Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine  Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine  Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 396/2015 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 -/-10- Datum: 18.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 25.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.09.2015 vorberatend 22.09.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Überwachungskraft im ruhenden Straßenverkehr im Rechts- und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 26.300 € 60.000 € Folgekosten in €: € Kostenträger: Sachkonto: 020 122 050 und 020 122 010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden zum 01.10.2015 nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet. Begründung: Aus dem 4-köpfigen Team der Mitarbeiter/innen im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs scheidet eine Person aufgrund einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.09.2015 aus. Der Bereich Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Aufgabe, die von den Bürgern und Bürgerinnen sehr stark wahrgenommen und deren Erledigung von der Ordnungsbehörde auch immer wieder stark eingefordert wird. Dies resultiert letztlich aus dem immer knapper werdenden Parkplatzangebot in den Wohngebieten (verkehrsberuhigte Bereiche, Einmündungen, schraffierte Flächen etc.), den gestiegenen Anforderungen an die Überwachung hinsichtlich falsch parkender LKW`s, Transporter und Anhänger sowie einem oft festzustellenden Unrechtsbewusstsein von im Halteverbot, auf Schwerbehindertenparkplätzen, Bushaltestellen und Gehwegen parkenden Verkehrsteilnehmern und –teilnehmerinnen. Es ist daher erforderlich, die Stelle der Überwachungskraft nachzubesetzen, damit die Ordnungsbehörde ihren Aufgaben im Bereich der Kontrolle der Bestimmungen im ruhenden Straßenverkehr ausreichend nachkommen und damit die Forderung der Bevölkerung nach einer flächendeckenden, zeitlich flexiblen Überwachung erfüllen kann. Zu den Kosten für die Einstellung einer Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten (ca. 20.400 €) sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone Nutzung zur Eingabe der Daten, Wegstreckenentschädigung = 5.100 €), Aufwendungen für Dienstkleidung (ca. 800 €, die 2015 noch für die Neueinkleidung anstehen- später nur Ersatzbeschaffung). Insofern definiert sich ein Ausgabebetrag i.H.v. 26.300 € Die Ausgaben für das Personal im Innendienst, welches mit der Bearbeitung von Verwarnungen und Bußgeldern befasst ist, Ausgaben für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten. In Vertretung (Lüngen) -2-