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Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Bildung eines Integrationsrates)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 18.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 342/2014 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.09.2014 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Bildung eines Integrationsrates Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Der § 7 der Hauptsatzung der Stadt Jülich in der bisherigen Fassung sieht die Einrichtung eines Integrationsrates nur auf Antrag vor. Da bereits in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden die erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten die Bildung eines Integrationsrates beantragt hat, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Bildung eines Integrationsrates in der Hauptsatzung verbindlich festzulegen. Die dauerhafte Implementierung des Integrationsrates in der Hauptsatzung indiziert einen verantwortungsvollen mit Toleranz und Offenheit gekennzeichneten Umgang mit den in Jülich lebenden Menschen mit Migrationserfahrung. Denn der Integrationsrat vertritt die Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und berät den Rat sowie seine Gremien über die Probleme und Belange der ausländischen Bevölkerung. Auf diese Weise nimmt er Einfluss, die Lebensverhältnisse der Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt Jülich zu fördern. Darüber hinaus ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass eine derartige Regelung die Verwaltung dahingehend entlasten kann, periodisch wiederkehrende Antragstellungen zu bearbeiten und entsprechende Verfahren einzuleiten. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.12.2013 bedarf der § 7 der Hauptsatzung ohnehin einer redaktionellen Anpassung. Als Organisationsmodell ist in § 27 GO NRW nur noch der Integrationsrat vorgesehen. Eine Wahl zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss ist also nicht mehr möglich. Des Weiteren wurde in § 27 Abs. 2 GO NRW festgelegt, dass die Wahl der Mitglieder am Tag der Kommunalwahl stattfindet. Grundsätzlich war die diesbezügliche Anpassung der Hauptsatzung in einer der folgenden Sitzungen des Rates geplant. Es ist aber davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Jülich dem Antrag 26/2014 folgen wird, was mit einer Änderung der Hauptsatzung einhergeht. Insofern bietet es sich schon aus Kostengründen (Bekanntmachung der Hauptsatzung) an, dass bereits jetzt die verbindliche Bildung eines Integrationsrates in die Hauptsatzung der Stadt Jülich aufgenommen wird. Eine Erweiterung der Tagesordnung bedarf es nicht, da der Beratungspunkt „Änderung der Hauptsatzung“ bereits für diese Sitzung vorgesehen ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 342/2014 1. Ergänzung x nein nein Seite 2