Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
10.09.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 32/2015 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 27.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
03.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.09.2015
Bemerkungen
Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca.32.000 Euro
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
32.000
Euro
500 Euro/ Jahr
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Luxemburger Straße bei Veranstaltungen
in der Bürgerhalle Erp hat am 09.05.2015 ein Ortstermin mit dem Antragsteller, dem Ortsbürgermeister und Vertreter der Fraktionen stattgefunden.
An diesem Termin konnte festgestellt werden, dass die Fußgänger, die über die Luxemburger
Straße den Haupteingang der Bürgerhalle erreichen wollen, wegen den parkenden KFZ auf der
östlichen Fahrbahnseite und dem Seitenstreifen teilweise fast mittig auf der Fahrbahn entlanggehen müssen, um das Ziel zu erreichen. Sollte bei einer Veranstaltung auf beiden Fahrbahnseiten
geparkt werden, wird sich die Situation für die Fußgänger entsprechend verschärfen.
Zur Verbesserung der Situation auf der Luxemburger Straße wurden an dem Ortstermin folgende
Varianten aufgezeigt:
Variante 1: Anlage eines Gehweges auf der Luxemburger Straße entlang der östlichen Fahrbahnseite (Richtung Ortsmitte auf der linken Seite) im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße und
Einfahrt Bürgerhalle
An dieser Fahrbahnseite befindet sich derzeit eine ca. 2,00m breite Grünfläche. Hier könnte direkt
an den vorhandenen Fahrbahnrand ein mit Hochbordstein von der Fahrbahn getrennter 1,50m
breiter Gehweg hergestellt werden. Zum angrenzenden Privatgrundstück kann mit Hilfe eines Winkelsteines der bestehende Höhenunterschied zur Straße abgefangen werden. Eine Ausleuchtung
des neuen Weges ist durch die auf dieser Straßenseite bereits vorhandenen gewährleistet. Die
Gesamtkosten für die Herstellung betragen nach einer groben Kostenschätzung ca. 32.000,- €
brutto.
Variante 2: Anlage eines Gehweges auf der Luxemburger Straße entlang der westlichen Fahrbahnseite (Richtung Ortsmitte auf der rechten Seite) im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße
und Einfahrt Bürgerhalle
Vorhanden ist hier eine 3,50 bis 4,00m breite Grünfläche. Im Abstand von ca. 1,00m zum Fahrbahnrand stehen hier insgesamt drei Großbäume, die zu erhalten sind. Weiterhin entwässert die
gesamte Fahrbahn der Luxemburger Straße in diese Fläche. Um die ordnungsgemäße Fahrbahnentwässerung zu gewährleisen und die vorhandenen Bäume zu erhalten, ist zwischen Fahrbahn
und neuer Gehweganlage ein mindestens 2,00m breites Bankett in Muldenform anzulegen. Im
Anschluss daran kann ein ca. 1,50m breiter Gehweg hergestellt werden. Dieser ist mit einer neuen
Beleuchtung zu versehen, da die vorhandene Straßenbeleuchtung diesen Bereich nicht ausreichend abdeckt. Weiterhin ist fraglich, ob die vorhandenen Baumwurzeln (Tief- oder Flachwurzler)
einen Gehwegneubau in unmittelbarer der Bäume zulassen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen ca. 38.000,- €.
Variante 3: Verlängerung der vorhandenen Zufahrtsstraße zum Dorfgemeinschaftshaus und Neubau eines Parkplatzes auf der städtischen Grünfläche östlich der Bürgerhalle
Zur Verlängerung der Zufahrtsstraße ist grundvoraussetzend die Demontage und Rückversetzung
der vorhandenen Zaun- bzw. Maueranlage der Bürgerhalle vorzunehmen. Die Kosten hierfür sind
nicht in die Kalkulation eingeflossen und müssten durch die Dorfgemeinschaft in Eigenregie erfolgen. Die Anlage eines unbefestigten Parkplatzes (nur Zufahrtstraße in Schwarzdecke) mit
ca. 20-25 Stellplätzen würde Baukosten in Höhe von ca. 40.000,- € verursachen.
Der Fußgänger, der aus Richtung Ortsmitte kommt, geht entlang der östlichen Straßenseite und
wechselt nicht in Höhe der Abt-Horchem-Straße. Deshalb halte ich zur Verbesserung der Fußgängersituation die Anlage eines Gehweges auf dieser Seite für sinnvoll (Variante 1). Weiterhin ist
diese Lösung auch im Vergleich zu den Alternativen die wirtschaftlichste Variante. Um den Durchfluss des Kraftfahrzeugverkehrs zu gewährleisen, sollte gleichzeitig überlegt werden, ob auf einer
Fahrbahnseite der Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße und Einfahrt
zur Bürgerhalle ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen Nr. 286 StVO) eingerichtet werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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