Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -620-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.12.2008
Vorlagen-Nr.: 71/2008 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.01.2009
03.02.2009
17.02.2009
Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Mit der Ursprungssitzungsvorlage Nr. 71/2008 vom 21.10.2008 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, ein
neues OGS-Gebäude im unmittelbaren Anschluss an die Realschule zu errichten. Nach den
entsprechenden Beratungen im Schulausschuss und Bauausschuss hat jedoch alsdann der
Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2008 die Angelegenheit zur erneuten Beratung in die
Fachausschüsse zurückverwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu überprüfen, ob es nicht
dennoch möglich ist, im Bereich des Grundschulgebäudes selbst einen Baukörper zu errichten.
Darüber hinaus sollte erneut geprüft werden, ob tatsächlich die Bezirksregierung die Rückzahlung
der Landeszuschüsse für das Bürgerhaus verlangt.
Nachstehend werde ich nunmehr nochmals Stellung zu allen bisher diskutierten und zusätzlich zu
untersuchenden Standorten nehmen:
1.
Weitere Nutzung bzw. Neubau an der alten Stelle in der Bahnhofstraße
Der Mietvertrag endet bekanntlich mit Ende des Schuljahres 2008/2009. Eine Sanierung des
Gebäudes ist nicht möglich. Ein Neubau an gleicher Stelle durch den bisherigen Eigentümer wird
nicht erfolgen.
2.
Nutzung der Hans-Hoesch-Stiftung zur Unterbringung der OGS
Im Falle der Unterbringung der OGS in der Hans-Hoesch-Stiftung sind Umbaumaßnahmen und
insbesondere Brandschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Wie Ihnen bekannt, werden sich die
hiermit verbundenen Kosten auf rund 300.000,00 € belaufen. Außerdem stellt sich hier das
Problem der fehlenden Außenanlagen. Aus diesem Grunde wurde auch inzwischen von dieser
Überlegung Abstand genommen.
3.
Nutzung des Bürgerhauses
Die Unterbringung der OGS im Bürgerhaus wäre für zwei Gruppen durchaus möglich. Es müssten
lediglich Brandschutzmaßnahmen in einem Kostenaufwand von rund 35.000,00 € durchgeführt
werden. Hinzu kämen jedoch die Kosten für die Gestaltung der Außenanlage in Höhe von ca.
50.000,00 €. Darüber hinaus müsste dann die Musikschule in der Hans-Hoesch-Stiftung
untergebracht werden. Hier wären alsdann ebenfalls wieder Umbaukosten und
Brandschutzmaßnahmen erforderlich, und zwar mit Sicherheit in Höhe der oben genannten Kosten
für die Unterbringung der OGS. Nach bisherigem Sachstand müsste zusätzlich ein
Landeszuschuss für die vorzeitige Aufgabe der Zweckbindung in Höhe von rund 220.000,00 €
zurückgezahlt werden.
4.
Neubau im Anschluss an die Realschule
Aufgrund der Diskussionen zu den Ziffern 1-3 habe ich Ihnen mit Vorlage Nr. 71/2008 den Neubau
eines Gebäudes im unmittelbaren Anschluss an der Realschule vorgeschlagen. Die hiermit
verbundenen Kosten einschließlich Außenanlagen würden sich auf rund 460.000,00 € belaufen.
Der Standort hätte den Vorteil, dass im Falle einer dritten OGS-Gruppe unmittelbar angrenzende
Klassenräume der Realschule mitgenutzt werden könnten.
5.
Eventueller Neubau auf dem Gelände der Grundschule bzw. in unmittelbarer Nähe auf
angrenzenden Grundstücken
Eine Aufstockung bzw. ein direkter Anbau an das bestehende Schulgebäude ist definitiv nicht
möglich. Denkbar wäre ein separates Gebäude auf dem Schulgrundstück selbst, und zwar an der
Stelle, wo sich derzeit die überdachte Pausenhalle befindet. Der Standort hätte auf jeden Fall den
Vorteil der unmittelbaren Nähe zur Grundschule und der Mitnutzung vorhandener Räume in der
Grundschule. In einem Besprechungstermin vom 01.12.2008 mit Herrn Rektor Schlegel und seiner
Stellvertreterin, Frau Darius, wurde die Mitnutzung vorhandener Räume in der Grundschule
besprochen. Das Bauvolumen von bisher rund 300 qm Nutzfläche als Anbau an der Realschule
könnte auf rund 200 qm reduziert werden. Im Gegensatz zur Lösung an der Realschule müsste
dieses eigenständige Gebäude jedoch autark mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen
werden. Das Bauvolumen würde sich somit um 1/3 reduzieren, sodass sich auch die Baukosten
zwangsläufig reduzieren werden. Ob dies jedoch in gleicher Relation der Fall sein wird, müsste
exakt überprüft werden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Kosten auch um 1/3 reduzieren
würden, beliefen sich die Baukosten dann auf rund 300.000,00 €. Dieser Betrag wird sich aber auf
jeden Fall erhöhen durch die autarke Ver- und Entsorgung des Gebäudes.
Darüber hinaus würde der Schulhof zu klein. Die bisherige Schulhoffläche beträgt rund 1.000 qm
und entspricht derzeit noch den schulbaurechtlichen Vorgaben über die Größe der zur Verfügung
zu stellenden Pausenfreiflächen. Außerdem wäre es nicht möglich, auf dem vorhandenen
gepflasterten Schulhof zusätzliche Spielgeräte für die OGS-Schüler aufzustellen. Aus diesem
Grunde habe ich Sie ja bereits in der letzten Sitzungsrunde über die geführten
Grunderwerbsverhandlungen mit angrenzenden Grundstückseigentümern informiert und Sie über
die finanziellen Auswirkungen in Kenntnis gesetzt. Die Gespräche wurden inzwischen intensiviert,
wobei jedoch nach wie vor kein annehmbares Ergebnis erzielt werden konnte und ich auch nicht
davon ausgehe, dass die betroffenen Parteien die Vorstellungen der Gemeinde Kreuzau
akzeptieren.
Zusätzlich wurden Grunderwerbsverhandlungen mit dem angrenzenden Eigentümer in der VonTorck-Straße geführt. Dieses Grundstück steht jedoch definitiv nicht zur Disposition.
Da nach derzeitigem Sachstand die Grunderwerbsverhandlungen nicht zu dem gewünschten
Ergebnis geführt haben, wurden inzwischen auch Überlegungen angestellt, die angrenzende
Fläche der Von-Torck-Straße einschließlich des Brunnengrundstückes mit in den Schulhof zu
integrieren. Unabhängig davon, dass diese Fläche auch tiefer liegt als der Schulhof und hier
erhebliche Baukosten entstehen würden für die Umgestaltung, halte ich unter Abwägung aller
Belange die Einbeziehung dieses zentralen Platzes in den Schulhof nicht für wünschenswert.
Wenn man allerdings auf die aktuellen Kaufpreisvorstellungen eingeht, würde es sich anbieten,
den Neubau auch nicht auf dem Pausenhof zu errichten, sondern auf der erworbenen Fläche. Der
vorhandene befestigte Schulhof könnte unverändert bleiben. Die zusätzliche Spielfläche könnte im
unmittelbaren Anschluss an das neue Gebäude errichtet werden. Das Bauvolumen würde sich
ebenfalls wieder auf rund 200 qm belaufen. Die Ver- und Entsorgung dieses Gebäudes müsste
ebenfalls wieder autark erfolgen.
Diese Lösung wäre jedoch zunächst mal unabhängig von den Kosten die Ideallösung.
Das Fazit meiner vorstehenden Ausführungen lautet in Kurzform wie folgt:
-2-
5 Standorte, 5 verschiedene Probleme.
Ausgeschlossen werden muss der Standort 1: Bahnhofstraße 25.
Ausgeschlossen werden muss der Standort 2: Festhalle, wegen der weiteren Entfernung und der
fehlenden Außenspielfläche.
Denkbar ist weiterhin der unkomplizierte Anbau an der Realschule, auf der Negativseite stehen
hier allerdings die Baukosten und die Entfernung zur Grundschule.
Der Idealfall der Errichtung eines Baukörpers auf dem Schulgrundstück bzw. im Gartenbereich der
zu erwerbenden Grundstücke ist nur dann möglich, wenn man auf die Kaufpreisvorstellungen
eingeht, wobei sich dann die Gesamtkosten mit Sicherheit auf dem Niveau der Baukosten an der
Realschule belaufen werden, allerdings mit dem Vorteil, dass sich das Gebäude auf dem
Schulgrundstück befindet.
Das Bürgerhaus könnte dann die Lösung sein, wenn die Bezirksregierung auf die Rückzahlung
des Zuschusses verzichtet bzw. die Zweckbindung vom Bürgerhaus auf die Hans-Hoesch-Stiftung
verlagern würde.
Da die bisherigen Gespräche auf Dezernentenebene, wie Ihnen bekannt, negativ verlaufen sind,
habe ich diesbezüglich mit Datum vom 08.12.2008 Herrn Regierungspräsident Lindlar persönlich
angeschrieben mit der Bitte, eine positive Entscheidung im Sinne der Gemeinde Kreuzau zu
treffen. Eine Antwort liegt mir leider bis heute nicht vor. Ich werde mich jedoch selbstverständlich
darum bemühen, Ihnen in der anstehenden Sitzungsrunde abschließend berichten zu können.
Sofern die derzeit zweizügige OGS alsdann tatsächlich im Bürgerhaus untergebracht wird, stellt
sich natürlich die Frage, was geschieht, wenn in Zukunft eine dritte Gruppe eingerichtet werden
muss. Auch wenn dieser Zeitpunkt absolut nicht absehbar ist, sollte dies in die Überlegungen mit
einbezogen werden. Eine Aufstockung bzw. ein Anbau am Bürgerhaus ist nicht möglich. In einem
solchen Falle wäre es jedoch denkbar, Räumlichkeiten im ehemaligen Bahnhofsgebäude
anzumieten. Entsprechende Gespräche mit dem Eigentümer wurden inzwischen geführt.
Ein neues Problem bezüglich des Standortes Bürgerhaus wird jedoch möglicherweise in Zukunft
entstehen. Der Standort wurde bisher auch favorisiert wegen der unmittelbaren Nähe zur
Grundschule und dem kurzen sicheren Zugang von der Grundschule über die Von-Torck-Straße
und über den Parkplatz des Comet-Marktes. Dieser Zugang, der zwar heute praktiziert wird, ist für
die Zukunft aus meiner Sicht in Frage gestellt. Er ist in keiner Weise rechtlich gesichert und wird
von den betroffenen Grundstückseigentümern geduldet. Ob dies in Zukunft überhaupt noch
möglich ist, ist von mehreren Faktoren abhängig, die zurzeit sicherlich nur spekulativ sind, aber
nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Der heutige Parkplatz ist nur gepachtet. Bei einer
eventuell möglichen Geschäftsaufgabe ist es denkbar, dass das Parkplatzgrundstück bebaut wird,
dann dürfte die jetzige Zuwegungsmöglichkeit entfallen.
Eine abschließende Entscheidung zum endgültigen Standort ist aufgrund der bisherigen
Diskussion somit erst möglich, wenn die Antwort der Bezirksregierung vorliegt. Unabhängig davon
halte ich es aus meiner Sicht unter Abwägung aller Belange für den Idealfall, doch die Maßnahme
an der Grundschule Kreuzau zu realisieren. Hierbei darf man sicherlich nicht die Baukosten außer
Acht lassen. Als Anlage füge ich Ihnen eine tabellarische Übersicht über die eventuellen
Baukosten an den verschiedenen Standorten bei.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Je nach Variante werden Kosten zwischen 300.000,00 und 460.000,00 € entstehen.
In den Haushaltsplanentwurf 2009 habe ich einen Ansatz in Höhe von 460.000,00 €
aufgenommen.
III. Beschlussvorschlag:
Ein konkreter Beschlussvorschlag kann erst im Zuge der Beratungen erarbeitet werden.
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Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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