Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
Anlage zum Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten- Teilgebiet an der Brauereistraße (Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Lfd. Von (Fachinstitution/Bürger),
Nr. vom
Stellungnahme
1.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Schreiben vom 30.8.04
2.
Deutsche Telekom AG
Schreiben vom 30.8.04
3.
RWE Rhein-Ruhr-Netzservice
Schreiben vom 25.8.04
...gegen die o. g. Bauleitplanung
bestehen
seitens
der
Straßenbauverwaltung
keine
Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft,
ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der L 277
und L 279 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Bedburg
durch die o. a. Planung werden die
Belange der Deutschen Telekom AG
nicht berührt. Bei Planungsänderung
bitten wir uns erneut zu beteiligen
... in Ihrem Schreiben vom 13.8.04
bitten sie uns um Stellungnahme zu
obigen
Bebauungsplan.
Nach
Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass
wir keine grundsätzlichen Bedenken
erheben. Zur Information über
unseren Leitungsbestand in obig
genanntem Bereich fügen wir in der
Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge
aus
unseren
Bestandsplanunterlagen bei. Durch
das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren
Abwägung
Beschluss:
Der Ausschuss für Planen und
Bauen empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg .....
Die Flächen des Planungsgebietes ... die Mitteilung zur
liegen innerhalb der geschlossenen Kenntnis zu nehmen.
Ortslage. Es handelt sich um die
Erschließung
innerörtlicher
Freiflächen.
Schutzmaßnahmen
gegen den Lärm durch Verkehr auf
der L 277 und L 279 oder eventuell
notwendige Maßnahmen sind nicht
erforderlich.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die
übersandten
Leitungspläne
werden bei der Ausbauplanung
Berücksichtigung finden. Aufgrund
der Erschließung bzw. Planung
werden 2 weitere Grundstücke nebst
Straßenbeleuchtung angeschlossen.
Es wird davon ausgegangen, dass
eine Neudimensionierung des Netzes
– leistungsbedingt – nicht erforderlich
wird.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
dem Hinweis zu
entsprechen.
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
Planung die Lage unserer Leitungen
zu berücksichtigen, um Kosten für
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei
Nutzungsänderungen
der
Flächen sollten auch rechtliche
Sicherungen
der
Trassen
berücksichtig werden.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U.
die Anpassung unserer Netze
erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich eine Absprache mit
uns stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen (wie z. B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu
planen und erforderliche Flächen zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung
ein
erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder
auch an Löschwasserressourcen zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns
rechtzeitig mit einzubinden, damit
wir bei der Netzauslegung dem
Bedarf
entsprechend
berücksichtigen
können.
Unter
Umständen wäre auch der Raum für
eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie, bei der Planung
darauf zu achten, dass unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen bitten
WP6-425/2004
4.
Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten NRW
Schreiben vom 30.8.04
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
wir Sie, die DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzungen im Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“
zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren
Versorgungsnetzen sind in dem
betroffenen Bereich z. Zt. nicht
geplant.
mit Bezugsschreiben beteiligen Sie Entfällt.
die Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten (LÖBF)
an o. g. Bauleitplanverfahren und
bitten um die Abgabe einer
Stellungnahme.
Aus Gründen einer im Rahmen der
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen
Aufgabenoptimierung
muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf
das fachlich und rechtlich gebotene
Kerngeschäft
konzentrieren.
Entsprechend
ist
von
einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gemäß den §§
5, 9 und 12 BauGB zunächst
abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird
durch die obige Einschätzung keine
Aussage
getroffen.
Auf
die
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP6-425/2004
5.
Staatliches Umweltamt Köln
Schreiben vom 19.8.04
6.
Infracor GmbH
Schreiben vom 19.8.04
7.
IHK Köln
Schreiben vom 18.8.04
8.
Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege
Schreiben vom 26.8.04
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
zuständigen Landschaftsbehörden
und deren Stellungnahmen, die von
den o. g. Ausführungen inhaltlich
unberührt bleiben, ist ausdrücklich
zu verweisen.
Die
Möglichkeit
einer
Inanspruchnahme der Landesanstalt
im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung
(RdErl.
v.
15.1.1981, I B 3-02.46, SMBL. NW.
791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3
i. V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH
(RdErl. v. 26.4.2000,-III B 2
616.01.06.10
-,SMBL.NW
791)
bestehen unabhängig davon auch
weiterhin
...zu dem o. g. Bebauungsplan
werden keine Anregungen und
Hinweise vorgebracht.
...an
der
im
Betreff
näher
bezeichneten Stelle verlaufen keine
von uns betreuten Fernleitungen
...wir teilen Ihnen mit, dass von
Seiten
der
Industrieund
Handelskammer zu Köln keine
Anregungen
bezüglich
der
Aufstellung
des
o.
g.
Bebauungsplanes bestehen
... ich bedanke mich für die
Übersendung
der
Planungsunterlagen im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens für die o. a.
Planung.
Eine konkrete Aussage dazu, ob es
zu Konflikten zwischen der Planung
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
In den Bebauungsplan wird ein ... die Mitteilung zur
Hinweis auf die §§ 15 und 16 des Kenntnis zu nehmen und
Denkmalschutzgesetzes
den Hinweis zu
aufgenommen.
beachten.
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
und
den
Belangen
des
Bodendenkmalschutzes
kommen
kann, ist auf der Basis der derzeit für
das
Plangebiet
verfügbaren
Unterlagen
nicht
abschließend
möglich, da in dieser Region bisher
keine systematische Erfassung der
Bodendenkmäler
durchgeführt
wurde. Mithin stehen derzeit auch
keine
für
die
Abwägung
verwertbaren
Grundlagen
zur
Verfügung.
Unabhängig hiervon verweise ich
jedoch auf die §§ 15 und 16 DSchG
NW und bitte Sie sicherzustellen,
dass bei der Planrealisierung auf
diese
gesetzlichen
Vorgaben
hingewiesen wird.
Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde ist die Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder das
Rheinische
Amt
für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-199,
unverzüglich
zu
informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten
9.
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 25.8.04
Ihre
Anfrage
Kampfmittelbelastung des
o.
zur Eine
Abstimmung
a. Kampfmittelräumdienst
mit
dem ... die Mitteilung zur
erfolgt und Kenntnis zu nehmen und
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
Plangebietes
ergab
nach die nötigen Voraussetzungen werden der Anregung
Auswertung der mir vorliegenden geschaffen.
vollinhaltlich zu
Luftbilder
Hinweise
auf
das
entsprechen.
Vorhandensein
vom
Bombenblindgängern/Kampfmitteln,
da der Bereich im ehemaligen
Bombenabwurf-/Kampfgebiet liegt.
Aus diesem Grunde ist es mir zur
Zeit nicht möglich, für die in Rede
stehenden
Flächen
eine
Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen.
Zwecks
Kampfmittelüberprüfung
bitte ich bei Konkretisierung der in
Rede stehenden Maßnahmen um
erneute Beteiligung.
Hierfür
bitte
ich
für
die
gekennzeichneten
Flächen
folgendes zu veranlassen:
x Vorlage der Betretungserlaubnis
x
Freistellung
der
Fläche
(Bebauung/Bewuchs)
x
Bereitstellung
von
Versorgungsleitungsplänen
10.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 23.8.04
Sobald
die o. a. Unterlagen
vorliegen bzw. die Voraussetzungen
geschaffen sind, kann mit der
Kampfmittelräumung
begonnen
werden
....wir
danken
für
Ihre Entfällt.
Benachrichtigung und teilen Ihnen
mit, dass die o. g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen
der
nachstehend
aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber nicht
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP6-425/2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
berühren.
- E.ON Ruhrgas AG, Essen
- E.ON Ruhrgas Transport AG & Co.
KG, Essen
.Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
-GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
-Gaswerk Philippsburg GmbH ,
Essen
-Gasversorgung Ostbayern GmbH
(GASOB), Regensburg
-KGN Kommunalglas Nordbayern
GmbH, Bamberg
-Interoute, i-21 Germany GmbH,
Frankfurt am Main
-MEGAL GmbH, Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen
-Mittelrheinische
Erdgastransport
Gesellschaft mbH (METG), Haan
-Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH & Co. KG (NETG) , Haan
-Süddeutsche Erdgas Transport
Gesellschaft mbH (SETG), Haan
-Trans Europa Naturgas Pipeline
(TENP), Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert
werden, oder sollte der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen
WP6-425/2004
11
Staatliches Forstamt Bonn,
Schreiben vom 31.08.2004
Anlage zur Vorlage WP6-425/2004
wesentlich überschreiten, so bitten
wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen
Nach Prüfung der Unterlagen teilen Entfällt.
wir
Ihnen
mit,
dass
aus
forstbehördlicher
Sicht
keine
Bedenken gegen das o.a. Vorhaben
bestehen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.