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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-425/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 Anlage zum Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten- Teilgebiet an der Brauereistraße (Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren Lfd. Von (Fachinstitution/Bürger), Nr. vom Stellungnahme 1. Landesbetrieb Straßenbau NRW Schreiben vom 30.8.04 2. Deutsche Telekom AG Schreiben vom 30.8.04 3. RWE Rhein-Ruhr-Netzservice Schreiben vom 25.8.04 ...gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 277 und L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg durch die o. a. Planung werden die Belange der Deutschen Telekom AG nicht berührt. Bei Planungsänderung bitten wir uns erneut zu beteiligen ... in Ihrem Schreiben vom 13.8.04 bitten sie uns um Stellungnahme zu obigen Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Abwägung Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ..... Die Flächen des Planungsgebietes ... die Mitteilung zur liegen innerhalb der geschlossenen Kenntnis zu nehmen. Ortslage. Es handelt sich um die Erschließung innerörtlicher Freiflächen. Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 277 und L 279 oder eventuell notwendige Maßnahmen sind nicht erforderlich. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die übersandten Leitungspläne werden bei der Ausbauplanung Berücksichtigung finden. Aufgrund der Erschließung bzw. Planung werden 2 weitere Grundstücke nebst Straßenbeleuchtung angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Neudimensionierung des Netzes – leistungsbedingt – nicht erforderlich wird. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und dem Hinweis zu entsprechen. WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtig werden. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie, bei der Planung darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten WP6-425/2004 4. Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW Schreiben vom 30.8.04 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. mit Bezugsschreiben beteiligen Sie Entfällt. die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an o. g. Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP6-425/2004 5. Staatliches Umweltamt Köln Schreiben vom 19.8.04 6. Infracor GmbH Schreiben vom 19.8.04 7. IHK Köln Schreiben vom 18.8.04 8. Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Schreiben vom 26.8.04 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o. g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v. 15.1.1981, I B 3-02.46, SMBL. NW. 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i. V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v. 26.4.2000,-III B 2 616.01.06.10 -,SMBL.NW 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin ...zu dem o. g. Bebauungsplan werden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. ...an der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen ...wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen ... ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die o. a. Planung. Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten zwischen der Planung Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In den Bebauungsplan wird ein ... die Mitteilung zur Hinweis auf die §§ 15 und 16 des Kenntnis zu nehmen und Denkmalschutzgesetzes den Hinweis zu aufgenommen. beachten. WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Mithin stehen derzeit auch keine für die Abwägung verwertbaren Grundlagen zur Verfügung. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten 9. Bezirksregierung Köln Schreiben vom 25.8.04 Ihre Anfrage Kampfmittelbelastung des o. zur Eine Abstimmung a. Kampfmittelräumdienst mit dem ... die Mitteilung zur erfolgt und Kenntnis zu nehmen und WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 Plangebietes ergab nach die nötigen Voraussetzungen werden der Anregung Auswertung der mir vorliegenden geschaffen. vollinhaltlich zu Luftbilder Hinweise auf das entsprechen. Vorhandensein vom Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf-/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Konkretisierung der in Rede stehenden Maßnahmen um erneute Beteiligung. Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: x Vorlage der Betretungserlaubnis x Freistellung der Fläche (Bebauung/Bewuchs) x Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen 10. PLEdoc GmbH Schreiben vom 23.8.04 Sobald die o. a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden ....wir danken für Ihre Entfällt. Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o. g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP6-425/2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 berühren. - E.ON Ruhrgas AG, Essen - E.ON Ruhrgas Transport AG & Co. KG, Essen .Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg -GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen -Gaswerk Philippsburg GmbH , Essen -Gasversorgung Ostbayern GmbH (GASOB), Regensburg -KGN Kommunalglas Nordbayern GmbH, Bamberg -Interoute, i-21 Germany GmbH, Frankfurt am Main -MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen -Mittelrheinische Erdgastransport Gesellschaft mbH (METG), Haan -Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG) , Haan -Süddeutsche Erdgas Transport Gesellschaft mbH (SETG), Haan -Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden, oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen WP6-425/2004 11 Staatliches Forstamt Bonn, Schreiben vom 31.08.2004 Anlage zur Vorlage WP6-425/2004 wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen Nach Prüfung der Unterlagen teilen Entfällt. wir Ihnen mit, dass aus forstbehördlicher Sicht keine Bedenken gegen das o.a. Vorhaben bestehen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.