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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten-Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher belange eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten-Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher belange eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten-Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-a) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher belange eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-425/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 16.09.2004 Rat der Stadt Bedburg 21.09.2004 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchhertena) Vorberatung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher belange eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 des Baugesetzbuches gefasst, der im Amtsblatt des Erftkreises am 27.07.2004 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht wurde. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4b / Kirchherten betrifft einen Teilbereich im Anschluss an die ausgebaute Brauereistraße und betrifft das Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 33, Nr. 12. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf verwiesen. Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise. Die Traufhöhe wird auf 4,90 m begrenzt und das zweite Geschoss soll als geneigtes Dach ausgeführt werden. Durch diese Planung werden 2 weitere Baugrundstücke geschaffen und einer Bebauung zugeführt. Weiterhin ermöglicht das Plankonzept eine spätere Fortführung der Straßenführung zu weiteren Erschließung innerörtlicher Freiflächen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.08.2004 über die Aufstellung des Bebauungsplanes unterrichtet und um Stellungnahme zum Verfahren bis zum 15.09.2004 gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises über die Aufstellung des Planverfahrens ebenfalls informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand hierbei im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vom 29.07.2004 bis zum 13.08.2004 einschließlich. Das Beteiligungsverfahren der Bürger ist bereits abgeschlossen. Hier sind keine Stellungnahmen vorgetragen worden. Das Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft jedoch noch bis zum 15.09.2004. Die bislang vorgetragenen Anregungen zu a) sind nebst Abwägungsvorschlag beigefügt. Eventuell noch eingehende Stellungnahmen werden lfd. im Bürger- und Ratsinformationssystem aktualisiert bzw. spätestens zu den Vorbesprechungen gereicht. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter