Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 270/2015
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
24.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
08.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Parkverbot in der Elisabeth Jansen Straße in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Elisabeth-Jansen-Straße befindet sich gegenüber Hausnummer 5 ein Verkehrsschild, welches den Beginn eines absoluten Halteverbotes kennzeichnet. Dennoch wird dieses Verkehrszeichen von vielen Verkehrsteilnehmern/-teilnehmerinnen oft missachtet, so dass Verwarnungen erteilt werden müssen. Zur Klarstellung dieses Verkehrszeichens könnte sich durchaus eine Grenzmarkierung anbieten. Diese Grenzmarkierung verlängert dann das bestehende Halteverbot auch
bis in den Kurvenbereich hinein.
Bei einer verwaltungsintern durchgeführten Ortsbesichtigung wurde jedoch die Lösung favorisiert,
den Bereich als verkehrsberuhigten Bereich zu beschildern. Die gesamte Elisabeth-Jansen-Straße
ist wie ein verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Es sind keine Gehwege vorhanden und Parkmöglichkeiten sind durch dunkle Pflastersteine markiert. Es fehlt lediglich die offizielle Beschilderung mit dem entsprechenden Verkehrszeichen.
Wenn diese Beschilderung angebracht ist, ist ein Parken außerhalb der durch dunkle Pflastersteine markierten Flächen nicht mehr erlaubt und kann dann durch die Ordnungsbehörde geahndet
werden.
In Vertretung
(Lüngen)