Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 06:40
Aktualisiert
24.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 500/2011
Az.: 20
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 15.11.2011
20.11.2011
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
07.12.2011
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
08.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss zum 31.12.2009
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Jahresabschluss der Stadt Erftstadt zum 31.12.2009 in der korrigierten
Fassung vom 14.11.2011 zur Kenntnis. Das weitere Verfahren richtet sich nach Vorlage
V437/2011.
2. Der Rat beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Absatz 1 Satz
2 GO NRW. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.946.871,99 EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Begründung:
Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt
sind einzelne Bilanzposten korrigiert worden. Der korrigierte Jahresabschluss wird zur Kenntnis
genommen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise (Feststellung des Jahresabschlusses sowie
Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 437/2011 verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist.
Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird dem Rat vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe
von 9.946.871,99 EUR durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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