Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Kühlborn
0 22 35 / 409-322
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
12.08.2015
01.09.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 05.08.2015
Rat
Betrifft:
BM / Dezernent
F 350/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage 240/2015 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Erftstadt-Liblar, Waldkindergarten
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2015.
Hiermit beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
zu 1: Wann hat die Verwaltung den Trägerverein über die Verzögerung informiert?
Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses sowie des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (V. 33/2015) wurde von der Verwaltung als Zielvorgabe für die Umsetzung des Waldkindergartens Herbst 2015 kommuniziert. Die zitierte Vorlage bezog sich auf die Finanzierung der
Maßnahmen durch Bundesmittel und beinhaltete die noch erforderlichen Planungsschritte lediglich
in erster zeitlicher Abschätzung.
zu 2.: Wie sieht die aktuelle Zeitschiene für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage
240/2015 vom 23.06.2015 aus?
Der Beschluss über die 13.FNP-Änderung, E-Liblar, Waldkindergarten ist für den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.09.2015/ Rat am 29.09.20115 geplant. Anschließend ist die Genehmigung der Bezirksplanungsbehörde beim RP Köln einzuholen. Dies entspricht dem normalen, auch zeitlich üblichen gesetzlichen Verfahren.
zu 3.: Wie ist der Satz „Die Stadt hat alles frühzeitig in die Wege geleitet, aber für schöne,
gut gelegene Grundstücke ist das Genehmigungsverfahren oft aufwendiger“ zu verstehen?
Das mit Beschluss des Rates am 29.09.2015 und der Genehmigung durch die Bezirksplanungsbehörde abgeschlossene Verfahren (s. Antwort 2) im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung
ist Grundvoraussetzung zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen. Vom Projektträger liegen
bisher Planunterlagen vor, die in der Form nicht genehmigungsfähig sind. In einem Termin am
18.08.2015 hat der Projektträger zugesagt, die notwendigen Unterlagen für die Untere Landschaftsbehörde bis Mitte September zur Verfügung zu stellen. Erst dann kann der Landschaftsbeirat (Sitzung am 15.11.15) über eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes
beraten. Die terminlichen Rahmenbedingungen wurden dem Projektträger in dem o. g. Gespräch
am 18.08.15 mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
(Volker Erner)
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