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Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung des § 24 „Niederschrift“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
178 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung des § 24 „Niederschrift“) Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung des § 24 „Niederschrift“)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 16.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 343/2014 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.09.2014 TOP Ergebnisse Beschlossen (Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 13) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich - hier: Änderung des § 24 „Niederschrift“ Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 24 Abs. 2 „Niederschrift“ wird wie folgt geändert: Streiche: Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Setze: Die Niederschrift wird in Form eines Ergebnisprotokolls erstellt. Wortbeiträge der Ratsmitglieder können auf Antrag in die Niederschrift aufgenommen werden. Begründung: Aufgrund der vorliegenden Anfrage 07/2014 sowie ergangener Diskussionen im Rat und in diversen Ausschüssen wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, das Thema Niederschriften nochmals aufzugreifen. In § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich sind die wesentlichen Bestandteile, die eine Niederschrift enthalten soll, aufgeführt. Nach Absatz 2 soll die Niederschrift zudem eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Da dieser Punkt in der letzten Wahlperiode als auch in der aktuellen Wahlperiode zu „Beanstandungen“ von Niederschriften führte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Absatz 2 entsprechend des v.g. Beschlussentwurfs geändert wird. Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass für die Erstellung und somit für den Inhalt der Niederschrift der vom Rat bestellte Schriftführer verantwortlich ist. Weder der Rat noch der Bürgermeister können dem Schriftführer konkrete Weisungen über den Inhalt der Niederschrift erteilen. Der Rat hat lediglich die Befugnis, in der nächsten Sitzung eine Änderung / Ergänzung zu beschließen, so dass dieser Beschluss dann in der Niederschrift der nächsten Sitzung aufzunehmen ist. Des Weiteren wird die Richtigkeit der Niederschrift durch die Unterschriften des Bürgermeisters und des Schriftführers beurkundet und nicht durch eine spätere Genehmigung des Rates. Eine Erweiterung der Tagesordnung bedarf es nicht, da der Beratungspunkt „Änderung der Geschäftsordnung“ bereits für diese Sitzung vorgesehen ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 343/2014 1. Ergänzung x nein nein Seite 2