Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 15:11
Aktualisiert
13.10.14, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr.
Jülich, 10.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 387/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Bürgerausschuss
Termin
23.10.2014
TOP
Ergebnisse
Aufgaben des Bürgerausschusses
Anlg.: -2I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt.
Begründung:
Mit Antrag (Nr.07/2014) vom 21.06.2014 regte die Fraktion B90/Die Grünen und die JÜL-Fraktion
an, den Bürgerausschuss beizubehalten und neu auszurichten (Antrag als Anlage beigefügt).
In seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 sprach sich der Rat zunächst für eine Beibehaltung des Bürgerausschusses aus. Die Thematik der „Neuausrichtung“ sollte nach der Sommerpause
fraktionsübergreifend diskutiert werden. Entsprechende Gespräche haben bis jetzt nicht stattgefunden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Bürgerausschuss vorab selbst seine zukünftigen Aufgaben und eine damit verbundene Neuausrichtung erörtert und beschließt und die Thematik sodann
mit der Beschlussempfehlung an die entsprechenden Gremien verweist.
Gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Unter einer Anregung ist der an den Adressaten gerichtete Wunsch zu
verstehen, in einem bestimmten Sinne tätig zu werden. Als Beschwerde ist eine Eingabe dann zu
qualifizieren, wenn Sie den Wunsch des Petenten an den Adressaten zum Ausdruck bringt, einen
bestimmten Sachverhalt in dem vom Petenten gewünschten Sinne zu überprüfen.
Nähere Einzelheiten regelt gem. § 24 Abs. 2 GO NRW die Hauptsatzung.
Laut § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 sind Eingaben von Bürgerinnen
bzw. Bürgern, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Ansichten, etc.), ohne Beratung von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zurückzugeben.
Von den Aufgaben des Bürgerausschusses klar abzugrenzen sind die Zuständigkeiten des Ideenund Beschwerdemanagements, das als Stabsstelle beim Bürgermeisterbüro angesiedelt ist. Hier
kann der Bürger sich mit Fragen, Ideen, Mitteilungen, Beschwerden und Anregungen zentral an die
Verwaltung wenden. Das Ideen- und Beschwerdemanagement übernimmt dabei eine koordinierende
Funktion. Anregungen und Beschwerden, die nicht das Geschäft der laufenden Verwaltung betreffen, werden gem. § 24 GO NRW im Bürgerausschuss behandelt.
Eine Neuausrichtung des Bürgerausschusses im Sinne des Antrages der Fraktionen B90/Die Grünen
und der JÜL würde somit über die eigentlichen Aufgaben des Ausschusses gem. § 24 GO NRW
weit hinausgehen. In diesem Fall wäre es sinnvoll auch über eine neue Festlegung des Sitzungsrhythmus nachzudenken.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 387/2014
X
nein
nein
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