Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
205 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Myriam Iber
Waldstraße 38 a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
Herr Feldmann
0 22 35 / 409-221
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
03.09.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 20.08.2015
Rat
Betrifft:
Datum
18.08.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 406/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Versorgung der Kinder mit Leitungs- bzw. Sprudelwasser im Familienzentrum ""Die wilden Zwerge" in Köttingen
Sehr geehrte Frau Iber,
Ihre Anfrage bezüglich der Versorgung der Kinder in städtischen Kindertagesstätten mit Getränken
beantworte ich wie folgt:
1. Trinkwasser aus der Leitung ist das beste, am strengsten kontrollierte Lebensmittel und seine
Qualität ist überall in Deutschland hoch. Die Trinkwasserverordnung setzt sehr strenge Maßstäbe,
die noch über die Qualitätsanforderung von Lebensmitteln hinausgehen. Ob Leitungs- oder Sprudelwasser vorteilhafter ist, wird vielfach diskutiert, zu nennen sind u.a. die Stichworte PET Flaschen, Wasseraufbereitung, Regelmäßigkeit von Filterwechseln, Qualitätsanforderungen usw.. In
Absprache mit dem Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis wird das Trinkwasser in den städtischen
Kindertagesstätten jeweils drei Jahre nach der letzten Prüfung mikrobiologisch untersucht. In Einrichtungen mit zentraler Warmwasserbereitung erfolgt jährlich noch eine Untersuchung auf Legionellen. Bezüglich der untersuchten Parameter sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung
2011 eingehalten. Die Prüfberichte werden regelmäßig dem Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis zugesandt.
Einrichtungen, die darüber hinaus einen Außentrinkbrunnen haben, nutzen dieses Leitungswasser
in der Außenspielphase. In Köttingen wurde ein solcher Brunnen im Juni 2013 feierlich von Herrn
Bürgermeister Erner und dem Kinder- und Jugendmediziner Dr. Langen eingeweiht. Die Kinder
nehmen dieses Angebot gut und gerne an.
Für die städtischen Einrichtungen gilt: Kinder müssen stets die Möglichkeit haben, ihren Durst zu
stillen. Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen Verpflegung. Für die Kinder gibt es
Wasser mit und ohne Kohlensäure sowie ungesüßte Früchte- und Kräutertees zur Wahl. Viele
Kinder bevorzugen wegen der Kohlensäure häufig stilles Wasser. Zum Frühstück wird Milch (in
Köttingen von einem Schäferhof) oder im Winter warmer Tee bzw. warmer Kakao und warme
Milch angeboten. Die Getränke für Kinder sollten nach Möglichkeit kalorienfrei sein, also keinen
Zucker enthalten. Fruchtsaftgetränke und Fruchtnektare enthalten Zucker und sind nicht zum
Durstlöschen geeignet. Milch ist ein wichtiger Bestandteil der Kindernahrung. Aufgrund des Energiegehaltes (Kalorien) sollte Milch aber nicht als Durstlöscher genutzt werden. Von allen Fruchtsäften wird ebenfalls abgeraten, da Fruchtsäfte je nach Frucht bis zu 10 % fruchteigenen Zucker enthalten. Ab und zu können Fruchtsäfte als Schorlen getrunken werden. Getränke sollen immer in
Reichweite stehen, aber auch aktiv angeboten werden. Wichtig ist es, die Kinder von Anfang an
daran zu gewöhnen, regelmäßig über den Tag verteilt, ausreichend zu trinken. Zu jeder Mahlzeit
gibt es ein Getränk. Trinkpausen werden über den Tag hinaus eingelegt. So lernen die Kinder,
dass regelmäßiges Trinken immer dazugehört. Die Kinder werden von Anfang an darin unterstützt,
dass sie so früh wie möglich lernen, eigenständig aus einem offenen Becher, Glas oder einer Tasse zu trinken.
Diese Regelungen sind so besprochen aber nicht festgeschrieben. Aktuell hat eine Arbeitsgruppe
von Erzieherinnen aus den städtischen Kitas, Leitlinien für die U3 Betreuung erarbeitet. Diese Leitlinien beinhalten auch Aussagen zu dem Bereich Ernährung und werden in diesem Jahr noch in
die Fachgremien eingebracht.
2. Vollwertige Ernährung meint Verpflegung und Getränke. Den Kindern werden die Getränke zur
Verfügung gestellt, wie unter Punkt 1 beschrieben. Selbstverständlich werden Änderungen der
Beköstigung mit dem Elternrat und den Eltern besprochen. Durch die Zunahme der Übermittagbetreuungen wird die Verpflegung auch weiterhin an Bedeutung zunehmen und regelmäßig thematisiert werden.
3. Die Finanzierung der Getränke erfolgt aus dem Budget der jeweiligen Kindertageseinrichtung
bzw. Getränke für die Mittagskinder werden aus dem Essensgeld finanziert. Das Budget reicht aus
um den Kindern Sprudelwasser, Milch, Tee u.a. anzubieten.
4. Fachkräfte, die die Kinder in der pädagogischen Mittagssituation begleiten, sind angehalten,
sich zumindest einen „pädagogischen Happen“ aufzufüllen, damit die Kinder motiviert werden alles
zu probieren. Ähnlich sieht es bei den Getränken aus. Darüber hinaus bringen die Erzieher private
Getränke mit oder legen diese gesammelt um. Nehmen Mitarbeitende am Essen teil, so zahlen
diese selbstverständlich ihren Essenbeitrag ein.
5. Wie beschrieben, steht den Kindern ein differenziertes Getränkeangebot, incl. Sprudelwasser,
zur Verfügung. Die jeweiligen Einrichtungen arbeiten nach differenzierten und einrichtungsspezifischen Konzepten. Auf die entwickelten Leitlinien wurde zu Punkt 1 schon hingewiesen.
6. Falls ein Kind lieber Sprudel trinkt, kann Trinkwasser mit einem Sprudelgerät mit Kohlensäure
versetzt werden. Die Flaschen werden regelmäßig gespült und nach den Angaben des Herstellers
auf den Flaschen oder bei sichtbaren Mängeln ausgetauscht. Filtersysteme bergen die Gefahr,
Wasser zu verunreinigen, wenn ihre Kapazität erschöpft ist. Wasserfilter werden im Rhythmus von
vier Wochen gewechselt und dienen der geschmacklichen Aufbereitung. Das anschließende Erhitzen des gefilterten Wassers tötet etwaige Keime ab.
Sprudelgeräte und Wasserfilter werden nur sehr vereinzelt in Kitas eingesetzt.
(Lüngen)
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