Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten,
-Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-
1
Vorbemerkungen
Der Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten umfasste seinerzeit gem. Aufstellungsbeschluss
vom 15.12.1991 das gesamte Gebiet zwischen Breite Straße, Zaunstraße,
Meftlergasse und der Straße Am Ulmenhof.
Im Zuge der Beratungen in den Gremien der Stadt Bedburg wurde jedoch seinerzeit
lediglich für einen Teilbereich die Planung fortgeführt, da die Eigentumsverhältnisse
hier eindeutig waren. Dieser Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Flächen in
diesem Teilbereich sind bebaut.
Für den südöstlichen Teilbereich des ehem. Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten
wurde ebenfalls ein separates Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und
Erschließungsplan "Meftlergasse“/Bebauungsplan Nr. 4a/Kirchherten eingeleitet und
zum Abschluss gebracht.
Innerhalb der nordwestlich gelegenen Erweiterungs- bzw. Restflächen aus dem ehem.
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten wurde zwischenzeitlich ein Kindergarten mit
Freiflächen errichtet.
Nunmehr steht noch eine kleinere Restfläche zur Überplanung an.
2
Vorgesehene Maßnahmen und Festsetzungen
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gemäß § 2
Abs. 1 u. 4 des Baugesetzbuches gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4b / Kirchherten betrifft einen
Teilbereich im Anschluss an die ausgebaute Brauereistraße und betrifft das
Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 33, Nr. 12.
Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
• Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise.
Die Traufhöhe wird auf 4,90 m begrenzt und das zweite Geschoss soll
als geneigtes Dach ausgeführt werden.
Durch diese Planung werden 2 weitere Baugrundstücke geschaffen und einer
Bebauung zugeführt.
3
Erschließung
Durch den Abschuss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Stadt Bedburg wird die Erschließung gesichert. Der
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
Bau dieses Teilstückes erfolgt in Fortführung der bereits ausgebauten Brauereistraße.
Der Kanal in diesem Teilstück wird bis zum Ende der im Plan festgesetzten
Straßenfläche fortgeführt, um eine spätere weitere Erschließung der anschließenden
innerörtlichen Freiflächen zu ermöglichen.
4
Grünordnung/Ausgleich
Durch die nunmehr erfolgende kleinteilige Erschließung innerörtlicher
Freiflächen wird eine Freiraumschonung erreicht.
Aufgrund des Bebauungsplanes erfolgt eine weitere Bodenversiegelung. Es
wird daher im Bebauungsplan eine Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 25 a)
getroffen, wonach auf den neu entstehenden Grundstücken je ein
hochstämmiger Obstbaum anzupflanzen ist.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich, da
das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter
die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
5
Durchführung der Maßnahme
Zwischen der vorhandenen Erschließungsstraße und dem neu zu erschließenden
Teilstück befindet sich eine Parzelle im Privateigentum, über die der Planinitiator nicht
verfügt. Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung und der damit verbundenen Widmung
dieses Teilstückes wenn besondere bodenordnende Maßnahmen jedoch entbehrlich.
Aufgestellt:
Bedburg, den 10.08.2004
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister