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Antrag (Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
310 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
21.09.15, 15:33
Aktualisiert
21.09.15, 15:33
Antrag (Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes) Antrag (Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes) Antrag (Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes) Antrag (Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 446/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 6 Datum: 10.09.2015 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 17.09.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.09.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Unterbringung von Flüchtlingen / Kauf des Allianz-Gebäudes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die momentane Entwicklung in der Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Verwaltung vor eine große Herausforderung. Eine langfristige Planung von Unterkünften ist realistisch und belastbar nicht möglich. Fast täglich werden die Zahlen der Asyleinreisenden erhöht. War die Prognose Anfang des Jahres noch bei 200.000 sind es aktuell bis zu 1.000.000 Menschen für das Jahr 2015. Es gilt Unterkünfte jetzt und sofort zur Verfügung zu stellen. Mit Datum 14.09.2015 liegt nunmehr ein aktuelles Angebot zur Nutzung des Allianz Real Estate Germany GmbH des betreffenden Gebäudes vor. Ich verweise insoweit auf die Vorlage der Verwaltung 46/2015 im nicht öffentlichen Teil. 1.1 An Sofortmaßnahmen sind vor Nutzung erforderlich - Dachreparatur - Kontrolle Sanitäreinrichtungen - Grundreinigung - Heizungskontrolle - Rückschnitt der Außenanlagen Nach überschlägiger Schätzung werden die Kosten ca. 100.000 € betragen. 1.2 Für einen Nutzungszeitraum von ca. 2 Jahren ist kein Umbau der Einrichtung vorgesehen. Wirtschaftlich macht ein Umbau in eine kleinteilige Nutzung für einen kurzen Zeitraum keinen Sinn. Die Einrichtung in Erp soll lediglich dazu dienen, als Überlauf- und Pufferunterkunft zur Verfügung zu stehen. Die vorhandenen Räume können ohne Umbau genutzt werden.. Die Verpflegung erfolgt über einen Caterer. 1.3 Bei der Erstaufnahme fällt kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen im Kindergarten und in der Grundschule an. Dagegen sind für die Regelflüchtlinge entsprechende Plätze vorzuhalten. Aktuell sind in Erftstadt 356 Regelflüchtlinge zum Datum 10.09.2015 untergebracht. Diese teilen sich in folgende Altersstrukturen auf: Gesamt Personen Erwachsene Aktuell in Ü-Heim 356 270 Prozent 100% 76% Erp (Beispiel) 50 38 Erp (Beispiel) 100 76 Erp (Beispiel) 150 114 0-3 Jahre 4 - 6 Jahre Grundschüler 38 21 27 11% 6% 8% 5 3 4 11 6 8 16 9 11 Bei den 0-3 jährigen gehen aktuell keine Kinder in den Kindergarten. Bei den 4-6 jährigen sind alle Kinder in einer Einrichtung; ebenso alle Grundschüler. In der Janusz-Korczak Grundschule in Erp besteht die Möglichkeit, alle Schüler in den Jahrgängen 1-4 aufzunehmen. Eine Unterbringung der zu erwartenden Grundschulkinder ist in der Grundschule Erp, aber auch in anderen Grundschulen, demnach unproblematisch. In den städtischen Kitas gibt es aktuell keine freien Ü3 Plätze. Momentan sind im Kath. Familienzentrum Erftstadt-Börde in Erp zwei Ü3 Plätze frei. Diese werden im November durch jetzige U3 Kinder belegt, dafür rücken zwei U3 Kinder nach. -2- Die U3 Gruppe ist voll belegt. Auf der Warteliste stehen aktuell in Erp weitere sechs U3 Kinder. Für den Bezirk Borr, Erp, Friesheim und Niederberg sind, ohne Inklusion, 15 fehlende U3 Plätze prognostiziert. Stadtweit fehlen in Erftstadt 137 U3 Plätze. 2.1 Zur Unterbringung Einer Notunterkunft sind mindestens 1000 m² in geschlossenen Räumen erforderlich. Neben den in der Vorlage 431/2015 Allianz genannten Optionen kommen in dieser Größenordnung nur unsere Dreifachhallen in Frage. Auf dem freien Markt sind kurzfristig keine geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden. In den Hallen sind genügend Sanitäreinrichtungen vorhanden. Der Kostenrahmen beschränkt sich auf Einfriedigungsarbeiten, Ertüchtigung der Halle (Boden abkleben), vorhalten einer Essensausgabestelle und Vorhaltung von Wasch- und Trocknungsmöglichkeiten. Geschätzter Kostenrahmen ca. 15.000 €. 2.2 Zurzeit ist die Erstaufnahme von Flüchtlingen noch als Amtshilfe zu werten. Bezüglich der Kosten greift daher § 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) „Die ersuchende Behörde hat der ersuchten Behörde für die Amtshilfe keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Auslagen hat sie der ersuchten Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen.“ Gem. § 8 VwVfG dürfte somit alles erstattet werden, was für den Betrieb der Anlage nötig ist. Eigene Personal- und Sachkosten werden derzeit noch nicht erstattet. 3.1 und 3.2 Standorte für die Regelunterbringung von Flüchtlingen sind zulässig in: A.) Gewerbegebieten B.) teilweise im Außenbereich C.) in Baugebieten in denen eine Wohnnutzung möglich ist Als perspektivische Standorte könnten folgende Standorte in Betracht kommen: A.) Im Eigentum der Stadt Erftstadt - Wirtschaftspark - Gewerbegebiet Friesheim Grundstücke derzeit noch in Privatbesitz - Grundstück an der Klosengartenstraße - Grundstück an der Max-Planck-Strasse B) - Erweiterung Brabanter Weg -3- Aktuell ist verlässlich bei allen vorgeschlagenen möglichen Standorten sowohl bei A und B keine Kostenermittlung möglich. Gegenüber den Kosten für die bisher angeschafften Container sind massive Preissteigerungen von Seiten der Industrie zu erwarten. Die Lieferfristen für Container haben sich verdoppelt. Als Zeitrahmen bis zur Inbetriebnahme der Gebäude kann nach Auftragserteilung von 12 Monaten ausgegangen werden. Als Bauherr kann sowohl die Stadt als auch ein Investor mit einem Mietmodell die Unterkünfte errichten. C) Bei allen unter 4.1 aufgelisteten Standorten sind auch Asylunterkünfte möglich. Für die Beratungen im nächsten Quartal werde ich für die Gremien eine entsprechende Vorlage mit Konzeptlösungen, Zeiträumen und Kostenschätzungen fertigen. 4.1 Die Verwaltung erstellt aktuell ein Wohnflächenentwicklungskonzept. Dieses Konzept wird im nächsten zuständigen Ausschuss vorgestellt. Ungeachtet dessen schlägt die Verwaltung an folgenden Standorten die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau vor: - Am Hahnacker (hinter Haus der Erwachsenenbildung) in Liblar, Eigentümer Stadt Erftstadt - Landstraße 64 in Dirmerzheim, Eigentümer Stadt Erftstadt - Am Giezenbach, Privatgrundstück 4.2 Für die unter 4.1 aufgeführten städtischen Grundstücke besteht uneingeschränktes Baurecht nach §34 BauGB. Für das Privatgrundstück gibt es einen Bebauungsplan, der Mischgebiet und Gewerbe festsetzt. Zur Errichtung einer Asylunterkunft sind diese Festsetzungen ausreichend, jedoch ist bei Errichtung von sozialem Wohnungsbau eine Änderung des Bebauungsplanes in allgemeines Wohnen erforderlich. Nach Auflösung der Förderschule in Friesheim kann hier sicherlich auch eine Umnutzung für Asylbewerber oder in Form von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erfolgen. (Erner) -4-