Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 448/2015
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 13.09.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
29.09.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM
14.09.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten bleiben ?“ vom
13.09.2015
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt stellt das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten werden ?“ vom 13. September
2015 fest:
Der Bürgerentschied ist gescheitert, da das erforderliche Quorum von 20 v. H. der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde.
Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Abstimmungsleiter vom 13.09.2015
wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Gemäß § 16 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheides fest.
Die Feststellung umfasst:
- die Zahl der Abstimmungsberechtigten
- die Zahl der Abstimmungsberechtigten, die abgestimmt haben
- die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen
- in welchem Sinne die Abstimmungsfrage gem. § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW
entschieden ist
(die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen
beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 von Hundert der Abstimmungsberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet)
Das Ergebnis des Bürgerentscheides wurde am 13.09.2015 nach Schließung der Abstimmungslokale durch Auszählung ermittelt.
Das Ergebnis der Auszählung wurde am 13.09.2015 vom Abstimmungsleiter bekanntgegeben.
(Erner)
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