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Beschlussvorlage (Antrag des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse: - Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag  des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung) Beschlussvorlage (Antrag  des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung) Beschlussvorlage (Antrag  des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP75/2008 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 24 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 22.01.2008 Betreff: Antrag des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse: - Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Stadtverordneten Michael Zöphel gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 11 und 12 GO NW als Mitglied mit beratender Stimme in folgende Ausschüsse zu bestellen: - Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, - Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 beantragt der Stadtverordnete Michael Zöphel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) die Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme in folgende Ausschüsse 1. Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 2. Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 3. Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt. Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 11 und 12 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat „ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Die Sätze 8 bis 10 gelten entsprechend.“ Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 8 bis 10 GO NRW „wird das Ratsmitglied vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Es wirkt in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.“ Die Vorschrift ist in § 58 Abs. 1 GO NRW durch das Gesetz zur stärkeren Bürgerbeteiligung in Kommunen vom 28.03.2000 aufgenommen worden, um jedem Ratsmitglied – auch den Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus – die Möglichkeit zu gewähren, in der Ausschussarbeit mitzuwirken. Gerade nach der Kommunalwahl 1999 und dem Wegfall der 5%-Sperrklausel sind vermehrt fraktionslose Ratsmitglieder in den Räten vertreten. Dem Gesetzgeber erschien es sinnvoll, diese nunmehr auch in die Ausschussarbeit einzubinden, um ansonsten eventuell entstehende Konfrontationslinien von vornherein abzubauen und die fraktionslosen Ratsmitglieder frühzeitig zu integrieren. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird ausgeführt, dass die Regelung nicht greift, sobald ein Ratsmitglied bereits in einem Ausschuss als ordentliches Mitglied vertreten ist. Denn die ordentliche Mitgliedschaft schließt ein Beratungsrecht im Ausschuss mit ein, so dass das Ratsmitglied ‚mindestens in einem Ausschuss’ mit beratender Stimme mitarbeiten kann. Das Recht der Mitberatung in ‚mindestens einem Ausschuss’ ist dem Ratsmitglied zugewiesen. Es ist deshalb Sache des Ratsmitgliedes, gegenüber dem Rat zu erklären, welchem der Ausschüsse es mit beratender Stimme angehören will. Der Rat ist dann gebunden, das Ratsmitglied für diesen Ausschuss zum Mitglied mit beratender Stimme zu bestellen. Beschlussvorlage WP7-5/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Herr Zöphel ist mit Wirkung vom 14.02.2005 als Stadtverordneter für das ausgeschiedene Ratsmitglied Kirstin Köcher (Bündnis 90/Die GRÜNEN) in den Rat der Stadt Bedburg nachgerückt. Herr Zöphel hat keinen Fraktionsstatus und ist bisher in keinem Ausschuss als ordentliches Mitglied vertreten. Folglich ist seinem Antrag auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme in mindestens einem der genannten Ausschüsse der Stadt Bedburg stattzugeben. Dem Rat steht es jedoch frei, darüber hinaus noch weitere Bestellungen als Ausschussmitglied vorzunehmen, da dem Ratsmitglied die Mitberatung in ‚mindestens’ einem Ausschuss zugewiesen worden ist. Gemäß Rücksprache mit Herrn Zöphel setzt er seine persönliche Prioritätenliste bezüglich einer Ausschussmitgliedschaft in der Reihenfolge wie die Ausschüsse im Antrag aufgeführt sind. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: ./. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.01.2008 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-5/2008 Seite 3