzw. Stadtbahn /Bus 10 15 100 Bus/Bus 5 10 50 Verknüpfungspunkte Verknüpfungsform Verknüpfungspunkt erster Ordnung (mehr als 2.000 Umsteiger pro Tag) Verknüpfungspunkt zweiter Ordnung (1.000 bis 2.000 Umsteiger pro Tag) Verknüpfungspunkt dritter Ordnung (500 bis 1.000 Umsteiger pro Tag) Verknüpfungspunkt vierter Ordnung (100 bis 500 pro Tag) Abb. 7.3-11: mehr als 10 bis 10 bis 7 bis 4 Grundstandards für Anschlussbildung Im Kapitel 9.6.1 ist aufbauend auf den Qualitätsstandards ein Verknüpfungskonzept für die jeweiligen bedeutsamen Umsteigepunkte im RheinErft-Kreis dargestellt. Haltestellen mit Umsteigefunktion erster Ordnung bieten Umstiege zwischen SPNV, Stadtbahn, Straßenbahn und Buslinie, Haltestellen mit Umsteigefunktion zweiter Ordnung bieten Umstiege zwischen Straßenbahn und Buslinien, und schließlich bieten Haltestellen mit Umsteigefunktion dritter und vierter Ordnung Umstiege zwischen Buslinien an. An diesen Verknüpfungspunkten sollte auch hierarchisiert die unterschiedlichen Mobilitätsangebote im Sinne einer intermodalen Verknüpfung auch bereitgestellt werden. Ein Konzept hierzu ist im Kapitel 9.9 dargestellt. 7.4 Qualitätsstandards zum Betrieb 7.4.1 Fahrzeuge Neben den Haltestellen sind auch die Fahrzeuge eine Visitenkarte des ÖPNV. Alle Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und die rechtlichen Bestimmungen erfüllen. Eine höchstmögliche Qualität sollen alle zur Ver80 Schülerverkehrslinien nicht eingeschlossen 93 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 fügung stehenden Fahrzeuge einschließlich der Ersatzfahrzeuge haben. Sie sind sauber, modern, komfortabel und geeignet für den vorgesehenen Einsatz. Die nachfolgend definierten Anforderungen gelten für alle im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Bezüglich der Umweltstandards der Fahrzeuge sollen die Vereinbarungen zur Umstellung der Busflotte von VDV- Unternehmen in NRW81 zugrunde gelegt werden sowie die Richtlinie zur Fahrzeugförderung des Rhein-ErftKreises. Diese sehen vor, dass alle im Regelbetrieb eingesetzten Busse mindestens der Schadstoffgruppe 3 und bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen. Die Verkehrsunternehmen müssen beachten, dass in den Umweltzonen nur Busse mit für die Umweltzone zugelassener Plakette eingesetzt werden und von den Verkehrsverbotsbefreiungen nur dann Gebrauch machen, wenn keine andere organisatorische Lösung möglich ist. Die Verkehrsunternehmen wirken insbesondere durch organisatorische Maßnahmen darauf hin, dass von Subunternehmen ebenfalls in den Umweltzonen im Auftrag der Verkehrsunternehmen eingesetzte Busse bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen. Der Kreis fördert im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG Fahrleistungen entsprechend bestimmter Umweltstandards. Damit wurde die bis Juli 2014 angewandte Fahrzeugförderung abgelöst.82 Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen ist zudem die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.83 Für den Bereich der Personenbeförderung mit Linienbussen erfolgt eine Förderung der auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises im Linienbusverkehr gefahrenen Nutzkilometer im jeweiligen Förderjahr. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Umweltstandard des für die Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Linienbusses. Von den insgesamt für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mitteln werden nach folgendem Schlüssel den einzelnen Umweltstandards folgende Anteile zugewiesen:    81 82 83 Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. -reduzierten Antrieben (z. B. Brennstoff zellenantrieb, Hybridantrieb): bis zu 100 % der Fördersumme, Umweltklasse 2: Linienbusse mit EEV/Euro V bzw. Euro VI (Enhanced Environment friendly Vehicles): bis zu 95 % der Fördersumme, Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B 1): bis zu 15 % der Fördersumme. Zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, dem deutschen Städtetag sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. wurde am 01.07.2011 eine „Vereinbarung zur Umstellung der Busflotte von VDV-Unternehmen in NRW hin zu emissionsarmen Fahrzeugen“ abgeschlossen. Richtlinie des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.07.2014. Richtlinie über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) i. d. Fassung vom 18. Mai 2004. Die Richtlinie beinhaltet u. a. Regelungen über technische Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wie z. B. behindertengerechte Einstiege, Einstiegshilfen (Rampen, Absenkvorrichtungen, etc.), teilweise stufenfreie Sitzbereiche in Türnähe usw. 94 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die maximale Zuwendung je Nutzkilometer richtet sich je nach Umweltklasse.84 Mit dem Aufgabenträger können im Einzelfall Abweichungen von den Standards vereinbart werden. Bei Linien, die das Gebiet des Aufgabenträgers überschreiten, sind vom Aufgabenträger Abstimmungen mit den Nachbar-Aufgabenträgern vorzunehmen und einvernehmliche Festlegungen erforderlich. Der Fahrzeugeinsatz im Busverkehrssystem soll bei allen tätigen Verkehrsunternehmen, soweit es die betrieblichen Belange zulassen, hinsichtlich der Ausstattungsqualität vorrangig nach der verkehrlichen Bedeutung der Linien erfolgen. Für die Betriebsreserve können ggf. abweichende Standards vereinbart werden. Da die Orientierungsmöglichkeiten und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch FahrzeugAußenwerbung auf den Fensterflächen negativ beeinflusst werden, soll sie unterbleiben. Etwaige Verträge mit Vermarktungsfirmen sind zu beachten. Für die Ausstattung der Fahrzeuge werden von Seiten des Aufgabenträgers folgende Verbindlichkeiten festgelegt:   verbindliche Standards  fakultative Standards  Anforderungen an die Fahrzeuge für Linien mit regelmäßiger Bedienung Allgemeine Anforderungen Anforderungen für Neufahrzeuge 85 86  Niederflurtechnik  manuelle Klapprampe für Rollstuhlfahrer   Sondernutzungsfläche   digitale visuelle Fahrgast-Informationssysteme (Fahrtzielanzeige außen, Haltestellenanzeige innen) digitale akustische Fahrgast-Informationssysteme (Haltestellenansage) Multifunktionsanzeige innen       Klimaanlage   getönte Isolierverglasung   Videoüberwachung   Außenlautsprecher (Fahrermikro oder digital Ansteuerung) Notruffunktion („Überfalltaste“ beim Fahrer) Systeme zur Beeinflussung von Lichtsignalanlagen       Abb. 7.4-1: 84 85 86 Ausstattung der Fahrzeuge Die Höhe der Zuwendungen pro Nutzkilometer sind in der Richtlinie des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 24.07.2014 dargestellt. Merkmale der „Niederflurtechnik“: Einstiegshöhe 320 mm + 20 mm, Kneeling-System mit Absenkungen um ca. 70 mm und Einstiegshilfe. Die Anforderung „Niederflurfahrzeug“ erfüllen Fahrzeuge, bei denen „mindestens 35% der für Fahrgäste verfügbaren Stehplatzflächen (bzw. des vorderen Teilfahrzeugs bei Gelenkbussen) eine stufenlose Fläche bilden und Zugang zu mindestens einer Betriebstür bieten.“; siehe auch EU-Richtlinie 2001/85/ EG (sog. „EU-Busrichtlinie“) Ausnahmen bzgl. des Vorhandenseins einer Einstiegshilfe (i.d.R. Rampe) können mit dem Aufgabenträger vereinbart werden. Fahrzeuge ohne Einstiegshilfe sollten von den Unternehmen möglichst nicht auf Linien mit hoher Bedeutung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen eingesetzt werden und sollten nach Ablauf der acht Jahren nach Neuanschaffung nicht mehr zur Anwendung kommen. 95 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Bei den Fahrzeugen, die in TaxiBus- bzw. AST-Verkehren eingesetzt werden, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:      Fahrzeugalter max. 10 Jahre, Kommunikationstechnik zur Kontaktaufnahme mit dem Verkehrsunternehmen (Funk oder Handy), Pkw mind. 4 Türen, Kleinbus mind. 1 Tür für problemlosen Fahrgastwechsel, Kennzeichnung mit Liniennummer/Zielschild bzw. „AST“ als Aufsteckschild (alternativ an/hinter der Frontscheibe). Für den Fahrgast deutlich erkennbar angebrachte Kontaktadresse inkl. einer Tel.-Nr., an die beispielsweise Beschwerden gerichtet werden können. Um mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen, wirken die Verkehrsunternehmen darauf hin, dass pro TaxiBus- bzw. AST-Linie mindestens in einem Fahrzeug die Voraussetzungen für die Mitnahme von Kinderwagen, Rollatoren und falt-/klappbaren Rollstühlen usw. erfüllt werden. Betreibt ein Auftragnehmer mehrere Linien in einem Teilraum, kann ein Fahrzeug mit dieser Anforderung auch für mehrere Linien vorgehalten werden. Die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Bürgerbusfahrzeugen leiten sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 14 ÖPNVG NRW ab.87 7.4.2 Betrieb und Sauberkeit Wichtigster Punkt beim Betrieb ist die Entsprechung des ÖPNVLeistungsangebotes mit den Vorgaben des Fahrplans. Betriebszeiten, Taktfolge und vorgesehene Umsteigemöglichkeiten müssen eingehalten werden. Verfrüht durchgeführte Fahrten (<0 Minuten) oder Verspätungen ab 20 Minuten gelten als Fahrtausfall. Die Auswirkungen solcher Betriebsbeeinträchtigungen auf die Fahrgäste sind durch eine angemessene Anzahl von Reservefahrzeugen sowie eine ausreichende Personalreserve zu berücksichtigen, wobei diese den Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht lassen sollen. Pünktlichkeit ist eine Grundanforderung an einen attraktiven ÖPNV. Gelegentliche Störungen und Verspätungen von weniger als 3 Minuten müssen als unvermeidbar angesehen werden. Im Straßenraum geführte Verkehrsmittel können dieser Anforderung jedoch nicht immer gerecht werden, weil sie unter anderem Behinderungen durch den MIV ausgesetzt sind. Solche Behinderungen haben Fahrzeitverlängerungen zur Folge. Um dem entgegenzuwirken, sind die regelmäßig auftretenden Behinderungen im Straßenraum durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzubauen. Sowohl im Bereich der Haltestellen als auch bei den Fahrzeugen im ÖPNV ist Sauberkeit ein wichtiger Punkt. Beschwerden über mangelnde Sauberkeit sind von Seiten des Verkehrsunternehmens zeitnah nachzugehen. Die 87 Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (VV-ÖPNVG NRW), Auszug zur Bürgerbusförderung Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW). 96 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Fahrzeuge sind in einem einwandfreien Zustand zu betreiben. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:      Alle Fahrzeuge sind zu Betriebsbeginn in einem einwandfreien und sauberen Zustand (gepflegtes optisches Erscheinungsbild) zu halten. Erhebliche Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraumes sind während der Fahrt bei nächstmöglicher Gelegenheit zu beseitigen oder das Fahrzeug ist auszuwechseln. Fahrzeuge dürfen nicht weiter eingesetzt werden, wenn sicherheitsrelevante Vandalismusschäden auftreten. Dann ist das Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug kurzfristig auszutauschen. In den Fahrzeugen sind angemessene klimatische Verhältnisse88 bezogen auf die jeweilige Jahreszeit zu gewährleisten; das Wohlbefinden der Fahrgäste ist zu sichern. In den Fahrzeugen dürfen keine funktionalen Störungen von Einrichtungen zur Fahrgastinformation (optisch/akustisch) und anderen Geräten vorliegen (Bsp.: Fahrkarten-Entwerter). 7.4.3 Fahrpersonal In einem modernen Dienstleistungsunternehmen hat der Kunde Anspruch auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Die Anforderungskriterien können zukünftig im Zuge des Qualitätscontrollings noch detaillierter ausgearbeitet werden und stellen sich heute wie folgt dar:        88 Das Fahr- und Servicepersonal soll äußerlich gepflegt erscheinen. Das Fahrpersonal muss ausreichende Kenntnisse zu den Themen Fahrplan, Liniennetz und Tarif haben. Ortskunde wird vorausgesetzt. Über Störungen wie Linienwegänderung, Verspätung usw. sind die Fahrgäste umgehend zu informieren. Das Fahrpersonal muss umfassende Kenntnisse über die Tarifstrukturen verfügen, so dass auch ein Ticketverkauf im Bus nach wie vor möglich ist. Entsprechende laufende Schulungen sind daher unumgänglich. Das Fahrpersonal muss sich grundsätzlich freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit gegenüber den Fahrgästen verhalten. In den Fahrzeugen sollen die Fahrgäste jederzeit mit dem Personal in Kontakt treten können. Ansprachen während der Fahrt dürfen nur in Notfällen geschehen. Das Fahrpersonal muss technisch in der Lage sein, Hilfs- und Rettungsmaßnahmen schnell zu ergreifen. Das Fahrpersonal hat besondere Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu nehmen. Der Begriff „mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“ betrifft dabei nicht nur Fahrgäste mit Gehbehinderung, Rollstühlen und/oder Sehbehinderung, sondern umfasst ausdrücklich alle Personen mit Einschränkungen, welche aktuell eine eigenständige, selbstbestimmte, unabhängige und sichere Nutzung des ÖPNV nicht ermöglichen. Definition „angemessene klimatische Verhältnisse“: In Anlehnung an VDV Schriften Nr. 230, Rahmenempfehlungen für Stadt-, Niederflur-, Linienbusse (September 2001). 97 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis  ENTWURF - Mai 2015 Mitarbeiterschulungen zu betrieblichen Themen, Kundenorientierung und Arbeitssicherheit sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das Fahrpersonal durchläuft regelmäßig Schulungen zu den Themen Deeskalation, wirtschaftliches Fahren und Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste. Die Themenstellungen sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen. 7.4.4 Service und Sicherheit Im Rhein-Erft-Kreis vorhandene Vertriebswege für den ÖPNV sind zu erhalten und bei Bedarf weiter auszubauen. Das Personal in den KundenCentern soll kompetent, freundlich und hilfsbereit auf die persönlichen ÖPNVBedürfnisse der Kunden eingehen. Über reine Verkaufstätigkeiten hinaus erbringt das Personal als Ansprechpartner für alle Kundenbelange in Bezug auf Tarif und Fahrplan Beratungsleistungen (Mobilitätsberatung). In den Verkaufsagenturen soll das Personal kompetent bezüglich des Verkaufs von Fahrscheinen sein. In einem modernen Dienstleistungsunternehmen haben die Kunden Anspruch auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Es gehört zu den Grundanforderungen an die Mitarbeiter, dass diese in jeder Situation ruhig und höflich reagieren. Weiterhin muss das Verkehrsunternehmen auch telefonisch erreichbar sein. Zu berücksichtigen sind die Themen Fahrplanauskünfte, Tarifinformationen, Beschwerden, Meldungen zu ausgefallenen Fahrausweisautomaten und sonstiger Infrastruktur sowie Schadensfälle. Die telefonische Erreichbarkeit kann durch das Verkehrsunternehmen selbst oder durch ein CallCenter sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit zu den Themen Fahrplan, Tarif und Beschwerden sollte die maximalen täglichen Betriebszeiten des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis umfassen. Eine andere wichtige Quelle für die Fahrgastinformation sind die Aushänge, Tarif-Informationen, Fahrpläne sowie, falls schon vorhanden, dynamische Abfahrtsinformationen an den Haltestellen. Diese sollen einheitlich gestaltet und leicht verständlich aufgebaut sein. Fehlende Fahrplanaushänge und Tarifinformationen an Haltestellen sollen innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Mangels ersetzt werden. Zudem sind auf jedem Aushang und Informationsmaterial die Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mail) der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen anzugeben. Diese dienen einerseits für Auskünfte und andererseits für Störungsmeldungen. Ebenfalls wichtig für die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens rund um die Uhr ist der Internetauftritt. Dieser ist immer auf den aktuellen Stand zu bringen und die tagesaktuellen Hinweise hinsichtlich betriebliche Störungen, Umleitungen usw. sind deutlich sichtbar darzustellen. 98 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 7.5 ENTWURF - Mai 2015 Qualitätsstandards zur Infrastruktur 7.5.1 Fahrweg Neben den Haltestellen bestimmen der Zustand und die Qualität des Fahrweges in hohem Maße die Beförderungsqualität. Ein störungsfreier Betrieb auf den Fahrwegen zwischen den Haltestellen ist immer anzustreben. Daher sind die Fahrwege insbesondere für die Stadtbahn gemäß BoStrab/EBO und Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch vorausschauende Instandhaltungsintervalle in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Im Rahmen weiterer Umbaumaßnahmen im Stadtbahnbereich ist sicherzustellen, dass für den Fahrgast attraktive Beförderungsgeschwindigkeiten erzeugt werden, die eine echte Konkurrenz zum MIV darstellen können. Grundsätzlich soll daher die Stadtbahn im Straßenraum eine Vorrangschaltung an allen Knotenpunkten bekommen. Der Busverkehr benutzt das bestehende Straßennetz. Innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Nahverkehrsplans ist nicht mit einer Vielzahl einschneidender Veränderungen im Hauptverkehrsstraßennetz zu rechnen. Für den Busverkehr ist die Sicherung eines stabilen Betriebsablaufes auch bei steigenden Verkehrsbelastungen im Kraftfahrzeugverkehr das vordringliche Ziel. Für den Busverkehr gelten folgende Anforderungen an die Fahrwege89:  Führung des Busverkehrs auf Straßen mit Vorfahrtsregelungen.  Störungsfreier Fahrverlauf für Busse durch Vorrangschaltungen an den LSA-Anlagen.  Reduzierung von Streckenabschnitten mit weniger als 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit auf das unbedingt notwendige Maß90.  Errichtung von Buskaps statt Busbuchten innerhalb der Ortsdurchfahrten (außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Busbuchten so anzulegen, dass eine rasche Ein-und Ausfahrt der Busse sowie ein barrierefreier Ein-/Ausstieg sichergestellt ist). (vgl. Kap. 7.5.2)  Sicherstellung Befahrbarkeit der Straßen für den Begegnungsfall Bus/Bus. 7.5.2 Haltestellen Die Ausstattung und Optik der Haltestellen definiert in hohem Maße die Beförderungsqualität eines ÖPNV-Systems. Die Haltestellen bilden für den Fahrgast den Zugang zum Verkehrssystem und dienen damit als Visitenkarte. Der Fahrgast erhält den wichtigen ersten Eindruck an der Haltestelle, an der er in das ÖPNV-System eintritt. Die Haltestelleninfrastruktur hat sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Fahrgäste auszurichten. Gestaltung 89 90 Unter Berücksichtigung der Zustimmung des Straßenbaulastträgers sowie der jeweiligen Verkehrsbelastung Bestehenden Tempo-30-Zonen oder Abschnitte mit 30 km/h im Kreisgebiet sollen beibehalten werden. Es geht nur darum, dass in Zukunft bei Entscheidungen bezüglich Errichtung neuer geschwindigkeits-reduzierenden Abschnitte die Belange des ÖPNV stärker als bisher beachtet werden. 99 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 und Design sollen ein unverwechselbarer Ausdruck des Selbstverständnisses des ÖPNV sein und ein positives Image transportieren. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen werden berücksichtigt und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes beachtet, das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste wird berücksichtigt. Mit dem neuen ab dem 1. Januar 2013 gültigen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird der Barrierefreiheit im ÖPNV eine wichtige Bedeutung zugemessen. Die neue Vorschrift des §8 Abs. 3 im PBefG verlangt, dass im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen beachtet werden. Daher soll für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit aller ÖVAnlagen erreicht werden. Von dieser Frist kann gemäß §8 Abs. 3 des PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan konkrete Ausnahmen benannt und auch begründet werden. Darüber hinaus bestimmt §62 Abs. 2 des PBefG, dass die Länder – soweit dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist – den in § 8 Abs. 3 des PBefG genannten Zeitpunkt abweichend vom 01. Januar 2022 festlegen können, sowie Ausnahmetatbestände bestimmen können, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen.91 Die Ausstattung der Haltestellen richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen, der Anzahl der Linien und dem Umsteigeaufwand. Die Qualitätsstandards dieses NVP richten sich dabei vorrangig auf die Bushaltestellen, da für den SPNV eigene Vorgaben beim Nahverkehr Rheinland (NVR) und bei der DB Station & Service vorhanden sind. Dies gilt auch für die Stadtbahnstrecken der HGK, auf denen KVB und SWBV die Linien 7, 16 und 18 in den Städten Frechen, Wesseling, Brühl und Hürth betreiben. Der Rhein-Erft-Kreis definiert im Nahverkehrsplan Anforderungen an die Ausgestaltung der Bus-Haltestellen. Diese sind ausdrücklich als Empfehlungen an die kreisangehörigen Kommunen zu verstehen, um langfristig eine möglichst für den Fahrgast einheitliche Haltestellen-Infrastruktur im Kreisgebiet schaffen zu können. Insbesondere für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung ist eine durchgängig einheitliche Gestaltung der für sie relevanten Elemente in ihrer Reisekette von hoher Bedeutung. Für die Stadtbusverkehre der Städte Hürth, Brühl und Wesseling können die Aufgabenträger eigene Qualitätsvorgaben für ihre Haltestellen treffen. Die Gestaltung gemeinsamer Haltestellen zwischen den Regional- und Stadt91 Siehe hierzu ÖPNV-Zukunftskommission des Landes NRW (Seite 32): „Der größte Bedarf an finanziellen Mitteln wird sich im Ausbau der Haltestellen der Stadtbahnbzw. Straßenbahn-Systeme ergeben. Beim Ausbau der Haltestellen im Straßenraum sowohl im Busbereich als auch im Bahnbereich ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf. Im Zuge des Ausbaus der Haltestellen und Straßen können jedoch weitere den ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) positiv beeinflussende Kriterien verbessert werden wie die grundsätzliche Erreichbarkeit der Haltestellen (z.B. auch durch Querungshilfen) und Umsetzung von Beschleunigungseffekten z.B. in der Betriebsabwicklung (z.B. Verkürzung der Fahrgastwechselzeiten). Darum profitieren alle Nutzer des ÖSPV und auch die Unternehmen von der Aufstellung und Umsetzung entsprechender Barrierefreiheits-Programme.“ Die Kommission empfiehlt entsprechende Barrierefreiheits-Programme in die Nahverkehrspläne mit einer Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aufzunehmen; die öffentlichen Haushalte müssen entsprechende Programme finanziell sichern. Barrierefreiheit des ÖPNV im Straßenraum muss auch zur Aufgabe der Straßenbauverwaltungen werden. 100 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 buslinien sind zwischen den jeweiligen Aufgabenträgern abzustimmen. Die Bus-Haltestellen werden in folgende Kategorien für die Entwicklung eines Baukastensystems in der Ausstattung gegliedert:     Typ A: Bushaltestellen an zentralen und regional bedeutsamen Verknüpfungspunkten (SPNV/Bus bzw. Stadtbahn/Bus und Bus/Bus).  Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 1. Ordnung. Typ B: Bushaltestellen an anderen Verknüpfungspunkten bzw. Bushaltestellen mit hoher Verkehrsbedeutung: - Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 2. und 3. Ordnung. - Bus-Haltestellen mit mehr als 200 Ein- und Aussteigern pro Tag. - Bus-Haltestellen in Stadtteilzentren. - Bus-Haltestellen an wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Typ C: Bushaltestellen mit mittlerer bis geringer Verkehrsbedeutung. - Bus-Haltestellen mit hohem bis mittlerem Fahrgastaufkommen (50 bis 200 Ein- und Aussteiger pro Tag). Typ D: Bushaltestellen mit sehr geringer Verkehrsbedeutung. - Bus-Haltestellen mit niedrigen Fahrgastaufkommen (< 50 Ein- und Aussteiger pro Tag). Die nachfolgend festgelegten Ausstattungsstandards sollen bei Neu- und grundhaften Ausbaumaßnahmen realisiert werden (siehe Abb. 7.5-1). Vorhandene Haltestellen, welche nicht den Standards entsprechen, sollen, soweit es die finanziellen Möglichkeiten und die Fördersituation ermöglichen, angepasst werden.92 Die genaue Zuordnung der jeweiligen Haltestellen im Kreisgebiet sowie die Umbauprioritäten müssen anhand eines aktuellen Haltestellenkatasters erfolgen. Hierzu finden Gespräche mit dem VRS und benachbarten Aufgabenträgern statt, wie ein Haltestellenkataster inhaltlich aufgebaut werden soll und wie dieses laufend gepflegt werden kann. Es werden folgende zwei Verbindlichkeitsstufen vorgesehen:  verbindliche Standards  fakultative Standards  (Prüfung des jeweiligen Nutzen-/ Kosten-Verhältnisses) 92 Je nach Lage der Haltestelle im Straßenraum und im Siedlungsbereich sowie nach Klassifizierung der Straße ergeben sich unterschiedliche Baulastträgerschaften (Kommune, Kreis, Landesbetrieb Straßen NRW). Hier sind im Vorfeld entsprechende Abstimmungen durchzuführen, damit einheitliche Standards umsetzbar sind. 101 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Haltestellentyp Ausstattungsmerkmale Typ A Typ B Typ C Typ D Notrufsäule   Wartehalle und Sitzgelegenheiten  Beleuchtung Abfallbehälter            Ticketautomaten   Zeichen 224 StVO, Haltestellenname, Linienkennzeichnung, Verbundkennzeichnung, VU-Kennzeichnung     Fahrplan- und Tarifinformation Linienplan        Umgebungsplan Linienplan SPNV/Stadtbahn     Uhr Lautsprecher    DFI Infosäule      Vitrine    Sicherheit Service und Komfort Informationen 93 Barrierefreiheit Stufenfreier Zugang zum Bussteig     Hochbord als Formstein; Buskapstein als Regelanwendung Spalt-/stufenarmer Ein- und Ausstieg ins/aus dem Fahrzeug         3,00 m Mindesttiefe der Aufstellfläche 2,50 m Standardtiefe (2,00 m Mindesttiefe) der Aufstellfläche; Durchgangsbreiten mind. 1,50 m (Bewegungsräume für Personen mit Mobilitätseinschränkung)    Hindernisfreie Fläche 2,50 x 2,50 m im Bereich der zweiten Bustür (absolute Mindestgröße 2 x 2 m) Taktiles Leitsystem Hauptinformationen im Zwei-Sinne-Prinzip                 Komfort und Kundenservice Kundenzentrum bzw. Verkaufsstelle im Nahbereich Abb. 7.5-1: 93 Fahrradabstellmöglichkeiten (im Einzelfall; abhängig von B&R-Potenzial) Ausstattung der Haltestellen   Siehe hierzu folgende Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Heft „direkt 64/2008“ (Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen). Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ (Stand Mai 2009) Sozialverband VdK Deutschland e. V., Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung (2008) Barrierefreie Mobilität – Barrierefrei im Verkehrsraum (Detailinfos & Planungsbeispiele für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum); Homepage: www.barrierefrei-mobilitaet.de Agentur Barrierefrei NRW; Homepage: www.ab-nrw.de 102 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die Haltestellen sind stets in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Hierzu gehören:  Haltestellen mit Wartehalle sind einer Sauberkeitskontrolle zu unterziehen und bei Bedarf zu reinigen. Grobe Verunreinigungen, welche die Nutzung der Haltestelle für die Fahrgäste nennenswert beeinträchtigen, sind unabhängig von den Reinigungszyklen unverzüglich zu entfernen.  Fehlende oder beschädigte Kundeninformationen (z.B. Fahrpläne, Tarif-Informationen) sind unverzüglich zu ersetzen.  Auffällige bzw. großflächige Graffiti-Beschmierungen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Reinigungs- und Kontrollintervalle sind so anzulegen, dass dies nicht zu höheren Unterhaltungskosten94 führen wird. 94 Die Unterhaltung der Haltestellen wird in der Regel allein durch die jeweiligen Kommunen geleistet. Dieser Punkt ist daher mit den Städten im Rhein-Erft-Kreis abzuklären. 103 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 8 ENTWURF - Mai 2015 Zusammenfassende Bewertung des ÖPNVAngebotes Die Analyse des ÖPNV-Angebotes auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises basiert auf der Grundlage des Fahrplanstandes 2012/2013. Für die Bewertung des vorhandenen Angebotes dienen die Indikatoren aus den Qualitätsstandards aus Kap. 7. Somit wird eine zielorientierte Bewertung des ÖPNV-Angebotes durchgeführt. Diese Analyse setzt sich zusammen aus:     8.1 Erschließungsqualität, Verbindungs- und Umsteigehäufigkeit, Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV und Linienbezogenen Bewertung (u.a. Produkte). Zielorientierte Bewertung 8.1.1 Erschließungsqualität Die Betrachtung zum Einzugsbereich von Haltestellen dient dem Ziel, nicht ausreichend mit dem ÖPNV erschlossene Siedlungsbereiche im Rhein-ErftKreis zu identifizieren. Die flächenhafte Erschließungsqualität des ÖPNVSystems im Rhein-Erft-Kreis wird durch eine haltestellenbezogene Betrachtung beurteilt. Dabei werden die Grenzwerte für maximale Fußgängerentfernungen in Metern aus Abb. 7.3-1 zur nächsten ÖPNV-Haltestelle als Maßstab herangezogen. Betrachtet man die Haltestelleneinzugsbereiche für einen Werktag mit allen Linien (ohne AST und Bürgerbus95) (siehe Abb. 8.1-1), so lässt sich erkennen, dass die Einwohner des Rhein-Erft-Kreises gut mit dem ÖPNV erschlossen sind. Kreisweit sind 93,4 Prozent der Einwohner mit dem ÖPNV erschlossen (siehe Abb. 8.1-2). Werden Linien, welche ausschließlich auf den Schülerverkehr ausgerichtet sind, bei der Betrachtung der Erschließungsqualität ausgeschlossen, so sind 91,8 Prozent der Einwohner des Rhein-ErftKreises mit dem ÖPNV erschlossen. Ein Rückgang der Erschließungsqualität ist vor allem in Pulheim zu verzeichnen (siehe Abb. 8.1-2). Erschließungslücken ergeben sich, wie in Abb.8.1-1 visualisiert, vor allem in den Stadtrandbereichen (Arrondierungsbereiche). Diese sind aufgrund des vorliegenden Straßennetzes nicht ohne weiteres mit dem Linienverkehr zu erreichen (Tempo-30-Zonen, Begegnungsfälle Bus/Bus, Sackgassen etc.). 95 Bei der Betrachtung von Haltestelleneinzugsbereichen werden keine flexiblen Bedienungsformen mitbetrachtet, da diese ausschließlich der Grundversorgung in Schwachverkehrszeiten und/oder in dünn besiedelten Bereichen dienen. Die Bemessung der Erschließung wird daher nur unter Betrachtung des regulären Liniennetz- und Taktangebotes durchgeführt. Nur durch den Ausschluss von flexiblen Bedienungsformen können Bedienungslücken im vertakteten Linienangebot identifiziert werden, die vor allem nicht zu dünn besiedelten Bereichen zählen. Aus diesem Grund werden Erschließungslücken erst ab über 250 nicht Erschlossenen Einwohnern genannt. 104 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 8.1-1: 96 ENTWURF - Mai 2015 Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis (inkl. Schülerverkehrslinien) 96 Quelle: Eigene Darstellung 105 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 In Hinblick auf die Akzeptanz des ÖPNV-Angebotes bei den Wahlfreien (ÖVKunden mit Pkw-Verfügbarkeit) sind Haltestellen mit einem Fahrtentaktangebot von gleich oder mehr als 30 Minuten (mind. 2 Fahrtenpaare pro Stunde) prädestiniert. Dies gilt insbesondere in der Hauptverkehrszeit. Hier zeigt sich, dass Bergheim, Hürth und Frechen mehr als 80 Prozent der Einwohner erschlossen sind. Dagegen ist in der Stadt Elsdorf nur noch jeder dritte Einwohner mit einem ÖPNV-Angebot mit gleich oder mehr als zwei Fahrten pro Stunde erschlossen. An Sonn- und Feiertagen sind im Rhein-Erft-Kreis nur noch 60 Prozent der Einwohner mit den Haltestellen des Linienverkehrs erschlossen. Größere Erschließungslücken bei Betrachtung des ÖPNV-Angebotes an einem Sonntag sind vor allem in den Städten Bedburg, Elsdorf, Pulheim und Erftstadt, in Folge von fehlenden Verbindungen, vorhanden. Diese Gebiete sind aber mit dem AST abgedeckt. In den Städten Brühl, Hürth und Wesseling verkehren keine Stadtbusverkehre an Sonntagen, so dass einige Stadtbereiche nicht mehr mit dem Linienverkehr erschlossen sind. Auch hier sind allerdings viele Gebiete mit dem AST abgedeckt. Mit dem ÖPNV erschlossene Einwohner im Rhein-Erft-Kreis (in %) Werktag mit Schüler- Werktag ohne Schülerverkehrslinien verkehrslinien Bedburg Brühl Bergheim Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-Erft-Kreis Abb. 8.1-2: 96,6 96,6 95,0 93,8 97,6 97,6 90,1 90,1 91,5 89,1 96,8 96,0 98,3 98,0 87,2 85,3 84,4 74,1 97,0 97,0 93,4 91,8 97 Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis HVZ 30-MinutenTakt Sonntag 74,0 72,3 81,6 33,3 58,3 82,1 87,1 62,1 55,9 79,7 70,3 69,4 58,5 62,7 12,8 57,9 68,1 60,2 62,3 46,2 87,0 60,0 Insgesamt ist das ÖPNV-Netz im Rhein-Erft-Kreis weitestgehend lückenlos und ohne gravierende Mängel in der Erschließung. Die zentralen Bereiche der Städte sind durch eine hohe Erschließungswirkung gekennzeichnet, die Städte insgesamt weisen durch das dichte Haltestellennetz im ÖPNV und SPNV eine gute bis sehr gute Erschließungsqualität auf. In Abb. 8.1-3 sind die Erschließungslücken mit der Anzahl der nicht erschlossenen Einwohner in den jeweiligen Städten aufgelistet. Zu Lokalisierung der Erschließungslücken sind in der Abb. 8.1-1 die Erschließungslücken über 250 Einwohner nummeriert dargestellt. 97 Quelle: Eigene Darstellung 106 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Nr. Stadt ENTWURF - Mai 2015 Beschreibung nicht erschlossene Einwohner (mit Schülerverkehrslinien) 1 Pulheim Stommeln - Bereich Bruchstraße unter 250 2 Pulheim Stommelerbusch - Bereich Hahnenstraße unter 250 3 Pulheim Sinnersdorf - Bereich Mutzenrather Weg 562 4 Pulheim 319 6 Pulheim Bereich Venloerstraße/Worringerstraße Bereich Venloerstraße/Worringerstraße/Orrer Straße Bereich Venloerstraße/Orrer Straße/ Bonnstraße 7 Pulheim Bereich Steinstraße/Venloerstraße 533 8 Pulheim Sinthern - Bereich Dammstraße/Martinstraße 606 9 Bergheim Rheidt - Bereich Nikolaus-Adams-Straße 263 5 Pulheim 1.590 1.014 10 Bergheim Niederaußem - Bereich Brandenburger Straße 11 Bergheim Thorr - östlich Zievericherstraße 408 12 Bergheim Bereich Oleanderstraße 420 13 Elsdorf Bereich Waldstraße 597 14 Elsdorf Bereich Mausweg 469 15 Elsdorf Heppendorf - Bereich Am Weiher 312 16 Kerpen Manheim - Bereich Berrendorfer Straße unter 250 17 Kerpen Buir - Bereich Broichstraße unter 250 18 Kerpen Blatzheim - südlicher Bereich Kunibertusstraße 449 19 Kerpen Blatzheim - nördlicher Bereich Kunibertusstraße 604 20 Kerpen Bereich Brüsseler Straße 580 21 Kerpen Bereich Regengasse 293 22 Kerpen 23 Kerpen Bereich Broichmühlenstraße/Holzgasse Sindorf - Bereich Kerpener Straße/ Zum Breitmaar/ Breite Straße 24 Kerpen Sindorf - Gustav-Heinemann-Straße 394 25 Kerpen Horrem - Bereich Grabenweg 376 26 Kerpen Horrem - Bereich Kettelerstraße 368 27 Kerpen Horrem - Bereich Apollinarisstraße 28 Frechen Königsdorf - Bereich Carl-von-Linne-Straße 29 Frechen Bereich Johannisstraße 414 30 Erftstadt Kierdorf - Bereich Wiesenstraße 496 31 Erftstadt Lechenich - Bereich Vilskaul 437 32 Erftstadt Lechenich - Bereich Dr.Josef-Fieger-Straße 33 Erftstadt Lechenich - Bereich Elsa-Brändström-Straße 34 Erftstadt Lechenich - Bereich Zehntwall 406 35 Erftstadt Lechenich - Bereich In der Komm 342 36 Erftstadt Bliesheim - Bereich Am Kreuz 37 Brühl Schwadorf - Bereich Lindenstraße 38 Wesseling Abb. 8.1-3: Keldenich - Bereich Bodelschwinghstraße Erschließungslücken im Rhein-Erft-Kreis unter 250 1.063 1.275 1.108 unter 250 1.361 unter 250 unter 250 404 318 107 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 8.1.2 Verbindungs- und Umsteigequalität Die Erreichbarkeit aller relevanten Ziele mit den Komponenten Bedienungsund Umsteigehäufigkeit ist ein wichtiger Faktor eines attraktiven Nahverkehrsangebots. Die wichtigsten Quell- und Zielverkehrsgebiete sind möglichst zeitgünstig und auf direktem Wege ohne Umstiege miteinander zu verbinden sowie möglichst häufig zu bedienen. Für die Bewertung der Verbindungs- und Umsteigequalität wird unter Berücksichtigung verschiedener raumstruktureller Kennwerte das vorhandene ÖPNV-Angebot im Hinblick auf das Taktangebot analysiert. Untersucht werden die Verbindungsund Umsteigehäufigkeiten ausgewählter Verkehrszellen. Die Bewertung der Verbindungs- und Umsteigehäufigkeit erfolgt dabei für jede Verkehrszelle im Kreisgebiet und für jede Verkehrszeit. Grundlage hierfür sind die Qualitätsstandards in Kapitel 7. Die Angebotsqualität im ÖPNV des Rhein-Erft-Kreises ist insgesamt als gut, in der Hauptverkehrszeit sogar als gut bis sehr gut zu bewerten. Weite Teile des Kreisgebietes werden tagesdurchgängig mit einem Taktangebot bedient. In der HVZ wird auf vielen Linien ein 30-Minuten-Takt angeboten, weitestgehend alle Linien verfügen mindestens über einen 60-MinutenTakt, der auch in der SVZ und am Wochenende vorgehalten wird. In Hinblick auf die Anbindung aus den Städten des Rhein-Erft-Kreis an das Oberzentrum Köln ist die Verbindungsqualität für alle Städte im Rhein-ErftKreis als gut anzusehen. Zu den benachbarten Kommunen außerhalb des Rhein-Erft-Kreis ist die Verbindungsqualität aufgrund der Verbundgrenzen (VRR und AVV) als ausreichend anzusehen und wird fast ausschließlich durch den SPNV wahrgenommen. Busverbindungen von und zu den benachbarten Kommunen im Kreis Düren werden kaum nachgefragt. Dies belegt auch die Quell-/Ziel-Mobilität. Lediglich einzelne Verbindungen entsprechen nicht den definierten Standards. Zu unterscheiden ist hier grundsätzlich zwischen Defiziten in der Vertaktung und Defiziten bei den Vorgaben zur Umsteigehäufigkeit. In Hinblick auf das Taktangebot entsprechen die allermeisten Anbindungen mindestens den definierten Standards. Die Analyse der Umsteigehäufigkeit ergibt einzelne Defizite in der Anbindung auf verschiedenen Relationen. In Abb. 8.1-4 sind die jeweiligen Verbindungsmängel stadtbezogen benannt. Bezogen auf die jeweiligen Verkehrszeiten ergeben sich auf vielen Linien unterschiedliche Betriebszeiten. Gerade am Samstag und Sonntag „zerfransen“ sich auf vielen Linien die Betriebszeiten unterschiedlich, sodass für die Wahlfreien im ÖPNV das Angebot nicht mehr verständlich ist, auch wenn danach häufig das AST als Angebot in Zeiten und Räumen schwacher Nachfrage vorgehalten wird. Hier besteht Handlungsbedarf, einheitliche Betriebszeiten und einheitliche Übergänge in den Abendstunden anzubieten. 108 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Stadt Bedburg ENTWURF - Mai 2015 Verbindungsmängel Fehlende direkte Verbindung zwischen Bedburg-Mitte und Pulheim-Mitte für alle Tage (Mo-So)  zweimaliger Umstieg in Bergheim-Mitte und in BMNiederaußem erforderlich Direkte umsteigefreie Verbindung von und nach Köln im 30Takt An Wochenenden starke Rücknahme des örtlichen Angebotes insbesondere in den westlichen Ortsteilen Bergheim Brühl Elsdorf Fehlende direkte Verbindung zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim-Mitte für alle Tage (Mo-So)  Umstieg in BM-Niederaußem erforderlich Kein Stadtbusangebot am Wochenende Frechen Starke Reduzierung des Linienangebotes nach 20 Uhr sowie am Wochenende Starke Reduzierung des Angebotes im Süden von Erftstadt Keine Mängel Hürth Kein Stadtbusangebot am Wochenende Erftstadt Kerpen Pulheim Wesseling Abb. 8.1-4: Möglicher Handlungsbedarf Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Realisierung in Zusammenhang mit der Aufwertung der RB 38 zur SBahn Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Handlungsbedarf Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Kein Handlungsbedarf Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Starke Reduzierung des Linienangebotes nach 20 Uhr, so dass Handlungsbedarf nur bei 7einige Stadtteile untereinander nicht mehr umsteigefrei erausreichender Nachfrage reichbar sind. Stark reduziertes Angebot im Norden von Pulheim am WoHandlungsbedarf chenende Taktangebot zwischen Wesseling-Mitte und Brühl Handlungsbedarf nur bei ausreichender Nachfrage Verbindungsmängel gemäß Vorgaben der Qualitätsstandards Auf verschiedenen Relationen im Kreisgebiet bzw. auch über die Kreisgrenze hinaus wird ein Bedienungsangebot vorgehalten, welches das in den definierten Basisstandards mindestens geforderte Bedienungsangebot zum Teil deutlich überschreitet. Für die meisten Relationen besteht aus planerischer Sicht kein Handlungsbedarf zur Reduzierung des Angebotes, da die betroffenen Siedlungsbereiche häufig an nachfragestarken Achsen liegen bzw. sich das dichte Bedienungsangebot durch Überlagerung verschiedener Linien mit im weiteren Verlauf unterschiedlichen Linienverläufen ergibt. 109 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 8.1.3 Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV Die „Haus-zu-Haus-Reisezeit“ ist ein wichtiger Faktor für die ÖPNVNutzung. Für die Bewertung der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber dem MIV soll im NVP des Rhein-Erft-Kreises als Bewertungskriterium das Verhältnis der Reisezeiten zwischen MIV und ÖPNV gegenübergestellt werden. Gemäß den festgelegten Qualitätsstandards sind Werte unter einem Verhältnis von 1,5 der ÖPNV-Fahrzeit zur MIV-Fahrzeit akzeptabel. Bei interkommunalen Verbindungen zwischen den einzelnen Stadtteilen sind ebenso Verhältnisse unter zwei akzeptabel. Werte über 1,5 bzw. zwei sind hingegen ungünstig für den ÖPNV, da der Fahrgast eine um mindestens 50% längere Fahrzeit hat als mit dem MIV. Als Quell- und Zielpunkte für die Ermittlung der Reisezeiten und des Reisezeitverhältnisses wurden zentrale ÖPNV-Haltepunkte (meist SPNVHaltepunkte) gewählt um einheitliche Referenzwege zur besseren Vergleichbarkeit der Werte aus ÖV- und MIV-Reisezeit zu erhalten. Dies spiegelt in der Regel nicht die tatsächliche individuelle Reisezeit wider (Haustür zu Haustür), sondern bezieht sich auf den reinen Fahrweg im ÖPNV (Haltepunkt zu Haltepunkt).98 Als Grundlage der Auswertungen dient der Routenplaner aus Google Maps, der anhand von aktuellen Idealwerten (Tempolimits bzw. Fahrplandaten) Reisezeiten ermitteln kann und somit höchstmögliche Vergleichbarkeit der Werte bietet. Zu bestimmten Verkehrszeiten (vor allem in der HVZ) können bei dieser Methodik durchaus Abweichungen von der ermittelten Reisezeit bestehen. So werden im MIV mögliche Staus oder Parksuchverkehr von der Reisezeit ausgeklammert, ebenso wie mögliche Verspätungen und Betriebsverzögerungen im ÖPNV, da diese Indikatoren Schwankungen unterliegen und keine generelle Aussagekraft besitzen. Die Auswertung der Reisezeitverhältnisse ÖPNV:MIV zeigt die für die Nahverkehrsplanung relevanten Ergebnisse:    98 Auf den Hauptverbindungen, insbesondere im SPNV-Netz, erreicht der öffentliche Nahverkehr akzeptable und konkurrenzfähige Reisezeiten. Für die regionalen Relationen nach und von Köln sind die Reisezeiten auf den Hauptachsen im Vergleich zur Pkw-Nutzung konkurrenzfähig. Dies gilt auch für die Städte Wesseling, Hürth und Brühl in Richtung Bonn. Auch auf Verbindungen mit Umsteigeerfordernis auf den SPNV kann der ÖPNV aufgrund der häufig als gut zu bewertenden Systemverknüpfung meist akzeptable Reisezeiten (ÖPNV:MIV bis 2,0:1,0) erreichen. Problematisch in Bezug auf die Reisezeiten sind Linien bzw. Fahrtrelationen, deren Linien ausschließlich eine erschließende Funktion wahrnehmen, beispielsweise mäandrierende Linien durch Wohnquartiere. Hier liegen die Reisezeiten im ÖPNV häufig deutlich über den Reisezeiten im MIV. Diese Methodik führt dazu, dass ÖPNV Reisezeiten gegenüber MIV Reisezeiten durchaus positiver dargestellt werden als sie im alltäglichen Verkehr tatsächlich erscheinen, da etwaige Anund Abreisezeiten zu oder von zentralen ÖV-Haltepunkten zum eigentlichen Quell-/Zielpunkt (im Vergleich zum Auto vor der Haustür) nicht einberechnet werden. 110 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Auch auf Tangential- und Querbeziehungen, d. h. auf Fahrtrelationen mit nur bedingt bündelbaren Fahrgastpotenzialen liegen die Fahrzeiten im ÖPNV oftmals deutlich über dem MIV-Niveau. Dies gilt insbesondere für Verbindungen zwischen den jeweiligen Städten im Rhein-Erft-Kreis, die nur mit dem Bus erreichbar sind. 8.1.4 Zusammenfassung der Stärken und Schwächen im ÖPNV Die nachfolgende Abbildung gibt einen städteweisen Überblick über die herausgearbeiteten Stärken und Schwächen im ÖPNV des Rhein-Erft-Kreis (siehe Abb. 8.1-5): Stadt Bedburg Stärken • • • • Bahnhof Bedburg als zentraler Anlaufpunkt für alle regionalen und örtlichen Busleistungen RB 38 als „Perlschnur“ für die direkte Erschließung nutzbar Überwiegend gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes Flächendeckendes AST-Angebot abends und zu Zeiten schwacher Nachfrage für bestimmte Stadtbereiche Schwächen • • • • • • Bergheim • • • • • • Brühl • • • • • • Gute regionale Erreichbarkeit der Stadt Bergheim von den benachbarten Städten im Kreis Ausrichtung der Buslinien auf die SPNV-Stationen Bergheim Mitte und Quadrath-Ichendorf RB 38 als „Perlschnur“ für die direkte Erschließung nutzbar Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes Gute innerörtliche Erreichbarkeit der beiden zentralen Anlaufpunkte Bergheim-Mitte und Quadrath-Ichendorf Flächendeckendes AST-Angebot Abends und zu Zeiten schwacher Nachfrage für bestimmte Stadtbereiche • Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes Direkte Anbindung an Köln und Bonn durch die Linie 18 sowie mit dem SPNV in Brühl Gute Erreichbarkeit von Brühl Mitte in die umliegenden Städte Hürth, Wesseling und Erftstadt Stadtbahnlinie 18 übernimmt zum Teil städtische Erschließungsfunktion Dichtes Stadtbusnetz zu allen Stadtteilen mit Anbindung an die Stadtbahnlinie 18 Zentraler Umsteigeplatz Brühl-Mitte • • • • • Örtliche Busleistungen sind wenig auf die zentralen Bereiche Bahnhof, die Kernbereiche Graf-Salm-Straße/Friedrich-WilhelmStraße sowie dem Stadtzentrum Kaster ausgelegt Fehlendes durchgehendes SPNV-Angebot zum Oberzentrum Köln im 30-Takt (siehe Machbarkeitsstudie RB 38) Unzureichend vertaktetes Angebot zwischen Elsdorf-Mitte und Bf. Bedburg und den Stadtzentren Ausrichtung der lokalen Fahrtenangebote auf den Schülerverkehr Unzureichende Anbindung des GEGebietes „Mühlenerft“ Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes am Sonntag, daher der gesamte Norden ohne Linienverkehr Fehlende direkte Verbindung zwischen Pulheim-Mitte und Bergheim-Mitte Fehlendes durchgehendes SPNV-Angebot zum Oberzentrum Köln im 30-Takt (siehe Machbarkeitsstudie RB 38) Linie 923 mit unübersichtlicher Führung im gesamten Stadtgebiet Linie 939 nur Schülerfahrten (Prüfung Entfall) Keine Stadtbusleistungen ab Samstag 16:30 Uhr und Sonntag, daher zum Teil größere Bedienungslücken (Bedienungslücken in der Festbedienung werden vom ½stündlich angebotenen AST-Verkehr vermieden) Keine Erschließung von Schwadorf in der Festbedienung mit Stadtbussen. Gebiete außerhalb des Bedienungsbereichs der Linie 18 werden im Bedarfsverkehr vom ½stündlich verkehrenden AST angebunden 111 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Stadt ENTWURF - Mai 2015 Stärken Elsdorf • • Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes ÖPNV-Knotenpunkt (Busbahnhof) in zentraler Lage Schwächen • • • • • • Erftstadt • • • Frechen • • • • • Hürth • • • • • Kerpen • • • 99 Direkte Anbindung von Lechenich Markt an die umliegenden Stadtbahnhaltestellen in Brühl und Hürth (Linie 990 und 979) und an den SPNV in Horrem (Linie 920) Direkte Anbindung von Lechenich Markt in alle Stadtteile von Erftstadt Direkte Erreichbarkeit vom EKZ Liblar in alle Stadtteile bis auf die südlichen Bereiche Friesheim und Niederberg • Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes auch am Wochenende (Sonntag) Sehr gute regionale Erreichbarkeit der Stadt Frechen von den benachbarten Städten im Kreis (Bergheim, Kerpen, Pulheim, Hürth und Liblar) Dichtes Busangebot ausgehend vom Stadtzentrum in alle Stadtteile Stadtbahnlinie 7 übernimmt städtische Erschließungsfunktion sowie direkte Erreichbarkeit des Oberzentrums Direkte Anbindung im SPNV durch Königsdorf Überwiegend sehr gute Erschließungsqualität des gesamten Stadtgebietes Direkte Anbindung an Köln und Bonn durch die Linie 18 sowie mit dem SPNV in Kalscheuren Stadtbahnlinie 18 übernimmt zum Teil städtische Erschließungsfunktion Dichtes Stadtbusnetz zu allen Stadtteilen mit Anbindung an die Stadtbahnlinie 18 Zentraler Umsteigeplatz Hermülheim Mitte ZOB Bahnhof Horrem als überregionaler Bahnhof auch für den Rhein-Erft-Kreis Hohe SPNV-Erreichbarkeit mit den drei Haltepunkten und Bahnhöfen (Sindorf, Buir und Horrem)  Direkte Verbindung nach Köln Sehr gute Erreichbarkeit im Regionalbusverkehr von Horrem aus in Richtung Elsdorf, Bergheim, Frechen, Bedburg, Erftstadt und Hürth • • • • • • • • • • Fehlende direkte Verbindung zum Oberzentrum Köln Unzureichend vertaktetes Angebot zwischen Elsdorf-Mitte und Bf. Bedburg Ausrichtung der lokalen Fahrtenangebote auf den Schülerverkehr Starke ÖV-Ausrichtung nach Westen (Tagebaugebiet) Unklare Linienführung 963 und 940 Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes am Sonntag Erschließungslücken in Lechenich in den Randbereichen (Arrondierungsbereiche) Linie 974 mit unübersichtlicher Führung im gesamten Stadtgebiet Geringes Wochenendangebot im Stadtgebiet Starke Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes am Sonntag daher der gesamte Süden ohne Linienverkehr Einige Fahrten der Linie 968 nur im Schülerverkehr nutzbar Fehlende Anbindung der Mau-Mau99 Siedlung bzw. des Terrassenbades Fehlende direkte ÖPNV-Verbindung zwischen Hürth und Wesseling Keine Stadtbusleistungen am Sonntag, daher zum Teil größere Bedienungslücken (durch AST abgedeckt) Erschließungslücken in Kerpen sowie in Horrem in den Randbereichen (Arrondierungsbereiche) Fehlende ÖV-Erschließung GE-Gebiet Türnich III Linie 966 stark als Ortsbuslinie auf den Schülerverkehr ausgerichtet (kein Takt und unterschiedliche Linienverläufe) Die Anbindung der Siedlung wurde von der Stadt Frechen geprüft, jedoch aufgrund der baulichen Situation und enger Straßenführungen als nicht umsetzbar eingestuft 112 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Stadt Stärken Pulheim • Schwächen Haltepunkte und Bahnhöfe (Pulheim • Zum Teil große Erschließungslücken in und Stommeln) Pulheim am Stadtrand (Arrondierungsbe Direkte Verbindung nach Köln reiche) bzw. nur mit AST und SchulbusliAlle Stadtteile südlich der B59 (Braunien erreichbar weiler, Sinthern, Geyen, Dansweiler an • Stadtteile Stommelerbusch und Teile von das SPNV-Netz direkt angebunden Stommeln sind mit dem Stadtzentrum nicht (Pulheim, Königsdorf, Lövenich) sowie durchgängig angebunden (Schülerveran das Stadtbahnnetz der KVB (Bockkehrslinie 967) lemünd, Weiden). Sinnersdorf über • Fehlende direkte Verbindung zwischen Busverkehr ebenfalls an den SPNV anPulheim-Mitte und Bergheim-Mitte gebunden Überwiegend sehr gute Erschließungs• Angebotsverbesserung auf der Linie 930 qualität des gesamten Stadtgebietes Dichte Erschließung des Stadtgebietes mit den Linien 930 und 721 sowie TBLinie 722 Direkte Anbindung an Köln und Bonn durch die Linie 16 Stadtbahnlinie 16 übernimmt zum Teil städtische Erschließungsfunktion Zentraler Verknüpfungspunkt Wesseling-Mitte Zusammenfassende Darstellung der Stärken und Schwächen im ÖPNV aufgeteilt nach Städten im Rhein-Erft-Kreis • Wesseling ENTWURF - Mai 2015 • • • • • Abb. 8.1-5: 8.1.5 Anregungen der kreisangehörigen Städte sowie aus der Bürgerbefragung Im Zuge der durchgeführten Auftaktgespräche und den schriftlichen Anmerkungen zum NVP REK in den einzelnen zehn kreisangehörigen Städten wurden folgende Anregungen und Prüfaufträge der Teilnehmenden benannt (siehe Abb. 8.1-6): Ebene Bedburg Prüffelder aus Sicht der Städte • • Bergheim • Brühl • Prüfung von Zubringerbuslinien zur neuen S-Bahn-Verbindung nach Köln bzw. Prüfung des Angebotes und Linienverlauf der Linien 924, 975, 987 und 988 Anbindung des Gewerbegebietes Mühlenerft Elsdorf • • • • • Aufnahme der Handlungsfelder und Maßnahmen aus dem ÖPNV-Konzept der Stadt Bergheim: - Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim - Taktverdichtung auf Ortsbuslinien 945 und 969 - Einstellung der Linie 939 - Verbesserung der Verbindung zwischen Ahe und Quadrath-Ichendorf Verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofes jedoch unter Vermeidung von Parallelverkehren zwischen Stadt- und Regionalbus sowie unter Berücksichtigung der Zuganschlüsse Qualitativ verbesserte Anbindung von Brühl-Schwadorf (ggf. Festbedienung mit Stadtbus oder nachfrageorientiertem Taxibus) Prüfung einer Anbindung von Elsdorf an den SPNV in Bergheim Prüfung des Fahrtenangebotes der Linie 988 in Elsdorf Straffung des Linienverlaufes der Linie 941 zwischen Elsdorf und Kerpen-Horrem ÖPNV-Anbindung des Freibads Elsdorf Anbindung von Niederembt, Oberembt und Tollhausen an Glesch Bf. bzw. die RB38 Erftstadt • • Schnellere und bessere Anbindung des Stadtteils Bliesheim Prüfung der Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt-Liblar Frechen • • Attraktivierung (kürzerer Takt) bei bestehenden Linien, Ausdünnung von schwach nachgefragten Linien Anbindungen an neue Baugebiete • Anbindung der Stadtbusse an das Regionalbusnetz (Stadt Hürth) • Hürth 113 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Ebene ENTWURF - Mai 2015 Prüffelder aus Sicht der Städte Kerpen • • Prüfung eines Nachtangebotes in Kerpen insbesondere an den Wochenendtagen Anpassung des Linienverlaufes der Linie 976 zur Sicherung der Anschlüsse an den SPNV in Kerpen-Buir Pulheim • • • • • • Anbindung des Gewerbegebietes süd-östlich des Kernortes Anbindung an Weiden-West Arrondierungsgebiete im Stadtgebiet durch Regionalbusse erschließen Verbesserung der Anbindung des Bahnhof Stommeln Haltestelle am Ganzjahresbad (ab 2015) Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim Wesseling • • Anbindung des Gewerbegebietes Rheinbogen Anbindung des Neubaugebietes in Keldenich Zusammenfassende Darstellung der Prüffelder aus den Städten im RheinErft-Kreis zum Thema Fortschreibung des NVP REK Abb. 8.1-6: Der Rhein-Erft-Kreis führte zwischen Oktober 2013 und Mitte Januar 2014 eine onlinebasierte Bürgerbefragung auf der Homepage des Rhein-ErftKreises durch. Ziel war es, aus Sicht der Bürger und ÖPNV-Nutzer weitere qualitative Ergänzungen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zu bekommen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 380 Anregungen und Hinweise benannt, die dann in Hinblick auf mögliche Prüffelder für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes untersucht und aufgenommen worden sind. Die Befragungsergebnisse sind jedoch nicht als repräsentativ anzusehen. Einige Aspekte wurden allerdings mehrfach genannt und sind im Folgenden getrennt nach Städten aufgeführt (siehe Abb. 8.1-7): Ebene Bedburg Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger • Ausweitung der Linie 975 im Abend-, Spät- und Nachtverkehr auch bis Kaster (auch in Bergheim) • Entzerrung der Abfahrtszeiten der Linie 975 und 960 um einen 15-Min.-Takt zwischen Horrem und Bergheim einzurichten (auch in Bergheim) • Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38 Bergheim • • Anbindung des Stadtteils Ahe verbessern Taktverbesserung auf der Linie 945 Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38 Brühl • • • Überprüfung der Fahrzeiten der Linie 930 von Wesseling Schulzentrum nach Brühl Verlängerung des Taktes der Linie 18 bis nach Schwadorf (Anmerkung: Streckenausbau in Planung) Hinweise zur Angebotsverbesserung im Stadtbusverkehr Elsdorf • • • Klare Führung der Linie 963 und 940 Verbesserung der ÖV-Anbindung des Stadtteils Tollhausen Optimierung der Abfahrzeiten der Linie 941 in Horrem Erftstadt • • • Direkte Anbindung von Friesheim an einen Bahnhof Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Erftstadt-Liblar Wunsch nach einer Spätlinie ausgehend vom Bahnhof Liblar (bessere Erreichbarkeit der Stadt Köln) Straffung der Linie 920 • Frechen • Parallelverkehr Frechen – Habbelrath – Horrem (Linien 960, 976 und 964) (Anmerkung: Durch Fahrplananpassung in 12/2013 bereits merklich entzerrt) Hürth • • • Taktfrequenz erhöhen und Straffung der Linienführung der Linie 978 anstreben Verlängerung der Linie 710 bis nach Hermülheim (Stadtbahn) Schnellere Anbindung der Hürther Stadtteile an Köln Kerpen • • • Klare Ausrichtung der Buslinien auf die Anschlüsse der S-Bahn Ausweitung des AST-Verkehr (Abfahrt an allen Haltestellen) Verknüpfungshaltestelle Kerpen-Mitte 114 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Ebene Pulheim Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger • Starker Wunsch nach einer Busverbindung nach Köln-Weiden-West ausgehend von Glessen, Dansweiler, Geyen oder Pulheim) • Fahrplanausweitung der Linie 970 am Wochenende • Bessere Anbindung des Stadtteils Stommelerbusch Wesseling • Abb. 8.1-7: 8.2 Taktverdichtung der Linie 930 und besseres Angebot in den Frühstunden sowie an Samstagen und Sonntagen Zusammenfassende Darstellung der Anregungen aus der Bürgerbefragung zum Thema Fortschreibung des NVP REK Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im NVP Auf Basis der durchgeführten zielorientierten Bestandsbewertung, der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Barrierefreiheit der ÖPNV-Anlagen und Betrauung bzw. Vergabe von Verkehrsleistungen nach EU 1370/2007), durchgeführten Gesprächen mit den Städten sowie vorliegender politischer Beschlüsse sind folgende vorläufige Prüffelder für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, welche im weiteren Arbeitsablauf ergänzt werden können, zu nennen (siehe Abb. 8.2-1): Ebene Kreis • • • • • • • Bedburg • • • Bergheim • • • • • Prüffeld Rechtssichere Betrauung, Direktvergabe oder Vergabe von Verkehrsleistungen für die Regionalbusleistungen nach 2017 gemäß EU-VO 1370 Erstellung eines Linienbündelungskonzeptes im Rahmen des NVP Prüfung von Mobil-Punkten zur Erhöhung des Einzugsbereiches (Radverkehr als Zubringer zum ÖPNV)  Standorte festlegen und baulich aufwerten Stärkere Produktbetonung im ÖPNV Aufwertung der Regionalbuslinien (Mo-So) im Kreisgebiet durch eigene Produktbezeichnung Prüfung von zeitlichen Vorgaben für die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten im Kreisgebiet (Bus/SPNV und Bus/Bus)  Fahrplanraster Prüfung von Schnellbuslinien oder Schnellbusfahrten auf bestehenden Linien in der Hauptverkehrszeit zwischen den Städten im Kreisgebiet (Gewinnung von Fahrgastpotenzialen im Bereich Beschäftigtenverkehr in der HVZ bzw. auch andere Gruppen bei ganzen Schnellbuslinien) Anforderungskatalog und Grundlagen für ein Haltstellenkataster im Rhein-Erft-Kreis (Grundlage für die zeitliche Priorisierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit) Schrittweise Ausrichtung des lokalen Busnetzes in Bedburg auf den Bahnhof Bedburg (Linien 975,924,987,988) auch im Zusammenhang der späteren Auf-wertung der RB 38 Prüfung eines veränderten Taktangebots auf der Linie 975 Prüfung der ÖV-Anbindung des GE-Gebietes Mühlenerft Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim (auch am Wochenende) und Aufgabe der Linienführung der Linie 961 über Fliesteden am Wochenende Taktverdichtung auf der Linie 969 zur Gewinnung von Potenzialen im Stadtgebiet Prüfung der Linienführung bzw. Linienangebotes in Ahe (Prüfung von Umwegfahrten der Linie 963)  siehe hierzu auch Elsdorf Prüfung einer Einstellung der Linie 939 nach 2019 (Tagebauerweiterung mit Verlegung Manheim – Alt) Prüfung der Aufteilung der Linie 923 in zwei Linien getrennt nach Schulformen (GS und SEK1/SEK2) 115 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Ebene Brühl • • • Elsdorf • • • • Erftstadt • • • • • • • • Frechen Hürth • • • • • Kerpen • • • • • • • Pulheim • • • • Wesseling • • • Abb. 8.2-1: ENTWURF - Mai 2015 Prüffeld Aufwertung des Bahnhofes Brühl als wichtigen Verknüpfungspunkt Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs am Samstag ab 16:30 und am Sonntag unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (nachrichtlich durch AT Brühl) Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 930 unter Vermeidung einer gegenseitigen Konkurrenzierung von Stadt- und Regionalbus Prüfung einer verbesserten Anbindung von Elsdorf an die Bahnhöfe Bergheim-Mitte und/oder Kerpen Sindorf und/oder Bedburg Prüfung einer Zusammenlegung der Fahrten der Linie 940 mit der Linie 963 Prüfung des Fahrtenangebots der Linie 988 Prüfung von klaren Taktstrukturen auf der Linie 941 durch Wegfall des Abschnittes Ahe (Direktverbindung nach Horrem) Integration der freigestellten Schülerverkehre Beseitigung der Erschließungslücke Zuckerfabrik Prüfung einer Anbindung der Ortsteile Niederembt, Oberembt und Tollhausen an die RB38 Optimierung der Schulbuslinien (unklare und uneinheitliche Führung der Linie 974) Straffung der Linie 920 zur Reduzierung der Fahrzeiten zu den jeweiligen SPNV-Haltepunkte Horrem, Sindorf und Liblar und klare Führung der Linie 911 Prüfung einer Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Erftstadt-Liblar und/oder Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt-Liblar bei entsprechender Nachfrage Optimierung des Wochenendangebotes Beseitigung von Erschließungslücken in Lechenich sowie bessere Anbindung des GEGebietes Köttingen TaxiBus+ (im Rahmen des RVK RegioM 2030 Projekts) Prüfung einer besseren ÖPNV-Anbindung nicht erschlossener Siedlungsbereiche in Frechen Prüfung einer Neuordnung der Linie 964 in Zusammenhang mit den Linien 976, 965 und 968 Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadtbusverkehrs am Sonntag (nachrichtlich durch AT Hürth) Prüfung der Straffung der Linienführung der 978 in Hürth Beseitigung von Erschließungslücken in Blatzheim und in Kerpen sowie in Sindorf (Kerpener Straße) mit hohem Handlungsbedarf Prüfung der Optimierung der Erreichbarkeit der GE-Standorte in Kerpen (Hüttenstraße, Europarc Kerpen sowie Türnich III) Klare Linienführung der Linien 920 und 911 in Kerpen bzw. Straffung der Linienführung der 920 Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet von Kerpen am Wochenende Prüfung eines zentralen Verknüpfungspunktes in Kerpen (Ost-West und Nord-Süd) Prüfung der Aufteilung der Linie 966 nach Schulstandorten Prüfung der Erschließung des Stadtteils Manheim-Neu durch Linienverkehre und einer möglichen Anbindung an den SPNV Prüfung der Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtbereiche im Pulheimer Norden (derzeit fast ausschließlich nur mit der Schülerverkehrslinie 967) Prüfung der Anbindung der südlichen Ortsteile in Pulheim an den Verknüpfungspunkt KölnWeiden-West Optimierung der ÖV-Erschließung der Randbereiche in Pulheim, insbesondere Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg und Erschließung des im Bau befindlichen Ganzjahresbades in Stommeln durch die Linie 970 mittels neuer Haltestelle Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim (auch am Wochenende) Optimierung der Verknüpfung am Bahnhof Stommeln zwischen SPNV und Linie 970 Errichtung eines zentralen Verknüpfungspunktes zwischen Stadtbahnlinie und Buslinie (Rendezvous-Punkt) Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 930 Prüffelder für das Maßnahmenkonzept im NVP 116 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 9 Maßnahmenkonzept 9.1 Rahmenbedingungen und Ziele Basierend auf dem existierenden ÖPNV-Angebot sowie den Ergebnissen und Prüffeldern des Zwischenberichtes wird eine Fortschreibung des heutigen Leistungsumfangs angestrebt. Rahmengebend ist dabei das heutige Leistungs- und Finanzierungsvolumen (jährliche Km-Leistung; jährlicher Zuschussbedarf für den Aufgabenträger). Mit Beschluss vom 05.11.2014 bestätigte der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreis den vorgegebenen Rahmen für das Maßnahmenkonzept: „Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Nahverkehrsplan einen Entwurf mit einem Szenario ausarbeiten zu lassen, der sich hinsichtlich des Zuschussbedarfs, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen, an der bisherigen Größenordnung orientiert. Vor diesem Hintergrund strebt der Entwurf des NVP eine Optimierung des bestehenden Netzes an. Hierfür werden alle beschriebenen Maßnahmen, Vorschläge und städtischen Prüffelder detailliert ausgearbeitet. Für vorgeschlagene zusätzliche Angebote müssen Kompensationsvorschläge vorgelegt werden, die zu Einsparungen bei anderen Angeboten führen.“ Im Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans (2015 – 2020) sollen demzufolge Einsparungspotentiale bei schwach nachgefragten Angeboten identifiziert werden, welche in Kompensation zu Angebotsverbesserungen (siehe Kap. 9.3) an anderer Stelle verwendet werden können. Hierzu wird das Maßnahmenkonzept in drei Bereiche aufgeteilt, die sich am Beschluss vom 05.11.2014 orientieren: Abb. 9.1-1: Aufbau des Maßnahmenkonzepts für den NVP 117 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 9.2 ENTWURF - Mai 2015 Angebotskonzept 9.2.1 Kurzfristiges Angebotskonzept Das Angebotskonzept umfasst alle hier vorgestellten Änderungen ausgehend vom Fahrplanstand Dezember 2012, als dem zugrunde liegenden Stand der Bestandsaufnahme und –analyse100. Seit dem Sachstand des Zwischenberichts (Sommer 2014, bzw. Fahrplanstand Dezember 2012) haben sich zwischenzeitlich kleinere Liniennetz- und Angebotsanpassungen ergeben, die an dieser Stelle nachrichtlich aufgelistet sind: Linien-Nr. 920 957 970 976 Abb. 9.2-1: Betroffene Stadt/Städte Erftstadt Maßnahmenbeschreibung Einrichtung einer neuen Haltestelle „Gymnicher Mühle“ Frechen  Neue Schülerverkehrslinie aus umgeschichteten SFahrten der Linie 731 Pulheim  Einrichtung einer neuen Haltestelle am Kombibad Stommeln Kerpen  Führung über Manheim-Neu mit zwei neuen Haltestellen Zwischenzeitliche Anpassungen des Liniennetzes und Bedienungsangebots  Das Angebotskonzept umfasst vor allem Anpassungen und Maßnahmen ausgehend vom Bestandsnetz (Fahrplanstand Dez. 2012). Kreisweit gibt es hierzu sieben Maßnahmenvorschläge, die zum nächsten Fahrplanwechsel (Dezember 2015) umsetzbar sind bzw. vorbehaltlich genauer Bedarfs- und Betriebsprüfungen bis Ende 2016 realisiert werden können. Folgende Linien sind dabei von Änderungen betroffen: Nr. LinienNr. 905 / 987 Betroffene Stadt/Städte Bedburg 1b 924 1c 927 Bedburg, Bergheim Bedburg    2a 963 Elsdorf, Bergheim  Elsdorf, Bergheim  1a 2b 940 Maßnahmenbeschreibung     3 100 945 Bergheim  Übernahme der Regelfahrten (Mo-Sa) der Linie 987, die im Gegenzug zur reinen Schülerverkehrslinie wird Errichtung von zwei neuen Haltestellen und regelmäßige Anbindung an den Bahnhof Bedburg Direktführung von Bedburg-Broich nach Rath Taktausweitung in den Abendstunden Neue Linie zur Anbindung des Gewerbegebiets Mühlenerft zu Schichtzeiten (bereits ab Sommer 2015 in Betrieb) Generelle Führung über Berrendorf und Grouven; Wegfall der Direktfahrten über Gut Neuenhof Wegfall der Umwegfahrten über Ahe und Ortserschließung Quadrath-Ichendorf; Fahrtenangbot verbleibt auf der L361(Direktführung über Martinswerk); Fahrten am Wochenende (Sa/So) bleiben wie heute erhalten. Generelle Beibehaltung der Führung über Berrendorf und Grouven und direkte Führung der Linie über Thorr und Ahe zum Bf. Quadrath-Ichendorf Wegfall der direkten Verbindung von Thorr nach BergheimMitte Zusätzliche Fahrtenpaare zur besseren Anbindung des Gewerbeparks Bergheims bei weiteren Gewerbeansiedlungen und in Zusammenhang mit der Entwicklung des GE-Gebietes terra nova westlich der K41 Im Sinne der Vergleichbarkeit von Zwischenbericht und Nahverkehrsplan 118 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Nr. 4 LinienNr. 976 5 966 6a 979 6b 990 7 978 Abb. 9.2-2: Betroffene Stadt/Städte Frechen, Pulheim, Kerpen ENTWURF - Mai 2015 Maßnahmenbeschreibung Generelle Führung der Linie über Kerpen-Neubottenbroich Wegfall des Abschnitts Frechen Gut Neuenhof – Euro-Park und Verlängerung von Gut Neuenhof nach Pulheim Brauweiler über Köln-Weiden West nur in den Hauptverkehrszeiten (morgens und nachmittags) Kerpen  Aufteilung der Schülerverkehrslinie schulstandortbezogen Erftstadt  Anbindung an den Bahnhof Liblar  Direktführung von Erp nach Lechenich im heutigen Taktangebot Erftstadt  Verlängerung von Solarsiedlung nach Herrig mit gleichem Fahrtenangebot wie heute die Linie 979 zwischen Lechenich Markt und Herrig (Werktag und Samstag) Hürth  Wegfall der Fahrten über Sielsdorf Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen   Die hier dargestellten Maßnahmen ergeben insgesamt ca. 35.400 Bus-km Mehrleistungen pro Jahr101 im Vergleich zum Stand 2012 (siehe Abb. 9.2-3). Nr. Linien-Nr. 1a 905/987 Auswirkungen auf die KmLeistung in Tsd./a 1,5 Auswirkungen auf die Km-Leistung nach Städten in Tsd./a Bedburg 1,5 Bedburg -15,7 1b 924 -15,7 Bergheim 0,0 1c 927 14,0 Bedburg 14,0 Elsdorf 13,4 5,0 Bergheim Elsdorf -8,4 0,0 Bergheim 7,0 Bergheim Kerpen Frechen Keine Angaben 0,0 -14,9 2a 963 2b 940 7,0 3 945 Keine Anga102 ben 4 976 3,5 5 966 Keine Angaben Pulheim (Köln) Kerpen Erftstadt 6a 979 8,4 8,4 0 Hürth 0 15,4 6b 990 15,4 Brühl 0 7 978 -3,7 Hürth -3,7 Summe Abb. 9.2-3: 102 Keine Angaben Brühl Erftstadt 101 16,0 2,4 35,4 35,4 Auswirkungen auf die Km-Leistungen der kurzfristigen Maßnahmen Die im Maßnahmenkonzept ermittelten Kilometerleistungen beziehen sich auf die reine Fahrleistung (Nutz-Km). Im Rahmen der Betriebsplanung können sich zusätzliche Kilometerleistungen ergeben, z.B. durch Leer-/ Betriebsfahrten, welche die Höhe der Betriebskosten beeinflussen. Hier können keine Angaben gemacht werden, da die genaue Ausarbeitung der Maßnahmen stark vom Bedarf abhängig ist. Erst nach Überprüfung und Abstimmung mit den betroffenen Akteuren (Gewerbetreibenden, Schulen usw.) 7können hierzu Angaben erfolgen. 119 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die einzelnen Angebots- und Leistungsdaten sowie Angaben zu Taktangeboten finden sich in den Liniensteckbriefen im Anhang wieder. Die hier dargestellten Maßnahmen sind auch in dem Linienbündelungskonzept in Kapitel 11.2 mit enthalten. Weitere Maßnahmenvorschläge, die zu erheblichen Investitionskosten oder stark erhöhten Leistungen führen, werden in Kapitel 9.2.2 dargestellt. Abb. 9.2-4: Übersichtskarte der kurzfristigen Maßnahmen 120 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 9.2.2 Weitere Maßnahmen auf Stadtebene Die weiteren Maßnahmen beinhalten in der Regel Ansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV und sind nachfolgend nach Städten sortiert dargestellt. Diese Maßnahmen bedürfen weiterer detaillierter Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen außerhalb des Fortschreibungsprozesses und sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichend gegenfinanziert. Diesbezüglich ergeben sich zur Umsetzung zwei Möglichkeiten:  Eigenfinanzierung durch die Kommune(n)  Finanzierung durch kompensatorische Einsparungen im Bestandsnetz (Auswertung von Fahrgastzahlen und Identifizierung von Einsparungspotentialen) Die erforderlichen Untersuchungen können zeitnah durchgeführt werden, so dass diese Vorschläge – bei einer positiven Bewertung – innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden können (siehe Kap. 10.2). Die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen verstehen sich als modular und können gegebenenfalls unabhängig voneinander im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans und in Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen umgesetzt werden. Die hier abgeleiteten Maßnahmenvorschläge sind mit den Fachverwaltungen sowie teilweise durch politische Beschlüsse aus den Städten vorabgestimmt und sind entsprechend ihrer zugemessenen Bedeutung für die betroffenen Städte priorisiert worden. Dargestellt sind die einzelnen Maßnahmenskizzen jeweils nach Städten und Priorität sortiert. Eine Maßnahmenskizze ist als Paket zu verstehen und kann mehrere von Änderungen betroffene Linien beinhalten, welche jedoch nur gemeinsam umgesetzt werden können, um keine Verschlechterungen in der generellen Bedienung zu schaffen. 121 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Bedburg Die Stadt Bedburg hat sich bereits im Zuge der Maßnahmenausarbeitung mit dem Aufgabenträger auf eine kurzfristige Umsetzung der städtischen Maßnahmen geeinigt. Demnach sind direkte weitere Maßnahmen für die Stadt Bedburg nicht vorgesehen. 122 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Bergheim Für die Stadt Bergheim ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:  Verlängerung der Linie 970 bis BM-Mitte und Ausweitung des Taktangebotes am Wochenende (Kompensation durch Wegfall der Linie 971 zwischen BM-Mitte und Niederaußem und Wegfall der Wochenendfahrten über Fliesteden der Linie 961)  Taktausweitung auf der Linie 969 Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. 123 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 1: Verlängerung der Linie 970 bis Bergheim-Mitte Bergheim, Pulheim Beschreibung • • • • • Verlängerung der Linie 970 über Oberaußemer Str. nach Bergheim-Mitte im durchgängigen 60‘-Takt Ausbau des Wochenendverkehrs auf der Linie 970, insb. Samstag nachmittags und Sonntags Wegfall der Umwegfahrten der Linie 961 am Wochenende über Fliesteden (Kompensation durch Linie 970)  Straffung der Linie 961 zwischen Oberaußemer Str. und BM-Glessen über die L91 Regelverkehr der Linie 971 nur noch zwischen Rommerskirchen und Oberaußemer Str. im durchgängigen 60‘-Takt, mit Verlängerung von jeweils 2 Fahrtenpaaren in der HVZ morgens und nachmittags von Oberaußemer Str. bis BM-Mitte  Überlagerter 30‘-Takt in der HVZ zwischen Oberaußemer Str. und BM-Mitte (gleiches Taktangebot wie heute mit Linie 971)  Umstellung der Linie 971 auf TaxiBus am Wochenende (Samstag nachmittags und Sonntag) zwischen Rommerskirchen und Oberaußemer Str. mit Anschluss an die Linie 970 Alternativ: Übernahme des Abschnitts Oberaußemer Str. – Rommerskirchen der Linie 971 durch Verlängerung der Linie 924  kompletter Wegfall der Linie 971  Taktverdichtung in der HVZ zwischen BM-Mitte und Oberaußemer Str. auf der Linie 970 Voraussetzungen • • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Prüfung von Beschleunigungsmaßnahmen auf dem gesamten Linienverlauf zur Einhaltung der Verknüpfungszeiten am Bahnhof Bergheim-Mitte (Anschluss an die RB38) zusätzlicher Fahrzeugbedarf Linie 970 (ca. 1 bis 2 Busse mehr) Einschätzung • Klarere Produktdefinition und Aufwertung der Linie 970 zur REGIO-Linie Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 55.000 km/a davon in: Bergheim mit + 34.000 km/a, Pulheim mit +17.000 km/a und Köln mit +3.000 km/a 124 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Taktausweitung auf der Linie 969 Bergheim Beschreibung • • • Taktausweitung (HVZ Werktags morgens mit zwei Fahrtenpaaren und nachmittags mit vier Fahrtenpaaren (30‘-Takt) zur Gewinnung von zusätzlichen Potentialen Samstags, Beibehaltung des Angebotes wie heute, Sonntags keine Fahrten Wegfall der Bedienung der Haltestelle Oleanderstraße in Quadrath-Ichendorf Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig zusätzlicher Fahrzeugbedarf (ca. 1 Bus mehr) Einschätzung • Kann zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste im Ortsverkehr beitragen Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 25.500 km/a 125 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Brühl Für die Stadt Brühl ergibt sich nur ein weiterer Maßnahmenvorschlag:  Taktverdichtung auf der Linie 930 Priorität 1: Taktverdichtung auf der Linie 930 Brühl, Wesseling Beschreibung • • Taktverdichtung auf einen 15‘- Takt in der HVZ morgens und nachmittags oder durchgängigen 20‘-Takt (auch an schulfreien Werktagen) Taktangebot am Samstag und Sonntag bleibt erhalten • Häufigere Anbindung des Bahnhofs Brühl Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig zusätzlicher Fahrzeugbedarf (ca. 2 Busse mehr bei einer 15-Taktverdichtung) Einschätzung • • Kann zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste beitragen Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: Variante mit 15-Takt in der HVZ morgens und nachmittags: + 60.000 km/a, davon in Brühl: 17.000 km/a und Wesseling: 43.000 km/a Variante mit 20-Takt durchgängig an Werktagen (Mo-Fr) : + 114.000 km/a, davon in Brühl: 32.000 km/a und Wesseling: 82.000 km/a 126 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Elsdorf Für die Stadt Elsdorf ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:  Verbesserung der Erschließung durch die Linie 940 durch Übernahme der Ortserschließung der Linie 963  Verbesserung der Anbindung der nördlichen Stadtteile von Elsdorf an den Bahnhof BM-Glesch (Anschluss an die RB 38) Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. Priorität 1: Verbesserung der Erschließung durch die Linie 940 durch Übernahme der Ortserschließung der Linie 963 Elsdorf Beschreibung • • • • Übernahme der Verkehrsleistungen der Linien 963 im Bereich Elsdorf Desdorfer Straße auf die Linie 940 in Elsdorf Verlängerung der Linie 940 bis zum Kreisverkehrsplatz Ohndorfer Straße/Waldstraße (Anbindung NeuEtzweiler) über den ZOB Elsdorf hinaus Auffüllen der Fahrten auf der Linie 940 zwischen Kreisverkehrsplatz Ohndorfer Straße/Waldstraße – ZOB und Gut Neuenhof durch Taxibus-Fahrten (mit Fahrten direkt in das Neubaugebiet) Optional: Samstag/Sonntag Taxibus-Fahrten auf der 940 als Zubringer zur 963 am ZOB Elsdorf Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig zusätzlicher Fahrzeugbedarf aufgrund der Linienverlängerung bis Neu-Etzweiler Einschätzung • • Kompensationsmaßnahme zur Straffung der Linie 963 Anbindung bisher nicht oder nur unzureichend erschlossener Bereiche Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 11.000 km/a sowie optional TaxiBus-Leistungen nur in in Elsdorf am Samstag/Sonntag mit 6.000 km/a 127 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Verbesserung der Anbindung an den Bahnhof BM-Glesch Elsdorf Beschreibung • • Bedarfsgerechte Anbindung an den Bahnhof BM-Glesch und Weiterführung bis Bedburg Bf. über die L213/K19 mit drei Regelfahrtenpaare der Linie 988 an Werktagen (Mo-Fr) Optional: Weitere Fahrtenpaare von Elsdorf ZOB über Tollhausen, Ober- und Niederembt zum Bahnhof BergheimGlesch im Bedarfsverkehr (z.B. TaxiBus) auf der Linie 988 an Werktagen von Mo-Fr im 60-Takt Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Optional: Prüfung der Fahrzeugverfügbarkeit vor Ort in Elsdorf bezüglich TaxiBus (Taxi-Unternehmen) Einschätzung • • Schaffung einer Anbindung an den SPNV für die bisher schlecht angebundenen nördlichen Stadtteile von Elsdorf durch Bau eines P+R-Parkplatzes am Bf. Glesch bereits eine Aufwertung der (MIV-)Anbindung in Planung, daher zunächst als ÖV-Maßnahme ein Probebetrieb mit Bedarfsverkehrsform sinnvoll Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 4.000 km/a auf dem Stadtgebiet von Bergheim mit drei Regelfahrtenpaaren an Werktagen (Mo-Fr) im Busverkehr Optional: Weitere Angebotsverbesserungen im Taxibusverkehr an Werktagen (Mo-Fr): + 33.000 km/a, davon + 29.000 km/a innerhalb Elsdorf und + 4.000 km/a in Bergheim 128 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Erftstadt Für die Stadt Erftstadt ergeben sich drei weitere Maßnahmenvorschläge:  Straffung des Linienverlaufs der Linie 920 zwischen Gymnich und Kerpen durch Wegfall der Umwegfahrten über Türnich-BrüggenBalkhausen (siehe Maßnahmen Stadt Kerpen)  Direktführung der Linie 920 zwischen Lechenich und Liblar, Wegfall des Abschnitts über Bliesheim und zur Kompensation die Verlängerung der Linie 955 über Bliesheim nach Lechenich Markt  Verlängerung der Linie 807 bis zum Bf. Liblar Darüber hinaus ist zur Beseitigung von Bedienungs- und Erschließungsmängeln im Stadtgebiet ein stadteigenes Mobilitätskonzept in Planung, welches weitere Maßnahmenvorschläge für den stadtbezogenen ÖPNV ermitteln soll. Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. 129 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 1: Direktführung der Linie 920 und Verlängerung der Linie 955 über Bliesheim Erftstadt Beschreibung • • • Wegfall des Abschnitts der Linie 920 über Bliesheim (Übernahme durch Linie 955) Direktführung der Linie 920 von Lechenich Markt zum Bahnhof Erftstadt in Liblar über die B265 Verlängerung der Linie 955 vom Bahnhof in Liblar über Bliesheim bis Lechenich Markt im heutigen Taktangebot Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig zusätzlicher Bus (je nach Fahrplan ein bis zwei Busse) aufgrund der Linienverlängerung bis Lechenich Markt auf der Linie 955 Einschätzung • • Direkte und schnellere Anbindung der nördlichen Stadtteile an den Bahnhof Erftstadt (Liblar), insb. Gymnich, Dirmerzheim und Konradsheim Keine Nachteile für Fahrgäste aus Bliesheim Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 34.000 km/a 130 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Liblar Erftstadt Beschreibung • Der Linienverlauf bleibt generell unverändert, wird jedoch von Lechenich Markt zum Bf. Liblar verlängert (nur Regelbusfahrten aus/in Richtung Friesheim: 15 Fahrtenpaare an Werktagen und 5 Fahrtenpaare am Samstag) Voraussetzungen • • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Für die Verlängerung wird ca. 1 Bus zusätzlich benötigt Der Fahrplan der Linie 807 ist so abzustimmen, dass eine zeitliche Verknüpfung am Bf. Liblar mit dem SPNV möglich ist Einschätzung • • • Umsteigefreie Verbindung von Friesheim zum Bf. Liblar Gewinnung zusätzlicher Potentiale aus dem südlichen Bereich von Erftstadt In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist festzulegen, welche Verknüpfungsstandorte (Bf. Liblar oder Euskirchen) vorrangig einzuhalten sind. Im Falle einer fehlenden zeitlichen Verknüpfung an beiden Bahnhöfen ist eine Trennung der Linie zu erwägen. Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 48.000 km/a auf dem Stadtgebiet von Erftstadt 131 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Frechen Für die Stadt Frechen ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:  Taktverdichtung auf der Linie 980 (siehe Stadt Pulheim)  Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden (siehe Stadt Hürth) Da beide Maßnahmenvorschläge aus Erarbeitungen der Nachbarstädte Pulheim bzw. Hürth entstanden, finden sich diese an den entsprechenden Stellen unter Angabe der Auswirkungen für die Stadt Frechen. 132 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Hürth Für die Stadt Hürth ergeben sich drei weitere Maßnahmenvorschläge:  Anbindung der Linie 710 an die Haltestelle Hermülheim  Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden  Anbindung der Linie 960 an den Bahnhof Kalscheuren Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. Priorität 1: Anbindung der Linie 710 an die Haltestelle Hermülheim Hürth Beschreibung • • Verlängerung der Linie von Hürth Mitte bis Hürth-Hermülheim Gleiches Taktangebot wie heute Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von einem Fahrzeug Einschätzung • Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 15.000 km/a 133 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Führung der Linie 710 über K-Marsdorf nach K-Weiden-West Hürth, Frechen Beschreibung • • • Wegfall des Abschnitts über Sielsdorf und Gleuel nach Frechen Rathaus  Kompensation auf Hürther Gebiet möglicherweise durch Stadtbus, in Frechen Abdeckung durch Linie 960 (ggf. Anpassung des Taktangebotes der Linie 960) Führung ab Stotzheim nach K-Marsdorf mit Anbindung an die Stadtbahnlinie 7 und Weiterführung über Frechen Bf. nach K-Weiden-West Gleiches Taktangebot wie heute Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig, insbesondere auch in den Nachbarstädten Frechen und Köln Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von mind. einem Fahrzeug Einschätzung • • Abstimmungen und Einverständnis mit den Städten Frechen und Köln erforderlich Wegfallende Abschnitte bedürfen entsprechenden Kompensationsleistungen Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: +/- 0 km/a in Hürth + 22.000 km/a in Frechen + 26.000 km/a in Köln 134 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 3: Anbindung der Linie 960 an den Bahnhof Kalscheuren Hürth Beschreibung • • Verlängerung der Linie bis zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren Gleiches Taktangebot wie heute Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Aufgrund der Linienverlängerung zusätzlicher Bedarf von einem Fahrzeug Einschätzung • • Schafft möglicherweise Konkurrenz/Doppelungen zum bestehenden Stadtbusverkehr Betriebliche Schwierigkeiten (fehlende Wendemöglichkeiten bzw. fehlende Wartefläche) Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 21.000 km/a 135 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Kerpen Für die Stadt Kerpen ergeben sich vier weitere Maßnahmenvorschläge:  Wegfall des Abschnitts Buir – Manheim (Alt) im Zuge der Tagebauerweiterung  Wegfall der Linie 939 im Zuge der Tagebauerweiterung  Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I, II und III mit einer neuen Linie  Straffung der Linie 920 und Taktausweitung Linie 911 Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. Priorität 1: Wegfall des Abschnitts Buir – Manheim (Alt) Kerpen Beschreibung • • Wegfall des Abschnitts der Linie 976 ab 2018 Bei früherer Umsetzung dieser Maßnahme, Kompensation durch Bedarfsverkehrsangebot Voraussetzungen • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Einschätzung • Durch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften in Manheim (Alt) ist eine mögliche kurzfristige Umsetzung noch zu prüfen Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: - 15.000 km/a nur auf dem Stadtgebiet von Kerpen 136 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Wegfall der Linie 939 im Zuge der Tagebauerweiterung Kerpen, Elsdorf, Bergheim Beschreibung • Ersatzlose Einstellung der Linie im Zuge der Tagebauerweiterung und dem Wegfall des Ortsteils Manheim (Alt) Voraussetzungen • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Einschätzung • • Für die Städte Elsdorf und Bergheim heute bereits keine relevante Bedeutung mehr Durch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften in Manheim (Alt) ist eine mögliche kurzfristige Umsetzung noch zu prüfen Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: - 9.000 km/a in Kerpen - 5.000 km/a in Elsdorf - 5.000 km/a in Bergheim 137 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 3: Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I, II und III Kerpen Beschreibung • Erschließung der Gewerbegebiete Türnich I bis III mittels einer neuen, bedarfsorientierten Linie in zwei Varianten: Variante 1: durchgehende TaxiBus-Linie vom Bf. Horrem zu den Gewerbegebieten Türnich I,II und III mit Orientierung des Fahrtenangebotes an die Arbeits- bzw. Schichtzeiten  Fahrtenangebot: 6 Fahrtenpaare nur an Werktagen (Mo-Fr) Variante 2: Taxibuslinie von der Hst. Türnich Markt zu den Gewerbegebieten Türnich I,II und III mit zeitlicher Verknüpfung mit Linie 955 (Fahrtenangebot TaxiBus gemäß Fahrtenangebot der Linie 955)  Fahrtenangebot: 60-Takt mit Anschluss an die Linie 955 (Mo-Fr) Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit Einschätzung • Grundsätzlich sollte diese Linie im Bedarfsverkehr durchgeführt werden (Probebetrieb). Bei ausreichender Nachfrageentwicklung könnten bestimmte Fahrplankurse im Linienverkehr (Bus) durchgeführt werden. Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: Variante 1: + 16.000 km/a Variante 2: + 16.000 km/a 138 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 4: Straffung der Linie 920 und Taktausweitung Linie 911 Kerpen, Erftstadt Beschreibung • • Wegfall der Umwegfahrten der Linie 920 über Türnich, Brüggen und Balkhausen (Mo.-Fr. und Sa.)  Fahrten verbleiben auf der L162 zwischen Gymnich und Kerpen, keine Taktreduzierung  Beibehaltung der Fahrten am Sonntag Taktausweitung auf der Linie 911 mit zusätzlichen 7 Fahrtenpaaren (Werktags)  davon 2 Fahrtenpaare bis Sindorf, ansonsten Linienende an der Hst. Philipp-Schneider-Str. zusätzlich 4 Fahrtenpaare samstags  alle Fahrten bis Sindorf • Optional: Verlängerung der Linie 911 von Brüggen nach Gymnich (alle Fahrten) Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit Einschätzung • • Straffung und Beschleunigung des Linienverlaufs der Linie 920 Aufwertung der Linie 911 Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: Gesamtleistung: +11.000 km/a in Kerpen, - 13.000 km/a in Erftstadt, Optionale Verlängerung der 911 nach Gymnich: zusätzlich + 19.000 km/a in Kerpen; + 19.000 km/a in Erftstadt 139 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Pulheim Für die Stadt Pulheim ergeben sich zwei weitere Maßnahmenvorschläge:  Taktverdichtung auf der Linie 980  Anbindung des neuen Möbelhauses im Gewerbegebiet Schwefelberg mit Stichfahrten der Linie 970 Nachfolgend sind die Maßnahmenvorschläge nach ihren festgelegten Prioritäten sortiert. Darüber hinaus ist zur Beseitigung von Erschließungsmängeln im Stadtgebiet ein stadteigenes Mobilitätskonzept in Planung, welches weitere Maßnahmenvorschläge für den stadtbezogenen ÖPNV ermitteln soll. 140 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 1: Taktverdichtung auf der Linie 980 zur NVZ Pulheim, Frechen Beschreibung • Taktverdichtung auf 30‘-Takt in der NVZ (12 und 14 Uhr) zwischen den Haltepunkten Frechen-Königsdorf und Pulheim-Sinnersdorf Kirche  plus 2 Fahrtenpaare an Werktagen (Mo-Fr) Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit Einschätzung • Durch die Taktverdichtung können zusätzliche Potentiale gewonnen werden, insbesondere bei der Zielgruppe der Wahlfreien Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 12.000 km/a davon ca. + 10.000 km/a in Pulheim davon ca. +2.000 km/a in Frechen 141 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Priorität 2: Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg / Möbelhaus Pulheim Beschreibung • • Anbindung des zukünftigen Möbelhauses im Gewerbegebiet Schwefelberg Anbindung zunächst im Probebetrieb mittels Bedarfsverkehr (TaxiBus-Linie) zwischen Pulheim Bf. und dem Gewerbegebiet unter Einbeziehung der Gewerbeflächen zwischen Venloer Str. und Bahntrasse Voraussetzungen • • genauere Überprüfung und Bedarfsermittlung notwendig Prüfung der betrieblichen Umsetzbarkeit Einschätzung • Bei starker Nachfrage kann die Verbindung in eine Buslinie umgewandelt bzw. in bestehende Linien (z.B. 970) integriert werden. Auswirkungen auf die jährliche Km-Leistung: + 7.000 km/a innerhalb des Stadtgebietes von Pulheim 142 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Stadt Wesseling Für die Stadt Wesseling ergibt sich eine weitere Maßnahme zur Prüfung:  Taktverdichtung der Linie 930 (siehe Stadt Brühl) 143 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 9.2.3 Leistungsdaten und Kostenschätzung Grundlage für die Schätzung der Betriebskosten sind die Fahrplankilometer103 des Angebotskonzeptes je Stadt. Im Rahmen der Bestandsanalyse und der Erstellung des Angebotskonzeptes wurden die im Busliniennetz entstehenden Verkehrsleistungen für die einzelnen Linien und die jeweiligen kreisangehörigen Städte im Rahmen eines Verkehrsrechenmodells erfasst. In Abb. 9.2-5 sind die zusätzlichen Betriebsleistungen des Angebotskonzeptes für das kurzfristige Maßnahmenkonzept und für die Prüffelder nach 2016 nach Städten unterschieden. Zudem wurde eine Unterscheidung nach Regionalbusverkehr und Ortsbusverkehr vorgenommen. Darin enthalten sind nur die in Anspruch genommen Fahrten im Taxibus-Verkehr (Annahme: 50% aller angebotenen TaxiBus-Fahrten werden in Anspruch genommen). Insgesamt nimmt die Bus-Verkehrsleistung im kurzfristigen Maßnahmenkonzept im Kreisgebiet um 35.400 Bus-km/a zu. Bei Umsetzung aller Maßnahmen in den Prüffeldern kommen noch weitere 293.300 Buskm/a dazu. Nicht betrachtet sind in der Darstellung die Buskm-Leistungen der drei Stadtbus-Aufgabenträger Brühl, Hürth und Wesseling. Bus-km pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten Kurzfristiges Maßnahmenkonzept bis 2016 in Tsd. km/a Städte im REK Regionalbus Ortsbus Weitere Maßnahmen nach 2016 in Tsd. km/a Regionalbus Ortsbus Bedburg -1,8 1,5 0,0 0,0 Bergheim -1,4 0,0 36,6 25,5 0,0 0,0 43,0 0,0 0,0 104 0,0 105 0,0 Brühl 13,4 Elsdorf 41,0 Erftstadt 23,9 0,0 Frechen -14,9 0,0 23,6 0,0 -3,7 0,0 0,7 0,0 106 16,1 Hürth 66,5 Kerpen 0,0 0,0 Pulheim 16,0 0,0 10,3 7,2 Wesseling 0,0 0,0 16,5 0,0 Köln107 2,4 0,0 27,0 0,0 33,9 1,5 272,0 48,8 Summe Abb. 9.2.5: 103 104 105 106 107 6,8 Leistungsdaten für das kurzfristige Maßnahmenkonzept bis 2016 sowie 108 der Prüffelder nach 2016 Die im Maßnahmenkonzept ermittelten Kilometerleistungen beziehen sich auf die reine Fahrleistung (Nutz-Km). Im Rahmen der Betriebsplanung können sich zusätzliche Kilometerleistungen ergeben, z.B. durch Leer-/ Betriebsfahrten, welche die Höhe der Betriebskosten beeinflussen. Für den Fall, dass die Verlängerung bis Neu-Etzweiler und die zusätzlichen Fahrten bis zur Hst. Gut Neuenhof auf der Linie 940 als eigenständige Ortslinie vermarktet werden soll, sind davon 11 Tsd. Km/a von der Spalte Regionalbus auf die Spalte Ortsbus zu verschieben. Nicht dargestellt ist die Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Liblar. Hier wurden nur die zusätzlichen Fahrten der Linie 955 über Bliesheim aufgenommen. Für die Linie 911 wurde die optionale Verlängerung bis Erftstadt Gymnich mitbetrachtet. Hier ist noch zu klären, ob diese Leistungen von der Stadt Köln getragen werden, oder ob diese Leistungen auf die beteiligten Städte des Rhein-Erft-Kreis aufgeteilt werden. 144 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Die Schätzung der jährlichen Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage von spezifischen Kostensätzen, differenziert nach Linien- und Bedarfsverkehr109. Hierzu werden die Kosten eines „gut geführten“ Unternehmens als Maßstab zugrunde gelegt. Diese betragen:   Linienverkehr: 3,00 Euro pro Bus-km110 Bedarfsverkehr: 3,00 Euro pro durchgeführtem Bus-km im Taxibus. Dieser Ansatz geht von einer Nutzungsrate von 50% aus. Die Kostensätze und die Ergebnisse der Betriebskostenschätzung sind nur untereinander vergleichbar und dienen als Anhaltspunkt. Eine Vergleichbarkeit dieser Werte mit den tatsächlichen Kosten der Verkehrsunternehmen ist daher nicht ohne weiteres möglich. Die Schätzung der Erlöse erfordert aufgrund der unterschiedlichen Erlösstrukturen (Fahrgeldeinnahmen, Mittel nach § 45a PBefG, Schwerbehindertenabgeltungen usw.) eine sehr differenzierte Berechnungsgrundlage der Fahrgastnachfrage für alle Tagesprofile. Solch eine differenzierte Betrachtung ist im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans nicht leistbar. Hier wird vereinfachend von einem Durchschnittseinnahmesatz je Fahrgast und Fahrt von 0,80 Euro111 ausgegangen. Dies gilt allerdings nur für neu gewonnene Fahrgäste im ÖPNV und nicht für „Umschichtungen“. Insgesamt wird gemäß Abb. 9.2-7 eine Zunahme von zusätzlich 1.520 ÖVWegen an einem normalen Werktag im gesamten Kreisgebiet geschätzt (siehe Kap. 9.4.2). Für die Abschätzung der Verminderung der Erlöse auf das Jahr wurden die Veränderungen der Fahrgastzahlen für einen Werktag mit 300 Tagen hochgerechnet. Dies würde ein theoretisches Erlösvolumen von ca. 368,4 Tsd. Euro erzeugen. Die modellhafte Berechnung geht für das kurzfristige Maßnahmenkonzept (siehe Abb. 9.2-6) von einem zusätzlichen Betriebskostenaufwand von ca. 106,3 Tsd. Euro/a aus. Für alle weiteren Maßnahmen würden zusätzliche Betriebskosten von ca. 962,3 Tsd. Euro/a entstehen. Eine differenzierte Berechnung des Kostendefizites für jede Stadt und getrennt nach Regionalund Ortsbusleistungen ist aufgrund der fehlenden Unterscheidungen der Erlöse nach Städten bzw. Orts- und Regionalbusleistungen nicht machbar bzw. leistbar. 108 109 110 111 Quelle: Eigene Berechnung anhand des ÖV-Verkehrsmodells auf der Basis des Fahrplans 2012/2013 Der AST-Verkehr wird hier nicht betrachtet, da hier gemäß Maßnahmenkonzept keine Änderungen enthalten sind. Der angenommene Vergütungssatz von 3,00 Euro entspricht aktuellen Berechnungen. Es ist denkbar, dass der Satz in der Laufzeit des Nahverkehrsplans steigen wird. Der Einnahmesatz von 0,80 Euro ist als Durchschnittssatz zu verstehen und kann ggf. von den real zu erwartenden Erlösen abweichen. 145 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Kosten pro Jahr im REK in Tsd. nach Städten (Grobe Schätzungen) Städte im REK Kurzfristiges Maßnahmenkonzept bis 2016 in km/a Weitere Maßnahmen nach 2016 in km/a Betriebskosten in Tsd. EUR/a Betriebskosten in Tsd. EUR/a Regionalbus Ortsbus Regionalbus Ortsbus Bedburg -5,3 4,5 0,0 0,0 Bergheim -4,2 0,0 109,7 76,5 0,0 0,0 129,0 0,0 Elsdorf 40,3 0,0 123,0 0,0 Erftstadt 71,7 0,0 199,4 0,0 Frechen -44,8 0,0 70,8 0,0 Hürth -11,1 0,0 2,1 0,0 Kerpen 0,0 0,0 20,5 48,2 Pulheim 48,0 0,0 30,9 21,7 Wesseling 0,0 0,0 49,5 0,0 Köln 7,2 0,0 81,1 0,0 101,8 4,5 816,0 146,3 Brühl Summe Betriebskosten pro Jahr in Tsd. EUR 106,3 962,3 Mögliche neuerlöse pro Jahr In Tsd. EUR 0,0 364,8 106,3 597,5 Möglicher Zuschussbedarf pro Jahr In Tsd. EUR112 Abb. 9.2.6: Kostenschätzung der kurz- und langfristigen Maßnahmen bis 2016 9.2.4 Wirkungsabschätzung auf die Nachfrage Im Rahmen dieses Kapitels wird eine Wirkungsprognose vorgenommen, in dem die fahrplanmäßigen Angebotsveränderungen auf ihre Nachfrageentwicklungen überprüft werden. Hierzu wurden die Fahrpläne der geänderten Linien (siehe Angebotskonzept) in das ÖPNV-Verkehrsmodell integriert und mit dem Bezugszeitraum 2025 erneut umgelegt. Die Nachfrage für die Strukturprognose 2025 an einem normalen Werktag beträgt ca. 127.100 ÖV-Wege im gesamten Kreisgebiet. Für das zukünftige Angebotskonzept mit allen kurz- und langfristigen Maßnahmen wird eine Nachfrage von ca. 128.800 ÖV-Wegen pro Werktag (Abb. 9.2-7) erwartet. Dies entspricht einer Zunahme von 1.520 ÖV-Wege am Tag. Eine Abschätzung, dass die strukturellen Veränderungen der ÖPNVNutzergruppen (siehe Kap. 6.3) durch die dargestellten Maßnahmen aufgefangen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen. 112 Die dargestellte Kostenschätzung beruht auf den vorher genannten Annahmen und Durchschnittsberechnungen. Es können nach betrieblicher Umsetzung der Maßnahmen starke Abweichungen auftreten. Nicht mitbetrachtet sind zudem Sprungkosten, z.B. durch zusätzliche Fahrzeuge. 146 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Veränderung des ÖV-Wegeaufkommens in der Strukturprognose 2025 Alle Wege 2025 (Binnen- und Quellverkehr) Bedburg 82.430 Bergheim 216.110 Brühl 152.880 Elsdorf 68.680 Erftstadt 184.420 Frechen 194.660 Hürth 220.270 Kerpen 227.960 Pulheim 210.380 Wesseling 126.100 REK 1.683.890 Zielverkehr Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling REK REK Summe Abb. 9.2-7: 9.3 Alle Wege 2025 mit allen Maßnahmen ÖV-Wege 2025 ÖV-Wege 2025 mit allen Maßnahmen Differenz zwischen ÖVWege 2025 und ÖV-Wege 2025 mit allen Maßnahmen ÖV-Anteil 2025 mit allen Maßnahmen ÖV-Anteil 2025 82.440 216.130 152.910 68.710 184.440 194.680 220.280 227.990 210.400 126.120 1.684.100 2.980 10.160 12.040 3.640 11.850 13.590 26.150 15.310 14.100 10.760 120.580 3.060 10.340 12.140 3.720 11.980 13.710 26.230 15.450 14.220 10.850 121.700 80 180 100 80 130 120 80 140 120 90 1.120 3,62% 4,70% 7,88% 5,30% 6,43% 6,98% 11,87% 6,72% 6,70% 8,53% 7,16% 3,71% 4,78% 7,94% 5,41% 6,50% 7,04% 11,91% 6,78% 6,76% 8,60% 7,23% 9.800 32.840 33.590 9.820 19.840 36.880 39.960 32.600 29.140 28.670 273.140 9.810 32.870 33.620 9.830 19.870 36.920 39.980 32.630 29.180 28.720 273.430 220 790 1.520 130 250 720 740 640 300 1.250 6.560 240 850 1.600 140 280 750 780 680 360 1.280 6.960 20 60 80 10 30 30 40 40 60 30 400 2,24% 2,41% 4,53% 1,32% 1,26% 1,95% 1,85% 1,96% 1,03% 4,36% 2,40% 2,45% 2,59% 4,76% 1,42% 1,41% 2,03% 1,95% 2,08% 1,23% 4,46% 2,55% 1.957.030 1.957.530 127.140 128.660 1.520 6,50% 6,57% Nachfrageentwicklung aller Maßnahmen gegenüber der Strukturprognose 2015 getrennt nach Städten Produktprofilierung im Rhein-Erft-Kreis Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch die Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben differenzierte Produktpalette. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die Komponenten der Produktpalette fügen sich zu einem Gesamtsystem des schienen- und straßengebundenen ÖPNV zusammen. Eine Definition produktspezifischer Standardmerkmale für die Produkte des SPNV (RE, RB, S-Bahn) ist Gegenstand der Nahverkehrspläne des SPNV. Die Weiterentwicklung der Produktpalette im SPNV obliegt seit dem 01.01.2008 dem Nahverkehr Rheinland (NVR). Diese wird hier nachrichtlich widergegeben. Die Regionalbuslinien im Rhein-Erft-Kreis weisen unterschiedliche Angebotsqualitäten auf. Hier sollen durch ein eigenes Produkt in Form von Regio-Bussen diejenigen Regionalbuslinien aufgewertet werden, die über ein attraktives und vertaktetes Angebot und über Fahrtenangebote an allen 147 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Tagen von Montag bis Sonntag verfügen. Regio-Buslinien sollen im RheinErft-Kreis neben dem SPNV vor allem für schienenferne Korridore die ÖPNVVerbindung auch an Wochenenden sicherstellen. Bei der Liniengestaltung sollte die Verbindungsfunktion gegenüber der Erschließungsfunktion überwiegen, so dass schnelle Verbindungen bestehen und somit Zeitvorteile gegenüber dem MIV zur Geltung kommen. Ortsbus- und Stadtbuslinien sind von den Verkehrsaufgaben nahezu identisch. Beide verkehren innerhalb der Kommunen und weisen ein merkbares Taktangebot auf. Die Unterschiede sind lediglich in der Finanzierung / Trägerschaft und Vermarktung zu sehen. So verkehren Stadtbusse ausschließlich in Trägerschaft der jeweiligen Kommunen (in Brühl, Hürth und Wesseling). Ortsbuslinien liegen in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, jedoch können die Städte über das Angebot und die Linienführung selbst bestimmen. Von daher sollte die Begrifflichkeit im Sinne einer besseren Vermarktung für die Fahrgäste als „Stadtverkehr“ vereinheitlicht werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Stadtbus oder Ortsbusverkehr handelt. Ein wichtiges Element für den Stadtbusverkehr ist die höhere Anzahl der Linien innerhalb einer Stadt, die dann innerhalb der Stadtbuslinien fahrplantechnisch an einem zentralen Punkt im Stadtgebiet in einem hohen Maße abgestimmt sind (Rendezvous-Technik). Nachfolgend sind in der Abb. 9.3-1 die Produkte mit ihren Aufgaben, Angeboten und Zielgruppen dargestellt. Unter Beachtung der genannten Prämissen steht eine differenzierte Produktpalette für die Ausgestaltung des Verkehrsangebotes zur Verfügung. Dessen Hauptmerkmale sind die funktionale Gliederung (Regionalverkehr / Ortsverkehr) und ein anspruchskonformes Bedienungskonzept (Schnellverkehr / allgemeiner Linienverkehr / Bedarfsverkehr) mit einem aufgabenteiligen Verkehrsmitteleinsatz SPNV/ÖPNV (Schiene / Straße). Ein produktorientiertes Linienbezeichnungssystem soll durchgängig angewandt werden. In der Abb. 9.3-1 sind die Buslinien im Rhein-Erft-Kreis dem jeweiligen Produkt zugewiesen worden. In Abb. 9.3-1 sind die Linien mit außerkreislichen Verkehrsunternehmen (KVB, DKB usw.) nicht enthalten, da die Produktfestlegung dieser Linien von den jeweiligen Aufgabenträgern bestimmt werden soll. 148 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Produkt Aufgaben REGIO113 Bus (Arbeitstitel) Direkte Verbindung zwischen Städten und Gemeinden in der Region entlang der Hauptverkehrsachsen. Wird insbesondere auf stark nachgefragten Relationen ohne direkte Schienenverbindung als Ergänzung zu vorhandenen Regionalbuslinien eingesetzt. Regio-Busse (Arbeitstitel) zeichnen sich gegenüber Regionalbussen dadurch aus, das sie über einen merkbaren Takt über alle Wochentage (Mo-So) und auch damit die ÖPNVAnbindung auch am Wochenende sicherstellen. In der Streckenführung sollte dabei mehr die Verbindungsfunktion als die Erschließungsfunktion überwiegen und Vorteile im Reisezeitverhältnis generieren. Dient der Flächenerschließung und der Verbindung der Städte, Gemeinden und Ortsteile. Regionalbusse sichern das Grundangebot des regionalen ÖPNV und nach Möglichkeit den Zugang zum Schienenverkehr und die Anbindung an das zugehörige Zentrum. Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebietes. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr (SPNV und Stadtbahn). Ortsbusverkehre können unabhängig voneinander betrieben werden und sollten zu höherwertigen Produkten (SPNV und REGIO-Bus) fahrplantechnisch abgestimmt sein. Stadtbusverkehre kommen dann zum Zuge, wenn in einer Stadt mehrere Linien angeboten werden, die durch eine Rendezvous-Technik miteinander fahrplantechnisch abgestimmt sind. Stadtbusverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Kommunen, während die Ortsbusse in Aufgabenträgerschaft des Kreises liegen, wobei die jeweiligen Kommunen über eine freie Gestaltung hinsichtlich des Angebotes verfügen. Das Fahrtenangebot von Schulbuslinien ist auf die Schulzeiten abgestimmt. Die Schulbuslinien können innerhalb der Kommunen oder auch interkommunal verkehren. Merkmal der Schulbuslinien ist die fehlende Vertaktung des Angebotes. Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit niedriger Nachfrage. Bei neuen Verbindungen stellt die TaxisBus-Bedienung eine sinnvolle Alternative zum Busverkehr dar, wenn erkennbar ist, dass die Nachfrage gering bleiben wird. Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr. Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/60 Minuten vor Fahrtantritt). Einheitliche Linienführung aller Fahrten. Hält bei Bedarf an jeder Haltestelle entlang des Linienweges. TaxiBus-Angebote sind in den VRS-Tarif eingebunden. Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit niedriger Nachfrage. Übernimmt Erschließungsund Verbindungsaufgaben zwischen Ortsteilen. Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr. Regionalbus Stadtbus/Ortsbus Stadtbus/Ortsbus Schülerverkehr TaxiBus AST 113 114 Linien Angebot Zielgruppe 920, 922, 930, 955, 960, 961, 962, 963, 970114, 975, 976, 978, 979, 980, 985, 990 30-/60-Takt (MoFr) 30/60-Takt Sa 60/120-Takt So Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten. 710, 807, 924, 935, 940, 941, 964, 965, 971, 977, 988 30-/60-Takt (MoFr) 60-Takt Sa bei Bedarf 60/120/180-Takt So bei Bedarf 20-/30-/60-Takt (Mo-Fr) 30-/60-Takt Sa bei Bedarf 60-Takt So bei Bedarf Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten. Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten. 987, 923, 939, 957, 966, 967, 968, 974, 984 Fahrtenangebot nur zur Schulzeiten von Mo bis Fr Zielgruppe sind alle Schüler 722 60-Takt (Mo-Fr) 60-Takt Sa 60-Takt So Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen Reiseweiten insbesondere auch in Zeiten und Räumen schwacher Nachfrage. 780 bis 789 60-Takt (Mo-Fr) bei Bedarf 60-Takt Sa bei Bedarf 60-Takt So bei Bedarf Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen Reiseweiten insbesondere auch in Zeiten Ortsbus: 905, 731, 911, 921, 927, 945, 969 Stadtbus: Brühl 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709 Hürth 711, 712, 713, 714, 715, 717, 718, 720 Wesseling 721 Diese Bezeichnung versteht sich als Arbeitstitel. Es wird empfohlen hierzu ein Preisausschreibung zu machen, welche Produktbezeichnung am besten auf die unterschiedlichen Fahrgastgruppen wirken könnte. Die Linie 970 ist im Vorgriff einer möglichen Verlängerung bis Bergheim-Mitte enthalten. Dafür wird die Linie 971 als Regionalbuslinie eingestuft. 149 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Produkt Aufgaben AST Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/60 Minuten vor Fahrtantritt) mit flächendeckenden Abfahrtsmöglichkeiten an vielen Haltestellen nach einem festgelegten Fahrplan zu jedem gewünschten Ziel im Bedienungsbereich. Anrufsammeltaxis (AST) verkehren zwar mit eigenständigem Tarif, dieser ist dennoch Teil des VRS-Tarifs. Eine Durchtarifierung für Umsteiger findet jedoch nicht statt. Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den Kundenwünschen und ist dadurch maßgeblich vom tragenden Verein bestimmt. Daher muss die Initiierung von solchen Bürgerbusleistungen von „unten“, also den Bürgern selbst kommen. Der Aufgabenträger kann hierzu beratend wirken, wird jedoch nicht die Trägerschaft übernehmen Das Erschließungsgebiet ist i.d.R. innerörtlich, jedoch werden auch wichtige Ziele in Nachbarorten bedient. Der Bürgerbus ist ein auf Bürgerwünschen basierendes zusätzliches Angebot und ersetzt nicht den regulären ÖPNV. Er ist organisiert durch die Kundschaft in Kooperation mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen. Die Linienführung kann uneinheitlich sein. Individuelle Kundenwünsche werden häufig bedient. Verkehre sind nicht in den VRSTarif integriert. Bürgerbus Abb. 9.3-1: 115 Produkte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis Linien Angebot Zielgruppe und Räumen schwacher Nachfrage. 925 Angebot nach Bedarf Zielgruppe sind alle Personen, häufig Senioren und Kinder in einem Ortsteil. 115 Dargestellt sind die heutigen Linien sowie die neuen Linien, die im kurzfristigen Maßnahmenkonzept bis 2016 enthalten sind. 150 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 9.3-2: ENTWURF - Mai 2015 Darstellung des REGIO-Netzes im Rhein-Erft-Kreis 151 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 9.3-3: ENTWURF - Mai 2015 Darstellung des Regionalbusnetzes im Rhein-Erft-Kreis 152 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 9.3-3: ENTWURF - Mai 2015 Darstellung der Ortsbuslinien und Stadtbuslinien im Rhein-Erft-Kreis 153 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Für den Geltungszeitraums des Nahverkehrsplans ist das REGIO-Busnetz (Arbeitstitel) in seiner Qualität schrittweise so zu verbessern, dass mit diesem Angebot eine echte Alternative zum Autoverkehr geschaffen werden kann. Gemäß dem Leitbild im Kapitel 7.1 soll mit dem REGIO-Busnetz ein attraktives Angebot geschaffen werden, um gezielt neue Fahrgäste aus dem Bereich MIV zu gewinnen. Damit sollen Voraussetzungen für eine umweltorientierte Verkehrsmittelwahl geschaffen werden. Das REGIOBusnetz ist als Premium-Angebot im straßengebundenen ÖPNV im RheinErft-Kreis zu verstehen und stellt mit den jeweiligen SPNV- und Stadtbahnlinien das regionale Grundgerüst im ÖPNV dar. Die Aufwertung bisheriger Regionallinien zu REGIO-Linien kann nur sukzessiv erfolgen und spiegelt sich vor allem in den folgenden Aspekten wider:     Stringente Taktstrukturen mit Taktangeboten Mo.-So. Klare und stringente Linienverläufe mit Fokus auf verbindende Funktionen Auflassung von gering frequentierten Haltestellen (< 5 Ein- bzw. Aussteiger/Tag) zur Verkürzung der Reisezeiten im ÖPNV und Einhaltung der Anschlüsse an den jeweiligen Verknüpfungspunkten Optimale zeitliche und räumliche Verknüpfungen mit dem SPNV und anderen REGIO-Linien sowie Stadtverkehrsleistungen in den jeweiligen Kommunen Insbesondere bei der Sicherstellung der zeitlichen Verknüpfung kann es erforderlich sein, Beschleunigungsmaßnahmen auf den entsprechenden Verkehrswegen durchzuführen (siehe hierzu Kap. 9.7.3). Im Schülerverkehr sollte zur Minimierung des Fahrzeugaufwandes auf den Schülerverkehrslinien und anderen Linien mit zusätzlichen Fahrten zu den jeweiligen Schulen im Kreisgebiet eine Entzerrung der Verkehrsspitzen in der Schülerbeförderung durch eine Schulzeitenstaffelung angestrebt werden. Hier können zum Teil deutliche Kosteneinsparungen erzielt werden, wenn die Anzahl der benötigten Busse insbesondere morgens und nachmittags reduziert werden kann. In einer Pilotstadt im Rhein-Erft-Kreis sollte die Schulzeitstaffelung zusammen mit den jeweiligen Schulen, der zuständigen Schulbehörde, der Elternschaft sowie mit den Verkehrsunternehmen und ÖV-Aufgabeträger einvernehmliche Lösungen gefunden werden können, wie eine solche Schulzeitstaffelung an allen Schulen im Stadtgebiet aussehen könnte. Aufbauend auf den Erfahrungen in der Pilotstadt kann dann für weitere Städte im Kreis diese Schulzeitstaffelung umgesetzt werden.116 Grundsätzlich sollen Linienveränderungen bei den Schülerverkehrslinien einvernehmlich und bilateral zwischen den Verkehrsunternehmen und Schulträger und ohne politische Beschlüsse stattfinden, um schnell auf kurzfristige Veränderungen reagieren zu können. Dies gilt auch für Schülerverkehrslinien, die über die jeweiligen Stadtgrenzen hinausgehen. 116 Gemäß Runderlass zum „Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen“ des Landes NRW vom 14.12.1983 muss der Unterrichtsbeginn zwischen 7:30 und 8:30 Uhr beginnen. Um Einsparungen bei den Kosten der Schülerbeförderung zu erreichen, ist ein unterschiedlicher Unterrichtsbeginn insbesondere von benachbarten Schulen notwendig. Schulträger und Verkehrsunternehmen sollen daher am Anfang eine abgestimmte Regelung auf der Basis von gemeinsam zu erarbeitenden Vorschlägen entwickeln. 154 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 9.4 ENTWURF - Mai 2015 Anregungen an den SPNV und Stadtbahn Die Gestaltung des künftigen ÖV-Angebots soll sich am starken SPNV-Netz im Kreis orientieren. Mehrere Schienenverkehrsachsen erlauben eine gute Anbindung an die umliegenden Oberzentren, wobei die Stadt Köln das bevorzugte Reiseziel ist. Entscheidend für weitere Verbesserungen des SPNV in der Region Köln wird die Durchlassfähigkeit des Bahnverkehrs am Kölner Hauptbahnhof. Mehr als 1.200 Züge täglich frequentieren die Gleisanlagen am Hauptbahnhof Köln, davon allein ca. 1.000 Züge im Nahverkehr. Doch der Hauptbahnhof und auch der gesamte Kölner Eisenbahnring mit seinen Zulaufstrecken erweist sich auch als einer der Engpässe im nationalen und internationalen Eisenbahnnetz. Jede weitere Verbesserung des SPNV in Region und das trifft auch für den Rhein-Erft-Kreis zu, sind bauliche und betriebliche Entlastungswirkungen erforderlich. Hierzu hat der Nahverkehr Rheinland (NVR) ein Gutachten117 erstellt, das ein stufenweises Gesamtkonzept aus Infrastrukturmaßnahmen und optimierten Betriebsabläufen beinhaltet, das den Bahnknoten Köln entlasten soll. Hierzu gehören folgenden Ausbauplanungen im Rhein-Erft-Kreis:    Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren Durch ein mehrgleisiges Überwerfungsbauwerk als Teil des Westspangen-Ausbaus können die Eifelstrecke Richtung Köln und die Güterzugstrecke Richtung Süden niveaufrei mit die Güterzugstrecke Richtung Süden niveaufrei mit der linken Rheinstrecke verknüpft werden. Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn (Erft-S-Bahn als S12) Hierfür muss eine niveaufreie Querung (Überwerfungsbauwerk) der Fernbahn und des S-Bahngleises nach Düren im Bereich KerpenHorrem erfolgen und die Strecke elektrifiziert werden. Anbindung der Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach Damit zur Entlastung des Bahnknotens Fern- und Nahverkehr über getrennte Gleise rollen können, ist auch die Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach an die S-Bahn-Stammstrecke anzubinden Der Rhein-Erft-Kreis sieht den Ausbau der Bahnstrecke RB 38 zu einer SBahn als wichtige vordringliche Maßnahmen an, um weitere pendlerströme von und nach Köln auf den ÖPNV zu lenken. Ein entsprechendes Gutachten bezüglich der Kosten-Nutzen-Bewertung liegt bereits vor und bescheinigt einen hohen Kosten-Nutzen-Wert dieser Maßnahmen. Zielvorstellung ist es, die Umwandlung der RB 38 zwischen Bedburg und KerpenHorrem zu einer S-Bahn bis zum Zeitraum 2023 umzusetzen. Hierzu laufen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die weiteren planerischen Vorbereitungen rund um S 11, Köln Hbf. sowie Bf. Köln Messe/Deutz inklusive Erft-S-Bahn. 2015/2016 soll im Rahmen von Machbarkeitsstudien die Errichtung einer SBahnverbindung (Verlängerung der S6) zwischen Köln und Pulheim und 117 Gutachten zur Lösung des Engpasses Bahnknoten Köln; 2012, erstellt vom Büro SMA im Auftrag des NVR 155 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 ggf. weiter nach Grevenbroich und Mönchengladbach sowie zwischen Köln und Bonn geprüft werden. Im süd-östlichen Bereich des Rhein-Erft-Kreises liegt die Orientierung neben dem SPNV auch auf den jeweiligen Stadtbahnlinien 16 (Stadt Wesseling) und 18 (Städte Brühl und Hürth). Auf der Linie 18 soll in 2015/2016 durch einen zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Brühl-Mitte – Badorf auf ca. zwei km Länge der 10-Minuten-Takt sogar bis BrühlSchwadorf verlängert werden. Des Weiteren werden für folgende weiteren Stadtbahnverlängerungen in Frechen und in Hürth die Trassen freigehalten:   Verlängerung der Linie 7 zum Neubaugebiet Grube Carl in Frechen und eventuell weiter nach Frechen-Habbelrath. Stichstrecke von Hürth-Hermülheim nach Hürth-Zentrum. Für diese beiden Streckenverlängerungen sind derzeit die Finanzierungen nicht gesichert. Das Busangebot soll sich, insbesondere bei Linien mit Anschluss an SPNVVerknüpfungspunkte, am Schienennetz und dessen Taktzeiten ausrichten. Mit der Umsetzung der Erft-S-Bahn als S12 nach Bedburg ist bis zum Inbetriebnahme das Busangebot insbesondere im Raum Bergheim und Elsdorf auf die neue S-Bahn auszurichten. Dabei sind bestehende Konkurrenzangebote und Parallelverkehre zwischen Bus und Schiene nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu sind innerhalb der nächsten Jahre Daten zu ermitteln. In Zusammenhang mit der Durchführung einer umfassenden Fahrgastzählung ist auch eine Bewertung von konkurrierenden Linienangeboten im Korridor der jeweiligen SPNV-Strecken vorzunehmen. 9.5 Bedarfsverkehre Das gegenwärtige Angebot im Bereich Anruf-Sammel-Taxi (AST) in den jeweiligen Städten soll erhalten bleiben. Die Festlegung der Haltestellen sowie der Fahrpläne erfolgt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und mit den jeweiligen Städten. Grundsätzlich soll das AST weiterhin von den jeweiligen Städten selbst finanziert werden. Nach wie vor übernimmt die REVG die Koordination für den Betrieb des AST für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Die AST-Verkehre in Brühl und Hürth werden von den StWB bzw. SWH koordiniert und jeweils direkt durch die beauftragten Unternehmen disponiert. Grundsätzlich soll zu Vereinheitlichung des AST-Angebotes gegenüber den Kunden folgenden Aspekte geregelt sein:    Einheitliche Gestaltung der AST-Abfahrstellen Einheitliche Telefonnummer für die Disposition der AST-Fahrten Beibehaltung der vorhanden Liniennummerierung der AST-Angebote in den jeweiligen Städten (780 bis 789) In Kapitel 4.5.1 sind die jeweiligen AST-Angebote in den jeweiligen Städten dargestellt. Die Vergabe von AST-Fahrten an örtliche Taxiunternehmen im 156 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Rahmen von Ausschreibungen wird sich in Zukunft immer schwieriger bewerkstelligen lassen, da häufig keine Betreiber zu finden sind, die diese Leistungen übernehmen wollen. Als Ergänzung oder Ersatz zu den Linienfahrten mit Bussen in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit niedriger Nachfrage wird die Errichtung von TaxiBus-Linien oder Fahrten empfohlen. Dies gilt auf Kreisebene auch für das REGIO-Busnetz als auch für die Regionalbuslinien. Anhand von Fahrgastzählungen können diejenigen Fahrten oder sogar ganze Streckenabschnitte in Zeiten schwacher Nachfrage identifiziert werden, für die Umstellung auf TaxiBus-Fahrten wirtschaftlich sinnvoller sind. Bei minimaler Besetzung kann eine Umstellung von Linienverkehrsangeboten auf eine bedarfsgesteuerte Bedienung für folgende Bereiche gelten:     Für einzelne Fahrten bzw. vollständige Linien, für Linienabschnitte (Teleskoplinien), für einzelne Verkehrstage und für bestimmte Zeiträume (z. B. Ferien, Sommerhalbjahr). Für die Umstellung des Linienangebotes (einzelne Fahrten bis hin zu kompletten Linien) sollte die Betriebsform TaxiBus gewählt werden, da hier die Integration des VRS-Tarifs nach wie vor sichergestellt ist. Zudem sind die TaxiBusse weiterhin liniengebunden. Die Umstellung auf TaxiBus ist zu überprüfen, wenn   die Frequentierung der Einzelfahrt regelmäßig weniger als fünf Fahrgäste beträgt und/oder regelmäßig Linienabschnitte ohne Fahrgäste befahren werden. Die Betriebsform AST sollte nur bei ergänzenden Leistungen angewendet werden, da hier ein eigenständiger Tarif innerhalb des VRS-Tarifs zum Zuge kommt. Mittel- bis langfristig sollte im Rhein-Erft-Kreis grundsätzlich angestrebt werden, ob eine Harmonisierung der unterschiedlichen Bedarfsverkehre (AST und TaxiBus) auf eine Angebotsform im Sinne der besseren Begreiflichkeit bei den Fahrgästen sinnvoll ist. Damit verbunden ist auch eine vollständige Integration in den VRS-Tarif, die jedoch zwangsläufig zu höheren Zuschüssen durch die jeweiligen kreisangehörigen Städten führen wird. Da das AST-Angebot in fast allen Kommunen im Kreis die Funktion des Abendund Nachtverkehrs übernimmt, ist bei einer Harmonisierung der AST- und TaxiBus-Angebote auf eine Angebotsform auch zu prüfen, ob die Umsetzung eines vereinfachten Abend- und Nachtnetzes mit dem Linienverkehr mindestens genauso wirtschaftlich wäre. 157 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 9.6 ENTWURF - Mai 2015 Verknüpfungspunkte und Haltestellen 9.6.1 Verknüpfungspunkte Eine optimale Abstimmung der Verkehrsangebote an bedeutenden Verkehrsknoten ist zwingende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem. Die Verknüpfungspunkte selbst sind so zu gestalten, dass ein konfliktfreier und zügiger Betriebsablauf sichergestellt wird, möglichst kurze Wege für die Kunden beim Umsteigen erreicht werden und die Situation vor Ort kundenorientiert im Hinblick auf Sicherheit, Information und Komfort ist. Die Qualitätsstandards für die Qualität der Verknüpfung und für die Ausstattung der Verknüpfungspunkte sind in Kapitel 7.3 und 7.5 aufgeführt. Die Anschlusssicherung ist nicht nur für den einzelnen Fahrgast, der bei Verspätung dennoch seinen Anschluss erreichen möchte, von Bedeutung. In einem regionsweiten ÖPNV-System können nicht alle nachgefragten Relationen umsteigefrei angeboten werden. Um den stets als Nachteil oder gar als Hürde empfundenen Umsteigevorgang reibungslos und zeitlich kurz zu halten, sind Anschlüsse abzustimmen und betrieblich abzusichern. Schließlich setzt sich ein Teil der Nachfrage im SPNV und im Busverkehr aus Fahrgästen mit Vor- und Nachlauffahrten zusammen. Das Fahrpersonal der Buslinien hat nach betrieblichen Vorgaben auf Anschlusszüge und Anschlussbusse zu warten. Die Wartezeiten werden bemessen nach     der Bedeutung des Anschlusses, den weiteren Anschlussbindungen entlang des Linienweges, der Fahrzeugumlaufbindungen und der Tageszeit. In einer Abwägungssituation muss dann dem Anschluss Vorrang vor der Pünktlichkeit des abfahrenden Kurses gegeben werden. Die Prioritätenfolge der Anschlusssicherungen hängt von der Anzahl der Umsteiger und vom zeitlichen Abstand nachfolgender (Ersatz-)Fahrten ab. Für den Rhein-ErftKreis können die Verknüpfungspunkte in folgenden Kategorien hinsichtlich ihrer Bedeutung zugeordnet werden (siehe Abb. 9.6-1): Typ Verknüpfungsbedeutung Typ 1     Verknüpfung Bahn/SPNV, Bahn/SPNV/Bus und Bus/Bus mit mehr als zehn Linien Überregional und regional bedeutsame Verknüpfung für mehrere Städte im Kreis Ausrichtung auf den Fahrplan Bahn/SPNV Zentrale Bahnhöfe mit RE-Angebote im SPNV     Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus mit bis zu zehn Linien Regional bedeutsame Verknüpfung für mind. zwei Städte im Kreis 118 Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien Zentrale Bahnhöfe mit SPNV-Angebote, zentrale Stadtbahnhaltestellen bzw. zentrale ZOB (Bus) Überregionale Verknüpfungsstelle Typ 2 Regionale Verknüpfungsstelle 118 Eine zeitliche Ausrichtung auf die Stadtbahn ist aufgrund des dichten Stadtbahnangebotes (10Min.-Takt) nicht unbedingt erforderlich. 158 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Typ Verknüpfungsbedeutung Typ 3     Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus Zentrale bedeutsame Verknüpfung für die Stadt mit bis zu fünf Linien 119 Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien Zentrale Bahnhöfe mit SPNV-Angebote, zentrale Stadtbahnhaltestellen bzw. zentrale ZOB (Bus)     Verknüpfung SPNV/Bus oder Stadtbahn/Bus und Bus/Bus mit mehr als zwei Linie Lokale bedeutsame Verknüpfung 120 Ausrichtung auf den Fahrplan SPNV und REGIO-Buslinien Umsteigehaltestelle im Stadtteil Zentrale Verknüpfungsstelle Typ 4 Lokale Verknüpfungsstelle Abb. 9.6-1: Kategorisierung der Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis In Abb. 9.6-2 und 9.6-3 sind die Verknüpfungsstandorte des ÖPNV im RheinErft-Kreis dargestellt. Haltestellenname Bedburg Bahnhof Bedburg Brühl Bf. Brühl Brühl-Mitte Bergheim Bf. Bergheim Bf. QuadrathIchendorf Hst. Oberaußemer Straße Elsdorf Busbahnhof 119 120 Bevorzugte zeitliche Verknüpfung Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung typ RB38 <=> 905, 924, 927, 975, 987, 988, AST 785 Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Düsseldorf Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet RE5, R26, RB 48 Typ 2 <=> 703, 930; AST 782 Stadtbahn 18 Typ 2 <=> 702, 703, 704, 706, 707, 709, 930, 935, 985, 990, AST 782 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln und Bonn RB38 <=> 922, 940, 945, 960, 961, 963, 969, 971, 975, AST 787 RB38 <=> 960, 961, 963, 969, 970, 975, AST 787 970 <=> 971, 924, 961, AST 787 Typ 2 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Düsseldorf Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und benachbarte Städte (Elsdorf und Pulheim) Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Düsseldorf/Kerpen-Horrem Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Typ 4 Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus 940, 941, 963, 988, 283, AST 784 Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus (im Vordergrund zeitliche Verknüpfung der 283 an/von andere Linien in Richtung Bergheim) Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte (Kerpen und Bergheim sowie Bedburg) Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus; Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln und Bonn Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Regionalbus nach Erftstadt und Wesseling (985, 930, 990) ebenda ebenda 159 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Haltestellenname ENTWURF - Mai 2015 Bevorzugte zeitliche Verknüpfung Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung typ RE12, RE22, RB24 <=> 920, 955,977, 990, AST 789 807, 920, 979, 984, 990, 212, 228, AST 789 Typ 2 FrechenKönigsdorf S S12, S13 <=> 731, 962, 963, 980, AST 783 Typ 3 Rathaus Stadtbahn 7 <=> 145, 710, 731, 957, 960, 964, 965, 968, 976, 977, 980, AST 783 Stadtbahn 7 <=> 960, 964, 968, 976, AST 783 Stadtbahn 7 <=> 965, AST 783 Typ 3 Erftstadt Bf. Erftstadt-Liblar Lechenich Markt Frechen FrechenBenzelrath Am alten Bahnhof Hürth ZOB Hürth-Mitte Bf. HürthKalscheuren Hürth-Hermülheim Hürth-Fischenich Hürth-Efferen Kerpen Hp. Buir 121 Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Euskirchen Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte (Kerpen und Kommunen im westlichen Bereich Kreis Euskirchen) Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus; Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte (Kerpen, Brühl) Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene Verknüpfung Verknüpfung mit AST-Verkehr Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln und Kerpen-Horrem Anbindung Busverkehr (Bergheim, Pulheim usw.) Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus; Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler Bedeutung Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln Typ 4 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler Bedeutung Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln 710, 711, 712, 713, 714, 715, 718, 720, 960, AST 780, AST 789 RB 24, RB 26 <=> 714, AST 780 121 935 * Stadtbahn 18 <=> 714, 720, 935, 960, 979, AST 780, AST 789 Typ 2 Stadtbahn 18 <=> 713, 714, 718, AST 780 Stadtbahn 18 <=> 712, AST 780 Typ 4 Verknüpfungshaltstelle Stadtbus/Stadtbus und Stadtbus/Bus Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte (Bergheim, Frechen, Kerpen und Erftstadt sowie Köln 978) Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Bonn/Euskirchen Lokale Verteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus; Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Nachts AST nach Erftstadt Zielpunkt für Regionalbuslinie aus Erftstadt und Zülpich (979) Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler Bedeutung Typ 4 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler Bedeutung S12, S13 <=> 966, 976, 215, AST 988 Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte Typ 3 Typ 2 Die Linie 935 hält nicht direkt am Bf. Hürth-Kalscheuren, sondern an der Haltestelle Rodenkirchener Straße (ca. 350 m Fußweg erforderlich). 160 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Haltestellenname Bf. Horrem Bf. Sindorf Kerpen Neues Rathaus Pulheim Bf. Pulheim Bf. Stommeln Brauweiler Kirche Wesseling Wesseling Mitte Urfeld Wesseling Nord Abb. 9.6-2: ENTWURF - Mai 2015 Bevorzugte zeitliche Verknüpfung RE1, RE9, RB 38, S12, S13, <=> 920, 941, 955, 960, 964, 966, 975, 976, AST 788 S12, S13 <=> 911, 920, 922, 966, AST 788 911, 920, 922, 966 Verknüpfungs- Bedeutung der Verknüpfung typ RE8, RB27 <=> 967, 970, 980, AST 786 RE8, RB27 <=> 967, 970, AST 786, 925 962, 967, 961, 976, 980, AST 786 Typ 1 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung nach Köln/Düsseldorf/Aachen Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Typ 2 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet und in Richtung benachbarter Städte Typ 4 Verknüpfungspunkt Bus/Bus langfristig Aufnahme Linie 976 Typ 2 Verknüpfungshaltestelle Bus/Schiene und Bus/Bus; Verknüpfung zum SPNV in Richtung Köln/Grevenbroich/Mönchengladbach Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet Verknüpfung zum SPNV mit teilweise langen Fußwegen zum Bus Typ 4 Typ 3 Verknüpfungshaltestelle Bus/Bus Verteilung im Stadtgebiet Pulheim und nach Bergheim, Frechen, Köln-Bocklemünd, Köln-Lövenich und KölnWeiden-Zentrum Stadtbahn 16 Typ 2 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn und Bus/Bus; <=> Verknüpfung zur Stadtbahn in Richtung Köln 721, 722, 930, Feinverteilung mit dem Bus im Stadtgebiet AST 781 Stadtbahn 16 Typ 4 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler <=> Bedeutung 721, AST 781 Stadtbahn 16 Typ 4 Verknüpfungshaltestelle Bus/Stadtbahn mit lokaler <=> Bedeutung 722, AST 781 Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis Neben den obengenannten Verknüpfungspunkten sind für den Rhein-ErftKreis folgenden Punkte zur Verknüpfung mit seinen Regionalbuslinien von hoher Bedeutung:      Köln-Weiden Zentrum Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 und Buslinien der KVB Köln Weiden-West Verknüpfung mit der S-Bahn S11 und 12 sowie Stadtbahnlinie 1 der KVB Köln-Worringen (S) Verknüpfung mit der S6 und S11 Köln-Bocklemünd Verknüpfung mit den Stadtbahnlinien 3 & 4 sowie Buslinien der KVB Bahnhof Rommerskirchen Verknüpfung mit dem SPNV (RE8 und RB27) 161 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Köln-Bocklemünd Köln-Bocklemünd Abb. 9.6-3: Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis 162 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Grundsätzlich sollen bei der Fahrplangestaltung geringfügige Verspätungen ohne gravierende Auswirkungen auf das Anschlussverkehrsmittel beachten werden. Für den Fall, dass zu knappe Anschlusszeiten oder die Anschlüsse nur knapp nicht erreicht werden können, sind auf dem Linienweg der jeweiligen Linien gezielte Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Anschlussbeziehungen anzustreben (siehe hierzu Kap. 9.6.3). Die Umsteigebeziehungen sind auch betrieblich (von SPNV auf Bus) bzw. linienbündelübergreifend (von Bus auf Bus) zu gewährleisten (siehe hierzu Kap. 11.2). An allen Verknüpfungspunkten der Kategorien 1 bis 4 sind schrittweise dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) einzurichten und aufzustellen, um den Fahrgästen und dem Fahrpersonal über die DFIAnzeigetafeln an den Umsteigehaltestellen Informationen über Ankunftsund Übergangszeiten zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist dabei ein einheitlicher DFI-Server, um auch über das Internet Angaben weiterzuleiten, wodurch weitere Ausgabemedien gespeist werden können (PC, mobile Endgeräte). 9.6.2 Haltestellen & Barrierefreiheit Investitionen in die Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Kommunen bei kommunalen Straßen, Rhein-Erft-Kreis bei Kreisstraßen und Landesbetrieb Straßen NRW bei Landes- und Bundesstraßen), wobei je nach Vereinbarungen diese Zuständigkeiten auch auf andere Straßenbaulastträger übertragen werden können. Die Unterhaltung der Infrastruktur wird vollständig durch die jeweiligen Kommunen geleistet. Ein mittel- bis langfristiges Leitziel für die Nahverkehrsplanung im gesamten Rhein-Erft-Kreis ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Hierbei spielen in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen mit ihren speziellen Anforderungen eine wesentliche Rolle. Das PBefG sieht vor, im Rahmen der Nahverkehrsplanung „die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“(§ 8, Satz 3 PBefG). Hiervon kann lediglich in Ausnahmefällen sowie aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung abgewichen werden. Daher sind im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplanes Rhein-Erft-Kreis 2015 bis 2020 folgende Aufgaben durchzuführen:  Erstellung eines fortschreibungsfähigen Haltestellenkatasters inklusive Mängelbewertung bis Ende 2016. Die Aufnahme aller Haltestellen in das Haltestellenkataster sollte einmalig vorgenommen werden. Die Kosten hierzu werden nach einer Kostenermittlung der VRS GmbH auf ca. 55 Tsd. EUR geschätzt. Weiterlaufende Aktualisierungen der Datenbank sollten jährlich von den Städten bzw. dem RheinErft-Kreis nach einem abgestimmten Verfahren mit den Verkehrsunternehmen direkt in der Datenbank des VRS aktualisiert werden. Die 163 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Koordination der jährlichen Aktualisierung soll vom Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis übernommen werden.  Erstellen von jährlich zu prüfenden und fortzuschreibenden Prioritätenlisten durch die einzelnen Städte unter Koordinierung des Aufgabenträgers. Auswählen und Einordnen einzelner Haltestellen und Verknüpfungspunkte hinsichtlich ihrer Frequentierung aber auch ihrer Nähe zu zentralörtlichen Einrichtungen sowie Orten, welche häufig von mobilitätseingeschränkten Bürgern aufgesucht werden.  Erstellung von Förderanträgen nach §12 des ÖPNVG NW durch die jeweiligen Städte im Rhein-Erft-Kreis bzw. Baulastträgern. Entsprechend der Verfügbarkeit von Fördermitteln ist anzustreben, die Haltestellen gemäß der Prioritätenliste von den jeweiligen Straßenbaulastträgern sukzessive barrierefrei umzubauen. An dieser Stelle sei nochmals auf wichtige bauliche und gestalterische Aspekte sowie auf die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste hingewiesen:  Ausbau einer Haltestelle bei nachgewiesener verkehrlicher Sinnhaftigkeit  vorrangige Anlage am Fahrbahnrand; im Fall des Ausbaus von Haltestellenpositionen in Busbuchten hinreichende Bemessung der fahrgeometrischen Ein- und Ausfahrbereiche gemäß RASt 06;  Einbau der Hochborde in gerade verlaufenden Straßenabschnitten (nicht in Krümmungen oder Kurvenlagen);  Länge der Hochborde analog zu den eingesetzten Busfahrzeugen;  ausreichend breite Warteflächen (mindestens 2,5 m);  transparenter Wetterschutz mit Sitzgelegenheiten;  Ausbildung der taktilen Leitelemente als geschlossene Kette;  verkehrssichere Anlagen, barrierefreie Zuwegung und Zugangsmöglichkeiten. 9.6.3 Linienwege Der straßengebundene ÖPNV wird auf unterschiedlich klassifizierten Straßen geführt. Um die Fahrplantreue sicherzustellen, ist ein störungsfreier Ablauf im Straßennetz besonders anzustreben. Wesentliche Probleme des Linienverkehrs resultieren aus der Verspätungsanfälligkeit einzelner Linien auf bestimmten kritischen Streckenabschnitten. Durch den Abbau externer Störquellen können diese Probleme entschärft werden. Als effektivste Gegenmaßnahmen haben sich baulich getrennte Busspuren sowie Maßnahmen im Bereich der Lichtsignalsteuerung bewährt. Weiterhin kann – außerhalb des investiven Bereichs – auch durch rein organisatorische Maßnahmen der Abbau externer Störquellen des Busbetriebes vorgenommen werden. Für einen sinnvollen Einsatz dieser Maßnahmen ist für jeden Anwendungsfall die Effektivität anhand der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten zu überprüfen. Organisatorische Maßnahmen sind im Folgenden wiedergegeben (Quelle: B.Nickel, VDV, in BusBahn 04/2010). 164 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 1. ENTWURF - Mai 2015 Verflüssigung des MIV, in dem der Bus „mitschwimmt“:     Vorfahrt entsprechend dem Linienverlauf (auch abknickende Vorfahrt), Halteverbote, damit die gesamte Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr verfügbar ist, Abbiegespuren für den MIV, damit der Abbiegerstau Geradeausfahrer nicht behindert und LSA-Räumschaltungen, damit der Bus unabhängig von aufgestauten Fahrzeugen an der LSA durchfahren kann. 2. (Möglichst) keine Tempo-30-Zonen, kein Shared Space, keine Spielstraßen, keine Rechts-vor-Links-Regelungen auf Straßen mit Linienverkehr 3. Einschränkungen für den MIV, um Störungen des Verkehrsflusses auszuschließen:   4. Ausnahmegenehmigung für Linienverkehre von Regelungen für den MIV:        5. Damit der Linienweg nicht verlängert wird, Ausnahmegenehmigung von Abbiegeverboten, Ausnahmegenehmigung von Einbahnstraßenregelungen, Ausnahmegenehmigung zum Durchfahren von Fußgängerbereichen, Durchlass durch gesperrte Strecken für den Bus damit die Reisegeschwindigkeit nicht reduziert wird, Ausnahmegenehmigung vom Fahrtrichtungsgebot auf Sortierspuren, damit der Bus einen weniger belasteten Fahrstreifen benutzen kann und Ausnahmegenehmigung von Tempo-30-Regelung. Bevorrechtigung für den Bus:         122 Halteverbote, damit die Fahrbahn nicht eingeengt wird und Abbiegerverbote, damit keine den Geradeaus-Verkehr behindernden Staus von Abbiegern entstehen. Bau von Haltestellenkaps122, vorgezogene Haltelinien an LSA, damit sich der Bus an die Spitze des Fahrzeugpulks setzen kann, Signalgesicherter Spurwechsel durch eine „Busschleuse“, Reservierte Sonderfahrstreifen für den Bus (Busspur); Busstraße, Abwehr von Falschparkern an Haltestellen und auf Sonderfahrstreifen, Einsatz von ÖV-Signalen an LSA, LSA-Beeinflussung und Zuflussdosierung mit Bus-Bevorrechtigung. Innerhalb von Ortsdurchfahrten 165 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Für das REGIO-Busnetz sollten die Möglichkeiten der Beschleunigungsmaßnahmen schrittweise umgesetzt und ausgenutzt werden. Hierzu empfiehlt es sich gemeinsam mit den betroffenen Kommunen im Kreis ein Beschleunigungskonzept für das REGIO-Busnetz erstellen zu lassen, wo und mit welchen Aufwand Beschleunigungsmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. Wichtig dabei ist die Sicherung der Anschlüsse an den Verknüpfungspunkten mit anderen REGIO-Buslinien oder von und zum SPNV/Bahnverkehr sowie Stadtbahnverkehr. Hierzu gehören:  Bevorrechtigung an den Knotenpunkten im Umfeld der Verknüpfungspunkte (ca. bis 1,0 km Radius um den betroffenen Verknüpfungspunkt)  Sicherstellung einer reibungslosen Befahrbarkeit der Straßen im Umfeld der Verknüpfungspunkte (ca. bis 1,5 km Radius um den betroffenen Verknüpfungspunkt) durch geeignete bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen  Auflassung von Haltestellen im Linienverlauf mit sehr geringem Fahrgastaufkommen zur Reduzierung der Fahrzeiten In einem Stufenplan können daher für das REGIO-Busnetz folgende Umsetzungsschritte eingeleitet werden: • Ausarbeitung von drei Beschleunigungskonzepten mit Schwachstellenanalyse bezüglich Fahrzeiten für die drei Linienbündelungsbereiche 1 bis 3 im Regional- und Ortsbusverkehr mit Kosten-NutzenBewertung der Maßnahmen, Prioritätenkatalog und Kostenschätzung • Erstellung von Planunterlagen und Förderanträgen beim NVR (gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen)  ab 2017 • Umsetzung an ausgewählten Pilotbereichen des REGIO-Busnetzes ab 2018 und Evaluierung der Maßnahmen • Umsetzung weiterer Maßnahmen im REGIO-Busnetz bis Ende 2019 (Vorbereitung des Vergabeverfahrens ab 2019) Selbstverständlich können diese Beschleunigungskonzepte auch für die Ortsbusverkehre und für die Stadtbusleistungen in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling erweitert werden. 166 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 9.7 ENTWURF - Mai 2015 Tarifstruktur und Vertriebsformen 9.7.1 Tarifstruktur Die in Kapitel 4.13 dargestellten Angaben zur Tarifstruktur und Einbettung des Rhein-Erft-Kreises in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg bleiben in Zukunft erhalten. Alle ÖPNV-Angebote mit Ausnahme der Bürgerbusse sind vollständig in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg integriert.123 Alle im Nahverkehrsraum genehmigten Linienverkehre unterliegen dem VRSVerbundtarif. Dieser Tarif gilt in allen Gebietskörperschaften innerhalb des Verbundraumes VRS. Seit dem 01.01.2015 besteht eine Tarifkooperation zwischen AVV und VRS, welche die tariflichen und vertrieblichen Übergänge zwischen beiden Verbundräumen vereinfachen. Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem AVV-Gesamtnetz und dem VRS-Netz soll der VRS-Tarif die heute zur Anwendung kommenden Tarife, und zwar den AVV, den NRW- und auf wenigen Relationen sogar den DB-Tarif, ersetzen. Während der AVV-Tarif unverändert bleibt, wird der VRS-Tarif um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt, die dann ausschließlich zwischen AVV und VRS gelten und die höheren Reiseweiten zwischen den Verbundräumen abdecken. 9.7.2 Vertriebsformen Die heutigen Verkaufsstellen des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis sind beizubehalten. Der Fahrkartenverkauf in den Bussen ist ein wichtiges Servicemerkmal und hat aufgrund der begrenzten Verkaufsagenturdichte eine hohe Bedeutung. Im Rhein-Erft-Kreis sind ansonsten folgende Vertriebswege für den ÖPNV vorhanden:    Personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen Sonstige private Verkaufsstellen Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich vorwiegend an den Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV sowie an den Haltestellen der Stadtbahnstrecken. Grundsätzlich sollte in jeder Stadt im Kreisgebiet eine personalbediente Verkaufsstelle angeboten werden, die mind. über alle Werktag zu den Hauptgeschäftszeiten geöffnet ist. Wünschenswert wäre auch ein Betrieb am Samstag (insbesondere Vormittags) sowie an Sonntagen. An allen Verknüpfungspunkten der Kategorie 1 bis 2 (siehe Kap. 9.6.1) sind personalbediente Vertriebsformen vorzuhalten. Diese können eigene von den Verkehrsunternehmen betriebene Verkaufsstellen, kombinierte Verkaufsstellen (Bahn, VU und andere) bis hin zu privaten Agenturen sein. Der persönliche Kontakt im Vertrieb erfolgt im Wesentlichen über die Fahrer der Busunternehmen. Eine Ausweitung der dezentralen Vertriebsstellen, etwa in öffentliche Einrichtungen der Städte und Gemeinden, ist im Hinblick auf die Etablierung weiterer personengebundener Vertriebswege begrüßenswert. Dabei ist es aber unabdingbar, dass die Kunden auch bei 123 Für den Fall, dass in den nächsten Jahren ab 2015 weitere Bürgerbusgebiete im Rhein-Erft-Kreis sich etablieren werden und auch dauerhaft betrieben werden können, ist eine Integration der Bürgerbusse in den VRS-Tarif anzustreben Dabei muss bedacht werden, dass hierzu eine umfangreiche Schulung der ehrenamtlichen Fahrer bezüglich der Tarifangebote im VRS-Gebiet erforderlich sein wird. 167 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 diesen Stellen kompetente und geschulte Ansprechpartner für das vorgesehene Vertriebsportfolio vorfinden. 9.8 Informations- und Serviceangebote sowie Mobilitätsmanagement 9.8.1 Informations- und Serviceangebote Eine lückenlose Fahrgastinformation vor und während der Fahrt ist eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung, Nutzung und Akzeptanz des ÖPNV. Sie ist der Schlüssel zur Nutzung des komplexen Produkts ÖPNV, auch im Vergleich zum allgegenwärtigen und weniger restriktiven Auto. Nachfolgend werden die einzelnen Aspekte aufgelistet, die eine wichtige Rolle für den Informationsgewinn über den ÖPNV sowie die Rechte der Fahrgäste, Kunden und andere Personen darstellen. Darunter fallen:         Werbung, Elektronisches Fahrplanauskunftssystem und Auskunftsabfragen, Telefonische Auskunft, Gedruckte Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement, Mobilitätsgarantie NRW, Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. und Fahrgastrechte. Werbung Werbe- und PR-Maßnahmen werden sowohl durch den Verbund als auch durch die Verkehrsunternehmen umgesetzt. Initiatoren für Marketingmaßnahmen sind das vom Land NRW finanzierte und im Hause des VRS angesiedelte Kompetenzcenter Marketing, die Aufgabenträger, der VRS und die Verkehrsunternehmen. Kernbotschaft des Verbundes ist die Einheitlichkeit des Bus- und Bahnangebotes durch die Anwendung gleicher Tarife sowie gleicher Beförderungs- und Tarifbedingungen. Die Werbebotschaften des VRS und der Verkehrsunternehmen überschneiden sich. Durch abgestimmte Gestaltungsrichtlinien und durch die Abstimmung der Kommunikationspläne soll sichergestellt werden, dass das Bus- und Bahnangebot in der Öffentlichkeit als einheitliches, transparentes System wahrgenommen wird. Das Land NRW („Der neue Nahverkehr in NRW“) wirbt auf Landesebene für die Nutzung des ÖPNV in Form von Imagekampagnen. Auf Ebene des Verkehrsverbundes werden neben der unternehmensübergreifenden Fahrgastinformation in erster Linie die Verbundtarife kommuniziert. Darüber hinaus werden in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen neue Angebote in Form von Events und Promotions-Aktionen beworben. Die Verkehrsunternehmen konzentrieren sich auf die Vermarktung der unternehmenseigenen Leistungen zur Verkaufsförderung sowie zur Profilierung des Unternehmens. 168 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Elektronisches Fahrplanauskunftssystem und Auskunftsabfragen Der VRS verfügt über ein elektronisches Fahrplanauskunftssystem, dessen Datenbasis weit über die Bus- und Bahnangebote im VRS hinausgeht. Die regionalen Fahrplandaten der neun Kooperationsräume in NRW werden zu einer landesweiten Fahrplandatenbasis zusammengestellt, die wiederum allen teilnehmenden Räumen zur Übernahme in das jeweils verwendete Auskunftssystem zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurde eine Schnittstelle realisiert, die den Zugriff auf die deutschlandweite durchgängige elektronische Fahrplaninformation (DELFI) enthält. Derzeit sind die Fahrplandaten gemäß Fahrplan (SOLL-Daten) sowie sog. Ereignisdaten integriert. Ereignisdaten stellen geplante Umstellungen des Fahrplans aufgrund kurz- oder nur mittelfristig vorhersehbarer Änderungen der Fahrzeiten (z. B. bedingt durch Wetterereignisse oder Baustellen) dar. Die Qualität der Ereignisdaten und deren Wiedergabe im System ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so auch vom Vorlauf des Ereignisses und dessen Planbarkeit. Der VRS und die verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen nutzen die NRW-Datenbasis und beteiligen sich an der Weiterentwicklung ihres elektronischen Auskunftssystems. Von großer Bedeutung ist die Ergänzung dieses Datenpools um sog. Echtzeitdaten (IST-Daten), die minutiös Verspätungen anzeigen. Die Auskunftsabfrage über PC und mobile Endgeräte nimmt stetig zu. Zu den mobilen Endgeräten zählen Mobiltelefone, Personal Digital Assistant (PDA) oder Smartphones (Kombination aus Mobiltelefon und PDA). Eine internetbasierte Fahrplanauskunft ist im VRS als App verfügbar. Die kostenfreie Fahrplan-App "VRS-Info" des VRS sowie die App von der DB AG bieten einen Überblick über den gesamten ÖPNV im und um das Verbundgebiet. Verbindungen und Abfahrtszeiten vom Schienenverkehr über Bus bis hin zum Fußweg von A nach B werden mit der App via Smartphone nutzbar. Seit Juli 2013 verfügt die REVG auch über eine App für Smartphone oder Tablets. Wichtig ist, dass künftige Informationsformen und -trends ohne große Verlustzeiten aufgegriffen werden sollen, um den Zugang von potentiellen Fahrgästen zum ÖPNV deutlich erleichtern. Insgesamt sind die Möglichkeiten moderner Internet- und Mobiltechnologie sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Gerade hier sind in den nächsten Jahren einige Verbesserungspotentiale anzustreben: • Die elektronische Auskunft hat noch wesentlichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich Ausfallsicherheit, Datenqualität, Multimodalität (Integration von Taxi, Leihrad etc.) und insbesondere zur Nutzbarkeit zu Smartphones • Spezielle Informationen für Mobilitätsbehinderte sind nicht nur im Rhein-Erft-Kreis sehr lückenhaft. Hier strebt der VRS an, speziell für mobilitätseingeschränkte Personen das bestehende Fahrplaninformationssystem dahingehend zu ergänzenden, dass nur Routen ausgewählt werden, die barrierefrei sind. 169 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis • ENTWURF - Mai 2015 An vielen wichtigen Stellen fehlen noch Anzeigen für aktuelle Informationen über Störungen und Anschlüsse, der Verweis auf HandyAnwendungen reicht nicht. Telefonische Auskunft „Die schlaue Nummer für Bus und Bahn” ist die telefonische Fahrplan- und Tarifauskunft für den gesamten Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Nahverkehrskunden bekommen telefonische Fahrplanauskünfte und Zusatzinformationen zu allen Bus- und Bahnlinien in NRW über eine einheitliche Rufnummer124. Die „schlaue Nummer“ ist rund um die Uhr an jedem Tag erreichbar. Gedruckte Fahrgastinformation Gedruckte Fahrgastinformationen werden vom VRS und von der REVG und vereinzelt von den anderen Verkehrsunternehmen herausgegeben:        Regionale Fahrplanbücher, strecken- und linienbezogene Auszüge aus dem Fahrplanbuch, Faltfahrpläne über das Angebot des SPNV, der Stadtbahnen und der Busse (sog. Minis), Liniennetzpläne, Tarifinformationen zu speziellen Ticketangeboten , Tarifinformationen zu landesweit gültigen Fahrausweisen und Tarifinformation zu den Übergangstarifen AVV/VRR und AVV/VRS. Beschwerdemanagement Erste Anlaufstelle für Kundenbeschwerden und Anregungen sind die Verkehrsunternehmen, die die betriebliche Leistung erbringen. Für die Verkehrsunternehmen haben die Stellungnahmen der Kunden eine hohe Bedeutung. Zum einen ist der direkte Kundenkontakt gegeben und somit die Möglichkeit, auf Kundeneingaben sachkundig zu reagieren. Zum anderen erhält das Unternehmen eine unmittelbare Rückkopplung zur Qualität der erbrachten Leistung. Teilweise nutzen die Unternehmen die Daten für eine systematische Auswertung als Input für die Angebotsplanung sowie zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit. Weitere Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen ist der Rhein-Erft-Kreis selbst, der hierzu eine Internetseite eingerichtet hat: www.rhein-erft-kreis.de/fahrgastbeschwerde. Tarifliche Angelegenheiten werden zuständigkeitshalber direkt durch den VRS bearbeitet. Mobilitätsgarantie NRW Nahverkehrskunden können in allen Verbundräumen in NRW seit dem 01. Januar 2010 die sog. „Mobilitätsgarantie NRW“ in Anspruch nehmen, wenn eine Verspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle eintritt. Fahrgäste erhalten auf Antrag die Kosten für eine Taxifahrt bis zu einem Höchstbetrag von 25 €/Person oder die zusätzlichen Kosten der alternativen Nutzung eines Fernverkehrszuges zurückerstattet.125 Sofern zu124 125 Derzeitige Rufnummer: 01803 50 40 30 (Stand: 03/2015) Für seine Abokunden hat der VRS diese Beiträge sogar noch aufgestockt. Kunden mit Aktiv60Ticket bzw. Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder JobTicket oder GroßkundenTicket, er- 170 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 mutbare Fahrtalternativen innerhalb von 20 Minuten existieren, müssen diese genutzt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Ausgenommen sind weiterhin Fälle „höherer Gewalt”, d.h. Streik, Unwetter etc. Das Antragsformular liegt in den Kundenzentren aus und steht im Internet zum Download bereit.126 Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. (snv) Um Fahrgastansprüche auf Qualität im ÖPNV verbindlich zu machen, wurde 2001 erstmals eine unabhängige Schlichtungsstelle als Projekt „Mehr Rechte für Fahrgäste“ von der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet und vom Verkehrsministerium NRW gefördert. 2007 wurde mit Gründung des Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. eine Neuorganisation des Projektes durchgeführt. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale NRW und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen des Landes NRW an. Die Förderung durch das Land ist bis 2017 sichergestellt. Als Beratungsstelle schlichtet die snv bei Streitigkeiten zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Die Schlichtungsstelle soll in der Regel erst dann kontaktiert werden, wenn das Verkehrsunternehmen als erster Ansprechpartner für den Kunden keine zufriedenstellende Lösung bieten konnte. Die Schlichtungsvorschläge sind zunächst nicht verbindlich, werden die Vorschläge jedoch angenommen, so entsteht daraus ein bindendes Vertragsverhältnis.127 Fahrgastrechte Bundesweit ist am 29. Juli 2009 ein neues Fahrgastrechtegesetz in Kraft treten. Die Regelung folgt Maßgaben der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, die am 3. Dezember 2009 in Kraft trat. Ansprüche der Fahrgäste bei Verspätungen und beim Ausfall von Zügen sind dort verankert. Eine Entschädigung soll demnach im Falle von Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten gewährt werden. Das Gesetz – wie auch die Verordnung – behandeln ausschließlich den SPNV; der straßengebundene Nahverkehr wird nicht geregelt. Die Europäische Union plant darüber hinaus, auch im Busverkehr einheitliche Fahrgastrechte einzuführen. Die bestehenden Verordnungsentwürfe umfassen den Anspruch der Fahrgäste auf Informationen vor und während der Reise, geregelte Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen und Verspätungen sowie Hilfestellungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. 126 127 halten zwischen 5 Uhr und 20 Uhr eine Kostenerstattung von maximal 35 Euro, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr von maximal 60 Euro. Quelle: http://www.bahn.de/westfalenbus/view/service/mobilitaetsgarantie.shtml Quelle: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/aufgaben 171 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 9.8.2 Mobilitätsmanagement Der zentrale Leitgedanke des Mobilitätsmanagements128 ist, dass Mobilität und Verkehr zwei unterschiedliche Begriffe sind. Mobilität bedeutet unabhängig von Verkehrsmitteln die Teilhabe- und Teilnahmemöglichkeiten der Menschen, das Ermöglichen ihrer Aktivitäten sowie die Gewährleistung wirtschaftlicher Austauschprozesse. Verkehr hat die dazu dienende Funktion. Dementsprechend geht es beim Mobilitätsmanagement zunächst um die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen – und nicht um den Verkehr für sich betrachtet. Mobilitätsmanagement soll die Fortbewegung der Bevölkerung effizienter sowie umwelt- und sozialverträglicher gestalten und ihr Mobilitätsverhalten nachhaltig in diese Richtung beeinflussen. Die damit verbundenen Strategien und Maßnahmen versuchen das menschliche Verhalten zu beeinflussen. Sie verfolgen das Ziel,     die Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV, CarSharing) zu erhöhen, in dem z.B. die Mobilitätsangebote miteinander verzahnt werden. den Zugang zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes allen Personen und Gruppen zu ermöglichen, die Effizienz des gesamten Verkehrssystems und der Flächennutzung zu verbessern, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und dabei durch Vermeidung unnötiger Autoverkehre und dem Anstoßen von Verhaltensänderungen zur Verringerung der Anzahl der Fahrten und der Wegedistanzen zu gelangen.129 Um diese Ziele zu erreichen, werden Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren wie Politik, Einrichtungen, Anbietern von Verkehrsdienstleistungen sowie letztlich den Verkehrsteilnehmern initiiert und Synergien gefördert. Zusätzlich ist ein hohes Maß an Information, Kommunikation, Organisation und Koordination zwischen den beteiligten Akteuren erforderlich. Für den Rhein-Erft-Kreis bieten sich folgende Handlungsfelder aus dem Bereich ÖPNV/Mobilitätsmanagement an:130    128 129 130 Bildung eines Netzwerks „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ mit verschiedenen Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis (Förderung der Nutzung des ÖPNV für Arbeitswege) Neubürgerpaket zur Optimierung der umweltfreundlichen Mobilität in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen ÖPNV-Marketing zur Gewinnung von Wahlfreien in Zusammenarbeit mit dem VRS und Verkehrsunternehmen „Mobilitätsmanagement ist der prozessorientierte Ansatz zur Entwicklung, Förderung und Vermarktung von verkehrsmittelübergreifenden Angeboten und zur Beeinflussung verkehrserzeugender Faktoren. Dies kann auf kommunaler Ebene sowie für ausgewählte Zielgruppen und Standorte erfolgen“. (FGSV –Definition) Text stammt aus http://busse-und-bahnen.nrw.de/serviceorganisation/projekte/mobilitaetsmanagement/ Siehe hierzu den Abschlussbericht Klimaschutzkonzept Teilbereich Verkehr für den Rhein-ErftKreis von Januar 2014 (erstellt vom Büro StadtVerkehr). 172 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis  ENTWURF - Mai 2015 Förderung der E-Mobilität im Rhein-Erft-Kreis durch Initiierung von Ladestationen an den B+R- und P+R-Anlagen zusammen mit den jeweiligen örtlichen Stadtwerken Dazu sind intelligente, vernetzte und vor allem verkehrsmittelübergreifende Lösungen gefragt. Kombinierte Angebote aller Verkehrsträger – von Bus und Bahn über Fahrrad, Fußgänger, Leihauto (Carsharing) bis hin zu Mitfahrauto - sind zu entwickeln und zu vermarkten. Hierzu ist ein Mobilitätsmanagement zielführend, dass Maßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur, Planungs- und Baurecht, Verkehrssteuerung, Kommunikation und Service systematisch in einem nachhaltigen Mobilitätskonzept für den Rhein-Erft Kreis zusammenführt. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist es, die bestehenden vielfältigen Aktivitäten zur Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung im Hinblick auf deren interkommunale bzw. regionale Bedeutung zu bündeln, abzustimmen, Lösungen und Grenzen aufzuzeigen und neu zu bewerten. Als Orientierung zur Aufstellung des regionalen Mobilitätskonzeptes dienen die „Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung“ (2013) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Auf europäischer Ebene hat der „Sustainable Urban Mobility Plan“ (SUMP) Einzug in das „Weißbuch Verkehr“ erhalten. Beide Pläne haben den Anspruch, Beteiligung zu ermöglichen, Ziele festzulegen, Maßnahmen umzusetzen und Wirkungen zu ermitteln. Letztendlich geht es um einen Masterplan Mobilität für die Region. Der VRS hat, mit Unterstützung des MBWSV NRW, für die Umsetzung und Initiierung des Mobilitätsmanagements in seinem Verbundgebiet eine Koordinierungsstelle eingerichtet und unterstützt die Aufgabenträger und die Kommunen bei der Umsetzung des Mobilitätsmanagements. Hierzu gehören:         Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements durch Beratung und Workshops vor Ort Organisation des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Kommunen und den Verkehrsunternehmen zu den einzelnen Handlungsfeldern des Mobilitätsmanagements Bereitstellung von verkehrsmittelübergreifenden Fachinformationen zu den einzelnen Handlungsfeldern des Mobilitätsmanagements (Infrastruktur, Raumplanung, Kommunikation und Service) Qualifizierung der kommunalen Mitarbeiter Wissenstransfer von Forschungsaktivitäten, Best-Practice-Beispielen und Landesvorhaben Akquirierung von Förderprojekten für die Region Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der Mobilitätsbildung, Mobilitätssicherung für Senioren und Verkehrssicherheit für die Kommunen, Schulen und Verkehrsunternehmen zur Umsetzung vor Ort Ausleihmaterialien für Aktionstage 173 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 9.9 ENTWURF - Mai 2015 Multimodale Schnittstellen 9.9.1 Weiterentwicklung der P+R- und B+R-Anlagen Der Rhein-Erft-Kreis verfügt über ein dichtes P+R- und B+R-Angebot an den jeweiligen Haltepunkten und Bahnhöfen sowie Stadtbahnhaltestellen. In Abb. 9.9-1 sind die Standorte und die Anzahl der P+R-Stellplätze sowie in Abb. 9.9-2 die Standorte der B+R-Anlage mit ihrer Stellplatzmenge dargestellt. Bei Park + Ride Angeboten werden aus Sicht des Nutzers die Vorteile des individuellen Kraftfahrzeuges als Zubringer mit der schnellen, sicheren und bequemen Beförderung im ÖPNV verknüpft. Der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV sollte dabei möglichst frühzeitig erfolgen. Vor dem Hintergrund des nicht regulierten Zugangs zu P+R-Plätzen kommt es bei der Inanspruchnahme zu sehr unterschiedlich weiten Anfahrtswegen. Während manche P+R-Kunden aus Gebieten mit schlechter ÖPNV-Versorgung anreisen, treten andere durch ihre Pkw-Nutzung in direkte Konkurrenz zu örtlichen oder regionalen Buslinienverkehren. Es entsteht eine andere Form des Parallelverkehrs. Insgesamt besteht im Rhein-Erft-Kreis an einigen P+R-Anlagen eine starke Nachfrage nach weiteren P+R-Stellplätzen, die häufig aufgrund des Platzmangels und der weiten Wege nur noch aufwendig in zweiter Ebene errichtet werden können (Parkhaus). Damit nehmen auch die Unterhaltungskosten für den Betrieb der P+R-Anlagen deutlich zu, die in kommunaler Verantwortung liegen. Daher sollte im Rahmen von Einzelfallentscheidungen abgewogen werden, ob der weitere Ausbau von P+R-Anlagen sinnvoll ist oder ob das Busangebot als Zubringer zum SPNV ausgebaut bzw. neu geschaffen werden soll. Grundsätzlich sollte im Vorlauf einer möglichen kostenintensiven P+R-Erweiterungen im Vorlaufbetrieb getestet werden, ob durch eine Verbesserung des Zubringerverkehrs im Busverkehr eine Entlastung des P+R-Parkdruckes erreicht werden kann. Grundsätzlich sollte angestrebt werden, dass alle P+R-Anlagen und B+RAnlagen über Ladestationen für die E-Mobilität verfügen sollen. Dabei können die bahnsteignahmen Stellplätze bevorzugt für E-Fahrzeuge reserviert werden. 174 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 9.9-1: 131 ENTWURF - Mai 2015 131 Park&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis Quelle: Eigene Darstellung, Angaben der Städte, Stand: Sommer 2014 175 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 9.9-2: 132 ENTWURF - Mai 2015 Bike&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis 132 Quelle: Eigene Darstellung, Angaben der Städte, Stand: Sommer 2014 176 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Grundsätzlich für die Errichtung bzw. Erweiterung der B+R-Anlage sollte laut NVP SPNV 2002 (VRS) gelten, dass der Fahrradrahmen an der Abstellanlage angeschlossen werden kann, so dass ein hoher Schutz gegen Diebstahl gewährleistet ist. Sinnvoll sind auch Fahrradboxen. Außerdem sollte eine B+R-Anlage überdacht sein. Diese Standards werden im Rhein-Erft-Kreis nicht an allen Haltepunkten mit B+R-Anlage eingehalten. 9.9.2 Haltestellen als multimodale Verknüpfungspunkte Zur Förderung der Multimodalität ist der Öffentliche Personenverkehr die grundlegende Basis, denn neue Verkehrsdienstleistungen wie Carsharing und Fahrradverleihsysteme können nur in Synergie mit dem ÖPNV erfolgreich sein. Attraktiver und leistungsfähiger öffentlicher Verkehr ist eine unabdingbare Voraussetzung und Ausgangspunkt für die multimodale Verknüpfung der jeweiligen Mobilitätsangebote, sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen. Für den Rhein-Erft-Kreis bietet es sich an, die jeweiligen Verknüpfungsstellen gemäß Abb. 9.6-2 zu multimodale Mobilitätsdrehscheiben aufzuwerten. Hierzu gehören:    CarSharing-Angebote Radverleihsysteme Ladestationen für E-Mobilität Im Sinne der Bedeutung der Verknüpfungsstellen kann auch für die Mobilitätsdrehscheiben ein abgestuftes Mobilitätsangebot vorgehalten werden.133 In Abb. 9.9-3 sind für die jeweiligen Verknüpfungstypen auf der Basis der Abb. 9.6-1 die möglichen Mobilitätsangebote dargestellt. Im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung sollten für das gesamte Kreisgebiet konkrete Vorschläge für solche multimodale Drehscheiben an ausgewählten Verknüpfungspunkten geprüft werden und auch schrittweise umgesetzt werden. Das Land NRW erstellt augenblicklich ein „Handbuch Mobilstationen“. Die dort entwickelten Ausstattungsmerkmale sind als Grundlage für die Entwicklung und Erstellung von Mobilstationen im Rhein-Erft Kreis zu übernehmen. Der Rhein-Erft-Kreis könnte für sein Aufgabenträgergebiet die organisatorische Federführung für alle Kommunen im Kreis übernehmen, um einheitliche Standards sicherzustellen und die unterschiedlichen Mobilitätsdienstleister zu koordinieren. Wichtig ist dabei die Abstimmung mit dem VRS, um eine verbundweite Abstimmung, Koordinierung und Einheitlichkeit der unterschiedlichen Angebote anzustreben. Im Sinn einer sinnvollen Arbeitsteilung würden VRS, der Rhein-Erft-Kreis, die Kommunen und die Verkehrsunternehmen das verbundweites Marketing (VRS), die Stellplätze für Verleihautos und -fahrräder (Kommunen) sowie IST-Fahrplandaten und eine Vertriebsinfrastruktur mit Kundencentern (Verkehrsunternehmen) in die Kooperation mit einbringen. Die Mobilitätsdienstleister investieren ihr technisches Know-how, stellen die Fahrzeuge und betreiben das Verleihgeschäft. 133 Im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Frechen (Stand: 2014) soll die Errichtung von Mobilitätsdrehscheiben geprüft werden. 177 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Im Zuge der barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen und einige Verknüpfungspunkte sollten diese Aspekte auf jeden Fall aufgegriffen und auch umgesetzt werden. Typ Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben Typ 1  P+R- und B+R-Anlage mit Radstation Ladestation für E-Bikes und für E-Cars Überregionale Verknüpfungsstelle  Standort für Carsharing  Standort für Radverleihsysteme Typ 2 Regionale Verknüpfungsstelle  P+R- und B+R-Anlage mit Radstation (optional) Ladestation für E-Bikes und für E-Cars  Standort für Carsharing  Standort für Radverleihsysteme Typ 3 Zentrale Verknüpfungsstelle  P+R- und B+R-Anlage Ladestation für E-Bikes und für E-Cars  Standort für Carsharing  Standort für Radverleihsysteme Typ 4 Lokale Verknüpfungsstelle  B+R-Anlage mit 10 bis 20 STP pro Haltestelle. Weitere B+R-Stellplätze in Abhängigkeit der Nachfrage und Platzverfügbarkeit.  Ladestationen für E-Bikes  Standort für Radverleihsysteme (optional) Haltestellen im REGIO-Busnetz  B+R-Anlage mit 5 bis 10 STP pro Haltestelle. Weitere B+R-Stellplätze in Abhängigkeit der Nachfrage und Platzverfügbarkeit.  Standorte für Mitfahrerparkplätze an ausgewählten Haltestellen im Nahbereich der Autobahnen und überregionale Straßen.  Verknüpfung mit weiteren Radschnellwegen in der Region Abb. 9.9-3: 134 134 Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis Gegenwärtig wird in der Region Köln ein Radschnellweg von Köln nach Frechen als Pilotprojekt geplant. Weitere Strecken im Rhein-Erft-Kreis sind dabei denkbar, aber noch nicht konkretisiert. An Schnittstellen zwischen den Radschnellwegen und REGIO-Buslinien können zusätzliche Radverkehrsangebote eingerichtet werden. 178 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 10 Qualitätssteuerung und organisatorische Maßnahmen 10.1 Grundzüge des Qualitätssteuerung im ÖPNV Die Einhaltung von Qualitätsstandards impliziert ein Instrumentarium zur Überwachung der Einhaltung der gesetzten Qualitätsziele. Hierzu liegt mit der Europäischen Norm DIN EN 13816 für den ÖPNV über Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität ein systematischer Ansatz zu Qualitätsstandards und der Abdeckung von Kundenanforderungen vor. Sie soll zunächst das Bewusstsein für Qualität und Kundenorientierung bei den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern wecken (siehe Abb. 10-1). Abb. 10-1: Qualitätskreis für den ÖPNV 135 Auftraggeber und Auftragnehmer im ÖPNV sind als „Dienstleistungsanbieter“ gemeinsam für die Qualität des ÖPNV verantwortlich und aufgefordert, ein in Komplexität und Umfang angemessenes Qualitätsmanagement einzuführen, die Zuständigkeiten für Maßnahmen klar zu verteilen und schriftlich zu vereinbaren. Die Anwendung der Norm ist freiwillig. Inhalt sind die definierten Qualitätskriterien, der Qualitätskreis und Empfehlungen zur Einführung von Qualitätsmanagement. Nicht alle Bausteine sind für die Messung und Überwachung der Qualitätsziele gleichermaßen geeignet. Zu beachten ist, dass die gewählte Erfassungsmethode dem verfolgten Zweck entspricht und pragmatisch handhabbar ist. Messung und Überwachung der Qualitätsziele (Qualitätscontrolling) sollen weitgehend standardisiert und zu den geringsten mögli135 Quelle: Umweltfreundlicher, attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV – ein Handbuch Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA (2005) 179 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 chen Kosten für alle Beteiligten (AT, VU und Kommunen sowie Straßenbaulastträger) durchgeführt werden. Dies spricht für ein zentrales Management der Qualitätssicherung, welches ggf. verbundweit geregelt werden kann. Die möglichen Bausteine des Qualitätscontrollings für den RheinErft-Kreis sind: Form Inhalte und Maßnahmen Nachweise der Verkehrsunternehmen Von den Verkehrsunternehmen ist ein jährlicher Status-Bericht mit folgenden möglichen Inhalten zu erstellen:  Erfüllung der Qualitäts- und Leistungsstandards  Aufzeigen von Verspätungen und Ausfällen  Aufbereitung der Kundenresonanzen in verschiedenen Kategorien  Leistungsdaten der erbrachten Fahrten (Buskm pro Linien)  Entwicklung Fahrzeugbestand und die Einhaltung der Umweltstandards  Stand „Barrierefreiheit“ im Bereich Fahrzeuge und Kommunikation  Besondere Ereignisse und sonstige Angaben. Im Vorfeld wird vom Aufgabenträger ein Vorschlag für die Struktur und geforderten Inhalte für einen solchen Status-Bericht erstellt und mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt. Diese ist dann verbindlich für alle verkehrsunternehmen. Auswertung von Fahrgastzählungen Grundsätzlich soll der Aufgabenträger einen vollständigen Überblick über die Nachfragentwicklung im ÖPNV haben. Hierzu sind intervallbezogen (alle zwei Jahre) alle Fahrten auf den jeweiligen Linien einmal zu zählen für die Tageprofile (Mo-Fr Schule, Mo-Fr Ferien, Samstag und Sonntag/Feiertag). Es soll die Ein- und Aussteiger sowie der Besetzungsgrad dargestellt werden. Die Ergebnisse der Zählung sind in eine fortschreibungsfähige Datenbank einzupflegen, aus der bei Abweichungen Maßnahmen abgleitet werden können. Mit der Organisation zur Durchführung und Auswertung der Zählungen könnte z.B. die REVG zu beauftragt werden. Kundenbefragungen Die Kundenbefragung soll grundsätzlich verkehrsunternehmensneutral und getrennt für mögliche Bündelungslose (siehe Linienbündeln) vom Aufgabenträger alle zwei Jahre nach einheitlichen Standards und Vorgaben durchgeführt werden. Der Aufgabenträger kann sich hierzu eines Büros bedienen oder die REVG beauftragen, die diese Kundenbefragung durchführt und auch auswertet. In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen sollen aufgedeckte Mängeln besprochen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Bewertung für die jeweils nächsten zwei Jahre aufgezeigt und verbindlich festgelegt werden. Beschwerdemanagement Das Beschwerdemanagement soll bei der Verkehrsmanagementgesellschaft REVG bzw. bei den ansonsten konzessionierten Verkehrsunternehmen verbleiben und weiterhin betreut werden. Dem Aufgabenträger sind jährlich ein Bericht über die Anzahl der Beschwerden, die Inhalte der Beschwerden sowie deren Maßnahmen zum Abbau der Mängel darzustellen. Abb. 10-2 : Bausteine des Qualitätscontrollings für den Rhein-Erft-Kreis Die Einführung und Durchführung des Qualitätsmanagements wird beim Aufgabenträger Ressourcen erfordern. Einige Leistungen des QualitätsManagements werden zudem durch die Übertragung von Aufgaben auf die Verkehrsunternehmen zu höheren Kosten im ÖPNV-Betrieb führen, die derzeit noch nicht genau beziffert werden können. Mit einer stufenweisen Umsetzung können aber die Kosten in einem überschaubaren Rahmen gestaltet werden (siehe Kap. 10.2). 180 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Im Fall vereinbarter Bonus-Malus-Regelungen bei Nichterfüllung der Leistungen muss das Verfahren zudem statistisch sicher und justiziabel sein. Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im Ausschreibungsverfahren als auch bei Direktvergaben. Eine Bonus-Malus-Regelung ist beim Genehmigungswettbewerb nicht möglich, da in der Regel kein Vertragsverhältnis zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger besteht (eigenwirtschaftliche Verkehre), so dass beispielsweise keine konkreten Fahrplan- und Qualitätsvorgaben und dementsprechend bei Schlechtleistung auch keine Sanktionierung möglich sind. Grundsätzlich sind dann in den jeweiligen Verkehrsverträgen mit den Verkehrsunternehmen entsprechende Regelungen vorab juristisch zu prüfen. Zudem müssen die personellen Voraussetzungen beim Aufgabenträger geschaffen sein um die Leistungen/Nichterfüllung der Leistungen auch kontrollieren zu können. Die kreisangehörigen Städte sollten den Aufgabenträger jährlich über den Stand des barrierefreien Haltestellenausbaus sowie über weitere ÖPNVrelevante Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der jeweiligen Stadtgebiete informieren. Aufbauend auf diesen Informationen der Städte sowie den Berichtspflichten der Verkehrsunternehmen kann der Rhein-Erft-Kreis seinen jährlichen ÖPNV-Gesamtbericht gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung 1370/2007 der EU erstellen. Die Berichte für 2011 und 2012 sind im OnlineAngebot des Rhein-Erft-Kreises bereits abrufbar. Die Erstellung der Berichte für die Jahre 2013 und 2014 ist für das Jahr 2015 geplant. 10.2 Stufenkonzept für ein Controlling im Rhein-Erft-Kreis Es ist anzustreben, dass aktuelle Liniengenehmigungen zum 31.12.2018 enden, damit neue Liniengenehmigungen zum 01.01.2019 entsprechend des Linienbündelungskonzeptes beantragt werden können. Kurzfristige Maßnahmen  Erstellung eines Gutachtens für die Festlegung der Vergabeformen bis Ende 2015. Im Anschluss hieran ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.  Veröffentlichung der Vergabeabsichten (Vorabbekanntmachung) im EU-Amtsblatt mind. 27 Monate vor Ablauf der Übergangsfristen der EU-Verordnung 1370/07 oder vor Betriebsbeginn136  max. bis September 2016  Verlängerung der bei der Bezirksregierung einheitlich auf den 31.12.2017 befristeten Liniengenehmigung um ein Jahr (bis zum 31.12.2018). Die vom Rhein-Erft-Kreis damit intendierte Bindungs- 136 Die ursprünglich nur in Art. 7 Abs. 2 VO 1370 vorgesehene Vorabbekanntmachung soll nicht früher als 27 Monate vor Betriebsbeginn erfolgen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG). Die Vorabbekanntmachung setzt eine dreimonatige Frist für eigenwirtschaftliche Verkehre in Gang. Nach Ablauf dieser Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge grundsätzlich unzulässig und die Genehmigung gemeinwirtschaftlicher Verkehre möglich. 181 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 wirkung kann nur erzielt werden, wenn der Kreistag einen Beschluss zur Linienbündelung fasst.  Aufbau und Pflege einer Fahrgastzahlendatenbank beim Aufgabenträger und Durchführung von Fahrgastzählungen auf allen Linien im zweijährigen Turnus. Die Kosten für eine vollständige Fahrgastzählung aller Linien ohne die Schülerverkehrslinien werden mit ca. 150 bis 200 Tsd. EUR geschätzt (Kosten pro Jahr 75 bis 100 Tsd. EUR). Alle zwei Jahre ist ein Analysebericht zu erstellen, auf welchen Linien eine unterdurchschnittliche Fahrgastentwicklung aufgetreten ist. Mittelfristige Maßnahmen bis 2020 Unabhängig von den Ergebnissen des Gutachtens für die Festlegung der Vergabeform des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis ab dem 01.01.2019 wird es ggf. erforderlich, in Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens ein umfassendes auf den Rhein-Erft-Kreis zugeschnittenes Qualitätsmanagementsystem (QMS-ÖPNV) mit konkreten Mess- und Prüfmethoden aufzubauen und organisatorisch festzulegen. Dabei sind die benachbarten Aufgabenträger und der VRS im Aufbauprozess mit einzubinden. Der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems ist eine komplexe Aufgabe, in dem Regelungen und Verantwortlichkeiten zwischen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen festgelegt werden müssen. In der DIN EN 13816 werden verschiedene Verfahrensklassen zur Messung von Leistungen und Kundenzufriedenheit vorgestellt (siehe auch VDV-Schrift 10008 "Messung der Dienstleistungsqualität im ÖPNV"). • Direkte Leistungsmessung (Direct Performance Measures – DPM) Mit der direkten Leistungsmessung (DPM) kann die Leistung anhand festgelegter objektiver Skalen überwacht, beurteilt und ausgerechnet werden. Es werden nachweisbare Ergebnisse auf Basis „harter Fakten“ ermittelt. Das Ergebnis ist somit objektiv. Dies können je nach technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vollerhebungen z. B. der Pünktlichkeit auf Basis von RBLSystemen oder aber auch repräsentative Messungen über z. B. vier Wochen über das Jahr verteilt sein. • Indirekte Messung der Leistung über Beurteilung durch Testkunden (Mystery Shopping Surveys – MSS) oder Befragungen zur Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction Surveys – CSS) Diese o.g. Verfahren sind die bekanntesten einer Vielzahl synonym verwendeter Begriffe für Qualitätsmessungen durch geschulte interne und externe Erhebungsteams. Als Testkunden ermitteln die Teams auf der Basis definierter Merkmale und Maßstäbe die Servicequalität dort, wo das Unternehmen die Dienstleistung erbringt, z. B. im Fahrzeug oder in der Verkaufsstelle. „Customer Satisfaction Surveys (CSS) sind Verfahren zur Bewertung der Kundenzufriedenheit und sind daher klar von Maßnahmen zur Leistungsbewertung zu unterscheiden. CSS dienen dazu, den Grad der Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen zu bewerten.“ (Auszug aus DIN) 182 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Direkte Messungen sind objektiv und eindeutig, bedürfen aber auf der Seite des Controllings eines kontinuierlich hohen Betreuungs- und Überwachungsaufwands. Für den Rhein-Erft-Kreis empfiehlt sich die Methode der indirekten Messung in Form von Kundenbarometer bzw. Testkundenverfahren. Bis zum Jahr 2019 sollen beide Messmethoden zu informatorischen Zwecken (ohne vorherige Festlegung von Zielwerten) genutzt werden. Diese Messungen sollten einmal jährlich ab 2016 erfolgen, so dass bis zum Ablauf der vergaberechtlichen Übergangsfristen der EU-Nahverkehrsverordnung 1370/07 in Dezember 2019 drei Messungen stattgefunden haben. Bis zum Jahr 2019 können in jährlichen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen die Ergebnisse der Erhebungen vorgestellt und besprochen werden und Maßnahmen festgelegt werden, die zu einer signifikanten Verbesserung der Leistungen bis zum nächsten Prüfungsintervall beitragen können. Mit den drei Messungen bis zum Jahr 2019 wird das Zusammenspiel zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen soweit professionalisiert sein, dass diese Messmethoden dann im eigentlichen Ausschreibungsverfahren nach 2019 verbindlich, vertraglich festgelegt werden können. Hier könnten dann auch entsprechende Bonus-Malus-Regelungen im Falle von gemeinwirtschaftlichen Verkehren mit aufgenommen werden. Im Vorfeld des eigentlichen jährlichen Qualitätscontrollings sollte im Jahre 2015/2016 geprüft werden, welche Inhalte das Qualitätsmanagementsystem genau umfassen soll. Folgende Aspekte sind dabei durchzuleuchten: • Welche Messmethoden und welche Stichprobengröße soll beim Kundenbarometer angesetzt werden?137 Welche Leistungen soll beim Testkundenverfahren beurteilt und bewertet werden? Wie umfangreich sollen die statistisch abgesicherten Testfälle sein? • Welcher personelle und fachliche Aufwand ist beim Aufgabenträgerfür das QMS-ÖPNV erforderlich? • Wie hoch ist der jährliche Kostenaufwand? Lassen sich später rechtlich einwandfreie Bonus-Malus-Regelungen vertraglich festschreiben? Anhand derer Vorgaben können dann zwischen 2016 und 2019 die Messungen jährlich stattfinden. 10.3 Aufgabenverteilung Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger für den ÖPNV die zuständige Stelle für die konzeptionelle Rahmenplanung im ÖPNV. Diese Rahmenplanung erfolgt in erster Linie durch die Aufstellung des Nahverkehrsplans und dessen Pflege in den jeweiligen Folgejahren. Folgende Aufgaben sind damit verbunden:  Aufbau und Durchführung eines Qualitätscontrollings 137 Hier sollte auch geprüft werden, ob der Rhein-Erft-Kreis sich an die jährlichen Kundenbarometerbefragungen der TNS Infratest beteiligen sollte. Damit können auch die Ergebnisse mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten verglichen werden. Allerdings ist ein linienscharfes Kundenbarometer nicht möglich. 183 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015  Konzeptionelle Planung im Bereich ÖPNV und Mitwirkung im Bereich der Integrierten Verkehrsplanung auf Kreisebene  Vorbereitung von politischen Beschlüssen zum Thema ÖPNV  Betreuung der Ausschüsse des Kreistags des Rhein-Erft-Kreises zum Thema ÖPNV  Erstellung von Finanzierungsplänen und Verteilung der pauschalierten Förderbeträge gemäß ÖPNV NW an die jeweiligen Verkehrsunternehmen  Abstimmung mit den Städten, benachbarten Aufgabenträgern und dem Schulträger Rhein-Erft-Kreis  Mitwirkung im VRS und NVR  Initiierung und Koordinierung von multimodalen Angeboten Seit 1993 besteht im Rhein-Erft-Kreis eine eigene Verkehrsgesellschaft (REVG), die als reine Managementgesellschaft fungiert, deren alleiniger Gesellschafter der Rhein-Erft-Kreis ist. Die REVG verfügt über keinen eigenen Wagenpark. Als reine Aufgabenträger-Gesellschaft bedient sie sich der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die den gesamten Linienverkehr betrieblich abwickelt. Seit 1993 ist die REVG auch Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Wichtige und zentrale Aufgaben der REVG sind:        Planung und Durchführung des Buslinienverkehrs im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplan, Linienwege, Verknüpfungen usw.) Qualitätsüberwachung im Linienverkehr Flächendeckender Betrieb des AST-Verkehrs (Planung, Ausschreibung und Überwachung sowie Koordinierung der Disposition) Vertriebspartner der Schulträger im Rhein-Erft-Kreis Aktive Beteiligung am Landesprogramm ‚Qualität, Sicherheit und Service im ÖPNV′ Mitwirkung und Koordination von überbetriebliche Angelegenheiten (Tarifgestaltung beim VRS, Pflege und Betreuung der Vertriebsstellen) Dienstleister & Berater für Kommunen und Aufgabenträger 184 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 11 Linienbündelungskonzept 11.1 Vorbemerkungen Unter dem Begriff „Linienbündelung“ wird die Möglichkeit verstanden, eine Genehmigung für mehrere Linien zusammenfassend zu erteilen. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht diese Zusammenfassung in § 9 Absatz 2 als eine besondere Form der Genehmigungserteilung vor. In diesem Fall umfasst ein Genehmigungsverfahren mehrere Linien und mündet in einer Genehmigungsentscheidung. Die Verkehre, die im Rahmen einer Linienbündelung zusammengefasst werden sollen, müssen verkehrlich und wirtschaftlich verbunden sein. Dabei sind unter einer verkehrlichen Verflechtung Zustände zu verstehen, die sich aus Fahrgastsicht ergeben und für einen Zusammenhang mehrerer Linien sprechen. Dazu zählen auch Vereinheitlichung und Standardisierung zur Schaffung eines einheitlichen, leicht zugänglichen ÖPNV-Systems für den Fahrgast. Dabei ist insbesondere der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit nach § 8 Abs. 4 PBefG zu berücksichtigen, um eine möglichst geringe Belastung der Allgemeinheit zu bewirken. Die Linienbündelung muss ferner im Verhältnis zum angestrebten Ziel angemessen und verhältnismäßig sein. Durch die Bündelung von Linien sollte für Verkehrsunternehmen ein wirtschaftlich und organisatorisch sinnvolles Paket an Verkehrsleistungen geschaffen werden, sodass das Betreiben dieser Linien wirtschaftlich interessant wird und ein Wettbewerb entstehen kann. Innerhalb des Linienbündels soll ein Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken geschaffen werden. Für die Schaffung eines Linienbündels bedeutet dies, dass sich innerhalb eines Bündels die ertragsstarken Linien und die ertragsarmen Linien ausgleichen sollen, um so das wirtschaftliche Risiko für den Aufgabenträger und die Allgemeinheit möglichst gering zu halten. Für die Festlegung von Linienbündeln und deren Größe sind für den RheinErft-Kreis folgende Kriterien zugrunde gelegt worden:  Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife),  Nachfrageverflechtungen (komplexe Nachfragebeziehungen im Teilnetz),  Wirtschaftliche Verflechtungen (Ausgleich zwischen wirtschaftlich guten und schlechten Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestaltung) und  betriebliche Aspekte (Ausschöpfung betriebliche Optimierungspotenziale). Mit dem Linienbündelungskonzept wird keine Aussage über die Durchführung künftiger Vergabeverfahren getroffen. Grundsätzlich stehen mit dem Linienbündelungskonzept alle Ausschreibungs- und Vergabemöglichkeiten offen:  Genehmigungswettbewerb  Ausschreibungsverfahren 185 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis  ENTWURF - Mai 2015 Direktvergabe Grundsätzlich hat das Linienbündelungskonzept keine Auswirkungen auf die derzeitige und künftige Finanzierung des ÖPNV durch die kreisangehörigen Städte (siehe hierzu Kap. 12.1). Daher muss das Linienbündelungskonzept völlig unabhängig von der Finanzierung des ÖPNV gesehen werden. Das vorliegende Linienbündelungskonzept dient zum einen der „Gefahrenabwehr“, um zu verhindern, dass „gute“ bzw. mögliche profitable Linien herausgepickt werden können, und somit die „schlechten“ bzw. unrentablen Linien beim Aufgabenträger verbleiben. Durch die Linienbündelung soll sichergestellt werden, dass in einem möglichen künftigen Genehmigungswettbewerb nicht durch gezielte Anträge auf wirtschaftlich gewinnträchtige Linien eine Vernachlässigung defizitärer Linienwege zu Lasten des Aufgabenträgers entsteht. Somit dient zum anderen das Linienbündelungskonzept auch dazu, die Mobilität in Räumen schwacher Nachfrage für die dort ansässige Bevölkerung nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Verknüpfung dieser Räume mit dem interkommunalen Regionalnetz zu gewährleisten. Mit der Bildung von Linienbündeln ist eine Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten anzustreben. Bis auf wenige Ausnahmen laufen alle Genehmigungen im Rhein-Erft-Kreis bis spätestens Ende 2018 aus. Daher ist anzustreben, dass die Liniengenehmigungen, die vorher enden, bis zu diesem Stichtag maximal verlängert werden. Damit können für alle Linienbündel einheitliche Konzessionszeiträume erreicht werden. Für die Stadtbusverkehre in Brühl, Hürth und Wesseling obliegt die Festlegung der Konzessionszeiträume den jeweiligen Aufgabenträgern. 11.2 Linienbündelung im Rhein-Erft-Kreis Mit dem Rahmenkonzept zur Festlegung von Linienbündeln soll ein unter verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimales Liniennetz erstellt werden. Unter dem Begriff Linienbündel wird die Möglichkeit verstanden, eine Genehmigung für mehrere Linien zusammenfassend zu erteilen. So wird es möglich, einen Ausgleich zwischen aus verschiedenen Gründen "guten" und "schlechten" Linien herbeizuführen. Da für die Linien im Rhein-Erft-Kreis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine umfassenden Nachfragedaten (z.B. aus Fahrgastzählungen) vorliegen, kann eine Bündelung auf Basis von Kombinationen stark und schwach nachgefragter Linien bzw. eine Einteilung nach nachfrageabhängigen Verkehrskorridoren nicht erstellt werden. Daher wurde beim Linienbündelungskonzept zum jetzigen Zeitpunkt das Territorialprinzip angewandt, welches sich an einer Einteilung nach administrativ abgegrenzten Räumen orientiert. Dies schließt allerdings nicht aus, dass einzelne Linien auch in andere Bündel ein- und ausfahren können, sofern der Schwerpunkt der Linie in einem benachbarten Bündel liegt. Da auch ohne Nachfragedaten für einzelne Linien davon auszugehen ist, dass in administrativen Gebietseinheiten sowohl „starke“ 186 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 als auch „schwache“ Verkehre vorkommen, kann dieses Prinzip als Grundlage zur Linienbündelung in verschiedener Ausprägung konzipiert werden. Es wurden folgende Varianten untersucht und bewertet (siehe Abb. 11.2-1). Bündelungsvarianten Begründung Auswahl Variante 1: Einzellinien Hoher Zuschussbedarf, da ertragsstarke Linien nicht mehr zur Verfügung stehen, um ertragsschwache Linien zu unterstützen. Hinzu kommt die fehlende Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife) mit möglicherweise erheblichen Nachteilen für die ÖPNVKunden dazu. Der wirtschaftliche Aufwand ist deutlich höher, da betriebliche Optimierungspotenziale nicht ausgeschöpft werden können (Nutzung der Fahrzeuge für andere Linien, Betriebshof usw.). auf keinen Fall zu empfehlen Variante2: Gesamtnetz Unter allen Varianten schneidet der Betrieb des Gesamtnetzes am besten ab. Je kleiner und zahlreicher die Bündel werden, umso teurer wird der Betrieb in der Tendenz. Im Gesamtnetz können alle Fahrzeugumläufe optimal aufeinander abgestimmt werden. Für den Fahrgast ergeben sich Vorteile im Sinne von Fahrgastinformationen, Anschlusssicherheiten und Vertrieb, da alles in einer Hand liegt. Allerdings ist der Zuschnitt des Bündels zu groß, so dass mitteständische Unternehmen der Marktzutritt aufgrund der Größe des Bündels verwehrt wird. Dies könnte unter Berücksichtigung des Mittelstandsförderungsgesetzes zu rechtlichen Konsequenzen führen. juristisch anfechtbar und somit nicht zu empfehlen Variante 3: Kleine Teilnetze gemäß der kreisfreien Städte (10 Lose) Aufgrund der Struktur der Linien im Regional- und Ortsbusverkehr (ohne Stadtbusverkehr in AT der Städte) treten längere Linienwege außerhalb der jeweiligen Losgebiete auf. Zudem können in einigen Städten bis zu drei oder vier Lose einwirken. Die Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife) wird durch die fehlende Abstimmung und Koordinierung an den jeweiligen Verknüpfungspunkten erschwert. Die Betriebskosten können hier höher als bei den Varianten 2 und 4 sein, aber unter Variante 1 liegen. nicht zu empfehlen im Regional- und Ortsbusverkehr, jedoch für Stadtbusverkehre Variante 4: Größere Teilnetze (zwei bis drei Städte pro Los) Durch die Zusammenfassung von zwei bis drei Städten in ein Linienbündel ist der Anteil der bündelüberschreitenden Verkehre deutlich geringer als bei Variante 3. Die Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt des ÖPNV hinsichtlich abgestimmter Fahrpläne und Tarife) ist daher hier machbar. Jedoch kann diese Variante mit einem höheren Aufwand als bei der Variante 2 verbunden. Die Betriebskosten können in dieser Variante geringer als bei Variante 3, aber etwas höher als bei der Variante 2 liegen. zu empfehlen im Regionalund Ortsbusverkehr Abb. 11.2-1: Linienbündelungsvarianten im Rhein-Erft-Kreis Aufgrund der starken Verflechtungen der Linien über die jeweiligen Stadtgrenzen hinweg ist eine stadtbezogene Bildung von Bündeln nicht zu empfehlen. Hier sollte aufgrund der engen verkehrlichen Verflechtungen eine 187 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 stadtübergreifende Bündelung angestrebt werden. Daher sollte auf Basis der vorliegenden Informationen im Rhein-Erft-Kreis eine Bündelung gemäß Variante 4 (Abb. 11.2-1) empfohlen werden. Für die Stadtbusverkehre in den jeweiligen drei Städten Brühl, Hürth und Wesseling ist die Variante 3 zu empfehlen. Das entwickelte Linienbündelungskonzept ist bislang lediglich als Rahmenkonzept zu verstehen. Vor der Vorabbekanntmachung und einer konkreten Umsetzung im Rahmen eines Genehmigungs- oder Wettbewerbsverfahrens sind vertiefende Untersuchungen der Detailabgrenzung der Teilnetze und Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen. Diese können ggf. zu Neuabgrenzungen der Liniennetze führen, wäre aber im Sinne von Netzintegration und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Grundlage für das Linienbündelungskonzept ist das bestehende Liniennetz mit den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen gemäß Kap. 9.2.1. In Abb. 11.2-2 sind die Linienbündel für den Regional- und Ortsbusverkehr in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises dargestellt. Dabei ist es rechtlich zulässig, gemeinwirtschaftliche und eigenwirtschaftliche Leistungen zu bündeln. Insgesamt ergeben sich vier Linienbündel, für die der Rhein-Erft-Kreis die Aufgabenträgerschaft besitzt, während bei den hier nachrichtlich dargestellten Linienbündeln 5 bis 7 die Aufgabenträgerschaft bei den StadtbusStädten Brühl, Hürth und Wesseling obliegt. Für die Ausgestaltung der Linienbündel 5 bis 7 sind die jeweiligen Städte verantwortlich. In Abb. 11.2-3 sind die Linienbündel im Busverkehr graphisch dargestellt. Diese Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen. Bündel Linien Anmerkungen Linienbündel 1 Bedburg, Bergheim und Elsdorf 905, 923, 924, 927, 939, 940, 941, 945, 960, 961, 963, 969, 971, 975 , 987, 988 Linienbündel 2 Pulheim und Frechen 731, 962, 964, 965, 967, 968, 970, 980 Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten bis maximal 31.12.2017 mit Verlängerung bis zum 31.12.2018. Linienbündel 3 Kerpen und Erftstadt 807, 911, 920, 921, 922, 955, 966, 974, 976, 977, 979, 984, 990 Linienbündel 4 Brühl, Hürth und Wesseling 710, 930, 935, 978 Linienbündel 5 Stadtverkehr Brühl 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709 nachrichtliche Übernahme Linienbündel 6 Stadtverkehr Hürth 711, 712, 713, 714, 718, 720 nachrichtliche Übernahme Linienbündel 7 Stadtverkehr Wesseling 721, TB722 nachrichtliche Übernahme Abb. 11.2-2: Linienbündelung für die Regional- und Ortsbusleistungen im Rhein-ErftKreis 188 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Für die Bildung der Linienbündel 1 bis 4 ergibt sich bei einigen Linien eine Grenzwertbetrachtung, zu welchen Linienbündeln die Linien zugeschlagen werden können. Im Einzelnen sind dies: Linie 807: Der größte Teil der Linie 807 hinsichtlich der Buskm-Leistungen wird im Stadtgebiet von Erftstadt erbracht, so dass diese Linie dem Linienbündel 3 zugewiesen wird. Das Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen ist hier erforderlich. Linie 960: Diese Linie berührt mit ihrem Linienverlauf (Bergheim – Horrem – Frechen Rathaus (Stadtbahn) – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn)) alle Linienbündel (1 bis 4). Aufgrund der verkehrlichen Verknüpfungen in Bergheim und in Kerpen-Horrem und der abgestimmten Taktlagen zur Linie 975 wird sie dem Linienbündel 1 zugewiesen. Linie 961: Der größte Teil der Buskm-Leistungen der Linie 961 wird im Stadtgebiet von Bergheim erbracht, so dass sie dem Linienbündel 1 zugewiesen wird. Linie 976: Die Linie verläuft über zwei Linienbündel (2 und 3) in den Städten Frechen und Kerpen, wobei mehr als die Hälfte der Buskm-Leistungen auf Kerpener Stadtgebiet erbracht werden. Daher wird diese Linie dem Bündel 3 zugewiesen. Linie 984: Die Linie erbringt den größten Teil ihrer Verkehrsleistungen außerhalb der Stadt Erftstadt. Aufgrund der Bedienung in Erftstadt sollte diese Linie jedoch im Linienbündel 3 verbleiben. Das Einvernehmen mit dem Kreis Euskirchen ist hier erforderlich. 189 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 11.2-3: ENTWURF - Mai 2015 Linienbündel des AT Rhein-Erft-Kreis Für die AST-Verkehre bestehen insgesamt drei Möglichkeiten für eine Bündelung:  Bündelung der AST-Leistungen getrennt für jede Stadt im Rhein-ErftKreis  Bündelung gemäß (vier Bündel)  Ein Bündel für den AST auf Kreisebene für alle Städte dem Bündelungskonzept im Busverkehr Im Hinblick auf die gut bewährten Organisationsstrukturen bezüglich Planung, Ausschreibung und Vergabe für jede einzelne Stadt im Rhein-ErftKreis wird die Bündelung der AST-Leistungen getrennt für jede Stadt im Rhein-Erft-Kreis den Vorzug gegeben. Daher gibt es im AST-Verkehr bis zu zehn Bündel für die AST-Verkehre (Linien 780 bis 789) , wobei die Städte 190 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Brühl, Hürth und Wesseling selbst entscheiden können, wie dort der AST gebündelt bzw. ausgeschrieben werden kann. In der Regel sind für kreisüberschreitende Linien mehr als ein Aufgabenträger zuständig. Allerdings darf jede kreisgrenzende überschreitende Buslinie nur einem Linienbündelungskonzept zugeordnet werden. Dabei sind folgende Kriterien für die Zuordnung der Linien zu den jeweiligen Aufgabenträgern und damit in die jeweiligen Linienbündelungskonzepte maßgeblich:  Gebietszugehörigkeit (Bei welchem Aufgabenträger liegt der längere Streckenabschnitt?)  Verkehrliche Bedeutung (Wem nutzt diese Buslinie mehr?). Können beide Kriterien nicht eindeutig zugeordnet werden, so wird eine einzelfallbezogene Entscheidung erforderlich. In Abb. 11.2-4 sind für die kreisüberschreitenden Linien die Zuordnung an die jeweiligen benachbarten Aufgabenträger vorgeschlagen worden. Hier ist noch ein Einvernehmen mit den jeweiligen benachbarten Aufgabenträger erforderlich. Linien Zuordnung in den jeweiligen Linienbündelungskonzepte bei den benachbarten Aufgabenträgern Linien 125 und 145 Stadt Köln Linien 208, 212, 215, 228 und 276 Kreis Düren Linie 985 Kreis Euskirchen Abb. 11.2-4: Linien mit Bezug auf benachbarte Aufgabenträgern Für die Stadtbahnlinien und Buslinien sind bei der Bildung von Linienbündeln aufgrund der unterschiedlichen Systemeigenschaften und der erheblich voneinander abweichenden Genehmigungslaufzeiten getrennt zu betrachten. In den jeweiligen Linienbündeln sind daher die Stadtbahnlinien in den Städten Frechen, Brühl, Hürth und Wesseling nicht enthalten. Für die Stadtbahnlinien 7, 16 und 18 muss eine einvernehmliche Regelung mit den benachbarten Aufgabenträger Stadt Köln, Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis getroffen werden, ob zum einen für die Stadtbahnlinien ein Bündelungskonzept erforderlich sein wird und zum anderen wer für die Linienbündelung im Stadtbahnbereich die federführende Funktion (Nahverkehrsplan) übernehmen wird. 191 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 12 Finanzierungs- und Umsetzungsplanung 12.1 Finanzierungsplanung Derzeit finanzieren der Rhein-Erft-Kreis und die kreisangehörigen Städte das Leistungsangebot im ÖPNV, sofern die Betriebskosten nicht durch Fahrgelderlöse und Ausgleichszahlungen/Finanzzuweisungen Dritter (Bund, Land) gedeckt werden und die Infrastrukturmaßnahmen, sofern die Kosten von Nahverkehrsinvestitionen nicht durch Zuschüsse nach dem ÖPNVG und sonstige Landeszuweisungen gedeckt sind. Die in Kap. 10.1 benannten kurzfristigen Maßnahmen führen voraussichtlich zu Mehrkosten von maximal ca. 120.000 Euro/Jahr (ca. 3,00 Euro Betriebskosten pro Buskm ohne Berücksichtigung der Einnahmen). Darin sind die Mehrkosten aus den Prüffeldern aus dem Kap 10.2 (Stufenkonzept für ein Controlling) nicht enthalten. In Abb. 12.1-1 sind die Kosten für die Jahre 2014 bis 2019 dargestellt. Diese Werte stellen Planwerte dar und können sich daher noch verändern. Wichtig ist dabei, dass keine nachträgliche Überkompensation stattfindet. Daher sollten die jeweiligen Planzahlen vor Beginn der jeweiligen Jahre bis 2019 auf kostensteigende Faktoren vorab geprüft werden (Personalkosten, Energiekosten, Aufnahme von neuen Linien und Fahrtenangebote usw.). Zuschussbedarf REVG in EUR davon: Regionalbus Ortsbus AST Zuschussbedarf KVB in EUR138 Zuschussbedarf AVV in EUR139 Zuweisung an den Zweckverband VRS in EUR140 Zuschussbedarf Verkehrsunternehmen je Einwohner (zum 31.12. Vorjahr) in EUR Anzahl Anträge auf Mittel gem § 11 Abs. 2 ÖPNVG141 Anzahl bewilligter Anträge Verfügbares Fahrzeugfördervolumen in EUR Bewilligtes Fahrzeugfördervolumen in EUR Abb. 12.1-1: 138 139 140 141 Ist 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 10.501.000 9.508.000 9.368.000 8.419.444 1.731.448 350.109 7.595.704 1.585.614 362.682 1.082.135 1.123.550 31.436 45.000 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 9.532.000 9.623.000 9.656.000 7.479.884 1.561.436 326.682 7.610.830 1.588.771 332.401 7.683.488 1.603.939 335.574 7.709.836 1.609.439 336.725 1.078.350 1.123.550 1.123.550 1.123.550 1.123.550 31.450 31.450 31.450 31.450 31.450 31.450 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 25,73 23,45 23,24 23,60 23,80 23,87 849.600 849.600 849.600 849.600 849.600 5 5 5 5 701.794 849.850 701.794 849.850 Kostendarstellung für den ÖPNV im REK für die Jahre 2014 bis 2019 142 Zur Deckung der Aufwandabdeckungsfehlbeträge an die Stadt Köln zu den Betriebskosten für den Omnibusverkehr - nach wagenkilometrischen Leistungen -, sowie zu den Betriebskosten der Stadtbahnlinie 7 - nach zugkilometrischen Leistungen - wird gem. § 56 Abs. 6 KrO NW eine ausschließliche Belastung (Mehrbelastung) erhoben. Hierzu werden die Städte Frechen und Pulheim herangezogen. Die Plandaten für 2015/2016 basieren auf den fortgeschriebenen Planzahlen von 2014, da noch keine Aktualisierung vorliegt. Für das Gesamtkonzept der grenzüberschreitenden Verkehre entstehen entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 12.07.2001 jährliche Kosten in Höhe von 31.436 EUR. Da die verbleibenden Leistungen in besonders großem Umfang den Kommunen Elsdorf und Erftstadt zugutekommen, wird von diesen eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 6 KrO NW erhoben. Sie beträgt 50 % der Aufwendungen. Der Zweckverband VRS finanziert den Zuschussbedarf der VRS GmbH über Umlagen der Verbandsmitglieder Bis 6/2014 alte Förderrichtlinie des REK, seit 7/2014 neue Richtlinie. vgl. Kap. 5.1 192 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Bis zum Jahr 2019 sind die Verkehrsleistungen bei der kreiseigenen REVG betraut. Am 31.12.2018 endet voraussichtlich der Durchführungsvertrag zwischen REVG mbH und RVK GmbH. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Rhein-ErftKreises besteht die Notwendigkeit, die ÖPNV-bedingten Ausgaben auf heutigem Niveau zu begrenzen (Konsolidierung). Verbesserungen im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis können nur noch dann durchgeführt werden, wenn sie kostenneutral sind oder zu Einsparungen führen. Hierbei ist anzumerken, dass Kosten für den ÖPNV nicht nur das unmittelbare Leistungsangebot umfassen, sondern ebenso die weiteren Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Organisation. Den kreisangehörigen Städten bleibt selbstverständlich vorbehalten, das städtische ÖPNV-Angebot und die städtische ÖPNV-Infrastruktur eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu verbessern. Nach wie vor kommt zur Finanzierung der Linien im regionalen Busverkehr im Rhein-Erft-Kreis entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 18.12.1997 seit dem Jahr 2003 ein getrenntes Mehrbelastungssystem zum Tragen. Dabei werden nicht gedeckte Regionalbusleistungen zu 50 % über die Erhebung der allgemeinen Kreisumlage und weitere 50 % über die ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen gem. Platzkilometerschlüssel finanziert. Nicht gedeckte Ortsbusleistungen inkl. AST-Verkehre in Aufgabenträgerschaft des Kreises werden durch eine ausschließliche Mehrbelastung der einzelnen Kommunen zu 100 % finanziert. Der Kreistag hat den Doppelhaushalt 2015/2016 unter Zugrundelegung der o.g. Finanzierungsregelung am 12.3.2015 beschlossen. 12.2 Umsetzungsplanung 2015 bis 2019 Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass Umfang und Komplexität der Tätigkeiten des Aufgabenträgers weiter zunehmen werden und dass dauerhaft andere Strukturen erforderlich sind, damit der Aufgabenträger seine Regie- und Bestellfunktion im ÖPNV effektiv und effizient wahrnehmen kann. Hierzu gehören:  Vorbereitung und Umsetzung sowie Controlling des Vergabeverfahrens nach Ablauf der vergaberechtlichen Übergangsfristen der EUNahverkehrsverordnung 1370/07 ab Dezember 2018  Errichtung und Überwachung eines effizienten Controllings des ÖPNV-Angebotes  Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß dem aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG)  Fortlaufende Effizienzkontrolle des ÖPNV-Angebotes Darüber hinaus ist es Aufgabe des Aufgabenträgers, im Hinblick auf den Wettbewerb das Vergabeverfahren vorzubereiten, d.h. insbesondere die in den Verdingungsunterlagen vorzugebenden qualitativen und quantitati142 Quelle: Doppelhaushalt 2015/2016 in der vom Kreistag beschlossenen Fassung 193 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 ven Anforderungen zu definieren, und die Ausschreibungen durchzuführen. Dieses umfassende Aufgabenspektrum lässt sich nicht mit den bisherigen Strukturen bewältigen. Der Aufgabenträger muss insbesondere im Bereich der Bestellung, d.h. in der Netz- und Angebotsplanung, der Vergabeverfahren und des Controllings dauerhaft neue personelle und fachliche Kapazitäten aufbauen, über die derzeit vor allem die Verkehrsunternehmen verfügen. Denkbar ist hier auch eine teilweise Übertragung dieser Leistungen auf die REVG, die dann weiterhin als Managementgesellschaft des RheinErft-Kreises fungieren könnte. Alternativ können auch ähnlich wie in Berlin externe Projektsteuerer für einen längeren Zeitraum diese Prozesse und Arbeitsinhalten steuern und bearbeiten. Der Aufbau einer eigenen, leistungsfähigen Bestellorganisation ist somit unabdingbar. In welcher Form dies erfolgt, sollte im Rahmen des Gutachtens zum Vergabeverfahren mit aufgezeigt werden. In Abb. 12.2-1 ist ein Umsetzungsplan im Entwurf für die Jahre 2015 bis 2020 dargestellt. In den nächsten Jahren ist anzustreben, dass die in Kapitel 9.2.2 aufgezeigten Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Errichtung eines Controlling-System. Dieses Controlling-System ist Voraussetzung für die Kontrolle der zu vergebenen Leistungen nach 2019. Es wird dringend angeraten, das Controlling-System mit dem beiden Elementen Testkundenverfahren und Kundenbarometer durch regelmäßige Anwendungen bis 2019 soweit zu professionalisieren, dass zum einen die Erfahrungen aus dem Controlling-System in das Vergabeverfahren mit einfließen können und zum anderen die personellen und fachlichen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Durchführung von regelmäßigen Zählungen im ÖPNV. Im Sinne einer fortlaufenden Effizienzkontrolle des ÖPNVAngebotes ist es unabdingbar, dass der Aufgabenträger einen ungehinderten Zugang zu Fahrgastzahlen bekommt oder diese selbst fortlaufend erfassen kann. Daher ist es dringend geboten, die Kosten dauerhaft im ÖPNVHaushalt des Rhein-Erft-Kreises zu verankern. Die Aufwertung ausgewählter Regionallinien zu REGIO-Buslinien bedarf einer umfassenden und fortlaufenden Pflege des REGIO-Busnetzes. Dieses REGIO-Busnetz sollte sich in den nächsten fünf Jahren zu einem Aushängeschild des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis entwickeln. Hierzu sind dann gemäß der jeweiligen Losbündel entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen zu prüfen und bei günstigem Kosten-Nutzen-Wert auch entsprechend zügig umzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung der Anschlüsse an den jeweiligen Verknüpfungspunkten im Rhein-Erft-Kreis sowie die Verstetigung des Fahrplans (Abbau von Störstellen). Zudem sollen ausgewählte Haltestellen im REGIO-Busnetz zu multimodalen Verknüpfungspunkten (B+R, Radverleih, CarSharing usw.) erweitert werden, um die Einzugsbereiche des ÖPNV zu erweitern. 194 Abb. 12.2-1: Fes tl egung Control l i ngverfa hren für da s Verga beverfa hren Aus wertung und Ges prä che mi t den VU 4.5 Durchführung von Tes tkundenverfa hren 4.4 Erri chtung von mul ti moda l en Verknüpfungen a n Regi o-Bus Durchführung von Kundenba rometer Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 3. Li ni enbündel 3.10 4.3 Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 2. Li ni enbündel 3.9 4.2 Ums etzungs pl a nung und Fördera ntra g für den 1. Li ni enbündel 3.8 Controlling Pi l otkonzept zur Bes chl euni gung a us gew. Regi o-Bus l i ni en 3.7 Ers tel l ung Control l i ngkonzept Durchführung ei ner Fa hrga s tzä hl ung 3.6 4.1 Skuzes s i ve Ums etzung des Ha l tes tel l enumba us (Ba rri erefrei hei t) 3.5 4 Ers tel l ung Pl a nunterl a gen/Fördera nträ ge 3.4 Betri ebs begi nn für VU (Vors chl a g: Ende Sommerferi en) 2.9 Fortl a ufende Aktua l i s i erung Kommunen/VU/Krei s Vorberei tung für den Betri ebs begi nn 2.8 3.3 Zus chl a g für Bi eter 2.7 3.2 Verga beverfa hren 2.6 Haltestellen und Fahrgastzählungen Fri s t für Anträ ge für ei genwi rts cha ftl i che Lei s tungen 2.5 Ers tel l ung Ha l tes tel l enka ta s ter und 1. Da tenei nga be Vora bbeka nntma chung der gewä hl ten Verga benform 2.4 3.1 Ha rmoni s i erung der Konzes s i ons l a ufzei ten bi s Ende 2018 2.3 3 Ents chei dung der Verga beform i m Krei s ta g 2.2 Bes chl us s Krei s ta g Vergabeverfahren Offenl egungs pha s e 1.9 Guta chten zur Fes tl egung der Verga beform i m REK Kl ei ne Forts chrei bung des NVP (Li ni ens teckbri efe) 1.8 2.1 Ums etzung wei terer Ma ßna hmen (Prüffel der) 1.7 2 Ums etzung kurzfri s ti ge Ma ßna hmen a us dem NVP 1.6 1.3 Bes chl us s NVP Krei s ta g Aus wertung der Anregungen und Ers tel l ung NVP 1.2 1.5 Offenl egungs pha s e 1.1 1.4 Nahverkehrsplan Bes chl us s zur Offenl egung des NVP-Entwurfes 1 Zei tra um der Betra uung der Lei s tungen bei der REVG 0 2016 Umsetzungsplanung 2015 bis 2020 2017 2018 2019 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2015 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Umsetzungsplanung 2015 bis 2020 195 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Quellenverzeichnis Bundesministerium der Justiz (2011): Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Bundesministerium der Justiz (2013): Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA (2005): Umweltfreundlicher, attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV – ein Handbuch Europäisches Parlament (2004): Richtlinie über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) i. d. Fassung vom 18. Mai 2004. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (2006): Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV (145), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (2006): Hinweise zu verkehrlichen Konsequenzen des demografischen Wandels (144), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (1999): Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen (114), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (1999): ÖPNV und Siedlungsentwicklung - Planungshilfe für die kommunale Bauleitplanung (134), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (1999): Hinweise zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung im Personen- und Güterverkehr, Köln. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. 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Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 2013): Landesentwicklungsplan NRW 1995 (URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=230&bes_id =4720&aufgehoben=N&menu=1&sg=) Rhein-Erft-Kreis (2002): Nahverkehrsplan (URL: http://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/64/89/00/nvp-2002.pdf) Rhein-Erft-Kreis (2007): Verkehrsentwicklungsplan (URL: http://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/52/89/00/vep_rhein-erft-kreis_teil4_oepnv.pdf) Rhein-Erft-Kreis: Leitbild Verkehr 1.0 (URL: https://www.rhein-erftkreis.de/stepone/data/downloads/ce/8a/00/leitbild_verkehr_10_120222.pdf) Rhein-Erft-Kreis (2010): Schulentwicklungspläne Rhein-Erft-Kreis (2012): Teilergebnishaushalt Produkt 12.547.01 ÖPNV. Rhein-Erft-Tourismus e.V. 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(URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf) Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) (2001): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Schrift 4, Köln Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) (2013): (URL: http://www.vrsinfo.de/) 197 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Abb. 3.1-1: Abb. 3.2-1: Abb. 3.2-3: Abb. 3.3-1: Abb. 3.3-3: Abb. 3.3-4: Abb. 3.4-2: Abb. 3.4-3: Abb. 3.5-2: Abb. 3.6-2: Abb. 3.7-1: Abb. 4.2-1: Abb. 4.2-2: Abb. 4.2-3: Abb. 4.3-1: Abb. 4.4-1: Abb. 4.4-2: Abb. 4.4-3: Abb. 4.4-5: Abb. 4.4-6: Abb. 4.4-8: Abb. 4.4-8: Abb. 4.5-1: Abb. 4.6-1: Abb. 4.6-2: Abb. 4.6-3: Abb. 4.6-4: Abb. 4.7-1: Abb. 4.7-2: Abb. 4.8-1: Abb. 4.9-1: Abb. 6.1-1: Abb. 6.1-2: Abb. 6.1-3: Abb. 6.1-4: Abb. 6.2-1: Abb. 6.2-2: Abb. 6.3-1: Abb. 6.3-2: Abb. 6.3-3: Abb. 6.3-4: Abb. 7.2-1: Abb. 7.2-2: Abb. 7.2-3: Abb. 7.3-1: Abb. 7.3-2: Abb. 7.3-3: Abb. 7.3-4: Abb. 7.3-5: Abb. 7.3-6: Abb. 7.3-7: Abb. 7.3-8: Abb. 7.3-9: Abb. 7.3-10: Abb. 7.3-11: Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis 7 Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis 19 Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis 20 Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis 21 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort) 22 Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010) 23 Ein- und Auspendler für das Jahr 2010 24 Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis 24 Schulstandorte 25 Nahversorgungsbereiche 27 Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis 28 Anzahl der PKW je Haushalt 29 Liste der SPNV-Linien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013) 32 Liste der Stadtbahnlinien im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013) 33 Karte über das Schienennetz im Rhein-Erft-Kreis (Fahrplanstand 2012/2013) 34 Übersicht über das ÖPNV-Angebot im Rhein-Erft-Kreis 36 Übersicht der Linien vom Typ L1 bis L5 in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises 41 Darstellung der Linien vom Typ L1 mit Fahrtenangebot von Montag bis Sonntag 42 Darstellung der Linien vom Typ L2 mit Fahrtenangebot von Montag bis Samstag 43 Darstellung der Linien vom Typ L4 mit Schwerpunkt Ortsbusverkehr (Linien nur innerhalb der Städte) 45 Darstellung der Linien vom Typ L5 mit Schwerpunkt auf den Schülerverkehr 46 Übersicht der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling 48 Darstellung der Stadtbuslinien in den Städten Brühl, Hürth und Wesseling 49 Übersicht der AST-Verkehre im Rhein-Erft-Kreis 51 Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Schultag 53 Fahrtenangebot an einem Werktag (Mo-Fr) im Querschnitt an einem Ferientag 53 Fahrtenangebot an einem Samstag im Querschnitt 54 Fahrtenangebot an einem Sonntag im Querschnitt 54 Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten 55 Leistungsdaten für das Jahr 2013 im Rhein-Erft-Kreis nach Verkehrsunternehmen 56 Konzessionsstand der Linien im Rhein-Erft-Kreis 57 Anzahl der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis 58 Verkehrszellenkarte Rhein-Erft-Kreis 64 Verflechtungsmatrizen im Verkehrmodell des Rhein-Erft-Kreises 65 Verkehrsmittelwahl im Rhein-Erft-Kreis aus der HHB REK 2013 66 Kalibrierung des Verkehrsmodells 66 ÖV-Wege in und aus dem Rhein-Erft-Kreis für den Istzustand (2013) 67 Streckenbezogene Darstellung der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für Istzustand 2013 68 Einwohnerprognose der Städte im Rhein-Erft-Kreis 69 Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen) 70 ÖV-Wegeaufkommen Istzustand 2013 im Vergleich zu 2025 72 Streckenbezogene Darstellung der Zu- und Abnahmen der ÖV-Fahrten im Rhein-ErftKreis für 2025 als Differenzkarte zu 2012 73 Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und Siedlungsgebiete innerhalb der Städte 77 Grafische Einteilung in Gebietskategorien und Gebiete innerhalb der Städte 78 79 Graphische Einteilung der Städte in Siedlungsgebiete Standards zur Erschließungsqualität - Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche im Rhein-Erft-Kreis 82 Standards zur Erschließungswirkung der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis 83 Betriebszeiten und Definition der Verkehrszeiten im Rhein-Erft-Kreis 84 Bedienungskorridore im Regionalverkehr für die jeweiligen Tageprofile im Rhein-Erft-Kreis 85 Verbindungskategorien 87 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie I im RheinErft-Kreis 88 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie II im RheinErft-Kreis 89 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie III im RheinErft-Kreis 89 Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie IV im RheinErft-Kreis 90 Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit 92 Grundstandards für Anschlussbildung 93 198 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 7.4-1: Abb. 7.5-1: Abb. 8.1-1: Abb. 8.1-2: Abb. 8.1-3: Abb. 8.1-4: Abb. 8.1-5: Abb. 8.1-6: Abb. 8.1-7: Abb. 8.2-1: Abb. 9.1-1: Abb. 9.2-1: Abb. 9.2-2: Abb. 9.2-3: Abb. 9.2-4: Abb. 9.2.5: Abb. 9.2.6: Abb. 9.2-7: Abb. 9.3-1: Abb. 9.3-2: Abb. 9.3-3: Abb. 9.3-3: Abb. 9.6-1: Abb. 9.6-2: Abb. 9.6-3: Abb. 9.9-1: Abb. 9.9-2: Abb. 9.9-3: Abb. 10-1: Abb. 10-2 : Abb. 11.2-1: Abb. 11.2-2: Abb. 11.2-3: Abb. 11.2-4: Abb. 12.1-1: Abb. 12.2-1: ENTWURF - Mai 2015 Ausstattung der Fahrzeuge 95 Ausstattung der Haltestellen 102 Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis (inkl. Schülerverkehrslinien) 105 Erschließungsqualität im Rhein-Erft-Kreis 106 Erschließungslücken im Rhein-Erft-Kreis 107 Verbindungsmängel gemäß Vorgaben der Qualitätsstandards 109 Zusammenfassende Darstellung der Stärken und Schwächen im ÖPNV aufgeteilt nach Städten im Rhein-Erft-Kreis 113 Zusammenfassende Darstellung der Prüffelder aus den Städten im Rhein-Erft-Kreis zum Thema Fortschreibung des NVP REK 114 Zusammenfassende Darstellung der Anregungen aus der Bürgerbefragung zum Thema Fortschreibung des NVP REK 115 Prüffelder für das Maßnahmenkonzept im NVP 116 Aufbau des Maßnahmenkonzepts für den NVP 117 Zwischenzeitliche Anpassungen des Liniennetzes und Bedienungsangebots 118 Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen 119 Auswirkungen auf die Km-Leistungen der kurzfristigen Maßnahmen 119 Übersichtskarte der kurzfristigen Maßnahmen 120 Leistungsdaten für das kurzfristige Maßnahmenkonzept bis 2016 sowie der Prüffelder nach 2016 144 Kostenschätzung der kurzfristigen Maßnahmen bis 2016 im Rhein-Erft-Kreis nach Städten 146 Nachfrageentwicklung aller Maßnahmen gegenüber der Strukturprognose 2015 getrennt nach Städten 147 Produkte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis 150 Darstellung des REGIO-Netzes im Rhein-Erft-Kreis 151 Darstellung des Regionalbusnetzes im Rhein-Erft-Kreis 152 Darstellung der Ortsbuslinien und Stadtbuslinien im Rhein-Erft-Kreis 153 Kategorisierung der Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis 159 Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis 161 Verknüpfungsstandorte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis 162 Park&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis 175 Bike&Ride-Anlagen im Rhein-Erft-Kreis 176 Multimodale Verknüpfungsformen als Mobilitätsdrehscheiben im ÖPNV im Rhein-ErftKreis 178 Qualitätskreis für den ÖPNV 179 Bausteine des Qualitätscontrollings für den Rhein-Erft-Kreis 180 Linienbündelungsvarianten im Rhein-Erft-Kreis 187 Linienbündelung für die Regional- und Ortsbusleistungen im Rhein-Erft-Kreis 188 Linienbündel des AT Rhein-Erft-Kreis 190 Linien mit Bezug auf benachbarte Aufgabenträgern 191 Kostendarstellung für den ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis für die Jahre 2014 bis 2019 192 Umsetzungsplanung 2015 bis 2019 (Entwurf) 195 199 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Glossar AöR Anstalt öffentlichen Rechts AVV Aachener Verkehrsverbund Bedienungsqualität Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Fahrtenangebot, Umsteigevorgänge, Betriebszeitraum und Taktfolge). Beförderungsfälle Der Begriff beschreibt bei Verkehrszählungen angetroffene Personen (Fahrgast, Insasse, Mitfahrender, Passagier, Reisender) BGG Behindertengleichstellungsgesetz Binnenverkehr Unter Binnenverkehr versteht man die ÖV-Wege oder ÖVFahrten innerhalb einer Zelle oder Stadt BoStrab Bauordnung für Stadt- und Straßenbahn Buskm Abrechnungsrelevante und im Fahrplan dargestellte Buskilometer. B&R Bike and Ride (Reiseweg mit Fahrrad und einem anderen Fortbewegungsmittel; Ein B&R-Platz bezeichnet den Umsteigepunkt an dem das Auto parkt.) BVR Busverkehr Rheinland DKB Dürener Kreisbahn GmbH Erschließungsqualität Unter Erschließungsqualität versteht man die räumliche Erschließungswirkung der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet unter Zugrundelegung definierter Haltestelleneinzugsbereiche. EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz HHB Haushaltsbefragung HP Haltepunkt Hst. Haltestelle HVZ Hauptverkehrszeit (Die Hauptverkehrszeit geht üblicherweise morgens von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie nachmittags von 16:00 bis 19:00 Uhr und ist geprägt durch ein besonderes hohes Verkehrsaufkommen). IGVP Integrierte Gesamtverkehrsplanung IV Individualverkehr KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 200 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 LPlG Landesplanungsgesetz LSA Lichtsignalanlage MIV Motorisierter Individualverkehr MRB Mittelrheinbahn NVP Nahverkehrsplan NVR Nahverkehr Rheinland NVZ Nebenverkehrszeit (Die Nebenverkehrszeit stellt die Verkehrszeit mit normalen Verkehrsaufkommen dar und beginnt um etwa 09:00 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr). öDA öffentliche Dienstleistungsaufträge Öffentlicher Verkehr (ÖV) gesamter öffentlicher Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) öffentlicher Personennahverkehr mit Bus, Straßenbahn/Stadtbahn sowie Eisenbahnverkehr aber auch mit sogenannten alternativen Verkehrsmitteln wie z.B. TaxiBus, AST, Bürgerbus. Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ÖV-Fahrten Eine ÖV-Fahrt ist eine Fahrplanfahrt. Die Summe alle ÖVFahrten ist gleich der Summe der ÖV-Wege mal Umsteigevorgänge. ÖV-Wege Ein ÖV-Weg ist der gesamte Weg im ÖPNV, auch wenn einoder mehrmals zwischen ÖV-Verkehrsmitteln umgestiegen wird. P&R Park and Ride (Reiseweg mit einer Autofahrt und einem anderen Fortbewegungsmittel; Ein P&R-Platz bezeichnet den Umsteigepunkt, an dem das Auto parkt.) PBefG Personenbeförderungsgesetz Quell/Zielverkehr Unter Quell- bzw. Zielverkehr versteht man MIV- oder ÖVWege bzw. ÖV-Fahrten, die innerhalb der betrachteten Verkehrszelle beginnen und über diese Verkehrszelle hinausführen (Quellverkehr), bzw. in die Zelle hineinführen und dort enden (Zielverkehr). RES Reisende-Erfassungs-Daten (DB Standard) REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH RVK Regionalverkehr Köln GmbH 201 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) schienengebundener Personennahverkehr „stufenfrei“ Geringer Höhenunterschied und Spalt zwischen Fahrzeugboden und Bahn-/ Bussteig. SWH Stadtwerke Hürth AöR SWB Stadtwerke Bonn GmbH StWB Stadtwerke Brühl GmbH SWW Stadtwerke Wesseling GmbH TöB Träger öffentlicher Belange VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH VU Verkehrsunternehmen WEST WestEnergie und Verkehr GmbH ZV NVR Zweckverband Nahverkehr Rheinland 202 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Anlage 1 Beteiligung 203 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Beteiligte Institutionen im förmlichen Offenlegungsverfahren Städte Institution Abteilung Stadt Bedburg Aus den Städten werden die Bereiche eingebunden: Stadtplanung/ÖPNV Umwelt-/Klimaschutz Behindertenbeauftragte Seniorenbeauftragte Wirtschaftsförderung Stadt Bergheim Stadt Brühl Stadt Elsdorf Stadt Erftstadt Stadt Frechen Stadt Hürth Stadt Kerpen Stadt Pulheim Stadt Wesseling VerkehrsREVG unternehmen RVK DKB KVB StWB SWH SWW Tirtey WestEnergie RVE Benachbarte Auf- Kreis Düren gabenträger im Rhein-Sieg-Kreis ÖPNV Rhein-Neuss-Kreis Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Stadt Köln Stadt Bonn BezirksKöln regierungen Düsseldorf Verkehrsverbünde VRS und SPNV-AT AVV VRS NVR Verbände Pro Bahn Bezirksgruppe Rhein-Erftkreis VCD-Kreisverband Köln und Umgebung NABU e.V. Rhein-Erft-Kreis BUND e.V. Landesverband Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Brühl Competenzia NRW Kompetenzzentrum Frau & Beruf Regio Köln 204 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Institution Verbände Abteilung EnergieKompetenz Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH Rhein-ErftTourismus e.V. RadRegionRheinland e.V. ADAC ADFC Kreispolizeibehörde RheinErft, Direktion Verkehr Verkehrswacht Rhein-Erft Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Rhein-Erft-Kreis Gruppe Lokale Agenda, Frechen Netzwerk 55+ Kerpen Netzwerk Mobilität für Senior/Innen und Menschen mit Behinderung Sozialverband Deutschland Weitere Mobilitätsanbieter und Institutionen Bezirksverband Köln/Leverkusen/Rhein-Erft Schönauen Service GmbH & Co. KG cambio Köln, Stattauto GmbH Drive Carsharing GmbH Phantasialand Brühl DEHOGA Nordrhein Wirtschaft und Gewerkschaften IHK Köln/Rhein-Erft Wirtschaftsförderung Rhein Erft GmbH DGB Rhein-Erft Rhein-Erft-Kreis ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rhein-Erft-Kreis Bezirk Köln Aus der Kreisverwaltung werden eingebunden: Dezernat IV Amt für ÖPNV Straßenverkehrsamt Amt für Straßenbau und Verkehr Amt für Finanzwirtschaft, Controlling und Datenschutz Amt für Gebäudemanagement Gleichstellungsbeauftragte 205 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Auflistung der Vor-Ort-Termine im Bearbeitungsprozess NVP Datum Ort/Institution Inhalte der Gespräche/Teilnehmerkreis 14.02.2013 Rhein-Erft-Kreis Termin VU (REVG) 18.02.2013 Elsdorf Auftaktgespräch Bergheim Auftaktgespräch Brühl Auftaktgespräch Bedburg Auftaktgespräch Pulheim Auftaktgespräch Frechen Auftaktgespräch Kerpen Auftaktgespräch Hürth Auftaktgespräch 05.03.2013 Erftstadt Auftaktgespräch 07.03.2013 Wesseling Auftaktgespräch 14.03.2013 Rhein-Erft-Kreis ÖPNV-Arbeitskreissitzung 18.06.2013 Rhein-Erft-Kreis AK NVP (REK) 26.06.2013 Rhein-Erft-Kreis 1. AK ÖPNV (Bestandsaufnahme) 11.07.2013 Rhein-Erft-Kreis 1. Mobilitäts- und Klimabeirat (Bestandsaufnahme) 24.09.2013 Rhein-Erft-Kreis Netzwerk Senioren 17.10.2013 Rhein-Erft-Kreis 2. AK ÖPNV (Qualitätsstandards) 12.11.2013 Rhein-Erft-Kreis 3. AK ÖPNV (Handlungsfelder) 21.11.2013 Rhein-Erft-Kreis 2. Mobilitäts- und Klimabeirat (Qualitätsstandards) 16.12.2013 Rhein-Erft-Kreis AK NVP (REK) 03.02.2014 Rhein-Erft-Kreis Termin VU (REVG) 02.07.2014 Kreis Euskirchen Arbeitsgespräch mit AT und VU 27.08.2014 Rhein-Erft-Kreis Verkehrsausschuss REK 30.09.2014 Rhein-Erft-Kreis 4. AK ÖPNV (Grobkonzept) 30.09.2014 Rhein-Erft-Kreis AK NVP (Grobkonzept und Szenarien) 02.10.2014 Erftstadt Abstimmung NVP (Stadtverwaltung, REK) 22.10.2014 Erftstadt Verkehrsausschuss der Stadt Erftstadt 04.11.2014 Bedburg AK ÖPNV in Stadt Bedburg 05.11.2014 Rhein-Erft-Kreis Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises 14.11.2014 Elsdorf Arbeitsgespräch bei der Stadtverwaltung Elsdorf 18.11.2014 Brühl Verkehrsausschuss der Stadt Brühl 27.11.2014 Elsdorf Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Elsdorf 03.12.2014 Frechen Verkehrsausschuss in der Stadt Frechen 16.12.2014 Bergheim AK ÖPNV Bergheim 16.12.2014 Pulheim Abstimmung NVP (Stadtverwaltung) 18.12.2014 Kerpen AK ÖPNV-Gruppe in der Stadt Kerpen 13.01.2015 Hürth AK ÖPNV in der Stadt Hürth 25.02.2015 Pulheim Ausschuss der Stadt Pulheim 19.03.2015 Rhein-Erft-Kreis 3. Mobilitätsbeirat (Grobkonzept) 24.03.2015 15.04.2015 Rhein-Erft-Kreis Erftstadt 5. AK ÖPNV (Maßnahmenkonzept) Abstimmung NVP (Stadtverwaltung, REK, REVG) 19.02.2013 21.02.2013 26.02.2013 27.02.2013 206 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Anlage 2 Bewertung der Prüffelder 207 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Synopsen der Prüffelder des Zwischenberichts Kreis Prüffeld Kommentar • Rechtssichere Betrauung, Direktvergabe oder Vergabe von Verkehrsleistungen für die Regionalbusleistungen nach 2018 gemäß EU-VO 1370 •Erstellung eines Linienbündelungskonzeptes im Rahmen des NVP • Prüfung von Mobil-Punkten zur Erhöhung des Einzugsbereiches (Radverkehr als Zubringer zum ÖPNV) Standorte festlegen und baulich aufwerten • Stärkere Produktbetonung im ÖPNV Entscheidung REK • Aufwertung der Regionalbuslinien (Mo-So) im Kreisgebiet durch eigene Produktbezeichnung • Prüfung von zeitlichen Vorgaben für die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten im Kreisgebiet (Bus/SPNV und Bus/Bus) • Fahrplanraster Bedburg Bergheim vorläufig In den Qualitätsstandards bzw. im Kapitel Mobilitätsmanagement aufgenommen In den Qualitätsstandards aufgenommen In den Qualitätsstandards aufgenommen In den Qualitätsstandards aufgenommen In den Qualitätsstandards aufgenommen • Prüfung von Schnellbuslinien oder Schnellbus- Geprüft, keine konkurrenzfähigen fahrten auf bestehenden Linien in der Haupt- Reisezeiten bzw. fehlendes Potenverkehrszeit zwischen den Städten im Kreisge- tial, Straßennetz und Siedlungsbiet (Gewinnung von Fahrgastpotenzialen im struktur nicht für Schnellverkehere Bereich Beschäftigtenverkehr in der HVZ bzw. geeignet, zudem immense Mehrauch andere Gruppen bei ganzen Schnellbusli- leistungen ohne nachweisbare nien) Fahrgastpotentiale • Anforderungskatalog und Grundlagen für ein In den Qualitätsstandards aufgeHaltstellenkataster im Rhein-Erft-Kreis (Grund- nommen lage für die zeitliche Priorisierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit) •Schrittweise Ausrichtung des lokalen Busnetzes Maßnahmen im NVP-Entwurf (siein Bedburg auf den Bahnhof Bedburg (Linien he Maßnahmenkonzept) 975,924,987,988) auch im Zusammenhang der späteren Auf-wertung der RB 38 • Prüfung eines veränderten Taktangebots auf geprüft, deutlich höhere Kmder Linie 975 Leistungen, dazu Parallelverkehr der Linie zur Bahn, daher nicht weiterverfolgt • Prüfung der ÖV-Anbindung des GE-Gebietes Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Mühlenerft Maßnahmenkonzept) • Errichtung einer durchgehenden Regionalbus- Maßnahmen im NVP-Entwurf (sielinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim he Maßnahmenkonzept) (auch am Wochenende) und Aufgabe der Linienführung der Linie 961 über Fliesteden am Wochenende 208 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Prüffeld Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Kommentar • Taktverdichtung auf der Linie 969 zur Gewinnung von Potenzialen im Stadtgebiet • Prüfung eines verändertes Taktangebots auf der Linie 975 Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Parallelverkehr zur Bahn, Veränderung bedeutet hier höchstens Taktreduzierung, hier aber bisher kein Vorschlag, da keine Nachfragedaten vorhanden • Prüfung der Linienführung bzw. Linienangebo- Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe tes in Ahe (Prüfung von Umwegfahrten der Li- Maßnahmenkonzept) nie 963) è siehe hierzu auch Elsdorf • Prüfung einer Einstellung der Linie 939 nach Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe 2019 (Tagebauerweiterung mit Verlegung Maßnahmenkonzept) Manheim – Alt) • Prüfung der Aufteilung der Linie 923 in zwei ggf. spätere Prüfung Linien getrennt nach Schulformen (GS und SEK1/SEK2) • Aufwertung des Bahnhofes Brühl als wichtigen nachrichtlich Verknüpfungspunkt • Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadt- nachrichtlich busverkehrs am Samstag ab 16:30 und am Sonntag (nachrichtlich durch AT Brühl) • Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe 930 Maßnahmenkonzept) • Prüfung einer verbesserten Anbindung von Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Elsdorf an die Bahnhöfe Bergheim-Mitte Maßnahmenkonzept) und/oder Kerpen Sindorf und/oder Bedburg • Prüfung einer Zusammenlegung der Fahrten Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe der Linie 940 mit der Linie 963 Maßnahmenkonzept) • Prüfung des Fahrtenangebots der Linie 988 Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Prüfung von klaren Taktstrukturen auf der Geprüft, bisher keine Änderungen, Linie 941 durch Wegfall des Abschnittes Ahe da unterschiedliche Befindlichkei(Direktverbindung nach Horrem) ten der betroffenen Städte, evtl. noch Abstimmungsbedarf • Integration der freigestellten Schülerverkehre weitestgehend schon geschehen • Beseitigung der Erschließungslücke Zuckerfab- abgeleht, da Erschließung Neurik Etzweiler Vorrang hat (es ging nur entweder/oder für bestehende Linien im Sinne der Fahrzeit und Produktdefinition) • Prüfung einer Anbindung der Ortsteile NieMaßnahme derembt, Oberembt und Tollhausen an die RB38 • Optimierung der Schulbuslinien (unklare und keine Maßnahmenprüfung, weitere uneinheitliche Führung der Linie 974) Abstimmungen zwischen Schulträger und AT • Straffung der Linie 920 zur Reduzierung der Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Fahrzeiten zu den jeweiligen SPNVMaßnahmenkonzept) Haltepunkte Horrem, Sindorf und Liblar und 209 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Prüffeld Kommentar klare Führung der Linie 911 Erftstadt • Prüfung einer Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Erftstadt-Liblar und/oder Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof ErftstadtLiblar bei entsprechender Nachfrage • Optimierung des Wochenendangebotes Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf, allerdings keine Nachfragedaten vorhanden • Beseitigung von Erschließungslücken in Leche- keine für Busverkehr geeigneten nich sowie bessere Anbindung des GEStraßen zu besserer Erschließung Gebietes Köttingen vorhanden, zudem klare Produktschärfung durch stringente Linienverläufe) • TaxiBus+ (im Rahmen des RVK RegioM 2030 nachrichtlich, TaxiBus wurde in die Projekts) Produktliste mit aufgenommen Frechen Hürth Kerpen • Prüfung einer besseren ÖPNV-Anbindung nicht Maßnahmen aufgezeigt, durch erschlossener Siedlungsbereiche in Frechen Stadt abgeleht (Stellungnahme 710) • Prüfung einer Neuordnung der Linie 964 in keine Weiterverfolgung des PrüfZusammenhang mit den Linien 976, 965 und felds, Linien haben alle unter968 schiedliche Funktion • Prüfung einer Angebotsausweitung des Stadt- nachrichtlich busverkehrs am Sonntag (nachrichtlich durch AT Hürth) • Prüfung der Straffung der Linienführung der Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe 978 in Hürth Maßnahmenkonzept) • Beseitigung von Erschließungslücken in Blatzheim und in Kerpen sowie in Sindorf (Kerpener Straße) mit hohem Handlungsbedarf • Prüfung der Optimierung der Erreichbarkeit der GE-Standorte in Kerpen (Hüttenstraße, Europarc Kerpen sowie Türnich III) • Klare Linienführung der Linien 920 und 911 in Kerpen bzw. Straffung der Linienführung der 920 • Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet von Kerpen am Wochenende nicht möglich durch Regionalbuslinien (Produktschärfung) Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Keine Prüfung von Nachtverkehr (Nachfragedaten fehlen), ist im restlichen Kreis durch AST abgedeckt, keine NE Linien • Prüfung eines zentralen Verknüpfungspunktes baulich schwierig, als sinnvoller in Kerpen (Ost-West und Nord-Süd) Aspekt aber aufgenommen (Empfehlung weiterer Prüfung) • Prüfung der Aufteilung der Linie 966 nach Maßnahme, aber Abstimmung Schulstandorten Schulträger und AT notwendig • Prüfung der Erschließung des Stadtteils Man- schon geschehen, nachrichtlich heim-Neu durch Linienverkehre und einer übernommen 210 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Prüffeld Kommentar möglichen Anbindung an den SPNV Pulheim Wesseling • Prüfung der Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtbereiche im Pulheimer Norden (derzeit fast ausschließlich nur mit der Schülerverkehrslinie 967) • Prüfung der Anbindung der südlichen Ortsteile in Pulheim an den Verknüpfungspunkt KölnWeiden-West • Optimierung der ÖV-Erschließung der Randbereiche in Pulheim, insbesondere Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg und Erschließung des im Bau befindlichen Ganzjahresbades in Stommeln durch die Linie 970 mittels neuer Haltestelle • Errichtung einer durchgehenden Regionalbuslinie zwischen Bergheim-Mitte und Pulheim (auch am Wochenende) • Optimierung der Verknüpfung am Bahnhof Stommeln zwischen SPNV und Linie 970 nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier Prüfung stadteigenes Konzept Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier Prüfung stadteigenes Konzept Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) nicht möglich, da BÜ-Anlage unberechenbar (Risiko von Fahrzeitverlusten) • Errichtung eines zentralen Verknüpfungspunk- nachrichtlich tes zwischen Stadtbahnlinie und Buslinie (Rendezvous-Punkt) • Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe 930 Maßnahmenkonzept) 211 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Prüffelder aus Sicht der Städte Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Prüffelder • Prüfung von Zubringerbuslinien zur ab 2020 erwarteten S-Bahn-Verbindung nach Köln bzw. Prüfung des Angebotes und Linienverlauf der Linien 924, 975, 987 und 988 • Anbindung des Gewerbegebietes Mühlenerft • Aufnahme der Handlungsfelder und Maßnahmen aus dem ÖPNV-Konzept der Stadt Bergheim in den NVP REK • Verbesserte Anbindung des Brühler Bahnhofes Kommentar Geprüft. keine Änderungen der Linie 975, da weitestgehend Parallelverkehr zur Bahn, Taktbrüche schwierig für Produktklarheit, von Kaster Erschließung mit neuer zusätzlicher Linie 905 Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Vorschlag der Taktverdichtung auf der Linie 930. Ansonsten schwierig und ggf. durch Stadtbus möglich • Anbindung von Brühl-Schwadorf Schwierige Anbindung an das Regionalbusnetz. Erschlossen durch Stadtbahn und AST • Prüfung einer Anbindung von Elsdorf an Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe den SPNV in Bergheim Maßnahmenkonzept) • Prüfung des Fahrtenangebotes der Linie Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe 988 in Elsdorf Maßnahmenkonzept) • Straffung des Linienverlaufes der Linie 941 Geprüft, bisher keine Änderungen, zwischen Elsdorf und Kerpen-Horrem da unterschiedliche Befindlichkeiten der betroffenen Städte, evtl. noch Abstimmungsbedarf während des Offenlegungsverfahren • ÖPNV-Anbindung des Freibads Elsdorf Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Anbindung von Niederembt, Oberembt und Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Tollhausen an Glesch Bf. bzw. die RB38 Maßnahmenkonzept) • Schnellere und bessere Anbindung des Stadtteils Bliesheim • Prüfung der Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt-Liblar • Attraktivierung (kürzerer Takt) bei bestehenden Linien, Ausdünnung von schwach nachgefragten Linien • Anbindungen an neue Baugebiete Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sind Taktausweitungen nur durch Kompensationen (Ausdünnung) an anderer Stelle möglich. Hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor, so dass Einsparungspotentiale nicht ermittelt werden können. Dieses Prüffeld wurde im Rahmen der internen Abstimmungsgespräche nicht weiter verfolgt 212 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Hürth • Anbindung der Stadtbusse an das Regionalbusnetz (Stadt Hürth) Kerpen • Prüfung eines Nachtangebotes in Kerpen insbesondere an den Wochenendtagen Pulheim Wesseling nachrichtlich an den Aufgabenträger Hürth Keine Prüfung von Nachtverkehr (Nachfragedaten fehlen), ist im restlichen Kreis durch AST abgedeckt, keine NE Linien • Anpassung des Linienverlaufes der Linie Anschlussverknüpfung in Horrem 976 zur Sicherung der Anschlüsse an den und Frechen (und Neu WeidenSPNV in Kerpen-Buir West) höherrangig, deshalb keine Anschlusssicherung in Buir • Anbindung des Gewerbegebietes südMaßnahmen im NVP-Entwurf (siehe östlich des Kernortes Maßnahmenkonzept) • Anbindung an Weiden-West Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Arrondierungsgebiete im Stadtgebiet durch nicht mit Regionalbus effizient abRegionalbusse erschließen deckbar (Produktkonflikte), hier Prüfung stadteigenes Konzept • Verbesserung der Anbindung des Bahnhof nicht möglich, da BÜ-Anlage unbeStommeln rechenbar (Risiko von Fahrzeitverlusten) • Haltestelle am Ganzjahresbad (ab 2015) nachrichtlich übernommen, Bedienung durch Linie 970 • Durchbindung der Linie 970 bis Bergheim Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Anbindung des Gewerbegebietes Rheinbo- nur Linie 930 in Wesseling, damit gen keine Änderungen vorgesehen (Produktdefinition), evtl. Anbindung durch Stadtbus • Anbindung des Neubaugebietes in Keldenur Linie 930 in Wesseling, damit nich keine Änderungen möglich (Produktdefinition), evtl. Anbindung durch Stadtbus 213 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Anregungen der Bürger Bedburg Zusammenfassende Darstellung der Anregungen der Bürger • Ausweitung der Linie 975 im Abend-, Spätund Nachtverkehr bis Kaster (auch in Bergheim) • Entzerrung der Abfahrtszeiten der Linie 975 und 960 um einen 15-Min.-Takt zwischen Horrem und Bergheim einzurichten (auch in Bergheim) • Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38 Bergheim • Anbindung des Stadtteils Ahe verbessern • Taktverbesserung auf der Linie 945 • Starkes Interesse an der Ausweitung des Angebots der RB38 Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen • Überprüfung der Fahrzeiten der Linie 930 von Wesseling Schulzentrum nach Brühl • Verlängerung des Taktes der Linie 18 bis nach Schwadorf • Hinweise zur Angebotsverbesserung im Stadtbusverkehr • Klare Führung der Linien 963 und 940 Kommentar geprüft, deutlich höhere KmLeistungen, dazu Parallelverkehr der Linie zur Bahn, daher nicht weiterverfolgt betriebliche prüfung, nicht bestandteil der NVP-Planungen (Rahmenplan) nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP (seit Fahrplanwechsel 2014/2015 Verbesserungen im Früh-/Spät- und Wochenendverkehr) Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP (seit Fahrplanwechsel 2014/2015 Verbesserungen im Früh-/Spät- und Wochenendverkehr) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP nachrichtlich, nicht Bestandteil NVP Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Verbesserung der ÖV-Anbindung des Geprüft, Maßnahme vorhanden, Stadtteils Tollhausen jedoch genauer Bedarf derzeit nicht abschätzbar • Optimierung der Abfahrzeiten der Linie betriebliche prüfung, nicht bestand941 in Horrem teil der NVP-Planungen • Direkte Anbindung von Friesheim an einen Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Bahnhof Maßnahmenkonzept) • Anbindung der Linie 979 an den Bahnhof Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Erftstadt-Liblar Maßnahmenkonzept) • Wunsch nach einer Spätlinie ausgehend Besseres Angebot auf der Schiene, vom Bahnhof Liblar (bessere Erreichbarkeit daher keine zusätzlichen Buslinien der Stadt Köln) nach Köln • Straffung der Linie 920 Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) • Parallelverkehr Frechen – Habbelrath – keine weitere Entzerrung ohne Horrem (Linien 960, 976 und 964) (Anmer- Nachfragedaten möglich, Linien kung: Durch Fahrplananpassung in 12/2013 haben alle unterschiedliche Funktibereits merklich entzerrt) on 214 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Hürth Kerpen Pulheim ENTWURF - Mai 2015 • Taktfrequenz erhöhen und Straffung der Linienführung der Linie 978 anstreben • Verlängerung der Linie 710 bis nach Hermülheim (Stadtbahn) • Schnellere Anbindung der Hürther Stadtteile an Köln • Klare Ausrichtung der Buslinien auf die Anschlüsse der S-Bahn • Ausweitung des AST-Verkehr (Abfahrt an allen Haltestellen) • Verknüpfungshaltestelle Kerpen-Mitte • Starker Wunsch nach einer Busverbindung nach Köln-Weiden-West ausgehend von Glessen, Dansweiler, Geyen oder Pulheim) • Fahrplanausweitung der Linie 970 am Wochenende • Bessere Anbindung des Stadtteils Stommelerbusch Wesseling • Taktverdichtung der Linie 930 und besseres Angebot in den Frühstunden sowie an Samstagen und Sonntagen Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) betriebliche Prüfung, nicht bestandteil der NVP-Planungen nachrichtlich baulich schwierig, als sinnvoller Aspekt aber aufgenommen (Empfehlung weiterer Prüfung) Geprüft, jedoch nur zwischen Brauweiler und Weiden als Maßnahme, ansonsten hoher Leistungsaufwand ohne absehbares Potential und/oder Konkurrenzierung des SPNV bei Weiterführung Maßnahme im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) nicht mit Regionalbus effizient abdeckbar (Produktkonflikte), hier Prüfung stadteigenes Konzept Maßnahmen im NVP-Entwurf (siehe Maßnahmenkonzept) 215 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Vorliegende Eingaben aus den Städten im laufenden Verfahren Die hier dargestellten Eingaben stammen aus vorliegenden Beschlüssen und Stellungnahmen aus den entsprechenden Städten im Rahmen der Maßnahmendiskussion. Eingabe Stadt Frechen 30-Minuten Takt der Linie 980 soll beibehalten werden. Eine Reduzierung auf einen 60-Takt wird als nicht opportun erachtet. Erläuterung Eine Reduzierung auf einen 60-Minuten-Takt ist nicht vorgesehen. Der bestehende 30-Minuten Takt bleibt erhalten und soll entsprechend der genannten Maßnahme sogar in der Nebenverkehrszeit eingeführt werden. Taktung der Linien 731 und 980 ist zu optimieren Der vorliegende Nahverkehrsplan dient lediglich als Rahmenplan. Taktungen und Veränderungen des Fahrplans sind nicht Bestandteil des NVP. Linie 145 - 10 Minuten - Takt zu den morgendlichen Spitzenzeiten Eine Anpassung auf einen 10-Min.-Takt in der morgendlichen HVZ ist mit der Stadt Köln abzustimmen, da auch in Köln diese Leistungen zusätzlich anfallen werden. Hier ist der Aufgabenträger REK im Rahmen seines NVP nicht zuständig. Optimierung der Linienführung der Linie 977, da hier große Teile der Fahrleistung auf Frechener Stadtgebiet durch unbesiedelte Bereiche erfolgt Linie 977 stellt eine regionale Verbindung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar und wird über den kürzesten Weg durchgeführt. Hinzu kommt, dass mit diesem Linienverlauf auch die GE-Gebiet Türnich I bis III am Rande mit erschlossen werden. Ohne Nachfragedaten lassen sich keine belastbaren Begründungen aufzeigen. Stadt Kerpen Prüfung eines Nachtangebotes im Stadtgebiet Erschließung des Gewerbegebiets Geilrather Feld Gegenwärtig wird in den späten Abendstunden das Stadtgebiet mit dem AST bedient und sollte in seiner Funktion weiterhin erhalten bleiben. Hinzu kommt, dass im NVP REK in den Produkten keine separaten Nachtangebote wie Disco-Busse oder Nachtbusse enthalten sind. Da die Linie 921 eine einseitige Ringlinie ist, würden mit der Erschließung des GE-Gebietes die Umwegfahrten für andere Haltestellen deutlich zunehmen. Eine alternative Erschließung durch die Linie 941 ist nicht sinnvoll, da die Linie 941 in ihren derzeitigen Linienverlauf als Regionallinie gestrafft bleiben soll (Verbindungsfunktion Elsdorf nach Kerpen-Horrem). 216 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Eingabe Linienführung der 976 über Sindorf und nicht wir bisher über Horrem Erläuterung Führung durch staugefährdete Bereiche zwischen Kerpen und Sindorf -> Anschlusssicherheit und Gewährleistung der Pünktlichkeit ist nicht gegeben Direktverbindung Kerpen - Horrem durch Verlängerung der Linie 964 Dieser Maßnahmenvorschlag wird nicht weiterverfolgt, da die Linie 976 in ihrem bisherigen direkten Linienverlauf zwischen Kerpen-Mitte und Frechen erhalten bleiben soll. Somit würde eine Verlängerung der Linie 964 ein Überangebot im Abschnitt Kerpen-Horrem und Kerpen-Mitte darstellen. Integration der Schülerverkehrsfahrten in den normalen Linienverkehr Eine Integration der Schülerfahrten in andere vertaktete Linien würde die Begreifbarkeit des Fahrplans für die Fahrgäste erschweren. Daher soll die Linie 966 nach wie vor erhalten bleiben, lediglich wird mit dem Schulträger und dem Verkehrsunternehmen abgestimmt, in wie weit eine Aufteilung der Linie nach Schulstandorten zu organisieren ist. Sinnvolle Taktverdichtungen auf den Linien 911, 922, 976 und 977 "Sinnvolle" Taktverdichtungen sind ohne Fahrgastzahlen nicht ermittelbar bzw. darstellbar. Deshalb können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine fundierten Varianten bzw. Entwürfe vorgeschlagen werden. Straffung des Linienverlaufs der Linie 920 und Kappung der Linie in Kerpen (Gymnaisum) Bei Straffung des Linienverlaufs und Kappung der Linie in Kerpen bestehen keine Direktverbindungen mehr von den Nachbarorten Gymnich und Lechenich an Sindorf und Horrem Bf. Verlängerung der Linie 911 bis Erftstadt Bf. Linie 977 stellt eine wichtige regionale Verbindung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar und bleibt erhalten, daher entfällt die Notwendigkeit der Verlängerung der LInie 911 nach ErftstadtLiblar (Bf. Liblar). Führung der Linie 977 über Türnich nach Linie 977 stellt eine wichtige regionale VerbinHorrem Bf. , Wegfall des Abschnitt Türnich dung zwischen Frechen und Erftstadt-Liblar dar bis Erftstadt und bleibt erhalten. 217 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Eingabe Stadt Hürth Stringentere Führung der Linie 960 (sowohl im Stadtgebiet Hürth, als auch im weiteren Linienverlauf) Erläuterung Die Linie 960 fährt bereits auf einem relativ direkten Linienweg. Eine Straffung des Linienwegs mit dem Ziel einer Reduzierung der Fahrtzeiten wäre lediglich mit dem "Auflassen" von Haltestellen zu erreichen. Jedoch ist dies aus gutachterlich Sicht nicht zu empfehlen, denn die zu erwartenden Fahrtzeitgewinne rechtfertigen nicht das "auflassen" von Haltestellen. Zudem können zum derzeitigen Zeitpunkt keine Haltestellen identifiziert werden die "aufgelassen" werden können. Ergänzung der Linie 978 um eine Fahrtrou- Die Linie 978 würde auf diesem Weg durch unbete über die Kölner Straße zur Gleuler Stra- siedelte Bereiche fahren und entsprechend an den ße mit Anbindung an die Linie 146 in Köln Potentialen im Bereich Hürth vorbei. Zudem bedarf diese Verbindung der Abstimmung mit der Stadt Köln 218 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 Anlage 3 Liniensteckbriefe 219 nach 20 Uhr Betriebszeiten bis 20 Uhr nach 20 Uhr Betriebszeiten bis 20 Uhr nach 20 Uhr Zuordnung der Linie gemäß Linienb ündelungskonzept (siehe Kap. 11.2) Linienbündel kurzfristigen Maßnahmen dar (bis Ende 2017). Danach sind die Liniensteckbriefe jährlich fortzuschreiben. Die Liniensteckbriefe beschreiben nicht den derzeitigen und bisherigen Leistungsumfang, sondern stellen die Grundlage für den zu erbringenden Leistungsumfang ab Umsetzung der Anmerkungen: Erfüllung der Erschliessungsqualität gemäß Qualitätsstandards im NVP Rhein-Erft-Kreis (siehe Kap. 7.3.1). Getrennt für jede Stadt im Rhein-Erft-Kreis werden Angab en zur Anzahl der Haltestellen geliefert. Hinweise zur Austattung der Fahrzeuge gemäß Kap. 7.4.1 Verknüpfungsstandorte gemäß Maßnahmenkonzept (Kap. 9.6.2) aufgrundete Buskm-Leistungen gemäß Fahrplan (ohne Leerfahrten) pro Jahr und nur innerhalb des Rhein-Erft-Kreises Taktstrukturen und Anzahl der Fahrten (Summe aus Hin- und Rückfahrten) getrennt für die Zeiträume vor und nach 20 Uhr bis 20 Uhr Summe XXX Liniennummer Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Anzahl der Fahrten Betriebszeiten Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten derzeitige Konzessionszeiträume Genehmigung: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr, Ortserschließung Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Darstellung der Produktb ezeichnung gemäß Maßnahmenkonzept, wob ei die Bezeichnung Regio-Bus als Arb eitstitel zu verstehen ist. Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Städte im Rhein-Erft-Kreis und b enachb arte Kreise und kreisfreie Städte Städte Mindestbedienungsstandards Beschreib ung des Linienverlaufes Linienverlauf Hinweise zur Erläuterung der Liniensteckbriefe Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 220 Frechen Rathaus, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Bodelschwingh-Schule, Hürth-ZOB bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06:00 21:00 Betriebszeiten 74.300 33 60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 06:00 21:00 Betriebszeiten 18.900 28 60' bis 20 Uhr 2 60' nach 20 Uhr 08:00 18:00 Betriebszeiten 11.300 19 60' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten alle Haltestellen im Linienverlauf in Hürth Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Hürth-ZOB; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen, Hürth Städte Mindestbedienungsstandards Frechen Rathaus – Gleuel – Stotzheim – Hürth-Mitte (ZOB) Linienverlauf - - 104.500 Summe 710 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 221 bis 2017 Genehmigung: 57.400 33 60' bis 20 Uhr 2 - nach 20 Uhr 06:00 20:00 Betriebszeiten 13.900 27 60' bis 20 Uhr 3 kein Takt nach 20 Uhr 08:00 14:00 6.100 7 60' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 77.400 Summe 731 Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Königsdorf, Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 06:00 20:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Frechen Rathaus, Realschule und Gymnasium Frechen, Krankenhaus Frechen, Königsdorf Bf. Zwangspunkte: Betriebszeiten Ortserschließung, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen Städte Mindestbedienungsstandards Königsdorf – Buschbell – Hücheln-Krankenhaus – Rathaus Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 222 Euskirchen Mitte (Bahnhof, Schulen, Rathaus), Erftstadt-Lechenich Markt bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 74.200 31 60' bis 20 Uhr 1 60' nach 20 Uhr 06:00 20:00 Betriebszeiten 20.900 29 60' bis 20 Uhr kein Takt nach 20 Uhr 06:00 13:00 Betriebszeiten 6.900 120' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich-Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Euskirchen Bf. Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 06:00 21:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Erftstadt, Zülpich, Euskirchen Städte Mindestbedienungsstandards Euskirchen Bf – Zülpich-Mülheim – Erftstadt-Lechenich Linienverlauf 102.000 Summe 807 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 223 Ortserschließung Bahnhof Bedburg, Schulzentrum Bedburg bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: 52.650 18 60' / 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 09:00 19:00 Betriebszeiten 14.850 18 60' / 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien 07:00 15:00 Betriebszeiten 7.020 9 60' / 120' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 74.520 Summe 905 Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 09:00 19:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bedburg Städte Mindestbedienungsstandards Bedburg Bf – Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kaster Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 224 Ortserschließung, Schülerverkehr Kerpen Rathaus, Gymnasium Kerpen, Marienfeld bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: 22.000 11 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 08:00 18:00 Betriebszeiten 6.200 11 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 09:00 17:00 Betriebszeiten 5.500 8 kein Takt bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Kerpen Neues Rathaus ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 08:00 18:00 Betriebszeiten Werktag (Montag – Freitag) Ferien Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Brüggen – Kerpen – Sindorf Linienverlauf 33.700 Summe 911 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 225 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Mindestbedienungsstandards 05:00 23:00 283.700 65 30'/60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 71.700 48 30'/60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 51.500 34 60' bis 20 Uhr 7 60' nach 20 Uhr 21 kein Takt 32.800 07:00 23:00 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 439.700 Summe alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf., Liblar Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich-Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: Kerpen Neues-Rathaus ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Euskirchen Bf. Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Samstag Erftstadt Bf., Liblar EKZ, Liblar Krankenhaus, Lechenich Markt, Schulzentrum Lechenich, Kerpen-Mitte, Europagymnasium, Gesamtschule Kerpen, Schulstandorte Horrem bis 2017 Zwangspunkte: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) REGIO-Bus Produkt: Genehmigung: Erftstadt, Kerpen Städte 920 Erftstadt – Gymnich – Türnich – Kerpen – Sindorf – Horrem Bf Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 226 Sindorf Bahnhof bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 67.100 39 20'/40' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 05:00 20:00 Betriebszeiten 19.100 39 20' / 40' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 09:00 15:00 Betriebszeiten 6.500 14 30' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 92.700 Summe 921 Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 05:00 20:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortserschließung Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Ringlinie Sindorf: Bahnhof – Gewerbegebiet – Zeisigweg – Bahnhof Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 227 Bergheim Bf., Sindorf Bf. bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 132.600 41 60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 06:00 20:00 Betriebszeiten 35.900 38 60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 06:00 20:00 Betriebszeiten alle Haltestellen im Linienverlauf Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Linienbündel 16.200 19 kein Takt bis 20 Uhr Samstag - nach 20 Uhr 11.300 09:00 17:00 10 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 196.000 Summe 922 Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf., Sindorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 06:00 20:00 Betriebszeiten Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim, Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim Bf – Ahe – Sindorf Bf – Kerpen, Schützenstraße Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 228 nach 20 Uhr 0 - - 118.400 Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf - in Kerpen: - - Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf 0 - - nach 20 Uhr Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: - bis 20 Uhr Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. - - nach 20 Uhr Erschließungsqualität 118.400 0 - - bis 20 Uhr Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - - Betriebszeiten Fahrzeugstandard 07:00 kein Takt 16:00 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf bis 20 Uhr Summe 923 Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Schulstandort Oberaußem, Grundschulen im Stadtgebiet Zwangspunkte: Samstag Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim Kreishaus – Quadrath Gesamtschule – Oberaußem Realschule – Niederaußem H.Keller-Schule – Glessen Theo-Ostrer-Platz – Hüchelhoven Schule Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 229 Regionalverkehr, Schülerverkehr Bedburg Bahnhof, Niederaußem Oberaußemer Straße bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06:00 17:00 Betriebszeiten 55.361 20 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 06:00 17:00 Betriebszeiten 13.778 19 60' / 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bedburg, Bergheim Städte Mindestbedienungsstandards Niederaußem – Bedburg Industriegebiet – Bedburg Linienverlauf 69.138 Summe 924 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 230 Ortserschließung Bedburg Bhf. bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: 11.000 12 60' / 120' - - nach 20 Uhr 05:00 14:00 Betriebszeiten 3.000 12 60' / 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 14.000 Summe 927 Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Linienbündel Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 05:00 14:00 bis 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortsbus Produkt: Betriebszeiten Bedburg Städte Mindestbedienungsstandards Bedburg - Mühlenerft Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 231 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 21:00 149.100 61 30' bis 20 Uhr 3 60' nach 20 Uhr 04:00 20:00 Betriebszeiten 35.500 46 60' / 120' bis 20 Uhr 3 kein Takt nach 20 Uhr 06:00 21:00 19.600 26 60' bis 20 Uhr 3 60' nach 20 Uhr 19 60' / 120' 15.700 08:00 17:00 219.900 Summe 930 alle Haltestellen im Linienverlauf in Wesseling: Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling alle Haltestellen im Linienverlauf in Brühl: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Brühl-Mitte, Brühl Bahnhof, Wesseling (Stadtbahn); Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Wesseling Mitte, Schulzentrum Wesseling, Max-Ernst-Museum, St.-Ursula-Gymnasium, Karl-Schiller-Berufskolleg, Gesamtschule Brühl Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Brühl, Wesseling Städte Mindestbedienungsstandards Brühl Mitte (Stadtbahn) – Berzdorf – Wesseling (Stadtbahn) – Wesseling Hunsrückstr. Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 232 St.-Ursula Gymnaisum bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06:00 19:00 Betriebszeiten 44.200 33 60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 06:00 19:00 Betriebszeiten 12.300 32 60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 06:00 14:00 Betriebszeiten 5.200 17 60' bis 20 Uhr Samstag - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 61.700 Summe 935 alle Haltestellen im Linienverlauf in Wesseling: Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling alle Haltestellen im Linienverlauf in Brühl: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Brühl-Mitte, Hürth-Hermülheim; Verknüpfungspunkt Typ 3: Hürth-Kalscheuren ; Verknüpfungspunkt Typ 4: ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Brühl, Hürth, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Brühl Mitte (Stadtbahn) – Köln-Meschenich – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn) Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 233 Schulstandorte Bergheim, Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 07:00 17:00 07:00 kein Takt 17:00 Fahrtenpaare richten sich nach Bedarf 1.600 2 kein Takt bis 20 Uhr - nach 20 Uhr - Betriebszeiten alle Haltestellen im Linienverlauf Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Wesseling Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Erschließungsqualität in Brühl: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Linienbündel 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 18.800 Summe 939 Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Buir Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 17.200 Betriebszeiten bis 20 Uhr nach 20 Uhr Betriebszeiten Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim, Elsdorf, Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim - Zieverich - Manheim - Kerpen-Buir Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 234 bis 2017 Genehmigung: 32.460 15 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 07:00 19:00 Betriebszeiten 7.840 12 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - alle Haltestellen im Linienverlauf Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Elsdorf: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Linienbündel 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 06:00 19:00 Betriebszeiten Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Rathaus Elsdorf, Schulstandorte Bergheim, Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis, Rathaus Bergheim Zwangspunkte: Betriebszeiten Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim, Elsdorf Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim – Zieverich – Berrendorf – Elsdorf Linienverlauf 40.300 Summe 940 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 235 103.400 36 kein Takt 2 kein Takt nach 20 Uhr 05:00 22:00 Betriebszeiten 24.400 29 kein Takt bis 20 Uhr 2 kein Takt nach 20 Uhr 06:00 17:00 alle Haltestellen im Linienverlauf Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Elsdorf: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Linienbündel 11.200 15 60/120' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr - 0 - - Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 05:00 22:00 bis 20 Uhr Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Rathaus Elsdorf, Berufskolleg Horrem, Gesamtschule Sindorf, Realschule Sindorf, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Präha Horrem Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Elsdorf, Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Elsdorf – Kerpen-Sindorf – Kerpen-Horrem Linienverlauf 139.000 Summe 941 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 236 Ortserschließung Bergheim Bahnhof bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: 8.300 8 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 06:00 17:00 Betriebszeiten 2.300 8 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 10.600 Summe 945 Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Linienbündel Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 06:00 17:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim Bf – Zieverich – Gewerbepark Paffendorf Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 237 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06:00 20:00 187.300 53 kein Takt bis 20 Uhr 6 - nach 20 Uhr 04:00 22:00 Betriebszeiten 46.600 45 30' / 60' / 120' bis 20 Uhr 6 60' nach 20 Uhr 06:00 21:00 26.900 28 60' bis 20 Uhr 2 60' nach 20 Uhr 13 kein Takt 14.900 08:00 21:00 275.700 Summe 955 alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Berufskolleg Horrem, Gesamt- und Realschule Sindorf, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Ville-Gymnasium, Gottfried-Kinkel-Realschule, Waldorfschule Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Erftstadt, Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Horrem Bf. - Türnich – Brüggen – Kierdorf – Erftstadt Bf. Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 238 Schülerverkehr Schulstandorte in Frechen bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: bis 20 Uhr nach 20 Uhr - Betriebszeit Bus - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien - Betriebszeit Bus - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 1.463 Summe 957 Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 1.463 07:00 kein Takt 16:00 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf Betriebszeit Bus Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen Städte Mindestbedienungsstandards Schülerverkehr Frechen - Königsdorf Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 239 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Mindestbedienungsstandards 04:00 21:00 278.100 56 30/60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 04:00 21:00 Betriebszeiten 74.800 48 30' /60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 47.600 30 60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 21.400 09:00 20:00 13 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 421.900 Summe alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: in Frechen: in Hürth: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: ZOB Hürth-Miite, Hürth-Hermülheim ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf., FrechenBenzelrath, Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Samstag Kreishaus, Erft-Gymnasium, Gutenberg-Gymnasium, Realschule Bergheim, Hauptschule Bergheim, Berufskolleg Bergheim, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Nell-Breuning-Berufskolleg, Albert-Schweitzer-Gymnasium bis 2017 Zwangspunkte: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) REGIO-Bus Produkt: Genehmigung: Bergheim, Kerpen, Frechen, Hürth Städte 960 Bergheim – Horrem – Frechen Rathaus (Stadtbahn) – Hürth-Hermülheim (Stadtbahn) Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 240 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Mindestbedienungsstandards 05:00 23:00 245.600 61 30'/60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 06:00 23:00 Betriebszeiten 60.800 44 60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 06:00 23:00 Betriebszeiten 41.200 27 60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 27.300 09:00 23:00 16 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 374.900 Summe alle Haltestellen im Linienverlauf in Pulheim: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Brauweiler Kirche, Oberaußemer Straße, Quadrath-Ichendorf Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Lövenich Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Samstag Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Schulstandort Niederaußem, Abtei-Gymnaisum, Realschule Brauweiler, Ärztezentrum Weiden, RheinCenter, GB-Gymnasium bis 2017 Zwangspunkte: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) REGIO-Bus Produkt: Genehmigung: Bergheim, Pulheim, Köln Städte 961 Köln -Weiden (Stadtbahn) – Brauweiler – Oberaußem – Bergheim Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 241 bis 2017 Genehmigung: 99.100 50 30/60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 05:00 22:00 Betriebszeiten 27.100 44 30' /60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 06:00 22:00 alle Haltestellen im Linienverlauf Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen alle Haltestellen im Linienverlauf in Pulheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Linienbündel 17.200 27 60' bis 20 Uhr Samstag 5 60' nach 20 Uhr 10:00 19:00 5.200 8 kein Takt Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 148.600 Summe 962 Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Königsdorf, Brauweiler Kirche; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Bocklemünd 05:00 22:00 Betriebszeiten Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Abtei-Gymnasium, Realschule Brauweiler, Internationale Friedensschule, Gewerbegebiet Brauweiler Zwangspunkte: Betriebszeiten Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen, Pulheim, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Köln-Bocklemünd (Stadtbahn) – Brauweiler – Glessen – Königsdorf Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 242 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 23:00 279.838 54 30/60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 05:00 22:00 Betriebszeiten 73.562 48 30' / 60' bis 20 Uhr 4 30' / 60' nach 20 Uhr 08:00 23:00 33.031 25 120' bis 20 Uhr 5 120' nach 20 Uhr 17 60'/120' 25.713 09:00 22:00 412.144 Summe 963 alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: in Bergheim: in Elsdorf: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf., Frechen-Königsdorf, Elsdorf-Busbahnhof; Verknüpfungspunkt Typ 4: -; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Elsdorf Rathaus, Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Ärztezentrum Weiden, RheinCenter, GB-Gymnasium Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Nachbarschaftsverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Köln, Frechen, Kerpen, Bergheim, Elsdorf Städte Mindestbedienungsstandards Köln-Weiden (Stadtbahn) – Bergheim Bf – Elsdorf – Titz-Rödingen Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 243 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06:00 21:00 Betriebszeiten 69.800 29 60' bis 20 Uhr 2 60' nach 20 Uhr 06:00 21:00 Betriebszeiten 18.200 27 60' bis 20 Uhr 2 60' nach 20 Uhr 09:00 13:00 5.900 10 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 93.900 Summe 964 alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus, Frechen-Benzelrath; Verknüpfungspunkt Typ 4: ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Anzahl der Fahrten Takt bis 2017 Genehmigung: Betriebszeiten Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Präha Horrem, Hauptschule Horrem, Nell-Breuning-Kolleg, Frechen-Rathaus Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Nachbarschaftsverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Kerpen, Frechen Städte Mindestbedienungsstandards Horrem – Habbelrath – Grefrath – Frechen-Rathaus Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 244 Frechen Rathaus bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 84.300 45 30/60' bis 20 Uhr 6 60' nach 20 Uhr 05:00 22:00 Betriebszeiten 23.800 45 60' / 120' bis 20 Uhr 6 60' nach 20 Uhr 06:00 21:00 Betriebszeiten 12.700 27 60' bis 20 Uhr Samstag 4 0 nach 20 Uhr 10:00 21:00 1.800 12 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 122.600 Summe 965 Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Linienbündel Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln Weiden-West Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 05:00 22:00 Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Frechen Grube Carl – Rathaus – Gewerbegebiet Euro Park – Köln-Weiden West (S-Bahn) Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 245 kein Takt - nach 20 Uhr - Betriebszeit Bus - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - - - 207.100 Summe 966 Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 207.100 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf - bis 20 Uhr Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeit Bus Betriebszeit Bus bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Europagymnasium, Gesamt- und Realschule Sindorf, Hauptschule Kerpen, Hauptschule Horrem, Grundschulen im Kerpener Stadtgebiet, Martinusschule Zwangspunkte: Samstag Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards Stadtverkehr Kerpen Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 246 Ortsverkehr, Schülerverkehr Schulstandorte in Pulheim bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: bis 20 Uhr nach 20 Uhr - Betriebszeiten - 0 - nach 20 Uhr - bis 20 Uhr - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 103.500 Summe 967 Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Pulheim: Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 103.500 kein Takt Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf Betriebszeiten Werktag (Montag – Freitag) Ferien Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Takt Anzahl der Fahrten Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Pulheim Städte Mindestbedienungsstandards Stadtverkehr Pulheim Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 247 Ortsverkehr, Schülerverkehr Schulstandorte in Frechen bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: kein Takt - - nach 20 Uhr - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 18.300 Summe 968 Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Frechen: Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen Erschließungsqualität Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 18.300 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf bis 20 Uhr Betriebszeiten Werktag (Montag – Freitag) Ferien Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen Städte Mindestbedienungsstandards Schülerverkehr Frechen Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 248 Bergheim Bahnhof, Erftgymnasium, Alten- und Seniorenzentrum, Gesamtschule, QuadraPark bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: 41.200 25 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 07:00 18:00 Betriebszeit Bus 11.100 24 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 10:00 14:00 Betriebszeit Bus 3.500 8 60' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 07:00 18:00 Betriebszeit Bus Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Ortserschließung Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Ortsbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim Bf – Quadrath-Ichendorf Bf Linienverlauf 55.800 Summe 969 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 249 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 20:00 151.900 45 30/60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 05:00 20:00 Betriebszeit Bus 39.600 45 60' bis 20 Uhr - nach 20 Uhr 06:00 16:00 16.600 17 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - 0 - - alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen alle Haltestellen im Linienverlauf in Pulheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Pulheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Bocklemünd Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeit Bus Betriebszeit Bus bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Schulzentrum Pulheim, Rathaus Pulheim, Freibad Stommeln, Gesamtschule Stommeln, Schulstandort Niederaußem, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Pulheim, Bergheim, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Köln-Bocklemünd (Stadtbahn) – Pulheim Bf – Bergheim-Niederaußem Linienverlauf 208.100 Summe 970 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 250 98.100 33 60' bis 20 Uhr 3 60' nach 20 Uhr 05:00 21:00 Betriebszeit Bus 26.900 32 60' bis 20 Uhr 3 kein Takt nach 20 Uhr 07:00 20:00 10.800 15 60' / 120' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 11:00 18:00 6.100 7 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bergheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: Oberaußemer Straße ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Rommerskirchen Bf. Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 05:00 21:00 Betriebszeit Bus Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt bis 2017 Genehmigung: Betriebszeit Bus Schulstandorte Bergheim-Mitte, Rathaus, Kreishaus, Amtsgericht, Arbeitsgericht, Schulstandort Niederaußem Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Nachbarortsverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bergheim, Rommerskirchen Städte Mindestbedienungsstandards Bergheim – Oberaußem – Niederaußem – Rommerskirchen Bf Linienverlauf 141.900 Summe 971 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 251 Schülerverkehr Schulstandorte in Erftstadt bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: kein Takt bis 20 Uhr - nach 20 Uhr - - Betriebszeit Bus 0 - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - - Betriebszeit Bus 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 169.500 Summe 974 Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Erftstadt: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Erschließungsqualität Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 169.500 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf - Betriebszeit Bus Werktag (Montag – Freitag) Ferien Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Erftstadt Städte Mindestbedienungsstandards Stadtverkehr Erftstadt Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 252 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 22:00 187.200 48 kein Takt bis 20 Uhr 9 kein Takt nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 44.700 35 kein Takt bis 20 Uhr 9 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 33.500 26 kein Takt bis 20 Uhr 8 0 nach 20 Uhr 16.400 10:00 23:00 alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bergheim: in Kerpen: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf., Bergheim Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Quadrath-Ichendorf Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten 15 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 281.800 Summe bis 2017 Genehmigung: Samstag Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Gesamtschule Quadrath-Ichendorf, Kreishaus, Schulstandorte Bergheim-Mitte, Schulzentrum Bedburg, Berufsschule Grevenbroich Zwangspunkte: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) REGIO-Bus Produkt: Mindestbedienungsstandards Bedburg, Bergheim, Kerpen Städte 975 Kaster – Bedburg Bf – Bergheim Bf – Horrem Bf Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 253 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 00:00 3.744 66 30' / 60' bis 20 Uhr 4 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 70.956 52 30' / 60' bis 20 Uhr 4 60' / 120' nach 20 Uhr 05:00 00:00 40.169 30 60' bis 20 Uhr 4 60' 10 120'/180' 12.700 09:00 22:00 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 127.569 Summe 976 alle Haltestellen im Linienverlauf in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: Horrem Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: Buir Bf., Frechen-Benzelrath, Frechen-Rathaus; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten nach 20 Uhr bis 2017 Genehmigung: Betriebszeiten Berufskolleg Horrem, Mater Salvatoris, Hauptschule Horrem, Nell-Breuning-Kolleg, Außenstelle Berufskolleg Bergheim/Frechen Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Frechen, Kerpen Städte Mindestbedienungsstandards (Brauweiler) - (Köln-Weiden-West) - Frechen - Horrem - Buir Bf. - Kerpen-Manheim Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 254 Schulstandorte in Liblar, Einkaufszentrum Liblar bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 20:00 Betriebszeit Bus 138.700 37 30' /60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - 05:00 20:00 Betriebszeit Bus 39.100 36 30' /60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - 07:00 20:00 Betriebszeit Bus 20.000 20 60' bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: in Kerpen: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Erftstadt, Kerpen, Frechen Städte Mindestbedienungsstandards Erftstadt Bf – Liblar Einkaufszentrum – Türnich – Frechen Rathaus (Stadtbahn) Linienverlauf 197.800 Summe 977 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 255 98.500 46 30' 6 60' nach 20 Uhr 06:00 22:00 Betriebszeiten 26.900 44 30' / 60' bis 20 Uhr 6 60' nach 20 Uhr 07:00 01:00 12.700 18 60' / 120' bis 20 Uhr 6 60' /120' nach 20 Uhr 10:00 00:00 9.600 15 120' 147.700 Summe 978 Linienbündel 4 - Brühl, Hürth und Wesseling Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Hürth: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: -; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln Hauptbahnhof Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 06:00 00:00 bis 20 Uhr Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten Betriebszeiten bis 2017 Genehmigung: Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten Grundschule Altstädten, Elsa Brandström Realschule, EvT-Gymnasium, Schiller Gymnasium, Universität, Amts- und Landgericht, Arbeitsamt Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Hürth, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Köln Hbf – Sülz – Efferen – Gleuel – Hürth-Berrenrath Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 256 Brühler Schulen, Schulzentrum Lechenich, Realschule und Gymnasium Zülpich bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 00:00 Betriebszeiten 221.300 45 30' / 60' bis 20 Uhr 7 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeiten 62.300 43 30' / 60' bis 20 Uhr 7 60' nach 20 Uhr 06:00 00:00 Betriebszeiten 38.200 28 60' bis 20 Uhr Samstag 6 60' / 90' nach 20 Uhr 16.900 08:00 20:00 14 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 338.700 Summe 979 alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Hürth: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Hürth-Hermülheim, Erftstadt Bf.; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Zülpich Bahnhof Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Regionalverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Hürth, Erftstadt, Euskirchen Städte Mindestbedienungsstandards Hürth-Hermülheim – Liblar – Lechenich – Erp – Zülpich Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 257 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 23:00 Betriebszeit Bus 190.200 54 30' / 60' bis 20 Uhr 5 60' nach 20 Uhr 05:00 23:00 Betriebszeit Bus 48.700 44 30' / 60' bis 20 Uhr 5 kein Takt nach 20 Uhr 05:00 23:00 34.100 30 60' bis 20 Uhr 7 60' nach 20 Uhr 15.600 09:00 20:00 14 120' Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 288.600 Summe 980 alle Haltestellen im Linienverlauf in Pulheim: Linienbündel 2 - Pulheim und Frechen alle Haltestellen im Linienverlauf in Frechen: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Pulheim Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Brauweiler Kirche, Frechen-Königsdorf, Frechen-Rathaus ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Köln-Worringen Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt bis 2017 Genehmigung: Betriebszeit Bus Pulheim Schulzentrum Mitte, Pulheim Bf, Brauweiler Schulzentrum, Gymnasium Frechen Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Pulheim, Frechen, Köln Städte Mindestbedienungsstandards Köln-Worringen (S-Bahn) – Pulheim Bf – Brauweiler – Königsdorf (S-Bahn) – Frechen Rathaus (Stadtbahn) Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 258 Schülerverkehr Schulstandorte in Erftstadt und Euskirchen bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: kein Takt bis 20 Uhr - nach 20 Uhr - Betriebszeit Bus 0 - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - Betriebszeit Bus 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 25.200 Summe 984 Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: in Erftstadt: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt Erschließungsqualität Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: - ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: - 25.200 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf - Betriebszeit Bus Werktag (Montag – Freitag) Ferien Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Erftstadt, Swisttal, Weilerswist, Zülpich Städte Mindestbedienungsstandards Swisttal / Erftstadt / Zülpich - Weilerswist Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 259 Schülerverkehr Bahnhof Bedburg, Schulzentrum Bedburg bis 2017 Funktion: Zwangspunkte: Genehmigung: bis 20 Uhr nach 20 Uhr - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr Werktag (Montag – Freitag) Ferien - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - 25.611 Summe 987 Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf Linienbündel alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: - ; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. 25.611 07:00 kein Takt 17:00 Anzahl der Fahrten richtet sich nach Bedarf Betriebszeiten Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen Anzahl der Fahrten Takt Schülerverkehr Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Bedburg Städte Mindestbedienungsstandards Bedburg Bf – Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kaster Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 260 Elsdorf Busbf., Realschule Elsdorf, Bedburg Schulzentrum, Bedburg Bahnhof bis 2017 Zwangspunkte: Genehmigung: Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 06.00 19:00 Betriebszeiten 59.800 22 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 06:00 18:00 Betriebszeiten 5.900 9 kein Takt bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr - Betriebszeiten 0 - - bis 20 Uhr Samstag - - nach 20 Uhr - 0 Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten - - alle Haltestellen im Linienverlauf in Bedburg: Linienbündel 1 - Bedburg, Bergheim und Elsdorf alle Haltestellen im Linienverlauf in Elsdorf: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen. Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Bedburg Bf. ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Elsdorf Busbahnhof; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Nachbarortsverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien Regionalbus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Elsdorf, Bedburg Städte Mindestbedienungsstandards Elsdorf – Bedburg Bf Linienverlauf 65.700 Summe 988 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 261 Linienbündel Erschließungsqualität Fahrzeugstandard Bus-km-Aufwand pro Jahr Verknüpfungen 05:00 19:00 207.700 50 30' / 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 05:00 19:00 Betriebszeiten 54.200 45 30' / 60' bis 20 Uhr - - nach 20 Uhr 07:00 21:00 30.350 24 60' bis 20 Uhr 2 kein Takt 08:00 19:00 8.000 8 kein Takt Sonntag/ Feiertag Betriebszeiten 300.250 Summe 990 alle Haltestellen im Linienverlauf alle Haltestellen im Linienverlauf in Erftstadt: in Hürth: Linienbündel 3 - Kerpen und Erftstadt alle Haltestellen im Linienverlauf in Brühl: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.3.1 sind einzuhalten. Folgende Haltestellen sind zu bedienen: Verknüpfungspunkt Typ 1: - ; Verknüpfungspunkt Typ 2: Erftstadt Bf., Brühl-Mitte ; Verknüpfungspunkt Typ 3: Lechenich Markt; Verknüpfungspunkt Typ 4: - ; Verknüpfungspunkt außerhalb des REK: Die Qualitätsstandards gemäß Kapitel 7.4.1 sind einzuhalten. Anzahl der Fahrten Takt Betriebszeiten nach 20 Uhr bis 2017 Genehmigung: Betriebszeiten Lechenich Markt, Liblar EKZ, Erftstadt Bahnhof, Max-Ernst-Gymnasium, Brühl.Mitte, St.Ursula Gymnaisum, Badorf Schulzentrum Zwangspunkte: Samstag Regionalverkehr, Schülerverkehr Funktion: Werktag (Montag – Freitag) Ferien REGIO-Bus Produkt: Werktag (Montag – Freitag) Brühl, Erftstadt Städte Mindestbedienungsstandards (Herrig) - Lechenich – Liblar Einkaufszentrum – Erftstadt Bf – Heide – Brühl Mitte (Stadtbahn) Linienverlauf Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis ENTWURF - Mai 2015 262