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Bürgerantrag (Anregung zur Umbenennung der Straße "Klüttenweg" in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
10.09.15, 15:40
Aktualisiert
10.09.15, 15:40
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 297/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 30.06.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 26.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.09.2015 Bemerkungen beschließend Anregung zur Umbenennung der Straße "Klüttenweg" in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In einem Teil des heutigen Bebauungsgebietes zwischen Bergstraße und Donatusstraße in Erftstadt-Liblar (Bebauungsplan Nr. 135) befand sich der Garten des Schuhmachermeisters Johann Forkapic´ (Wohn- und Geschäftshaus Schlunkweg 46), Sohn des Arbeitsimigranten Michael Forkapic´aus Kroatien, der als Abraumarbeiter in den nahegelegenen Braunkohlegruben tätig war. Bei einem Großteil der Bevölkerung ist dieses Teilstück daher heute noch als „Schusters Garten“ bekannt. Die nunmehr vorgeschlagene, neue Straßenbezeichnung trägt somit den vormaligen Eigentumsverhältnissen und historischen Bezügen des Ortes in besonderer Weise Rechnung. Daher bestehen gegen die Umbenennung der Straße, die mit dem zuständigen Ortsbürgermeister und den Fraktionen abgestimmt ist, seitens der Verwaltung keine Bedenken, zumal z. Zt. noch keine Erschließungstätigkeiten bzw. Baumaßnahmen durchgeführt wurden und demzufolge noch keine Anlieger betroffen sind. Die Lage der Straße ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. In Vertretung (Hallstein) -2-