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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp; Änderung des bisherigen Beschlusses für die Bereiche Kindertagesstätten und Feuerwehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
11.03.15, 18:43
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp;
Änderung des bisherigen Beschlusses für die Bereiche Kindertagesstätten und Feuerwehr) Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp;
Änderung des bisherigen Beschlusses für die Bereiche Kindertagesstätten und Feuerwehr)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 143/2015 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 17.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 17.03.2015 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 16.06.2015 beschließend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahmen vom Einstellungsstopp; Änderung des bisherigen Beschlusses für die Bereiche Kindertagesstätten und Feuerwehr Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp nach V 235/2012 wird ergänzt um Bedienstete des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sowie um das Personal der Kindertagesstätten/ Familienzentren, sofern freie Planstellen vorhanden sind. Begründung: Mit V 235/2012 wurde der Beschluss zum Einstellungsstopp neugefasst. Dabei wurden für Teilbereiche (Auszubildende, Praktikanten/innen, Anwärter/innen, Honorarkräfte sowie aushilfsweise Beschäftigte) Ausnahmeregelungen getroffen. Bisher muss sowohl für die Feuerwehr als auch die Kindertagesstätten/ Familienzentren bei externer Besetzung die Ausnahme vom Einstellungsstopp eingeholt werden. Mit dem Personalrat wurde in den letzten Wochen überlegt, wie die Nachbesetzung in den beiden Bereichen beschleunigt werden kann, da die Nachbesetzungen jeweils erforderlich sind. Der Personalrat hat im Vierteljahresgespräch am 04.03.2015 zur Beschleunigung des Einstellungsverfahrens angeregt, Ihnen den o. g. Beschlussentwurf zu empfehlen. Ich begrüße und unterstütze diesen Vorschlag des Personalrates ausdrücklich und empfehle den Beschlussvorschlag. In der Sitzung des HauptFP am 10.03.2015 ist u. a. im Zusammenhang mit den vorgelegten Vorlagen zum Einstellungsstopp die Frage aufgeworfen worden, inwieweit die Verwaltung die Notwendigkeit der jeweiligen Nachbesetzungen prüft. Wie ich bereits in meiner Stellungnahme zum A 68/2015 dargestellt habe, prüfe ich beim Ausscheiden von Mitarbeitern/innen gemeinsam mit den Beigeordneten –unter Beteiligung der jeweiligen Amtsleitungen- jeweils im Einzelfall, ob und inwieweit eine Nachbesetzung erforderlich ist oder ob z. B. durch Umstrukturierungsmaßnahmen Einsparpotential zu erreichen ist. In Vertretung (Erner) -2-