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Sitzungsvorlage (Jahresbericht 2013 des Diakonischen Werkes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
441 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
24.10.14, 17:05
Aktualisiert
24.10.14, 17:05

Inhalt der Datei

Jahresbericht 2013 ► Beratungsstelle (Jülich) im Wandel ◄ Wege finden Psychologische Beratung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich Aachener Str. 13 A , 52428 Jülich Telefon: 02461 / 5 26 55 Telefax: 02461 / 34 95 61 E-Mail: erziehungsberatung@diakonie-juelich.de Nebenstellen: 52457 Aldenhoven Pützdorfer Str. 38 Telefon: 02464 / 58 58 19 8 Fax: 02464 / 58 58 22 8 52441 Linnich Ewartsweg 35 Telefon: 02462 / 20 18 86 0 Fax: 02462 / 20 18 86 2 Hiermit legt die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Erziehungsberatungsstelle) des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 vor. Wir danken unseren Klienten für ihr Vertrauen und ebenso allen Personen und Institutionen, die uns in unserer Arbeit ideell, finanziell und mit Sachspenden unterstützt haben, sowie unseren Kooperationspartnern für die gute Zusammenarbeit. Jülich, im April 2014 Das Team der Beratungsstelle 2 Team der Beratungsstelle Im Jahre 2013 gehörten, wie im Jahr zuvor, folgende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen dem Team der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an: Bosau, Manfred Diplom-Sozialarbeiter, Individualpsychologischer Berater (DGIP), Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche; Lehrberater am Alfred-Adler-Institut Aachen/Köln Dyba, Janina ab 0.1.06.13 Diplom-Psychologin Ehrhardt, Jutta E. Diplom-Pädagogin; Diplom Supervisorin (DGSv), Diplom Sozialarbeiterin; Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche; Ausgebildet in: Integrativer Gestaltpsychotherapie (grad.); Integrativer Leib- u. Bewegungstherapie (grad.) (DGIK/DGIB); Lehrtherapie (EAG/FPI) Klinischer Seelsorge Heer, Marcella bis einschließlich 30.06.13 Diplom-Psychologin; Psychologische Psychotherapeutin; Integrative Gestaltpsychotherapie (DGIK); Cambridge Certificate of Proficiency in English Lux, Birgitt Diplom-Heilpädagogin; Familien- und Erziehungsberaterin (bke); PsychoanalytischSystemische Beraterin exam. Krankenschwester Schuy, Albert Diplom-Sozialarbeiter; Diplom-Sozialpädagoge; Gestalttherapeut und Gruppendynamiker Bischoff, Karin Industriekauffrau (Sekretariat) konsiliarisch: Dr. Kasik-Dennhardt Ärztin für Allgemeinmedizin; Psychotherapie / Familientherapie 3 Inhalt Vorwort …………………………………………………………………………………….…………….5 1 Beratungsstelle im Wandel…………………………………………………………………………….7 1.1 Beratungsarbeit im Wandel (Historie)……………………………………………………………8 1.2 Beratungsarbeit im Wandel der sich verändernden Familienstrukturen…………………..10 1.3 Veränderungen bei Beratung zur Regelung des Umgangs...............................................11 1.4 Wie das Internet die Beratungsarbeit beeinflusst hat........................................................13 2 Wandel der Beratungsarbeit im Blick auf unsere Arbeitsprojekte……………………………….15 2.1 Kooperation mit Familienzentren......................................................................................15 2.2 Wandel der Beratungsarbeit im Blick auf Opfer- und Täterarbeit......................................17 2.3 Beratung im Rahmen der Virtuellen Beratungsstelle der bke ..........................................18 3 Statistik………………………………………………………………...............................................19 3.1 Auftrag der Erziehungsberatung ......................................................................................19 3.2 Diagramm: Beratungsschwerpunkte ................................................................................20 3.3 Diagramm: Gesamtzahl der Beratungsfälle......................................................................21 3.4 Diagramm: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Fachkontakt ..............................22 3.5 Diagramm: Altersverteilung der Kinder.............................................................................23 3.6 Diagramm: Wirtschaftliche Situation der Familie ..............................................................24 3.7 Diagramm: Tätigkeit der Eltern.........................................................................................25 3.8 Beratungszusammenhänge .............................................................................................27 4 Netzwerkarbeit………………………………………………………………………………………..28 4.1 Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen ........................................................28 4.2 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und präventive Tätigkeiten ............................28 4.3 Gremienarbeit ..................................................................................................................29 5 Supervision und Weiterbildung………………………………………………………………………30 Literaturhinweise………………………………………………………………………………………...31 Anhang…………………………………………………………………………………………………...32 4 Vorwort Die Konzeption unserer Beratungsstelle trägt die Überschrift „Panta Rhei“ was soviel heißt, wie: „alles ist im Fluss“ oder „alles befindet sich im stetigen Wandel“. Wir beginnen damit, dass sich unsere langjährige Kollegin, Frau Marcella Heer, ihres Zeichens Psychologische Psychotherapeutin, am 30.6. 2013 in den Ruhestand verabschiedet hat. Wir werden ihre Erfahrung, ihr Engagement und ihre Bereitschaft vermissen, sich mit neuen Anforderungen, auch technischer Natur, auseinanderzusetzen. Sie beteiligte sich an der Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und gab über dieses Medium Eltern und Jugendlichen ihre Erfahrung weiter. Dabei war ihre verständliche Art, prägnant Zusammenhänge verdeutlichen zu können, sehr hilfreich. Immer ansprechbar, beteiligte sie sich an Aktivitäten außerhalb der Beratungsstelle wie Weiterbildungen im Zusammenhang mit unseren Kooperationspartnern, Evangelische Erwachsenenbildung und Bildungsforum, Vorträgen, Schulveranstaltungen oder Besuchen in Familienzentren und Kindertagesstätten. Ihre Nachfolge trat ab dem 1. Juni 2013 unsere neue Diplom Psychologin, Frau Dyba an. Mit diesem Mitarbeiterwechsel wurden wir aus einer über sechzehnjährigen stabilen Mitarbeiterkonstellation entlassen und der Wandel wird sich in den kommenden Jahren fortschreiben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Beiträge des Jahresberichts unter dem spezifischen Aspekt des Wandels verfasst. 1„Beratungsstelle (Jülich) im Wandel“ Die großen gesellschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahrzehnte, wie z. B. die Öffnung der Grenzen, Fall der Mauer, Erweiterung der EU und die Einführung des Euro, dadurch bedingt weiter reichende Migrationen, gehen in ihrer Wirkmächtigkeit auch an uns nicht vorüber. Schließung von ortsnahen Firmen oder deren Verlagerung ins Ausland, erreichen uns über die Veränderungen der Problemlagen in den Familien. Arbeitslosigkeit und die Einführung von Hartz IV schufen institutionsübergreifend Netzwerke der Unterstützung, an denen wir uns aktiv beteiligen. Die Computerisierung, Internet und Handys fordern uns sowohl hinsichtlich technischer Fragen als auch mit deren Folgen, wie z.B. Cybermobbing, Sexting und Internetsucht heraus. Die Umstrukturierung des ländlichen Raumes erzeugt neue Konfliktfelder, wie sie sich in Mehrgenerationenauseinandersetzungen oder verschiedenen Werteverständnissen durch unterschiedliche kulturelle und religiöse Zugehörigkeiten widerspiegeln. Veränderungen in der Familienpolitik und Gesetzesänderungen wie z.B. FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), Ehe- und Scheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, §8a zur Kindeswohlgefährdung, Gesetz zur Ächtung der Gewalt, Heiratserlaubnis von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern und Kinderwunsch und die veränderte Stellung von nichtehelichen Vätern führen zu einer Veränderung der Beratungsanliegen. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang auch eine bemerkenswerte Zunahme von Männern und Großeltern mit Beratungsbedarf. 5 Veränderungen in den Schulen, die Schaffung von Familienzentren und frühe Förderung mit Blick auf Prävention intensivierten die Vernetzungen, Kooperationen und Gremien, wie „Runde Tische“, die die unterschiedlichsten Berufsgruppen wie Gleichstellungsbeauftragte, Polizei, Anwälte, Jugendamt, Richter, Berater aus anderen Fachbereichen zusammenführen. Dies alles sind Voraussetzungen des immerwährenden Dazulernens, Voraussetzungen für Entwicklung und Wandel, auch im Blick auf das notwendige zukünftige Beraterprofil. Neben dem Interesse an technischen Entwicklungen sind sicher zukünftig auch Mehrsprachigkeit und eine kulturelle Flexibilität, Spezialisierungen im Blick auf Methoden, sowie themenabhängige Erweiterungen wünschenswert. Wandlungsprozesse sind im Blick auch auf den Zugang zur Beratung feststellbar. Neben der Email-Beratung (bke) und der Beratung per Email (bei Auslandsaufenthalten unserer Klienten) und Telefon wird möglicherweise auch Videoberatung (Skypen) zukünftig eingesetzt werden. Dies setzt den Einsatz moderner und stabiler Kommunikationselektronik voraus. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Formen der Beratung zukünftig weiter entwickeln werden. Die vorhandenen technischen Möglichkeiten erweisen sich zunehmend dort als hilfreich, wo Familienstrukturen in ihrem örtlichen Kontext gesprengt werden, z.B. aufgrund notwendiger Arbeitsplatzwechsel (durch Verlagerung von Firmensitzen ins Ausland) oder aufgrund von Arbeitsplatzverlust durch Schließung von Sparten. Oft besteht dann die Notwendigkeit für die betroffene Familie, dass ein Elternteil bundesweit Arbeit sucht oder sogar im Ausland tätig wird. Ein Teil der Familie bleibt dann in Haus und Hof, im sozialen Netzwerk von Schule, Kindergarten und Freundeskreis und der andere Teil befindet sich vielleicht in Minden oder Kiel und kommt von dort am Wochenende nach Hause. Für unsere beraterische Praxis bedeutet dies: Beratung wird dann unter Umständen über Telefonkonferenzen getätigt und/oder die Beratungszeiten verschieben sich auf das Wochenende. Auch die Beratungsthemen und –inhalte haben sich in diesem Zusammenhang verändert. Wurden vor 15 Jahren als Anmeldegründe noch „Einnässen“ und „Einkoten“ in einer überwiegenden Häufigkeit genannt, so sind es heute unter anderem aktuelle Themen wie Beratung gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern, Internetsucht und Cybermobbing, Sexting und sogenanntes Komasaufen. Den größten Anteil der Beratung nehmen aber nach wie vor Themen wie familiäre Belastungen, bedingt durch psychische Erkrankung der Eltern, Trennungs- und Scheidungsberatung, Fragestellungen rund um das Umgangsrecht (sowohl für verheiratete als auch für nicht-eheliche Väter), die Problematik hochstrittiger Familien und die Komplexität von Patchwork-Familien ein. Festzustellen bleibt, dass der Wandel in der Beratung durch geänderte Rahmenbedingungen, wie z. B. durch den Wandel tradierter Arbeitsbiografien und Familienformen, fundamentalen Veränderungen unterliegen wird, die heute schon erkennbar sind, deren zukünftige Entwicklung aber noch ungewiss ist. Die in dieser Einleitung angerissenen Problemfelder werden nun in einigen herausgegriffenen bedeutsamen Punkten differenzierter und ausführlicher beleuchtet. 6 1 Beratungsstelle im Wandel 1.1 Beratungsarbeit im Wandel (Historie) Bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts galten ausschließlich Familie und Schule als nützliche Orte der Erziehung. Wurden hier Kinder und Jugendliche auffällig, so wurden diese gesichtet (wie es damals hieß), d. h. es wurde untersucht, ob dem auffälligen Verhalten ein krankhafter Defekt (z. B. „triebhafte Arbeitsscheu“) zugrunde lag. Je nach Ergebnis der sichtenden Prüfung wurden staatliche Zwangsmaßnahmen wie Polizeiaufsicht oder Heimeinweisung angeordnet. In den damaligen „Sichtungsstellen“ wurde für die Kinder und Jugendlichen nach eingehenden Untersuchungen staatliche Fürsorgeerziehung oder die Aufnahme in gesonderte Erziehungsklassen veranlasst. Erste Erziehungsberatungsstellen (EBs), wie wir sie heute verstehen, entstanden etwa um 1920 (tiefenpsychologische Verfahren und therapeutische Methoden wurden berücksichtigt). Man war überzeugt, dass eine wirksame Bekämpfung von Erziehungsschwierigkeiten und Verwahrlosung nur durch eine Schulung der Erzieher geschehen könne. Mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 wurde zum ersten Mal ein Recht des Kindes auf Erziehung gesetzlich verankert. § 1: „Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.“ Jede Stadt mit über 10 000 Einwohnern wurde zur Errichtung von Jugendämtern verpflichtet. In der Weltwirtschaftskrise um 1929 kam es zu einem deutlichen Abbau sozialer Leistungen, besonders auch im Bereich der Jugendwohlfahrt. Aufgrund der Sparmaßnahmen lebte eine Diskussion wieder auf: „Wer ist fürsorgeberechtigt, weil noch erziehbar – wer ist nicht mehr fürsorgeberechtigt, weil nicht mehr erziehbar?“ Um Kosten zu sparen, wurden „unerziehbare“ Kinder und Jugendliche aus der Fürsorgeerziehung entlassen. Alle „Unerziehbaren“ wurden später im NS-Staat durch die Polizei verwaltet. Nicht mehr das Individuum mit seinen Bedürfnissen (z. B. das Recht auf Erziehung), sondern im Sinne der NS-Ideologen sollte fortan der „gesunde Volkskörper“ als Ganzes im Mittelpunkt stehen. Nur die „Wertvollen“ sollten unter Beachtung des „Volksgesamtwohls“ Hilfe und Förderung erfahren. Erbkranke, Unerziehbare und Schwererziehbare wurden nach einer sichtenden Beobachtung „ausgeschieden“ und nach Sterilisation der „Bewahrung“ übergeben in Anstalten, Arbeitshäusern, später Jugendschutzlagern. Jugendschutzlager dienten als Auffanglager für jugendliche „Unerziehbare“, „Störer“ und „Gemeinschaftsfremde“. Himmler unterstellte die Verwahrung dieser Jugendlichen seinem Reichskriminalamt. Diese Lager waren auf Erziehung durch Terror bei maximaler Ausbeutung der Arbeitskraft ausgerichtet. Am Ende stand vielfach die Ermordung eingelieferter Jugendlicher. 8 Nach dem zweiten Weltkrieg waren die Erziehungsberatungsstellen wie vom Erdboden verschwunden, teils in den Verwüstungen des Krieges mit untergegangen, teils aber auch aus Gründen der Spurenverwischung. Bald nach 1945 gab es Bestrebungen, Jugendämter neuer Prägung zu schaffen, die nicht nur im Notfall, bei Gefährdung fürsorglich tätig werden, sondern darüber hinaus die gesamte Jugend fördern sollten. Dazu sollten dann auch wieder Erziehungsberatungsstellen gehören, die in den 50er Jahren nach dem Modell der „Child-Guidance-Clinic“ (in etwa: Poliklinik für ambulante Kinderbehandlung) in Teamwork neu errichtet wurden. Es ging um die Familie, die über gute Ratschläge hinaus möglichst kontinuierliche Hilfe bei einer gewissen Selbsterfahrung erhalten sollte. Es handelte sich somit um einen familienzentrierten Ansatz – familientherapeutisches Denken dagegen kam erst in den 80er Jahren. 1961 wurde die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung als Fachverband gegründet. Es sollte ein Berufsbild „Erziehungsberater“ etabliert werden, um Konkurrenzen und Rivalitäten von Fachrichtungen und therapeutisch-beraterischen Schulen zu überwinden. In den 70er Jahren wurde allmählich von „Multidisziplinarität“ in den Teams gesprochen, was zu einem allgemeinen Arbeitsprinzip wurde. Es war die Zeit, in der Erziehungsberatungsstellen in der heutigen Form entstanden und sich bis in die Anfänge der 80er Jahre mehr als verdoppelten. Unsere EB nahm 1978 die Arbeit auf. 9 1.2 Beratungsarbeit im Wandel der sich verändernden Familienstrukturen Noch immer bestimmen die traditionellen Vorstellungen das Bild der Familie: Vater, Mutter, Kind. Es scheint immer noch schwer zu fallen, diese Vorstellungsbilder mit der Wirklichkeit abzugleichen, wie sie sich in unserer Beratungsarbeit abzeichnet. Die gesetzlichen Vorgaben treiben entweder die Wandlungen in den Familienstrukturen voran, wie z. B. die Abschaffung des Bestimmungsrechts des Ehemanns über seine Frau, oder es folgen Entwicklungen im Blick z. B. auf die Gleichstellung von Frau und Mann, Vater und Mutter und deren zu teilender Verantwortung für das Kind. So ist zum Beispiel in der Zwischenzeit das gemeinsame Sorgerecht Grundlage aller Entscheidungen. Nur unter bestimmten, nachzuweisenden Umständen wird ein alleiniges Sorgerecht ausgesprochen. Wurden die getrennt lebenden Mütter und deren Kinder vor Jahren eher stigmatisiert, gehören die Allein- bzw. Getrennt- Erziehenden schon zum Alltagsbild. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 179100 Ehen geschieden. Laut statistischem Bundesamt werden ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa - 37 % - aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Alleinerziehen bzw. Getrennt - Erziehen ist ein Teil der Normalität geworden. Streit um den Aufenthalt des Kindes, um das Umgangsrecht, zu Finanzierungen und Unterhalt sowie zu Fragen der Entwicklung des Kindes bestimmen den Alltag der Getrennt - Erziehenden. Dies sind Bestandteile unserer Beratungsarbeit. Ein weiterer Wandel von Familienstrukturen zeichnet sich in der gesellschaftlichen Enttabuisierung gleichgeschlechtlicher Paare ab, die durch entsprechende Gesetze legitimiert worden sind. Mit der Heiratserlaubnis werden nun Themen wie Kinderwunsch oder Adoption von Kindern in Verbindung mit der einhergehenden Beziehungsdynamik angesprochen. Zum Beispiel kämpft ein Vater für das Umgangsrecht mit seinem Kind, welches in einer kurzfristigen Begegnung mit einer Frau entstanden ist, obwohl er sich in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft befindet. In der Verknüpfung zur Verbesserung der Rechtslage von nichtehelichen Vätern werden gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht diskutiert, auch im Blick auf gleichgeschlechtliche Paare. Binden sich Allein- bzw. Getrennterziehende wieder neu, können sich schon recht komplexe familiäre Konstellationen ergeben, mit vielen Kindern, manchmal mehr als vier Sorgeberechtigten, mit den sich möglicherweise ergebenden Geschwisterrivalitäten und Loyalitätskonflikten - nicht nur bei Wochenendaufenthalten. Diese sogenannten "Patchworkfamilien" fordern ein hohes Maß an sozialer Kompetenz bei allen Beteiligten und sind häufig Anlass vielfältiger Beratungsanliegen. Im Hinblick auf diesen gesellschaftlichen Wandel bedarf es einer neuen, anderen Streitund Auseinandersetzungskultur, die nicht nur Eigeninteressen durchzusetzen versucht, sondern das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Insbesondere wird dabei die Befähigung gebraucht, Kompromisslösungen anzuerkennen, die wiederum Frustrationstoleranz und Wohlwollen zur Voraussetzung haben. 10 1.3 Veränderungen bei Beratung zur Regelung des Umgangs Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 kann ein Familiengericht, im Falle unterschiedlicher Vorstellungen der Eltern zur Regelung des Umgangs, Beratung anordnen (§156 Abs.1 Satz 4FamFG). Aufgabe der Beratungsstelle ist es, in diesem Falle darauf hinzuwirken, die Elternebene zu erarbeiten, ein gutes Maß an Einvernehmlichkeit zu bewirken und dabei dem Kindeswohl gerecht zu werden. In der Regel werden Anordnungen dort nötig, wo Vorstellungen von Rechten, weniger der Pflichten, unterschiedlich wahrgenommen, materielle Interessen und Erziehungsauftrag verwechselt und möglicherweise Kindeswohl und eigenes Wohl vertauscht werden. Bisher war das Gebot der Freiwilligkeit in der Beratung unabdingbar. Mit der neuen Rechtslage, unter Einbeziehung der Beratungsstellen, ist diese einer Notwendigkeit gewichen, die dem Berater seitens des Gerichts eine verpflichtende Position zuweist, mit all den Konsequenzen für die Prozesshaftigkeit von Beratung und auch für die Schweigepflicht. Ehemals verheiratete Eltern behalten nach der Trennung das Sorgerecht über die Kinder. Die Paarebene ist erloschen, die Elternebene bleibt bestehen. Es gilt, anzunehmen, dass in den meisten Fällen nach Trennung und Scheidung Eltern ihrem Auftrag gerecht werden, zumal im Zeitraum des gemeinsamen Zusammenlebens sich die Rollenverteilung und Zuständigkeit schon geregelt haben. Für die Beratung bleiben meist strittige und hochstrittige Fälle. Seit dem 19.05.2013 wurden die Rechte nichtehelicher Väter gestärkt (§1626a BGB). Sie können auf Grund einer gemeinsamen Erklärung, auf Antrag, wenn die Mutter nicht widerspricht, oder durch Entscheidung des Familiengerichts das Sorgerecht erhalten, sofern es nicht dem Wohl des Kindes entgegensteht. Alle Väter können ihre Erziehungsrechte und -pflichten leben und erleben und eine aktive Rolle in der Begleitung ihrer Kinder zu haben. Da, wo Eltern im Rahmen eines anderen Familienbildes ohne Trauschein zusammengelebt haben, ist die Situation mit verheirateten Eltern vergleichbar. Schwieriger wird es, wenn das Kind Ergebnis einer kurzen Affäre ist, beide Elternteile sich weitgehend fremd geblieben sind, Lebensbilder und –vorstellungen weit auseinander liegen und der zumeist vorhandene gute Wille nur eher einer Geröllhalde gleicht, denn einem fruchtbaren Garten. Beratung bedeutet hier Verständnis für den Anderen und dessen Lebenssituation zu entwickeln, eigene Verstrickungen und Ängste deutlich zu machen, Selbstverständnisse und Vorstellungen anzupassen als Grundlage für eine überschaubare Lebenssituation der betroffenen Kinder. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen ist hier besonders von Nöten. Gericht, Jugendamt, Verfahrensbeistandschaft und die Beratungsstellen sollten ergänzend zusammenarbeiten, damit auch in solch schwierigen Fällen gemeinsame Elternschaft möglich wird. 11 Prozess-Beispiel Ein nicht verheiratetes Paar trennte sich, als die Tochter 2 Jahre war. Der Vater bekam auf Antrag das Sorgerecht. Beide Eltern bekamen die Anordnung des Familiengerichts, sich bei der Beratungsstelle zu melden. Es gab erhebliche Unterschiede in der Wahrnehmung der Elternschaft. Zu den aus dem Sorgerecht sich ergebenden Sorgepflichten gab es sehr unterschiedliche Vorstellungen. Da der Vater arbeiten ging und die Mutter Hartz IV bezog, wollte er einen flexiblen Kontakt zur Tochter. Die Mutter hatte sich weitgehend nach seinen Vorgaben zu richten, und unangenehme Termine wie Arztbesuche, hatte sie zu erledigen. Im Umgang mit dem Kind fehlte es ihm an Vermögen, sich mit dem Kind zu beschäftigen. Es wurde eher aufbewahrt bzw. es verbrachte die Zeit bei seinen Eltern auf der Couch. Gab es Probleme, bekam die Mutter die Schuld. Die Lebensplanung des Vaters bzw. seine Vorstellung von Alltag sollte Maßstab der Dinge werden. In der Arbeit mit den Eltern mussten Rechte und Pflichten, die sich aus der Elternschaft ergeben, erarbeitet, Rollenbilder an die Realität angepasst, kindliche Entwicklung und Bedürftigkeit nahegebracht und gegenseitiger Respekt eingefordert werden. 12 1.4 Wie das Internet die Beratungsarbeit beeinflusst hat Die Ausstattung der Familien mit PCs und Internetzugang ist heute Standard. In der Beratungsarbeit zeigen sich folgende Problemstellungen, die nicht vergleichbar sind mit denen früherer Zeiten. Sie fallen in der Thematik auch aus dem ehemals routinierten Therapie- und Beratungsgeschehen heraus. Früher war das „bis spät in die Nacht hinein telefonieren" ein Thema. Die heutigen Smartphones sind mit Internetanschluss ausgestattet und sind sowohl Kommunikationsmittel als auch Fernseher und Mini-PC in einem. Damit einhergehend verlieren die Eltern noch mehr die Kontrolle über den Medienkonsum ihrer Kinder. Es wurde der Begriff Internetsucht geschaffen, um eine ausschließliche Beschäftigung mit dem PC unter Vernachlässigung sozialer Kontakte, schulischer Anforderungen und teilweise auch körperlicher Gesundheitsvorsorge zu beschreiben. Dies gilt für Jugendliche, aber auch für Eltern, die über dem Spiel am PC ihre Kinder nicht mehr richtig versorgen und ihr Alltagsgeschäft nicht mehr erledigen. In unserer Beratungsarbeit erleben wir, dass sich Eltern und Jugendliche in Onlinespielen verlieren, insbesondere wenn sie sich sogenannten „Clans“ anschließen, die dann zeitliche Verbindlichkeiten bedingen, die mit den notwendigen Alltagsverpflichtungen nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Rollenspiele verlangen Präsenz. Die Rollenspielfiguren können so dominant werden, dass in Fachkreisen schon von sogenannten „proteischen Persönlichkeiten“1 gesprochen wird. Diese Nutzer definieren ihre Identität aus ihren sich wandelnden Rollen. Die Vergangenheit verliert an Bedeutung, und damit ist auch die Zukunft vernachlässigbar. Wichtig ist nur das Jetzt. Sexting bedeutet das Versenden von privaten Nacktbildern. In der Beratung begegnet uns, dass Gruppendruck ausgeübt wird, auch eigene Nacktbilder zu versenden, ein Druck, dem junge Menschen kaum ausweichen können. Die Konsequenz der Verweigerung oder auch des Nachgebens kann Cybermobbing, Diskreditierung und Isolation sein. Unsere Aufgabe besteht unter Umständen darin, die Abgrenzungsfähigkeit zu entwickeln und beizustehen, den Druck und vielleicht Isolation auszuhalten, und die Jugendlichen dabei zu unterstützen, eigene Werte zu entwickeln und sich konsequent dazu zu verhalten. Schwierig wird es, wenn Eltern dabei mitmachen und selbst ihre Nacktbilder versenden. Eltern verzweifeln, weil die Kinder, manchmal erst zwölf Jahre alt, Spiele spielen, die erst ab 18 Jahren erlaubt sind, wie z. B. Call of Duty . Untersuchungen bestätigen dies (siehe Anhang aus Psychologie Heute, 4/14 S. 15). Einmal wird deutlich, dass die Eltern diese Entwicklung nicht mehr mitvollziehen und keine Ahnung haben, was die Kinder spielen, oder aber, dass zwischen den Eltern unterschiedliche Einschätzungen ob des Gefährdungspotentials eines Spieles bestehen. In der Regel „gewinnt“ der Nachgiebigere. Solche Auseinandersetzungen können auch die Partnerschaft in Frage stellen. Immer wieder werden wir auch damit konfrontiert, dass Kinder kostenpflichtige Seiten angeklickt haben und dann mit üblen Droh- und Mahnverfahren verfolgt werden. Die 1 Proteus, eine altgriechische Gottheit, war der Weissagung fähig. Er entzog sich dem Begehren nach Weissagung, in dem er seine Gestalt wandelte, so dass er nicht mehr erkannt wurde. So führte er seine Verfolger in die Irre. Nur demjenigen, der ihn zu fassen bekam, weissagte er die Zukunft. 13 Beziehungen untereinander werden Unterstellungen äußerst belastet. durch Misstrauen, Rechtfertigungen und Wie es sich in unserer Praxis abzeichnet, liegt ein hohes Gefährdungspotential in den Kontaktportalen begründet. Mädchen wie auch Jungen können dort von vermeintlich netten, angeblich Gleichaltrigen kontaktiert werden, die Treffen ohne Wissen der Eltern vorschlagen. Bei diesen Treffen stellt sich heraus, dass es sich um viel ältere Personen mit negativen bis kriminellen Absichten handelt. Diese Darstellung zeigt nur ausschnitthaft ein paar der Teilprobleme auf, wie sich das Internet in der Beratungsarbeit widerspiegelt. „Big Data“ und das, was sich schon am Horizont abzeichnet, bleiben unberücksichtigt. 14 2 Wandel der Beratungsarbeit im Blick auf unsere Arbeitsprojekte 2.1 Kooperation mit Familienzentren Bei der Organisation der Einführung der Familienzentren 2006 war die zielführende Idee die frühe Förderung der Kinder und das schnelle Bereitstellen von familiärer Unterstützung durch Beratung, z.B. im Bereich der Gesundheitsfürsorge und Erziehung, psychosozialer Beratung und sonstiger Hilfen, Schuldnerberatung etc. Die Einstellung von Schulsozialarbeitern setzt diese Zielführung in die Schulen hinein fort. Die Familienzentren, die zertifiziert diesen Titel tragen, sind verpflichtet, Verträge mit Erziehungsberatungsstellen, Weiterbildungseinrichtungen und anderen Trägern der Familienhilfe vorzulegen. In diesem Zusammenhang begann 2011 unser Projekt zur Kooperation mit Familienzentren: Fachliche Beratung und Unterstützung von Erziehern und Erzieherinnen in Familienzentren bei offenen Fragen zur Erziehung und Gesundheit von Kindern Unter der Prämisse „Erziehungsberatung stellt einen grundlegenden Baustein von Erziehung und Familienförderung sowohl für Eltern als auch für Fachkräfte dar“ wurden im Laufe der letzten drei Jahre verschiedene Angebote der Beratungsstelle für Familienzentren zur fachlichen Beratung und Unterstützung von Erziehern und Erzieherinnen entwickelt. Dazu gehören die jährlichen Kooperationstreffen aller mit der Beratungsstelle kooperierenden Familienzentren sowie zentrale Angebote (z. B. Supervision für Erzieherinnen und Elterninformationsabende), als auch bedarfsorientierte Angebote vor Ort (z. B. als offene Sprechstunde). Die unterschiedlichen Anliegen der Familienzentren wurden dabei berücksichtigt und bezogen sich auf Aspekte wie Standort des Familienzentrums (ländlich abgelegen oder zentral in der Stadt), Ausbau zur U2/U3 Betreuung, Anteil der betreuten Familien mit Migrationshintergrund etc. Im Jahr 2013 bestanden Kooperationsverträge mit insgesamt fünf Familienzentren, davon sind drei Familienzentren mit jeweils zwei Kindertagesstätten im Verbund zusammengeschlossen, so dass es Kooperationen mit insgesamt acht Kindertagesstätten gab. Zentrale Angebote der Beratungsstelle Aufgrund des ländlichen Raums, indem sich die Kooperationspartner befinden, wurden bestimmte Beratungsstellenangebote (Elternabende, Informationsveranstaltungen, Fachseminare) zentral in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle in Jülich angeboten. Fachseminare für Erzieherinnen Fortgeführt wurden die bereits vorher schon von der Beratungsstelle veranstalteten Fachseminare für Erzieherinnen aus unterschiedlichen Kindertagesstätten im Kreis Düren im vierteljährlichen Turnus. Informationsabende für Eltern 15 Auch die zu den präventiven Aufgaben zählenden Informationsabende für Eltern wurden in der Regel von der Beratungsstelle zentral angeboten. Gleichzeitig hatten die Familienzentren aber auch die Möglichkeit, Informationsabende für ihre Einrichtung zu buchen, die sie aus dem Veranstaltungskatalog der Beratungsstelle entnehmen konnten (z. B. „Wege aus der Brüllfalle“). Im Jahr 2013 wurden so von den Mitarbeitern der Beratungsstelle folgende Veranstaltungen in Kooperation mit der Evangelischen Erwachsenenbildung angeboten:         Elterncoaching Gruppe, Wege aus der Brüllfalle- kann nur noch die Supernanny helfen? Elterncoaching (Ganztagesveranstaltung) Ein Kind zwischen zwei Stühlen (Trennung/Scheidung) Die Erziehungsberatungsstelle stellt sich vor Red’ doch einfach mit! (Gesprächskreis) Besorgt – Entsorgt!? Vater sein – sein wollen, Wunsch und Wirklichkeit Umgang mit Grenzen, Umgang mit Loslassen (Gruppe für Frauen) Kooperationstreffen Zu einem wesentlichen Bestandteil der Kooperation haben sich die sog. Kooperationstreffen herausgebildet, zu denen die Beratungsstelle alle kooperierenden Familienzentren jährlich ins Peter-Beier-Haus einlädt. Auch in 2013 wurde diese Veranstaltung von den Vertreterinnen der Familienzentren sehr begrüßt, da sie auch gleichzeitig ein Gremium darstellt, in dem sich die beteiligten Kindertagesstätten untereinander besser vernetzen können. Neben dem fachlichen Austausch zu spezifischen und aktuellen Themen wie bspw. die U2 Betreuung bietet diese Veranstaltung Gelegenheit, Formen der Kooperation weiter zu entwickeln und bedarfsgerecht abzustimmen. Angebote der Beratungsstelle „vor Ort“: Offene Sprechstunden Bei den Angeboten vor Ort soll insbesondere dem Aspekt der Niedrigschwelligkeit Rechnung getragen werden. Durch Unmittelbarkeit und Erreichbarkeit werden kürzere Schritte hin zu einer Sensibilisierung eher schwer zugänglicher bzw. erreichbarer Familien für Beratung ermöglicht. Daneben festigt diese Angebotsform die vertrauensvolle fachliche Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen durch fachlichen Einblick und Austausch. Die sog. Offene Sprechstunde wurde erstmalig im Februar 2012 im Familienzentrum Titz von der Beratungsstelle angeboten und fand schon zu Beginn gute Resonanz. In 2013 wurde zusätzlich eine Offene Sprechstunde eingerichtet im VerbundFamilienzentrum „Hand in Hand“ in Jülich. Die Möglichkeit des unmittelbaren Zugangs zur Sprechstunde scheint vielen Ratsuchenden das Aufsuchen professioneller Hilfe zu erleichtern; anstelle telefonischer Anmeldung stellten sich ausgehängte Termine mittels Abreißzetteln als besonders günstig für die (anonyme) Inanspruchnahme der Sprechstunde heraus. 16 Ratsuchende in der Offenen Sprechstunde sind nicht nur Eltern, deren Kinder die Tagestätte des Familienzentrums besuchen, sondern auch Eltern, deren ältere Kinder schon zur Grundschule bzw. zur weiterführenden Schule gehen. Daneben wurden die Sprechzeiten häufig auch von den Erzieherinnen der Kindertagesstätten selbst genutzt zur Klärung fachlicher Fragestellungen. Schwerpunkte der Beratungen liegen vorwiegend in den Bereichen  Trennungs- und Scheidungsberatung  Beratung zum erzieherischen Verhalten  Beratung bei innerfamiliären Konflikten  Beratung bei Schulschwierigkeiten  Beratung von Alleinerziehenden Oftmals ist ein einmaliger Kontakt ausreichend. In den Beratungsfällen, in denen mehrere Kontakte erforderlich sind, gelingt in den meisten Fällen die Anbindung an die Beratungsstelle in Jülich bzw. an die Dependancen in Linnich oder Aldenhoven, so dass dort die Beratung weitergeführt werden kann. Dadurch kann in diesen Fällen die Offene Sprechstunde auch als Türöffner für den weiteren Beratungsprozess in der Beratungsstelle gesehen werden. 2.2 Wandel der Beratungsarbeit im Blick auf Opfer- und Täterarbeit Nach langen Jahren des männlichen Täterschutzes bei häuslicher Gewalt vor dem Hintergrund des gesetzlich verankerten Bestimmungsrechtes des (Ehe-) Mannes über die Frau, rückte in den neunziger Jahren der Opferschutz in das Blickfeld. Die Thematisierung des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung in der Ehe veränderte auch gesellschaftlich die Bereitschaft, Täter zu entschuldigen und zu legitimieren. Runde Tische wurden gebildet, wie „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt“ oder „Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen“. Die Polizei wurde mit „Opferschutzbeauftragten“ ausgestattet. Das Gesetz zur „Ächtung der Gewalt“ wurde verabschiedet. Wie bei jedem Ausschlag eines Pendels in die eine Richtung, schwingt es in die Gegenrichtung zurück. In Folge einer allgemeinen Akzeptanz, dass es eine nicht zu rechtfertigende Männergewalt gibt, war bislang der Blick auf das Opfer (vornehmlich betroffene Frauen) gerichtet. Nun stellte sich die Frage nach einer entsprechenden Hilfestellung für die Täter. Spezifische Beratungsstellen wurden geschaffen und beauftragt, gewalttätigen Männern zu helfen, andere Lebensbewältigungsstrategien zu entwickeln, als Gewalt anzuwenden. 2006 nahm sich die Erziehungsberatungsstelle Jülich gegen anfänglichen inneren und äußeren Widerstand dieses Themas an und gestaltete das Projekt „Gewalt und Gewaltprävention in Familien“. Im Rahmen dieses Projektes sind circa 20 Menschen im Verlauf eines Jahres in Beratung. Diese Zahl hat sich über die Jahre stabilisiert. Sie setzt sich aus vom Vorjahr übernommenen und Neuanmeldungen zusammen. Ein Teil dieser Ratsuchenden meldet sich aus eigener Motivation an, andere aufgrund einer polizeilichen Wegweisung. Diese letzte Anzahl beträgt zwischen fünf und zehn Personen jährlich. 17 Leider müssen wir mitunter erleben, dass die „Wegweisung“ bei aggressiven Auseinandersetzungen in Trennungs- und Scheidungssituationen als Mittel benutzt werden kann, um sich bei späteren Gerichtsverhandlungen eine bessere Ausgangsposition zu verschaffen. Dazu sollte man wissen, dass die Polizei nicht die Pflicht hat, die Rechtmäßigkeit einer Wegweisung zu ergründen oder einen Beweis zu finden, wenn sie bei „häuslicher Gewalt“ gerufen wird. Sie ordnet „nur“ die Wegweisung an, um eine mögliche weitere Eskalation zu verhindern. Eine Verlängerung der Wegweisung bis zu sechs Monaten erfolgt aufgrund einer „Eidesstattlichen Erklärung“. Dieser Vorgang beruht nur auf Aussagen des einen (Ehe)-Partners ohne definitiven Beweis der Gewaltausübung. Auf diese Art können so Institutionen sowie Berater im Interessenkonflikt einer Trennung- und Scheidungsberatung instrumentalisiert werden, einseitig Partei für eine der streitenden Seiten zu nehmen. Eine Bemerkung am Rande: Uns fällt immer wieder auf, dass Männer bei Gewalt der Frau eher nicht die Polizei rufen, sondern den Vorfall bagatellisieren, so dass keine Wegweisung der Frau erfolgt. Vermutlich sind Scham und das Gefühl, als „echter Mann“ versagt zu haben, hierfür die Ursache. 2.3 Beratung im Rahmen der Virtuellen Beratungsstelle der bke Im Rahmen des Kooperationsvertrags mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung – bke – bot die Beratungsstelle im Rahmen der Virtuellen Beratungsstelle der bke (bis zum Ausscheiden unserer Diplom-Psychologin, Frau Heer), Internetberatung an. Sie beriet innerhalb der Online-Beratungsstelle bis zum 30. Juni insgesamt 83 Klienten. Die Online-Beratungen sind ein sehr niederschwelliges Angebot für ratsuchende Eltern sowie für Jugendliche ab 12 Jahren, da sie völlig anonym in Anspruch genommen werden können und der/die Ratsuchende sich auch nicht an vereinbarte Termine einer Beratungsstelle halten muss. Die Beratungen erfolgen durch Emailkontakt. Selbstverständlich kann diese Form der Hilfe keinen Face-to Face Kontakt ersetzen und schon gar keine Therapie. Viele Ratsuchende mit konkreten Fragen können in der Online-Beratung aber Antworten bekommen, die ihnen weiterhelfen. Eine 17jähr. Schülerin stellte zum Beispiel folgende Frage: „Ich habe gestern mit meinem Freund geschlafen und nicht verhütet. Was mache ich aber, wenn ich nun schwanger sein sollte. Ich möchte das Kind bekommen, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden kann, um Hilfe zu bekommen.“ Natürlich gibt es auch Anfragen, die nicht durch einen oder mehrere anonyme Mailkontakte zu beantworten sind. So schrieb ein 16 jähriges Mädchen: „Ich habe zu nichts Lust mehr, das Leben ist so sinnlos. Ich hasse mich selbst ....“ Hier ist natürlich mehr nötig als „nur“ ein konkreter Ratschlag per E-Mail. Die Beratungsstelle berät in diesen Fällen dahingehend, dass die Klienten motiviert werden sollen, Mut zu fassen und den Schritt in eine reale Beratungsstelle oder Praxis zu wagen. Die Emailkontakte dienen hier weniger der konkreten und schnellen Problemlösung, als der Entlastung der Klientin und bietet ihr die Möglichkeit, sich mit ihren Sorgen anonym und jederzeit an jemand wenden zu können, der zu“hört“ und – wenn auch nur virtuell – für sie da ist und Interesse an ihr zeigt. 18 3 Statistik 3.1 Auftrag der Erziehungsberatung Der Auftrag der Erziehungsberatung leitet sich ab aus dem Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) § 28 (KJHG): Kinder- und „§ 28 Erziehungsberatung Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“ (Münder, J.1999) Vertraglich vereinbart sind die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16), die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17), die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge / u. a. Umgangsrecht (§18), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) und die Hilfe für junge Volljährige sowie die Nachbetreuung (§ 41). (MENNE 2009) Der Auftrag und die Durchführung von Erziehungsberatung werden differenziert und ergänzt durch: 1. Verträge mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe 2. Förderrichtlinien des Landes Nordrhein Westfalen, die die Ausstattung und die Qualifikation der Mitarbeiter zum Inhalt haben (Regeln des fachlichen Könnens) und festlegen, dass die Beratung für die Ratsuchenden kostenlos, freiwillig, niedrigschwellig und direkt zugänglich ist, ohne Beschränkung im Blick auf Religionszugehörigkeit, sozialen Status und nationale Herkunft 3. die Umsteuerungs- und Zielvereinbarung, die die Verpflichtung zur Kooperation und Verträge mit dem Jugendamt, anderen Beratungseinrichtungen, wie z.B. Schuldnerberatung und Familienbildungsstätten beinhalten 4. Kooperationsverträge mit den Familienzentren, hier Nordkreis Jülich. 19 3.2 Diagramm: Beratungsschwerpunkte Im Jahr 2013 verteilten sich die abgeschlossenen Prozesse auf die Bereiche: Beratungsschwerpunkt 112 120 100 89 80 60 40 20 21 18 5 21 7 2 14 0 1 3 0 0 0 1 Be ra tu ng ss ch w er pu Be nk ra t§ tu ng 16 ss KJ ch H w G er p Be un kt ra tu § ng 17 ss KJ ch H w G er pu Be n ra kt tu § ng 18 ss KJ ch H w G e Be rp u ra n kt tu ng § 28 ss ch KJ w H er G pu nk Be t§ ra tu 35 ng a ss KJ ch H w G er pu Be nk ra t§ tu 41 ng ss KJ ch Be H G w ra er tu p ng un ss kt ch So w ns er ti g pu es nk ta uß er ha lb KJ H G 0 männlich w eiblich (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) 20 3.3 Diagramm: Gesamtzahl der Beratungsfälle Gesamtzahl der Beratungsfälle 250 230 215 200 173 148 142 150 146 100 50 0 insgesamt davon Neuaufnahmen männlich abgeschlossene Beratungsfälle w eiblich (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) Anzahl der insgesamt im Jahre 2013 unmittelbar betreuten Kinder und Jugendlichen, für die ein Erhebungsbogen anzulegen war Anzahl der Neuanmeldungen Anzahl der im Berichtsjahr abgeschlossenen Fälle 445 315 294 Nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Klienten, die im Rahmen der Online Beratung (Virtuelle Beratungsstelle der bke) beraten wurden. Hierbei handelte es sich um insgesamt 83 Klienten. Ebenfalls nicht in dieser „Klienten-Fallzahl“ enthalten sind alle weiteren, an Beratung und Therapie beteiligten Personen, wie z.B. Eltern und andere erziehungsberechtigte Personen. Auch die einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen anderer Institutionen im Sinne der Netzwerkarbeit, wie Schulen und Kindertagesstätten, ist in der „Fallzahl“ der Klienten nicht enthalten. Wie im Vorjahr handelt es sich um ca.1100 Personen, die in die Beratungsprozesse einbezogen und erreicht wurden. 21 3.4 Diagramm: Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Fachkontakt Wartezeit zw. Anmeldung und 1. Fachkontakt (N) 180 164 160 140 136 120 100 80 60 40 20 3 3 0 2 3 4 0 bis zu 14 Tagen bis zu einem Monat männlich bis zu zw ei Monaten w eiblich länger als zw ei Monate (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) bis zu 14 Tage bis zu 1 Monat bis zu 2 Monate länger als 2 Monate Fälle 300 6 2 7 Um ein schnelles und kurzfristiges Beratungsangebot zu machen, erfolgt das erste Anmeldegespräch in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Es dient dazu, den Ratsuchenden die Gelegenheit zu geben, die Beratungsstelle kennenzulernen, um so ihrer Schwellenangst zu begegnen. Sie können in einem ersten Gespräch mit einem/r BeraterIn ihr Anliegen, ihre Sorgen und Probleme vortragen und bekommen häufig erste Anregungen, die ihnen bei der Problemlösung helfen können. In diesem ersten Gespräch kann durch den Berater schon eine erste Einschätzung bezüglich Dringlichkeit, weiterer Beratung und Notwendigkeit der netzwerkartigen Einbindung bzw. Überweisung an andere Institutionen erfolgen. Verlängerte Wartezeiten entstehen u. a. durch Unvereinbarkeit der Termine (Schichtarbeit, Kuraufenthalte oder Operationen). 22 3.5 Diagramm: Altersverteilung der Kinder Alter (KJHG) 45 41 40 35 32 32 30 30 24 25 23 21 19 20 14 15 10 8 8 14 8 8 8 8 5 0 unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 9 Jahren 9 bis unter 12 Jahren 12 bis unter 15 Jahren männlich 15 bis unter 18 Jahren 18 bis unter 21 Jahren 21 bis unter 27 Jahren w eiblich (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) männlich: 148 3 6 9 12 15 18 21 - weiblich: 146 unter 3 Jahre unter 6 Jahre unter 9 Jahre unter 12 Jahre unter 15 Jahre unter 18 Jahre unter 21 Jahre unter 27 Jahre insgesamt 294 16 22 56 73 51 42 22 16 Die Altersverteilung in dieser Form ergibt sich, da die Anmeldung und Erfassung des Beratungsbedarfes über die Kinder erfolgt. Viele Beratungen werden jedoch vornehmlich mit den Eltern durchgeführt, denn diese bilden letztlich das Stützsystem für ihre Kinder. Zunehmend wird aber auch ein unmittelbarer Unterstützungsbedarf für die Kinder im Sinne von Therapie, Beratung und Förderung deutlich. Immer häufiger werden die Mitarbeiter mit kindlichen Krisen durch Trennung und Scheidung der Eltern, Drogenproblematik der Eltern, aber auch durch Krankheit und Tod in der Familie konfrontiert. Unbehandelt münden diese Belastungen sehr wahrscheinlich in seelische Fehlentwicklungen. Hier wird sicherlich auch das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Beratungskapazitäten beanspruchen. 23 3.6 Diagramm: Wirtschaftliche Situation der Familie Wirtschaftliche Situation der Familie 140 121 125 120 100 80 60 40 27 21 20 0 Familie lebt überwiegend von eigenen Einkünften männlich Familie lebt überwiegend von Sozialleistungen weiblich (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) Die wirtschaftliche Situation der Familie wird seit 2008 erstmalig erhoben. Diese Erhebung ersetzt den bis dahin erhobenen „beruflichen Status“ von Vater und Mutter. Bei abgeschlossenen Fällen (294) lebten 246 Familien überwiegend von eigenen Einkünften und 48 Familien überwiegend von Sozialleistungen. Inwieweit diese Selbstauskünfte der Wirklichkeit entsprechen, ist nicht überprüfbar. Scham und der Versuch, nicht in den Status eines Hilfeempfängers eingeordnet – und behandelt – zu werden, führten verschiedentlich zu verzerrenden Auskünften über die finanzielle Situation der Familie. 24 3.7 Diagramm: Tätigkeit der Eltern Bei den abgeschlossenen Fällen (294) stellte sich die Tätigkeit der Mutter bzw. des Vaters, jeweils bezogen auf das männliche oder weibliche Kind, wie folgt dar: Tätigkeit der Mutter 47 43 29 41 38 32 15 11 2 in männlich 4 2 un be ka nn t 4 ar be Au its sb lo ild s un g/ U m sc hu lu ng 4 Ha us fra u 4 te ilz ei te rw er bs ge tä tig rin gf üg ig be sc hä fti gt vo llz ei te 10 R en tn er in 8 rw er bs tä tig 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 weiblich Tätigkeit des Vaters 140 120 115 102 100 80 60 40 20 5 4 2 14 10 10 3 0 3 0 5 2 18 1 männlich un be ka nn t H au sm an n r R en tn e m sc hu lu ng Au sb il d un g/ U ar be i ts lo s in be sc hä fti gt ge rin gf üg ig er bs tä tig ei te rw te i lz vo ll z ei t er we rb st ät ig 0 w eiblich (die Unterscheidung männlich u. weiblich bezieht sich auf das Geschlecht der Kinder der Familien, die bei uns beraten wurden) 25 Insgesamt Mutter Vater vollzeit erwerbstätig 61 217 teilzeit erwerbstätig 84 9 geringfügig beschäftigt 23 5 arbeitslos 15 20 in Ausbildung/Umschulung 8 3 Rentnerin 4 5 Hausfrau / Hausmann 85 3 unbekannt 14 32 Bei „unbekannt“ wollten oder konnten uns die beteiligten Familienmitglieder keine näheren Angaben machen. 26 3.8 Beratungszusammenhänge Probleme, Auffälligkeiten, Symptome in den Familien stehen im Zusammenhang mit: - - - - - - - Körperbehinderungen und chronischen Krankheiten (Sinnesbehinderungen, Missbildungen, Allergien, Aids, Krebs, Diabetes usw.) Psychosomatischen Symptomen (Einnässen, Einkoten, Ein- und Durchschlafprobleme, Sprachstörungen, Tics, sexuelle Störungen usw.) Leistungsproblemen (Minderbegabung, Teilleistungsstörungen, Konzentrationsstörungen, Leistungsverweigerung usw.) Störungen im Sozialverhalten / Dissozialität (aggressives Verhalten, Stehlen, Herumtreiben, Weglaufen; Rückzug und Einsamkeit usw.) Psycho-pathologischen Auffälligkeiten und affektiven Störungen (Zwänge, Wahnvorstellungen, paranoide Erscheinungsbilder, psychotische Zustände, Ängste, depressive Verstimmungen, Suizidalität usw.) Drogen-/Genussmittelmissbrauch und anderen Süchten (Alkohol, Medikamente, spez. Drogen, Spielsucht, Arbeitssucht, Medienmissbrauch usw.) Ausgeprägten Auffälligkeiten als Thema im familiären Zusammenleben (Vernachlässigung, Misshandlung, Körperverletzung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlungen, Gewalt usw.) Ehe- bzw. Partnerschaftsschwierigkeiten (häufiger Streit, Trennung, Scheidung, Regelung des Umgangs usw.) Unvollständiger Familie oder wechselnden Bezugssystemen des Kindes (Alleinerziehender Elternteil, Stieffamilie, Heim- und Pflegestelle usw.) Defizitären Lebensumständen (Armut, Überschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, beengte Wohnverhältnisse) Außergewöhnlichen Belastungssituationen (Opfersituation, Unfall, plötzliche Lebensgefahr, Tod) Ausgeprägten Beziehungskonflikten mit außerfamiliären Bezugspersonen (Erzieher, Lehrer, Vorgesetzte, Verwandte, Nachbarn usw.) Sozi-kulturellen Schwierigkeiten (Ausländerproblematik, Über-/ Umsiedler usw.) Besonders belastenden Umwelteinflüssen 27 4 Netzwerkarbeit 4.1 Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen In Zusammenarbeit mit der Ev. Bildungsstätte und den Familienzentren sowie dem Bildungsforum Düren wurden Vorträge und Weiterbildungen durchgeführt, wie z.B.  Frauengruppe - Umgang mit Grenzen, Umgang mit Loslassen  Supervision für Kursleiterinnen von Eltern u. Kind-Gruppen  Tagesveranstaltungen – Elterncoaching, Konfliktlösungsstrategien  Wege aus der Brüllfalle – kann nur noch die Supernanny helfen?  Supervision für Lehrer/Innen und Erzieher/Innen  Elternabend - Besorgt Entsorgt!? Vater sein – sein wollen, Wunsch und Wirklichkeit  Red’ doch einfach mit! Und andere Gesprächsangebote und Vorträge zu verschieden Themen 4.2 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und präventive Tätigkeiten  Bei 226 Fällen arbeitete die Beratungsstelle einzelfallbezogen mit Kindergärten, dem Jugendamt, Schulen, Ärzten, Kliniken, Gerichten und anderen sozialen Einrichtungen zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kreises Düren hat sich weiterhin kontinuierlich intensiviert.  Wie in den vergangenen Jahren arbeiteten wir auch 2013 mit dem Jülicher Malteserkrankenhaus, St. Elisabeth, im Bereich der einzelfallbezogenen Betreuung suizidaler Klienten zusammen.  Mitwirkung an Hilfeplangesprächen beim Kreisjugendamt Düren.  Informationsabende in Schulen, Kindergärten und -horten zu unterschiedlichen Themen aus dem Bereich der Erziehungsberatung.  Treffen mit den Familienzentren  Lehrersprechtag des Kreises Düren  Supervision und Beratung von Fachkräften aus verschieden Institutionen (Schule, Kita usw.)  Offene Sprechstunde in Familienzentren  Mitwirkung bei der Berufsorientierungsmaßnahme der Stadt Jülich „komm auf Tour - meine Stärken, meine Zukunft“ Parcours im Jahr 2013 28 4.3 Gremienarbeit Die Mitarbeiter der Beratungsstelle wirkten bei folgenden Veranstaltungen in unterschiedlichen Gremien mit:  Sitzungen des Arbeitskreises der Leiter/Leiterinnen der Beratungsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland  Sitzungen der Hauptstellenkonferenz  Runder Tisch „Gewalt gegen Frauen“  Arbeitskreis „AD(H)S“ des Kreises Düren  Arbeitskreis „Jugend“ der Stadt Linnich  Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“  Runder Tisch „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“ (FamFG)  Konferenz der Bildungsanbieter des Kreises Düren 29 5 Supervision und Weiterbildung Zur fachlichen Selbstkontrolle und um den erforderlichen qualitativen fachlichen Standard in unserer Beratungsstelle zu wahren, nahmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an externen Weiterbildungsveranstaltungen, an Supervisionsseminaren, an externer und interner sowie an kollegialer Supervision teil. Private und persönliche Fortbildungen sind in der Aufstellung nicht enthalten. Weiterbildungsformen und –inhalte waren u. a.:  Beratungsstellenkonferenz der Ev. Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung in Düsseldorf, Thema: „Homosexualität und Familien“  Berater -Tagung der bke-Onlineberatung  Sekretärinnen-Fachtag der Beratungsstellen in der Ev. Hauptstelle für Familienund Lebensberatung in Düsseldorf  Infotag des DW Düsseldorf, Thema: „Neue rechtliche Stellung der nichtehelichen Väter“  Informationsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer NRW, Thema: „Reform der Psychotherapieausbildung“  Jahrestagung der Ev. Hauptstelle in Düsseldorf, Thema: „Neue therapeutische Ansätze und Techniken“  Fachtagung FamFG „Chancen und Grenzen der Mediat 30 Literaturhinweise Bergmann, Wolfgang; Hüther, Gerald (2010) Computersüchtig. Kinder im Sog der modernen Medien. 3. Aufl. Weinheim: Beltz (BeltzTaschenbuch, 904). Cremer, Hubert (1994) Jahrbuch für Erziehungsberatung. Weinheim: Juventa. Gerth, U.; Menne, K. (2009) Der Beitrag der Erziehungsberatung zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In: Sachverständigenkommission Dreizehnter Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.) Gröning, Katharina Entwicklungslinien pädagogischer Beratungsarbeit: Anfänge, Konflikte, Diskurse. Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG, SGB VIII. 3., vollst. überarb. Aufl., mit §§ 78a ff., Gesetzesstand 1.1.1999. 31 Anhang (Aus Psychologie Heute, 4/14 S. 15) Themen &Trends 15 Ballerorgie im Kinderzimmer Zwei Drittel der 14-jährigen Jungen vergnügen sich mit der Ballerorgie Call of Duty: Mack Ops 2, obwohl dieses Computerspiel erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 195 Schülern, die der Verein „Mediengewalt" veröffentlicht hat. In dem Verkaufshit kämpft sich der Spieler durch futuristische und historische Kriege. Die Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, doch andere Erhebungen des Vereins kommen zu ähnlichen Ergebnissen. So gaben Ende vergangenen Jahres 62 Prozent der Jungen unter 316 befragten Achtklässlern zu, Grand Theft Auto V zu spielen (Mädchen: 32 Prozent). Dabei war das elektronische Gewaltspektakel gerade erst erschienen und noch gar nicht für alle Computer und Konsolen verfügbar. Wie sich beim Vergleich der Umfragen der letzten fünf Jahre zeigt, stieg die Zahl der Jungen drastisch, die das jeweils populärste Schießspiel bis zum Ende durchzocken. Diese Form des Zeitvertreibs hielten dagegen nur wenige Mädchen für eine gute Idee. Die Ballerorgien in deutschen Kinderzimmern belegen für den Psychologen Rudolf Weiß „die Wirkungslosigkeit des Jugendmedien-schutzes bei elektronischen Gewaltmedien". Seiner Ansicht nach sind die Spiele so brutal, dass sie indiziert werden müssten. Dann dürften sie nicht mehr beworben werden. Offenbar stört es das Gros der Eltern nicht, was der Nachwuchs spielt. 56 Prozent der Jungen gaben an, dass sie Grand Theft Auto V mit Erlaubnis ihrer Eltern spielten. Bei Call of Duty waren es sogar 70 Prozent. Jeder vierte Spieler hatte das Spiel, das nicht an Minderjährige verkauft werden darf, von Eltern, Großeltern, Geschwistern oder anderen nahen Verwandten bekommen. • JOCHEN PAULUS Rudolf Weiß: Call of Duty Bleck Ops 2 und seine Nutzung durch Schüler des8. Schuljahres, www.mediengewalt.eu, 2013. 32