Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP75/2008
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 24
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
22.01.2008
Betreff:
Antrag des Stadtverordneten Michael Zöphel vom 27.12.2007 auf Bestellung als Mitglied
mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NW in folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Stadtverordneten Michael Zöphel gemäß § 58
Abs. 1 Sätze 11 und 12 GO NW als Mitglied mit beratender Stimme in folgende
Ausschüsse zu bestellen:
- Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung,
- Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales,
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 beantragt der Stadtverordnete Michael Zöphel
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN) die Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme in folgende
Ausschüsse
1. Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
2. Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
3. Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung.
Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.
Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 11 und 12 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat
„ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit
beratender Stimme anzugehören. Die Sätze 8 bis 10 gelten entsprechend.“
Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 8 bis 10 GO NRW
„wird das Ratsmitglied vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Es wirkt in
dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der
Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.“
Die Vorschrift ist in § 58 Abs. 1 GO NRW durch das Gesetz zur stärkeren
Bürgerbeteiligung in Kommunen vom 28.03.2000 aufgenommen worden, um jedem
Ratsmitglied – auch den Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus – die Möglichkeit zu
gewähren, in der Ausschussarbeit mitzuwirken. Gerade nach der Kommunalwahl 1999
und dem Wegfall der 5%-Sperrklausel sind vermehrt fraktionslose Ratsmitglieder in den
Räten vertreten. Dem Gesetzgeber erschien es sinnvoll, diese nunmehr auch in die
Ausschussarbeit einzubinden, um ansonsten eventuell entstehende Konfrontationslinien
von vornherein abzubauen und die fraktionslosen Ratsmitglieder frühzeitig zu integrieren.
Seitens des Städte- und Gemeindebundes wird ausgeführt, dass die Regelung nicht greift,
sobald ein Ratsmitglied bereits in einem Ausschuss als ordentliches Mitglied vertreten ist.
Denn die ordentliche Mitgliedschaft schließt ein Beratungsrecht im Ausschuss mit ein, so
dass das Ratsmitglied ‚mindestens in einem Ausschuss’ mit beratender Stimme
mitarbeiten kann.
Das Recht der Mitberatung in ‚mindestens einem Ausschuss’ ist dem Ratsmitglied
zugewiesen. Es ist deshalb Sache des Ratsmitgliedes, gegenüber dem Rat zu erklären,
welchem der Ausschüsse es mit beratender Stimme angehören will. Der Rat ist dann
gebunden, das Ratsmitglied für diesen Ausschuss zum Mitglied mit beratender Stimme
zu bestellen.
Beschlussvorlage WP7-5/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Herr Zöphel ist mit Wirkung vom 14.02.2005 als Stadtverordneter für das ausgeschiedene
Ratsmitglied Kirstin Köcher (Bündnis 90/Die GRÜNEN) in den Rat der Stadt Bedburg
nachgerückt. Herr Zöphel hat keinen Fraktionsstatus und ist bisher in keinem Ausschuss
als ordentliches Mitglied vertreten.
Folglich ist seinem Antrag auf Bestellung als Mitglied mit beratender Stimme in
mindestens einem der genannten Ausschüsse der Stadt Bedburg stattzugeben. Dem Rat
steht es jedoch frei, darüber hinaus noch weitere Bestellungen als Ausschussmitglied
vorzunehmen, da dem Ratsmitglied die Mitberatung in ‚mindestens’ einem Ausschuss
zugewiesen worden ist.
Gemäß Rücksprache mit Herrn Zöphel setzt er seine persönliche Prioritätenliste bezüglich
einer Ausschussmitgliedschaft in der Reihenfolge wie die Ausschüsse im Antrag
aufgeführt sind.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
./.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.01.2008
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-5/2008
Seite 3