Daten
Kommune
Jülich
Größe
178 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 16.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 343/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.09.2014
TOP
Ergebnisse
Beschlossen (Ja-Stimmen: 24,
Nein-Stimmen: 13)
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung des § 24 „Niederschrift“
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
§ 24 Abs. 2 „Niederschrift“ wird wie folgt geändert:
Streiche: Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten.
Setze: Die Niederschrift wird in Form eines Ergebnisprotokolls erstellt. Wortbeiträge der Ratsmitglieder können auf Antrag in die Niederschrift aufgenommen werden.
Begründung:
Aufgrund der vorliegenden Anfrage 07/2014 sowie ergangener Diskussionen im Rat und in diversen
Ausschüssen wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, das Thema Niederschriften
nochmals aufzugreifen. In § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich sind die
wesentlichen Bestandteile, die eine Niederschrift enthalten soll, aufgeführt. Nach Absatz 2 soll die
Niederschrift zudem eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Da dieser
Punkt in der letzten Wahlperiode als auch in der aktuellen Wahlperiode zu „Beanstandungen“ von
Niederschriften führte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Absatz 2 entsprechend
des v.g. Beschlussentwurfs geändert wird. Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass für die
Erstellung und somit für den Inhalt der Niederschrift der vom Rat bestellte Schriftführer verantwortlich ist. Weder der Rat noch der Bürgermeister können dem Schriftführer konkrete Weisungen über
den Inhalt der Niederschrift erteilen. Der Rat hat lediglich die Befugnis, in der nächsten Sitzung
eine Änderung / Ergänzung zu beschließen, so dass dieser Beschluss dann in der Niederschrift der
nächsten Sitzung aufzunehmen ist. Des Weiteren wird die Richtigkeit der Niederschrift durch die
Unterschriften des Bürgermeisters und des Schriftführers beurkundet und nicht durch eine spätere
Genehmigung des Rates.
Eine Erweiterung der Tagesordnung bedarf es nicht, da der Beratungspunkt „Änderung der Geschäftsordnung“ bereits für diese Sitzung vorgesehen ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 343/2014 1. Ergänzung
x
nein
nein
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