Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
11.12.08, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -652-14BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 04.11.2008
Vorlagen-Nr.: 76/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau;
hier: Neufassung ab 01.01.2009
I. Sach- und Rechtslage:
Die zurzeit gültige Satzung wurde letztmalig mit Wirkung vom 01.01.2002 komplett neu gefasst
und hat in der Folge 2 Änderungen erfahren. Die 1. Änderungssatzung datiert vom 15.12.2004.
Die 2. Änderungssatzung datiert vom 12.12.2007. Beide Änderungssatzungen beinhalten lediglich
die neu beschlossenen Kanalbenutzungsgebührensätze.
Im
Zusammenhang
mit
der
ab
01.01.2009
erforderlichen
Umstellung
der
Niederschlagswassergebühren ist zwangsläufig eine Änderung der die Gebührenerhebung
betreffenden Paragrafen erforderlich. Der Städte- und Gemeindebund hat in diesem
Zusammenhang eine neue Mustersatzung erstellt und gleichzeitig eine völlige Überarbeitung
vorgenommen, die für den Anwender übersichtlicher gestaltet ist. Im Übrigen heißt die Satzung
nunmehr auch nicht mehr „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung“ sondern
„Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse“.
Der Übersicht halber schlage ich Ihnen deshalb auch vor, die Satzung komplett neu zu fassen,
wobei sich die Änderungen, wie bereits erwähnt, ausschließlich auf den bisherigen § 7
„Benutzungsgebühren“ und § 8 „Gebührenmaßstab und Gebührensatz“ beziehen. Während sich
auch hier bei den Benutzungsgebühren für den Schmutzwasseranschluss keine Änderungen
ergeben, ist erstmalig eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren
auf der Grundlage der versiegelten Flächen aufzunehmen. Auf die Vorlage einer Synopse kann
aus den vorstehend genannten Gründen verzichtet werden, da sich die Änderungen nur auf die
Neuregelung beziehen.
Die in der Neufassung aufgeführten Kanalanschlussbeitragssätze entsprechen der bisherigen
Höhe. Die Kanalbenutzungsgebühren für den Teilanschluss Schmutzwasser entsprechen
ebenfalls der bisherigen Höhe. Die Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelter Fläche ist mit
0,30 €/qm vorgesehen und entspricht der von Ihnen in der gleichen Sitzung zu beschließenden
Gebührenkalkulation.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm –
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-