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Beschlussvorlage (Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Beschlussvorlage (Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule) Beschlussvorlage (Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule) Beschlussvorlage (Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 99/2015 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 10.02.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 15.09.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 25.03.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Kosten werden sich aus möglichen Folgebeschlüsse ergeben Folgekosten in €: Mittel stehen zur VerfüJahr der Mittelbereitstellung: gung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans einschließlich des Standortgutachtens wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren für die Nachbarschulträger und der Schulkonferenzen der hiesigen Schulen einzuleiten. 2. Der Empfehlung der Projektgruppe „Bildung und Region – BIREGIO“, eine mögliche Gesamtschule im Schulzentrum Erftstadt-Liblar zu errichten, wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten, um fristgerecht für das Schuljahr 2016/17 die Anträge auf Errichtung einer bis zu fünfzügigen Gesamtschule sowie der damit korrespondierenden auslaufenden Auflösung der Gottfried-Kinkel-Realschule bei der Bezirksregierung Köln stellen zu können. Die Beibehaltung der in der V 254/2014 dargestellten Vorgehensweise bleibt unberührt. Begründung: Grundsätzliche Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung eines ausgewogenen, bedürfnisorientierten Schulangebots und die Sicherung der sächlichen Ressourcen. Im Vorfeld der Schulentwicklungsplanung wurden deshalb im Mai 2014 die Grundschuleltern zu ihren Vorstellungen hinsichtlich der Schulentwicklung in Erftstadt befragt; der Wunsch nach einer lokalen Gesamtschule wurde in beträchtlichem Umfang geäußert. Im Hinblick auf diesen deutlich geäußerten Elternwunsch ergibt sich für den Schulträger eine besondere Handlungsnotwendigkeit. Im Rahmen der Beratungen über die V 254/2014 wurde deshalb u. a. beschlossen, die ursprünglich für 2015 vorgesehene Schulentwicklungsplanung vorzuziehen und gleichzeitig von einem Planungsbüro eine Empfehlung für den am besten geeigneten Standort einer möglichen zukünftigen Gesamtschule in Erftstadt auszusprechen. Auf den gleichlautenden Antrag der SPD-Fraktion (V 288/2014) wird verwiesen. Die Projektgruppe „Bildung und Region – biregio“ wurde sowohl mit der Erstellung des Entwurfs zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans als auch des Standortgutachtens beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden in der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 durch das Planungsbüro ausführlich vorgestellt. An dieser Stelle wird daher auf weitere inhaltliche Erläuterungen verzichtet. Der Entwurf des Schulentwicklungsplans beinhaltet eine Empfehlung hinsichtlich des geeignetsten Standorts für die Errichtung einer möglichen Gesamtschule in Erftstadt. Wenngleich der Schulentwicklungsplan allen Schulen für den Prognosezeitraum eine ausreichende Schülerzahl bescheinigt, so stand doch von vorneherein fest, dass die Neueinrichtung einer Gesamtschule zwar die Etablierung einer zusätzlichen Schulform bedeutet, jedoch auch die Auflösung einer oder mehrerer bestehender Schulen mit sich bringen würde. Die nunmehr vorliegende Empfehlung des Gutachtens, eine mögliche Gesamtschule im Schulzentrum Liblar zu errichten, bedingt die auslaufende Auflösung der Gottfried-Kinkel-Realschule. Ausschlaggebend für diese Empfehlung sind die dort vorhandenen Raumpuffer, die den Schulen ein verträgliches Nebeneinander ermöglichen. Die Nutzung der bereits freien Schulräumlichkeiten des Gebäudekomplexes an der Bahnhofstraße würde den Aufbau einer neuen Schule parallel zur Auflösung einer vorhandenen erheblich entspannen. Das bisherige zweifache Realschulangebot würde auf den einen Standort in Lechenich konzentriert, um dort in tragfähiger Größe fortgeführt zu werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Gymnasialangebote in beiden Schulzentren erhalten bleiben. Diese Entscheidung zu treffen ist schwer, da die Gottfried-Kinkel-Realschule sehr solide Schülerzahlen aufweist und seit Jahrzehnten hervorragende pädagogische Arbeit leistet. Wenn sich die Anforderungen der Eltern an die Schullandschaft einer Kommune jedoch verändern, muss der Schulträger darauf reagieren. Um die Veränderungen der Schulstruktur, die die Errichtung einer Gesamtschule mit sich bringen würde, möglichst zu minimieren, sollte dem Vorschlag des Standortgutachtens gefolgt werden. Durch die Neuorganisation des städtischen Bildungsangebots würde zukünftig ein Schulangebot mit maximaler Wahlfreiheit für die Eltern vorgehalten werden können. Die Notwendigkeit zur Einleitung weiterer schulorganisatorischer Maßnahmen besteht nicht. Auf Grundlage des nun vorliegenden Gutachtens ist die Beteiligung der Schulkonferenzen der Erftstädter Schulen und der benachbarten Schulträger vorgesehen. Da die Errichtung einer Erftstädter Gesamtschule in Korrespondenz zur auslaufenden Auflösung der Gottfried-KinkelRealschule erfolgen würde, ist die Schulkonferenz dieser Schule so rechtzeitig zu beteiligen, dass sich der Rat der Stadt Erftstadt noch vor dem endgültigen Errichtungsbeschluss für eine Gesamtschule mit dem Votum der Schulkonferenz auseinander setzen kann. -2- Damit eine mögliche Gesamtschule in Erftstadt ihren Betrieb zum Schuljahr 2016/17 aufnehmen könnte, ist nach entsprechendem Errichtungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erftstadt die Genehmigung fristgerecht bis zum 30.11.2015 bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind u. a. Aussagen zur räumlichen Unterbringung der geplanten Gesamtschule einschließlich der daraus resultierenden Investitions- und Betriebskosten darzulegen. Die entsprechenden Vorlagen werden den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt; einschließlich der nach den Sommerferien durchzuführenden zweiten standortbezogenen Bedürfnisermittlung. Die Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. (Erner) -3-