Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 443/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10- Datum: 10.09.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
16.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Nachbesetzung einer Stelle im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Aufgabenbereich Gebäudewirtschaft, wird die Ausnahme vom Einstellungstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet.
Begründung:
Der aktuelle Stelleninhaber hat zum 31.12.2015 sein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Erftstadt gekündigt.
Die Nachbesetzung dieser Stelle ist zwingend erforderlich, da der Stelleninhaber alle Aufgaben,
die sich im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft aus dem Bereich der Betriebssicherheit und aus dem
Arbeitsschutz ergeben haben, wahr genommen hat.
Hier ist insbesondere die regelmäßige Prüfung aller sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Bauteile anzuführen.
Die Bausubstanz der städtischen Gebäude und deren hoher Reparaturbedarf führen zu einer hohen Arbeitsbelastung im Bereich der Bauunterhaltung, die vom Stelleninhaber ebenfalls ausgefüllt
wurde. Auf Grund bereits bestehender Engpässe durch die Flüchtlingsunterbringung ist es erforderlich, diese Stelle kurzfristig neu zu besetzen.
In Vertretung
(Hallstein)
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