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Anfrage (Anfrage bzgl. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Anfrage (Anfrage bzgl. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Anfrage (Anfrage bzgl. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Herr Kühlborn 0 22 35 / 409-322 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 12.08.2015 01.09.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 05.08.2015 Rat Betrifft: BM / Dezernent F 350/2015 29.09.2015 Anfrage bzgl. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten Beschluss über die öffentliche Auslegung Sehr geehrte Damen und Herren, recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2015. Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: zu 1: Wann hat die Verwaltung den Trägerverein über die Verzögerung informiert? Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses sowie des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (V. 33/2015) wurde von der Verwaltung als Zielvorgabe für die Umsetzung des Waldkindergartens Herbst 2015 kommuniziert. Die zitierte Vorlage bezog sich auf die Finanzierung der Maßnahmen durch Bundesmittel und beinhaltete die noch erforderlichen Planungsschritte lediglich in erster zeitlicher Abschätzung. zu 2.: Wie sieht die aktuelle Zeitschiene für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 vom 23.06.2015 aus? Der Beschluss über die 13.FNP-Änderung, E-Liblar, Waldkindergarten ist für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015/ Rat am 29.09.20115 geplant. Anschließend ist die Genehmigung der Bezirksplanungsbehörde beim RP Köln einzuholen. Dies entspricht dem normalen, auch zeitlich üblichen gesetzlichen Verfahren. zu 3.: Wie ist der Satz „Die Stadt hat alles frühzeitig in die Wege geleitet, aber für schöne, gut gelegene Grundstücke ist das Genehmigungsverfahren oft aufwendiger“ zu verstehen? Das mit Beschluss des Rates am 29.09.2015 und der Genehmigung durch die Bezirksplanungsbehörde abgeschlossene Verfahren (s. Antwort 2) im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ist Grundvoraussetzung zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen. Vom Projektträger liegen bisher Planunterlagen vor, die in der Form nicht genehmigungsfähig sind. In einem Termin am 18.08.2015 hat der Projektträger zugesagt, die notwendigen Unterlagen für die Untere Landschaftsbehörde bis Mitte September zur Verfügung zu stellen. Erst dann kann der Landschaftsbeirat (Sitzung am 15.11.15) über eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes beraten. Die terminlichen Rahmenbedingungen wurden dem Projektträger in dem o. g. Gespräch am 18.08.15 mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen (Volker Erner) -2-