Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
24.09.14, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
•AI
»«änls S O D i e Grünen, Jürgen Laufe Chnslinas». 19. 52428 jöich
B ü n d n i s 90 / Die Grünen
Fraktjonsvorsteender
An:
Jürgen Laufs
Stadt Jülich
1 Herrn Bürgermeister Heinrich Stomrnel
Große Rurstraße 17
'
52428 Jülich
Christinastraße 19
52428 Jülich
Tel.: 02461 50529
Bruene:juelich@giTiX-Cie
vwwv.gruene-joeltch.de
Jülich, den 09.092014
Anfrage/Antrag;
Unterrichtung der Öffentlichkeit - Geschäftsordnung des Rates der
Stadt Jülich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommei,
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wir bitten um Beantwortung der foigenden Fragen für den nächsten Rat in der nächsten
Ratssitzung:
1, Gemäß §25 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich ist die Öffentlichkeit
in geeigneter Weise über die vom Rat gefassten Beschlüsse zu unterrichten. Dies
kann dadurch geschehen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister den
Wortlaut eines vom Rat verfassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und
ihn erforderlichenfalls außerdem im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung der örtlichen Presse zugänglich macht.
Aus Sicht der Grünen-Fraktion bedeutet „in geeigneter Weise", insbesondere eine
zeitnahe Unterrichtung. Eine Unterrichtung irgendwann nach Monaten erscheint
willkürlich und kann nicht zielführend sein Die Information der Öffentlichkeit ist auch
bei anderen Kommunen und Kreisen/kreisfreien Städten ein Hauptgrund, SD-Net
über ihre internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auch die Stadt
Jülich bezeichnet das SD-Net auf ihrer Internetseite als Bürgerinformationssystem.
Dies setzt natürlich voraus, dass Niederschriften zeitnah erstellt und zur Verfügung
gestellt werden. Unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankenzeiten und im
Hinblick auf die stattfindenden Ratssitzungen im Abstand von ca. 5 Wochen, sieht
die Grüne-Fraktion noch einen Zeitraum von bis zu 3 Wochen nach einer Sitzung,
als zeitnah an. Das Vorlesen eines Beschlusses in einer Sitzung und eine nur „erforderlichenfalls" erfolgende Weitergabe an die örtliche Presse erscheint im Hinblick
auf das tatsächlich vorliegende Bürgennformationssystem als nicht ausreichend. Es
darf von keinem Bürger oder Einwohner verlangt werden, an allen Ratssitzungen
teilzunehmen, wenn er sich umfangreich über die Beschlüsse informieren möchte.
• Da es wiederholt zu Verzogerungen von mehreren Monaten bei der Erstellung der Sitzungsprotokolle gekommen ist, bitten wir darzustellen, wie die
Pflicht, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Ratsentscheidungen
zu unterrichten, sichergestellt werden soll.
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Wann besteht die Erfordernis, Beschlüsse an die örtliche Presse weiterzugeben?
• Sollte es hierzu keine eindeutige und allgemein verbindliche Regelung geben, bitten wir darum, diese umgehend zu schaffen und die geplante Vorgehensweise darzulegen.
In Absatz 2 wird die Information der Öffentlichkeit aus dem nichtöffentlichen Teil der
Ratssitzung geregelt. Ist diese Regelung so zu verstehen, dass alle Beschlüsse an
die Presse und die Öffentlichkeit weitergegeben werden, es sei denn, in der Sitzung
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht erwünscht ist?
Bedeutet diese Regelung, dass die Ratsmitglieder auch aus nichtöffentlichen Sitzungsteilen berichten dürfen, solange es keinen davon anderslautenden Beschluss
darüber gibt?
in §27 Absatz 11 werden die Niederschriften der Ausschüsse geregelt. Hierbei besteht der Grundsatz, dass diese zeitgleich mit der Einladung zu den Ausschüssen
bekannt gegeben werden. Welche personellen und organisatohschen Regelungen
werden für eine verlässliche Einhaltung dieses Grundsatzes getroffen?
Wir beantragen die Hauptsatzung nach dem Beschluss des Rates (25 06 2014) in
§15 Absatz 1d anzupassen. Hier sollte die öffentliche Bekanntmachung dementsprechend auf 10 Tage nach Beschlussfassung festgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Laufs