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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-425/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-425/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-425/2004)

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Inhalt der Datei

WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten, -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten- 1 Vorbemerkungen Der Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten umfasste seinerzeit gem. Aufstellungsbeschluss vom 15.12.1991 das gesamte Gebiet zwischen Breite Straße, Zaunstraße, Meftlergasse und der Straße Am Ulmenhof. Im Zuge der Beratungen in den Gremien der Stadt Bedburg wurde jedoch seinerzeit lediglich für einen Teilbereich die Planung fortgeführt, da die Eigentumsverhältnisse hier eindeutig waren. Dieser Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Flächen in diesem Teilbereich sind bebaut. Für den südöstlichen Teilbereich des ehem. Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten wurde ebenfalls ein separates Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan "Meftlergasse“/Bebauungsplan Nr. 4a/Kirchherten eingeleitet und zum Abschluss gebracht. Innerhalb der nordwestlich gelegenen Erweiterungs- bzw. Restflächen aus dem ehem. Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten wurde zwischenzeitlich ein Kindergarten mit Freiflächen errichtet. Nunmehr steht noch eine kleinere Restfläche zur Überplanung an. 2 Vorgesehene Maßnahmen und Festsetzungen Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 des Baugesetzbuches gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4b / Kirchherten betrifft einen Teilbereich im Anschluss an die ausgebaute Brauereistraße und betrifft das Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 33, Nr. 12. Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise. Die Traufhöhe wird auf 4,90 m begrenzt und das zweite Geschoss soll als geneigtes Dach ausgeführt werden. Durch diese Planung werden 2 weitere Baugrundstücke geschaffen und einer Bebauung zugeführt. 3 Erschließung Durch den Abschuss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Bedburg wird die Erschließung gesichert. Der WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 Bau dieses Teilstückes erfolgt in Fortführung der bereits ausgebauten Brauereistraße. Der Kanal in diesem Teilstück wird bis zum Ende der im Plan festgesetzten Straßenfläche fortgeführt, um eine spätere weitere Erschließung der anschließenden innerörtlichen Freiflächen zu ermöglichen. 4 Grünordnung/Ausgleich Durch die nunmehr erfolgende kleinteilige Erschließung innerörtlicher Freiflächen wird eine Freiraumschonung erreicht. Aufgrund des Bebauungsplanes erfolgt eine weitere Bodenversiegelung. Es wird daher im Bebauungsplan eine Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 25 a) getroffen, wonach auf den neu entstehenden Grundstücken je ein hochstämmiger Obstbaum anzupflanzen ist. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. 5 Durchführung der Maßnahme Zwischen der vorhandenen Erschließungsstraße und dem neu zu erschließenden Teilstück befindet sich eine Parzelle im Privateigentum, über die der Planinitiator nicht verfügt. Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung und der damit verbundenen Widmung dieses Teilstückes wenn besondere bodenordnende Maßnahmen jedoch entbehrlich. Aufgestellt: Bedburg, den 10.08.2004 Stadt Bedburg Der Bürgermeister