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Beschlussvorlage (Aktuelle Informationen zur Situation der Asylbewerber in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
06.08.15, 15:03
Aktualisiert
06.08.15, 15:03
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 344/2015 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 31.07.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 06.08.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 20.08.2015 Aktuelle Informationen zur Situation der Asylbewerber in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zur aktuellen Situation der Asylbewerber in Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Nachfolgend wird zu verschiedenen Aspekten der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in Erftstadt informiert: Der zurzeit drastische Anstieg des Zuzuges von Flüchtlingen in die Bundesrepublik stellt Länder und Kommunen vor große Probleme. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind überfüllt. In wachsender Zahl werden den Kommunen durch die Bezirksregierung Asylbewerber zur Unterbrin- gung zugewiesen. Ende Juli wurden alle Kommunen in NRW (zunächst alle mit mehr als 60.000 Einwohnern) per Verfügung der Bezirksregierung zur Aufnahme großer Kontingente verpflichtet. So mussten im Rhein-Erft-Kreis die Städte Bergheim (ca. 150) und Kerpen (ca. 130) kurzfristig Sonderkontingente unterbringen. Mittlerweile wurden auch die Städte Frechen, Hürth und Pulheim verpflichtet, zusätzliche Kontingente in nicht unerheblicher Zahl aufzunehmen. Ursächlich für den aktuell hohen Zustrom asylbegehrender Flüchtlinge ist –neben dem anwachsenden Flüchtlingsstrom aus den Krisen- und Kriegsgebieten- unter anderem die enorm hohe Zahl von Flüchtlingen aus den Balkanländern. Bundesweit beträgt der Anteil von Asylbewerbern aus diesen Ländern rund 40%. Mit verschiedenen Maßnahmen soll hier gegengesteuert werden, z.B.:  Wiedereinführung einer Visumpflicht  Deklarierung auch der Staaten Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern  Beschleunigung der Asylverfahren durch mehr Personal beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Die tendenzielle Entwicklung ständig steigender Flüchtlingszahlen ist auch in Erftstadt zu registrieren. Dies wird durch die deutlich erhöhten Zuweisungszahlen kenntlich. Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2015 wurden der Stadt Erftstadt von der Bezirksregierung insgesamt 174 Flüchtlinge zur Betreuung und Unterbringung zugewiesen (zum Vergleich: im gesamten Jahr 2014 waren insgesamt 143 Flüchtlinge aufzunehmen). 52,3 % der Flüchtlinge in diesem Zeitraum kamen aus den Balkanländern. Die nachfolgende Übersicht zeigt die sieben zugangsstärksten Herkunftsländer (10 und mehr Personen je Herkunftsland): 1. 2. 3. 4. 5. Albanien Kosovo Mazedonien Irak Serbien Afghanistan Ghana 29 Personen 27 21 11 10 10 10 Entsprechend dem Konzept für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber in Erftstadt erfolgte die Unterbringung in freien Kapazitäten der vorhandenen Übergangsheime sowie daneben in weiteren Unterkünften, die durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (teilweise zeitlich begrenzt) angemietet wurden. Die Übergangsheime sind mit rund 278 Asylbewerbern (Stand 31.07.2015) annähernd voll belegt. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 16.12.2015 wurden neue Wohneinheiten für bis zu 96 Asylbewerber in Lechenich, Brabanter Weg 1, errichtet. Nach erfolgter Fertigstellung der ersten beiden Wohneinheiten konnten diese ab dem 22.07.2015 von Asylbewerbern bezogen werden. Sukzessive werden nunmehr auch die sechs weiteren Wohneinheiten für die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet und belegt werden können. Nach Beschlussfassung des Rates am 23.06.2015 wurden Verhandlungen mit der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., geführt und hinsichtlich der sozialarbeiteri- -2- schen Betreuung der Asylbewerber in dem neuen Übergangsheim eine vertragliche Regelung mit der Stadt Erftstadt ab dem 01.08.2015 getroffen. Im Rahmen eines Pressetermins am 24.07.2015 im Beisein unter anderem des Bürgermeisters Volker Erner sowie der Vorsitzenden der AWO und MdB, Frau Helga Kühn-Mengel, erfolgte die symbolische Schlüsselübergabe an die AWO. Ein Einweihungsfest unter Einbeziehung der Bürgerschaft und unter Federführung der AWO auf dem Gelände des neuen Übergangsheimes ist geplant und wird voraussichtlich im September oder Oktober dieses Jahres stattfinden. In Anlehnung an die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichten Prognosedaten für 2015 (ca. 450.000 Asylantragsteller bundesweit in 2015), sowie den bislang registrierten Flüchtlingszahlen, ist für Erftstadt in diesem Jahr von mehr als 300 Zuweisungen von Asylantragstellern auszugehen (entsprechend einer Steigerung gegenüber 2014 von deutlich über 100%). Für dieses Szenario werden die vorhandenen Kapazitäten in den bestehenden Übergangsheimen, die bislang angemieteten Wohnungen sowie die neuen Wohnanlagen in Lechenich und an der Radmacher Straße (Erweiterung) als dringend notwendig und ggf. als nicht mehr ausreichend erachtet. Der in der Verwaltung bestehende Arbeitskreis für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erftstadt prüft etwaig hieraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten im Hinblick auf die weitere Bereitstellung von Unterkünften. Daneben wurde, insbesondere für den Fall einer kurzfristigen Verfügung der Bezirksregierung mit der Verpflichtung zur Aufnahme eines größeren Kontingentes (wie eingangs für andere Städte des Rhein-Erft-Kreises beschrieben) unter Federführung des Unterzeichners ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) für die Stadt Erftstadt eingerichtet. Ziel ist, für den Fall einer solchen außerplanmäßigen Zuweisung, die Abstimmung eines strukturierten Vorgehens unter Beteiligung und Mithilfe aller hierfür maßgeblichen Ämter. In Anbetracht der stark steigenden Zugangszahlen von Flüchtlingen und damit einhergehend entsprechend aufzuwendender Haushaltsmittel der Kommunen hat der Bund sich anlässlich des Flüchtlingsgipfels in Berlin am 18.06.2015 bereit erklärt, seine pauschale Hilfe für Länder und Kommunen zu erhöhen. Aber auch unter Einbeziehung der avisierten Bundeserstattungen wird eine Kostendeckung bei weitem nicht erreicht werden können. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW beabsichtigt nunmehr, die Auskömmlichkeit der den Kommunen nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW gewährten Pauschalen zu ermitteln. Hierzu sind für das zweite Halbjahr 2015 die Anzahl der leistungsberechtigten Ausländer sowie die Höhe der gewährten Kranken- und sonstigen Sozialleistungen zu erheben. Im Frühjahr 2016 soll alsdann der sich aus den erhobenen Daten ergebende Deckungsgrad der pauschalen Landeszuweisungen ermittelt werden. In Vertretung -3- (Lüngen) -4-