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Allgemeine Vorlage (Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau; hier: Neufassung ab 01.01.2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
11.12.08, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau;
hier: Neufassung ab 01.01.2009) Allgemeine Vorlage (Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau;
hier: Neufassung ab 01.01.2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-14BE: Herr Schmühl Kreuzau, 04.11.2008 Vorlagen-Nr.: 76/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau; hier: Neufassung ab 01.01.2009 I. Sach- und Rechtslage: Die zurzeit gültige Satzung wurde letztmalig mit Wirkung vom 01.01.2002 komplett neu gefasst und hat in der Folge 2 Änderungen erfahren. Die 1. Änderungssatzung datiert vom 15.12.2004. Die 2. Änderungssatzung datiert vom 12.12.2007. Beide Änderungssatzungen beinhalten lediglich die neu beschlossenen Kanalbenutzungsgebührensätze. Im Zusammenhang mit der ab 01.01.2009 erforderlichen Umstellung der Niederschlagswassergebühren ist zwangsläufig eine Änderung der die Gebührenerhebung betreffenden Paragrafen erforderlich. Der Städte- und Gemeindebund hat in diesem Zusammenhang eine neue Mustersatzung erstellt und gleichzeitig eine völlige Überarbeitung vorgenommen, die für den Anwender übersichtlicher gestaltet ist. Im Übrigen heißt die Satzung nunmehr auch nicht mehr „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung“ sondern „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse“. Der Übersicht halber schlage ich Ihnen deshalb auch vor, die Satzung komplett neu zu fassen, wobei sich die Änderungen, wie bereits erwähnt, ausschließlich auf den bisherigen § 7 „Benutzungsgebühren“ und § 8 „Gebührenmaßstab und Gebührensatz“ beziehen. Während sich auch hier bei den Benutzungsgebühren für den Schmutzwasseranschluss keine Änderungen ergeben, ist erstmalig eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren auf der Grundlage der versiegelten Flächen aufzunehmen. Auf die Vorlage einer Synopse kann aus den vorstehend genannten Gründen verzichtet werden, da sich die Änderungen nur auf die Neuregelung beziehen. Die in der Neufassung aufgeführten Kanalanschlussbeitragssätze entsprechen der bisherigen Höhe. Die Kanalbenutzungsgebühren für den Teilanschluss Schmutzwasser entsprechen ebenfalls der bisherigen Höhe. Die Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelter Fläche ist mit 0,30 €/qm vorgesehen und entspricht der von Ihnen in der gleichen Sitzung zu beschließenden Gebührenkalkulation. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm – Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-