Daten
Kommune
Jülich
Größe
895 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 15:11
Aktualisiert
13.10.14, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
An:
Stadt Jülich
Herrn Bürgermeister Heinrich Stommel
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Jülich, den 21.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herrn,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Fraktion UWG JÜL stellen folgenden Antrag
zur Änderung der Zuständigkeitsordnung
Antrag: Antrag auf Beibehaltung des Bürgerausschusses und Aufwertung zum
Ausschuss für „Bürgeranregungen, Bürgerbeschwerden und Bürgerengagement"
(1) Der Bürgerausschuss ist zuständiger Ausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW.
(2) Danach hat er Eingaben an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen.
Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist. Über die Stellungnahme des Ausschusses Ist der/die Antragsteller/in durch den/die Bürgermeister/in zu unterrichten.
(3) Der Ausschuss sieht davon ab, sich mit Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu
befassen, wenn:
a) dies einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Nachprüfung
einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde,
b) der Rat sachlich oder örtlich unzuständig ist,
c) die Anregung oder die Beschwerde den Namen des Absenders nicht erkennen
lässt, ohne erkennbaren Zusammenhang oder unleserlich ist.
(4) Der Ausschuss kann davon absehen, sich mit Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu befassen und sie zurückweisen, wenn
a) der Inhalt den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt,
b) die Anregung oder Beschwerde gleichzeitig anderen Stellen vorgelegt wurde,
c) die Anregung oder Beschwerde bereits beschieden wurde und keine neue Sachlage
vorgebracht wird sowie
d) lediglich die Erteilung einer Rechtsauskunft begehrt wird.
(Neu) Der Ausschuss fördert die Entwicklung des Gemeinwesens, greift dem Gemeinwohl
dienende Anregungen und Verbesserungsvorschläge auf, bündelt diese gegebenenfalls
und trägt diese erforderlichenfalls an die zuständigen Stellen heran.
Er ermutigt zur Selbsthilfe, regt zur Nachbarschaftshilfe an und vermittelt, bzw. koordiniert
Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenleistungen, Ehrenamt, städtische Mittel, Spenden).
Er fördert und pflegt das Gespräch zwischen Bürgern/innen, Mandatsträgern/innen,
Unternehmen/Institutionen, Vereinen/Organisationen sowie verantwortlichen Leitern/innen
öffentlicher Dienststellen und vermittelt Ideen.
Der Ausschuss trägt dazu bei, dass die Bürger/innen über wichtige kommunale Angelegenheiten informiert sind und zur eigenen Meinungsbildung befähigt werden.
Interessen/Anregungen/Beschwerden Einzelner oder zweck- und zeitgebundener Bürgerinitiativen werden nur dann verfolgt, wenn die Art der Behandlung und Entscheidung ihrer
Anliegen für die Pflege des Gemeinwohls und der Vertrauensbildung von grundsätzlicher
Bedeutung sind.
Zur Erreichung dieses Zwecks kann der Bürgerausschuss eigene Veranstaltungen durchführen.
Der Bürgerausschuss achtet insbesondere darauf, dass Behörden, kommunale Stellen
und öffentliche Einrichtungen ihre Aufgaben bürgernah eri'üllen.
Begründung:
Jülich muss sich den Herausforderungen unserer Zeit stellen: Demografischer Wandel,
mehr ältere Menschen und weniger Kinder, knappe Personalressourcen und eine schwierige Situation der öffentlichen Finanzen, enormer Investitionsbedarf in die öffentliche Infrastruktur und deren Anpassung an aktuelle Erfordernisse. Um auch künftig die Stadt als
lebenswerten Ort für alle zu stärken, um für Bewohnerinnen und Bewohner, für unsere
Unternehmen und Gäste attraktiv zu sein, müssen wir uns gemeinsam den Zukunftsfragen
stellen: Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktionsvorsitzender
UWG JÜL
Jürgen Laufs
Heinz Frey