Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 396/2015
Az.: 32
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 -/-10- Datum: 18.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
25.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt- Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.09.2015
vorberatend
22.09.2015
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
26.300 €
60.000 €
Folgekosten in €:
€
Kostenträger:
Sachkonto:
020 122 050 und 020 122 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden zum 01.10.2015 nachbesetzt. Die
Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet.
Begründung:
Aus dem 4-köpfigen Team der Mitarbeiter/innen im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs scheidet eine Person aufgrund einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses auf
eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.09.2015 aus.
Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern
und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch
immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden
Parkplatzangebot in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen, schraffierte
Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch parkender
LKW`s, Transporter und Anhänger sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im
Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmern und –teilnehmerinnen.
Es ist daher erforderlich, die Stelle der Überwachungskraft nachzubesetzen, damit die Ordnungsbehörde ihren Aufgaben im Bereich der Kontrolle der Bestimmungen im ruhenden Straßenverkehr
ausreichend nachkommen und damit die Forderung der Bevölkerung nach einer flächendeckenden, zeitlich flexiblen Überwachung erfüllen kann.
Zu den Kosten für die Einstellung einer Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten (ca. 20.400 €) sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone Nutzung zur Eingabe der
Daten, Wegstreckenentschädigung = 5.100 €), Aufwendungen für Dienstkleidung (ca. 800 €, die
2015 noch für die Neueinkleidung anstehen- später nur Ersatzbeschaffung). Insofern definiert sich
ein Ausgabebetrag i.H.v. 26.300 €
Die Ausgaben für das Personal im Innendienst, welches mit der Bearbeitung von Verwarnungen
und Bußgeldern befasst ist, Ausgaben für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten.
In Vertretung
(Lüngen)
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