Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 99/2015
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 10.02.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
15.09.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
25.03.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Rat
29.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Vorstellung des Entwurfs der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt
Erftstadt unter Berücksichtigung eines Standortvorschlags für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €: Kostenträger:
Sachkonto:
Kosten werden sich
aus möglichen Folgebeschlüsse ergeben
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur VerfüJahr der Mittelbereitstellung:
gung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans einschließlich des Standortgutachtens wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren für die Nachbarschulträger und der Schulkonferenzen der
hiesigen Schulen einzuleiten.
2. Der Empfehlung der Projektgruppe „Bildung und Region – BIREGIO“, eine mögliche Gesamtschule im Schulzentrum Erftstadt-Liblar zu errichten, wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten, um fristgerecht für das
Schuljahr 2016/17 die Anträge auf Errichtung einer bis zu fünfzügigen Gesamtschule sowie
der damit korrespondierenden auslaufenden Auflösung der Gottfried-Kinkel-Realschule bei
der Bezirksregierung Köln stellen zu können. Die Beibehaltung der in der V 254/2014 dargestellten Vorgehensweise bleibt unberührt.
Begründung:
Grundsätzliche Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung eines ausgewogenen,
bedürfnisorientierten Schulangebots und die Sicherung der sächlichen Ressourcen. Im Vorfeld der
Schulentwicklungsplanung wurden deshalb im Mai 2014 die Grundschuleltern zu ihren Vorstellungen hinsichtlich der Schulentwicklung in Erftstadt befragt; der Wunsch nach einer lokalen Gesamtschule wurde in beträchtlichem Umfang geäußert. Im Hinblick auf diesen deutlich geäußerten Elternwunsch ergibt sich für den Schulträger eine besondere Handlungsnotwendigkeit.
Im Rahmen der Beratungen über die V 254/2014 wurde deshalb u. a. beschlossen, die ursprünglich für 2015 vorgesehene Schulentwicklungsplanung vorzuziehen und gleichzeitig von einem Planungsbüro eine Empfehlung für den am besten geeigneten Standort einer möglichen zukünftigen
Gesamtschule in Erftstadt auszusprechen. Auf den gleichlautenden Antrag der SPD-Fraktion (V
288/2014) wird verwiesen.
Die Projektgruppe „Bildung und Region – biregio“ wurde sowohl mit der Erstellung des Entwurfs
zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans als auch des Standortgutachtens beauftragt. Die
Ergebnisse liegen nun vor und werden in der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 durch
das Planungsbüro ausführlich vorgestellt. An dieser Stelle wird daher auf weitere inhaltliche Erläuterungen verzichtet.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans beinhaltet eine Empfehlung hinsichtlich des geeignetsten
Standorts für die Errichtung einer möglichen Gesamtschule in Erftstadt. Wenngleich der Schulentwicklungsplan allen Schulen für den Prognosezeitraum eine ausreichende Schülerzahl bescheinigt, so stand doch von vorneherein fest, dass die Neueinrichtung einer Gesamtschule zwar
die Etablierung einer zusätzlichen Schulform bedeutet, jedoch auch die Auflösung einer oder mehrerer bestehender Schulen mit sich bringen würde. Die nunmehr vorliegende Empfehlung des Gutachtens, eine mögliche Gesamtschule im Schulzentrum Liblar zu errichten, bedingt die auslaufende Auflösung der Gottfried-Kinkel-Realschule.
Ausschlaggebend für diese Empfehlung sind die dort vorhandenen Raumpuffer, die den Schulen
ein verträgliches Nebeneinander ermöglichen. Die Nutzung der bereits freien Schulräumlichkeiten
des Gebäudekomplexes an der Bahnhofstraße würde den Aufbau einer neuen Schule parallel zur
Auflösung einer vorhandenen erheblich entspannen. Das bisherige zweifache Realschulangebot
würde auf den einen Standort in Lechenich konzentriert, um dort in tragfähiger Größe fortgeführt
zu werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Gymnasialangebote in beiden Schulzentren erhalten bleiben.
Diese Entscheidung zu treffen ist schwer, da die Gottfried-Kinkel-Realschule sehr solide Schülerzahlen aufweist und seit Jahrzehnten hervorragende pädagogische Arbeit leistet. Wenn sich die
Anforderungen der Eltern an die Schullandschaft einer Kommune jedoch verändern, muss der
Schulträger darauf reagieren. Um die Veränderungen der Schulstruktur, die die Errichtung einer
Gesamtschule mit sich bringen würde, möglichst zu minimieren, sollte dem Vorschlag des Standortgutachtens gefolgt werden. Durch die Neuorganisation des städtischen Bildungsangebots würde
zukünftig ein Schulangebot mit maximaler Wahlfreiheit für die Eltern vorgehalten werden können.
Die Notwendigkeit zur Einleitung weiterer schulorganisatorischer Maßnahmen besteht nicht.
Auf Grundlage des nun vorliegenden Gutachtens ist die Beteiligung der Schulkonferenzen der
Erftstädter Schulen und der benachbarten Schulträger vorgesehen. Da die Errichtung einer Erftstädter Gesamtschule in Korrespondenz zur auslaufenden Auflösung der Gottfried-KinkelRealschule erfolgen würde, ist die Schulkonferenz dieser Schule so rechtzeitig zu beteiligen, dass
sich der Rat der Stadt Erftstadt noch vor dem endgültigen Errichtungsbeschluss für eine Gesamtschule mit dem Votum der Schulkonferenz auseinander setzen kann.
-2-
Damit eine mögliche Gesamtschule in Erftstadt ihren Betrieb zum Schuljahr 2016/17 aufnehmen
könnte, ist nach entsprechendem Errichtungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erftstadt die Genehmigung fristgerecht bis zum 30.11.2015 bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind u. a. Aussagen zur räumlichen Unterbringung der
geplanten Gesamtschule einschließlich der daraus resultierenden Investitions- und Betriebskosten
darzulegen. Die entsprechenden Vorlagen werden den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt;
einschließlich der nach den Sommerferien durchzuführenden zweiten standortbezogenen Bedürfnisermittlung. Die Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
(Erner)
-3-