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Beschlussvorlage (Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten bleiben ?“ vom 13.09.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Beschlussvorlage (Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten bleiben ?“  vom 13.09.2015) Beschlussvorlage (Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten bleiben ?“  vom 13.09.2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 448/2015 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 13.09.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 29.09.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.09.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Feststellung des amtlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten bleiben ?“ vom 13.09.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt stellt das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheides „Sollen die bestehenden weiterführenden Schulen in Erftstadt unverändert erhalten werden ?“ vom 13. September 2015 fest: Der Bürgerentschied ist gescheitert, da das erforderliche Quorum von 20 v. H. der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Abstimmungsleiter vom 13.09.2015 wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Gemäß § 16 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Die Feststellung umfasst: - die Zahl der Abstimmungsberechtigten - die Zahl der Abstimmungsberechtigten, die abgestimmt haben - die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen - in welchem Sinne die Abstimmungsfrage gem. § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW entschieden ist (die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 von Hundert der Abstimmungsberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet) Das Ergebnis des Bürgerentscheides wurde am 13.09.2015 nach Schließung der Abstimmungslokale durch Auszählung ermittelt. Das Ergebnis der Auszählung wurde am 13.09.2015 vom Abstimmungsleiter bekanntgegeben. (Erner) -2-