Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
21.09.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-120
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
21.09.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 07.09.2015
Rat
Betrifft:
Datum
Herr Schlender
07.09.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 439/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Erstattung von Fahr- und Spritkosten für ehrenamtliche Helfer in
der Flüchtlingshilfe
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage ausschließlich auf den Betrieb der Notunterkunft in
Erftstadt Friesheim bezieht, welche die Stadt Erftstadt im Wege der Amtshilfe für das Land NRW
betreibt. Es ist richtig, dass zu Beginn der Einrichtung der Notunterkunft in Erftstadt-Friesheim die
Verwaltung stark auf den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Kräften zurückgegriffen hat und froh
war, dass so viele helfende Hände da waren.
Zu Beginn haben ehrenamtlich tätige Kräfte freiwillig Fahrten übernommen und haben bspw.
Flüchtlinge zu Ärzten gefahren. Es ist auch vorgekommen, dass ohne mein Zutun Fahrten mit
Flüchtlingen nach Erftstadt-Lechenich oder nach Hürth übernommen wurden, um den Flüchtlingen
die Gelegenheit zu geben, Besorgungen zu tätigen. Die Fahrten zu Ärzten werden nun mittlerweile
durch Taxiunternehmen oder durch Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes durchgeführt.
Dies hat vielfältige Gründe. Die Fahrten zu den Ärzten sind mittlerweile so zahlreich, so dass diese
schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr ehrenamtlich übernommen werden können. Zum Anderen gibt es auch versicherungsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Ein weiterer Grund, warum die Fahrten nicht mehr durch ehrenamtliche Kräfte durchgeführt
werden, ist auch der als nicht mehr zumutbar anzusehende finanzielle Aufwand.
Den ehrenamtlichen Fahrern und Fahrerinnen hätte eine Aufwandsentschädigung zugestanden
werden müssen, die sich nach den allgemeinen Regelungen orientiert und bei 0.30 €/Kilometer
liegt. Dies wiederum hätte einen weiteren Verwaltungsaufwand bedeutet. Die Fahrer/innen hätten
ein Fahrtenbuch führen, eine Kostenerstattung bei der Verwaltung beantragen müssen und einte
Sachbearbeiter/in der Verwaltung wäre mit der Auszahlung und der entsprechenden Abwicklung
betraut worden ständig für die ganze Abwicklung wäre das Rechts-und Ordnungsamt gewesen.
Diese als Auslagen anzusehenden Ausgaben wären der Bezirksregierung Arnsberg in Rechnung
gestellt worden. Die Taxiunternehmen, die nun die Arztfahrten abwickeln, erhalten von mir einen
Krankenfahrtberechtigungsschein und rechnen mit diesem Schein direkt bei der Bezirksregierung
Arnsberg ab.
Für den Fall, dass die Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes eine Fahrt übernehmen,
sind die reinen Fahrtkosten ebenfalls Auslagen, die der Bezirksregierung Arnsberg in Rechnung
gestellt werden
Mit freundlichen Grüßen
(Lüngen)
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