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Anfrage (Anfrage 07_2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
24.09.14, 15:38
Anfrage (Anfrage 07_2014) Anfrage (Anfrage 07_2014)

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Inhalt der Datei

•AI »«änls S O D i e Grünen, Jürgen Laufe Chnslinas». 19. 52428 jöich B ü n d n i s 90 / Die Grünen Fraktjonsvorsteender An: Jürgen Laufs Stadt Jülich 1 Herrn Bürgermeister Heinrich Stomrnel Große Rurstraße 17 ' 52428 Jülich Christinastraße 19 52428 Jülich Tel.: 02461 50529 Bruene:juelich@giTiX-Cie vwwv.gruene-joeltch.de Jülich, den 09.092014 Anfrage/Antrag; Unterrichtung der Öffentlichkeit - Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommei, ^ wir bitten um Beantwortung der foigenden Fragen für den nächsten Rat in der nächsten Ratssitzung: 1, Gemäß §25 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die vom Rat gefassten Beschlüsse zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister den Wortlaut eines vom Rat verfassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und ihn erforderlichenfalls außerdem im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung der örtlichen Presse zugänglich macht. Aus Sicht der Grünen-Fraktion bedeutet „in geeigneter Weise", insbesondere eine zeitnahe Unterrichtung. Eine Unterrichtung irgendwann nach Monaten erscheint willkürlich und kann nicht zielführend sein Die Information der Öffentlichkeit ist auch bei anderen Kommunen und Kreisen/kreisfreien Städten ein Hauptgrund, SD-Net über ihre internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auch die Stadt Jülich bezeichnet das SD-Net auf ihrer Internetseite als Bürgerinformationssystem. Dies setzt natürlich voraus, dass Niederschriften zeitnah erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankenzeiten und im Hinblick auf die stattfindenden Ratssitzungen im Abstand von ca. 5 Wochen, sieht die Grüne-Fraktion noch einen Zeitraum von bis zu 3 Wochen nach einer Sitzung, als zeitnah an. Das Vorlesen eines Beschlusses in einer Sitzung und eine nur „erforderlichenfalls" erfolgende Weitergabe an die örtliche Presse erscheint im Hinblick auf das tatsächlich vorliegende Bürgennformationssystem als nicht ausreichend. Es darf von keinem Bürger oder Einwohner verlangt werden, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, wenn er sich umfangreich über die Beschlüsse informieren möchte. • Da es wiederholt zu Verzogerungen von mehreren Monaten bei der Erstellung der Sitzungsprotokolle gekommen ist, bitten wir darzustellen, wie die Pflicht, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Ratsentscheidungen zu unterrichten, sichergestellt werden soll. • 2. 3. 4. 5. Wann besteht die Erfordernis, Beschlüsse an die örtliche Presse weiterzugeben? • Sollte es hierzu keine eindeutige und allgemein verbindliche Regelung geben, bitten wir darum, diese umgehend zu schaffen und die geplante Vorgehensweise darzulegen. In Absatz 2 wird die Information der Öffentlichkeit aus dem nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung geregelt. Ist diese Regelung so zu verstehen, dass alle Beschlüsse an die Presse und die Öffentlichkeit weitergegeben werden, es sei denn, in der Sitzung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht erwünscht ist? Bedeutet diese Regelung, dass die Ratsmitglieder auch aus nichtöffentlichen Sitzungsteilen berichten dürfen, solange es keinen davon anderslautenden Beschluss darüber gibt? in §27 Absatz 11 werden die Niederschriften der Ausschüsse geregelt. Hierbei besteht der Grundsatz, dass diese zeitgleich mit der Einladung zu den Ausschüssen bekannt gegeben werden. Welche personellen und organisatohschen Regelungen werden für eine verlässliche Einhaltung dieses Grundsatzes getroffen? Wir beantragen die Hauptsatzung nach dem Beschluss des Rates (25 06 2014) in §15 Absatz 1d anzupassen. Hier sollte die öffentliche Bekanntmachung dementsprechend auf 10 Tage nach Beschlussfassung festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Laufs