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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 443/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10- Datum: 10.09.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.09.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Aufgabenbereich Gebäudewirtschaft, wird die Ausnahme vom Einstellungstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet. Begründung: Der aktuelle Stelleninhaber hat zum 31.12.2015 sein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Erftstadt gekündigt. Die Nachbesetzung dieser Stelle ist zwingend erforderlich, da der Stelleninhaber alle Aufgaben, die sich im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft aus dem Bereich der Betriebssicherheit und aus dem Arbeitsschutz ergeben haben, wahr genommen hat. Hier ist insbesondere die regelmäßige Prüfung aller sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Bauteile anzuführen. Die Bausubstanz der städtischen Gebäude und deren hoher Reparaturbedarf führen zu einer hohen Arbeitsbelastung im Bereich der Bauunterhaltung, die vom Stelleninhaber ebenfalls ausgefüllt wurde. Auf Grund bereits bestehender Engpässe durch die Flüchtlingsunterbringung ist es erforderlich, diese Stelle kurzfristig neu zu besetzen. In Vertretung (Hallstein) -2-