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Allgemeine Vorlage (FDP Antrag 18.01.09 Auswirkungen Konjunkturprogramm)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Erstellt
03.03.09, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (FDP Antrag 18.01.09 Auswirkungen Konjunkturprogramm) Allgemeine Vorlage (FDP Antrag 18.01.09 Auswirkungen Konjunkturprogramm)

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Inhalt der Datei

FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau 18. Januar 2009 Aufstellung der Tagesordnung zur 25. Sitzung des Rates am 17.02.2009 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung gemäß für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse schlagen wir form- und fristgerecht die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes „Auswirkungen des Konjunkturpaketes II auf die Gemeinde Kreuzau“ in die Tagesordnung der 25. Sitzung des am 17.02.2009 in öffentlicher Sitzung vor. Unser Vorschlag folgt unserer bereits mehrfach geäußerten Überzeugung, dass die wesentlichen strategischen Weichen innerhalb der Gemeinde durch den Rat in öffentlicher Sitzung gestellt werden sollten. Gerade im vorliegenden Fall erscheint es sinnvoll, das Für und Wider einzelner Möglichkeiten der Vorgehensweise bereits im Vorfeld öffentlich zu erörtern. Obwohl das Konjunkturpaket bis heute weder beschlossen ist noch feststeht, ob und mit welchen Beträgen sowie unter welchen Bedingungen die Gemeinde Kreuzau daran teilhaben kann, sollten wir sehr schnell Einigkeit darüber erzielen, wie die möglicherweise gewährten Mittel am sinnvollsten eingesetzt werden können. Wir beziehen uns inhaltlich auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 13.01.2009, den wir in der Grundaussage voll unterstützen. Er entspricht sinngemäß dem von den Fraktionen der CDU und FDP im Kreistag Düren gestellten Gruppenantrag vom 22.12.2008, wonach die Kreisverwaltung aufgefordert wird, Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus den angekündigten Konjunkturförderprogrammen zu erarbeiten. Gleichwohl geben wir zu bedenken, ob die Akzente nicht anders als im Antrag der CDU-Fraktion gesetzt werden müssen. Die CDU stellt im Wesentlichen auf die in diesem Jahr geplanten Investitionen der Gemeinde Kreuzau ab, (OGS-Erweiterung der Grundschule, Erweiterung des Schulzentrum um eine Mensa und die Sanierung des Turnhallenumkleidetraktes Obermaubach), wobei allerdings auf die im Investitionsplan für die nächsten Jahre vorgesehenen Maßnahmen hingewiesen wird. Die Verwendung der Mittel für die geplanten bzw. für die in der Diskussion befindlichen Investitionen im schulischen Bereich, hätte den, besonders auch Sicht der FDP Kreuzau, nicht gering zu schätzenden Vorteil, dass sich die Gemeinde hierfür weniger als bisher gedacht neu verschulden müsste. Dem steht jedoch die von der Bundesregierung mit der Auflage des Konjunkturpaketes verbundene Absicht entgegen, die Binnenkonjunktur in Deutschland zu stabilisieren. Das von John Maynard 1 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Keynes im vergangenen Jahrhundert propagierte „deficit spending“ kann nur wirken, wenn neue bisher noch nicht konkret in Aussicht genommene Investitionen vorgenommen werden. Dies ist aber bei den von der CDU in den Vordergrund gestellten Maßnahmen nicht der Fall. Alle genannten Investitionen sind entweder schon beschlossen oder befinden sich in einem sehr konkreten Planungsstadium. Über deren Finanzierung dürfte sich der Kämmerer schon seine Gedanken gemacht haben. Würden die Mittel aus dem Konjunkturpaket zur (teilweisen) Finanzierung dieser Projekte eingesetzt, handelte es sich aus Sicht der Konjunkturbelebung nur um einen nicht erwünschten „Mitnahmeeffekt“. Daher dürfte es in dieser für die Weltwirtschaft außerordentlich gefährlichen Situation sinnvoll sein, zusätzliche Projekte vorzuziehen, die über die geplanten Investitionsvorhaben hinaus für zusätzliche Aufträge in der Wirtschaft sorgen. Wir denken hierbei insbesondere an den von der CDU-Fraktion nur in einem Nebensatz erwähnten Bereich der Straßeninstandsetzung. Sie selbst haben in Ihrem im Jahr 2004 erstellten Straßeninstandsetzungsprogramm (Vorlagen-Nr. 21/2004) „zum Teil katastrophalen Verhältnisse“ festgestellt. Für einige Straßen (Grünstraße, Flemingstraße, Traubenweg, Marienstraße, Am alten Fuhrweg, Im Bongert und In der Held) halten Sie einen kompletter Neuausbau für erforderlich, der für die Anleger erhebliche Beitragspflichten auslösen würde, obwohl sie bereits in früheren Jahren für dieselben Straßen Anliegerbeiträge bezahlt haben. Die genannten Straßen sind mit Sicherheit in den vergangenen Jahren nicht besser geworden. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um eine rechtliche Prüfung, ob es ggf. möglich ist, eine oder mehrere dieser Straßenzüge zu sanieren, ohne die Anlieger zur Beitragszahlung heranzuziehen. Ein Verzicht auf die erneute Beitragserhebung könnte nach unserer Auffassung dann zulässig sein, wenn durch Bund und Land eine hundertprozentige Finanzierung durch Zuschussgewährung ermöglicht wird, ohne dass die Gemeinde einen Eigenanteil leisten oder einen Kredit für das Projekt aufnehmen muss. Der Verzicht wäre in diesem Fall auch konjunkturpolitisch sinnvoll, da dem Konsum sonst durch die Zahlung der Anliegerbeiträge Kaufkraft entzogen würde. Sollte Ihre Prüfung ergeben, dass auf die Erhebung der Anliegerbeiträge aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden kann, sollten nach unserer Auffassung bevorzugt solche Straßenzüge saniert werden, für die ein kompletter Neuausbau noch nicht nötig ist, die aber in einem solch schlechten Zustand sind, dass auf absehbare Zeit ebenfalls ein beitragspflichtiger Neuausbau droht, wenn jetzt nichts unternommen wird. Zur Feststellung, welche Straßen sich in diesem Zustand befinden, könnte das inzwischen fertiggestellte Straßenkataster herangezogen werden. Wir bitten Sie, dieses Schreiben ebenso wie den Antrag der CDU-Fraktion Ihrer Einladung zur Ratssitzung beizufügen, damit unter diesem von uns beantragten Tagesordnungspunkt eine fruchtbringende Diskussion stattfinden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) 2