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Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau; hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau;
hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -620-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 30.12.2008 Vorlagen-Nr.: 71/2008 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.01.2009 03.02.2009 17.02.2009 Errichtung eines OGS-Gebäudes für die Grundschule Kreuzau; hier: Zustimmung zum endgültigen Standort und zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Mit der Ursprungssitzungsvorlage Nr. 71/2008 vom 21.10.2008 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, ein neues OGS-Gebäude im unmittelbaren Anschluss an die Realschule zu errichten. Nach den entsprechenden Beratungen im Schulausschuss und Bauausschuss hat jedoch alsdann der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2008 die Angelegenheit zur erneuten Beratung in die Fachausschüsse zurückverwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu überprüfen, ob es nicht dennoch möglich ist, im Bereich des Grundschulgebäudes selbst einen Baukörper zu errichten. Darüber hinaus sollte erneut geprüft werden, ob tatsächlich die Bezirksregierung die Rückzahlung der Landeszuschüsse für das Bürgerhaus verlangt. Nachstehend werde ich nunmehr nochmals Stellung zu allen bisher diskutierten und zusätzlich zu untersuchenden Standorten nehmen: 1. Weitere Nutzung bzw. Neubau an der alten Stelle in der Bahnhofstraße Der Mietvertrag endet bekanntlich mit Ende des Schuljahres 2008/2009. Eine Sanierung des Gebäudes ist nicht möglich. Ein Neubau an gleicher Stelle durch den bisherigen Eigentümer wird nicht erfolgen. 2. Nutzung der Hans-Hoesch-Stiftung zur Unterbringung der OGS Im Falle der Unterbringung der OGS in der Hans-Hoesch-Stiftung sind Umbaumaßnahmen und insbesondere Brandschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Wie Ihnen bekannt, werden sich die hiermit verbundenen Kosten auf rund 300.000,00 € belaufen. Außerdem stellt sich hier das Problem der fehlenden Außenanlagen. Aus diesem Grunde wurde auch inzwischen von dieser Überlegung Abstand genommen. 3. Nutzung des Bürgerhauses Die Unterbringung der OGS im Bürgerhaus wäre für zwei Gruppen durchaus möglich. Es müssten lediglich Brandschutzmaßnahmen in einem Kostenaufwand von rund 35.000,00 € durchgeführt werden. Hinzu kämen jedoch die Kosten für die Gestaltung der Außenanlage in Höhe von ca. 50.000,00 €. Darüber hinaus müsste dann die Musikschule in der Hans-Hoesch-Stiftung untergebracht werden. Hier wären alsdann ebenfalls wieder Umbaukosten und Brandschutzmaßnahmen erforderlich, und zwar mit Sicherheit in Höhe der oben genannten Kosten für die Unterbringung der OGS. Nach bisherigem Sachstand müsste zusätzlich ein Landeszuschuss für die vorzeitige Aufgabe der Zweckbindung in Höhe von rund 220.000,00 € zurückgezahlt werden. 4. Neubau im Anschluss an die Realschule Aufgrund der Diskussionen zu den Ziffern 1-3 habe ich Ihnen mit Vorlage Nr. 71/2008 den Neubau eines Gebäudes im unmittelbaren Anschluss an der Realschule vorgeschlagen. Die hiermit verbundenen Kosten einschließlich Außenanlagen würden sich auf rund 460.000,00 € belaufen. Der Standort hätte den Vorteil, dass im Falle einer dritten OGS-Gruppe unmittelbar angrenzende Klassenräume der Realschule mitgenutzt werden könnten. 5. Eventueller Neubau auf dem Gelände der Grundschule bzw. in unmittelbarer Nähe auf angrenzenden Grundstücken Eine Aufstockung bzw. ein direkter Anbau an das bestehende Schulgebäude ist definitiv nicht möglich. Denkbar wäre ein separates Gebäude auf dem Schulgrundstück selbst, und zwar an der Stelle, wo sich derzeit die überdachte Pausenhalle befindet. Der Standort hätte auf jeden Fall den Vorteil der unmittelbaren Nähe zur Grundschule und der Mitnutzung vorhandener Räume in der Grundschule. In einem Besprechungstermin vom 01.12.2008 mit Herrn Rektor Schlegel und seiner Stellvertreterin, Frau Darius, wurde die Mitnutzung vorhandener Räume in der Grundschule besprochen. Das Bauvolumen von bisher rund 300 qm Nutzfläche als Anbau an der Realschule könnte auf rund 200 qm reduziert werden. Im Gegensatz zur Lösung an der Realschule müsste dieses eigenständige Gebäude jedoch autark mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen werden. Das Bauvolumen würde sich somit um 1/3 reduzieren, sodass sich auch die Baukosten zwangsläufig reduzieren werden. Ob dies jedoch in gleicher Relation der Fall sein wird, müsste exakt überprüft werden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Kosten auch um 1/3 reduzieren würden, beliefen sich die Baukosten dann auf rund 300.000,00 €. Dieser Betrag wird sich aber auf jeden Fall erhöhen durch die autarke Ver- und Entsorgung des Gebäudes. Darüber hinaus würde der Schulhof zu klein. Die bisherige Schulhoffläche beträgt rund 1.000 qm und entspricht derzeit noch den schulbaurechtlichen Vorgaben über die Größe der zur Verfügung zu stellenden Pausenfreiflächen. Außerdem wäre es nicht möglich, auf dem vorhandenen gepflasterten Schulhof zusätzliche Spielgeräte für die OGS-Schüler aufzustellen. Aus diesem Grunde habe ich Sie ja bereits in der letzten Sitzungsrunde über die geführten Grunderwerbsverhandlungen mit angrenzenden Grundstückseigentümern informiert und Sie über die finanziellen Auswirkungen in Kenntnis gesetzt. Die Gespräche wurden inzwischen intensiviert, wobei jedoch nach wie vor kein annehmbares Ergebnis erzielt werden konnte und ich auch nicht davon ausgehe, dass die betroffenen Parteien die Vorstellungen der Gemeinde Kreuzau akzeptieren. Zusätzlich wurden Grunderwerbsverhandlungen mit dem angrenzenden Eigentümer in der VonTorck-Straße geführt. Dieses Grundstück steht jedoch definitiv nicht zur Disposition. Da nach derzeitigem Sachstand die Grunderwerbsverhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben, wurden inzwischen auch Überlegungen angestellt, die angrenzende Fläche der Von-Torck-Straße einschließlich des Brunnengrundstückes mit in den Schulhof zu integrieren. Unabhängig davon, dass diese Fläche auch tiefer liegt als der Schulhof und hier erhebliche Baukosten entstehen würden für die Umgestaltung, halte ich unter Abwägung aller Belange die Einbeziehung dieses zentralen Platzes in den Schulhof nicht für wünschenswert. Wenn man allerdings auf die aktuellen Kaufpreisvorstellungen eingeht, würde es sich anbieten, den Neubau auch nicht auf dem Pausenhof zu errichten, sondern auf der erworbenen Fläche. Der vorhandene befestigte Schulhof könnte unverändert bleiben. Die zusätzliche Spielfläche könnte im unmittelbaren Anschluss an das neue Gebäude errichtet werden. Das Bauvolumen würde sich ebenfalls wieder auf rund 200 qm belaufen. Die Ver- und Entsorgung dieses Gebäudes müsste ebenfalls wieder autark erfolgen. Diese Lösung wäre jedoch zunächst mal unabhängig von den Kosten die Ideallösung. Das Fazit meiner vorstehenden Ausführungen lautet in Kurzform wie folgt: -2- 5 Standorte, 5 verschiedene Probleme. Ausgeschlossen werden muss der Standort 1: Bahnhofstraße 25. Ausgeschlossen werden muss der Standort 2: Festhalle, wegen der weiteren Entfernung und der fehlenden Außenspielfläche. Denkbar ist weiterhin der unkomplizierte Anbau an der Realschule, auf der Negativseite stehen hier allerdings die Baukosten und die Entfernung zur Grundschule. Der Idealfall der Errichtung eines Baukörpers auf dem Schulgrundstück bzw. im Gartenbereich der zu erwerbenden Grundstücke ist nur dann möglich, wenn man auf die Kaufpreisvorstellungen eingeht, wobei sich dann die Gesamtkosten mit Sicherheit auf dem Niveau der Baukosten an der Realschule belaufen werden, allerdings mit dem Vorteil, dass sich das Gebäude auf dem Schulgrundstück befindet. Das Bürgerhaus könnte dann die Lösung sein, wenn die Bezirksregierung auf die Rückzahlung des Zuschusses verzichtet bzw. die Zweckbindung vom Bürgerhaus auf die Hans-Hoesch-Stiftung verlagern würde. Da die bisherigen Gespräche auf Dezernentenebene, wie Ihnen bekannt, negativ verlaufen sind, habe ich diesbezüglich mit Datum vom 08.12.2008 Herrn Regierungspräsident Lindlar persönlich angeschrieben mit der Bitte, eine positive Entscheidung im Sinne der Gemeinde Kreuzau zu treffen. Eine Antwort liegt mir leider bis heute nicht vor. Ich werde mich jedoch selbstverständlich darum bemühen, Ihnen in der anstehenden Sitzungsrunde abschließend berichten zu können. Sofern die derzeit zweizügige OGS alsdann tatsächlich im Bürgerhaus untergebracht wird, stellt sich natürlich die Frage, was geschieht, wenn in Zukunft eine dritte Gruppe eingerichtet werden muss. Auch wenn dieser Zeitpunkt absolut nicht absehbar ist, sollte dies in die Überlegungen mit einbezogen werden. Eine Aufstockung bzw. ein Anbau am Bürgerhaus ist nicht möglich. In einem solchen Falle wäre es jedoch denkbar, Räumlichkeiten im ehemaligen Bahnhofsgebäude anzumieten. Entsprechende Gespräche mit dem Eigentümer wurden inzwischen geführt. Ein neues Problem bezüglich des Standortes Bürgerhaus wird jedoch möglicherweise in Zukunft entstehen. Der Standort wurde bisher auch favorisiert wegen der unmittelbaren Nähe zur Grundschule und dem kurzen sicheren Zugang von der Grundschule über die Von-Torck-Straße und über den Parkplatz des Comet-Marktes. Dieser Zugang, der zwar heute praktiziert wird, ist für die Zukunft aus meiner Sicht in Frage gestellt. Er ist in keiner Weise rechtlich gesichert und wird von den betroffenen Grundstückseigentümern geduldet. Ob dies in Zukunft überhaupt noch möglich ist, ist von mehreren Faktoren abhängig, die zurzeit sicherlich nur spekulativ sind, aber nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Der heutige Parkplatz ist nur gepachtet. Bei einer eventuell möglichen Geschäftsaufgabe ist es denkbar, dass das Parkplatzgrundstück bebaut wird, dann dürfte die jetzige Zuwegungsmöglichkeit entfallen. Eine abschließende Entscheidung zum endgültigen Standort ist aufgrund der bisherigen Diskussion somit erst möglich, wenn die Antwort der Bezirksregierung vorliegt. Unabhängig davon halte ich es aus meiner Sicht unter Abwägung aller Belange für den Idealfall, doch die Maßnahme an der Grundschule Kreuzau zu realisieren. Hierbei darf man sicherlich nicht die Baukosten außer Acht lassen. Als Anlage füge ich Ihnen eine tabellarische Übersicht über die eventuellen Baukosten an den verschiedenen Standorten bei. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Je nach Variante werden Kosten zwischen 300.000,00 und 460.000,00 € entstehen. In den Haushaltsplanentwurf 2009 habe ich einen Ansatz in Höhe von 460.000,00 € aufgenommen. III. Beschlussvorschlag: Ein konkreter Beschlussvorschlag kann erst im Zuge der Beratungen erarbeitet werden. -3- Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-