Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 15:38
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 18.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 342/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.09.2014
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Bildung eines Integrationsrates
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Der § 7 der Hauptsatzung der Stadt Jülich in der bisherigen Fassung sieht die Einrichtung eines Integrationsrates nur auf Antrag vor. Da bereits in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden die erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten die Bildung eines Integrationsrates beantragt hat, sollte
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Bildung eines Integrationsrates in der Hauptsatzung verbindlich festzulegen.
Die dauerhafte Implementierung des Integrationsrates in der Hauptsatzung indiziert einen verantwortungsvollen mit Toleranz und Offenheit gekennzeichneten Umgang mit den in Jülich lebenden
Menschen mit Migrationserfahrung. Denn der Integrationsrat vertritt die Interessen der Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte und berät den Rat sowie seine Gremien über die Probleme und Belange der ausländischen Bevölkerung. Auf diese Weise nimmt er Einfluss, die Lebensverhältnisse der
Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt Jülich zu fördern.
Darüber hinaus ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass eine derartige Regelung die Verwaltung
dahingehend entlasten kann, periodisch wiederkehrende Antragstellungen zu bearbeiten und entsprechende Verfahren einzuleiten.
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur
Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.12.2013 bedarf der § 7 der Hauptsatzung ohnehin einer redaktionellen Anpassung. Als Organisationsmodell ist in § 27 GO NRW nur
noch der Integrationsrat vorgesehen. Eine Wahl zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss
ist also nicht mehr möglich. Des Weiteren wurde in § 27 Abs. 2 GO NRW festgelegt, dass die Wahl
der Mitglieder am Tag der Kommunalwahl stattfindet.
Grundsätzlich war die diesbezügliche Anpassung der Hauptsatzung in einer der folgenden Sitzungen des Rates geplant. Es ist aber davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Jülich dem Antrag
26/2014 folgen wird, was mit einer Änderung der Hauptsatzung einhergeht. Insofern bietet es sich
schon aus Kostengründen (Bekanntmachung der Hauptsatzung) an, dass bereits jetzt die verbindliche Bildung eines Integrationsrates in die Hauptsatzung der Stadt Jülich aufgenommen wird.
Eine Erweiterung der Tagesordnung bedarf es nicht, da der Beratungspunkt „Änderung der Hauptsatzung“ bereits für diese Sitzung vorgesehen ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 342/2014 1. Ergänzung
x
nein
nein
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