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Allgemeine Vorlage (26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
08.08.08, 16:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau;
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 26. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 15.07.2008 Vorlagen-Nr.: 100/2004 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 21.08.2008 09.09.2008 24.09.2008 26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 15.02.2005 den Aufstellungsbeschluss zur o. a. Fnp-Änderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung einer bisher gewerblich nutzbaren Fläche in eine Wohnbaufläche im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau. Zeitgleich wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, gefasst. Durch die Fnp-Änderung und die beabsichtigte Bebauungsplanaufstellung sollte es einem Investor ermöglicht werden, an dieser Stelle unter anderem ein Altenpflegeheim und weitere altenbetreute Wohnungen zu errichten. Das Planverfahren sollte erst eingeleitet werden, wenn ein Investor auch Eigentümer ist. Da nach mehr als drei Jahren hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keine Änderung erfolgt ist, habe ich mittlerweile auch nicht mehr die Hoffnung, dass das wünschenswerte Projekt realisiert werden kann. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, den Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2005 formell aufzuheben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Keine III. Beschlussvorschlag: „Der Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.2005 wird aufgehoben. Das Planverfahren wird nicht fortgeführt.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: _______