Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Erstattung von Fahr- und Spritkosten für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
21.09.15, 15:33
Anfrage (Anfrage bzgl. Erstattung von Fahr- und Spritkosten für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe) Anfrage (Anfrage bzgl. Erstattung von Fahr- und Spritkosten für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe)

öffnen download melden Dateigröße: 199 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Holzdamm 10 0 22 35 / 409-120 Mein Zeichen Ihr Zeichen 21.09.2015 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 07.09.2015 Rat Betrifft: Datum Herr Schlender 07.09.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 439/2015 29.09.2015 Anfrage bzgl. Erstattung von Fahr- und Spritkosten für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe Sehr geehrter Herr Kirchharz, ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage ausschließlich auf den Betrieb der Notunterkunft in Erftstadt Friesheim bezieht, welche die Stadt Erftstadt im Wege der Amtshilfe für das Land NRW betreibt. Es ist richtig, dass zu Beginn der Einrichtung der Notunterkunft in Erftstadt-Friesheim die Verwaltung stark auf den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Kräften zurückgegriffen hat und froh war, dass so viele helfende Hände da waren. Zu Beginn haben ehrenamtlich tätige Kräfte freiwillig Fahrten übernommen und haben bspw. Flüchtlinge zu Ärzten gefahren. Es ist auch vorgekommen, dass ohne mein Zutun Fahrten mit Flüchtlingen nach Erftstadt-Lechenich oder nach Hürth übernommen wurden, um den Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, Besorgungen zu tätigen. Die Fahrten zu Ärzten werden nun mittlerweile durch Taxiunternehmen oder durch Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes durchgeführt. Dies hat vielfältige Gründe. Die Fahrten zu den Ärzten sind mittlerweile so zahlreich, so dass diese schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr ehrenamtlich übernommen werden können. Zum Anderen gibt es auch versicherungsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein weiterer Grund, warum die Fahrten nicht mehr durch ehrenamtliche Kräfte durchgeführt werden, ist auch der als nicht mehr zumutbar anzusehende finanzielle Aufwand. Den ehrenamtlichen Fahrern und Fahrerinnen hätte eine Aufwandsentschädigung zugestanden werden müssen, die sich nach den allgemeinen Regelungen orientiert und bei 0.30 €/Kilometer liegt. Dies wiederum hätte einen weiteren Verwaltungsaufwand bedeutet. Die Fahrer/innen hätten ein Fahrtenbuch führen, eine Kostenerstattung bei der Verwaltung beantragen müssen und einte Sachbearbeiter/in der Verwaltung wäre mit der Auszahlung und der entsprechenden Abwicklung betraut worden ständig für die ganze Abwicklung wäre das Rechts-und Ordnungsamt gewesen. Diese als Auslagen anzusehenden Ausgaben wären der Bezirksregierung Arnsberg in Rechnung gestellt worden. Die Taxiunternehmen, die nun die Arztfahrten abwickeln, erhalten von mir einen Krankenfahrtberechtigungsschein und rechnen mit diesem Schein direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg ab. Für den Fall, dass die Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes eine Fahrt übernehmen, sind die reinen Fahrtkosten ebenfalls Auslagen, die der Bezirksregierung Arnsberg in Rechnung gestellt werden Mit freundlichen Grüßen (Lüngen) -2-