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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:02
Aktualisiert
10.09.15, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 32/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 27.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 03.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.09.2015 Bemerkungen Anregung bzgl. Schaffung eines Fahrrad- und Gehweges zur Bürgerhalle in Erp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca.32.000 Euro Folgekosten in €: Kostenträger: Stadt Erftstadt Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 32.000 Euro 500 Euro/ Jahr X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Luxemburger Straße bei Veranstaltungen in der Bürgerhalle Erp hat am 09.05.2015 ein Ortstermin mit dem Antragsteller, dem Ortsbürgermeister und Vertreter der Fraktionen stattgefunden. An diesem Termin konnte festgestellt werden, dass die Fußgänger, die über die Luxemburger Straße den Haupteingang der Bürgerhalle erreichen wollen, wegen den parkenden KFZ auf der östlichen Fahrbahnseite und dem Seitenstreifen teilweise fast mittig auf der Fahrbahn entlanggehen müssen, um das Ziel zu erreichen. Sollte bei einer Veranstaltung auf beiden Fahrbahnseiten geparkt werden, wird sich die Situation für die Fußgänger entsprechend verschärfen. Zur Verbesserung der Situation auf der Luxemburger Straße wurden an dem Ortstermin folgende Varianten aufgezeigt: Variante 1: Anlage eines Gehweges auf der Luxemburger Straße entlang der östlichen Fahrbahnseite (Richtung Ortsmitte auf der linken Seite) im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße und Einfahrt Bürgerhalle An dieser Fahrbahnseite befindet sich derzeit eine ca. 2,00m breite Grünfläche. Hier könnte direkt an den vorhandenen Fahrbahnrand ein mit Hochbordstein von der Fahrbahn getrennter 1,50m breiter Gehweg hergestellt werden. Zum angrenzenden Privatgrundstück kann mit Hilfe eines Winkelsteines der bestehende Höhenunterschied zur Straße abgefangen werden. Eine Ausleuchtung des neuen Weges ist durch die auf dieser Straßenseite bereits vorhandenen gewährleistet. Die Gesamtkosten für die Herstellung betragen nach einer groben Kostenschätzung ca. 32.000,- € brutto. Variante 2: Anlage eines Gehweges auf der Luxemburger Straße entlang der westlichen Fahrbahnseite (Richtung Ortsmitte auf der rechten Seite) im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße und Einfahrt Bürgerhalle Vorhanden ist hier eine 3,50 bis 4,00m breite Grünfläche. Im Abstand von ca. 1,00m zum Fahrbahnrand stehen hier insgesamt drei Großbäume, die zu erhalten sind. Weiterhin entwässert die gesamte Fahrbahn der Luxemburger Straße in diese Fläche. Um die ordnungsgemäße Fahrbahnentwässerung zu gewährleisen und die vorhandenen Bäume zu erhalten, ist zwischen Fahrbahn und neuer Gehweganlage ein mindestens 2,00m breites Bankett in Muldenform anzulegen. Im Anschluss daran kann ein ca. 1,50m breiter Gehweg hergestellt werden. Dieser ist mit einer neuen Beleuchtung zu versehen, da die vorhandene Straßenbeleuchtung diesen Bereich nicht ausreichend abdeckt. Weiterhin ist fraglich, ob die vorhandenen Baumwurzeln (Tief- oder Flachwurzler) einen Gehwegneubau in unmittelbarer der Bäume zulassen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen ca. 38.000,- €. Variante 3: Verlängerung der vorhandenen Zufahrtsstraße zum Dorfgemeinschaftshaus und Neubau eines Parkplatzes auf der städtischen Grünfläche östlich der Bürgerhalle Zur Verlängerung der Zufahrtsstraße ist grundvoraussetzend die Demontage und Rückversetzung der vorhandenen Zaun- bzw. Maueranlage der Bürgerhalle vorzunehmen. Die Kosten hierfür sind nicht in die Kalkulation eingeflossen und müssten durch die Dorfgemeinschaft in Eigenregie erfolgen. Die Anlage eines unbefestigten Parkplatzes (nur Zufahrtstraße in Schwarzdecke) mit ca. 20-25 Stellplätzen würde Baukosten in Höhe von ca. 40.000,- € verursachen. Der Fußgänger, der aus Richtung Ortsmitte kommt, geht entlang der östlichen Straßenseite und wechselt nicht in Höhe der Abt-Horchem-Straße. Deshalb halte ich zur Verbesserung der Fußgängersituation die Anlage eines Gehweges auf dieser Seite für sinnvoll (Variante 1). Weiterhin ist diese Lösung auch im Vergleich zu den Alternativen die wirtschaftlichste Variante. Um den Durchfluss des Kraftfahrzeugverkehrs zu gewährleisen, sollte gleichzeitig überlegt werden, ob auf einer Fahrbahnseite der Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen Abt-Horchem-Straße und Einfahrt zur Bürgerhalle ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen Nr. 286 StVO) eingerichtet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-