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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Parkverbot in der Elisabeth Jansen Straße in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Parkverbot in der Elisabeth Jansen Straße in E.- Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 270/2015 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 27.05.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.09.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Parkverbot in der Elisabeth Jansen Straße in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In der Elisabeth-Jansen-Straße befindet sich gegenüber Hausnummer 5 ein Verkehrsschild, welches den Beginn eines absoluten Halteverbotes kennzeichnet. Dennoch wird dieses Verkehrszeichen von vielen Verkehrsteilnehmern/-teilnehmerinnen oft missachtet, so dass Verwarnungen erteilt werden müssen. Zur Klarstellung dieses Verkehrszeichens könnte sich durchaus eine Grenzmarkierung anbieten. Diese Grenzmarkierung verlängert dann das bestehende Halteverbot auch bis in den Kurvenbereich hinein. Bei einer verwaltungsintern durchgeführten Ortsbesichtigung wurde jedoch die Lösung favorisiert, den Bereich als verkehrsberuhigten Bereich zu beschildern. Die gesamte Elisabeth-Jansen-Straße ist wie ein verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Es sind keine Gehwege vorhanden und Parkmöglichkeiten sind durch dunkle Pflastersteine markiert. Es fehlt lediglich die offizielle Beschilderung mit dem entsprechenden Verkehrszeichen. Wenn diese Beschilderung angebracht ist, ist ein Parken außerhalb der durch dunkle Pflastersteine markierten Flächen nicht mehr erlaubt und kann dann durch die Ordnungsbehörde geahndet werden. In Vertretung (Lüngen)