Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
08.08.08, 16:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 26. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 15.07.2008
Vorlagen-Nr.: 100/2004 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.08.2008
09.09.2008
24.09.2008
26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau;
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 15.02.2005 den Aufstellungsbeschluss
zur o. a. Fnp-Änderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung einer bisher gewerblich
nutzbaren Fläche in eine Wohnbaufläche im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in
Kreuzau-Friedenau. Zeitgleich wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E
23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, gefasst. Durch die Fnp-Änderung und die beabsichtigte
Bebauungsplanaufstellung sollte es einem Investor ermöglicht werden, an dieser Stelle unter
anderem ein Altenpflegeheim und weitere altenbetreute Wohnungen zu errichten. Das
Planverfahren sollte erst eingeleitet werden, wenn ein Investor auch Eigentümer ist.
Da nach mehr als drei Jahren hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keine Änderung erfolgt ist,
habe ich mittlerweile auch nicht mehr die Hoffnung, dass das wünschenswerte Projekt realisiert
werden kann. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, den Aufstellungsbeschluss vom
15.02.2005 formell aufzuheben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Keine III. Beschlussvorschlag:
„Der Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau vom 15.02.2005 wird aufgehoben. Das Planverfahren wird nicht fortgeführt.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: _______